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Verwendung der Stellplatzablösemittel

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Antrag

Der Ortsbeirat beschließt, dass der Magistrat aufgefordert wird, dass im Bericht zur Verwendung der Stellplatzablösemittel zukünftig auch die Mittel für den Fußverkehr ausgewiesen werden. Die Stellplatzablösemittel sollen auch für den Ausbau des Fußverkehrs verwendet werden.

Begründung

Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sollen jährlich mindestens 5% der Stellplatzablösegelder für Investitionen in den Radverkehr verwendet werden. Daher umfasst die Liste der Investitionen, neben den Ausgaben für Parken, für den ÖPNV auch den Radverkehr. Gänzlich außen vor ist jedoch, die nachhaltigste und ökologischste Art der Fortbewegung: das Laufen. Es sollen daher auch Fördermittel hierfür eingesetzt und entsprechend, im Verhältnis zu den anderen Maßnahmen, prozentual dokumentiert werden. Die Kompetenzstelle Fußverkehr gilt es nachhaltig zu stärken.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 32
OBR 11
TO I, TOP 18
Angenommen
Anregung OA 487 2024 1. Die Vorlage B 310 dient unter Hinweis auf OA 487 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 652/11 wird mit der Maßgabe als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die hessische Landesregierung einzuwirken, dass die Bauordnung dahin gehend geändert wird, dass künftig auch Stellplatzablösemittel für den Fußverkehr ausgewiesen werden können."
Zustimmung:
Grüne SPD CDU FDP Alle