Den lokalen Einzelhandel unterstützen
Bericht
Ergänzend zum Zwischenbericht B 48/2024 kann der Magistrat berichten, dass mittlerweile die Vorgaben entwickelt wurden, die eine Genehmigung von Warenauslagen auch auf einem Parkplatz ermöglichen. Die einheitliche Möblierung ist hierbei - aus den bereits berichteten Gründen - außen vor geblieben. Die Auflagen dienen in erster Linie der Sicherstellung der straßenrechtlichen Belange. Diese werden durch den Magistrat (Amt für Straßenbau und Erschließung, Bereich Sondernutzung) geprüft. Aktuell liegt erst ein Antrag eines Ladengeschäftes in Bockenheim vor. Die beantragte Aufstellung der Warenauslage auf einer Parkfläche wird genehmigt, sobald die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Die Genehmigung erfolgt zunächst für sechs Monate, danach wird das Projekt evaluiert.