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Verwendung der Stellplatzablösemittel 2023

Vorlagentyp: OA

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, auf die hessische Landesregierung einzuwirken, dass die Bauordnung dahin gehend geändert wird, dass künftig auch Stellplatzablösemittel für den Fußverkehr ausgewiesen werden können.

Begründung

Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sollen jährlich mindestens fünf Prozent der Stellplatzablösemittel für Investitionen in den Radverkehr verwendet werden. Daher umfasst die Liste der Investitionen, neben den Ausgaben für Parken und den ÖPNV, auch den Radverkehr. Gänzlich außen vor ist jedoch die nachhaltigsten und ökologischste Art der Fortbewegung: das Laufen. Es sollen daher auch Fördermittel hierfür eingesetzt und entsprechend, im Verhältnis zu den anderen Maßnahmen, prozentual dokumentiert werden können. Die Kompetenzstelle Fußverkehr gilt es nachhaltig zu stärken.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 30
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 35
Angenommen
1. Die Vorlage B 310 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 487 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sitzung 35
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 62
Angenommen
1. Die Vorlage B 310 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 487 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION BFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
Gartenpartei