Die digitale Infrastruktur in Frankfurt weiter ausbauen (IV)
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B
236 Betreff:
Die digitale Infrastruktur in Frankfurt weiter ausbauen (IV)
Vorgang: A 351/18 FDP
I. 50 Mbit für alle?
Zu
Frage 1: Welche Bindungswirkung geht für Frankfurter Nutzer und Nutzerinnen vom
selbst gesteckten und trotzdem gescheiterten Versprechen der Bundesregierung
aus, bis 2018 mindestens 50 MBit für alle zu erreichen?
Internetnutzerinnen und -nutzer
können in Frankfurt auf ein hervorragend ausgebautes Breitbandnetz zugreifen
(vgl. B 270 / 2016, B 159 / 2017 und B 160 / 2017), welches im
privatwirtschaftlichen Eigenausbau weiter konsequent verbessert wird (vgl.
Antworten auf Fragen 4, 6 und 20). Zu Frage 2: Das
Koalitionsprogramm einer möglichen neuen Regierung hat ein Gigabit-Ziel 2023,
also nach Ende der aktuellen Legislaturperiode. Bedeutet das, dass in der
Wahlperiode 2017-2021 wieder wenig passiert? Der Magistrat geht
davon aus, dass der privatwirtschaftliche Eigenausbau in Frankfurt auch in den
nächsten Jahren - unabhängig von etwaigen neuen Förderprogrammen - weiter
voranschreiten wird. Die regulativen Entwicklungen auf Bundesebene vermag der
Magistrat nicht im Detail vorherzusehen. Es ist aber offensichtlich, dass auch
zur Erreichung eines Zieles, das nach dem Ende der aktuellen Legislaturperiode
liegt, bereits in den nächsten drei Jahren erhebliche Investitionen in die
Breitbandinfrastruktur notwendig sein werden. Zu Frage 3:
Eine Breitband-Förderung in der Höhe von 10 Mrd. Euro aus den 5G-Erlösen ist
vorgesehen. Wird Frankfurter dabei wieder leer ausgehen, obwohl es auch hier
weiße Flecken und niedrige Bandbreiten gibt. Der Magistrat
sieht keine Möglichkeit, Details von Förderrichtlinien, die auf Bundesebene
erst noch erarbeitet werden müssen, vorherzusehen. Der Magistrat wird aber
selbstverständlich - etwa über die Gremien des Hessischen und des Deutschen
Städtetags - die Interessen der Stadt Frankfurt am Main konsequent
vertreten. Zu Frage 4: Zum
Jahreswechsel 2017 /2018 hat die Telekom u.a. mit der umstrittenen
VectoringTechnologie die Breitbandverfügbarkeit für eine Menge Haushalte
verbessert. Trotzdem gibt es weiterhin weiße Flecken in Frankfurt. Welcher
Ausbau ist in diesen weißen Flecken kurzfristig zu erwarten?
Erst im
letzten Jahr hat die Telekom nach mehr als zwei Jahre dauernden rechtlichen
Auseinandersetzungen die Freigabe der Bundesnetzagentur zum Vectoring im
sogenannten Nahbereich - also rund 500 Meter um die Hauptverteiler - erhalten.
Bis Anfang des Jahres 2020 sollen alle der bundesweit insgesamt 7.600
Nahbereiche modernisiert werden. Rund sechs Millionen Haushalte werden von dem
Ausbau profitieren. Sie können im ersten Schritt Anschlüsse mit mindestens 50
und bis zu 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) beim Herunterladen erhalten. Im
zweiten Schritt sollen dann über das sogenannte Super-Vectoring bis zu 250
Mbit/s zur Verfügung stehen. In Frankfurt baut die Telekom 33
Anschlussbereiche im Nahbereich in zwei Tranchen aus. Die erste Tranche wird
komplett in 2018 realisiert werden können und umfasst 33 neue
Multifunktionsgehäuse, mit denen rund 8.400 Haushalte erschlossen werden. Im
Rahmen der zweiten Tranche, die sich bis in das Jahr 2019 erstrecken wird,
werden 217 neue Multifunktionsgehäuse errichtet und damit etwa 60.500 Haushalte
erreicht. Zusätzlich zu diesem
Nahbereichsausbau erfolgt durch die Telekom in 13 Anschlussbereichen der
flächige Vectoring-Ausbau. Hier werden bis Ende 2019 über 63 neue
Multifunktionsgehäuse errichtet und damit weitere 16.500 Haushalte
versorgt.
Zu Frage 5: Wie viele
Anschlüsse können in 2018 nicht mindestens per Vectoring versorgt
werden? Siehe Antworten zu
Fragen 4 und 6. Zu Frage 6: Da
die Vectoring-Technologie anscheinend eine kürzere Reichweite (B 159/2017) hat,
spielt die Entfernung des Anschlusses zum Kvz eine noch größere Rolle. Wie
viele Kvz wurden 2013 bis 2017 in Frankfurt gebaut und wie viele sind 2018 bis
2021 geplant? Die Annahme, bei
der Vectoring-Technologie spiele die Entfernung zum nächsten Kabelverzweiger
eine noch größere Rolle, ist nicht zutreffend. Beim Einsatz der
Vectoring-Technik werden die Störsignale der Kupferleitungen reduziert, sodass
bei gleicher Entfernung höhere Übertragungsraten möglich sind. So ist es mit der
Vectoring-Technologie möglich, trotz einer Kabellänge von bis zu 650 Meter zum
nächsten Multifunktionsgehäuse noch eine Bandbreite von bis zu 50 MBit/s zu
erreichen. Je näher der Anschluss am jeweiligen Multifunktionsgehäuse liegt,
desto höher wird die Übertragungsrate. Im Idealfall sind dies derzeit im
unmittelbaren Umkreis des Multifunktionsgehäuses (bis 250 Meter) 100 MBit/s im
Download und 40 MBit/s im Upload. In den Jahren 2013 bis 2017 hat
die Telekom 2.047 Kabelverzweiger mit VDSL-Technik (50 Mbit/s) aufgebaut. Die
Versorgung von 151.000 Haushalten mit Vectoring und Geschwindigkeiten von bis
zu 100 MBit/s im Download und 40 MBit/s im Upload erfolgt in diesem Jahr. Zudem
wird die Telekom in Frankfurt in diesem und im nächsten Jahr insgesamt 816
Kabelverzweiger mittels Vectoring ertüchtigen. Zu Frage 7:
Spricht der Magistrat mit den Anbietern konkret über Ausbaupläne, Technologie
und Bandbreiten? Der Magistrat
spricht mit den Anbietern konkret über die Verbesserung der Breitbandversorgung
in Frankfurt. Zu Frage 8: Was
hat er bislang gegen weiße Flecken getan? Was wird er gegen weiße Flecken
tun?
Die verschiedenen Aktivitäten des
Magistrats sind in den Berichten B 270 / 2016, B 159 / 2017 und B 160 / 2017
ausführlich dargelegt. Zu Frage 9:
Angesichts des Abschlusses eines Projektes eines Kabelunternehmens Anfang April
und zwei Jahre nach Ankündigung für 150 unterversorgte Haushalte, postete der
zuständige Stadtrat ,,eine der letzten verbliebenen Versorgungslücken im
Frankfurter Breitbandnetz geschlossen" (gemäß Telekom mit 50 MBit
versorgt). Wie lautet die Definition von "Versorgungslücke im
Breitbandnetz" des Magistrates? Der Magistrat
orientiert sich dabei an dem Ziel der Bundesregierung von 50 Mbit/s. Eine
Versorgungslücke ist demnach in den Bereichen gegeben, in denen diese
Übertragungsgeschwindigkeit nicht erreicht wird. Zu Frage 10:
Worauf basiert die Aussage "jetzt seien 99% mit 50+ MBit
versorgt"? Diese Aussage
basiert auf den Informationen der verschiedenen Provider. Wie ausführlich
erläutert, erfolgt der Breitbandausbau in Frankfurt ausschließlich
privatwirtschaftlich. Zur Frage 11:
Was hat die angekündigte Prüfung ergeben, ob es für die Stadt wirtschaftlich
vorteilhafter ist, künftig den Schwerpunkt auf die Vermietung von Glasfasern
anstelle von Leerrohren zu legen? Die Materialpreise
für Kabel mit einer höheren Faseranzahl sind in den letzten Jahren gesunken,
sodass sich die Vermietung von Glasfaserverbindungen als deutlich
wirtschaftlicher als die Leerrohrvermietung erweist. Im Falle von
Trassenverlegungen ist man in der Lage, kurzfristige Ersatzwege schalten zu
können, was im Gegensatz dazu bei Leerrohren nicht möglich ist.
Zu
Frage 12: Im Jahr 2016 hatte sich der Magistrat über den Hinweis eines großen
Internetunternehmens auf die Zuständigkeit der Bürgermeister für die
Kooperation beim Ausbau von Breitbandverbindungen echauffiert. Ist dem
Magistrat entgangen, dass solche Hinweise weiter an Kunden in Frankfurt gegeben
werden, die in den zahlreichen weißen Lücken unzureichende
Breitbandgeschwindigkeit haben? Nein, dies ist dem
Magistrat selbstverständlich nicht entgangen. Er hat deswegen das besagte
Internetunternehmen mehrfach darauf hingewiesen, dass eine solche Kommunikation
sachlich falsch sowie im Sinne der Bürgerinnen und Bürger bzw. Kundinnen und
Kunden nicht sonderlich serviceorientiert ist. Das Unternehmen hatte wiederholt
zusagt, diese Art der Kommunikation abzustellen. Warum sich das Unternehmen
nicht an diese Zusage hält, entzieht sich der Kenntnis des Magistrats. Da der Magistrat
immer ausgesprochen bürgerfreundlich und serviceorientiert agiert, kümmert er
sich selbstverständlich um die an ihn herangetragenen Anfragen. Dabei nimmt der
Magistrat Kontakt mit den Providern auf, um sie auf den Bedarf vor Ort
hinzuweisen und etwaige Ausbaupläne in Erfahrung zu bringen. Gleichzeitig wird
eruiert, ob an der konkreten Adresse ein anderer Anbieter höhere Bandbreiten
bereitstellen kann. Da dies nahezu immer der Fall ist, werden die Bürger auf
die entsprechenden Alternativangebote der jeweiligen Wettbewerber
hingewiesen. II.
Breitbandverfügbarkeit Zu Frage 13:
Warum erwähnt der Magistrat die Existenz von weißen Lücken nicht auf der
Webseite? Wie in den
Magistratsberichten B 270 / 2016, B 159 / 2017 und B 160 / 2017 ausführlich
dargestellt, ist in einem Ballungsraum wie Frankfurt die Verbesserung der
digitalen Infrastruktur alleinige Aufgabe der Telekommunikationsanbieter. Daher
können nur diese im Detail mitteilen, in welchen Bereichen gegebenenfalls noch
Versorgungslücken bestehen. Auf seiner Informationsseite
www.frankfurt.de/breitbandverfuegbarkeit hat der Magistrat aber die
Verfügbarkeitsabfragen verschiedener Internetprovider verlinkt, über die
selbstverständlich auch etwaige Versorgungslücken ersichtlich sind.
Zu
Frage 14: Warum führt der Magistrat nicht an, was Bürger und Bürgerinnen und
Unternehmen tun können, wenn sie keinen Zugang zu schnellem Internet
haben? Der Magistrat
weist Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen unter anderem über seine
Informationsseite www.frankfurt.de/breitbandverfuegbarkeit darauf hin, dass es
immer sinnvoll ist, die Angebote der verschiedenen Anbieter hinsichtlich der
verfügbaren Bandbreiten miteinander zu vergleichen. Die Erfahrung zeigt, dass
in nahezu allen Fällen ein anderer als der aktuelle Provider die gewünschte
Bandbreite anbieten kann. Zu Frage 15:
In der Vorlage B 270/2016 berichtet der Magistrat, dass 94% der Frankfurter und
Frankfurterinnen Zugang zu 100 Mbit hätten. Wenn man sich aktuell, die
Breitbandkarte der Telekom anschaut und auf mindestens 100 MBit filtert, kann
94% unmöglich stimmen. Ist die Aussage des Magistrates falsch?
Nein, die
Aussage des Magistrats ist korrekt. Seitdem der Telekommunikationsmarkt vor
nunmehr über 20 Jahren privatisiert wurde, gibt es neben der Deutschen Telekom
AG weitere Anbieter, die über ein eigenes Netz verfügen (z. B. Unitymedia oder
1&1 Versatel). In vielen Bereichen, wo die Telekom bisher keine 100 Mbit/s
anbietet, sind solche Geschwindigkeiten über andere Anbieter verfügbar.
III.
Anbindung der Frankfurter Schulen an Breitband / Versorgung mit WLAN
Zur
Frage 16: Warum dürfen Schulen nicht eigene WLAN Lösungen suchen, bis die Stadt
sich bequemt, alle Schulen mit dem städtischen WLAN zu versorgen?
Aus
Sicherheitsgründen dürfen an dem von der Stadt bereitgestellten pädagogischen
Netz keine schuleigenen WLAN-Lösungen betrieben werden. Zur Frage 17:
Werden 2018 alle Schulen an das städtische Glasfasernetz angeschlossen
sein?
Bis Ende 2018 werden 164
Schulgebäude zuzüglich Außenstellen an das städtische Glasfasernetz
angeschlossen sein. Weitere 20 Schulgebäude in den Außenbezirken werden aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit mit 1 Gbit/s-Mietleitungen versorgt.
IV.
Chefsache Digitalisierung Zu Frage 18:
Was bedeutet die Ankündigung von OB Feldmann im Wahlkampf, dass Digitalisierung
Chefsache wird? Sie unterstreicht
die herausgehobene Bedeutung der Digitalisierung für die Stadt Frankfurt am
Main.
Zu Frage 19: Welche Bedeutung
hatte, da nicht Chefsache, das Thema Digitalisierung bislang in Frankfurt für
den Magistrat? Die
Digitalisierung hat für den Magistrat bereits seit vielen Jahren höchste
Priorität. Zu Frage 20:
Hat der Magistrat mit den Spitzen von Internetanbietern verbindliche Gespräche
für eine optimale Breitband-Versorgung von ganz Frankfurt geführt? Falls ja,
mit welchen Ergebnissen? Falls nein, weshalb nicht? Ja, die Anbieter
haben in den Gesprächen zugesagt, auch in den kommenden Jahren kontinuierlich
in die Breitbandinfrastruktur in Frankfurt zu investieren. Die Telekom wird
nach der Freigabe durch die Bundesnetzagentur innerhalb den nächsten knapp zwei
Jahren den sogenannten Nahbereich mit Vectoring versorgen (siehe Antworten zu
Fragen 4 und 6) und damit die verfügbaren Bandbreiten für zahlreiche Haushalte
deutlich erhöhen. Unitymedia versorgt bereits heute
fast alle der vom Unternehmen in Frankfurt erreichbaren Kabelhaushalte mit
Geschwindigkeiten von 400 Mbit/s. Das Unternehmen hat zudem kürzlich zugesagt,
Frankfurt als erste Stadt Hessens nahezu flächendeckend mit
Gigabit-Geschwindigkeiten zu versorgen. Ab Oktober werden rund 380.000
Frankfurter Haushalte und Unternehmen Zugang zu Geschwindigkeiten von bis zu
1000 Mbit/s im Download und bis zu 50 Mbit/s im Upload haben.
V.
Hotspots http://www.frankfurt.de/wlan-hotspots Zu Frage 21:
Der Verweis auf der städtischen Webseite zu Hotspots führt zur
Breitbandverfügbarkeit des Bundes. Dort sieht man, dass fast alle
Nachbarkommunen eine bessere Breitbandversorgung haben als Frankfurt. Folgt man
der Verweisbeschreibung landet man auf der Seite, auf der man schon ist. Wird
der Magistrat dies korrigieren? Der Magistrat kann
den Hinweis nicht nachvollziehen. Die Verweisbeschreibung ist korrekt.
Zur
Frage 22: Der Magistrat scheint bei der Einschätzung der Bedeutung von WLAN
nicht zu sehen, dass insbesondere auch Besucher der Stadt und Nutzer mit nur
geringem Inklusiv-Volumen WLAN-Angebote gerne nutzen. Er scheint sich auch
nicht vorstellen zu können, dass Frankfurter bei Aufenthalten außerhalb
Frankfurts WLAN-Angebote höchst erfreut intensiv nutzen. Das ASE ist wohl am
städtischen Netz angebunden. Werden dort bald Hotspots aktiviert? (Vorlage B
270/2016) Der Magistrat hat die
verschiedenen Aspekte von kostenlos nutzbarem WLAN im öffentlichen Raum
selbstverständlich sehr sorgefältig gegeneinander abgewogen. Aus Sicht des
Magistrats überwiegen - nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der angespannten
Haushaltssituation - die Argumente gegen eine öffentliche Förderung beim Aufbau
oder Betrieb von WLAN-Netzen. Die Zurverfügungstellung von kostenlosen
Internetzugängen ist keine originäre kommunale Aufgabe. Schließlich ist der
mobile Internetzugriff jederzeit über das Mobilfunknetz möglich, welches in
Frankfurt eine hervorragende Abdeckung mit schnellem LTE bietet. Dies dürfte
auch erklären, warum - wenn man die Zahlungsbereitschaft als Kriterium zugrunde
legt - der Bedarf an einer zusätzlichen WLAN-Versorgung offenbar gering ist und
sich dementsprechend bisher kaum WLAN-Bezahlmodelle etabliert haben. In Kommunen, in
denen die Mobilfunkversorgung weniger gut ist, mag es stärkere Argumente für
eine öffentliche Förderung von WLAN-Netzen geben. Hierbei sollte aber nicht
vergessen werden, dass dadurch der Anreiz für die privaten
Telekommunikationsanbieter abnimmt, in den Ausbau ihrer Mobilfunknetze zu
investieren. Es muss daher im Sinne der effizienten Verwendung öffentlicher
Mittel darauf geachtet werden, dass keine privat zu tätigenden Investitionen
unnötigerweise durch öffentliche substituiert werden. Vor diesem Hintergrund lehnt es
der Magistrat weiterhin ab, für den Aufbau oder Betrieb einer
WLAN-Infrastruktur im öffentlichen Raum städtisches Geld aufzuwenden. Nach
Gesprächen mit verschiedenen Anbietern hatte sich Unitymedia 2015 entschieden,
in einem ersten Schritt an 20 stark frequentierten Plätzen und Straßen
entsprechende WLAN-Hotspots in Betrieb zu nehmen - heute sind es rund doppelt
so viele. Hinzu kommen die kostenlosen WLAN-Angebote privater
Standortinitiativen wie in der Neustadt oder im Mertonviertel sowie die über
500 Hotspots, die die Frankfurter Freifunk-Initiative inzwischen anbietet.
Trotzdem ist der Magistrat weiter mit verschiedenen Anbietern und Initiativen
im Gespräch, um das WLAN-Angebot sukzessive auszubauen und Frankfurts Position
als digitale Hauptstadt zu festigen. Das Amt für Straßenbau und
Erschließung (ASE) ist wie alle städtischen Dienstgebäude, Schulen und
Kindertageseinrichtungen an das städtische Netz angebunden. Die Provisionierung
von Telekom-Hotspots ist schon seit mehr als fünf Jahren ein bestellbarer
Service des Amtes für Informations- und Kommunikationstechnik, wurde aber
bisher vom Amt für Straßenbau und Erschließung nicht beauftragt. Zur Frage 23:
Gibt es weitere Liegenschaften, die an das städtische Netz angebunden sind,
aber über keine (Telekom)-Hotspots verfügen? Werden diese noch
ausgestattet? Aktuell werden
acht Liegenschaften mit 107 Telekom-Hotspots versorgt. Weitere Telekom-Hotspots
können durch die Ämter und Eigenbetriebe jederzeit als Service bestellt werden.
Dieser Service ist allerdings für die Nutzenden kostenpflichtig. Der Magistrat
plant, künftig sukzessive städtische Museen sowie ausgewählte Publikumsbereiche
städtischer Ämter mit stadteigenen, freien und kostenlos nutzbaren
WLAN-Hotspots auszustatten. Der flächendeckende Einsatz von WLAN in der
Stadtverwaltung ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen.
Zur
Frage 24: Kann für Liegenschaften, die dauerhaft nicht an das städtische Netz
angeschlossen werden, Hotspotangebote von Telekom, Unitymedia, Vodafone,
Freifunk u. w. gewonnen werden? Alle städtischen
Liegenschaften sind an das städtische Netz angebunden. Zur Frage 25: Inwieweit
unterstützt der Magistrat Standortinitiativen u. ä. Vereinigungen dabei,
Hotspots anzubieten? Der Magistrat
unterstützt Standortinitiativen unter anderem durch die Zurverfügungstellung
von Informationen etwa bezüglich potentieller Anbieter. Zur Frage 26:
Wäre es nicht sinnvoll, wenn das Liegenschaftsamt oder andere städtische
Vermieter bei der Gastronomie-Vermietung den Mietern das Angebot von
WLAN-Hotspots nahelegen würde? Der Magistrat ist
der Überzeugung, dass die Betreiberinnen und Betreiber von Gastronomie selbst
am besten entscheiden können, ob sie für ihre Kundinnen und Kunden WLAN
anbieten möchten. Zur Frage 27:
Zu der Frage der Störer-Haftung hat der Magistrat in der Vorlage B 270/2016
eine positive Einschätzung für den weiteren Ausbau von W-LAN abgegeben. In der
ST 1916/2007 hingegen wird die Störer-Haftung weiterhin als Hindernis für die
Bereitstellung von W-LAN beschrieben. Revidiert der Magistrat damit seine die
Einschätzung? Nein. In beiden
genannten Vorlagen hat der Magistrat dargelegt, dass sich mit dem Inkrafttreten
der Änderung des Telemediengesetzes am 27.07.2016 die Rahmenbedingungen zur
Einrichtung von öffentlich zugänglichen WLAN-Hotspots zwar verbessert haben,
aber noch keine umfassende Rechtssicherheit geschaffen wurde. Mit dem
Inkrafttreten einer weiteren Änderung des Telemediengesetzes am 13.10.2017
wurde die Störerhaftung allerdings inzwischen rechtssicher abgeschafft.
Zur
Frage 28: Inwieweit teilt der Magistrat die Einschätzung des Betreibers der
Einrichtung? Siehe Antwort zu
Frage 27.
Zur Frage 29: Wäre es vor
diesem Hintergrund sinnvoll, bei Beauftragung der Einrichtung sofort zu prüfen,
ob der Betreiber ein W-LAN einrichtet oder dafür externe Provider sucht, damit
zeitnah eine Lösung gefunden wird (B 270 / 2016)? Der Magistrat
teilt die Einschätzung, dass gerade in Flüchtlingsunterkünften ein freier
Zugang zum Internet zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sowie für eine
gute Integration wichtig ist. Bei der Unterbringung von Flüchtlingen arbeitet
die Stadt Frankfurt am Main mit den großen Wohlfahrtsverbänden (z. B. Caritas,
DRK, AWO, ASB) und weiteren Trägern zusammen, die die Einrichtungen in eigener
Zuständigkeit betreiben. Daher muss der Magistrat es dem Betreiber überlassen,
ob dieser WLAN selbst oder durch externe Provider bereitstellen will. Zur Frage 30:
Wann und an welchen weiteren zentralen Plätzen werden kostenlose WLAN-Angebote
eingerichtet? (siehe Wahlkampfflyer OB Feldmann) Siehe Antwort zu
Frage 22.
Zur Frage 31: Der RMV bietet in
einer zweijährigen Testphase WLAN auf einer einzigen Buslinie an. Die Rheinbahn
in Düsseldorf kooperiert mit Unitymedia und rüstet 80 Busse mit WLAN für einen
sechsmonatigen Test aus. Die Ausrüstungskosten je Bus werden in Düsseldorf mit
2000 € je Bus als viel günstiger angegeben. Warum läuft das in Düsseldorf
besser als in Frankfurt? Es ist nicht
beabsichtigt, die Linienbusse in Frankfurt am Main mit WLAN auszustatten. In
Frankfurt sind täglich in der Spitzenstunde mehr als 300 Fahrzeuge im Einsatz.
Die Gelder, die für die Einrichtung und den Betrieb eines freien WLAN
erforderlich wären, können an anderer Stelle besser und nachhaltiger zum
Vorteil der Fahrgäste eingesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
02.05.2018, A 351
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 08.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 24.09.2018, TO I, TOP
18 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 236 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
25. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 05.11.2018, TO I, TOP
11 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 236 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE.
(= Zurückweisung)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 3250, 25. Sitzung
des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 05.11.2018 Aktenzeichen: 16 1