Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Die digitale Infrastruktur in Frankfurt weiter ausbauen (II)

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 160 Betreff: Die digitale Infrastruktur in Frankfurt weiter ausbauen (II) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1098 - NR 220/17 FDP - 1. Die EU hat die Initiative WIFI4EU gestartet, um innerhalb der EU ab 2017 an wichtigen Plätzen der Städte freie WLAN-Netze bereitzustellen. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob sich die Stadt Frankfurt an dieser Initiative beteiligen wird und inwieweit die WLAN Versorgung auf städtischen Plätzen ausgeweitet werden. Wie in B 270/2016 berichtet, ist der Magistrat grundsätzlich der Auffassung, dass ein öffentliches WLAN-Angebot zwar wünschenswert, aber keine originäre städtische Aufgabe ist. Mit der Initiative WIFI4EU werden lediglich die Installationskosten gefördert. Die Betriebskosten der WLAN-Hotspots wären von der Stadt Frankfurt am Main zu tragen. Aus diesem Grunde plant der Magistrat nicht, sich an der Initiative zu beteiligen. 2. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a. wie in Bussen und Bahnen in Frankfurt WLAN-Netze und USB-Anschlüsse zum Aufladen angeboten werden können, Derzeit wird seitens der traffiQ geprüft, ob und wie bei den Busbündeln, die ab 2018 zur erneuten Vergabe anstehen, USB und/oder WLAN als neue Qualitätsstandards festgeschrieben werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich IT-Standards laufend fortentwickeln und heute gültige Standards ggf. schon kurze Zeit später nicht mehr kompatibel mit Geräten der neuesten Generation sind. Auch die VGF prüft die Ausstattung von Bahnen und Stationen mit WLAN und hat hierzu eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, welche Erfahrungen bei anderen Verkehrsunternehmen erheben, aktuell angebotene WIFI-Techniken und deren Kosten betrachten, die WIFI-Strategie der Stadt Frankfurt am Main analysieren und mögliche Synergien prüfen und letztendlich die Möglichkeiten von WIFI-Diensten bei der VGF bewerten soll. Als Ergebnis sollen Lösungen entwickelt werden, die es ermöglichen, ohne direkte Entgelteinnahmen ein wirtschaftlich tragfähiges Modell zu schaffen, da hohe Investitionskosten eine Umsetzung erschweren, obwohl die Vorteile einer leistungsfähigen WLAN-Infrastruktur auf der Hand liegen. b. ob Fahrscheinautomaten mit WLAN-Sendern ausgestattet werden können, Die Fahrscheinautomaten der traffiQ verfügen grundsätzlich über eine Anbindung an das Internet (UMTS); sie wird benötigt, um Tarif- und Bezahldaten mit dem Vertriebshintergrundsystem auszutauschen. Die Signalqualität reicht an vielen Stellen jedoch nur für den Austausch mit dem o.g. Vertriebshintergrundsystem aus, eine weitere Nutzung durch Freigabe von WLAN ist derzeit praktisch kaum möglich. Hinzu kommt, dass die Öffnung der Leitungen für Dritte ein zusätzliches (Datenübertragungs)-Sicherheitsrisiko mit sich bringen würde. Keinesfalls darf es passieren, dass Bezahldaten (EC / MASTER / VISA) an Dritte gelangen können - sei es unbeabsichtigt, sei es aufgrund krimineller Manipulationen. Selbst wenn in den Fahrkartenautomaten Platz zum Einbau eines WLAN-Hotspots vorhanden wäre - was nach derzeitigem Stand nicht der Fall ist -, müssten sehr sorgfältige und aufwändige Prüfungen erfolgen. Es muss sichergestellt (und erneut zertifiziert) werden, dass neue Bauteile keine elektromagnetischen Störungen beispielsweise an der eTicket-Leseeinheit verursachen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Fahrkartenautomaten der traffiQ bis auf weiteres nicht geeignet sind, um Fahrgästen oder Passanten Zugang zu WLAN zu ermöglichen. Die Ausstattung der Fahrscheinautomaten der VGF mit WLAN-Sendern wird nicht als sinnvoll erachtet, da die meisten Fahrscheinautomaten keinen Netzwerkanschluss haben und dieser aufwändig nachgerüstet werden müsste. Zwar enthalten viele Fahrscheinautomaten ebenfalls eine Kommunikationsanbindung via UMTS, jedoch ist auch bei diesen der notwendige Datendurchsatz für zusätzliche Verbindungen in das Internet nicht ausreichend. c. wie und in welchem Umfang Außenwerbung und Werbeflächen WLAN-Sender erhalten können, Der Magistrat wird die Bereitstellung von WLAN-Sendern optional in die Neuausschreibung der Außenwerbeverträge aufnehmen. Dabei wird klargestellt, dass sämtliche Kosten für Installation, Betrieb und Instandhaltung von den bietenden Unternehmen zu tragen sind. d. welche Möglichkeiten es gibt, ein umfassendes WLAN-Netz für die Commerzbank-Arena zu schaffen. In einem gemeinsamen Projekt der Stadion Frankfurt Management GmbH und drei Mobilfunk-Netzbetreibern (Telefónica Deutschland, Telekom und Vodafone) wurde die Commerzbank Arena zwischenzeitlich mit einer erweiterten Mobilfunk-Anbindung versehen, indem die Zahl der Antennen und Mobilfunkzellen um ein Vielfaches erhöht wurde. Dabei wurden nicht nur neue LTE-Antennen aufgebaut, sondern auch die vorhandene GSM- und UMTS-Technik erweitert. Kunden dieser Netzbetreiber können in der Commerzbank Arena nun mit bis zu 150 Mbit/s im Internet surfen. Inwieweit zusätzlich die Bereitstellung eines WLAN-Netzes im Hinblick auf die entstehenden Kosten wirtschaftlich ist, liegt im Ermessen der Stadion Frankfurt Management GmbH. 3. Im Telekom-Forum fragen verschiedene Frankfurter Haushalte nach den Ausbauplänen der Telekom nach. In der Regel gibt es die Auskunft, dass es im Internet teilweise nur ungenaue Angaben über die aktuell mögliche Internetgeschwindigkeit gebe, da diese von einer Reihe verschiedener Faktoren abhänge und dass die Telekom aktuell keinen Ausbau der Kabelinfrastruktur in Frankfurt plane. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a. welche weiteren konkreten Informationen dem Magistrat dazu vorliegen, Der Magistrat führt regelmäßig Gespräche mit den verschiedenen Internetanbietern, weil er es für wichtig erachtet, dass in allen Stadtteilen hohe Bandbreiten verfügbar sind. Die Provider haben in den Gesprächen zugesagt, in den kommenden Jahren kontinuierlich in die Breitbandinfrastruktur in Frankfurt zu investieren. Allerdings sind die entsprechenden Planungen noch nicht so weit fortgeschritten, als dass eine konkrete Aussage getroffen werden könnte, welche Gebiete von den Investitionen genau profitieren werden. b. Warum die Telekom die Kabelinfrastruktur in Frankfurt nicht weiter ausbaut, stattdessen aber umso stärker in anderen Kommunen und Landkreisen? Was unternimmt der Magistrat dagegen? In Frankfurt wird die Breitbandinfrastruktur - wie erwähnt - kontinuierlich ausgebaut. In der jüngeren Vergangenheit wurde im Juli 2014 das Neubaugebiet Harheim-Süd von der Telekom mit VDSL versorgt. Nachdem es im März 2015 am Riedberg Beschwerden verschiedener Bürgerinnen und Bürger über zu langsame Anschlüsse gegeben hatte, ist Unitymedia tätig geworden und hat durch entsprechende Baumaßnahmen die Netzkapazität in kurzer Zeit um ein Vierfaches gesteigert, sodass dort Geschwindigkeiten von bis zu 120 Mbit/s verfügbar sind. Im August 2015 starteten auch die inzwischen abgeschlossenen Bauarbeiten, um die restlichen Bereiche in Harheim sowie Bergen-Enkheim und Nieder-Erlenbach mit schnellem Internet zu vorsorgen. Dadurch wurden von der Telekom knapp 11.000 Haushalte mit Geschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s versorgt. Zudem kündigte Unitymedia im Juli 2016 an, in 2017 voraussichtlich auch die Parkstadt Unterliederbach mit schnellem Internet versorgen zu wollen. Insofern bezweifelt der Magistrat, dass die Breitbandinfrastruktur in Frankfurt weniger stark ausgebaut wird als in anderen Kommunen und Landkreisen. In diesem Zusammenhang sei aber der Vollständigkeit halber darauf verwiesen, dass in vielen ländlichen Gebieten der Breitbandausbau nur dank hoher öffentlicher Subventionen voranschreitet. 4. Auf der Webseite der Telekom zum Breitbandausbau Deutschland findet sich der Hinweis, dass es zum April 2017 einen Ausbau in Unterliederbach geben werde. Außerdem findet sich in der Karte ein Hinweis auf den VDSL 100 Mbit-Ausbau in den Querstraßen des Hortensienringes. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob er ein einziges Projekt in Frankfurt als ausreichendes Engagement bei diesem Zukunftsthema ansieht. Der Magistrat bezweifelt, dass es lediglich ein Ausbauvorhaben seitens der verschiedenen Internetanbieter gibt. Da die verschiedenen Provider in einem Wettbewerb miteinander stehen, werden die Ausbauplanungen in der Regel erst veröffentlicht, wenn sie kurz vor der Realisierung stehen. 5. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit er und Bauherren dafür sorgen, dass bei allen Bauprojekten die Nutzer von Einzug an mit einer Breitbandversorgung rechnen können, die über das aktuelle Ziel der Bundesregierung noch hinausgeht? Welche Gespräche führt der Magistrat mit den Wohnungsbaugesellschaften und Bauherren bezüglich der Breitbandversorgung. Mit den Erschließungsverträgen des Amtes für Straßenbau und Erschließung wird bei der Erschließung von Neubaugebieten den Breitbandversorgern‎ die Möglichkeit gegeben, ihre Leitungen kostengünstig mit zu verlegen. Der Magistrat hat aber keinen Einfluss darauf, ob die Telekommunikationsanbieter schnelle Glasfaser- oder langsame Kupferkabel verlegen. Dies obliegt allein dem Breitbandversorger. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die Wohnungsbaugesellschaften selbst ein großes Interesse an einer schnellen Breitbandanbindung ihrer Neubauprojekte haben, da andernfalls mit einer schlechteren Vermietbarkeit der Wohnungen gerechnet werden muss. 6. Der Magistrat wird gebeten, sich bei den Wohnungsbaugesellschaften dafür einzusetzen, dass jeder Mieter in Frankfurt Zugang zum schnellen Breitband hat. Der Ausbau der Breitbandinfrastruktur ist Aufgabe der Telekommunikationsanbieter und nicht der Wohnungsbaugesellschaften. Mit den Telekommunikationsanbietern steht der Magistrat in engem Kontakt (siehe auch Antwort zu Frage 3). 7. In der Regel unternehmen diese Haushalte sehr viel um zu erfahren, warum bei ihnen die Internetgeschwindigkeit langsam ist, dagegen aber gleich um die Ecke schneller oder wann welcher Ausbau vorgesehen ist. In der Regel bekommen die Fragenden aber keine zufriedenstellende Antwort. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwiefern er mehr für diese Bürger tun kann. Der Magistrat steht den Bürgerinnen und Bürgern als Anlaufstelle zur Verfügung und versucht, ihnen bei entsprechenden Problemen weiterzuhelfen. Der Magistrat kann die Bürgerinnen und Bürger beispielsweise dafür sensibilisieren, dass es im Telekommunikationsmarkt einen funktionierenden Wettbewerb gibt und es sinnvoll ist, die Angebote der verschiedenen Provider hinsichtlich der verfügbaren Bandbreiten miteinander zu vergleichen. So konnte der Magistrat etwa verschiedenen Bürgerinnen und Bürgern, die sich über langsame Bandbreiten von z. B. 16 Mbit/s beklagt hatten, mitteilen, dass an ihrer Adresse bei einem anderen Anbieter bis zu 400 Mbit/s verfügbar sind. Sollte an einer bestimmten Adresse kein Provider schnelles Internet anbieten können, so nimmt der Magistrat umgehend mit den Telekommunikationsunternehmen Kontakt auf und weist auf den Bedarf vor Ort hin. Wie in der Antwort zu Frage 3 ausführlich dargestellt, hat sich dieses Engagement bereits bei verschiedenen Projekten bezahlt gemacht. Der Magistrat sieht sich daher in seinem Ansatz, als Anlaufstelle beim Thema Breitbandausbau zu fungieren und dabei den Kontakt zu Bürgern und Providern zu pflegen, bestätigt. 8. Häufig kommt der Hinweis, man könne im Bedarfsfall das Hybrid-Produkt der Telekom nutzen. Dieses steht aber nicht überall mit einer Geschwindigkeit von 50 MBit oder 100 MBit zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, worin nach seiner Ansicht der nachhaltige Vorteil für den Nutzer einer 16 MBit-Leitung LTE besteht, zusätzlich wieder 16 MBit angeboten zu bekommen. Haushalte, die durch andere Anbieter einen schnelleren Zugang erhalten können, finden diesen nach einer Weile. Schwerer haben es die Haushalte, die anbieter- oder technikbedingt keine Alternativen haben. Der Magistrat kommentiert nicht die Sinnhaftigkeit von Aussagen privater Telekommunikationsanbieter. 9. Auf der Website der Telekom finden sich lediglich sechs kleine Glasfaserinseln in Frankfurt. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) wie sich die Versorgung mit Glasfaser in Frankfurt im Vergleich zu anderen Städten und Ländern gestaltet. Hält der Magistrat den gegenwärtigen Versorgungsgrad für ausreichend? In Frankfurt stehen nahezu 95 Prozent aller Haushalte Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr zur Verfügung, während dies hessen- und deutschlandweit nur rund 70 Prozent sind. Der Magistrat hält die Breitbandversorgung in Frankfurt insgesamt für sehr gut. b) Wie und durch wen der Versorgungsgrad mit Breitband festgestellt und veröffentlicht wird? Sich verlässlich zu informieren, ist schwierig; denn der Breitbandatlas des Bundes zeigt für Frankfurt zu optimistische Daten an. Der Versorgungsgrad mit Breitband wird durch den TÜV Rheinland im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ermittelt. 10. Der Bund plant Gigabit-Leitungen in Gewerbe-, Industriegebieten und Häfen zu fördern. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit er in Frankfurt die Versorgung in diesen Bereichen für ausreichend hält. Die Breitbandversorgung in den Frankfurter Gewerbegebieten ist ausgezeichnet. Nach einer Untersuchung der Industrie- und Handelskammer sind viele hundert Unternehmen in Frankfurt bereits mit Glasfaser versorgt. Die meisten anderen Betriebe liegen so nah an bestehender Infrastruktur, dass sie bei Bedarf schnell und ohne zusätzliche Bereitstellungskosten an das Glasfasernetz angeschlossen werden können. Aufgrund dieser hervorragenden Versorgung kann Frankfurt nicht von dem entsprechenden Förderprogramm des Bundes profitieren, da dieses auf schlecht versorgte Gebiete abzielt. 11. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwiefern Frankfurt einen Masterplan für den Ausbau als Digital Hub benötigt. Der Magistrat hat - wie unter anderem in B 249/2016 und B 270/2016 geschildert - bereits verschiedene Aktivitäten unternommen, um Frankfurts Stellung als digitale Hauptstadt zu stärken. Einem Masterplan für den Ausbau als Digital Hub steht der Magistrat grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Um einen echten Mehrwert zu erzielen, müssten sich hieran aber auch andere Akteure wie die Digitalwirtschaft, die Industrie- und Handelskammer und die Wissenschaft beteiligen. Die Stärkung Frankfurts digitaler Stellung ist schließlich nicht allein eine kommunale Aufgabe. 12. Die Bundesregierung hat die Initiative "5 Schritte zu 5G " vorgestellt. Das mobile 5G-Netz der neuen Generation soll in einer Pilot-Stadt eingeführt werden. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit er sich beim Bund für Frankfurt als 5G-Test-Stadt einsetzt. Um die Leistungsfähigkeit von 5G auch für die intelligente Vernetzung unserer Städte unter Beweis zu stellen, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 07.03.2017 bekanntgegeben, demnächst einen Wettbewerb zu starten, um "Deutschlands 5G-Stadt" zu ermitteln. Welche Voraussetzungen und Bedingungen für eine Teilnahme erforderlich sind, ist derzeit noch nicht bekannt. Insofern kann zu einer etwaigen Bewerbung Frankfurts zur Teilnahme an diesem Wettbewerb zum jetzigen Zeitpunkt noch kein abschließendes Urteil gefällt werden. Der Magistrat wird das weitere Verfahren aber aufmerksam beobachten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.01.2017, NR 220 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 24.05.2017 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.06.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 160 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 13. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 28.08.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1631, 13. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 28.08.2017 Aktenzeichen: 16 1

Verknüpfte Vorlagen