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Weiterentwicklung Berichtswesen zur kommunalen Beschäftigungsförderung

Vorlagentyp: NR CDU GRÜNE

Begründung

kommunalen Beschäftigungsförderung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise das Berichtswesen zur kommunalen Beschäftigungsförderung weiterentwickelt werden kann, so dass detailliertere Aussagen über die Wirksamkeit der einzelnen Förderungsangebote für die jeweiligen Zielgruppen getroffen werden können und die Vergleichbarkeit verbesse rt wird. Begründung: Mit dem Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) hat die Stadt Frankfurt am Main seit 2012 eine gute konzeptionelle Grundlage für die kommunale Beschäftigungsförderung gelegt. Diese gilt es kontinuierlich bedarfsgerecht weiter zu entwickeln. Der vorliegende Bericht zur kommunalen Beschäftigungsförderung gibt einen breiten Überblick über die einzelnen Maßnahmen und Projekte, die im Rahmen der kommunalen Beschäftigungsförderung vorgehalten werden. Um die Wirksamkeit der Angebote und ihre nachhaltigen Auswirkungen vergleichen zu können, sollen besondere Zielgruppen, die unterschiedliche Förderungen in Dauer und Kosten benötigen, und die jeweiligen Maßnahmen auch explizit benannt werden. Hier wären die Langzeitarbeitslosen und Angebote zur Tagesstruktur, arbeitslose MigrantInnen und berufliche Anerkennung, Erreichbarkeit und mögliche Qualifizierung der stillen Reserve, Erfolge der Förderung im Stadtteil, Wiedereingliederung und notwenige Arbeitsmarktinstrumente bei Alleinerziehenden und die höheren Integrationen in Ausbildung der unter 25jährigen (ergänzend zum eigentlichen Arbeitsmarktprogramm) hervorzuheben. Über diese bereits bestehende statistische Auswertung der einzelnen Förderangebote und Maßnahmen hinausgehend ist es erforderlich, die qualitative Auswertung der einzelnen Maßnahmen zu verbessern, um deren Wirksamkeit besser beurteilen zu können. Deshalb ist das Berichtswesen unter Berücksichtigung der besonderen Zielgruppen entsprechend weiter zu entwickeln.

Inhalt

Antrag vom 20.03.2014, NR 840

Betreff: Weiterentwicklung Berichtswesen zur kommunalen Beschäftigungsförderung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise das Berichtswesen zur kommunalen Beschäftigungsförderung weiterentwickelt werden kann, so dass detailliertere Aussagen über die Wirksamkeit der einzelnen Förderungsangebote für die jeweiligen Zielgruppen getroffen werden können und die Vergleichbarkeit verbesse rt wird. Begründung: Mit dem Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) hat die Stadt Frankfurt am Main seit 2012 eine gute konzeptionelle Grundlage für die kommunale Beschäftigungsförderung gelegt. Diese gilt es kontinuierlich bedarfsgerecht weiter zu entwickeln. Der vorliegende Bericht zur kommunalen Beschäftigungsförderung gibt einen breiten Überblick über die einzelnen Maßnahmen und Projekte, die im Rahmen der kommunalen Beschäftigungsförderung vorgehalten werden. Um die Wirksamkeit der Angebote und ihre nachhaltigen Auswirkungen vergleichen zu können, sollen besondere Zielgruppen, die unterschiedliche Förderungen in Dauer und Kosten benötigen, und die jeweiligen Maßnahmen auch explizit benannt werden. Hier wären die Langzeitarbeitslosen und Angebote zur Tagesstruktur, arbeitslose MigrantInnen und berufliche Anerkennung, Erreichbarkeit und mögliche Qualifizierung der stillen Reserve, Erfolge der Förderung im Stadtteil, Wiedereingliederung und notwenige Arbeitsmarktinstrumente bei Alleinerziehenden und die höheren Integrationen in Ausbildung der unter 25jährigen (ergänzend zum eigentlichen Arbeitsmarktprogramm) hervorzuheben.


Über diese bereits bestehende statistische Auswertung der einzelnen Förderangebote und Maßnahmen hinausgehend ist es erforderlich, die qualitative Auswertung der einzelnen Maßnahmen zu verbessern, um deren Wirksamkeit besser beurteilen zu können. Deshalb ist das Berichtswesen unter Berücksichtigung der besonderen Zielgruppen entsprechend weiter zu entwickeln.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.12.2013, B 590

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 28
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
TO I, TOP 21
Angenommen
1. Die Vorlage B 590 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 840 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke Römer
Ablehnung:
FDP
Sitzung 28
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 14
Angenommen
1. Die Vorlage B 590 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 840 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke Freie Wähler Elf Piraten Römer
Ablehnung:
FDP NPD
Sitzung 30
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 40
Angenommen
1. Die Vorlage B 590 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 840 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Elf Piraten Römer NPD REP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 19
Jugendhilfeausschusses
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage NR 840 wird zugestimmt.
Sitzung 17
KAV
TO II, TOP 28
Zurückgestellt / Beraten
Die Beratung der Vorlage NR 840 wird zurückgestellt. Beschlussausfertigung(en): § 4441,

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