Bewohnerparken forcieren, Personalressourcen der Verkehrsüberwachung stärken - Teil 2
Begründung
Personalressourcen der Verkehrsüberwachung stärken - Teil 2 Vorgang: EA 215/18 OBR 2; B 293/19 Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. die im EA 215 vom 26.11.2018 angeregte Ausweitung des Bewohnerparkens durch Erhöhung der Anzahl der Überwachungskräfte nach Bestätigung des Nutzens der Budgeterhöhung hierfür nun auch vorzunehmen. 2. bis Ende 2020 den Einsatz von Leiharbeitskräften zu beenden und zur Überwachung des ruhenden Verkehrs eigenes Personal mit nicht befristeten Arbeitsverträgen einzustellen. Begründung: Der Magistrat bestätigt den Antragstellern der EA 215, dass er mit der vorgeschlagenen Budgeterhöhung das Bewohnerparken erweitern könne, unterlässt jedoch jeden Hinweis darauf, ob der Anregung entsprochen werde. Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, weshalb die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch Leiharbeitskräfte geschieht. Es handelt sich mitnichten um eine temporäre Aufgabe, was allein den Einsatz von Leiharbeitskräften oder befristet Beschäftigten rechtfertigen würde. Im Gegenteil, scheint der Magistrat doch eine Ausweitung des Bewohnerparkens im Stadtgebiet zu beabsichtigen. Dies ist eine dauerhafte Aufgabe, für die die Stadt die nötigen Stellen selbst zu schaffen hätte. Dass für solche Tätigkeiten auf oft prekär beschäftigte Leiharbeitskräfte zurückgegriffen wird, sollte schleunigst beendet werden.