Die digitale Infrastruktur in Frankfurt weiter ausbauen (I)
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 19.05.2017, B 159 Betreff: Die digitale Infrastruktur in
Frankfurt weiter ausbauen (I) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1098 - NR 217/17 FDP - Zu 1.: Der Magistrat wird gebeten, die Empfehlungen der
Beteiligten und die Erfahrungen anderer Städte zu berücksichtigen, um die
Genehmigungsprozesse in Frankfurt im nationalen wie internationalen Vergleich
weiter zu beschleunigen. Wie in B
270/2016 ausgeführt, hat der Magistrat bereits verschiedene Maßnahmen
ergriffen, um die Genehmigungsprozesse beim Breitbandausbau zu beschleunigen.
Wie ebenfalls in diesem Magistratsbericht dargestellt, ist der Prozess der
Optimierung der Genehmigungsverfahren damit allerdings nicht abgeschlossen. So
sollen beispielswiese die Prozesse innerhalb und zwischen den zuständigen
Ämtern weiter optimiert werden. Nach
einer Prüfung, wie für die Provider ein elektronisches Antragsportal zur
Verfügung gestellt werden kann, wurde zwischenzeitlich mit den Vorbereitungen
für die Einführung eines solchen Online-Antragsverfahrens begonnen. Die
Realisierung des Onlineverfahrens ist bis Ende 2017 vorgesehen, womit eine
weitere Beschleunigung der Genehmigungsprozesse erreicht wird. Bei den
Prüfungen zur weiteren Optimierung der Genehmigungsverfahren werden
selbstverständlich auch die Erfahrungen anderer Kommunen
berücksichtigt. Zu
2.: Als Begründung langsamer Internetverbindungen erfahren die betroffenen
Frankfurter häufig die Entfernung zur nächsten Vermittlungsstelle.
Können alle Haushalte auch ohne neue Vermittlungsstellen
mit der Vectoring-Technik ans Breitbandnetz schnell angeschlossen werden?
Falls
nicht, wird der Magistrat gebeten, sich intensiver für die Einrichtung weiterer
Vermittlungsstellen einzusetzen. Die
verfügbaren Bandbreiten hängen maßgeblich davon ab, wie lang die Distanz ist,
die die Daten bis zur Wohnung über Kupferkabel zurücklegen müssen. Je größer diese
Strecke ist, desto geringer wird die Datenübertragungsrate. Beim Einsatz der
Vectoring-Technik werden die Störsignale der Kupferleitungen minimiert, damit
die Daten schneller übertragen werden. Durch
diese Störungsreduktion kann die Übertragungsrate im Idealfall von 50 Mbit/s
auf bis zu 100 Mbit/s gesteigert werden. Doch a uch bei Einsatz der Vectoring-Technik hat die Kabellänge
einen entscheidenden Einfluss auf die verfügbare Bandbreite, da Vectoring die
mögliche Reichweite zusätzlich vermindert. Die
höchsten Geschwindigkeiten können weiterhin erzielt werden, wenn Glasfaser
bis zum Gebäude (FTTB) oder sogar bis in die Wohnung (FTTH) liegt.
Zu 3.
und 5.: Benötigt der Magistrat die Unterstützung der diversen Agenturen?
Nein
(vgl. auch B 270/2016) . Wie
beurteilt der Magistrat die Tatsachen, dass es keine Fördergelder für Städte
gibt, stattdessen aber vor allem für den ländlichen Raum bereitstehen? Ist der
Magistrat initiativ geworden, um das zu ändern? Der
Magistrat hält es im Sinne einer effizienten Verwendung von Steuermitteln
grundsätzlich für nachvollziehbar, dass diese dort eingesetzt werden, wo der
größte Bedarf besteht. Die
Stadt Nürnberg erhält z. B. Landesförderung und geht eine interkommunale
Kooperation ein. Ist Nürnberg bislang schlecht versorgt oder was ist nach
Ansicht des Magistrates in Nürnberg grundlegend anders? Frankfurt am Main liegt - im Gegensatz zu Nürnberg - nicht
im Freistaat Bayern und kann daher auch nicht in den Genuss von Mitteln aus dem
bayerischen Breitbandförderprogramm
kommen. Zu
4.: Welche Auskünfte kann der Magistrat betroffenen Frankfurtern als
Anlaufstelle geben? Wird
er für die restlichen schlechtversorgten Frankfurter auch initiativ werden oder
nur Anlaufstelle bleiben? Der
Magistrat kann die Bürgerinnen und Bürger beispielsweise dafür sensibilisieren,
dass es im Telekommunikationsmarkt einen funktionierenden Wettbewerb gibt und
es sinnvoll ist, die Angebote der verschiedenen Provider hinsichtlich
der verfügbaren Bandbreiten miteinander zu vergleichen. So konnte der Magistrat
etwa verschiedenen Bürgerinnen und Bürgern, die sich
über langsame Bandbreiten von z. B. 16 Mbit/s beklagt hatten, mitteilen, dass
an ihrer Adresse bei einem anderen Anbieter bis zu 400 Mbit/s verfügbar
sind. Sollte
an einer bestimmten Adresse kein Provider schnelles Internet anbieten können,
so nimmt der Magistrat umgehend mit den Telekommunikationsunternehmen Kontakt
auf und weist auf den Bedarf vor Ort hin. Wie in B 270/2016 berichtet, hat sich
dieses Engagement bereits bei verschiedenen Projekten bezahlt gemacht. So wurde
im Juli 2014 das Neubaugebiet Harheim-Süd von der Telekom mit VDSL versorgt.
Nachdem es im März 2015 am Riedberg Beschwerden verschiedener Bürgerinnen und
Bürger über zu langsame Anschlüsse gegeben hatte, ist Unitymedia tätig geworden
und hat durch entsprechende Baumaßnahmen die Netzkapazität in kurzer Zeit um
ein Vierfaches gesteigert, sodass dort Geschwindigkeiten von bis zu 120 Mbit/s
verfügbar sind. Im August 2015 starteten auch die inzwischen abgeschlossenen
Bauarbeiten, um die restlichen Bereiche in Harheim sowie Bergen-Enkheim und
Nieder-Erlenbach mit schnellem Internet zu vorsorgen. Dadurch wurden von der
Telekom knapp 11.000 Haushalte mit Geschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s
ausgestattet. Zudem kündigte Unitymedia im Juli 2016 an, in 2017
voraussichtlich auch die Parkstadt Unterliederbach mit schnellem Internet
versorgen zu wollen. Der Magistrat sieht sich
daher in seinem Ansatz, als Anlaufstelle beim Thema Breitbandausbau zu
fungieren und dabei den Kontakt zu Bürgern und Providern zu pflegen,
bestätigt. Zu
8.: Gerade wenn die Planungen noch nicht so weit sind, sind Informationen, bis
wann keine Ausbauarbeit vorgesehen ist, wichtig für den Endkunden, da sie für
dessen eigene Entscheidung gebraucht werden. Hier könnte der Magistrat einen
Mehrwert liefern. Es ist nicht akzeptabel, dass solche Informationen erst dann
publiziert werden, wenn es in die Vermarktung geht. Diese Informationen können
darüber entscheiden, ob sich ein Anbieter-oder Technologiewechsel lohnen, da
dabei eine längere Vertragsfrist zu beachten ist. Bei den wenigsten Anbietern
kann man einen Hinweis abonnieren, der über einen Ausbau informiert. Sofern auf
dasselbe Netz bzw. dieselbe Technologie zurückgegriffen wird, kann es zudem
sein, dass alle Anbieter nur dasselbe Produkt der selben Geschwindigkeit
anbieten. Die erwähnte Internetseite bietet nur Links auf einen Teil der
Anbieter, wobei mit Vodafone ein wichtiger Anbieter fehlt. Es gibt keine Links
auf die wirklichen Breitbandverfügbarkeitsseiten, z. B. des Bundes. Diese
beiden fehlenden Informationen sollen auf der Internetseite nachgeliefert
werden. Der
Magistrat wird gebeten, geplante Ausbauaktivitäten (unabhängig von der
leitungsgebundenen Technologie) in Erfahrung zu bringen und zu publizieren.
Der
Magistrat wird gebeten, für die unterversorgten Teile Frankfurts in Erfahrung
zu bringen und zu publizieren, wo bis wann mit keinem Ausbau zu rechnen ist.
Die Frage der Unterversorgung ist von der jeweils aktuellen Definition von
Breitband abhängig. Vor der
Einrichtung der Informationsseite
www.frankfurt.de/breitbandverfuegbarkeit hat der Magistrat alle
Telekommunikationsunternehmern - darunter auch Vodafone - angeschrieben und
angeboten, einen Link zu den bei ihnen verfügbaren Bandbreiten auf der
städtischen Homepage zu platzieren. Vodafone hat sich zu diesem Angebot auch
auf Nachfrage nicht geäußert. Den Breitbandatlas des Bundes hat der Magistrat nicht verlinkt,
da dort nur sehr grobe Angaben zu den verfügbaren Bandbreiten dargestellt
werden - etwa, dass in einem bestimmten Gebiet 75% bis 95% der Haushalte Zugang
zu Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr haben. Für die Bürgerinnen und Bürger ist
aber wesentlich wichtiger, welche konkrete Bandbreite an ihrer genauen Adresse
verfügbar ist. Dem
Magistrat liegen darüber hinaus nur selten detaillierte Informationen zu den
genauen Ausbauplänen der unterschiedlichen Internetanbieter vor. Da die
verschiedenen Provider in einem Wettbewerb miteinander stehen, werden diese
Ausbauplanungen in der Regel erst veröffentlicht, wenn sie kurz vor der
Realisierung stehen. Die
Deutsche Telekom hat beispielsweise das Amt für Straßenbau und Erschließung im
März 2017 über den geplanten Ausbau von weiteren 195 Schaltkästen informiert
und erstellt aktuell eine Liste der genauen Standorte. Zu
13.: Hängt die WLAN-Versorgung eines Gebäudes von der Telekom ab?
Nein. Wurden Wünsche der Telekom auf Einrichtung abgelehnt?
Nein. Wenn
ja, warum? Entfällt. Strebt der Magistrat von sich aus ein WLAN-Angebot in jeder
städtischen Einrichtung an? Nein. Zu
14.: Der Magistrat wird gebeten, weitere WLAN-Angebote zu erreichen und dabei
auch lokale Initiativen zu unterstützen, wie z.B. Freifunk. Hier ist auch die
Wirtschaftsförderung mit ihren Kontakten, Aktivitäten und Netzwerken
einzubeziehen. In
Niedersachsen wird die Freifunk-Initiative gefördert. Wäre das ein Weg für
Hessen oder Frankfurt, sofern es keine alternativen Angebote gibt?
Der
Magistrat wird gebeten, die Gesellschaften VGF, RMV und Deutsche Bahn dazu zu
bewegen, selbst oder mittels Dritter dafür zu sorgen, dass an allen
U-/S-Bahn-Stationen der Stadt WLAN angeboten wird. Wie
in B 270/2016 berichtet, führt der Magistrat sowohl mit Unitymedia als auch mit anderen
Anbietern kontinuierlich Gespräche, wie die in Frankfurt vorhandene Zahl der
WLAN-Hotspots weiter ausgebaut werden kann. Dabei hat sich die Zahl der
WLAN-Hotspots von Unitymedia seit dem Start im Juli 2015 bis heute von 20 auf
38 erhöht. Der Magistrat begrüßt, dass das
öffentliche WLAN-Angebot von Unitymedia auch von Hotspots privater
Standortinitiativen wie in der Neustadt oder im Mertonviertel sowie der
Freifunk-Initiative ergänzt wird. Ausweislich der Freifunk-Homepage
gibt es in Frankfurt und Umgebung inzwischen über 500 Zugangspunkte der
Initiative (siehe https://map.ffm.freifunk.net/). Damit sich
Bürgerinnen und Bürger leicht einen Überblick über alle in Frankfurt
verfügbaren WLAN-Hotspots machen können, hat der Magistrat unter der Adresse
www.frankfurt.de/wlan-hotspots eine neue Informationsseite eingerichtet. Hierfür
wird ein Link zu einer entsprechenden Übersichtskarte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
zur Verfügung gestellt, die seit kurzem alle bekannten WLAN-Zugangspunkte
auflistet. Der
Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) gehört in Deutschland zu den Vorreitern
digitaler Strategien und Angebote. Beispielsweise sind nirgendwo in Deutschland
mehr Fahrgäste mit dem eTicket unterwegs und das RMV-HandyTicket gehört zu den
erfolgreichsten überhaupt. Der RMV begleitet daher die Ausstattung von
Fahrzeugen und Stationen im öffentlichen Nahverkehr mit WLAN intensiv. In
Pilotprojekten werden technische Rahmenbedingungen getestet und
Nutzerinteressen und -verhalten erhoben. Ein Projekt befasst sich derzeit auch
damit, ob die in der Zuständigkeit des RMV befindlichen Fahrkartenautomaten an
SBahn- und Regionalzugstationen künftig mit einem Internetzugangspunkt über
WLAN ausgerüstet werden. Auch die
VGF prüft die Ausstattung von Bahnen und Stationen mit WLAN und hat hierzu eine
Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, welche Erfahrungen bei anderen
Verkehrsunternehmen erheben, aktuell angebotene WIFI-Techniken und deren Kosten
betrachten, die WIFI-Strategie der Stadt Frankfurt am Main analysieren und
mögliche Synergien prüfen und letztendlich die Möglichkeiten von WIFI-Diensten
bei der VGF bewerten soll. Diese Studie soll im April 2017
vorliegen. Als
Ergebnis sollen Lösungen entwickelt werden, die es ermöglichen, ohne direkte
Entgelteinnahmen ein wirtschaftlich tragfähiges Modell zu schaffen, da hohe
Investitionskosten eine Umsetzung erschweren, obwohl die Vorteile einer
leistungsfähigen WLAN-Infrastruktur auf der Hand liegen. Die
Ausstattung der Fahrscheinautomaten der VGF mit WLAN-Sendern wird nicht als
sinnvoll erachtet, da die meisten Fahrscheinautomaten keinen Netzwerkanschluss
haben und dieser aufwändig nachgerüstet werden müsste. Zwar enthalten viele
Fahrscheinautomaten eine Kommunikationsanbindung via UMTS, jedoch ist der
notwendige Datendurchsatz für zusätzliche Verbindungen in das Internet nicht
ausreichend. Zu
15.: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie künftig
WLAN-Angebote über die Mietinteressenten oder Dritte gewährleistet werden
können. Grundsätzlich ist dies über entsprechende vertragliche
Regelungen möglich. Der Magistrat wird hier jedoch nur aktiv werden, wenn er im
Einzelfall einen konkreten Bedarf sieht. Zu
16.: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie künftig
WLAN-Angebote in für die Stadt betriebene Einrichtungen gewährleistet werden
können. Grundsätzlich ist dies über entsprechende vertragliche
Regelungen möglich. Der Magistrat wird hier jedoch nur aktiv werden, wenn er im
Einzelfall einen konkreten Bedarf sieht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
19.01.2017, NR 217
Anfrage vom
02.05.2018, A 351
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 24.05.2017 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.06.2017, TO I, TOP
18 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 159 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
13. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 28.08.2017, TO I, TOP
18 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen
LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 1630, 13. Sitzung
des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 28.08.2017 Aktenzeichen: 16 1