Schutz vor Gewalt kann nicht auf das Ende von Diskussion warten
Begründung
kann nicht auf das Ende von Diskussion warten Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 210 vom 06.12.2019, Entwurf Haushalt 2020/2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Punkt 3. im Antrag NR 984 wird wie folgt ergänzt: Die evaluierten erforderlichen Maßnahmen i. S. d. Istanbul-Konvention werden regelmäßig in allen Haushaltsbeschlüssen als Pflichtaufgabe eingestellt. Im Haushalt werden auch die Pflichtmaßnahmen der Konvention wie Prävention sowie Fortbildungen der betroffenen Berufsgruppen berücksichtigt.
- Zur Sammlung der Daten wird umgehend eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Sie obliegt der federführenden Stelle.
- Für die Koordinierungsstelle wird eine Referent*innenstelle mit Vollzeit eingerichtet.
- Es wird eine Monitoringstelle unter der Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen und des Frauenreferats eingerichtet. Diese wertet die Daten aus und gibt Stellungnahmen ab.
- Für die Arbeit in der Monitoringstelle wird eine Referent*innenstelle mit Vollzeit eingerichtet. Begründung: Die Istanbul-Konvention verpflichtet zur Sammlung und Auswertung der Daten zur geschlechtsspezifischen Gewalt. Ohne eine umfassende Datenbasis vor Ort der vielfältigen geschlechtsspezifischen Gewaltarten hinsichtlich Bestands- und Bedarfsanalyse, welche regelmäßig zu erheben sind, kann die Kommune nicht ihrer Pflicht nachkommen, die Daten und die Auswertung an die Länder- und Bundesebene weiterzuleiten. Die Bundesregierung muss nach der Ratifizierung im Oktober 2017 und nach dem In-Kraft-Treten am
- Februar 2018 erstmals - und danach regelmäßig - dem zuständigen Europarats-Überwachungsgremium "GREVIO" Bericht zur Umsetzung der Konvention erstatten. Das kann weitere Verfahrensschritte nach sich ziehen. Da bisher die Stadt Frankfurt am Main 18 Monate lang seit dem In-Kraft-Treten der Konvention keinerlei Schritte zur Umsetzung unternommen hat, drängt die Zeit. Denn die Bundesregierung muss spätestens im Juni 2020 (ursprünglich April 2020, der Termin wurde bereits um zwei Monate verschoben!) auf der Basis der in den Ländern und Kommunen gesammelten Daten und Auswertungen den Bericht Deutschlands zur Umsetzung vorlegen. Dazu bedarf es für die Koordinierungsstelle eine volle Referent*innenstelle, die im Wege der Vereinbarkeit "Beruf und Familie" teilbar sein sollte. Die Istanbul-Konvention verlangt außerdem die Einbindung der Nichtregierungsorganisationen bzw. der Zivilgesellschaft. Ein bundesweites Bündnis zur Istanbul-Konvention namhafter Organisationen ("Bündnis Istanbul-Konvention", u. a.) fordert zu Recht, dass die Monitoringstelle, an der auch Nichtregierungsorganisationen und die Zivilgesellschaft beteiligt sein sollen, unabhängig von der Koordinierungsstelle arbeitet. Dies wird auch von den Istanbul-Konvention-Expertinnen des namhaften "Deutschen Instituts für Menschenrechte" unterstützt. Die Monitoringstelle ist ebenso unerlässlich wie die Koordinierungsstelle und Pflichtaufgabe aus der Konvention. Daher ist auch für die Monitoringstelle eine volle Referent*innenstelle einzurichten. Auch hier sollte es im Wege der Vereinbarkeit "Beruf und Familie" die Möglichkeit geben, die Stelle zu teilen. Die Stadt Frankfurt am Main kann nicht darauf warten, dass das im Antrag NR 984 erwähnte Modell der Stadt Darmstadt-Dieburg zur Bestandsanalyse zu Ende diskutiert und verabschiedet wird. Dieses Modell ist noch im Entwicklungsstadium und besteht bisher nur als interner "Erster Entwurf". Außerdem können die Strukturen Darmstadt-Dieburgs hinsichtlich Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt nicht ohne weiteres auf Frankfurt am Main übertragen werden. Gleichwohl kann der Entwurf als Orientierung dienen.
Inhalt
Antrag vom 28.10.2019, NR 1011
Betreff: Schutz vor Gewalt kann nicht auf das Ende von Diskussion warten Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 210 vom 06.12.2019, Entwurf Haushalt 2020/2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Punkt
- im Antrag NR 984 wird wie folgt ergänzt: Die evaluierten erforderlichen Maßnahmen i. S. d. Istanbul-Konvention werden regelmäßig in allen Haushaltsbeschlüssen als Pflichtaufgabe eingestellt. Im Haushalt werden auch die Pflichtmaßnahmen der Konvention wie Prävention sowie Fortbildungen der betroffenen Berufsgruppen berücksichtigt.
- Zur Sammlung der Daten wird umgehend eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Sie obliegt der federführenden Stelle.
- Für die Koordinierungsstelle wird eine Referent*innenstelle mit Vollzeit eingerichtet.
- Es wird eine Monitoringstelle unter der Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen und des Frauenreferats eingerichtet. Diese wertet die Daten aus und gibt Stellungnahmen ab.
- Für die Arbeit in der Monitoringstelle wird eine Referent*innenstelle mit Vollzeit eingerichtet. Begründung: Die Istanbul-Konvention verpflichtet zur Sammlung und Auswertung der Daten zur geschlechtsspezifischen Gewalt. Ohne eine umfassende Datenbasis vor Ort der vielfältigen geschlechtsspezifischen Gewaltarten hinsichtlich Bestands- und Bedarfsanalyse, welche regelmäßig zu erheben sind, kann die Kommune nicht ihrer Pflicht nachkommen, die Daten und die Auswertung an die Länder- und Bundesebene weiterzuleiten. Die Bundesregierung muss nach der Ratifizierung im Oktober 2017 und nach dem In-Kraft-Treten am
- Februar 2018 erstmals - und danach regelmäßig - dem zuständigen Europarats-Überwachungsgremium "GREVIO" Bericht zur Umsetzung der Konvention erstatten. Das kann weitere Verfahrensschritte nach sich ziehen. Da bisher die Stadt Frankfurt am Main 18 Monate lang seit dem In-Kraft-Treten der Konvention keinerlei Schritte zur Umsetzung unternommen hat, drängt die Zeit. Denn die Bundesregierung muss spätestens im Juni 2020 (ursprünglich April 2020, der Termin wurde bereits um zwei Monate verschoben!) auf der Basis der in den Ländern und Kommunen gesammelten Daten und Auswertungen den Bericht Deutschlands zur Umsetzung vorlegen. Dazu bedarf es für die Koordinierungsstelle eine volle Referent*innenstelle, die im Wege der Vereinbarkeit "Beruf und Familie" teilbar sein sollte. Die Istanbul-Konvention verlangt außerdem die Einbindung der Nichtregierungsorganisationen bzw. der Zivilgesellschaft. Ein bundesweites Bündnis zur Istanbul-Konvention namhafter Organisationen ("Bündnis Istanbul-Konvention", u. a.) fordert zu Recht, dass die Monitoringstelle, an der auch Nichtregierungsorganisationen und die Zivilgesellschaft beteiligt sein sollen, unabhängig von der Koordinierungsstelle arbeitet. Dies wird auch von den Istanbul-Konvention-Expertinnen des namhaften "Deutschen Instituts für Menschenrechte" unterstützt. Die Monitoringstelle ist ebenso unerlässlich wie die Koordinierungsstelle und Pflichtaufgabe aus der Konvention. Daher ist auch für die Monitoringstelle eine volle Referent*innenstelle einzurichten. Auch hier sollte es im Wege der Vereinbarkeit "Beruf und Familie" die Möglichkeit geben, die Stelle zu teilen. Die Stadt Frankfurt am Main kann nicht darauf warten, dass das im Antrag NR 984 erwähnte Modell der Stadt Darmstadt-Dieburg zur Bestandsanalyse zu Ende diskutiert und verabschiedet wird. Dieses Modell ist noch im Entwicklungsstadium und besteht bisher nur als interner "Erster Entwurf". Außerdem können die Strukturen Darmstadt-Dieburgs hinsichtlich Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt nicht ohne weiteres auf Frankfurt am Main übertragen werden. Gleichwohl kann der Entwurf als Orientierung dienen.Hauptvorlage: Antrag vom 27.09.2019, NR 984
Beratungsverlauf 5 Sitzungen
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