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Die digitale Infrastruktur in Frankfurt weiter ausbauen (I)

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 159 Betreff: Die digitale Infrastruktur in Frankfurt weiter ausbauen (I) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1098 - NR 217/17 FDP - Zu 1.: Der Magistrat wird gebeten, die Empfehlungen der Beteiligten und die Erfahrungen anderer Städte zu berücksichtigen, um die Genehmigungsprozesse in Frankfurt im nationalen wie internationalen Vergleich weiter zu beschleunigen. Wie in B 270/2016 ausgeführt, hat der Magistrat bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Genehmigungsprozesse beim Breitbandausbau zu beschleunigen. Wie ebenfalls in diesem Magistratsbericht dargestellt, ist der Prozess der Optimierung der Genehmigungsverfahren damit allerdings nicht abgeschlossen. So sollen beispielswiese die Prozesse innerhalb und zwischen den zuständigen Ämtern weiter optimiert werden. Nach einer Prüfung, wie für die Provider ein elektronisches Antragsportal zur Verfügung gestellt werden kann, wurde zwischenzeitlich mit den Vorbereitungen für die Einführung eines solchen Online-Antragsverfahrens begonnen. Die Realisierung des Onlineverfahrens ist bis Ende 2017 vorgesehen, womit eine weitere Beschleunigung der Genehmigungsprozesse erreicht wird. Bei den Prüfungen zur weiteren Optimierung der Genehmigungsverfahren werden selbstverständlich auch die Erfahrungen anderer Kommunen berücksichtigt. Zu 2.: Als Begründung langsamer Internetverbindungen erfahren die betroffenen Frankfurter häufig die Entfernung zur nächsten Vermittlungsstelle. Können alle Haushalte auch ohne neue Vermittlungsstellen mit der Vectoring-Technik ans Breitbandnetz schnell angeschlossen werden? Falls nicht, wird der Magistrat gebeten, sich intensiver für die Einrichtung weiterer Vermittlungsstellen einzusetzen. Die verfügbaren Bandbreiten hängen maßgeblich davon ab, wie lang die Distanz ist, die die Daten bis zur Wohnung über Kupferkabel zurücklegen müssen. Je größer diese Strecke ist, desto geringer wird die Datenübertragungsrate. Beim Einsatz der Vectoring-Technik werden die Störsignale der Kupferleitungen minimiert, damit die Daten schneller übertragen werden. Durch diese Störungsreduktion kann die Übertragungsrate im Idealfall von 50 Mbit/s auf bis zu 100 Mbit/s gesteigert werden. Doch a uch bei Einsatz der Vectoring-Technik hat die Kabellänge einen entscheidenden Einfluss auf die verfügbare Bandbreite, da Vectoring die mögliche Reichweite zusätzlich vermindert. Die höchsten Geschwindigkeiten können weiterhin erzielt werden, wenn Glasfaser bis zum Gebäude (FTTB) oder sogar bis in die Wohnung (FTTH) liegt. Zu 3. und 5.: Benötigt der Magistrat die Unterstützung der diversen Agenturen? Nein (vgl. auch B 270/2016) . Wie beurteilt der Magistrat die Tatsachen, dass es keine Fördergelder für Städte gibt, stattdessen aber vor allem für den ländlichen Raum bereitstehen? Ist der Magistrat initiativ geworden, um das zu ändern? Der Magistrat hält es im Sinne einer effizienten Verwendung von Steuermitteln grundsätzlich für nachvollziehbar, dass diese dort eingesetzt werden, wo der größte Bedarf besteht. Die Stadt Nürnberg erhält z. B. Landesförderung und geht eine interkommunale Kooperation ein. Ist Nürnberg bislang schlecht versorgt oder was ist nach Ansicht des Magistrates in Nürnberg grundlegend anders? Frankfurt am Main liegt - im Gegensatz zu Nürnberg - nicht im Freistaat Bayern und kann daher auch nicht in den Genuss von Mitteln aus dem bayerischen Breitbandförderprogramm kommen. Zu 4.: Welche Auskünfte kann der Magistrat betroffenen Frankfurtern als Anlaufstelle geben? Wird er für die restlichen schlechtversorgten Frankfurter auch initiativ werden oder nur Anlaufstelle bleiben? Der Magistrat kann die Bürgerinnen und Bürger beispielsweise dafür sensibilisieren, dass es im Telekommunikationsmarkt einen funktionierenden Wettbewerb gibt und es sinnvoll ist, die Angebote der verschiedenen Provider hinsichtlich der verfügbaren Bandbreiten miteinander zu vergleichen. So konnte der Magistrat etwa verschiedenen Bürgerinnen und Bürgern, die sich über langsame Bandbreiten von z. B. 16 Mbit/s beklagt hatten, mitteilen, dass an ihrer Adresse bei einem anderen Anbieter bis zu 400 Mbit/s verfügbar sind. Sollte an einer bestimmten Adresse kein Provider schnelles Internet anbieten können, so nimmt der Magistrat umgehend mit den Telekommunikationsunternehmen Kontakt auf und weist auf den Bedarf vor Ort hin. Wie in B 270/2016 berichtet, hat sich dieses Engagement bereits bei verschiedenen Projekten bezahlt gemacht. So wurde im Juli 2014 das Neubaugebiet Harheim-Süd von der Telekom mit VDSL versorgt. Nachdem es im März 2015 am Riedberg Beschwerden verschiedener Bürgerinnen und Bürger über zu langsame Anschlüsse gegeben hatte, ist Unitymedia tätig geworden und hat durch entsprechende Baumaßnahmen die Netzkapazität in kurzer Zeit um ein Vierfaches gesteigert, sodass dort Geschwindigkeiten von bis zu 120 Mbit/s verfügbar sind. Im August 2015 starteten auch die inzwischen abgeschlossenen Bauarbeiten, um die restlichen Bereiche in Harheim sowie Bergen-Enkheim und Nieder-Erlenbach mit schnellem Internet zu vorsorgen. Dadurch wurden von der Telekom knapp 11.000 Haushalte mit Geschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s ausgestattet. Zudem kündigte Unitymedia im Juli 2016 an, in 2017 voraussichtlich auch die Parkstadt Unterliederbach mit schnellem Internet versorgen zu wollen. Der Magistrat sieht sich daher in seinem Ansatz, als Anlaufstelle beim Thema Breitbandausbau zu fungieren und dabei den Kontakt zu Bürgern und Providern zu pflegen, bestätigt. Zu 8.: Gerade wenn die Planungen noch nicht so weit sind, sind Informationen, bis wann keine Ausbauarbeit vorgesehen ist, wichtig für den Endkunden, da sie für dessen eigene Entscheidung gebraucht werden. Hier könnte der Magistrat einen Mehrwert liefern. Es ist nicht akzeptabel, dass solche Informationen erst dann publiziert werden, wenn es in die Vermarktung geht. Diese Informationen können darüber entscheiden, ob sich ein Anbieter-oder Technologiewechsel lohnen, da dabei eine längere Vertragsfrist zu beachten ist. Bei den wenigsten Anbietern kann man einen Hinweis abonnieren, der über einen Ausbau informiert. Sofern auf dasselbe Netz bzw. dieselbe Technologie zurückgegriffen wird, kann es zudem sein, dass alle Anbieter nur dasselbe Produkt der selben Geschwindigkeit anbieten. Die erwähnte Internetseite bietet nur Links auf einen Teil der Anbieter, wobei mit Vodafone ein wichtiger Anbieter fehlt. Es gibt keine Links auf die wirklichen Breitbandverfügbarkeitsseiten, z. B. des Bundes. Diese beiden fehlenden Informationen sollen auf der Internetseite nachgeliefert werden. Der Magistrat wird gebeten, geplante Ausbauaktivitäten (unabhängig von der leitungsgebundenen Technologie) in Erfahrung zu bringen und zu publizieren. Der Magistrat wird gebeten, für die unterversorgten Teile Frankfurts in Erfahrung zu bringen und zu publizieren, wo bis wann mit keinem Ausbau zu rechnen ist. Die Frage der Unterversorgung ist von der jeweils aktuellen Definition von Breitband abhängig. Vor der Einrichtung der Informationsseite www.frankfurt.de/breitbandverfuegbarkeit hat der Magistrat alle Telekommunikationsunternehmern - darunter auch Vodafone - angeschrieben und angeboten, einen Link zu den bei ihnen verfügbaren Bandbreiten auf der städtischen Homepage zu platzieren. Vodafone hat sich zu diesem Angebot auch auf Nachfrage nicht geäußert. Den Breitbandatlas des Bundes hat der Magistrat nicht verlinkt, da dort nur sehr grobe Angaben zu den verfügbaren Bandbreiten dargestellt werden - etwa, dass in einem bestimmten Gebiet 75% bis 95% der Haushalte Zugang zu Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr haben. Für die Bürgerinnen und Bürger ist aber wesentlich wichtiger, welche konkrete Bandbreite an ihrer genauen Adresse verfügbar ist. Dem Magistrat liegen darüber hinaus nur selten detaillierte Informationen zu den genauen Ausbauplänen der unterschiedlichen Internetanbieter vor. Da die verschiedenen Provider in einem Wettbewerb miteinander stehen, werden diese Ausbauplanungen in der Regel erst veröffentlicht, wenn sie kurz vor der Realisierung stehen. Die Deutsche Telekom hat beispielsweise das Amt für Straßenbau und Erschließung im März 2017 über den geplanten Ausbau von weiteren 195 Schaltkästen informiert und erstellt aktuell eine Liste der genauen Standorte. Zu 13.: Hängt die WLAN-Versorgung eines Gebäudes von der Telekom ab? Nein. Wurden Wünsche der Telekom auf Einrichtung abgelehnt? Nein. Wenn ja, warum? Entfällt. Strebt der Magistrat von sich aus ein WLAN-Angebot in jeder städtischen Einrichtung an? Nein. Zu 14.: Der Magistrat wird gebeten, weitere WLAN-Angebote zu erreichen und dabei auch lokale Initiativen zu unterstützen, wie z.B. Freifunk. Hier ist auch die Wirtschaftsförderung mit ihren Kontakten, Aktivitäten und Netzwerken einzubeziehen. In Niedersachsen wird die Freifunk-Initiative gefördert. Wäre das ein Weg für Hessen oder Frankfurt, sofern es keine alternativen Angebote gibt? Der Magistrat wird gebeten, die Gesellschaften VGF, RMV und Deutsche Bahn dazu zu bewegen, selbst oder mittels Dritter dafür zu sorgen, dass an allen U-/S-Bahn-Stationen der Stadt WLAN angeboten wird. Wie in B 270/2016 berichtet, führt der Magistrat sowohl mit Unitymedia als auch mit anderen Anbietern kontinuierlich Gespräche, wie die in Frankfurt vorhandene Zahl der WLAN-Hotspots weiter ausgebaut werden kann. Dabei hat sich die Zahl der WLAN-Hotspots von Unitymedia seit dem Start im Juli 2015 bis heute von 20 auf 38 erhöht. Der Magistrat begrüßt, dass das öffentliche WLAN-Angebot von Unitymedia auch von Hotspots privater Standortinitiativen wie in der Neustadt oder im Mertonviertel sowie der Freifunk-Initiative ergänzt wird. Ausweislich der Freifunk-Homepage gibt es in Frankfurt und Umgebung inzwischen über 500 Zugangspunkte der Initiative (siehe https://map.ffm.freifunk.net/). Damit sich Bürgerinnen und Bürger leicht einen Überblick über alle in Frankfurt verfügbaren WLAN-Hotspots machen können, hat der Magistrat unter der Adresse www.frankfurt.de/wlan-hotspots eine neue Informationsseite eingerichtet. Hierfür wird ein Link zu einer entsprechenden Übersichtskarte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Verfügung gestellt, die seit kurzem alle bekannten WLAN-Zugangspunkte auflistet. Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) gehört in Deutschland zu den Vorreitern digitaler Strategien und Angebote. Beispielsweise sind nirgendwo in Deutschland mehr Fahrgäste mit dem eTicket unterwegs und das RMV-HandyTicket gehört zu den erfolgreichsten überhaupt. Der RMV begleitet daher die Ausstattung von Fahrzeugen und Stationen im öffentlichen Nahverkehr mit WLAN intensiv. In Pilotprojekten werden technische Rahmenbedingungen getestet und Nutzerinteressen und -verhalten erhoben. Ein Projekt befasst sich derzeit auch damit, ob die in der Zuständigkeit des RMV befindlichen Fahrkartenautomaten an S­Bahn- und Regionalzugstationen künftig mit einem Internetzugangspunkt über WLAN ausgerüstet werden. Auch die VGF prüft die Ausstattung von Bahnen und Stationen mit WLAN und hat hierzu eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, welche Erfahrungen bei anderen Verkehrsunternehmen erheben, aktuell angebotene WIFI-Techniken und deren Kosten betrachten, die WIFI-Strategie der Stadt Frankfurt am Main analysieren und mögliche Synergien prüfen und letztendlich die Möglichkeiten von WIFI-Diensten bei der VGF bewerten soll. Diese Studie soll im April 2017 vorliegen. Als Ergebnis sollen Lösungen entwickelt werden, die es ermöglichen, ohne direkte Entgelteinnahmen ein wirtschaftlich tragfähiges Modell zu schaffen, da hohe Investitionskosten eine Umsetzung erschweren, obwohl die Vorteile einer leistungsfähigen WLAN-Infrastruktur auf der Hand liegen. Die Ausstattung der Fahrscheinautomaten der VGF mit WLAN-Sendern wird nicht als sinnvoll erachtet, da die meisten Fahrscheinautomaten keinen Netzwerkanschluss haben und dieser aufwändig nachgerüstet werden müsste. Zwar enthalten viele Fahrscheinautomaten eine Kommunikationsanbindung via UMTS, jedoch ist der notwendige Datendurchsatz für zusätzliche Verbindungen in das Internet nicht ausreichend. Zu 15.: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie künftig WLAN-Angebote über die Mietinteressenten oder Dritte gewährleistet werden können. Grundsätzlich ist dies über entsprechende vertragliche Regelungen möglich. Der Magistrat wird hier jedoch nur aktiv werden, wenn er im Einzelfall einen konkreten Bedarf sieht. Zu 16.: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie künftig WLAN-Angebote in für die Stadt betriebene Einrichtungen gewährleistet werden können. Grundsätzlich ist dies über entsprechende vertragliche Regelungen möglich. Der Magistrat wird hier jedoch nur aktiv werden, wenn er im Einzelfall einen konkreten Bedarf sieht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.01.2017, NR 217 Anfrage vom 02.05.2018, A 351 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 24.05.2017 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.06.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 159 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 13. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 28.08.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1630, 13. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 28.08.2017 Aktenzeichen: 16 1