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Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zwischen der Station Preungesheim und der S-Bahn-Station Frankfurter Berg hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe von Planungsmitteln

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Der überarbeiteten Vorplanung "Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 zwischen der Station Preungesheim und der S-Bahnstation Frankfurter Berg" und dem im Zusammenhang stehenden Gesamtkonzept von Geh-, Radwege, Straßen und Straßenbegleitgrün wird gemäß der Anlagen 1 bis 9 zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen, b) zu prüfen, ob die Maßnahme förderfähig ist (FAG/MobiFöG) und ggf. entsprechende Förderanträge zu stellen, c) eine Bau-/Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen sowie Baurecht zu schaffen. III. Die Planungsmittel in Höhe von 5.514 T€ werden bewilligt und 4.690 T€ freigegeben. IV. Es dient zur Kenntnis, dass a) es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme der Stadt Frankfurt am Main und der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) handelt. b) die Gesamtkosten des Projektes inkl. Grunderwerb auf rund 92,55 Mio. € und der städtische Anteil aktuell auf 49,85 Mio. € geschätzt werden. Die Kosten für den Grunderwerb werden nur durch die Stadt Frankfurt am Main getragen, die dann auch Eigentümerin der Flächen wird. c) für den aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Anteil der Maßnahme Planungsmittel in Höhe von 3.534 T€ aus der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001142 "Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg inkl. ÖPNV Beschleunigung - Amt 66 Straßenbau", zur Verfügung stehen, von denen bereits Mittel in Höhe von rd. 824 T€ (Stand 28.07.2025), auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses § 10477 (M 34) vom 15.12.2005, verausgabt wurden, d) eine Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 1.980 T€ aus den Mitteln der Projektdefinition 5.001098 "Barrierefreie Ausstattung von Bushaltestellen" erfolgt.

Begründung

A. Allgemeines

Die "Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg" ist Bestandteil des Gesamtverkehrsplans Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005, § 10477 (M 34)). Hierbei wurde auch die zugehörige Vorplanung beschlossen. Im Jahr 2010 ist der Beschluss § 8816 (M 151) zur Vorplanung des Kreisels "Julius-Brecht-Straße" beschlossen worden und in die damalige Entwurfsplanung eingeflossen. Auf dieser Grundlage wurden bis 2011 diverse Planungsarbeiten in der Entwurfsphase zum vorläufigen Abschluss gebracht. Allerdings wurde dann im Zusammenhang mit der Bau- und Finanzierungsvorlage "Stadtbahn Europaviertel" entschieden, das Vorhaben der Verlängerung der Linie U5 zum Frankfurter Berg zurückzustellen. Die Wiederaufnahme der Planung wurde im Jahr 2017 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429 Anlage 7 - EA 8/17 OBR 10 -) beschlossen, unter der Maßgabe, die vorhandenen Planunterlagen aus 2011 auf ihre Aktualität bezüglich der verkehrlichen und städtebaulichen Randbedingungen und derzeit gültigen Regelwerke zu überprüfen.

B. Finanzielle Auswirkungen

Ziel der Verkehrsplanung ist es, durch ein vernetztes ÖPNV-System möglichst große Teile des Gesamtverkehrsaufkommens durch den ÖPNV abzuwickeln. Die Stadtbahnverlängerung der Linie U5 zwischen der Endstation Preungesheim und der S-Bahnstation Frankfurter Berg entspricht diesem Ziel, welches im Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ (NVP), Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, § 7285 (M 163), formuliert ist. Dem Leitziel "Mobilität für alle" folgend, sind in der Verkehrsplanung die Belange aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen, um ein leistungsfähiges und verkehrssicheres Gesamtsystem zu schaffen.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Die geplante 2-gleisige Stadtbahntrasse schließt an die Endstation Preungesheim (Linie U5) an und folgt im weiteren Verlauf der Homburger Landstraße in Richtung Norden bis zur S-Bahnstation Frankfurter Berg mit eigenem Gleiskörper. In dem Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt Homburger Landstraße/Dachsberg und der Jean-Monnet-Straße (BAB-Anschlussstelle A 661) ist die Trasse in westlicher Lage zur Homburger Landstraße geplant.

D. Klimaschutz

Die Gesamtkosten aus Bau und Baunebenkosten sowie Grunderwerb werden auf ca. 92,55 Mio. € geschätzt. Dabei beträgt der gesamte städtische Anteil derzeit ca. 49,85 Mio. €. Abweichend von den Veranschlagungsgrundsätzen, wonach für den Ingenieur-/Straßenbau Planungsmittel in Höhe von 10 % angesetzt werden, muss auf der Grundlage aktueller Angebote mit Planungskosten in Höhe von 5.514 T€ gerechnet werden.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 39
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
TO I, TOP 11
Zurückgestellt / Beraten
Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Hans-Joachim Schulz Edenkobener Straße 18 65931 Frankfurt am Main als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 6b.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT FRAKTION BFF-BIG Stadtv. Bäppler-Wolf
Enthaltung:
AFD ÖkoLinX-ELF Gartenpartei
Sitzung 44
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 57
Zurückgestellt / Beraten
Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Hans-Joachim Schulz Edenkobener Straße 18 65931 Frankfurt am Main als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 6b.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG VOLT FRAKTION Stadtv. Bäppler-Wolf
Enthaltung:
AFD ÖkoLinX-ELF Gartenpartei