Rekonstruktion der ursprünglichen Turmdächer des „Langen Franz“ und des „Kleinen Cohn“ als Wahrzeichen der Stadt
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Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 188
Betreff: Rekonstruktion der ursprünglichen Turmdächer des "Langen Franz" und des "Kleinen Cohn" als Wahrzeichen der Stadt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1429 Anlage 7 - E 87/17 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 298/17 - Zwischenbescheide des Magistrats vom 04.12.2018, 04.03.2019 und 25.09.2019 Zwischenbericht: Als Grundlage für eine grobe Schätzung der erforderlichen Planungsmittel ist derzeit von Gesamtkosten in Höhe von ca. 6,0 Mio. € netto auszugehen. Erfahrungsgemäß ist in der Regel für Maßnahmen dieser Art und Schwierigkeitsgrad ein Anteil von 25% der Gesamtkosten (1,5 Mio. € netto) für die Honorare der Architekten und Ingenieure anzusetzen. Für die Ausarbeitung einer Kostenschätzung sind laut Gebührenordnung für Architekten 10% der Honorarkosten (150 T€ netto) erforderlich. Die erforderlichen Planungsmittel für eine Kostenschätzung betragen demnach: 150.000,00 € zuzüglich 19% Mehrwertsteuer, damit insgesamt 178.500,00 € brutto.