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Die digitale Infrastruktur in Frankfurt weiter ausbauen (IV)

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 236 Betreff: Die digitale Infrastruktur in Frankfurt weiter ausbauen (IV) Vorgang: A 351/18 FDP I. 50 Mbit für alle? Zu Frage 1: Welche Bindungswirkung geht für Frankfurter Nutzer und Nutzerinnen vom selbst gesteckten und trotzdem gescheiterten Versprechen der Bundesregierung aus, bis 2018 mindestens 50 MBit für alle zu erreichen? Internetnutzerinnen und -nutzer können in Frankfurt auf ein hervorragend ausgebautes Breitbandnetz zugreifen (vgl. B 270 / 2016, B 159 / 2017 und B 160 / 2017), welches im privatwirtschaftlichen Eigenausbau weiter konsequent verbessert wird (vgl. Antworten auf Fragen 4, 6 und 20). Zu Frage 2: Das Koalitionsprogramm einer möglichen neuen Regierung hat ein Gigabit-Ziel 2023, also nach Ende der aktuellen Legislaturperiode. Bedeutet das, dass in der Wahlperiode 2017-2021 wieder wenig passiert? Der Magistrat geht davon aus, dass der privatwirtschaftliche Eigenausbau in Frankfurt auch in den nächsten Jahren - unabhängig von etwaigen neuen Förderprogrammen - weiter voranschreiten wird. Die regulativen Entwicklungen auf Bundesebene vermag der Magistrat nicht im Detail vorherzusehen. Es ist aber offensichtlich, dass auch zur Erreichung eines Zieles, das nach dem Ende der aktuellen Legislaturperiode liegt, bereits in den nächsten drei Jahren erhebliche Investitionen in die Breitbandinfrastruktur notwendig sein werden. Zu Frage 3: Eine Breitband-Förderung in der Höhe von 10 Mrd. Euro aus den 5G-Erlösen ist vorgesehen. Wird Frankfurter dabei wieder leer ausgehen, obwohl es auch hier weiße Flecken und niedrige Bandbreiten gibt. Der Magistrat sieht keine Möglichkeit, Details von Förderrichtlinien, die auf Bundesebene erst noch erarbeitet werden müssen, vorherzusehen. Der Magistrat wird aber selbstverständlich - etwa über die Gremien des Hessischen und des Deutschen Städtetags - die Interessen der Stadt Frankfurt am Main konsequent vertreten. Zu Frage 4: Zum Jahreswechsel 2017 /2018 hat die Telekom u.a. mit der umstrittenen Vectoring­Technologie die Breitbandverfügbarkeit für eine Menge Haushalte verbessert. Trotzdem gibt es weiterhin weiße Flecken in Frankfurt. Welcher Ausbau ist in diesen weißen Flecken kurzfristig zu erwarten? Erst im letzten Jahr hat die Telekom nach mehr als zwei Jahre dauernden rechtlichen Auseinandersetzungen die Freigabe der Bundesnetzagentur zum Vectoring im sogenannten Nahbereich - also rund 500 Meter um die Hauptverteiler - erhalten. Bis Anfang des Jahres 2020 sollen alle der bundesweit insgesamt 7.600 Nahbereiche modernisiert werden. Rund sechs Millionen Haushalte werden von dem Ausbau profitieren. Sie können im ersten Schritt Anschlüsse mit mindestens 50 und bis zu 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) beim Herunterladen erhalten. Im zweiten Schritt sollen dann über das sogenannte Super-Vectoring bis zu 250 Mbit/s zur Verfügung stehen. In Frankfurt baut die Telekom 33 Anschlussbereiche im Nahbereich in zwei Tranchen aus. Die erste Tranche wird komplett in 2018 realisiert werden können und umfasst 33 neue Multifunktionsgehäuse, mit denen rund 8.400 Haushalte erschlossen werden. Im Rahmen der zweiten Tranche, die sich bis in das Jahr 2019 erstrecken wird, werden 217 neue Multifunktionsgehäuse errichtet und damit etwa 60.500 Haushalte erreicht. Zusätzlich zu diesem Nahbereichsausbau erfolgt durch die Telekom in 13 Anschlussbereichen der flächige Vectoring-Ausbau. Hier werden bis Ende 2019 über 63 neue Multifunktionsgehäuse errichtet und damit weitere 16.500 Haushalte versorgt. Zu Frage 5: Wie viele Anschlüsse können in 2018 nicht mindestens per Vectoring versorgt werden? Siehe Antworten zu Fragen 4 und 6. Zu Frage 6: Da die Vectoring-Technologie anscheinend eine kürzere Reichweite (B 159/2017) hat, spielt die Entfernung des Anschlusses zum Kvz eine noch größere Rolle. Wie viele Kvz wurden 2013 bis 2017 in Frankfurt gebaut und wie viele sind 2018 bis 2021 geplant? Die Annahme, bei der Vectoring-Technologie spiele die Entfernung zum nächsten Kabelverzweiger eine noch größere Rolle, ist nicht zutreffend. Beim Einsatz der Vectoring-Technik werden die Störsignale der Kupferleitungen reduziert, sodass bei gleicher Entfernung höhere Übertragungsraten möglich sind. So ist es mit der Vectoring-Technologie möglich, trotz einer Kabellänge von bis zu 650 Meter zum nächsten Multifunktionsgehäuse noch eine Bandbreite von bis zu 50 MBit/s zu erreichen. Je näher der Anschluss am jeweiligen Multifunktionsgehäuse liegt, desto höher wird die Übertragungsrate. Im Idealfall sind dies derzeit im unmittelbaren Umkreis des Multifunktionsgehäuses (bis 250 Meter) 100 MBit/s im Download und 40 MBit/s im Upload. In den Jahren 2013 bis 2017 hat die Telekom 2.047 Kabelverzweiger mit VDSL-Technik (50 Mbit/s) aufgebaut. Die Versorgung von 151.000 Haushalten mit Vectoring und Geschwindigkeiten von bis zu 100 MBit/s im Download und 40 MBit/s im Upload erfolgt in diesem Jahr. Zudem wird die Telekom in Frankfurt in diesem und im nächsten Jahr insgesamt 816 Kabelverzweiger mittels Vectoring ertüchtigen. Zu Frage 7: Spricht der Magistrat mit den Anbietern konkret über Ausbaupläne, Technologie und Bandbreiten? Der Magistrat spricht mit den Anbietern konkret über die Verbesserung der Breitbandversorgung in Frankfurt. Zu Frage 8: Was hat er bislang gegen weiße Flecken getan? Was wird er gegen weiße Flecken tun? Die verschiedenen Aktivitäten des Magistrats sind in den Berichten B 270 / 2016, B 159 / 2017 und B 160 / 2017 ausführlich dargelegt. Zu Frage 9: Angesichts des Abschlusses eines Projektes eines Kabelunternehmens Anfang April und zwei Jahre nach Ankündigung für 150 unterversorgte Haushalte, postete der zuständige Stadtrat ,,eine der letzten verbliebenen Versorgungslücken im Frankfurter Breitbandnetz geschlossen" (gemäß Telekom mit 50 MBit versorgt). Wie lautet die Definition von "Versorgungslücke im Breitbandnetz" des Magistrates? Der Magistrat orientiert sich dabei an dem Ziel der Bundesregierung von 50 Mbit/s. Eine Versorgungslücke ist demnach in den Bereichen gegeben, in denen diese Übertragungsgeschwindigkeit nicht erreicht wird. Zu Frage 10: Worauf basiert die Aussage "jetzt seien 99% mit 50+ MBit versorgt"? Diese Aussage basiert auf den Informationen der verschiedenen Provider. Wie ausführlich erläutert, erfolgt der Breitbandausbau in Frankfurt ausschließlich privatwirtschaftlich. Zur Frage 11: Was hat die angekündigte Prüfung ergeben, ob es für die Stadt wirtschaftlich vorteilhafter ist, künftig den Schwerpunkt auf die Vermietung von Glasfasern anstelle von Leerrohren zu legen? Die Materialpreise für Kabel mit einer höheren Faseranzahl sind in den letzten Jahren gesunken, sodass sich die Vermietung von Glasfaserverbindungen als deutlich wirtschaftlicher als die Leerrohrvermietung erweist. Im Falle von Trassenverlegungen ist man in der Lage, kurzfristige Ersatzwege schalten zu können, was im Gegensatz dazu bei Leerrohren nicht möglich ist. Zu Frage 12: Im Jahr 2016 hatte sich der Magistrat über den Hinweis eines großen Internetunternehmens auf die Zuständigkeit der Bürgermeister für die Kooperation beim Ausbau von Breitbandverbindungen echauffiert. Ist dem Magistrat entgangen, dass solche Hinweise weiter an Kunden in Frankfurt gegeben werden, die in den zahlreichen weißen Lücken unzureichende Breitbandgeschwindigkeit haben? Nein, dies ist dem Magistrat selbstverständlich nicht entgangen. Er hat deswegen das besagte Internetunternehmen mehrfach darauf hingewiesen, dass eine solche Kommunikation sachlich falsch sowie im Sinne der Bürgerinnen und Bürger bzw. Kundinnen und Kunden nicht sonderlich serviceorientiert ist. Das Unternehmen hatte wiederholt zusagt, diese Art der Kommunikation abzustellen. Warum sich das Unternehmen nicht an diese Zusage hält, entzieht sich der Kenntnis des Magistrats. Da der Magistrat immer ausgesprochen bürgerfreundlich und serviceorientiert agiert, kümmert er sich selbstverständlich um die an ihn herangetragenen Anfragen. Dabei nimmt der Magistrat Kontakt mit den Providern auf, um sie auf den Bedarf vor Ort hinzuweisen und etwaige Ausbaupläne in Erfahrung zu bringen. Gleichzeitig wird eruiert, ob an der konkreten Adresse ein anderer Anbieter höhere Bandbreiten bereitstellen kann. Da dies nahezu immer der Fall ist, werden die Bürger auf die entsprechenden Alternativangebote der jeweiligen Wettbewerber hingewiesen. II. Breitbandverfügbarkeit Zu Frage 13: Warum erwähnt der Magistrat die Existenz von weißen Lücken nicht auf der Webseite? Wie in den Magistratsberichten B 270 / 2016, B 159 / 2017 und B 160 / 2017 ausführlich dargestellt, ist in einem Ballungsraum wie Frankfurt die Verbesserung der digitalen Infrastruktur alleinige Aufgabe der Telekommunikationsanbieter. Daher können nur diese im Detail mitteilen, in welchen Bereichen gegebenenfalls noch Versorgungslücken bestehen. Auf seiner Informationsseite www.frankfurt.de/breitbandverfuegbarkeit hat der Magistrat aber die Verfügbarkeitsabfragen verschiedener Internetprovider verlinkt, über die selbstverständlich auch etwaige Versorgungslücken ersichtlich sind. Zu Frage 14: Warum führt der Magistrat nicht an, was Bürger und Bürgerinnen und Unternehmen tun können, wenn sie keinen Zugang zu schnellem Internet haben? Der Magistrat weist Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen unter anderem über seine Informationsseite www.frankfurt.de/breitbandverfuegbarkeit darauf hin, dass es immer sinnvoll ist, die Angebote der verschiedenen Anbieter hinsichtlich der verfügbaren Bandbreiten miteinander zu vergleichen. Die Erfahrung zeigt, dass in nahezu allen Fällen ein anderer als der aktuelle Provider die gewünschte Bandbreite anbieten kann. Zu Frage 15: In der Vorlage B 270/2016 berichtet der Magistrat, dass 94% der Frankfurter und Frankfurterinnen Zugang zu 100 Mbit hätten. Wenn man sich aktuell, die Breitbandkarte der Telekom anschaut und auf mindestens 100 MBit filtert, kann 94% unmöglich stimmen. Ist die Aussage des Magistrates falsch? Nein, die Aussage des Magistrats ist korrekt. Seitdem der Telekommunikationsmarkt vor nunmehr über 20 Jahren privatisiert wurde, gibt es neben der Deutschen Telekom AG weitere Anbieter, die über ein eigenes Netz verfügen (z. B. Unitymedia oder 1&1 Versatel). In vielen Bereichen, wo die Telekom bisher keine 100 Mbit/s anbietet, sind solche Geschwindigkeiten über andere Anbieter verfügbar. III. Anbindung der Frankfurter Schulen an Breitband / Versorgung mit WLAN Zur Frage 16: Warum dürfen Schulen nicht eigene WLAN Lösungen suchen, bis die Stadt sich bequemt, alle Schulen mit dem städtischen WLAN zu versorgen? Aus Sicherheitsgründen dürfen an dem von der Stadt bereitgestellten pädagogischen Netz keine schuleigenen WLAN-Lösungen betrieben werden. Zur Frage 17: Werden 2018 alle Schulen an das städtische Glasfasernetz angeschlossen sein? Bis Ende 2018 werden 164 Schulgebäude zuzüglich Außenstellen an das städtische Glasfasernetz angeschlossen sein. Weitere 20 Schulgebäude in den Außenbezirken werden aus Gründen der Wirtschaftlichkeit mit 1 Gbit/s-Mietleitungen versorgt. IV. Chefsache Digitalisierung Zu Frage 18: Was bedeutet die Ankündigung von OB Feldmann im Wahlkampf, dass Digitalisierung Chefsache wird? Sie unterstreicht die herausgehobene Bedeutung der Digitalisierung für die Stadt Frankfurt am Main. Zu Frage 19: Welche Bedeutung hatte, da nicht Chefsache, das Thema Digitalisierung bislang in Frankfurt für den Magistrat? Die Digitalisierung hat für den Magistrat bereits seit vielen Jahren höchste Priorität. Zu Frage 20: Hat der Magistrat mit den Spitzen von Internetanbietern verbindliche Gespräche für eine optimale Breitband-Versorgung von ganz Frankfurt geführt? Falls ja, mit welchen Ergebnissen? Falls nein, weshalb nicht? Ja, die Anbieter haben in den Gesprächen zugesagt, auch in den kommenden Jahren kontinuierlich in die Breitbandinfrastruktur in Frankfurt zu investieren. Die Telekom wird nach der Freigabe durch die Bundesnetzagentur innerhalb den nächsten knapp zwei Jahren den sogenannten Nahbereich mit Vectoring versorgen (siehe Antworten zu Fragen 4 und 6) und damit die verfügbaren Bandbreiten für zahlreiche Haushalte deutlich erhöhen. Unitymedia versorgt bereits heute fast alle der vom Unternehmen in Frankfurt erreichbaren Kabelhaushalte mit Geschwindigkeiten von 400 Mbit/s. Das Unternehmen hat zudem kürzlich zugesagt, Frankfurt als erste Stadt Hessens nahezu flächendeckend mit Gigabit-Geschwindigkeiten zu versorgen. Ab Oktober werden rund 380.000 Frankfurter Haushalte und Unternehmen Zugang zu Geschwindigkeiten von bis zu 1000 Mbit/s im Download und bis zu 50 Mbit/s im Upload haben. V. Hotspots http://www.frankfurt.de/wlan-hotspots Zu Frage 21: Der Verweis auf der städtischen Webseite zu Hotspots führt zur Breitbandverfügbarkeit des Bundes. Dort sieht man, dass fast alle Nachbarkommunen eine bessere Breitbandversorgung haben als Frankfurt. Folgt man der Verweisbeschreibung landet man auf der Seite, auf der man schon ist. Wird der Magistrat dies korrigieren? Der Magistrat kann den Hinweis nicht nachvollziehen. Die Verweisbeschreibung ist korrekt. Zur Frage 22: Der Magistrat scheint bei der Einschätzung der Bedeutung von WLAN nicht zu sehen, dass insbesondere auch Besucher der Stadt und Nutzer mit nur geringem Inklusiv-Volumen WLAN-Angebote gerne nutzen. Er scheint sich auch nicht vorstellen zu können, dass Frankfurter bei Aufenthalten außerhalb Frankfurts WLAN-Angebote höchst erfreut intensiv nutzen. Das ASE ist wohl am städtischen Netz angebunden. Werden dort bald Hotspots aktiviert? (Vorlage B 270/2016) Der Magistrat hat die verschiedenen Aspekte von kostenlos nutzbarem WLAN im öffentlichen Raum selbstverständlich sehr sorgefältig gegeneinander abgewogen. Aus Sicht des Magistrats überwiegen - nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation - die Argumente gegen eine öffentliche Förderung beim Aufbau oder Betrieb von WLAN-Netzen. Die Zurverfügungstellung von kostenlosen Internetzugängen ist keine originäre kommunale Aufgabe. Schließlich ist der mobile Internetzugriff jederzeit über das Mobilfunknetz möglich, welches in Frankfurt eine hervorragende Abdeckung mit schnellem LTE bietet. Dies dürfte auch erklären, warum - wenn man die Zahlungsbereitschaft als Kriterium zugrunde legt - der Bedarf an einer zusätzlichen WLAN-Versorgung offenbar gering ist und sich dementsprechend bisher kaum WLAN-Bezahlmodelle etabliert haben. In Kommunen, in denen die Mobilfunkversorgung weniger gut ist, mag es stärkere Argumente für eine öffentliche Förderung von WLAN-Netzen geben. Hierbei sollte aber nicht vergessen werden, dass dadurch der Anreiz für die privaten Telekommunikationsanbieter abnimmt, in den Ausbau ihrer Mobilfunknetze zu investieren. Es muss daher im Sinne der effizienten Verwendung öffentlicher Mittel darauf geachtet werden, dass keine privat zu tätigenden Investitionen unnötigerweise durch öffentliche substituiert werden. Vor diesem Hintergrund lehnt es der Magistrat weiterhin ab, für den Aufbau oder Betrieb einer WLAN-Infrastruktur im öffentlichen Raum städtisches Geld aufzuwenden. Nach Gesprächen mit verschiedenen Anbietern hatte sich Unitymedia 2015 entschieden, in einem ersten Schritt an 20 stark frequentierten Plätzen und Straßen entsprechende WLAN-Hotspots in Betrieb zu nehmen - heute sind es rund doppelt so viele. Hinzu kommen die kostenlosen WLAN-Angebote privater Standortinitiativen wie in der Neustadt oder im Mertonviertel sowie die über 500 Hotspots, die die Frankfurter Freifunk-Initiative inzwischen anbietet. Trotzdem ist der Magistrat weiter mit verschiedenen Anbietern und Initiativen im Gespräch, um das WLAN-Angebot sukzessive auszubauen und Frankfurts Position als digitale Hauptstadt zu festigen. Das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) ist wie alle städtischen Dienstgebäude, Schulen und Kindertageseinrichtungen an das städtische Netz angebunden. Die Provisionierung von Telekom-Hotspots ist schon seit mehr als fünf Jahren ein bestellbarer Service des Amtes für Informations- und Kommunikationstechnik, wurde aber bisher vom Amt für Straßenbau und Erschließung nicht beauftragt. Zur Frage 23: Gibt es weitere Liegenschaften, die an das städtische Netz angebunden sind, aber über keine (Telekom)-Hotspots verfügen? Werden diese noch ausgestattet? Aktuell werden acht Liegenschaften mit 107 Telekom-Hotspots versorgt. Weitere Telekom-Hotspots können durch die Ämter und Eigenbetriebe jederzeit als Service bestellt werden. Dieser Service ist allerdings für die Nutzenden kostenpflichtig. Der Magistrat plant, künftig sukzessive städtische Museen sowie ausgewählte Publikumsbereiche städtischer Ämter mit stadteigenen, freien und kostenlos nutzbaren WLAN-Hotspots auszustatten. Der flächendeckende Einsatz von WLAN in der Stadtverwaltung ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen. Zur Frage 24: Kann für Liegenschaften, die dauerhaft nicht an das städtische Netz angeschlossen werden, Hotspotangebote von Telekom, Unitymedia, Vodafone, Freifunk u. w. gewonnen werden? Alle städtischen Liegenschaften sind an das städtische Netz angebunden. Zur Frage 25: Inwieweit unterstützt der Magistrat Standortinitiativen u. ä. Vereinigungen dabei, Hotspots anzubieten? Der Magistrat unterstützt Standortinitiativen unter anderem durch die Zurverfügungstellung von Informationen etwa bezüglich potentieller Anbieter. Zur Frage 26: Wäre es nicht sinnvoll, wenn das Liegenschaftsamt oder andere städtische Vermieter bei der Gastronomie-Vermietung den Mietern das Angebot von WLAN-Hotspots nahelegen würde? Der Magistrat ist der Überzeugung, dass die Betreiberinnen und Betreiber von Gastronomie selbst am besten entscheiden können, ob sie für ihre Kundinnen und Kunden WLAN anbieten möchten. Zur Frage 27: Zu der Frage der Störer-Haftung hat der Magistrat in der Vorlage B 270/2016 eine positive Einschätzung für den weiteren Ausbau von W-LAN abgegeben. In der ST 1916/2007 hingegen wird die Störer-Haftung weiterhin als Hindernis für die Bereitstellung von W-LAN beschrieben. Revidiert der Magistrat damit seine die Einschätzung? Nein. In beiden genannten Vorlagen hat der Magistrat dargelegt, dass sich mit dem Inkrafttreten der Änderung des Telemediengesetzes am 27.07.2016 die Rahmenbedingungen zur Einrichtung von öffentlich zugänglichen WLAN-Hotspots zwar verbessert haben, aber noch keine umfassende Rechtssicherheit geschaffen wurde. Mit dem Inkrafttreten einer weiteren Änderung des Telemediengesetzes am 13.10.2017 wurde die Störerhaftung allerdings inzwischen rechtssicher abgeschafft. Zur Frage 28: Inwieweit teilt der Magistrat die Einschätzung des Betreibers der Einrichtung? Siehe Antwort zu Frage 27. Zur Frage 29: Wäre es vor diesem Hintergrund sinnvoll, bei Beauftragung der Einrichtung sofort zu prüfen, ob der Betreiber ein W-LAN einrichtet oder dafür externe Provider sucht, damit zeitnah eine Lösung gefunden wird (B 270 / 2016)? Der Magistrat teilt die Einschätzung, dass gerade in Flüchtlingsunterkünften ein freier Zugang zum Internet zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sowie für eine gute Integration wichtig ist. Bei der Unterbringung von Flüchtlingen arbeitet die Stadt Frankfurt am Main mit den großen Wohlfahrtsverbänden (z. B. Caritas, DRK, AWO, ASB) und weiteren Trägern zusammen, die die Einrichtungen in eigener Zuständigkeit betreiben. Daher muss der Magistrat es dem Betreiber überlassen, ob dieser WLAN selbst oder durch externe Provider bereitstellen will. Zur Frage 30: Wann und an welchen weiteren zentralen Plätzen werden kostenlose WLAN-Angebote eingerichtet? (siehe Wahlkampfflyer OB Feldmann) Siehe Antwort zu Frage 22. Zur Frage 31: Der RMV bietet in einer zweijährigen Testphase WLAN auf einer einzigen Buslinie an. Die Rheinbahn in Düsseldorf kooperiert mit Unitymedia und rüstet 80 Busse mit WLAN für einen sechsmonatigen Test aus. Die Ausrüstungskosten je Bus werden in Düsseldorf mit 2000 € je Bus als viel günstiger angegeben. Warum läuft das in Düsseldorf besser als in Frankfurt? Es ist nicht beabsichtigt, die Linienbusse in Frankfurt am Main mit WLAN auszustatten. In Frankfurt sind täglich in der Spitzenstunde mehr als 300 Fahrzeuge im Einsatz. Die Gelder, die für die Einrichtung und den Betrieb eines freien WLAN erforderlich wären, können an anderer Stelle besser und nachhaltiger zum Vorteil der Fahrgäste eingesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 02.05.2018, A 351 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 08.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 24.09.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 236 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 25. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 05.11.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 236 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 3250, 25. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 05.11.2018 Aktenzeichen: 16 1

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