Den lokalen Einzelhandel unterstützen
Bericht
Ergänzend zum Zwischenbericht B 187/2024 kann der Magistrat berichten, dass bislang lediglich eine Einzelhändlerin die Möglichkeit einer Warenauslage auf einem Parkplatz genutzt hat. Inzwischen hat sie ihr Geschäft umfirmiert in einen Kiosk mit Außengastronomie. Generell werden Antragstellende, die ihre Warenauslagen verlängern wollen, sowie neue Antragstellende darauf hingewiesen, dass sie Waren - soweit dies vor Ort möglich ist - auch auf einem Parkplatz direkt vor ihrem Geschäft präsentieren können. Dieses Angebot wird in der Praxis jedoch nicht angenommen. Gegen die Warenauslage auf einer Parkfläche spricht, dass diese nicht direkt im Blickfeld liegt und ein besonderer Diebstahlschutz sowie gegebenenfalls auch mehr Personal erforderlich ist. Zudem werden Waren direkt vor dem Geschäft häufig durch eine Überdachung oder Markise geschützt, dies ist auf einer Parkfläche nicht möglich.