Die digitale Infrastruktur in Frankfurt weiter ausbauen (II)
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B
160 Betreff:
Die digitale Infrastruktur in Frankfurt weiter ausbauen (II)
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 23.02.2017, § 1098 - NR
220/17 FDP - 1. Die EU hat die Initiative WIFI4EU gestartet, um
innerhalb der EU ab 2017 an wichtigen Plätzen der Städte freie WLAN-Netze
bereitzustellen. Der
Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob sich die Stadt Frankfurt
an dieser Initiative beteiligen wird und inwieweit die WLAN Versorgung auf
städtischen Plätzen ausgeweitet werden. Wie in B
270/2016 berichtet, ist der Magistrat grundsätzlich der Auffassung, dass ein
öffentliches WLAN-Angebot zwar wünschenswert, aber keine originäre städtische
Aufgabe ist. Mit der Initiative WIFI4EU werden lediglich die
Installationskosten gefördert. Die Betriebskosten der WLAN-Hotspots wären von
der Stadt Frankfurt am Main zu tragen. Aus diesem Grunde plant der Magistrat
nicht, sich an der Initiative zu beteiligen. 2.
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a.
wie in Bussen und Bahnen in Frankfurt WLAN-Netze und USB-Anschlüsse zum
Aufladen angeboten werden können, Derzeit
wird seitens der traffiQ geprüft, ob und wie bei den Busbündeln, die ab 2018
zur erneuten Vergabe anstehen, USB und/oder WLAN als neue Qualitätsstandards
festgeschrieben werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich
IT-Standards laufend fortentwickeln und heute gültige Standards ggf. schon
kurze Zeit später nicht mehr kompatibel mit Geräten der neuesten Generation
sind. Auch die
VGF prüft die Ausstattung von Bahnen und Stationen mit WLAN und hat hierzu eine
Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, welche Erfahrungen bei anderen
Verkehrsunternehmen erheben, aktuell angebotene WIFI-Techniken und deren Kosten
betrachten, die WIFI-Strategie der Stadt Frankfurt am Main analysieren und
mögliche Synergien prüfen und letztendlich die Möglichkeiten von WIFI-Diensten
bei der VGF bewerten soll. Als
Ergebnis sollen Lösungen entwickelt werden, die es ermöglichen, ohne direkte
Entgelteinnahmen ein wirtschaftlich tragfähiges Modell zu schaffen, da hohe
Investitionskosten eine Umsetzung erschweren, obwohl die Vorteile einer
leistungsfähigen WLAN-Infrastruktur auf der Hand liegen. b. ob
Fahrscheinautomaten mit WLAN-Sendern ausgestattet werden können,
Die
Fahrscheinautomaten der traffiQ verfügen grundsätzlich über eine Anbindung an
das Internet (UMTS); sie wird benötigt, um Tarif- und Bezahldaten mit dem
Vertriebshintergrundsystem auszutauschen. Die Signalqualität reicht an vielen
Stellen jedoch nur für den Austausch mit dem o.g. Vertriebshintergrundsystem
aus, eine weitere Nutzung durch Freigabe von WLAN ist derzeit praktisch kaum
möglich. Hinzu
kommt, dass die Öffnung der Leitungen für Dritte ein zusätzliches
(Datenübertragungs)-Sicherheitsrisiko mit sich bringen würde. Keinesfalls darf
es passieren, dass Bezahldaten (EC / MASTER / VISA) an Dritte gelangen können -
sei es unbeabsichtigt, sei es aufgrund krimineller Manipulationen.
Selbst
wenn in den Fahrkartenautomaten Platz zum Einbau eines WLAN-Hotspots vorhanden
wäre - was nach derzeitigem Stand nicht der Fall ist -, müssten sehr
sorgfältige und aufwändige Prüfungen erfolgen. Es muss sichergestellt (und
erneut zertifiziert) werden, dass neue Bauteile keine elektromagnetischen
Störungen beispielsweise an der eTicket-Leseeinheit verursachen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die
Fahrkartenautomaten der traffiQ bis auf weiteres nicht geeignet sind, um
Fahrgästen oder Passanten Zugang zu WLAN zu ermöglichen. Die
Ausstattung der Fahrscheinautomaten der VGF mit WLAN-Sendern wird nicht als
sinnvoll erachtet, da die meisten Fahrscheinautomaten keinen Netzwerkanschluss
haben und dieser aufwändig nachgerüstet werden müsste. Zwar enthalten viele
Fahrscheinautomaten ebenfalls eine Kommunikationsanbindung via UMTS, jedoch ist
auch bei diesen der notwendige Datendurchsatz für zusätzliche Verbindungen in
das Internet nicht ausreichend. c.
wie und in welchem Umfang Außenwerbung und Werbeflächen WLAN-Sender erhalten
können, Der
Magistrat wird die Bereitstellung von WLAN-Sendern optional in die
Neuausschreibung der Außenwerbeverträge aufnehmen. Dabei wird klargestellt,
dass sämtliche Kosten für Installation, Betrieb und Instandhaltung von den
bietenden Unternehmen zu tragen sind. d.
welche Möglichkeiten es gibt, ein umfassendes WLAN-Netz für die
Commerzbank-Arena zu schaffen. In einem
gemeinsamen Projekt der Stadion Frankfurt Management GmbH und drei
Mobilfunk-Netzbetreibern (Telefónica Deutschland, Telekom und Vodafone) wurde
die Commerzbank Arena zwischenzeitlich mit einer erweiterten
Mobilfunk-Anbindung versehen, indem die Zahl der Antennen und Mobilfunkzellen
um ein Vielfaches erhöht wurde. Dabei wurden nicht nur neue LTE-Antennen
aufgebaut, sondern auch die vorhandene GSM- und UMTS-Technik
erweitert. Kunden
dieser Netzbetreiber können in der Commerzbank Arena nun mit bis zu 150 Mbit/s
im Internet surfen. Inwieweit zusätzlich die Bereitstellung eines WLAN-Netzes
im Hinblick auf die entstehenden Kosten wirtschaftlich ist, liegt im Ermessen
der Stadion Frankfurt Management GmbH. 3. Im
Telekom-Forum fragen verschiedene Frankfurter Haushalte nach den Ausbauplänen
der Telekom nach. In der Regel gibt es die Auskunft, dass es im Internet
teilweise nur ungenaue Angaben über die aktuell mögliche
Internetgeschwindigkeit gebe, da diese von einer Reihe verschiedener Faktoren
abhänge und dass die Telekom aktuell keinen Ausbau der Kabelinfrastruktur in
Frankfurt plane. Der
Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a. welche weiteren konkreten Informationen dem
Magistrat dazu vorliegen, Der
Magistrat führt regelmäßig Gespräche mit den verschiedenen Internetanbietern,
weil er es für wichtig erachtet, dass in allen Stadtteilen hohe Bandbreiten
verfügbar sind. Die Provider haben in den Gesprächen zugesagt, in den kommenden
Jahren kontinuierlich in die Breitbandinfrastruktur in Frankfurt zu
investieren. Allerdings sind die entsprechenden Planungen noch nicht so weit
fortgeschritten, als dass eine konkrete Aussage getroffen werden könnte, welche
Gebiete von den Investitionen genau profitieren werden. b. Warum die Telekom die Kabelinfrastruktur in
Frankfurt nicht weiter ausbaut, stattdessen aber umso stärker in anderen
Kommunen und Landkreisen? Was unternimmt der Magistrat dagegen?
In
Frankfurt wird die Breitbandinfrastruktur - wie erwähnt - kontinuierlich
ausgebaut. In der jüngeren Vergangenheit wurde im Juli 2014 das Neubaugebiet
Harheim-Süd von der Telekom mit VDSL versorgt. Nachdem es im März 2015 am
Riedberg Beschwerden verschiedener Bürgerinnen und Bürger über zu langsame
Anschlüsse gegeben hatte, ist Unitymedia tätig geworden und hat durch
entsprechende Baumaßnahmen die Netzkapazität in kurzer Zeit um ein Vierfaches
gesteigert, sodass dort Geschwindigkeiten von bis zu 120 Mbit/s verfügbar sind.
Im August 2015 starteten auch die inzwischen abgeschlossenen Bauarbeiten, um
die restlichen Bereiche in Harheim sowie Bergen-Enkheim und Nieder-Erlenbach
mit schnellem Internet zu vorsorgen. Dadurch wurden von der Telekom knapp
11.000 Haushalte mit Geschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s versorgt. Zudem
kündigte Unitymedia im Juli 2016 an, in 2017 voraussichtlich auch die Parkstadt
Unterliederbach mit schnellem Internet versorgen zu wollen. Insofern
bezweifelt der Magistrat, dass die Breitbandinfrastruktur in Frankfurt weniger
stark ausgebaut wird als in anderen Kommunen und Landkreisen. In diesem
Zusammenhang sei aber der Vollständigkeit halber darauf verwiesen, dass in
vielen ländlichen Gebieten der Breitbandausbau nur dank hoher öffentlicher
Subventionen voranschreitet. 4.
Auf der Webseite der Telekom zum Breitbandausbau Deutschland findet sich der
Hinweis, dass es zum April 2017 einen Ausbau in Unterliederbach geben werde.
Außerdem findet sich in der Karte ein Hinweis auf den VDSL 100 Mbit-Ausbau in
den Querstraßen des Hortensienringes. Der
Magistrat wird gebeten zu berichten, ob er ein einziges Projekt in Frankfurt
als ausreichendes Engagement bei diesem Zukunftsthema ansieht.
Der
Magistrat bezweifelt, dass es lediglich ein Ausbauvorhaben seitens der
verschiedenen Internetanbieter gibt. Da die verschiedenen Provider in einem
Wettbewerb miteinander stehen, werden die Ausbauplanungen in der Regel erst
veröffentlicht, wenn sie kurz vor der Realisierung stehen. 5.
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit er und
Bauherren dafür sorgen, dass bei allen Bauprojekten die Nutzer von Einzug an
mit einer Breitbandversorgung rechnen können, die über das aktuelle Ziel der
Bundesregierung noch hinausgeht? Welche Gespräche führt der Magistrat mit den
Wohnungsbaugesellschaften und Bauherren bezüglich der
Breitbandversorgung. Mit den
Erschließungsverträgen des Amtes für Straßenbau und Erschließung wird bei der
Erschließung von Neubaugebieten den Breitbandversorgern die Möglichkeit
gegeben, ihre Leitungen kostengünstig mit zu verlegen. Der Magistrat hat aber
keinen Einfluss darauf, ob die Telekommunikationsanbieter schnelle Glasfaser-
oder langsame Kupferkabel verlegen. Dies
obliegt allein dem Breitbandversorger. Im
Übrigen ist davon auszugehen, dass die Wohnungsbaugesellschaften selbst ein
großes Interesse an einer schnellen Breitbandanbindung ihrer Neubauprojekte
haben, da andernfalls mit einer schlechteren Vermietbarkeit der Wohnungen
gerechnet werden muss. 6.
Der Magistrat wird gebeten, sich bei den Wohnungsbaugesellschaften dafür
einzusetzen, dass jeder Mieter in Frankfurt Zugang zum schnellen Breitband
hat. Der
Ausbau der Breitbandinfrastruktur ist Aufgabe der Telekommunikationsanbieter
und nicht der Wohnungsbaugesellschaften. Mit den Telekommunikationsanbietern
steht der Magistrat in engem Kontakt (siehe auch Antwort zu Frage
3). 7. In
der Regel unternehmen diese Haushalte sehr viel um zu erfahren, warum bei ihnen
die Internetgeschwindigkeit langsam ist, dagegen aber gleich um die Ecke
schneller oder wann welcher Ausbau vorgesehen ist. In der Regel bekommen die
Fragenden aber keine zufriedenstellende Antwort. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten,
inwiefern er mehr für diese Bürger tun kann. Der
Magistrat steht den Bürgerinnen und Bürgern als Anlaufstelle zur Verfügung und
versucht, ihnen bei entsprechenden Problemen weiterzuhelfen. Der Magistrat kann
die Bürgerinnen und Bürger beispielsweise dafür sensibilisieren, dass es im
Telekommunikationsmarkt einen funktionierenden Wettbewerb gibt und es sinnvoll
ist, die Angebote der verschiedenen Provider hinsichtlich der
verfügbaren Bandbreiten miteinander zu vergleichen. So konnte der Magistrat
etwa verschiedenen Bürgerinnen und Bürgern, die
sich über langsame Bandbreiten von z. B. 16 Mbit/s beklagt hatten, mitteilen,
dass an ihrer Adresse bei einem anderen Anbieter bis zu 400 Mbit/s verfügbar
sind. Sollte
an einer bestimmten Adresse kein Provider schnelles Internet anbieten können,
so nimmt der Magistrat umgehend mit den Telekommunikationsunternehmen Kontakt
auf und weist auf den Bedarf vor Ort hin. Wie in der Antwort zu Frage 3
ausführlich dargestellt, hat sich dieses Engagement bereits bei verschiedenen
Projekten bezahlt gemacht. Der Magistrat sieht sich daher in seinem Ansatz, als
Anlaufstelle beim Thema Breitbandausbau zu fungieren und dabei den Kontakt zu
Bürgern und Providern zu pflegen, bestätigt. 8.
Häufig kommt der Hinweis, man könne im Bedarfsfall das Hybrid-Produkt der
Telekom nutzen. Dieses steht aber nicht überall mit einer Geschwindigkeit von
50 MBit oder 100 MBit zur Verfügung. Der
Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, worin nach seiner Ansicht
der nachhaltige Vorteil für den Nutzer einer 16 MBit-Leitung LTE besteht,
zusätzlich wieder 16 MBit angeboten zu bekommen. Haushalte, die durch andere Anbieter einen schnelleren
Zugang erhalten können, finden diesen nach einer Weile. Schwerer haben es die
Haushalte, die anbieter- oder technikbedingt keine Alternativen haben.
Der
Magistrat kommentiert nicht die Sinnhaftigkeit von Aussagen privater
Telekommunikationsanbieter. 9.
Auf der Website der Telekom finden sich lediglich sechs kleine Glasfaserinseln
in Frankfurt. Der
Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a)
wie sich die Versorgung mit Glasfaser in Frankfurt im Vergleich zu anderen
Städten und Ländern gestaltet. Hält der Magistrat den gegenwärtigen
Versorgungsgrad für ausreichend? In
Frankfurt stehen nahezu 95 Prozent aller Haushalte Bandbreiten von 50 Mbit/s
und mehr zur Verfügung, während dies hessen- und deutschlandweit nur rund 70
Prozent sind. Der Magistrat hält die Breitbandversorgung in Frankfurt insgesamt
für sehr gut. b)
Wie und durch wen der Versorgungsgrad mit Breitband festgestellt und
veröffentlicht wird? Sich verlässlich zu informieren, ist schwierig; denn
der Breitbandatlas des Bundes zeigt für Frankfurt zu optimistische Daten an.
Der
Versorgungsgrad mit Breitband wird durch den TÜV Rheinland im Auftrag des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ermittelt.
10.
Der Bund plant Gigabit-Leitungen in Gewerbe-, Industriegebieten und Häfen zu
fördern. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit
er in Frankfurt die Versorgung in diesen Bereichen für ausreichend
hält. Die
Breitbandversorgung in den Frankfurter Gewerbegebieten ist ausgezeichnet. Nach
einer Untersuchung der Industrie- und Handelskammer sind viele hundert
Unternehmen in Frankfurt bereits mit Glasfaser versorgt. Die meisten anderen
Betriebe liegen so nah an bestehender Infrastruktur, dass sie bei Bedarf
schnell und ohne zusätzliche Bereitstellungskosten an das Glasfasernetz
angeschlossen werden können. Aufgrund
dieser hervorragenden Versorgung kann Frankfurt nicht von dem entsprechenden
Förderprogramm des Bundes profitieren, da dieses auf schlecht versorgte Gebiete
abzielt. 11.
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwiefern Frankfurt
einen Masterplan für den Ausbau als Digital Hub benötigt. Der
Magistrat hat - wie unter anderem in B 249/2016 und B 270/2016 geschildert -
bereits verschiedene Aktivitäten unternommen, um Frankfurts Stellung als
digitale Hauptstadt zu stärken. Einem Masterplan für den Ausbau als Digital Hub
steht der Magistrat grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Um einen echten
Mehrwert zu erzielen, müssten sich hieran aber auch andere Akteure wie die
Digitalwirtschaft, die Industrie- und Handelskammer und die Wissenschaft
beteiligen. Die Stärkung Frankfurts digitaler
Stellung ist schließlich nicht allein eine kommunale Aufgabe. 12.
Die Bundesregierung hat die Initiative "5 Schritte zu 5G "
vorgestellt. Das mobile 5G-Netz der neuen Generation soll in einer Pilot-Stadt
eingeführt werden. Der
Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit er sich beim Bund
für Frankfurt als 5G-Test-Stadt einsetzt. Um die
Leistungsfähigkeit von 5G auch für die intelligente Vernetzung unserer Städte
unter Beweis zu stellen, hat das Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur am 07.03.2017 bekanntgegeben,
demnächst einen Wettbewerb zu starten, um "Deutschlands 5G-Stadt" zu ermitteln.
Welche Voraussetzungen und Bedingungen für eine Teilnahme erforderlich sind,
ist derzeit noch nicht bekannt. Insofern kann zu einer etwaigen Bewerbung
Frankfurts zur Teilnahme an diesem Wettbewerb zum jetzigen Zeitpunkt noch kein
abschließendes Urteil gefällt werden. Der Magistrat wird das weitere Verfahren
aber aufmerksam beobachten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
20.01.2017, NR 220
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 24.05.2017 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.06.2017, TO I, TOP
19 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 160 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
13. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 28.08.2017, TO I, TOP
19 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen
LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 1631, 13. Sitzung
des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 28.08.2017 Aktenzeichen: 16 1