Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verwendung der Stellplatzablösemittel 2023

Vorlagentyp: OA

Anregung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die hessische Landesregierung einzuwirken, dass die Bauordnung dahin gehend geändert wird, dass künftig auch Stellplatzablösemittel für den Fußverkehr ausgewiesen werden können.

Begründung

Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sollen jährlich mindestens fünf Prozent der Stellplatzablösemittel für Investitionen in den Radverkehr verwendet werden. Daher umfasst die Liste der Investitionen, neben den Ausgaben für Parken und den ÖPNV, auch den Radverkehr. Gänzlich außen vor ist jedoch die nachhaltigste und ökologischste Art der Fortbewegung: das Laufen. Es sollen daher auch Fördermittel hierfür eingesetzt und entsprechend, im Verhältnis zu den anderen Maßnahmen, prozentual dokumentiert werden können. Die Kompetenzstelle Fußverkehr gilt es nachhaltig zu stärken.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

30
30. Sitzung Ausschuss für Mobilität und Smart-City
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung); GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD und FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren)

Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Annahme:
GRÜNE CDU SPD FDP Linke AfD Volt FRAKTION
35
35. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung); Gartenpartei (= Enthaltung)

Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Annahme:
GRÜNE CDU SPD FDP Linke AfD Volt FRAKTION BFF-BIG
Enthaltung:
Gartenpartei