Die digitale Infrastruktur in Frankfurt weiter ausbauen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 17.10.2016, B
270 Betreff:
Die digitale Infrastruktur in Frankfurt weiter ausbauen Vorgang:
A 63/16 FDP 1. Sind Verbesserungen in den Genehmigungsverfahren
schon umgesetzt? Falls ja, welche sind dies? Falls nein, bis wann wird dies
geschehen? Welche weiteren Verbesserungen sind möglich? Es wurden bereits verschiedene Verbesserungen bei den
Genehmigungsverfahren umgesetzt. Dazu zählen eine stärker parallele
Antragsbearbeitung seitens der vorrangig betroffenen Ämter für Straßenbau und
Straßenverkehr, mehr Personal in den zuständigen Fachabteilungen sowie klare
Vereinbarungen mit den Anbietern über die erforderlichen Antragsdokumente.
Beispielsweise wurde im Einvernehmen mit dem Antragsteller Deutsche Telekom AG
festgelegt, welche Antragsunterlagen zu einer schnellen Antragsbearbeitung
unbedingt erforderlich sind. Hier kam es in der Vergangenheit zu zeitintensiven
Rückfragen und Nachforderungen. Sofern die vollständigen Anträge nun mit dem
Hinweis "Projekt Breitbandverlegung" versehen sind, erfolgt eine
priorisierte Bearbeitung. Zudem wurden spezielle Kompetenzteams gebildet und
die Zahl der Ansprechpartnerinnen und -partner reduziert, um die
Kommunikationswege bei den notwendigen Abstimmungen zu optimieren. Diese
verschiedenen Maßnahmen haben bereits zu spürbar kürzeren Genehmigungszeiten
geführt. Der Prozess der Optimierung der Genehmigungsverfahren
ist damit allerdings nicht abgeschlossen. So sollen beispielswiese die Prozesse
innerhalb und zwischen den zuständigen Ämtern systematisch analysiert und
weiter optimiert werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, wie perspektivisch
für die Provider ein elektronisches Antragsportal zur Verfügung gestellt werden
kann. 2. Werden in Frankfurt noch weitere
Vermittlungsstellen errichtet? Falls ja, wo und bis wann? Falls nein, weshalb
nicht? In einem Ballungsraum wie Frankfurt ist die
Verbesserung der digitalen Infrastruktur Aufgabe der
Telekommunikationsanbieter. Diese haben zugesagt, auch in den kommenden Jahren
kontinuierlich in die Breitbandinfrastruktur in Frankfurt zu investieren. Ob
die Bandbreiten dabei durch die Errichtung neuer Vermittlungsstellen, den
verstärkten Einsatz der Vectoring-Technologie oder andere Maßnahmen erhöht
werden, liegt im Ermessen der Provider. 3. Das Land Hessen und der Bund geben regelmäßig
Versprechen zum schnellen Internet ab. Auch sind verschiedene Agenturen
staatlicherseits beauftragt den Breitbandausbau zu begleiten. Was ist ihre
Aufgabe und was bringt ihre Arbeit der Stadt und den Haushalten in Frankfurt,
insbesondere denen ohne schnellem Internetanschluss? Diese Agenturen beraten Kommunen über die
entsprechenden Fördermöglichkeiten und die notwendigen Unterlagen für die
Antragstellung. Die einschlägigen Förderprogramme von Land und Bund zielen
dabei jedoch auf den ländlichen Raum, sodass der Magistrat keine Möglichkeiten
sieht, in den Genuss von Fördergeldern für den Breitbandausbau zu kommen.
4. Ist dem Magistrat bekannt, dass
Haushalte, die sich an das Land Hessen, den Bund oder diese Agenturen wenden,
in der Regel keine weiterhelfenden Auskünfte bekommen, statt dessen lediglich
auf die Zuständigkeit der Internetanbieter verwiesen werden? Wie beurteilt der
Magistrat diese Situation und inwiefern ist er bereit Maßnahmen zu ergreifen,
um das Informationsbedürfnis diese Haushalte zu stillen? Es ist richtig, dass in einem
Ballungsraum wie Frankfurt die Verbesserung der digitalen Infrastruktur Aufgabe
der Telekommunikationsanbieter ist. Das IT-Dezernat fungierte dabei in den
vergangenen Jahren immer wieder als Anlaufstelle für Unternehmen sowie
Bürgerinnen und Bürger und wird dies auch in Zukunft tun. Dieses Engagement hat sich bereits
bei verschiedenen Projekten bezahlt gemacht, bei denen das IT-Dezernat eine
vermittelnde Rolle wahrgenommen hat. So wurde im Juli 2014 das Neubaugebiet
Harheim-Süd von der Telekom mit VDSL versorgt. Nachdem es im März 2015 am
Riedberg Beschwerden verschiedener Bürgerinnen und Bürger über zu langsame
Anschlüsse gegeben hatte, ist Unitymedia tätig geworden und hat durch
entsprechende Baumaßnahmen die Netzkapazität in kurzer Zeit um ein Vierfaches
gesteigert, sodass dort Geschwindigkeiten von bis zu 120 Mbit/s verfügbar sind.
Im August 2015 starteten auch die inzwischen abgeschlossenen Bauarbeiten, um
die restlichen Bereiche Harheims sowie Bergen-Enkheim und Nieder-Erlenbach mit
schnellem Internet zu vorsorgen. Dadurch wurden von der Telekom knapp 11.000
Haushalte mit Geschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s versorgt. Zudem kündigte
Unitymedia im Juli 2016 an, in Kürze voraussichtlich auch die Parkstadt
Unterliederbach mit schnellem Internet versorgen zu wollen. 5. Gibt es in Frankfurt vom Land oder
Bund geförderte Projekte für den Breitbandausbau? Falls ja, welche sind dies?
Ist diese Förderung ggfs. für alle Kreise und Städte vergleichbar
attraktiv? Nein. Die einschlägigen Förderprogramme von Land und
Bund zielen auf den ländlichen Raum, sodass der Magistrat für Frankfurt keine
Möglichkeiten sieht, in den Genuss entsprechender Fördergelder zu kommen.
6. Macht eine entsprechende
Kooperation Frankfurts mit seinen Nachbargemeinden Sinn, um mehr Frankfurter
Haushalte schneller an schnelleres Internet anzuschließen? Falls ja, was tut
der Magistrat in dieser Richtung? Falls nein, weshalb nicht? Eine interkommunale Kooperation würde
lediglich Sinn machen, wenn man sich dafür entscheiden würde, mit den
Nachbargemeinden eine gemeinsame Breitband-Gesellschaft zu gründen. Vor dem
Hintergrund, dass in Frankfurt aber bereits über 96 Prozent aller Haushalte ein
schneller Interzugang zur Verfügung steht, wäre dies jedoch unwirtschaftlich.
Der Magistrat ist auch davon überzeugt, dass die restlichen Haushalte in naher
Zukunft mit schnellem Internet versorgt werden können (siehe auch Antwort zu
Frage 8). 7. Kann der Magistrat die Verwunderung und
Enttäuschung von Haushalten in Frankfurt verstehen, wenn ein 16 Mbit-Anschluss
nur 5 Mbit/s liefert, ein 25 Mbit-Anschluss nur 18 Mbit/S, ein 50
Mbit-Anschluss nur 30 Mbit/s und ein 100 Mbit-Anschluss nur 50 Mbit/s? Muss man
das als normal hinnehmen? Sind realistischere Angaben sinnvoll und möglich?
Die in den Verträgen
festgeschriebenen Bandbreiten stellen grundsätzlich Maximalwerte dar. Dies ist
deshalb der Fall, weil es beispielsweise durch ein hohes Nutzeraufkommen immer
dazu kommen kann, dass vorübergehend nur geringere Bandbreiten zur Verfügung
stehen. Eine dauerhafte und deutliche Minderung der vertraglich festgelegten
maximalen DSL-Band-breite muss ein Kunde allerdings nicht hinnehmen. Nach
geltender Rechtsprechung können Kunden in diesen Fällen von ihrem
Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. 8. Verschiedenen Ortsbeiräte (2007 Harheim,
Nieder-Erlenbach, 2010 Harheim, 2012 Kalbach/Riedberg, 2014 Nieder-Erlenbach,
2015 Westen) haben 3-6 Mbit/s als Internet-Steinzeitalter bezeichnet. In
Frankfurt sollen 96% der Haushalte einen Zugang zum schnellen Internet haben.
Wie schnell werden Zugänge der restlichen 4% der Haushalte umgestellt sein? Für
wie sinnvoll hält es der Magistrat, wenn es - nicht nur für diese Betroffenen
4% - es eine für die Haushalte zugängliche Informationsseite gäbe, wo die
aktuellen Projekte aufgeführt sind und man sieht, ob vor Ort ein
Breitbandausbau ansteht? Was wird der Magistrat unternehmen, um einen Beitrag
zur Erstellung einer solchen Internetseite zu leisten? Der Magistrat ist seit Jahren im Gespräch mit den
Internetprovidern, um die Breitbandversorgung in Frankfurt weiter zu
verbessern. Abgesehen von den bereits erwähnten Ausbauprojekten in Harheim,
Bergen-Enkheim, Nieder-Erlenbach und auf dem Riedberg haben die Provider
zugesagt, auch in den kommenden Jahren kontinuierlich in die
Breitbandinfrastruktur in Frankfurt zu investieren. Allerdings sind die
entsprechenden Planungen oftmals noch nicht so weit fortgeschritten, dass eine
konkrete Aussage getroffen werden könnte, wann welche Gebiete von den
Investitionen genau profitieren werden. Es gibt aber bereits die Ankündigung von Unitymedia
die Parkstadt Unterliederbach in Kürze mit schnellem Internet versorgen zu
wollen. Das Unternehmen bietet zudem seit Februar für 245.000 Frankfurter
Haushalte Geschwindigkeiten von 400 Mbit/s an und hat zudem angekündigt, dieses
Angebot sukzessive auf alle 410.000 von ihnen in Frankfurt versorgten Haushalte
auszuweiten. Darüber hinaus erwartet der Magistrat auch, dass sich durch das
geplante Vectoring für den Nahbereich weitere Verbesserungen für die
Breitbandversorgung der Frankfurter Haushalte ergeben werden. Der Magistrat geht daher davon aus,
dass Frankfurt in naher Zukunft flächendeckend mit schnellem Internet versorgt
sein wird. Trotz der insgesamt ausgezeichneten Internetversorgung in Frankfurt
kann es aber in einigen Gebieten vorkommen, dass nicht jeder Provider die
gewünschte Bandbreite anbieten kann. Um hier mehr Transparenz zu schaffen, hat
der Magistrat unter der Adresse www.frankfurt.de/breitbandverfuegbarkeit eine
Seite eingerichtet, auf der man sich leicht einen Überblick verschaffen kann,
welcher Anbieter welche Bandbreite bereitstellen kann. Darüber hinaus bieten die großen Internetprovider wie
die Telekom auch Seiten an, auf denen sich die Bürgerinnen und Bürger über die
aktuellen Ausbauplanungen informieren können. Daher sieht der Magistrat keine
Notwendigkeit, ein eigenes Informationsangebot aufzubauen. 9. Wird beim Anschluss von
Stadtteilen an das Breitband (wie sie z. B. von der Telekom beworben werden)
jeweils nur ein Teil des Stadtteiles angeschlossen oder gibt es von Anfang an
Pläne für den sukzessiven Anschluss des gesamten Stadtteiles? Die Initiierung
des weiteren Ausbaues der digitalen Vernetzung erfolgt durch den
Telekommunikationsanbieter. Nur dieser kennt die Belegung bzw. die jeweiligen
Systeme. Mit Antragstellung des Telekommunikationsanbieters werden dem
zuständigen Amt für Straßenbau und Erschließung keine Informationen über die
Leistungsfähigkeit des geplanten Netzes bekannt gegeben, sondern nur die für
eine Bescheidung benötigten Informationen über die geplante Anzahl und Lage der
Leerrohre bzw. die erdverlegte Kabeltrasse. Abhängig vom Einzelfall dürfte die Netzinfrastruktur
in dem jeweiligen Gebiet ausschlaggebend sein. Während beispielsweise in
Harheim zunächst nur der südliche Teil und anschließend der nördliche Teil
ausgebaut wurden, haben sich die Ausbaumaßnahmen in Bergen-Enkheim und
Nieder-Erlenbach jeweils auf den gesamten Stadtteil erstreckt. 10. Während das Land das Ziel
ausgegeben hat, 50 Mbit/s in ganz Hessen bis 2018 erreichen zu wollen,
bezeichnet der Verband VATM dies als digitalen Bummelzug. Wirtschaftsminister
Al-Wazir hat angekündigt, dass bis Ende 2018 die Haushalte im Land mit
Hochgeschwindigkeits-Internetanschlüssen versorgt sein sollen. Wie beurteilt
der Magistrat das Ziel einer 100%igen Versorgung Frankfurts mit mind. 50 Mbit/s
und als wie realistisch schätzt er das Erreichen des Zieles ein? Der Magistrat ist überzeugt, dass der
Bandbreitenbedarf in Zukunft kontinuierlich steigen wird. Für die nahe Zukunft
dürften 50 Mbit/s für die meisten Bedarfe allerdings vollkommen ausreichend
sein. Dies zeigt sich beispielsweise daran, dass Ende 2014 lediglich 21 Prozent
aller Haushalte einen Vertrag mit einer Geschwindigkeit von 30 Mbit/s oder mehr
besaßen, obwohl eine solche Geschwindigkeit für 75 Prozent aller Haushalte
technisch verfügbar gewesen wäre. Der Magistrat ist hinsichtlich der Erreichung einer
flächendeckenden Versorgung Frankfurts mit schnellem Internet sehr
zuversichtlich (siehe auch Antwort zu Frage 8). In diesem Zusammenhang sei
darauf verwiesen, dass bereits fast 94 Prozent aller Frankfurter Haushalte
einen Zugang zu Bandbreiten von 100 Mbit/s haben und sich diese Zahl durch die
genannten Ausbauaktivitäten in Zukunft weiter erhöhen wird. 11. Wie groß ist der Anteil der
Frankfurter Schulen mit schnellem Internetzugang? Wenn noch nicht alle Schulen
angeschlossen sind, wie sieht der Fahrplan dahin aus? Im Jahr 2013 hat die Stadt Frankfurt am Main im
Rahmen des Projektes "Schule 2020" mit der Planung für einen
Breitbandanbindung aller Schulen begonnen. Zurzeit erfolgt die Umsetzung der im
Projekt erarbeiteten Planung. Die Erschließungsmaßnahmen hierzu befinden sich
bereits in Umsetzung bzw. in Vorbereitung. Von derzeit insgesamt 177 Schulstandorten sind 133
bereits mittels stadteigener Glasfaser (LWL) erschlossen und mit einer
Bandbreite von 100 Mbit/s oder 1 Gbit/s an das Datennetz angebunden. Damit
verfügen 75 % der Schulstandorte schon heute über einen leistungsfähigen
Netzzugang. An 39 Schulstandorten, respektive 22 %, ist eine Versorgung über
Mietleitungen mit einer Bandbreite von 10 Mbit/s vorhanden. Nur für die
restlichen fünf Schulen, bzw. 3 %, ist die Bandbreite der Anbindung derzeit
noch unter 10 Mbit/s. Bis Ende 2017 sollen von den 44 noch anzubindenden
Schulen weitere 20 (11 %) im Zuge des Ausbaus des städtischen Glasfasernetzes
breitbandig erschlossen werden. Für die übrigen 24 Schulstandorte (14 %) ist
eine Breitbandanbindung für 2018 geplant. Damit soll im Laufe des Jahres 2018
für alle Frankfurter Schulen eine Breitbandanbindung realisiert sein. 12. Das Land Hessen strebt in jedem
Rathaus öffentliches WLAN an. Wie sieht die entsprechende Planung für den Römer
aus? Der Magistrat begrüßt die Ankündigung des hessischen
Wirtschaftsministers, perspektivisch finanzielle Mittel für die Einrichtung von
öffentlichen WLAN-Hotspots in jedem Rathaus bereitzustellen. Sobald seitens der
Landesregierung in Hessen konkrete Planungen vorliegen, wird die Stadt
Frankfurt am Main prüfen, inwieweit eine Unterstützung der
Telekommunikationsanbieter bei der Verbesserung der digitalen Infrastruktur
möglich ist. Derzeit stellt die Stadt Frankfurt am Main im Römer
kein öffentliches WLAN zur Verfügung. Für die Stadtverordneten wird ein
internes WLAN-Netz bereitgestellt, welches das Büro der
Stadtverordnetenversammlung betreut. Von dort erhalten die Stadtverordneten
Benutzernamen und Passwort für die Nutzung. 13. In welchen städtischen Einrichtungen gibt es
WLAN-Hotspots? Das Amt für Informations- u. Kommunikationstechnik
kann über die stadteigene Infrastruktur den (kostenpflichtigen) WLAN-Hotspot
der Telekom in jeder Liegenschaft zur Verfügung stellen, die an das städtische
Netz angebunden ist. Aktuell sind solche WLAN-Hotspots in folgenden Ämtern
und Einrichtungen vorhanden: - Amt des Oberbürgermeisters - Amt für Informations- und Kommunikationstechnik
- Straßenverkehrsamt - Historisches Museum - Museum der Weltkulturen - Institut für Stadtgeschichte
- Jugend- und Sozialamt - Gesundheitsamt Im Dienstgebäude des Amtes für
Straßenbau und Erschließung sind bereits Strom- und Datenanschlussdosen für
WLAN Hotspots vorhanden, jedoch keine Geräte installiert oder eingerichtet.
Eigene öffentliche WLAN Hotspots für
Bürgerinnen und Bürger stellt die Stadtverwaltung derzeit nicht zur Verfügung.
14. Gibt es am Hauptbahnhof, am Busbahnhof, an den
großen S-Bahnstationen, der Messe, den großen Sportstätten, den großen
Parkanlagen WLAN-Hotspots? Falls nein, was unternimmt der Magistrat, um den
Mangel zu beheben? Grundsätzlich ist der Magistrat der Auffassung, dass
ein öffentliches WLAN-Angebot zwar wünschenswert, aber keine originäre
städtische Aufgabe ist. Schließlich kann jeder, der mobil im Internet surfen
möchte, jederzeit auf das Mobilfunknetz zurückgreifen, welches in Frankfurt
eine hervorragende Abdeckung mit schnellem LTE (Long Term Evolution - eine
Bezeichnung für den Mobilfunkstandard) bietet. Dies dürfte auch erklären, warum
- wenn man die Zahlungsbereitschaft als Kriterium zugrunde legt - der Bedarf an
einer zusätzlichen WLAN-Versorgung offenbar gering ist und sich dementsprechend
bisher kaum WLAN-Bezahlmodelle etabliert haben. Durch eine öffentliche
Förderung von WLAN-Netzen könnte auch der Anreiz für die privaten
Telekommunikationsanbieter sinken, in den Ausbau ihrer Mobilfunknetze zu
investieren. Es ist daher im Sinne der effizienten Verwendung öffentlicher
Mittel darauf zu achten, dass keine privat zu tätigenden Investitionen
unnötigerweise durch öffentliche substituiert werden. In Frankfurt haben sich auch bereits verschiedene
private WLAN-Angebote etabliert. So besteht am Frankfurter Hauptbahnhof sowie
an der S-Bahn-Station Hauptwache ein WLAN-Angebot der Deutschen Bahn. Darüber
hinaus ermöglicht die Messe ihren Besuchern ein eigenes WLAN-Netz. Im
öffentlichen Raum bietet - neben Standortinitiativen wie im Mertonviertel und
in der Neustadt - Unitymedia eine Reihe kostenloser Hotspots an. Der Magistrat plant, mit Unitymedia
weitere Gespräche zu führen, wie das vorhandene Netz sukzessive ausgebaut
werden kann. Gleichzeitig wird der Magistrat aber auch mit anderen Anbietern
über das Thema sprechen, da aus seiner Sicht ergänzende Alternativangebote
durchaus wünschenswert sind, um etwa bisher nicht abgedeckte Bereiche der Stadt
mit WLAN zu versorgen. Der Magistrat ist zuversichtlich, hier in Kürze ein
weiteres Angebot präsentieren zu können. 15. Inwiefern regelt die Stadt bei der Vermietung von
Gastronomie mit den Betreibern das Angebot von WLAN-Hotspots? Derzeit werden in den Mietverträgen
des Liegenschaftsamtes keine Regelungen für den Betrieb von WLAN-Hotspots durch
die Mieter getroffen. 16. Inwiefern regelt die Stadt mit
den Betreibern von größeren Wohnunterkünften das Angebot von WLAN-Hotspots?
Derzeit werden in den Mietverträgen
des Liegenschaftsamtes keine Regelungen für den Betrieb von WLAN-Hotspots durch
die Betreiber größerer Wohnunterkünfte getroffen. 17. Inwiefern verhindert die Störerhaftung weiterhin
das Anbieten von WLAN durch die Stadt oder Dritte? Die bisherige Rechtslage hat dazu geführt, dass sich
der Ausbau der WLAN-Infrastruktur in Frankfurt wie in Deutschland insgesamt
wesentlich langsamer als in anderen Ländern entwickelte. Während beispielsweise
in Schweden durchschnittlich fast zehn, im Vereinigten Königreich knapp 29 und
in Südkorea sogar rund 37 WLAN-Hotspots pro 10.000 Einwohner zur Verfügung
stehen, gibt es in Deutschland bisher lediglich weniger als zwei solcher
Zugangspunkte pro 10.000 Einwohner. Mit dem Inkrafttreten der Änderung des
Telemediengesetzes am 27.07.2016 wurden in § 8 Absatz 3 die Anbieter eines
WLAN-Netzes den bisherigen regulären Diensteanbietern (Providern)
gleichgestellt. Zur Schaffung umfassender
Rechtssicherheit wäre es jedoch wünschenswert gewesen,
wenn die WLAN-Anbieter nicht nur in der Gesetzesbegründung, sondern auch im
eigentlichen Gesetzestext explizit von Unterlassungsansprüchen ausgenommen
worden wären. Insgesamt ist die Novellierung aber als eine Verbesserung der
rechtlichen Rahmenbedingungen zu werten, die einen schnelleren Ausbau
öffentlich zugänglicher WLAN-Netze auch in Frankfurt zur Folge haben
dürfte.
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
19.01.2017, NR 217
Antrag vom
20.01.2017, NR 220
Antrag vom
21.10.2016, OF
148/2
Antrag vom 29.11.2016, OF 190/10
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
21.07.2016, A 63
Anregung an den
Magistrat vom 31.10.2016, OM 829
Antrag vom
07.11.2016, NR 152
Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 263
Anfrage vom
02.05.2018, A 351
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4,
5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 19.10.2016
Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2
am 31.10.2016, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 829 2016
1. Die Vorlage
B 270 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OF 148/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der
Begründung gestrichen wird. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 13
am 01.11.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 4
am 01.11.2016, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU und LINKE. gegen ÖkoLinX-ARL (=
Zurückweisung); BFF (= Enthaltung) 6. Sitzung des OBR 1
am 01.11.2016, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 10
am 01.11.2016, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Die Vorlage B 270 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6
am 01.11.2016, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16
am 01.11.2016, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7
am 01.11.2016, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 8
am 03.11.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9
am 03.11.2016, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12
am 04.11.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 5
am 04.11.2016, TO I, TOP 78 Beschluss: Die Vorlage B 270 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15
am 04.11.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 14
am 07.11.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 11
am 07.11.2016, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3
am 10.11.2016, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 7. Sitzung des OBR 5
am 25.11.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 270 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 10
am 29.11.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 263 2016
1. Die Vorlage
B 270 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OF 190/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5
am 20.01.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient unter Hinweis auf V 326 zur
Kenntnis. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 7. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 23.01.2017, TO I, TOP
12 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage B 270 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage NR 220 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
8. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.02.2017, TO I, TOP
18 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
NR 217 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
3. Die Vorlage
NR 220 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP
(= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und
FRAKTION (= Annahme)
zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und
FRAKTION (= Annahme)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (B 270 = Kenntnis, NR 217 =
Prüfung und Berichterstattung, NR 220 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 270 =
Zurückweisung, NR 217 = Annahme bei Streichung des ersten Satzes des Tenors,
NR 220 = Annahme) 11. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO II, TOP 47
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 270 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
NR 217 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
3. Die Vorlage
NR 220 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION
gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP und
FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Streichung des ersten
Satzes des Tenors)
zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en):
§ 1098, 11. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 40 2