Ernst-May-Viertel Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB hier: Sachstandsbericht über den Stand der Vorbereitenden Untersuchungen
Bericht
Die vorbereitenden Untersuchungen zu einer möglichen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme SEM 3 "Ernst-May-Viertel" werden gemäß den Grundsatzentscheidungen der politischen Gremien für die Einhausung der A 661 fortgeführt. Die Einhausung der Autobahn ist schließlich die zentrale Voraussetzung zur Umsetzung der Planungsziele für den Untersuchungsraum. Seit der letzten Berichtserstattung hat im Wesentlichen eine Klärung innerhalb der politischen Gremien bezüglich der Länge der Einhausung stattgefunden. Die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017, § 1053 (M 82), vorgeschlagene Länge der Einhausung von 400 m (Variante L 4) wurde zugunsten einer insgesamt rd.
- 000 m langen Einhausung in der Variante L 2 abgelöst (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019, § 3864 (NR 760)). Diese Festlegung ist insbesondere darin begründet, dass die längere Einhausung mehr Spielraum bei der städtebaulichen und landschaftsplanerischen Rahmenplanung für das "Ernst-May-Viertel" bietet. Mit gleichem Beschluss hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Realisierung der Einhausung mit der Variante L 2 einzuleiten. Die Firma DEGES-Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, die bereits im Jahr 2012 eine vertiefende Machbarkeitsstudie erarbeitet hatte, wurde nach einer gemeinsamen Entscheidung der Landes Hessen und der Stadt Frankfurt am Main zur Fortsetzung und Vertiefung der Untersuchung beauftragt. Hierüber wurde eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt am Main geschlossen, die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5011 (M 189), bestätigt wurde. Kernelemente der Verwaltungsvereinbarung sind:
- Erarbeitung einer Verkehrsuntersuchung zur A
- Ziel ist es, die zukünftige Verkehrsbelastung der A 661 abzuschätzen, um dadurch die endgültige Anzahl der notwendigen Fahrstreifen der Autobahn und damit die wesentliche Kenngröße zur Dimensionierung der Einhausung festzulegen. Die Kosten für diese Untersuchung trägt das Land Hessen.
- Erarbeitung einer technischen Entwurfsplanung sowie eine aktualisierte Kosten- und Finanzierungsübersicht. Ergänzt soll diese Übersicht mit Aussagen zu Zeitplan und Mittelbedarfe. Die DEGES hat mit der Bearbeitung begonnen. Mitte Februar 2020 hat sich der Begleitkreis mit Vertretern der DEGES, des Landes Hessen, HessenMobil und der Dezernate VI und IV konstituiert. Bei der Sitzung wurde das weitere Vorgehen zur Erstellung des o.g. Verkehrsgutachtens und zur Erarbeitung der technischen Entwurfsplanung besprochen. Es wurde vereinbart, dass der Begleitkreis regelmäßig tagt, um den Projektfortschritt zu begleiten.
Beratungsverlauf 7 Sitzungen
Einstimmige Annahme
SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung)
GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Zurückweisung)