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Thema

Grünflächen, Wald und Friedhöfe

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Aufwertung Erich-Fromm-Platz

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 1339/2 Betreff: Aufwertung Erich-Fromm-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in welcher Form der Erich-Fromm-Platz dauerhaft aufgewertet werden kann. Folgende Punkte sollen auf Wunsch des Ortsbeirates betrachtet werden: 1. Ersatz der vermodernden Holzumfassungen und die Wiedererrichtung derzeit fehlender Bänke bzw. Einrichtung weiterer Bankstandorte im südlichen Teil des Platzes. 2. Installation einer Graffitiwand auf der Rasenfläche in Anschluss an die nördliche Platzhälfte, um ein Nutzungsangebot insbesondere für ältere Kinder und Jugendliche zu schaffen. 3. Pflanzung hochwachsender und schattenspendender Gewächse entlang der Ränder des Platzes oder auf der Rasenfläche (idealerweise Bäume). Der Ortsbeirat ist bereit die Sanierung und Aufwertung des Erich-Fromm-Platzes mit Mitteln des Ortsbeiratsbudgets zu unterstützen und bittet den Magistrat bei positiv ausfallender Prüfung der beschriebenen Maßnahmen um eine Entwurfsplanung. Der Magistrat wird außerdem darum gebeten zu berichten, wer für die Befüllung des Hundekotbeutelspenders verantwortlich ist und falls möglich auf regelmäßigere Bestückung Einfluss zu nehmen. Begründung: Die Aufenthaltsqualität am Erich-Fromm-Platz ist derzeit recht gering. In den letzten Jahren wurden Bänke abmontiert, die Holzumfassung rund um den kleinen Brunnen an nördlicher Seite ist vermodert. Die Rasenfläche dient maximal als Hundetoilette und lädt nicht zum Verweilen ein. Für Kinder- und Jugendliche bietet die Fläche keinerlei Angebot. Auch die Bepflanzung könnte attraktiver sein, zurzeit dominieren niedrige Strauchgruppen die Randbepflanzung in Richtung Fußweg Liebigstraße. Im südlichen Teil bildet die Gruppe aus Nadelbäumen und dem Stromhäuschen allgemein einen eher tristen Eindruck. Auf der brachliegenden Rasenfläche selbst stehen keinerlei Bäume. Ausgehend von einem Ortstermin mit dem Grünflächenamt bittet der Ortsbeirat um Prüfung mehrerer Aufwertungsmaßnahmen: Ersatz der vermodernden Holzumfassungen, Wiedererrichtung derzeit fehlender Bänke, die Installation einer Graffitiwand auf der Rasenfläche in Anschluss an die nördliche Platzhälfte sowie die Pflanzung hochwachsender und schattenspendender Gewächse (idealerweise Bäume). Fotos der Antragstellenden: ... Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Parteien: GRÜNE SPD
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) hier: Einstellung des Verfahrens

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 1 Betreff: Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) hier: Einstellung des Verfahrens Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.05.2008, § 4034 (M 78) Das Bebauungsplanverfahren Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) - ist einzustellen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) wurde am 29.05.2008 gefasst. Mit dem Bebauungsplanverfahren sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung weiterer Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld geschaffen werden. Anlass hierfür war die Räumung ungenehmigter und nicht genehmigungsfähiger Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB). Den Nutzern sollten gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2171 vom 05.07.2007 Ersatzgrundstücke in der Schwanheimer Gemarkung angeboten werden. Hierfür wurden insgesamt drei Bebauungsplanverfahren aufgestellt. Zwei dieser Bebauungspläne, Nr. 782 - Schwanheim, Am Schwanenhof (Freizeitgärten) und Nr. 786 - Schwanheim, Südlich Höchster Weg (Freizeitgärten), sind bereits rechtsverbindlich. Der dritte ist der Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten). Wie die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 782 und Nr. 786 liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 865 in der Landschaftsschutzgebietszone I des Landschaftsschutzgebiets "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", in der Freizeitgärten möglich sind. Im Nordwesten grenzt er unmittelbar an das Naturschutzgebiet und Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) "Schwanheimer Düne" an. Eine aktuelle naturschutzfachliche und -rechtliche Bewertung des Gebiets im August 2021 durch die UNB ergab folgendes: - Das Schwanheimer Unterfeld und damit auch das Plangebiet haben eine wichtige Funktion als Pufferzone für das FFH-Gebiet "Schwanheimer Düne". Neben vereinzelt vorhandenen Freizeitgärten, die zum Teil landschaftsbildprägenden Baumbestand aufweisen, wird das Plangebiet von Ackerflächen und Streuobstbeständen geprägt. Letztere sind gemäß § 30 (2) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 13 (1) Nr. 2 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) gesetzlich geschützt. Ein Teil der Ackerflächen wird durch Schonung dort noch vorhandener alter Obstbäume weniger intensiv bewirtschaftet. - Die Ackerflächen im Schwanheimer Unterfeld zählen zu den artenreichsten im Frankfurter Stadtgebiet. Mit Realisierung weiterer Freizeitgärten im Plangebiet droht seine Funktion als Bestandteil der Pufferzone für das FFH-Gebiet "Schwanheimer Düne" verloren zu gehen. Es ist davon auszugehen, dass der Nutzungsdruck im Schwanheimer Unterfeld weiter zunehmen würde, mit bekannten Folgen wie Vermüllung, Lärm und parkenden Autos. Mit der Einzäunung neuer Freizeitgärten entständen zusätzliche Barrieren für Tiere. Die mögliche Ausbreitung nicht heimischer und ggf. invasiv wirkender Pflanzen aus den Freizeitgärten in das naturschutzrechtlich geschützte Gebiet hinein nähmen potentiell zu. Eine Realisierung neuer Freizeitgärten im Plangebiet steht zudem den aktuellen naturschutzfachlichen Zielen der Stadt Frankfurt am Main (vgl. Bericht des Magistrats B 346 vom 01.10.2021 zum Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt am Main (ABSK)) entgegen. Den Nutzern ungenehmigter und nicht genehmigungsfähiger Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld wurden Ersatzgrundstücke angeboten. Nach Aussage der UNB sind diese Vorgänge seit Jahren abgeschlossen, so dass kein Bedarf an Ersatzgrundstücken mehr ersichtlich ist. Darüber hinaus stehen potentielle Ersatzflächen für Freizeitgärten in den Geltungsbereichen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 782 Schwanheim - Am Schwanenhof (Freizeitgärten) und Nr. 786 - Schwanheim, Südlich Höchster Weg (Freizeitgärten) zur Verfügung. Das Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) der Stadt Frankfurt am Main (Beschluss § 5001 der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024) bestätigt diese Einschätzung. Das KEK sieht grundsätzlich keine Erweiterung der Gesamtfläche an Freizeitgärten im Stadtgebiet vor und das Plangebiet zählt nicht zu den Bestandflächen an Freizeitgärten, deren planungsrechtliche Sicherung durch einen Bebauungsplan weiterhin geprüft werden soll. Zudem erkennt das KEK für Schwanheim kein Defizit an Kleingartenflächen, das durch weitere Freizeitgärten ausgeglichen werden könnte, da der aktuelle Bestand den ermittelten Bedarf um mehr als 5 ha überschreitet und sich damit eine ausreichende Versorgung des Stadtteils ergibt. Aufgrund der dargestellten geänderten naturschutzrechtlichen Beurteilung des Gebiets durch die UNB und der Tatsache, dass für weitere Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld kein Bedarf mehr besteht, ist nach heutigem Kenntnisstand die städtebauliche Begründung für das Planerfordernis nicht mehr aufrecht zu erhalten. Vor diesem Hintergrund wird das Verfahren eingestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.04.2008, M 78 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 07.01.2026

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Pflege der Ausgleichsflächen an der Straße Im Niederfeld

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 265/14 Betreff: Pflege der Ausgleichsflächen an der Straße Im Niederfeld Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um eine Erläuterung, wie die Pflege der Flächen und insbesondere der Schnitt der Obstbäume auf der als Ausgleichsmaßnahme angelegten Fläche "Im Niederfeld" gewährleistet werden soll. Begründung: Auf Nachfrage des Ortsbeirats teilte der Magistrat in der Stellungnahme 1093 vom 26.5.2023 mit, dass das zuständige Fachamt die Ausgleichsflächen im Frühjahr 2024 in seine Unterhaltung übernehmen und zeitnah einen fachgerechten Pflegeschnitt veranlassen werde. Die Flächen machen aus der Sicht des Ortsbeirats weiterhin einen ungepflegten Eindruck. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14

Partei: CDU
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B (Bericht des Magistrats)

Miyawaki-Mini-Wäldchen zur Verbesserung des Mikroklimas

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 9 Betreff: Miyawaki-Mini-Wäldchen zur Verbesserung des Mikroklimas Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6879 - NR 659/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 332/25 - Die Miyawaki-Mini-Wäldchen leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt in Frankfurt am Main. Durch die Pflanzung heimischer Gehölze entstehen auf kleiner Fläche artenreiche, klimaresiliente Ökosysteme, die das Stadtklima verbessern und Lebensräume für zahlreiche Tierarten schaffen. Zugleich fördern die Projekte Umweltbildung und gemeinsames Engagement - ein weiterer Schritt hin zu einer grünen und zukunftsfähigen Stadt. Der Magistrat kann berichten, dass derzeit drei Standorte für sogenannte Miyawaki-Mini-Wäldchen in Frankfurt am Main in Umsetzung sind beziehungsweise bereits erfolgreich realisiert wurden. Das erste dieser Mini-Wäldchen wurde im Grünzug Gederner Straße vollständig angelegt und ist damit abgeschlossen. Ein weiteres Miyawaki-Mini-Wäldchen entsteht aktuell an der Bertramswiese im Ortsbezirk 9. Das Projekt wird gemeinsam mit der Bürgervereinigung Natürliche Bertramswiese e.V. umgesetzt. Die Pflanzung ist zusammen mit Schülerinnen und Schülern der benachbarten Heinrich-Seeliger-Schule für den 22. November geplant - ein Beispiel für gelebte Umweltbildung und bürgerschaftliches Engagement. Auch auf dem Walther-von-Cronberg-Platz wird derzeit ein Tiny Forest vorbereitet. Diese Maßnahme ist Teil eines Reallabor-Projekts, das in Kooperation mit der Main-Wäldchen-Initiative und der Senckenberg-Gesellschaft für Naturforschung umgesetzt wird. Neben der ökologischen Wirkung steht hier insbesondere der Bildungsaspekt im Mittelpunkt. Die Pflanzung ist für Ende 2025 vorgesehen. Darüber hinaus ist geplant, bei der Neuanlage des Gymnasiums Römerhof einen Tiny Forest in das Schulgelände zu integrieren. Ein weiterer Mini-Wald soll im Zuge der klimaangepassten Neugestaltung des Europagartens entstehen. Beide Projekte können aus baulichen Gründen jedoch erst ab 2027 realisiert werden. Die Ortsbeiräte bzw. auch Schulgemeinschaften wurden bei der Auswahl potenzieller Flächen eng eingebunden. Eine Liste geeigneter Standorte wurde erstellt und wird nun schrittweise amtsübergreifend geprüft und umgesetzt. Dabei werden insbesondere auch Schulgelände berücksichtigt, um die aktive Beteiligung von Schulgemeinschaften und Bildungseinrichtungen zu fördern. Die Pflanzungen erfolgen nach den städtischen Vorgaben für standortgerechte Begrünung. Im Rahmen der Miyawaki-Methode sind fachlich begründete Anpassungen möglich. An den Standorten Bertramswiese und Walther-von-Cronberg-Platz umfasst die Pflanzliste beispielhaft standorttypische Arten wie Feldahorn, Weißdorn, Linden, Ulmen, Eichen und Eschen sowie eine Vielzahl weiterer sorgfältig ausgewählter Stauden und Gehölze. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 659 Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 332 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 07.01.2026

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Sanierung des Museumspark-Brunnens

05.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 1633/5 Betreff: Sanierung des Museumspark-Brunnens Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Museumspark-Brunnen von Richard Meier zu sanieren. Begründung: Die Sanierung des Museumspark-Brunnens ist aus funktionalen und gestalterischen Gründen gegeben. Der Museumspark-Brunnen stellt ein wichtiges gestalterisches Element des Parks dar und trägt wesentlich zur Aufenthaltsqualität sowie zum kulturellen und städtebaulichen Erscheinungsbild des Museumsufers bei. Durch altersbedingte Schäden, technische Mängel und Abnutzungen ist seine Funktionsfähigkeit derzeit eingeschränkt. Eine Sanierung würde die ursprüngliche Gestaltung und Funktion des Brunnens wiederherstellen. Zudem trägt ein intakter Brunnen zur Verbesserung des Stadtklimas bei und erhöht die Attraktivität des Parks als Erholungs- und Begegnungsraum. Die Maßnahme leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zum Erhalt des kulturellen Stadtbildes Frankfurts. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Parteien: CDU SPD FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Neue Urnenwand-Anlage auf dem Friedhof Heddernheim

05.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 671/8 Betreff: Neue Urnenwand-Anlage auf dem Friedhof Heddernheim Vorgang: OM 3628/14 OBR 8; ST 231/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Kürzlich ist auf dem Friedhof Heddernheim südlich der Trauerhalle eine zusätzliche Urnenwand-Anlage mit 80 Nischen errichtet worden. Solche Kolumbarien hat der Magistrat in der Vergangenheit aufgrund der nötigen Vorfinanzierung nur in Ausnahmefällen realisiert, unter anderem auf dem Friedhof Heddernheim (ST 231/2015). Grundsätzlich wird dieses Angebot vom Ortsbeirat begrüßt, da solche Grabkammern wie auch anonyme Urnenfelder besonders für kinderlose oder alleinstehende Menschen als wohnortnahe Bestattung in frage kommen. Außerdem scheuen viele Nachkommen die Kosten für Grabpflege in Eigenregie oder durch Friedhofsgärtnereien. Im Ergebnis fallen jedoch mangels Belegung immer mehr Grabflächen brach, zum Schaden der Friedhofsanlage. Auf dem Friedhof Heddernheim gibt es insbesondere entlang der nördlichen Außenmauer größere, teils ungepflegte Stellen, die gerade auch als Wahlgrabstätten für Erd- oder Urnenbestattungen angeboten werden könnten. Die Gebühr für die Grabnutzung selbst ist in diesen Fällen deutlich kostengünstiger als bei den Urnenkammern. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche Kostenplanung hat den Magistrat angesichts des unterfinanzierten Frankfurter Gebührenhaushaltes dazu veranlasst, das große neue Kolumbarium auf dem Friedhof Heddernheim zu errichten? 2. Was unternimmt der Magistrat, die auf dem Friedhof Heddernheim vor allem an der Nordmauer befindlichen Leerflächen proaktiv für eine Grabnutzung vorzuschlagen, zum Beispiel im Zusammenwirken mit Pietäten, Kirchengemeinden bzw. Religionsgemeinschaften und der Genossenschaft der Friedhofsgärtner? 3. Wie bewertet der Magistrat die Schäden an der Nordmauer des Friedhofs und wann werden sie, ggf. in Zusammenarbeit mit den Nutzungsberechtigten der dortigen Grabstätten, instandgesetzt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.11.2014, OM 3628 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 231 Beratung im Ortsbeirat: 8

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Mikroklima verbessern - Bepflanzung von Freiflächen am Eduard-Bernstein-Weg

05.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 670/8 Betreff: Mikroklima verbessern - Bepflanzung von Freiflächen am Eduard-Bernstein-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, der zuständigen Wohnungsbaugesellschaft vorzuschlagen, die grüne Freifläche entlang des Hammarskjöldrings, die zu den sehr schön sanierten Häusern Eduard-Bernstein-Weg 20 und 22 gehört, eine Mischpflanzung mit schönen Sträuchern und mehreren Stadtbäumen anzulegen. Begründung: Bäume im urbanen Raum tragen zur Aufwertung des lokalen Klimas und des Wohlbefindens bei. Sie verbessern die Reinheit der Luft und erhöhen die Fähigkeit des Bodens, Wasser aufzunehmen, wodurch die Auswirkungen starker Niederschläge abgeschwächt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Begrünung der Pergola/Säulenreihe zwischen Schirn und Altstadt

04.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 04.01.2026, OF 1845/1 Betreff: Begrünung der Pergola/Säulenreihe zwischen Schirn und Altstadt Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen, inwieweit die bestehende Pergola bzw. Säulenreihe zwischen der Schirn und der Altstadt im öffentlichen Raum entsprechend den denkmal- und straßenrechtlichen Vorgaben mit klimagerechten Kletterpflanzen und Grünstrukturen dauerhaft begrünt werden kann; 2. darzulegen, welche Pflanzenarten und technischen Systeme (Rankhilfen, Bewässerung, Substrat etc.) geeignet und stadtklimatisch sinnvoll sind, um eine dauerhafte, pflegeleichte Begrünung bei gleichzeitiger Erhaltung der architektonischen Gestalt und Sichtachsen zu gewährleisten; 3. darzulegen, welche positiven Effekte eine Begrünung der Pergola auf das lokale Mikroklima, die Aufenthaltsqualität und die städtebauliche Wirkung haben kann und welche städtischen Leitlinien oder Programme dafür herangezogen werden können. Begründung: Die Säulenreihe zwischen der Schirn und der Altstadt ist ein prägendes städtebauliches Element im historischen Zentrum Frankfurts. Gleichzeitig handelt es sich um einen stark versiegelten und insbesondere in den Sommermonaten hitzebelasteten Aufenthaltsraum. Eine Begrünung der Bodenflächen ist nach Kenntnisstand aus Gründen der Sicherstellung von Rettungs- und Feuerwehrwegen nicht möglich. Dies schließt jedoch eine Begrünung der Pergola selbst ausdrücklich nicht aus. Rankende oder hängende Pflanzen können oberhalb der Verkehrs- und Rettungsflächen geführt werden und bieten dennoch Verschattung und Reduktion der Hitzebelastung, Verbesserung des lokalen Mikroklimas durch Verdunstung, Aufwertung der Aufenthaltsqualität sowie eine gestalterische Einbindung der Pergola in den umgebenden Stadtraum. Eine solche Maßnahme wäre verhältnismäßig, sicherheitskonform und reversibel und ließe sich mit den Anforderungen an Denkmalschutz, Brandschutz und Rettungswege vereinbaren. Zudem fügt sie sich in die Ziele der städtischen Klimaanpassung und der qualitativen Aufwertung des öffentlichen Raums ein, ohne die Funktionsfähigkeit des Platzes einzuschränken. Der Antrag zielt daher auf eine Verbesserung der Situation ab, indem die vorhandene Pergola genutzt wird, um ökologische und gestalterische Effekte zu erzielen, wo eine Bodenbegrünung ausgeschlossen ist. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 2!

04.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 04.01.2026, OF 1332/2 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 2! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten "Grünen Zimmer" verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wenderadius des LKW-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer im Ortsbezirk 2 ab. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch freiwerdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Ortsbezirk zu investieren. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen € belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 € nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 € zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Ortsbezirk bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Foto 1-3) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer im Ortsbezirk zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die freiwerdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: Permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen, beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen in den Stadtteilen, stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf", Verzicht auf Nachverdichtung, die Grün- und Freiflächen zwischen Wohnhäusern zerstört, Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in den Stadtteilen erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung im Ortsbezirk. Fotos (Aufnahmen BFF): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 5!

03.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 1658/5 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 5! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten "Grünen Zimmer" verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wendradius des LKW-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer im Ortsbezirk 5 ab. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch freiwerdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Ortsbezirk zu investieren. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen € belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 € nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 € zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Orts-bezirk bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Fotos 1-3) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer im Ortsbezirk zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die freiwerdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - Permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen, - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen in den Stadtteilen, - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf", - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in den Stadtteilen erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung im Ortsbezirk. Fotos 1- 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 9!

03.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 1182/9 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 9! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten "Grünen Zimmer" verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wendradius des LKW-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer im Ortsbezirk 9 ab. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch freiwerdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Ortsbezirk zu investieren. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen € belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 € nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 € zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Orts-bezirk bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Foto 1-3) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer im Ortsbezirk zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die freiwerdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - Permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen, - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen in den Stadtteilen, - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf", - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in den Stadtteilen erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung im Ortsbezirk. Fotos 1- 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 7!

03.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 598/7 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 7! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten "Grünen Zimmer" verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wendradius des LKW-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer im Ortsbezirk 7 ab. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch freiwerdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen einzusetzen. In einen im Grünen an der Nidda gelegenen Ortsbezirk passen mobile Elemente zudem nicht zu den lokalen Bedürfnissen und Prioritäten. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen € belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 € nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 € zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Orts-bezirk bei. - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Foto 1-3) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer im Ortsbezirk zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die freiwerdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - Intensive Pflege und Erhaltung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen, - beschleunigte Instandsetzung des Alten Friedhofs in Hausen und ähnlicher Flächen, - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf" Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in den Stadtteilen erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung im Ortsbezirk. Fotos 1- 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Bergen-Enkheim!

03.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 349/16 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Bergen-Enkheim! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten "Grünen Zimmer" verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wenderadius des LKW-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer in Bergen-Enkheim ab. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch freiwerdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Stadtteil zu investieren. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen € belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 € nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 € zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Stadtteil bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. In einem ländlich geprägten Stadtteil wie Bergen-Enkheim passen mobile Elemente zudem nicht zu den lokalen Bedürfnissen und Prioritäten. - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Fotos 1-3) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer in Bergen-Enkheim zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die freiwerdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - Permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen, - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen im Ortskern, - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf", - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in Bergen-Enkheim erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung auf den Stadtteil. Fotos 1- 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Öffentliche Toiletten im Rebstockpark zur Nutzung ganzjährlich öffnen

03.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 1346/2 Betreff: Öffentliche Toiletten im Rebstockpark zur Nutzung ganzjährlich öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: die öffentlichen Toiletten für Parknutzer ganzjährlich zu öffnen Begründung: Parknutzer beklagen, daß die Nutzbarkeit nur in der kalten Jahreszeit eingeschränkt ist. Der Park wird ganzjährlich genutzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 1!

03.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 1854/1 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 1! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten "Grünen Zimmer" verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wenderadius des LKW-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer im Ortsbezirk 1 ab. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch freiwerdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Ortsbezirk zu investieren. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen € belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 € nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 € zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Orts-bezirk bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Foto 1-3) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer im Ortsbezirk zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die freiwerdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - Permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen, - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen in den Stadtteilen, - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf", - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in den Stadtteilen erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung im Ortsbezirk. Fotos 1- 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Begrünung der Zäune der Hundewiese auf dem Alleenring

03.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 992/3 Betreff: Begrünung der Zäune der Hundewiese auf dem Alleenring Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Zäune der Hundewiese auf dem Alleenring begrünt werden können. Begründung: Die Zäune bieten sich für eine Begrünung an und würden so einen Beitrag zu mehr Grün und Schallschutz bieten. Für die Nutzerinnen und Nutzer und die sich dort bewegenden Hunde ebenfalls ein Gewinn. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Maßnahmen zum Erhalt der alten Platanen entlang der Schweizer Straße und am Schweizer Platz

03.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 1634/5 Betreff: Maßnahmen zum Erhalt der alten Platanen entlang der Schweizer Straße und am Schweizer Platz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die alten, das Stadtbild prägenden Platanen entlang der Schweizer Straße und am Schweizer Platz so lange wie möglich erhalten bleiben: 1. den Gesundheitszustand und die Standortbedingungen der verbliebenen alten Platanen fachgutachterlich überprüfen zu lassen; 2. Maßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen der Bäume durchzuführen, insbesondere in Bezug auf - Bodenbelüftung und Entsiegelung, - Bewässerung und Nährstoffversorgung in Trockenperioden, - Schutz der Wurzelbereiche vor Verdichtung und Erschütterungen; Dabei soll kein Parkraum verloren gehen. 3. zu prüfen, ob für alte, stadtbildprägende Bäume engmaschige Pflege- und Monitoringintervalle vorgesehen werden können; 4. wie angekündigt, die gefällte alte Platane durch einen - bitte möglichst großen, klimaresistenten Baum - zu ersetzen. Begründung: Die alten Platanen entlang der Schweizer Straße und am Schweizer Platz prägen das Stadtbild Sachsenhausens und tragen wesentlich zur Aufenthaltsqualität, zur Beschattung sowie zur Luftreinigung in diesem stark frequentierten Bereich bei. Nach dem Verlust einer über 100 Jahre alten Platane in der Schweizer Straße stellt sich die Frage nach dem Zustand und nach einer Verbesserung der Standortbedingungen der verbleibenden Bäume. Alte Bäume leisten für das Stadtklima erheblich mehr als Nachpflanzungen. Sie speichern große Mengen CO₂, filtern Schadstoffe und spenden durch ihre ausgedehnten Kronen deutlich mehr Schatten. Auch aus ökonomischer Sicht ist der Erhalt alter Bäume sinnvoll: Die fachgerechte Sicherung und Pflege eines großen Baumes - etwa durch größere Baumgruben oder Bewässerungssysteme - verursacht einmalige Kosten von ca. 10.000 bis 20.000 Euro, während das sogenannte "Grüne Wohnzimmer" der Stadt Frankfurt rund 65.000 Euro kostet - bei deutlich geringerer Wirkung in Bezug auf Klima, Verschattung und Aufenthaltsqualität. Der langfristige Erhalt alter Bäume stellt daher eine ökologisch wie wirtschaftlich nachhaltigere Investition dar. Schweizer Platz und Schweizer Straße sind beliebte Treffpunkte, Orte der Nahmobilität in dem dicht bebauten Stadtteil. Schutz und Pflege zum Erhalt der alten Platanen leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer klimaresilienten und lebenswerten Stadtgestaltung. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Parteien: CDU SPD FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Nein zu teuren Grünen Zimmern - ja zu dauerhaftem Grün für Kalbach-Riedberg!

03.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 660/12 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - ja zu dauerhaftem Grün für Kalbach-Riedberg! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten "Grünen Zimmer" verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wenderadius des LKW-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer in Kalbach-Riedberg ab, . Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch freiwerdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Ortsbezirk zu investieren. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen € belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 € nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 € zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Orts-bezirk bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Foto 1-3) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer im Ortsbezirk zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die freiwerdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - Permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen, - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen, - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf", - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in Kalbach-Riedberg erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung im Ortsbezirk. Fotos 1- 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Zugepflasterte Baumscheibe auf dem Friedberger Platz

03.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 994/3 Betreff: Zugepflasterte Baumscheibe auf dem Friedberger Platz Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, Warum die Baumscheibe eines vor einiger Zeit entnommenen Baumes auf dem Friedberger Platz jetzt zugepflastert wurde und der Baumstandort damit aufgegeben wurde? Begründung: Einer der Bäume auf dem Friedberger Platz wurde vor einiger Zeit gefällt, die Baumscheibe war seitdem leer. Erwartet wurde eine Nachpflanzung. Jetzt wurde die Baumscheibe zugepflastert. Im Nordend sind mögliche Baumstandorte, bedingt durch die vielen unterirdischen Leitungen ein kostbares Gut. Schwer nachvollziehbar, warum ein bestehender Baumstandort aufgegeben wird. Zumal der Baum zu einer Baumreihe gehörte, die durchaus auch ein gestalterisches Element auf dem Platz darstellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Öffentliche Toiletten im Neuen Rebstockpark

03.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 1345/2 Betreff: Öffentliche Toiletten im Neuen Rebstockpark Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird (erneut) gebeten eine öffentliche Toilette im neuen Rebstockpark zu errichten Begründung: Ein Stadtpark wie der Neue Rebstockpark ist ein zentraler Treffpunkt für verschiedene Gruppen: Familien mit Kindern, sportbegeisterte Anwohner und Menschen, die Ruhe und Entspannung suchen. Die hohe Besucherzahl und die vielfältige Nutzung - insbesondere durch den Spielplatz - führen dazu, dass sich viele Menschen über längere Zeit im Park aufhalten. Gerade für Familien mit kleinen Kindern, ältere Menschen oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen ist der Zugang zu einer öffentlichen Toilette essenziell. Ohne eine solche Einrichtung sind diese Gruppen gezwungen, den Park früher zu verlassen oder ihn ganz zu meiden. Das beeinträchtigt die Aufenthaltsqualität und die soziale Teilhabe. Auch für sportliche Aktivitäten, wie Joggen, Radfahren oder Gruppensport, ist eine Toilette wichtig. Sie ermöglicht längere Trainingszeiten und fördert die Nutzung des Parks als Ort für Bewegung und Gesundheit. Nicht zuletzt trägt eine öffentliche Toilette zur Sauberkeit und Hygiene im Park bei. Sie verhindert, dass Besucher auf inoffizielle Alternativen ausweichen müssen, was die Umwelt und das Erscheinungsbild des Parks negativ beeinflussen würde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Kulturcampus als Standort für mobile Grüne Zimmer - Vorschlagsliste Mobile Wohnzimmer

30.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 30.12.2025, OF 1333/2 Betreff: Kulturcampus als Standort für mobile Grüne Zimmer - Vorschlagsliste Mobile Wohnzimmer Vorgang: EA 105/25 OBR 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Kulturcampus Bockenheim als Standort für zwei Mobile Grüne Zimmer vorzusehen und die entsprechenden Prüfverfahren einzuleiten. Angeknüpft wird damit an den OBR-Antrag 1277/2 "Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden - Finanzierung von flexiblen Verschattungsmöglichkeiten und Pflanzkübeln". Begründung: Das Areal des Kulturcampus zählt im Sommer zu den heißesten Orten in Frankfurt, da es total versiegelt ist. Für die Zwischennutzungen des Campus-Geländes, die bisher erfolgreich eingeleitet wurden, ist eine "grüne" Attraktivitätssteigerung dringend erforderlich. Die Mobilen Grünen Zimmer können hier vorübergehend - u.a. bei den geplanten Oper Air-Veranstaltungen - für Abhilfe sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 01.12.2025, EA 105 Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Öffentliche Pflanzung von Obstbäumen zur Förderung urbaner Ernährungsresilienz, Nachhaltigkeit und Gemeinsinn

30.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 30.12.2025, NR 1486 Betreff: Öffentliche Pflanzung von Obstbäumen zur Förderung urbaner Ernährungsresilienz, Nachhaltigkeit und Gemeinsinn Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und darüber zu berichten, inwieweit eine systematische Pflanzung von Obstbäumen, zum Beispiel Apfel-, Pflaumen- oder Nussbäume, in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Parks, Grünstreifen, Schulhöfen, Böschungen oder entlang von Gehwegen im Stadtgebiet Frankfurt möglich ist. Dabei soll geprüft werden, welche Flächen konkret infrage kommen und ob das Projekt in Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen, Nachbarschaftsinitiativen und Bildungseinrichtungen unterstützt, gepflegt und gemeinschaftlich genutzt werden kann. Zudem wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob eine interaktive digitale Karte geschaffen werden kann, in der bestehende Obstbäume sowie neue Pflanzungen sichtbar gemacht und saisonal aktualisiert werden, um Bürgerinnen und Bürgern das Auffinden und die gemeinsame Nutzung der Obstbäume zu erleichtern. Begründung: In zahlreichen Städten weltweit werden Obstbäume gezielt in öffentlich zugänglichen Bereichen gepflanzt, damit jeder kostenlos frisches Obst pflücken kann. Beispiele aus Neuseeland zeigen, dass öffentliche Pflanzungen von Äpfeln oder Pflaumen erfolgreich mit Unterstützung der örtlichen Behörden und Gemeindestiftungen durchgeführt werden. Ehrenamtliche kümmern sich um Pflege und Betreuung der Bäume, während digitale Karten den Standort und die Erntezeiten koordinieren. Auch in Europa gibt es erfolgreiche Vorbilder. In Todmorden, Großbritannien, hat die Bewegung Incredible Edible die systematische Bepflanzung von Gemeindeflächen mit essbaren Pflanzen etabliert. In Kopenhagen, Dänemark, pflanzt die Stadtverwaltung gezielt Beerensträucher und Obstbäume im öffentlichen Raum, frei zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger. In Varazdin, Kroatien, wurde 2020 ein öffentlicher Obstgarten mit über 250 Obstbäumen eröffnet, und in Andernach, Rheinland-Pfalz, verfolgt die Stadt das Prinzip "Pflücken erlaubt" und bepflanzt innerstädtische Grünflächen mit Obst, Gemüse und Kräutern zur freien Ernte. Solche Projekte fördern Ernährungsresilienz, Biodiversität und Klimaanpassung und stärken gleichzeitig den sozialen Zusammenhalt und das Verantwortungsgefühl in der Nachbarschaft. Ein vergleichbares Vorhaben würde auch in Frankfurt bestehende Maßnahmen im Bereich nachhaltige Stadtentwicklung, Klimaschutz und Umweltbildung sinnvoll ergänzen. Die Maßnahme könnte schrittweise auf bereits kommunalen Flächen umgesetzt und durch Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden. Frankfurt am Main hätte damit die Chance, Vorreiterin für eine "essbare" Stadt in Hessen zu werden, mit klarer sozialer, ökologischer und bildungspolitischer Wirkung. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 07.01.2026

Partei: IBF
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Gestaltung der neuen Grünfläche Bertramswiese

15.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2057 Betreff: Gestaltung der neuen Grünfläche Bertramswiese Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat begrüßt die Anregung des Ortsbeirats 9. Die zweischürige Mahd der Wiesen ist bereits vorgesehen. Die genauen Flächen werden vor Ort vor der ersten Mahd festgelegt und orientieren sich an den im Plan der Umgestaltung dargestellten Randbereichen der Bertramswiese. Durch die zweischürige Mahd mit je einer Schnittperiode von Mai bis Ende Juni wird eine größere Blütenvielfalt erreicht. Der zweite Schnitt wird idealerweise Anfang September, mit dem Auflaufen der zweiten Tracht (zweite Blüte), durchgeführt. Diese Schnittmaßnahmen dienen der Abmagerung des vorhandenen, nährstoffreichen Bodens und führen nach und nach zu einer höheren Blühfreudigkeit der Wiese, was zu einer verbesserten Biodiversität führt. Es wird nichtsdestotrotz einige Zeit in Anspruch nehmen, bis sich die gewünschten ökologischen Effekte einstellen. Die bisherigen Elemente der Bertramswiese sollen einer sinnvollen Ergänzung unterzogen werden. Die zusätzliche Ausstattung der Wiesen- und Spielflächen wird in Angriff genommen, sobald die entsprechenden Planungskapazitäten wieder verfügbar sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7324

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Grün für mehr Aufenthaltsqualität: Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden!

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2101 Betreff: Grün für mehr Aufenthaltsqualität: Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden! Zu 1.-3. Die in der Anfrage genannten Ansätze - Entsiegelung, Begrünung, Verschattung, die Anwendung von Schwammstadtprinzipien sowie die Installation eines Trinkbrunnens - entsprechen in hohem Maße den Zielen des Magistrats im Bereich der Klimaanpassung und Hitzevorsorge. Die Platzflächen rund um die Kunstbibliothek befinden sich derzeit nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Dem Magistrat steht daher keine unmittelbare Zuständigkeit oder Entscheidungskompetenz für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu. Zudem steht einer Entsiegelung der Platzfläche zur Pflanzung von Bäumen mit Bodenanschluss die Unterbauung der gesamten Platzflächen mit einer Tiefgarage entgegen. Zur Realisierung der Zwischennutzung der Kunstbibliothek konnte der Magistrat die finanziellen Mittel für die notwendige bau- und brandschutztechnische Ertüchtigung einschließlich der Aufstellung von externen Toilettencontainern bereitstellen. Für diese Maßnahmen hat die vom Magistrat beauftragte KEG eine Baugenehmigungsplanung erarbeitet, die die Inbetriebnahme ab dem kommenden Jahr gewährleistet. Die KEG ist vom Magistrat auch beauftragt mit der Eigentümerin die Nutzung der Campusfreifläche zu vereinbaren. Dies ist die Vorrausetzung dafür, dass Vision 31 die stark versiegelten und überhitzten öffentlichen Platzflächen kurzfristig klimaresilienter und lebenswerter gestalten kann. Es sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und zur Klimaanpassung auf dem Kulturcampus als temporäre Gestaltungs- oder Umsetzungsmaßnahmen entwickelt und erprobt werden. Eine damit verbundene Pflanzenbewässerung wäre von Nutzerseite über die Entnahmestellen der Kunstbib zu organisieren. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat prüfen, ob für die projektierte Erprobungsphase städtische Fördermittel zur Verfügung gestellt werden können. Der Magistrat strebt an, die im Rahmen temporären Erprobung gewonnenen Erkenntnisse als Rahmenvorgaben in das noch ausstehende Wettbewerbsverfahren zum öffentlichen Raum zu überführen. Aufstellung eines Trinkbrunnens: Allgemeine Aussagen zur Umsetzbarkeit von Trinkbrunnen sind nicht möglich. Die Machbarkeit muss immer standortspezifisch geprüft werden. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage von Wasser- und Abwasserleitungen, Lage weiterer Leitungen, etwaige Untertunnelungen, Straßenoberfläche, Bepflanzung, etc.), stadtplanerische Aspekte (Frequentierung des Platzes, Nähe zu Wohnsiedlungen), das Überwärmungspotenzial des Standorts und Genehmigungsfähigkeit. Dies gilt auch für die Ausführung und Gestaltung, die sich an Hygiene, Funktionalität, Bedienbarkeit, Sicherheit und Anforderungen an Installationen zur Bereitstellung von Trinkwasser orientieren müssen. Genusstauglichkeit und Reinheit sind die obersten Gebote für die Bereitstellung von Trinkwasser. Die Auswahl neuer Trinkbrunnenstandorte erfolgt in einem strukturierten Verfahren durch die AG Trinkbrunnen. Diese besteht aus verschiedenen städtischen Ämtern und relevanten Akteuren unter der Federführung des Klimareferats. Die AG Trinkbrunnen berät regelmäßig über mögliche neue Standorte. Dies geschieht anhand einer umfangreichen Prüfliste, in die Standorte aus verschiedenen Quellen aufgenommen werden. Dazu gehören Anfragen aus der Bevölkerung, Vorschläge von Ortsbeiräten sowie Hinweise anderer Ämter. Nachdem die AG Trinkbrunnen sich auf neue Standorte verständigt hat, erfolgt die Ausschreibung der Bauleistungen durch das Klimareferat. Grundsätzlich können Anfragen zur Errichtung und zum Bau von Trinkbrunnen direkt an das Klimareferat gestellt werden. Dazu kann sich an die speziell dafür eingerichtete E-Mail-Adresse gewandt werden: trinkbrunnen@stadt-frankfurt.de. Die Stadt Frankfurt stellt auf ihrer Website eine digitale Karte zur Verfügung, auf der alle Standorte der öffentlichen Trinkbrunnen im Stadtgebiet dargestellt sind. Diese ist unter folgendem Link zu erreichen: https://frankfurt.de/themen/klima-und-energie/stadtklima/stadtklima-erleben/trin kbrunnen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7389

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Weitere Pflanzinseln am nördlichen Mainufer

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2107 Betreff: Weitere Pflanzinseln am nördlichen Mainufer Der Magistrat bedankt sich für die Anregung des Ortsbeirats 1. Leider kann der Vorschlag in diesem Fall nicht umgesetzt werden. Im genannten Bereich des nördlichen Mainufers. finden zwischen Holbein- und Eiserner Steg regelmäßig große Veranstaltungen wie das Mainuferfest, das Mainfest sowie verschiedene Versammlungen statt. Durch diesen intensiven Nutzungsdruck würden neu angelegte Beete stark beansprucht und müssten vermutlich jedes Jahr erneuert werden. Wo immer es möglich war, hat der Magistrat in den vergangenen Jahren bereits neue Pflanzbeete am nördlichen Mainufer angelegt. Beispiele sind das große Staudenbeet an der Friedensbrücke, das Staudenbeet am Rondell vor dem Main-Nizza-Café sowie der Mediterrane Garten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7561

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Illegale Zufahrt blockieren - Spielplatz und Grünanlage Große Fischerstraße schützen

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2120 Betreff: Illegale Zufahrt blockieren - Spielplatz und Grünanlage Große Fischerstraße schützen Der Magistrat hat die Örtlichkeit kontrolliert. Entlang des Gehwegs gibt es bereits zwei herausnehmbare Poller. Diese müssen für Notfälle auch so dort verbleiben. Weil der Gehweg dafür nicht breit genug ist, ist es nicht möglich, überdies einen Findling oder etwas Ähnliches zu platzieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7295

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Götterbauminvasion

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2106 Betreff: Götterbauminvasion Durch globale Handels-, Reise- und Verkehrsströme werden immer wieder Tier- und Pflanzenarten aus ihren natürlichen Verbreitungsgebieten in neue Regionen transportiert. Breiten sich diese gebietsfremden Arten stark aus, können sie nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben und dadurch geschützte Arten und Lebensräume gefährden. Ist dies der Fall, werden gebietsfremde Arten als invasive Arten bezeichnet. Hierzu zählt auch der Götterbaum. Er gehört jedoch bereits zu den etablierten Arten, das bedeutet, er ist mittlerweile vor allem in sommerwarmen Gebieten und Städten sehr weit verbreitet. Götterbäume sind zwar grundsätzlich als invasiv eingestuft, verursachen aber in Frankfurt bislang keinen bedeutsamen Schaden auf Grün- oder naturschutzwürdigen Freiflächen. Die Art kommt vor allem im innerstädtischen Bereich und entlang von Infrastrukturachsen vor. Problematische Vorkommen in Schutzgebieten oder sensiblen Lebensräumen, wie Magerrasen, sind derzeit nicht bekannt. Stattdessen gibt es durchaus markante und prägende Götterbäume im städtisch geprägten Raum, die das dortige Extremklima aushalten und daher aus stadtklimatischer Sicht erhaltungswürdig sind. Da der Götterbaum inzwischen als etabliert gilt, ist eine Bekämpfung lediglich in konkreten Einzelfällen sinnvoll - insbesondere im Bereich von naturschutzfachlich wertvollen Biotopen - zum Beispiel geschützten oder gefährdeten Biotopen - oder wenn eine Bedrohung für seltene Tier- oder Pflanzenarten vorliegt, kann eine Bekämpfung zielführend und der Aufwand vertretbar sein. Nichts desto trotz sind die Mitarbeiter:innen des Grünflächenamtes sowie beauftragte Firmen angewiesen, in den Park- und Grünanlagen, aufkommende Jungbäume des Götterbaumes fachgerecht zu entfernen oder durch regelmäßige Pflegeschnitte in ihrem Wachstum zu behindern, um eine unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern. Nach Auskunft aus dem Baumkataster ist ersichtlich, dass der Vorplatz des Eschenheimer Turmes durch zwei Linden und eine Robinie definiert ist. Der gesamte Außenbereich steht in der Zuständigkeit des Amtes für Straßenbau und Erschließung. Dem Amt für Bau und Immobilien, ABI, obliegt die Zuständigkeit ausschließlich für den Turm selbst. Im ABI besteht keine Kenntnis über eventuelle Schäden an der Gebäudesubstanz, die durch umliegenden Baumbewuchs verursacht worden wären. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1252

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Hundekotbeutelspender am Ziegelhüttenweg/Ecke Teplitz-Schönauer-Straße

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2104 Betreff: Hundekotbeutelspender am Ziegelhüttenweg/Ecke Teplitz-Schönauer-Straße Der Magistrat wird die Anregung des OBR 5 umsetzen und einen Hundekotbeutelspender an genannter Stelle installieren. Das Grünflächenamt bittet den OBR 5, die Kontaktdaten der bereits bekannten Paten mitzuteilen, um im Anschluss Kontakt aufnehmen zu können und alles weitere abzustimmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7597

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte endlich vorantreiben

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2061 Betreff: Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte endlich vorantreiben Der Magistrat bedankt sich für die erneute Nachfrage zur Erweiterung des Spielplatzes in der Hermannspforte und für das anhaltende Interesse an einer Verbesserung des Spielangebots im Stadtteil. In Bezug auf die seit 2019 gewünschte Erweiterung wurde erneut und vertieft geprüft, welche Optionen realisierbar sind. Eine unmittelbare und zusammenhängende Erweiterung der Spielfläche ist aufgrund des schützenswerten Baumbestandes leider nicht möglich. Die Erhaltung dieses Grünbestands ist aus ökologischen und stadtklimatischen Gründen zwingend erforderlich. Außerdem befindet sich der bestehende Spielplatz in einem guten und gepflegten Zustand und erfüllt alle geltenden Sicherheitsanforderungen. Seine regelmäßige Wartung und Instandhaltung sind sichergestellt. Um aber den seit Jahren geäußerten Wünschen der Kinder und Familien dennoch bestmöglich zu entsprechen, hat der Magistrat alternative Maßnahmen geprüft. Als realisierbare und nachhaltige Option bietet sich die Ergänzung des Spielangebots durch vereinzelte wegebegleitende Spielgeräte in der angrenzenden öffentlichen Grünanlage an. Diese Lösung hat mehrere Vorteile: - Es können neue Spielanreize geschaffen werden, ohne eine größere zusammenhängende Fläche zu benötigen. - Die Spielpunkte - etwa Balancier- oder Kletterelemente oder kleinere Themenspielgeräte - lassen sich behutsam in die Wegeführung und die vorhandene Vegetation integrieren. - Das bestehende Spielangebot wird damit sinnvoll erweitert, ohne in Konflikt mit dem Baumbestand zu geraten. Das zuständige Fachamt definiert derzeit geeignete Standorte für diese wegebegleitenden Spielpunkte unter Berücksichtigung aller Sicherheitsanforderungen sowie der Nutzungen der Grünanlage. Mit der konkreten Planung und anschließenden Umsetzung ist voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 zu rechnen. Der Magistrat bittet um Verständnis dafür, dass Spielplatzprojekte in hohem Maße von verfügbaren personellen Ressourcen abhängen. Zugleich wird versichert, dass die Entwicklung der wegebegleitenden Spielgeräte nun priorisiert vorangetrieben wird, um dem lang geäußerten Wunsch der Bewohnerinnen und Bewohner nach zusätzlichen Spielangeboten bestmöglich zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7702

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Baumrückschnitt am Treppenaufgang Friedrichsdorfer Straße

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2058 Betreff: Baumrückschnitt am Treppenaufgang Friedrichsdorfer Straße Der Anregung wird entsprochen, die Arbeiten wurden bereits umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7553

B (Bericht des Magistrats)

Aktivistencamp im Grüneburgpark

15.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 15.12.2025, B 486 Betreff: Aktivistencamp im Grüneburgpark Vorgang: A 365/25 CDU Zu 1.: Die Versammlungsanmeldung ging am 10.06.2025 per E-Mail bei der Versammlungsbehörde der Stadt Frankfurt am Main ein. Zu 2.: Die anmeldende Organisation war der Bildungs- und Aktionsnetzwerk Wandel e.V. Zu 3. und 4.: Der Grüneburgpark wurde von den Anmeldenden als Versammlungsort gewählt, und sie haben grundsätzlich das Recht, diesen frei zu bestimmen. Der Versammlungsbehörde sind die Beeinträchtigungen in den Sommermonaten und die Bedeutung des Grüneburgparks bewusst, und sie hat den Anmeldenden nachdrücklich alternative Flächen angeboten, die zuvor mit dem Grünflächenamt abgestimmt wurden. Es wurde primär der Rebstockpark sowie der nördliche Teil des Günthersburgparks angeboten. Die möglichen Flächen Ostpark und Taunusanlage wurden ebenfalls diskutiert. Die Vorschläge wurden jedoch von den Anmeldenden nach intensiven Gesprächen abgelehnt. Eine zwangsweise Verlegung des Versammlungsortes ohne eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit, hätte einer angekündigten rechtlichen Überprüfung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht standgehalten und jede weitere Kooperationsbereitschaft deutlich vermindert. Grundlage für diese Einschätzung ist diverse höchstrichterliche Rechtsprechung zu Versammlungscamps sowie der Beschluss des VG Frankfurt aus 2024, der eine weitergehende Beschränkung des pro-palästinensischen Camps auf Flächen der Goethe-Uni Frankfurt, Campus Westend, abgelehnt hat. Der Campus Westend ist ebenfalls von historischer Bedeutung und beinhaltet schützenswerte Kunstwerke. Die Hausordnung untersagt das Übernachten. Die damalige Versammlung hatte bei weitem keine derartig weitreichende Konzeptionierung hinsichtlich Sicherheit, Brandschutz, Sanitär und Müll, wie die gegenständliche Versammlung im Grüneburgpark. Zu 5. und 6.: Die Nutzung einer öffentlichen Grünanlage im Zuge einer Versammlung wird durch das Versammlungsrecht geregelt. Das Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz genießt hierbei Vorrang vor der Grünanlagensatzung. Einer Ausnahmegenehmigung bedurfte es somit nicht. Das Grundgesetz schützt ausdrücklich das Recht, Ort, Zeit, Art und Inhalt einer Versammlung frei zu wählen. Im Gegensatz dazu gelten bei Veranstaltungen andere Regeln. Hier ist das Grünflächenamt, als flächenverwaltendes Amt des Parks in der Lage, diese aufgrund der bestehenden Grünanlagensatzung nicht zu genehmigen. Eine Ablehnung von Versammlungen kann die Satzung aber nicht begründen, weil Art. 8 GG und Art. 14 Verf HE Vorrang haben. Versammlungen benötigen keine Genehmigung gemäß Grünanlagensatzung. Zu 7.: Die Versammlungsbehörde führt bei jeder angemeldeten Versammlung eine Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie den Interessen der Allgemeinheit durch, wobei wegen des hohen Gewichts der Versammlungsfreiheit und deren Bedeutung für die Demokratie Beschränkungen oder gar Verbote nur zum Schutze gewichtiger kollidierender Grundrechtspositionen oder zum Schutz der öffentlichen Sicherheit zulässig sind. Da im Vorfeld, bei umfassender Beteiligung der Landespolizei, keine unmittelbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit vorlagen, wäre auf Grundlage der geltenden Rechtsprechung eine zwangsweise örtliche Verlegung der Versammlung rechtswidrig gewesen. Zu 8.: Der genaue Zeitpunkt der Information der Anwohnenden über etwaige Einschränkungen ist dem Magistrat nicht bekannt. Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht zur Information seitens der Versammlungsbehörde oder der Anmelder. Nach Angaben der anmeldenden Organisation wurden vor Beginn des Aufbaus Handzettel in die Briefkästen der unmittelbaren Anwohner verteilt. Zudem wurde breit über Social Media und sonstige Kanäle für die Teilnahme an dem Camp geworben. Bezüglich der Einschränkungen im Park selbst, hat das Grünflächenamt am 13.08.2025 eine Pressemitteilung veröffentlicht. Das Ordnungsamt informiert zudem durch einen regelmäßigen Pressenewsletter über die in Frankfurt stattfindenden Versammlungen. Zu 9.: Ein Austausch mit den Städten Hannover und Erfurt, in denen das System Change Camp in den beiden Vorjahren veranstaltet wurde, fand zeitnah nach Eingang der Versammlungsanmeldung statt. Es wurden keine besonderen Vorkommnisse bei vergangenen System Change Camps berichtet, schon gar nicht solche, die eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedingten und somit eine weitergehende Beschränkung zulässig machte. Hinsichtlich der Auflagen weichen die Beschränkungsverfügungen der Vorjahre nur unwesentlich von der Verfügung für das diesjährige System Change Camp in Frankfurt am Main ab. Zu 10.: Die Sperrung der Spielplätze und Grünflächen wurde auf Initiative des Grünflächenamtes als präventive Schutzmaßnahme vorgenommen. Als Konsequenz der Versammlung wurden drei Spielplätze präventiv eingezäunt. Da nicht ausgeschlossen war, dass Glasflaschen auf die Spielplätze gelangen, wurden diese Vorkehrungen aus Gründen der Verkehrssicherheit als unerlässlich erachtet. Die Maßnahmen dienten dem Schutz des Grüneburgparks, welcher über einen sehr wertvollen Baumbestand und denkmalgeschützte Elemente verfügt. Es sollte sichergestellt werden, dass die Grünanlage geschützt bleibt und nach Abbau des Camps wieder zeitnah vollumfänglich zur Nutzung übergeben werden kann. Die Sicherung durch Bauzäune entsprach der Zaunstellung analog der jährlichen Abi-Feier. Zusätzlich eingezäunt wurden nur der kleine Spielplatz Ost sowie zwei Baumgruppen und ein Einzelbaum. Zu 11.: Die Vasen wurden auf Initiative des Grünflächenamtes zum Schutz gegen Vandalismus eingehaust, wie es auch bei den jährlichen Abi-Feiern im Park gehandhabt wird. Zu 12.: Die Einhausung der Rothschild-Vasen und die Absperrung der Spielplätze wurden durch das Grünflächenamt beschlossen. Dies dient nicht als Beweis für die Annahme einer Straftat, sondern als Vorsichtsmaßnahme zum Schutz des denkmalgeschützten Parks. Es lagen jedoch seitens der Landespolizei keine konkreten Erkenntnisse über drohende Sachbeschädigungsdelikte vor. Zu 13.: Es wurden Auflagen zu den Ordnern, Brandschutz, Versammlungsmittel, Schutz der Grünflächen und der Bäume, Verlegung von Kabeln und Schläuchen, Rettungswegen, Müll, Sanitäranlagen, Verankerung der Zelte, Lautstärkebegrenzung, Nachtzeit, Vorhaltung von Löschmitteln, Notfallkonzepte, Lebensmittelhygiene, Mitführen von Hunden, Sicherheit von Fahnen und Transparenten sowie die Pflicht zur Reinigung der Fläche gemacht. Zu 14.: Die Kontrolle vor Ort erfolgte durch die Polizei, die Stadtpolizei, das Grünflächenamt, das Denkmalamt, die Untere Naturschutzbehörde und die Versammlungsbehörde. Zu 15.: Die Kosten für die Aufstellung der Bauzäune und die der Einhausung der Vasen werden aus dem Budget des Grünflächenamtes getragen. Zu 16.: Für Schäden, die von den Teilnehmenden verursacht werden und klar zuzuordnen sind, sind i.d.R. die jeweiligen Verursachenden haftbar. Aufgrund der problematischen Zuordenbarkeit gibt es nach bisheriger Erkenntnis des Grünflächenamtes im Gegensatz zu einer Veranstaltung keine Handhabe, diese Schäden bei den Anmeldern der Versammlung geltend zu machen. Zu 17.: Durch die Bauzaunsicherung von Teilflächen des Parks wurde versucht, die negativen Einflüsse auf die Tierwelt zu minimieren. Zu 18.: Das Befahren außerhalb der befestigten Wege wurde in der Verfügung untersagt und die Nutzung von Kraftfahrzeugen auf das Be- und Entladen beschränkt. Der Vollzug dieser Versammlungsauflagen obliegt der Landespolizei. Zu 19.: Die Versammlungsbehörde hat umgehend nach Erhalt der Anmeldung die Landespolizei vollumfänglich beteiligt. Eine entsprechende Gefahrenprognose, die eine Sensibilisierung erforderlich gemacht hätte, lag der Versammlungsbehörde der Stadt Frankfurt am Main zu keinem Zeitpunkt vor. Zu 20.: Die Versammlungsbehörde hat umgehend nach Erhalt der Anmeldung die Landespolizei vollumfänglich beteiligt. Landespolizei und Staatsschutz waren im Kooperationsgespräch anwesend und haben dahingehend keinerlei Mitteilung gemacht. Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist kein hinreichender Grund das Recht auf Versammlungsfreiheit zu versagen. Zu 21.: Die Wahl des Ortes liegt im Ermessen der Anmeldenden und ist Teil des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Die Versammlungsbehörde kann den Ort nur bei drohender unmittelbarer Gefahr ablehnen oder auf einen anderen verweisen. Eine entsprechende Gefahrenprognose lag jedoch zu keiner Zeit vor. Die besondere historische Bedeutung ist im Versammlungsrecht kein hinreichender Grund, um eine Versammlung gegen den Willen der Anmeldenden zu verlegen. Zu 22.: Die Kontrolle vor Ort sowie die Sanktionierung von Verstößen gegen die versammlungsrechtliche Verfügung obliegt grundsätzlich der Landespolizei. Die Grünanlagensatzung verbietet Rauchen und Alkohol auf Spielplätzen. Für den während der Versammlung noch nachträglich in die Versammlungsfläche einbezogenen, geöffneten Spielplatz wurde dies im Rahmen einer versammlungsrechtlichen Regelung durch das Ordnerpersonal der Versammlungsleitung gewährleistet. Es sind keine Verstöße gegen die getroffene Regelung bekannt geworden. Verstöße gegen die Verbote der Grünanlagensatzung auf Spielplätzen außerhalb der Versammlungsfläche sind nicht festgestellt worden, weil solche durch Absperrung gegen jegliche Benutzung ausgeschlossen waren. Zu 23.: Die Versammlungsbehörde ist zur Neutralität verpflichtet und nimmt keine inhaltliche Bewertung von Versammlungen vor. Das Versammlungsrecht schützt Meinungsäußerungen, auch zu radikalen politischen Zielen, solange sie friedlich und ohne unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit erfolgen. Eine Bewertung findet nur nach potenziellen Gefahren für die öffentliche Sicherheit statt, nicht nach der politischen Botschaft. Sofern beim Grünflächenamt Anträge auf Durchführung von Veranstaltungen in Grünanlagen gestellt werden, erfolgt in jedem Fall eine Einzelfallprüfung. Bei der Prüfung werden sowohl der Magistratsbeschluss 3233 vom 23.11.1990 sowie der Stadtverordnetenbeschluss § 6328 vom 09.07.2009 zugrunde gelegt. Weiterhin werden auch immer die örtlichen Besonderheiten der Vegetation, der Vitalitätszustand der Anlage sowie die eventuell notwendige Ruhe- / Erholungszeiten der Grünanlage mit einbezogen. Soweit die Grünanlage im Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung liegt und / oder unter Denkmalschutz steht, werden die zuständigen Behörden in den Prüfungsprozess einbezogen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 20.08.2025, A 365 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 17.12.2025

M (Vortrag des Magistrats)

Europagarten 2.0 - Planungsvorlage Grunderneuerung zur klimaresilienten Grünanlage 1. Bauabschnitt Innere Parkmitte: Vorbereitende Maßnahmen hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 15.12.2025, M 216 Betreff: Europagarten 2.0 - Planungsvorlage Grunderneuerung zur klimaresilienten Grünanlage 1. Bauabschnitt Innere Parkmitte: Vorbereitende Maßnahmen hier: Bau- und Finanzierungsvorlage I. Es dient zur Kenntnis, dass die Umsetzung der klimagerechten Neugestaltung des Europagartens in zwei Bauabschnitten geplant ist, für die jeweils der Stadtverordnetenversammlung eine Bau- und Finanzierungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Bauabschnitte sind wie folgt vorgesehen: a) 1. BA Innere Parkmitte: Vorbereitende Maßnahmen zur Tiefenlockerung, Revitalisierung Boden einschließlich Baumfällungen. b) 2. BA - Promenaden: Maßnahmen wie BA 1. - Innerer Parkbereich: Landschaftsbauarbeiten inkl. Baumpflanzungen. - Promenaden: Landschaftsbauarbeiten inkl. Baumpflanzungen. II. Der vorliegenden Planung zur Grunderneuerung des Europagartens zu einer klimaresilienten Grünanlage wird zugestimmt. III. Als vorbereitende Maßnahme wird dem Konzept zur Revitalisierung des Bodens und den dafür erforderlichen Baumfällungen als erstem Bauabschnitt "Innere Parkmitte" zugestimmt. IV. Es dient zur Kenntnis, dass für die Umsetzung des 1. Bauabschnitts von den 73 Bestandsbäumen voraussichtlich 66 geschädigte Bäume gerodet werden müssen. a) Davon fallen 3 Bäume unter die Regelung der Baumschutzsatzung. Es handelt sich ausnahmslos um Bäume, die aufgrund der schwierigen Standortverhältnisse massive Kronen- und Stammschäden aufweisen und stark in ihrer Vitalität eingeschränkt sind, so dass eine artgerechte Entwicklung mit entsprechender Ökosystemleistung nicht zu erwarten ist. b) Die Ersatzpflanzungen erfolgen im Rahmen des 2. Bauabschnitts der klimagerechten Grunderneuerung des Europagartens. V. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a) die Maßnahme im Produktbereich 22 - Umwelt, Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen, unter der Projektdefinition 5.010907 "Europagarten 2.0" abgewickelt wird. b) für die Gesamtmaßnahme (1. und 2. BA) voraussichtlich Kosten in Höhe von 9.300 T€ anfallen werden. Die voraussichtlichen Kosten für den 1. Bauabschnitt sind darin mit 704 T€ berücksichtigt. Die voraussichtlichen Kosten für den 2. Bauabschnitt (8.596 T€) werden zu gegebener Zeit in einer separaten Bau- und Finanzierungsvorlage dargestellt und sollen nach derzeitigem Planungsstand aus den Klimatöpfen der Produktgruppe 22.04 gedeckt werden. c) die erforderlichen Mittel in Höhe von 704 T€ für den 1. BA in der Produktgruppe 22.04 "Klimaschutz und Klimaanpassung", Projektdefinitionen 5.010848 "Klimawandelanpassung Infrastruktur zur Verfügung stehen. d) die für die Umsetzung des 1. BA erforderlichen Mittel per Sollveränderung in die Produktgruppe 22.09, Projektdefinition 5.010907 "Europagarten 2.0" transferiert werden und die Maßnahme dort dargestellt bzw. gebucht wird. VI. Die erforderlichen Mittel für die Maßnahmen des 1. BA in Höhe von 704 T€ werden bewilligt und freigegeben. VII. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die vorbereitenden Maßnahmen zur Revitalisierung des Bodens jährliche Folgekosten in Höhe von insgesamt rd. 55 T€ entstehen. VIII. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die klimagerechte Neugestaltung des Europagartens auf einem breitgefächerten Beteiligungsprozess verschiedener Akteur:innen basiert. Die Maßnahme wurde dem Ortsbeirat 1 vorgestellt und findet dessen Zustimmung. Begründung: A. Zielsetzung Bei der geplanten Maßnahme im Stadtteil Gallus handelt es sich um den grundhaften Umbau der öffentlichen Grünanlage Europagarten mit den umlaufenden baumbestandenen Promenaden und der zentralen Rasenfläche. Insbesondere die vermehrt auftretenden Hitzesommer in Frankfurt am Main haben deutlich gezeigt, dass die derzeitige Gestaltung des Europagartens den Herausforderungen des Klimawandels nicht standhält. Im Norden des Stadtteils Gallus entstand auf dem Gelände des früheren Hauptgüterbahnhofs das Europaviertel. Im westlichen Europaviertel verläuft die Europa-Allee für den Autoverkehr und die neue Stadtbahnlinie U5 ungefähr 400 Meter unterirdisch in einem Tunnel. Oberhalb des Tunnelbauwerks wurde der ca. 5,5 ha große Europagarten auf Grundlage eines europaweiten Planungswettbewerbs ab 2010 in zwei Bauabschnitten im Rahmen eines Erschließungsvertrags gebaut und danach an die Stadt Frankfurt im Rahmen eines Vergleichsverfahrens übergeben. Nach Übernahme der baumbestandenen Promenaden des 1. Bauabschnitts im Jahr 2014 wurden bei den im Jahr 2010/11 gepflanzten Bäumen in den darauffolgenden Jahren vermehrt Vitalitätseinschränkungen und massive Kronen- und Stammschäden festgestellt. Dieselben Schäden sind auch bei den im Jahr 2016/17 gepflanzten Bäumen des 2. Bauabschnitts zu beobachten. In der Zwischenzeit weist fast jeder der 353 Bestandsbäume Schädigungen auf, 47 Bäume mussten aus Verkehrssicherungsgründen bereits entnommen werden. Die große, zentrale Rasenfläche trocknet nach Niederschlägen nur langsam ab, die verschlammte Oberfläche schränkt die Nutzung stark ein. Im Gegensatz dazu vertrocknen die Rasengräser schon nach einer kurzen Trockenphase. Die vom Magistrat in Auftrag gegebenen Boden- und Baumgutachten belegen den extrem hohen Verdichtungsgrad des Bodens und den damit einhergehenden Verlust der Bodenfunktionen. Ziel der Planung ist die umfassende Entwicklung des Europagarten zu einer klimaresilienten Grünanlage, die mit einer vitalen Stadtnatur widerstandsfähig gegenüber den Veränderungen und Belastungen des Klimawandels ist. Gleichzeitig wird durch die vorgesehene, nachhaltige Planung die Attraktivität des Europagartens erhöht, der Park bietet Erholungsmöglichkeiten und die Gefahren durch Hitze werden reduziert. Die erste Maßnahme zum Umbau folgt im Wesentlichen den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen der unabhängigen Sachverständigen. Als erster Schritt ist die grundlegende Herstellung der Bodenfunktionen in der zentralen Rasenfläche im Europagarten zur Revitalisierung des degradierten, hochverdichteten Bodens geplant. Das bildet die notwendige Grundlage für alle zukünftigen, nachhaltigen Vegetationsflächen im Europagarten. B. Alternativen Das Beibehalten der aktuellen Bodenstrukturen lässt keine nachhaltigen und wirksamen Grünstrukturen zu. Die Rasenfläche wird weiterhin keine Bedingungen für eine vitale Entwicklung vorhalten. Bäume werden weiterhin im Wuchs stagnieren und keine schattenspendenden Kronen ausbilden. Eine weiterführende Planung mit der bestehenden Ausgangslage ist nicht zielführend. Eine alternative Bodenbearbeitung mit nur oberflächiger Lockerung führt zu keiner nennenswerten Verbesserung der Bodenstruktur. Die Empfehlungen der beauftragten Bodensachverständigen würden nur ungenügend umgesetzt werden. C. Lösung Grunderneuerung zur klimaresilienten Grünanlage Europagarten 2.0 Auf Basis des ursprünglichen Planungsentwurfs wird der Europagarten in den nächsten Schritten zu einer klimaresilienten Grünanlage mit höherer Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung weiterentwickelt. Die bestehende Grundstruktur der Anlage - insbesondere die umlaufenden, baumbestandenen Promenaden sowie die markante Geländemodellierung im zentralen Bereich - bleibt revitalisiert erhalten. Zwei der drei Wasserbecken werden nicht mehr als Zierbecken genutzt, sondern in ihrer bestehenden Form erhalten und einer neuen Nutzung zugeführt. Entsiegelung Promenaden Die versiegelten Flächen der umlaufenden, baumbestandenen Promenaden werden deutlich reduziert. Die Wegeflächen in den Promenaden sollen von derzeit etwa 14.000 m² auf rund 7.600 m² reduziert werden. Dadurch wird ein Entsiegelungsanteil der wassergebundenen Wegedecke von etwa 49 % erreicht. An die niedrigen Promenadenmauern schließt künftig eine sechs Meter breite Promenade mit einer wassergebundenen Wegedecke an. Die restlichen verbleibenden Flächen der Promenaden werden bis auf die Zuwegungen entsiegelt und in Rasenflächen mit neuen Baumstandorten umgewandelt. Vegetation Neue Baumpflanzungen finden im Europagarten 2.0 ausschließlich in Vegetationsflächen, nicht in Belagsflächen, statt. Die dichten Baumpflanzungen mit klimaresilienten Baumarten in den Promenaden setzen sich in der grünen Mitte der Anlage fort. Vor allem in der zentralen Wiesenfläche werden zusätzliche Standorte für Baumpflanzungen geschaffen. Die Gräser in den Parterres werden durch trockenheitsresistente Stauden ausgetauscht. Durch die Umgestaltung der zentralen Grünfläche in artenreiche Blühwiesen und die Anpflanzung klimaangepasster Stauden wird die biologische Vielfalt nachhaltig gestärkt. Umnutzung Wasserbecken Das nördliche Wasserbecken wird umgewandelt und mit standortgerechten Gehölzen bepflanzt, während das östliche Becken zu einer Holzdeckfläche mit integrierten Verschattungselementen umgestaltet wird. Im kleinsten Becken sollen Wasserfontänen als Spielangebot und zur Steigerung der Aufenthaltsqualität an sommerlichen Hitzetagen beitragen. Treffpunkte/Sitzmöglichkeiten In den Promenaden und auf der zentralen Wiese schaffen schattige Pergolen und zahlreiche Sitzbänke einladende Treffpunkte für Parkbesucher:innen. Zusätzlich sind weitere Beschattungselemente geplant, um die Grünanlage attraktiver zu gestalten. Diese Maßnahmen verbessern die Aufenthaltsqualität und verringern auch hitzebedingte Gesundheitsrisiken - besonders für vulnerable Personengruppen. Durch gezielte Erweiterungen des Freizeitangebots wird die Nutzung des Parks vielfältiger. Klimatische Bedeutung Vitale Bäume mildern durch Schattenwurf und Verdunstungskälte extreme Temperaturen und verbessern so das lokale Mikroklima. Die neu angelegten Baum- und Staudenpflanzungen in den Promenaden und auf der zentralen Wiese steigern die Verdunstungsrate und senken dadurch die Oberflächen- und Umgebungstemperaturen. Die Frischluftschneise in Richtung Innenstadt bleibt durch eine offene, baumfreie Mitte erhalten. Zusammen mit Schatten spendenden Bäumen und kühlenden Wasserfontänen helfen diese Maßnahmen, Hitzeinseln zu vermeiden und kühlende Zonen zu schaffen. Trinkbrunnen Im Bereich der umgestalteten Wasserbecken und den Blütenparterres ist ein neuer Trinkbrunnen geplant. Gastronomie/Toiletten Es dient zur Kenntnis, dass sich der Gastronomiebetrieb auf einem eigenen Flurstück innerhalb der öffentlichen Grünanlage befindet und an einen neuen Eigentümer veräußert wurde. Die geplante Grunderneuerung des Europagartens und der geplante Standort der Seilbahn werden nach Verhandlung mit dem Magistrat von den neuen Grundstückseigentümern uneingeschränkt geduldet. Ebenso die Nutzung der Toilettenanlage durch die Öffentlichkeit. 1. Bauabschnitt Innere Parkmitte, Vorbereitende Maßnahmen Tiefenlockerung des Bodens Das Revitalisierungskonzept sieht für die tiefreichende, sehr starke Bodenverdichtung im Europagarten den Einsatz eines Tiefenlockerers und einer nachfolgenden biologischen Stabilisierung des Bodengefüges mit einer Zwischenbegrünung vor. Bei der geplanten Ausführungsweise der Bodenrevitalisierung muss für die Herstellung der Bodenfunktionen kein Boden abtransportiert werden. Im Gegensatz zu konventionellen Sanierungsmaßnahmen, die für stark geschädigte Böden einen Bodenaushub und Abfuhr zur Deponie vorsehen, bedeutet dieses Verfahren einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden und damit einhergehend eine erhebliche Kostenersparnis bei der Umgestaltung der Grünanlage. Die Revitalisierung des Bodens wird in zwei Bauabschnitten erfolgen: 1. Innere Parkmitte, 2. Promenadenbereich. Baumfällungen Für die umfassende Bodenrevitalisierung sind zur Vorbereitung neuer, nachhaltiger Baumstandorte und Wiesenflächen fast alle der 73 vorgeschädigten Bestandsbäume im zentralen Rasenbereich zu entnehmen. 7 Bestandsbäume in Randlage sind erhaltungswürdig und können voraussichtlich am Standort verbleiben oder werden in andere Grünanlagen versetzt. Die Ersatzpflanzungen erfolgen im Rahmen des 2. Bauabschnitts der Grunderneuerung des Europagartens zu einer klimaresilienten Grünanlage in mindestens gleicher Anzahl von Baumarten der Frankfurter Baumliste. Ansaat Zwischenbegrünung Zur Vorbereitung der nachfolgenden Maßnahmen wird auf dem gelockerten Boden eine Zwischenbegrünung angesät, die keine intensive Nutzung erlaubt und nach einem Zeitraum von etwa einem Jahr in den Boden eingefräst wird. Die so eingebrachte organische Biomasse trägt signifikant zur Erhöhung des Humusgehalts bei und fördert nachhaltig die Aktivität bodennaher Organismen. Langfristig wird das Pflanzenwachstum durch die gesteigerte Nährstoffverfügbarkeit und die verbesserte Wasserspeicherkapazität des Bodens unterstützt. Erst nach der einjährigen Vegetationsbodenverbesserung werden die Landschaftsbauarbeiten und Baumpflanzungen des 1. BA durchgeführt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☒ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung: Es dient zur Kenntnis, dass die Planung zur Grunderneuerung des Europagartens auf einem mehrstufigen Beteiligungsprozess basiert. Neben einer Planungswerkstatt mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie einer Befragung von Migrantinnen wurde eine Kinderbeteiligung mit mehr als 150 Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Die ausgewerteten Anregungen sind in der Entwurfsplanung berücksichtigt. Die Maßnahme wurde dem Ortsbeirat 1 vorgestellt und findet Zustimmung. d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Produktbereich 22 Umwelt Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Projektdefinition 5.010907 "Europagarten 2.0" 1. Investitionsbedarf: Europagarten 2.0 ca. 9.300 T € 1. Bauabschnitt Innere Parkmitte 704.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum 1. BA mit Angabe der Jahresraten: Jahr Verpflichtung Mittelabfluss 2025 65.000,00 € 65.000,00 € 2026 639.000,00 € 400.000,00 € 2027 0,00 € 239.000,00 € Gesamtsumme 704.000,00 € 704.000,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: - keine - 4. Jahresfolgekosten: a) Personelle Ausgaben - keine - b) Sachkosten - keine - c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 2,25 % von 704.000,00 T€ / 2 = 7.920,00 € 2. Abschreibung 704.000,00 € / 15 Jahre = 46.933,33 € Summe Kapitalkosten 54.853,33 € Zur Rundung: 55 T € 5. Jahreserträge: - keine - 6. Leistungen Dritter: - keine - 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - 8. Sonstiges: - entfällt - Anlage 1_Uebersichtsplan (ca. 2,6 MB) Anlage 2_Entwurfsplan (ca. 3,3 MB) Anlage 3_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 222 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.01.2026, NR 1496 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 17.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Wiederherstellung der Grünanlage Röderbergweg

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2105 Betreff: Wiederherstellung der Grünanlage Röderbergweg Der Magistrat dankt dem Ortsbeirat für den Hinweis auf den Zustand der Grünanlage am Röderberghang. Wie der Ortsbeirat zutreffend beschreibt, besteht in der Anlage, die entgegen der Annahme nicht unter Denkmalschutz nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz steht, ein deutlicher Sanierungsbedarf. Der Magistrat setzt sich dafür ein, im Rahmen des Programms "Grüne Räume" in den kommenden Jahren die notwendigen Mittel für eine umfassende Neugestaltung bereitzustellen. Bereits in den nächsten Wochen werden erste Pflegemaßnahmen umgesetzt: Die überalterten Forsythienhecken werden zurückgeschnitten und invasive Götterbäume sowie Wildwuchs werden entfernt. Der Ortsbeirat wird darüber informiert, dass der Röderberghang im Bereich der Grünanlage als Naturdenkmal "Steilufer Röderberg" nach der "Verordnung zum Schutz der Naturdenkmäler in Frankfurt am Main" (Amtsblatt Nr. 44 vom 28.10.2025, Seite 774) geschützt ist. Für den geschützten Bereich wird ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt, der Eingang in die oben genannte geplante Neugestaltung finden wird. Grünflächenamt und das für die Umsetzung der Naturdenkmalverordnung zuständige Umweltamt werden dem Ortsbeirat die Entwicklungs- und Gestaltungsmaßnahmen nach deren Erarbeitung gemeinsam vorstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7365

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Dichte Bepflanzung des Zauens entlang des Fußballfeldes an der Sportanlage Preungesheim

15.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2052 Betreff: Dichte Bepflanzung des Zauens entlang des Fußballfeldes an der Sportanlage Preungesheim Anfang April 2025 erreichte das Sportamt die Mail aus der Anwohnerschaft der Alkmenestraße mit der Bitte um dichtere Bepflanzung des Zaunes entlang des Fußballfeldes an der Sportanlage Preungesheim. Am 26.05.2025 fand ein gemeinsamer Termin mit einigen Vertretern der Anwohnerschaft und dem Sportamt vor Ort statt. Als Lärmschutz soll eine Vogelschutzhecke kombiniert mit weiteren Laubbäumen gepflanzt werden. Bei dem Ortstermin wurde mitgeteilt, dass diese Pflanzung allerdings nicht im Sommerhalbjahr, sondern im Lauf der Pflanzsaison 2026 erfolgen werde. Die Pflanzung wird voraussichtlich im 1. Quartal erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6950

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Entsiegelung und Begrünung Galluswarte

09.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 09.12.2025, OF 1822/1 Betreff: Entsiegelung und Begrünung Galluswarte Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gepflasterten Flächen südlich und westlich des Turms der Galluswarte innerhalb des eingezäunten Bereiches entsiegeln und klimaresilient begrünen zu lassen. Begründung: Rund um die Galluswarte sind alle Flächen maximal versiegelt und werden als Fahrbahnen, Gehwege und PKW-Stellplätze genutzt. Die sommerliche Hitze nimmt dort weiter zu. Rund um die Galluswarte halten sich täglich sehr viele Menschen auf. Ihnen kommt eine Begrünung und Entsiegelung genauso zugute wie dem bestehenden Baum. Auf Grund der Verkehrsführung können diese Flächen nicht für Fußgehende genutzt werden. Zudem wertet eine attraktive Bepflanzung den denkmalgeschützten Turm deutlich auf. Foto: Wikipedia Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE
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B (Bericht des Magistrats)

Kampagne „Mehr Grün“ - öffentliche Mittel für Parteienwerbung?

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 465 Betreff: Kampagne "Mehr Grün" - öffentliche Mittel für Parteienwerbung? Vorgang: A 374/25 CDU Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass die vom Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen initiierte Plakatkampagne "GrünWert Frankfurt. Unser wahrer Luxus" in der Stadtgesellschaft auf große Aufmerksamkeit gestoßen ist. Bedauerlich ist jedoch, dass sich ein Teil der politischen Diskussion weniger mit den inhaltlichen Aussagen und Zielsetzungen der Kampagne auseinandersetzt, sondern vorrangig auf formale Aspekte wie die Farbgestaltung oder den Kampagnentitel konzentriert. Die Verwendung der Farbe Grün und des Begriffes "Grün" erfolgt dabei ausschließlich in inhaltlicher und thematischer Bezugnahme auf das Stadtgrün und nicht als parteipolitisches Symbol. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, den fachlichen Anlass und die Motivation der Kampagne zu verdeutlichen. Das Stadtgrün wird vielfach als selbst-verständlich wahrgenommen, obwohl es zunehmend unter Druck steht - etwa durch Klimawandel, Nachverdichtung und konkurrierende Nutzungsinteressen. Der Schutz, die Pflege und die Wertschätzung urbaner Grünflächen sind daher zentrale Zukunfts-aufgaben, die vom Parlament in verschiedenen Beschlüssen, zuletzt im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025, § 6606 (NR 1323 vom 13.08.2025), ausdrücklich an den Magistrat adressiert wurden. Die Kampagne knüpft an diesen Auftrag an und verfolgt das Ziel, die Bedeutung des Stadtgrüns für Klima, Lebensqualität und Biodiversität stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Sie richtet sich an die breite Stadtgesellschaft und soll im weiteren Verlauf durch Veranstaltungen, Projekte und Beteiligungsformate vertieft werden. Frankfurt am Main ist eine Stadt im Grünen. Mit rund 40 Parks, mehr als 350 Grünanlagen und dem Stadtwald, der zu den größten innerstädtischen Wäldern Europas zählt, prägen Grünflächen und Freiräume das Stadtbild in besonderer Weise. Sie sind nicht nur Orte der Erholung, sondern elementarer Bestandteil einer nachhaltigen, lebenswerten und klimaangepassten Stadtentwicklung. Vor dem Hintergrund zunehmender Herausforderungen durch Klimawandel, Flächen-knappheit, Nachverdichtung und den Verlust biologischer Vielfalt hat der Magistrat das Ziel bekräftigt, die Bedeutung des Stadtgrüns stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Stadtgrün erfüllt dabei eine Vielzahl unverzichtbarer Funktionen: - Ökologisch verbessert es das Stadtklima, filtert Schadstoffe, senkt Temperaturen und bietet Lebensräume für Tiere und Pflanzen. - Sozial schafft es Orte der Begegnung, des Spiels, der Bewegung und der Erholung - wichtige Faktoren für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. - Gesundheitlich wirkt es positiv auf Körper und Psyche, reduziert Stress und fördert Bewegung. - Ökonomisch steigert es die Attraktivität des Standortes und damit die Lebens- und Arbeitsqualität. Dennoch bleibt der Wert des Stadtgrüns im Alltag oft unsichtbar. Gerade in einer wachsenden Metropole wie Frankfurt, in der der verfügbare Raum zunehmend unter Druck gerät, sind frei zugängliche Grünräume ein gemeinschaftlicher Wert. Sie stehen für Lebensqualität, Teilhabe und Gerechtigkeit im urbanen Raum. Der anhaltende Flächendruck stellt die Stadt vor besondere Herausforderungen - insbesondere dort, wo Flächenkonkurrenzen zwischen Grünnutzung, Wohnraum-bedarf oder Verkehrsinfrastruktur bestehen. Mit der Kampagne "GrünWert Frankfurt. Unser wahrer Luxus" will die Stadt Frankfurt diesen Wert sichtbar machen und verdeutlichen: Stadtgrün ist kein verzichtbares "Nice-to-have", sondern ein wesentlicher Bestandteil urbaner Daseinsvorsorge - und damit "unser wahrer Luxus". Wie verletzlich dieser Wert ist, zeigt sich immer dann, wenn Grünflächen unter Druck geraten oder - wie vor einigen Monaten am Merianplatz geschehen - Stadtbäume mutwillig beschädigt oder vergiftet werden. Die Kampagne stellt daher den Wert des städtischen Grüns und seine Bedeutung für Lebensqualität, Biodiversität und Klimaschutz in den Mittelpunkt. Sie ist Teil einer längerfristig angelegten Kommunikationsstrategie des Dezernats für Klima, Umwelt und Frauen und knüpft an zahlreiche fachliche Aktivitäten, Projekte und öffentliche Diskurse an, die das Thema "Wert des Grüns" bereits seit über einem Jahr kontinuierlich in den Mittelpunkt stellen. Begleitend wurde eine repräsentative Umfrage unter den Frankfurter Bürger:innen durchgeführt, die Aufschluss über Nutzung, Wahrnehmung und Erwartungen an städtische Grünflächen gibt. Damit basieren die weiteren Aktivitäten des Dezernats auf einer fundierten Datengrundlage und sind zugleich Ausdruck einer dialog-orientierten, beteiligungsorientierten Umweltpolitik. Zu den Fragen im Einzelnen: Zu 1: Die Plakatkampagne ist eine fachlich begründete Maßnahme der Öffentlichkeits-arbeit im Aufgabenbereich des Dezernats für Klima, Umwelt und Frauen. Sie verfolgt die Absicht, den Wert urbaner Grünflächen für Klima, Biodiversität, Gesundheit und Lebensqualität sichtbar zu machen. Zur fachlichen Zielrichtung heißt es im Ausschreibungstext wörtlich: "Ziel der Kampagne ist es, den Wert des städtischen Grüns für Klima, Lebensqualität und Biodiversität sichtbar zu machen, das öffentliche Bewusstsein für Pflege und Erhalt von Grünflächen zu fördern und die Achtsamkeit der Bevölkerung im Umgang mit Grünanlagen zu stärken." Ziele im Einzelnen: - Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die ökologische und gesellschaftliche Bedeutung des Stadtgrüns, - Förderung einer verantwortungsvollen und achtsamen Nutzung von Grünflächen, - Stärkung des Bewusstseins für den Erhalt und die Pflege städtischer Natur, - Respekt und Wertschätzung für die Mitarbeitenden, die sich um Parks, Grünanlagen, Stadtbäume und unseren Frankfurter Stadtwald kümmern, - Vermittlung des Themas als Querschnittsaufgabe für Stadtentwicklung, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit. Die Kampagne ist Teil einer langfristigen Kommunikationsstrategie. Die Plakatmotive wurden über verschiedene Medienkanäle im Stadtgebiet gezeigt: Neben der seit über einem Jahr gestarteten allgemeinen und schwerpunktmäßigen Kommunikation zum Wert des Grüns, startete die Plakatkampagne mit Mega-Lights (200 Flächen) und CityLight-Postern (375 Flächen) am 30.09.2025, beide Formate endeten am 06.10.2025. Des Weiteren wurden 150 Großflächen vom 03.10. bis 03.11.2025 plakatiert, zehn Ganzsäulen (Litfaßsäulen) waren vom 03.10. bis zum 13.11.2025 zu sehen. Hierbei wurde auf die Restflächenvermarktung zurückgegriffen, wobei nur die technischen Kosten und Produktionskosten angefallen sind. Sie richtet sich an alle Bürger:innen Frankfurts sowie an Gäste der Stadt und spricht unterschiedliche Gruppen gezielt an: - Familien, die Spiel- und Aufenthaltsflächen nutzen, - Jugendliche, die Freiräume zur Gestaltung und zum Rückzug benötigen, - Senior:innen, die von Bewegung, Schatten und besserem Stadtklima profitieren, - Pendler:innen und Tourist:innen, die Frankfurt auch als lebenswerte, grüne Metropole wahrnehmen sollen, - Politische Entscheidungsträger:innen, die an die Systemrelevanz des Stadtgrüns erinnert werden sollen. Die Kampagne unterstreicht, dass Stadtgrün nicht beliebig reproduzierbar ist: Gebäude können ersetzt werden - gewachsene Natur, Ökosysteme und Biodiversität jedoch nicht. Zu 2: Kampagnenmotive: 1. Kindheit - Abenteuer zwischen Spielplätzen und Wiesen; Information zu: 678 Freizeit- und Spielplätze, die zum Bewegen und Träumen einladen 2. Freiraum - Bewegung und Begegnung Information zu: 26,8 Kilometer Mainufer und 8000 Hektar GrünGürtel für Bewegung, Sport und als Begegnungsraum in einer Großstadt 3. Zuhause - Parks und Grünanlagen mitten in der Stadt Information zu: 40 Parks und 350 Grünanlagen, die insbesondere seit der Corona-Pandemie zum erweiterten Wohnzimmer der Stadtbevölkerung geworden sind. 4. Ruhe - Orte, die Natur und Geschichte vereinen Hierunter fallen beispielsweise auch die Friedhöfe und die denkmalgeschützten Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main. Eingesetzte Kommunikationsmittel: - Großflächenplakate, Megalights, Citylights und Litfaßsäulen im Rahmen der Kampagne - Social-Media des Dezernats X (greencityffm) mit Bürger:innenbeteiligung ("Was ist dein Wert des Grüns?") - begleitende Pressearbeit und Online-Informationen des Dezernats X auf www.frankfurt.de - wiederkehrende Themensetzung "Wert des Grüns" in Redebeiträgen u. Ä. der Dezernentin Am 23. Oktober 2025 wurden die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage zur Nutzung und Bedeutung städtischer Grünflächen vorgestellt. Diese soll den "Wert des Grüns" durch eine aktuelle Datengrundlage ergänzen. Ideen und Wünsche der befragten Bürger:innen werden zur weiteren Entwicklung und Verbesserungen des städtischen Grüns herangezogen. Der Button "GrünWert Frankfurt. Unser wahrer Luxus" soll als Wiedererkennungs-zeichen übergreifend in den Publikationen der zum Dezernat gehörigen Ämter, Referate und Stabsstellen eingesetzt werden und eine Dachmarke bilden. Künftige Veranstaltungen sollen ebenfalls an diesem Claim erkennbar sein. Zu 3: Das Projekt wurde im Mai/Juni 2025 unter dem Arbeitstitel "Wert des Grüns - Kommunikationsplanung und kreative Umsetzung" nach den städtischen Ver-gaberichtlinien ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 12. Juni 2025. Den Zuschlag erhielt die Agentur "4 für Texas". Kostenübersicht Plakatkampagne: Das Agenturhonorar für die Umsetzung der Plakatkampagne beträgt 17.200 € netto (20.468 € brutto). Für die technischen Kosten und Produktionskosten über die Restflächenvermarktung von Ströer fallen 42.163,76 € netto (50.174,87 € brutto) an. Für die Plakatkampagne wurden ent-sprechend in Summe rund 60.000 € netto bzw. circa 70.000 € brutto aufgewendet. Der Vollständigkeit halber soll die Kostenübersicht zu der übergreifenden Kommunikationsstrategie nicht unerwähnt bleiben: Das Agenturhonorar für die allgemeine Kommunikationsstrategie zur Dachmarke und weiteren Label "Wert des Grüns", die bis Sommer 2026 beauftragt ist, beträgt aktuell 7.680 € netto (9.139,20 € brutto). Für die Entwicklung der Kreatividee zum "wahren Luxus" bzw. Nutzung der "Parks als Markenbotschafter", welche über die nächsten Jahre Bestand haben soll, sind 15.080 € netto (17.945,20 € brutto) angefallen. Zusätzlich sind in diesem Kontext kleinere Produkte wie T-Shirts und Buttons entstanden, wodurch Produktionskosten in Höhe von 2.108,53 € netto (2.509,15 € brutto) angefallen sind. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Dezernats für Klima, Umwelt und Frauen. Die kumulierten Kosten für die Plakatkampagne und die langfristige Kommunikationsstrategie ergeben sowohl in der netto- als auch in der brutto-Betrachtung weniger als ein Prozent der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, welche sämtliche Mittel umfassen, die dem Dezernat X im Jahr 2025 insgesamt für seine Arbeit und für die Aufgaben seiner Dienststellen zur Verfügung stehen. Die Kosten für die Plakatkampagne alleine entsprechen weniger als einem halben Prozent dieser Aufwendungen. Zum Vergleich: Die Fällung der beiden mit Glyphosat vergifteten Platanen auf dem Merianplatz, inklusive Baumgutachten, Fällarbeiten, Wurzelstockfräsung und Leitungsprüfung, verursachte Kosten in Höhe von rund 30.000 € - damit genau so etwas nicht wieder passiert, wurde die Kampagne ins Leben gerufen (vergleiche auch Punkt 4 "Aufklärung der Bevölkerung über die Bedeutung städtischer Bäume" der NR 1323/25). Zu 4: Die fachliche Federführung liegt beim Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen mit entsprechender Unterstützung der zugeordneten Ämter. Im Rahmen der Umsetzung erfolgte - wie es gängige Praxis ist - keine Abstimmung mit weiteren Ämtern, Dezernaten und städtischen Gesellschaften. Die Endfreigabe der Kampagne erfolgte durch die zuständige Dezernentin. Zu 5: Die Kampagne wurde im Mai/Juni 2025 unter dem Arbeitstitel "Wert des Grüns - Kommunikationsplanung und kreative Umsetzung" nach den Vergaberichtlinien der Stadt Frankfurt am Main ausgeschrieben. Aus dem Ausschreibungsverfahren ging die Agentur "4 für Texas" hervor. Im Verfahren wurde darauf geachtet, dass die fachliche Qualität, die inhaltliche Aussagekraft und die gestalterische Umsetzung den hohen Anforderungen der Stadt Frankfurt am Main entsprechen. Es handelt sich bei dem eingesetzten Icon um das stilisierte Blatt einer Kastanie, einer in Frankfurt am Main sehr häufig vorkommenden alten Baumart. Bei der Farbauswahl der Plakate wurde auf Naturtöne zurückgegriffen, die das urbane Grün in der Stadt widerspiegeln. Dienstkleidung und Dienstfahrzeuge des Grünflächen-amtes sind im gleichen Farbton Dunkelgrün/ Tannengrün gehalten. Es ist die Wiedererkennungsfarbe dieses Aufgabenbereichs. Das abstrahierte Blattwerk und der konsequente Einsatz der Farbe Grün setzen im Stadtgrau deutliche Akzente und rücken so die reichlich vorhandenen Grünflächen stärker ins Bewusstsein der Menschen. Diese Idee wurde von der Agentur "4 für Texas" eigenständig entwickelt und nach der Präsentation nahezu unverändert für die städtische Plakatkampagne übernommen. Zur Begriffsentwicklung "GrünWert" schreibt die Agentur: "Der Begriff Grauwert stammt ursprünglich aus der Fotografie. Mit einem kleinen Kunstgriff haben wir daraus eine neue Kategorie geschaffen: den Grünwert einer Stadt. Auch hier handelt es sich um den ursprünglichen Vorschlag aus unserer Wettbewerbspräsentation. Die Schreibweise Grün=Wert sorgt dabei für klare Lesbarkeit, prägnante Wiedererkennbarkeit - und hebt die Marke visuell wie gedanklich vom Alltäglichen ab." Zu 6: Die Gestaltung und inhaltliche Ausrichtung der Kampagne entsprechen der sachlichen, fachbezogenen Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Frankfurt am Main. Gestaltung, Sprache und Farbwahl sind thematisch begründet und orientieren sich an neutralen, thematisch passenden Naturtönen und sind nicht an parteispezifische Gestaltungsmerkmale angelehnt. Ziel ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Umwelt- und Klimaschutzbelange, nicht die Beeinflussung politischer Meinungs-bildung. Denn dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ist bewusst, dass in der Vorwahlzeit jede parteiergreifende Öffentlichkeitsarbeit des Magistrats zu unter-bleiben hat. Nach der Rechtsprechung des Hessischen Staatsgerichtshofs (Urteil vom 20.12.1990, Az. P.St. 1114, Rn. 46 in juris) gilt ein Zeitraum von fünf Monaten vor dem Wahltermin als relevante Vorwahlzeit; spätestens drei Monate vor dem Wahltermin ist parteiergreifende Öffentlichkeitsarbeit unzulässig. Die Plakat-kampagne diente ausschließlich der Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Wert des urbanen Grüns und steht in keinem Zusammenhang mit parteipolitischen Aktivitäten oder Wahlkampfthemen. Das Thema "Wert des Grüns" wird im Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen seit mehr als einem Jahr kontinuierlich fachlich bearbeitet und ist Bestandteil zahlreicher Redebeiträge, Projekte und Veranstaltungen - beispielsweise auch im Rahmen der Frankfurt Green City-Soirée mit dem Nachhaltigkeitsforum am 18. Februar 2025 unter dem Titel "Der Wert des Grüns - Biodiversität in Frankfurt". Darüber hinaus wurde eine repräsentative Umfrage zur Nutzung und Bedeutung städtischer Parks und Grünanlagen durchgeführt. Der Fragebogen wurde in Zusammenarbeit mit dem Bürgeramt, Statistik und Wahlen auf Grundlage der am 21. Februar 2025 beschlossenen Satzung über die Durchführung standardisierter repräsentativer Umfragen und von Umfragen zu fachbereichsspezifischen Themen in der Stadt Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025, § 5973 (M 33)) entwickelt. Die Plakatkampagne ist ein weiterer Baustein einer langfristigen, fachbezogenen Kommunikationsstrategie - nicht jedoch Teil einer parteipolitischen Positionierung. Sie bündelt die fachlichen Aktivitäten verschiedener städtischer Ämter und Stabsstellen des Dezernats unter einem einheitlichen Dach bzw. Label, um die Arbeit der Verwaltung transparent und nachvollziehbar darzustellen. Zu 7: Die Wirksamkeit der Kampagne wird auf mehreren Ebenen überprüft: - Reichweite der Plakat- und Online-Kommunikation, - Resonanz und Beteiligung in Social Media, - Ergebnisse der repräsentativen Bürger:innen-Umfrage. Eine Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse ist nach Abschluss der Kampagne vorgesehen. Diese fließt in die fachliche Weiterentwicklung der Kommunikation des Dezernats für Klima, Umwelt und Frauen ein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 13.10.2025, A 374 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Benennung der Grünfläche Jungmannstraße/Alt-Griesheim in Katharina-Windolf-Platz nach der ersten weiblichen Lehrerin an der damaligen Roten Schule (Mädchenschule), heute Griechische Schule

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 441 Betreff: Benennung der Grünfläche Jungmannstraße/Alt-Griesheim in Katharina-Windolf-Platz nach der ersten weiblichen Lehrerin an der damaligen Roten Schule (Mädchenschule), heute Griechische Schule Vorgang: OI 112/25 OBR 6 Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat den Initiativbeschluss OI 112 des Ortsbeirats 6 vom 02.09.2025, die Grünfläche Jungmannstraße / Alt Griesheim in Katharina-Windolf-Platz zu benennen, umgesetzt. Die Benennung wurde im Amtsblatt der Stadt Frankfurt, Nr. 46 am 11.11.2025 bekanntgemacht. Der Name wurde in die amtlichen Karten der Stadt und ins Straßenverzeichnis aufgenommen. Straßennamenschilder und Zusatzschilder mit einer kurzen Erläuterung zur Namenspatin wurden beauftragt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 02.09.2025, OI 112 Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Stadttiere und ihre Folgen

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 446 Betreff: Stadttiere und ihre Folgen Vorgang: A 351/25 CDU, B 347/25 Zu 1 bis 4: Grundsätzlich kann das Stadtgebiet verschiedenen Artengruppen einen Lebensraum bieten. Hierzu zählen Vögel, Säugetiere, Insekten und Reptilien. So kommen mit Haussperling, Mauersegler, Mauereidechse, Zwergfledermaus und Wanderfalke zahlreiche Tierarten im Frankfurter Stadtgebiet vor, die zum Teil gefährdet sind oder unter gesetzlichem Schutz stehen. Stark versiegelte Gebiete bieten nur wenigen Arten einen geeigneten Lebensraum. Im Wesentlichen sind es Arten, die in der Naturlandschaft an Felsen oder an Stein-, Schotter- oder ähnlichen Flächen gebunden sind. Im Rahmen des Arten- und Biotopschutzkonzeptes wurden bekannte Artvorkommen zusammengetragen. Zu den vorkommenden Arten zählen u.a. die o.g. Tiere. Darüber hinaus kommen in Frankfurt am Main invasive Tierarten vor. Dazu zählen u.a. Nutria, Waschbär und Nilgans. Invasive Tierarten kommen bereits seit Jahren in Deutschland und auch Frankfurt vor. So gelten die Arten Nutria und Waschbär bereits seit 2015 als in Deutschland etabliert. Der Waschbär stellt eine in Deutschland etablierte, invasive Art dar. Er wurde im vergangenen Jahrhundert gezielt angesiedelt, daneben haben entkommende Tiere aus Pelzfarmen zur Etablierung der Wildpopulation beigetragen. Die Art kann nachteilige Auswirkungen auf hier vorkommende Tierarten (z.B. Amphibien und Vögel) haben. Daher werden im Management- und Maßnahmenblatt der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 verschiedene Maßnahmen zum Schutz sensibler Lebensräume oder Artvorkommen vor dem Waschbären benannt. Am Monte Scherbelino wurden z.B. Gewässer zum Schutz der dort vorkommenden Amphibienarten eingezäunt. Zu 5 und 6: Hierzu liegen dem Magistrat keine Daten vor. Zu 7 und 8: Eine vermehrter Schadnager-Befall z.B. ist an allen Orten festzustellen, an welchen massiv und regelhaft illegal Taubenfutter ausgebracht wird, wie auch an allen Bereichen, in welchen regelhaft Essensreste unsachgemäß entsorgt werden. Beispielhaft können folgende Bereiche aus 2025 benannt: - Bingelsweg (Restmüllproblematik im Siedlungsbereich) - Bahnhof Griesheim (Vermüllung Restabfall/Essensreste) - Südbahnhof (illegal ausgestreutes Taubenfutter sowie Verschmutzung durch Essensreste an Markttagen) - Galluswarte (illegal ausgestreutes Taubenfutter sowie Essensreste als Taubenfutter) - Alter Friedhof Bockenheim (illegal ausgestreutes Taubenfutter) Darüber hinaus führten die massiven Bauarbeiten am Hauptbahnhof (Erdarbeiten/ Erschütterung) zu einem vermehrten Druck der vorhandenen Rattenpopulation unter dem Bahnhofsbereich in die angrenzenden Straßen und Liegenschaften. Zu 9: Personen, die Ratten melden, verspüren in aller Regel Ekel, haben Angst vor einer unkontrollierten Vermehrung und Ausbreitung der Ratten und damit vor möglichen Infektionen durch Rattenkot, herumliegende Kadaver und befürchten teilweise auch ein evtl. Eindringen der Tiere ins Haus. Die Angst vor den gesundheitlichen Gefahren, die von Ratten ausgehen können, erstreckt sich häufig insbesondere auch auf Kinder und Haustiere. Auch wird von unterhöhlten Platten, Wegen, durchlöcherten Böden oder umgegrabenen Blumentöpfen berichtet. Zu 10 und 11: Nach dem Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der Schädlingsbekämpfungsverordnung ist immer der jeweilige Eigentümer einer von Rattenbefall betroffenen Liegenschaft bekämpfungspflichtig. Die Aufgabe des Ordnungsamtes besteht darin, die Beschwerden zu registrieren und zu überprüfen. Die Außendienstkontrolle übernimmt hierbei die Stadtpolizei. Sollte sich bei der Kontrolle der Rattenbefall bestätigen, wird der Eigentümer zur Bekämpfung aufgefordert. Kommt dieser seiner Verpflichtung zur Bekämpfung der Schädlinge nicht nach, werden Zwangsmaßnahmen eingeleitet. Diese führen bis zur Ersatzvornahme, bei der die Behörde einen Schädlingsbekämpfer beauftragt und dem Eigentümer der Liegenschaft die Kosten in Rechnung stellt. Sofern es sich um städtische Liegenschaften handelt, werden die zuständigen Ämter zur Bekämpfung aufgefordert. Um möglichst auch die Ursachen des Rattenbefalls zu beseitigen, gehen auch entsprechende Meldungen z. B. an das Umweltamt oder die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF). Innerhalb der Schächte des öffentlichen Kanalnetzes der SEF werden Rattenbekämpfungsmaßnahmen derzeit bedarfsorientiert und punktuell von den jeweils zuständigen Kanalbezirken durchgeführt. Diese Maßnahmen erfolgen entweder dauerhaft, basierend auf Erfahrungswerten - beispielsweise in bestimmten Gebieten wie Gewerbeflächen - oder temporär, ausgelöst durch Meldungen von SEF-Mitarbeitern oder Bürgern. Zu 12 bis 15. Es werden keine statistischen Erhebungen zu Waschbären in Wohngebieten geführt, allerdings ist eine deutlich zunehmende Tendenz erkennbar. Sofern die Sichtungen in Jagdrevieren erfolgen, wird der zuständige Jagdpächter über diese Sichtung informiert. Der überwiegende Teil der Sichtungsmeldungen erfolgt von den jeweiligen Besitzern der betroffenen Grundstücke, sodass es diesen freisteht, einen fachkundigen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen. Zu 16: Seit 16.06.2025 sind Meldungen aus Hausen (unter Autobahnbrücke Praunheimer Landstraße), Preungesheim (Gravensteiner Platz & Agrarflächen), Gallus (Galluswarte & Unterführung Frankenallee), Nied (Privatwohnhaus in Alzeyer Straße) und dem Ostend (Nordöstlich des Hafenparks) eingegangen. Die Meldungen bezogen sich auf ein vermehrtes Taubenvorkommen und daraus folgender Probleme wie Verkotung und Belästigung durch bettelnde, ansitzende und/oder brütende Tiere. Zu 17 bis 19: Taubennester unter Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen können zu erheblichen Beeinträchtigungen führen - sowohl hinsichtlich der technischen Funktionalität als auch der Wirtschaftlichkeit der Anlagen. Besonders bei Photovoltaikanlagen ist dies kritisch zu bewerten, da diese in der Regel mit einem Abstand zum Dach montiert sind, um eine ausreichende Hinterlüftung zu gewährleisten. Diese Hinterlüftung ist notwendig, um einen Wärmestau zu vermeiden und die Module ausreichend zu kühlen. Wird der Zwischenraum durch Nester und den dauerhaften Aufenthalt von Tauben blockiert, kann die Luftzirkulation massiv beeinträchtigt werden. Die Folge: ein Temperaturanstieg der Module, was zu einem reduzierten Wirkungsgrad führt und damit direkte Ertragseinbußen verursacht. Auch bei Solarthermieanlagen, bei denen die Hinterlüftung eine untergeordnete Rolle spielt, kann die Besiedelung durch Tauben dennoch zu mehreren negativen Folgen führen. Die konkreten Beeinträchtigungen umfassen für Solaranlagen grundlegend: - Verschmutzung der Moduloberflächen: Taubenkot, Federn und Nistmaterial können sich auf den Modulen ablagern, was die Einstrahlung mindert und dadurch die Energieerzeugung reduziert. Zudem ist Vogelkot stark ätzend und kann die Oberflächen beschädigen. - Störung der elektrischen Komponenten: Nistmaterial kann in Kontakt mit Kabeln und Anschlüssen kommen, was im schlimmsten Fall zu Kurzschlüssen oder Isolationsschäden führt. Feuchtigkeit in Verbindung mit organischem Material erhöht dieses Risiko zusätzlich. - Erhöhter Wartungsaufwand und Kosten: Regelmäßige Reinigungen und Instandhaltungsarbeiten werden notwendig, was die Betriebskosten der Anlage erhöht und die Wirtschaftlichkeit verringert. Auf stadteigenen Dächern führen Taubennester nach den derzeitigen Erfahrungen nicht zur Beeinträchtigung der Anlagen. Daher ist derzeit nicht geplant, die Anlage von Nestern auf stadteigenen Dächern zu verhindern. Zu 20. Die Rahmenbedingungen zur Hege von Wildtieren gibt das Hessische Jagdgesetz bereits vor. Diese Vorschriften werden in Frankfurt am Main eingehalten. Darüber hinaus sind - mit Ausnahme des Stadttaubenmanagements - keine weiteren Strategien bekannt. Das Stadttaubenmanagement plant durch Errichtung betreuter Taubenhäuser nach dem sogenannten Augsburger Modell an Taubenhotspots im Stadtgebiet die Population zu kontrollieren und zu verringern. Voraussetzung hierfür ist die Bereitschaft der jeweiligen Eigner:innen entsprechend geeignete Flächen bereit zu stellen wie auch die gesicherte Finanzierung dieser Maßnahmen. Bei erfolgreicher Annahme des Hauses durch die Tiere verbleiben sie die meiste Zeit des Tages im Schlag - sie erhalten dort Futter und Wasser, müssen also nicht auf Nahrungssuche gehen. Auch ihr Kot verbleibt größtenteils im Schlag. Durch den Eiertausch mit Attrappen bei Brutpaaren im Taubenhaus wird die Taubenpopulation tierwohlgerecht reduziert. Die Tiere können ihrem Brutinstinkt nachgehen, die Zahl der Tauben und Belästigungen für die Bürgerschaft geht zurück. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 04.06.2025, A 351 Bericht des Magistrats vom 12.09.2025, B 347 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Illegale Zufahrt blockieren - Spielplatz und Grünanlage Große Fischerstraße schützen

05.12.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2120 Betreff: Illegale Zufahrt blockieren - Spielplatz und Grünanlage Große Fischerstraße schützen Der Magistrat hat die Örtlichkeit kontrolliert. Entlang des Gehwegs gibt es bereits zwei herausnehmbare Poller. Diese müssen für Notfälle auch so dort verbleiben. Weil der Gehweg dafür nicht breit genug ist, ist es nicht möglich, überdies einen Findling oder etwas Ähnliches zu platzieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7295

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 12

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Calisthenics-Anlage im Kalbacher Freizeitpark

05.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 05.12.2025, EA 116 entstanden aus Vorlage: OF 644/12 vom 23.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Calisthenics-Anlage im Kalbacher Freizeitpark Vorgang: OM 7674/25 OBR 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Calisthencis-Anlage im Kalbacher Freizeitpark werden Mittel von bis zu 15.000 Euro in den Haushalt 2026 gestellt. Begründung: Siehe Anregung OM 7674. Da verkehrssichere Calisthencis-Anlagen für mehrere Nutzer*innen und mit unterschiedlichen Angeboten in dieser Größenordnung angeboten werden, war hier der Betrag von 15.000 Euro anzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2025, OM 7674 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 3

Nachfrage zur Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 04.12.2025, OA 587 entstanden aus Vorlage: OF 943/3 vom 16.10.2025 Betreff: Nachfrage zur Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark Vorgang: OM 6820/25 OBR 3; ST 1717/25 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob aus seiner Sicht ein Prüfantrag mit konkreten Vorschlägen für die Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark mit einer derart allgemein gehaltenen Stellungnahme hinreichend beantwortet sein soll. Begründung: In der Stellungnahme ist leider keine Bemühung zu erkennen, auf inhaltliche Punkte einzugehen. Vielmehr sieht sich der Ortsbeirat mit Standardantworten konfrontiert, ohne dass auf die konkreten Situationen und entsprechende Maßnahmen eingegangen wird. Im vorliegenden Fall hatten die Frankfurter Neue Presse und die Frankfurter Rundschau berichtet, nachdem ein Experte in der Sitzung des Ortsbeirats ausführlich auf die Problematik der Lichtverschmutzung an besagten Stellen eingegangen war. Allein das lässt auf eine allgemeine Interessenlage schließen. Der Ortsbeirat wünscht sich mehr Sorgfalt bei der Beantwortung dieser Anregung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6820 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1717 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 10.12.2025

OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat) · OB 3

Instandsetzung des Ehrengrabs von Ludwig Landmann

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.12.2025, OIB 455 entstanden aus Vorlage: OF 961/3 vom 14.11.2025 Betreff: Instandsetzung des Ehrengrabs von Ludwig Landmann Der Magistrat wird gebeten, das Ehrengrab von Ludwig Landmann instand zu setzen. Für die Instandsetzung des Ehrengrabs von Ludwig Landmann (fachgerechte Reinigung) stellt der Ortsbeirat bis zu 500 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget bereit. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Grabplatte des Ehrengrabs von Ludwig Landmann ist in einem schlechten Zustand. Sie bedarf dringend einer fachgerechten Reinigung, um ein würdiges Erinnern an Ludwig Landmann als herausragende Persönlichkeit der Frankfurter Stadtgeschichte zu gewährleisten. Laut Kostenvoranschlag eines angefragten Steinmetzmeisters belaufen sich die Reinigungskosten auf 465 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Endlich ganzjährig nutzbare Toiletten für den Günthersburgpark schaffen

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7865 entstanden aus Vorlage: OF 965/3 vom 20.11.2025 Betreff: Endlich ganzjährig nutzbare Toiletten für den Günthersburgpark schaffen Vorgang: OM 6388/25 OBR 3 Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2025 den Magistrat gebeten, die Toiletten im Günthersburgpark ganzjährig zugänglich zu machen (OM 6388). Bis heute hat der Magistrat dazu keine Stellung bezogen. An der Situation im Günthersburgpark hat sich nichts geändert. Dort stehen in den Herbst- und Wintermonaten selbst an Sonntagnachmittagen keine Toiletten zur Verfügung. Für die vielen Familien, Kinder und Parkbesucher ist das weiterhin ein unhaltbarer Zustand. In vergleichbaren Parks, wie dem Adolph-von-Holzhausen-Park und dem Grüneburgpark, existieren längst funktionsfähige Lösungen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, im Günthersburgpark auf Höhe des Spielplatzes endlich eine ganzjährig nutzbare barrierefreie Toilette aufzustellen. Die Lösungen im Adolph-von-Holzhausen-Park und im Grüneburgpark können dabei als Vorbilder dienen. Der Ortsbeirat erklärt sich bereit, die Anschaffung und Aufstellung einer solchen Toilette mit Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6388

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Der Naturschutzverein Bonames hat über das bedrohte Gartengelände im Bebauungsplan Nr. 923 - Bonames Ost - Nordwestli

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3708 Der Naturschutzverein Bonames hat über das bedrohte Gartengelände im Bebauungsplan Nr. 923 - Bonames Ost - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - ein zoologischen Gutachten erstellen lassen, www.anlage4.de/gutachten.pdf und Stellung dazu bezogen www.anlage4.de/stellung.pdf (auch BUND und NABU). Mit der Fragestunde am 22.06.2023 und am 06.11.25 wurde das Baumgutacheten aus 2022 vom Magistrat nicht in Parlis dauerhaft zur Verfügung gestellt. Offensichtlich wird es den Stadtverordneten unmöglich gemacht, das Baumgutachten zur Entscheidungshilfe von Anfang an zu nutzen. Ich frage den Magistrat: Werden Sie das Baumgutachten zeitnah in Parlis einstellen, da wo es hingehört, oder muss ich eine Klage vor Gericht anstrengen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Nidda-Altarm „Niddainsel“ an den Grill’schen Altarm anschließen

03.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 03.12.2025, NR 1458 Betreff: Nidda-Altarm "Niddainsel" an den Grill'schen Altarm anschließen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob und wie der erfolgreiche naturnahe Ausbau der Nidda fortgesetzt werden kann, um in einem nächsten Schritt den Altarm, der die vom SV Orplid Frankfurt e.V. genutzte Niddainsel umschließt, an den Grill'schen Altarm anzuschließen. Dadurch könnte sichergestellt werden, dass auch dieser Altarm in Zukunft ständig durchflossen wird. Hierzu könnte das vorhandene Bachbett im Niedwald genutzt werden. Zur Realisierung dieser Maßnahme soll zudem geprüft werden, ob eine Finanzierung durch Ausgleichsabgaben möglich ist. Begründung: Der naturnahe Ausbau der Nidda ist eine Erfolgsgeschichte. Viele Menschen und Tiere erfreuen sich an den renaturierten Flussabschnitten und den angeschlossene Altarmen. Bei der Gewässerschau am 13.03.2025 wurde der sehr gut gelungene Anschluss des Grill´schen Altarms besichtigt und positiv hervorgehoben. Die kaum durchflossenen Bachläufe im Niedwald und der Altarm um die Niddainsel würden durch den Anschluss an den Grill'schen Altarm naturnah ausgebaut und ökologisch deutlich aufgewertet. Dies entspricht den Vorgaben von § 6 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), welcher den naturnahen Ausbau von Gewässern vorschreibt. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 10.12.2025

Parteien: GRÜNE SPD Volt
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EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 4

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielcontainer für den Paul-Arnsberg-Platz im Ostend

02.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 02.12.2025, EA 101 entstanden aus Vorlage: OF 574/4 vom 11.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielcontainer für den Paul-Arnsberg-Platz im Ostend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden die notwendigen Mittel (circa 7.000 Euro) für die Beschaffung eines Spielcontainers mit einer Grundausstattung an Spiel- und Bewegungsmaterialien für den Paul-Arnsberg-Platz in den Haushalt eingestellt. Bei der Auswahl des konkreten Standorts sollte darauf geachtet werden, dass der Spielcontainer sowohl für die Kinder gefahrlos erreichbar ist und gleichzeitig das Erscheinungsbild des schönen Platzes nicht allzu sehr leidet. Begründung: Im Rahmen der Umgestaltung des Platzes entstand die Idee, für die Kinder in der Nachbarschaft geeignete Spielangebote zu schaffen. Nun soll mit einem Spielcontainer diese Idee realisiert werden. Rund um den Platz leben circa 30 bis 40 Kinder. Menschen aus der Nachbarschaft treffen sich zufällig oder verabreden sich dort. Mit dem Spielcontainer würden Interaktionen, Spiel und Spaß und das nachbarschaftliche Miteinander weiter gestärkt werden. Eltern haben zugesagt, sich um die Ausgabe der Spielgeräte zu kümmern; Kontaktdaten der Ansprechperson liegen vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 4

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Boulderwand im Hafenpark finanzieren

02.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 02.12.2025, EA 100 entstanden aus Vorlage: OF 573/4 vom 12.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Boulderwand im Hafenpark finanzieren Vorgang: OM 7358/25 OBR 4 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Errichtung einer Boulderwand im Hafenpark, die für fortgeschrittene Anfänger und avancierte Sportler*innen geeignet ist, wird ein Betrag von mindestens 20.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Der Ortsbeirat hat mit Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7358, die Errichtung einer Boulderwand im Hafenpark einstimmig befürwortet. Nunmehr geht es um die Finanzierung des Projekts. Hier ist die Stadtverordnetenversammlung gefragt. Bei einem Ortstermin am 31.10.2025 fand zu diesem Thema eine Zusammenkunft statt, bei der mögliche konkrete Standorte sowie die technische Spezifikation für die Zielgruppen Kinder/Anfänger*innen und fortgeschrittene/avancierte Sportler*innen erörtert wurden. Es wurde dabei eine Installation von zwei getrennten Klettermöglichkeiten für die Zielgruppen befürwortet. Die vorliegende Anregung bezieht sich auf die Finanzierung für Fortgeschrittene und geübte Kletterer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7358 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 13

Bepflanzung der Baumscheiben in der Straße Alt-Erlenbach

02.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2025, OM 7840 entstanden aus Vorlage: OF 221/13 vom 17.11.2025 Betreff: Bepflanzung der Baumscheiben in der Straße Alt-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, eine fachgerechte Bepflanzung der Baumscheiben in der Straße Alt-Erlenbach zwischen der Evangelischen Kirche und der Anna-Schmidt-Schule zu veranlassen. Dabei soll eine Beeinträchtigung der Bäume vermieden werden und die Flächen im schönsten und historischsten Teil des Orts optisch aufgewertet werden. Begründung: Die Baumscheiben wurden vor zwei Jahren deutlich vergrößert. Sie befinden sich im historischen Kern von Nieder-Erlenbach, zwischen Kirche, Schloss und Glauburg und weiteren denkmalgeschützten Gebäuden. Dort bilden sie eine unattraktive und nicht selten auch ungepflegte größere Fläche. Versuche, sie mit einer ehrenamtlichen Initiative (in Absprache mit dem Grünflächenamt) zu bepflanzen, schlugen fehl aufgrund des dort eingebrachten Steinsubstrats. Wünschenswert wäre eine dauerhafte Bepflanzung, die nicht in Konkurrenz zu den Baumwurzeln steht. Für die Pflege könnten die Initiative "Erlenbach blüht" sowie die Garten-AG der Anna-Schmidt-Schule angeworben werden, die sich bereits dort engagiert haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Platz an der Friedberger Warte aufwerten

02.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2025, OM 7834 entstanden aus Vorlage: OF 580/4 vom 07.11.2025 Betreff: Platz an der Friedberger Warte aufwerten Vorgang: OM 6021/24 OBR 4; ST 271/25 Der Magistrat wird gebeten, die Anregungen der Anlieger des Platzes an der Friedberger Warte umzusetzen. Im Austausch mit Anliegern wurde die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens und die Errichtung eines grünen Anschlusses des Platzes durch Sträucher als Verbesserungsaspekte benannt. Auch ein Sonnenschutz während der Sommermonate wird gewünscht. Begründung: Der großzügige Platz wird in seiner jetzigen Form nicht so genutzt, wie es möglich und wünschenswert wäre. Das liegt zum einen darin begründet, dass dem Platz eine Fassung beziehungsweise ein Abschluss in Richtung Friedberger Landstraße fehlt. Abhilfe könnte die Anpflanzung von Sträuchern bringen. Zum anderen ist die starke Aufheizung in der warmen Jahreszeit ein weiteres Thema. Innere Abkühlung könnte durch einen Trinkbrunnen erreicht werden. Weite Teile des Platzes sind nicht mit Bäumen versehen und heizen sich auch wegen des dunklen Bodenbelags stark auf, weshalb Schatten spendende Elemente (Sonnenschirme, Sonnensegel oder Pergolen) gewünscht werden. Rund um den Platz leben viele ältere Menschen, aber auch Familien mit Kindern. Diese könnten den Platz bei besseren Bedingungen wunderbar beleben. Ausschnitt aus Google Maps/Platz an der Friedberger Warte Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6021 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 271

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Bäume in der Ferdinand-Happ-Straße pflanzen

02.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2025, OM 7831 entstanden aus Vorlage: OF 575/4 vom 17.11.2025 Betreff: Bäume in der Ferdinand-Happ-Straße pflanzen Vorgang: V 1099/25 OBR 4; ST 1095/25 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezugnahme auf seine Stellungnahme vom 07.07.2025, ST 1095, in der Ferdinand-Happ-Straße möglichst viele Bäume zu pflanzen. Begründung: Mehr Bäume bedeuten mehr Lebensqualität. Dankenswerterweise haben Anwohner*innen vor Ort auf die unverschattete Straße aufmerksam gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2025, V 1099 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1095

Ideen

Idee
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Eine Oilette für Zeilsheim

13.09.2024

Jedes Jahr stehen Eltern und Großeltern vor dem gleichen Problem, wenn sie mit ihren Kleinkindern den Spielplatz besuchen: Es gibt keine Toiletten, und die Ecken des Spielplatzes sind oft verschmutzt – nicht selten durch Fäkalien. Doch seit diesem Jahr gibt es eine innovative, einfache und nachhaltige Lösung, die uns eine sorglose Zeit im Freien ermöglichen würde. Sicher habt ihr schon von der Oilette gehört. Wir setzen uns dafür ein, dass auf dem beliebten Spielplatz in der Bartholomäusgasse in Zeilsheim eine Oilette installiert wird. Dieser Spielplatz, der direkt neben einem Kindergarten mit Kita liegt, wird vor allem im Sommer rege besucht. Viele Kinder, die spielen und toben, brauchen irgendwann eine Toilette – aber es gibt schlichtweg keine in der Nähe. Oft bleibt nur das benachbarte Feld, obwohl wir alle wissen, dass Wildpinkeln verboten ist. Der Bedarf an einer Lösung ist mehr als offensichtlich. Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass dieser Spielplatz ein noch schönerer und sauberer Ort für unsere Kinder und Enkel wird!

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Bepflanzung / Wildblumen-Wiese am Mainufer rechts und links der Alten Brücke

02.09.2024

Am Mainufer - rechts und links der Alten Brücke (auf südliches Mainufer) gibt es zwei Bereiche bei denen der Boden stark verdichtet wurde mit Sand/Split. Diese Bereiche sehen nicht nur unansehnlich aus - egal zu welcher Jahreszeit - und laden auch weder Tier noch Mensch zum Verweilen ein. Könnte man hier nicht analog den Bereichen rund um den Eisernen Steg - Gittermatten (z.B. aus Kunststoff oder Beton) einbringen und so kleinen Grünpflanzen wie Gras und Gräsern eine Chance geben? Ich verstehe, dass man von Seiten der Stadt eine „einfache“ Handhabe wünscht mit wenig Pflegeaufwand. Der aktuelle Zustand ist einfach nur trostlos - bei jeder Jogging-Runde frage ich mich ob dies wirklich so sein muss. Wer wünscht sich noch etwas „Grün“ auf den beiden brachliegenden Flächen am südlichen Mainufer?

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Fussweg wird unpassierbar

11.08.2024

Der Grünzug Eckenheim wurde durch Fahrradfans verhindert, die Fussgänger haben seit Jahren das Problem der zu schmalen Wege, als Spaziergänger zu zweit ist man immer am springen, damit man von Fahrrädern, E-Rollern und Lastenfahrrädern nicht verletzt wird. Die Planer sollten die Fussgänger, Rollstuhlfahrer und Kinder und Alten des nahegelegen Seniorenheims nicht vergessen. Mit freundlichen Grüßen Rolf Müller

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Wildblumen-Wiese, Ernst Achilles Platz

20.07.2024

Mach den verschiedenen jahrelangen Baustellen rund um die EZB, wäre es toll den Ernst-Achilles Platz an der Hanauer wieder lebenswert zu gestalten. Momentan wurde hier nur der Gehweg verbreitert und eine lieblose Wiese angelegt. Eine einfach Möglichkeit wäre eine Bank und eine Wildblumen-Wiese…. Wichtig wäre es auf jeden Fall die Gegend etwas aufzuwerten!

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Natürliche Rastplätze

19.07.2024

In den Waldbereichen des Niddaparkes liegen viele gefällte oder umgestürzte Baumstämme. Man könnte sie als zusätzliche Ruheplätze in schattigen Bereichen am Wege bereitstellen. Sie sind weniger anfällig gegen Vandalismus und Wettereinflüssen. Die meisten Bänke stehen in der prallen 🌞. Deshalb wäre das eine Alternative in den kühleren Wäldchen. Siehe Foto aus dem Niddapark.

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11

Grünfläche für bürgerliches Bäumepflanzen

30.06.2024

Es wäre gut, wenn es eine Grünfläche gäbe, die von Bürgern mit Bäumen bepflanzt werden könnte. Sodass es mehr Bäume in und um Frankfurt gibt und damit das ökologische Handeln interaktiver gestaltet wird anstelle von den üblichen Spendengeldern an Organisationen, da es keine Stellen gibt, wo man dies als Bürger in seiner Gegend machen kann.

Idee
4

Grüner Hundetreff im Ostend

16.06.2024

Rund um die neu entstandenen Häuser in der Ferdinand-Happ-Strasse fehlt dringend eine grüne Gassimöglichkeit für die Hunde. Die armen Tiere schnuppern an den betonierten Strassen und geplflasterten Strassen. Der Zustand ist nicht tiergerecht.

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8

Neue Rubrik in der App

16.06.2024

Erweiterung der App um die Rubrik „Grünflächenamt“ für einen direkten Kontakt bei Problemen, Mängeln oder Anregungen, die sich nicht unter „Straßenschäden“ einordnen lassen.

Idee
10

Pflege der Grünanlagen wieder vom Grünflächenamt ausführen lassen

13.06.2024

Ich beobachte seit Monaten, wie die von der Stadt beauftragten Galabau-Unternehmen die Parks und andere Grünflächen wie Kreisel, Baumscheiben oder Grünstreifen zwischen den Fahrbahnen pflegen. Wildkraut wird oberflächlich abgestiegert. Bücken und die Wurzeln entfernen gibt es nicht. Auch werden eingegangene Pflanzen nicht mehr ersetzt. Und die Bepflanzung der Baumscheiben, wenn ein Baum ausgetauscht wurde, besteht aus Lavasteinen, aus denen dann das Unkraut sprießt. Dabei werden auch die Einrahmungen der Baumscheiben entfernt. Somit verschwindet immer mehr Grün. Als sich das Grünflächenamt noch selbst kümmerte, sahen die Grünflächen ordentlicher aus, weshalb die Arbeiten künftig auch wieder durch das GA ausgeführt werden sollten.

Idee
2

Gestaltungsideen für den südlichen Hafenpark im Frankfurter Ostend (Teil 1)

09.06.2024

Mountainbike-Strecke: Ich wünsche mir eine große Mountainbike-Strecke, die aus Erde besteht und nicht aus Asphalt. Wenn man vom Fahrrad fällt, tut man sich nicht so weh. Mit dem Fahrrad kann man springen und Tricks machen. Das finden bestimmt viele Jugendliche gut. Football-Feld: Der Hafenpark hat bereits ein Fußballfeld, aber ein Football-Feld wäre als Ergänzung toll. Beim Football spielen wirft man den Football mit der Hand, man tackelt und rempelt sich gegenseitig an. Das macht Spaß. Die Kombination aus Strategie, Geschwindigkeit und Körperkontakt wird die Spieler auf dem Feld begeistern. Das Feld sollte etwa die Maße 109 m x 49 m haben. Box-Arena: Boxen ist ein Kampf mit den Fäusten, aber auch mit Regeln. Im Ring stehen zwei Menschen, wenn einer von ihnen den anderen k.o. schlägt, gewinnt der andere. Ich würde mich freuen, wenn es eine Box-Arena im Hafenpark geben würde. Diese würden bestimmt viele Jugendlichen und Erwachsene nutzen. Ich würde mich freuen, wenn ihr meine Ideen unterstützt, so dass sich die Stadt Frankfurt unsere Vorschläge auch anschaut. Euer Kind1 von KidsOstend

Idee
1

Gestaltungsideen für den südlichen Hafenpark im Frankfurter Ostend (Teil 2)

09.06.2024

Autoscooter: Ich möchte gern einen Autoscooter dauerhaft im Hafenpark haben. Dies fänden bestimmt viele Kinder und Jugendliche toll. Die Größe sollte etwa 40 mx 20 m sein. Der Preis sollte bezahlbar sein für die Kinder und Jugendlichen und somit etwa bei 2,00 € pro Fahrt liegen. Die Stadt könnte diesen betreiben oder ein privater Anbieter. Freefall-Tower: Außerdem wünsche ich mir einen Freefall-Tower. Auch Erwachsene fänden dieses Vergnügen sicherlich gut, da man auch eine schöne Aussicht auf Frankfurt hätte. Ich jedenfalls würde mich trauen, zu fahren. Somit hätte Frankfurt ein bisschen „Dippemess“ das ganze Jahr über. Euer Kind2 von Kids Osetend

Idee
5

Gestaltungsideen für den südlichen Hafenpark im Frankfurter Ostend (Teil 3)

09.06.2024

Ich möchte im Hafenpark gern noch folgende Objekte ergänzen: • eine Mountainbike-Strecke • große Trampoline (für große Kinder) • mehr Schaukeln • einen Brunnen, in dem man im Sommer seine Füße hineinhalten kann und ringsherum sitzen kann • eine WC-Anlage So können große und kleine Kinder noch mehr Spaß haben im Hafenpark. Euer Kind3 von Kids Ostend

Idee
6

Gestaltungsideen für den südlichen Hafenpark im Frankfurter Ostend (Teil 4)

09.06.2024

Es wäre schön, wenn der Hafenpark um diese drei Bereiche eines "Sozialparks" ergänzen werden würde: Links könnte es einen Sandstrand im Sommer mit Stühlen und Liegen zum Chillen und im Winter eine mobile Eislauffläche geben. In der Mitte könnte ein "Solidaritätshaus" gebaut werden, in dem kostenloses Mittagessen und eine gute, kostenfreie Betreuung für Kinder angeboten werden. Denn es gibt auch genug Familien im Ostend, denen es finanziell nicht so gut geht. Außenherum im Kreis könnten Foodtrucks stehen, bei denen man das Essen bezahlen muss, aber ein vielfältiges Angebot das ganze Jahr überhätte. Dieses würde vermutlich auch von vielen Büroangestellten, die in der Nähe arbeiten, in der Mittagspause genutzt werden. Rechts könnte es noch einem Familien-/Spielbereich für kleinere Kinder geben mit dem Spielmobil und bequemen Sitzgelegenheiten für die Eltern. Auch ein WC-Haus wäre sinnvoll. Euer Kind4 von Kids Ostend

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5

Infotafeln für Rebstockpark

09.06.2024

Sehr wünschenswert wären größere, gut sichtbare und vor allem durch eine ansprechende Gestaltung neue Infotafeln über zB die Nachteile durch Tierfütterung für den ganzen Park bzw das ganze Ökosystem dort oder die Auswirkung von liegengelassenen Müll... Eine farbenfrohe und originale Gestaltung von mehreren Infotafeln wird eher wahr- und ernst genommen.

Idee
11

Park statt Parkplatz!

07.06.2024

Man könnte bestimmt einige größere Parkplätze zu einem wünderschönen Mini-Park umwandeln mit Bäumen und Sitzbänken, indem die Leute aus dem Wohnviertel sich treffen können. Man sollte der Lebensqualität deutlich mehr Platz geben und dem Auto weniger.

Idee
60

Eingezäunten Hundepark

29.05.2024

Leider haben wir am Ostend keinen eingezäunten Hundepark. Es wäre sehr schön, wenn Hunde ohne Leine laufen und mit anderen Hunden spielen könnten. Ich möchte alle Hundeliebhaber bitten, diese Idee zu unterstützen

Idee
257

Kleinkinderspielplatz für Familien im Neubaugebiet Osthafen (Ferdinand-Happ-Str. / Gref-Völsing-Str. / Launhardtstr. / Hanauer Landstr. )

28.05.2024

Wir bitten um einen Spielplatz für Kleinkinder sowie Geschwisterkinder im neuen Neubaugebiet am Osthafen hinter dem Ostbahnhof. Unseren Kleinkindern kann man keine längeren Fußstrecken zumuten, da diese mit den Schlafzeiten, Stillzeiten und Unwetter kollidieren. Es muss bitte ein Spielplatz kleinkindgerecht, am besten mit mind. 2 Babyschaukeln, Plattform, sowie Sandkasten und Rutsche uvm., für die Anwohnerfamilien in das Viertel gebaut werden ( Fußstrecke von max. 5 Minuten). Die Kitaspielplätze die es hier gibt, dürfen leider nicht öffentlich durch Anwohnerfamilien genutzt werden. Der Hafenpark am Main bei der EZB ist leider nicht für Kleinkinder geeignet. Auf der Ferdinand-Happ-Straße 19 wäre Platz gewesen, aber da stehen Bäume umzingelt von Dekosteinen. Am EZB Park wäre auch mehr als genug Platz, so könnten Familien auch ihren größeren Kindern etwas bieten, wenn es eben dort auch ein Spielplatz für Kleinkinder gäbe, wäre eine win/win Lösung.

Idee
101

Lasst die Blühstreifen blühen!

27.05.2024

Innerhalb des Frankfurter Stadtgebietes werden zunehmend Blühstreifen als sogenannte Bienenweiden angelegt und die Deutsche Gartenbaugesellschaft fordert dazu auf, den ganzen Monat Mai nicht (den Rasen) zu mähen. Das ist toll und fortschrittlich. Ein kleiner und einfacher Beitrag, den wir alle leisten können, um den für uns so wichtigen Insekten einen Lebensraum und Futter zu bieten. Welchen Sinn ergibt das aber, wenn die angelegten Blühstreifen bodentief abgemäht werden, sobald sie erblüht und von verschiedenen Wildbienenarten angenommen wurden? Und das im Mai, dem Monat, in dem genau aus diesem Grund NICHT gemäht werden soll. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die verschiedenen Akteure der Stadt Frankfurt sich nicht absprechen. Schade, so lassen sich die Bürger:innen eher nicht mitnehmen auf dem Weg zur "Frankfurt green City". Wir fordern: Lasst die Blühstreifen blühen! Fotos: Leuchte, Bergen-Enkheim, Mai 2024 https://www.frankfurt-greencity.de/de/ https://www.swr.de/swr4/tipps/maehfreier-mai-rasen-maehen-insekten-100.html

Idee
42

Bäume nachpflanzen Zeil (10-49)

24.05.2024

Auf der Zeil, im Bereich Hausnummer 10 bis 49, sind ca. 22 Baumscheiben ohne Bäume. Es wäre für das Klima auf der Zeil sehr gut, diese Baumscheiben wieder mit Bäumen zu bepflanzen.

Idee
2

Überschwemmungen nach Starkregen im Bereich Riedgraben (Seckbach)

21.05.2024

Es handelt sich bei meiner Ausführung nicht um einen direkten Vorschlag. Da das Problem unter dem Gesichtspunkte "Mensch vor Insekten stellen" eigentlich keine Erörterung benötigt. Bei Starkregen läuft der Riedgraben im Abschnitt Gelastraße bis A661 regelmäßig über. Hierbei laufen die Keller der direkten Anlieger voll und die Gartenanlagen seitlich des Grabens sind nicht mehr nutzbar. Rückstau des Wassers im gesamten Bereich von Seckbach incl. Teilweise stehen die Abschnitte wochenlang unter Wasser oder oberkannte der Abflüsse, da das Wasser nicht abfließen kann. Dies verstärkte sich in den letzten Jahren wegen dem Bau der A661, Betriebshof Ost und letztlich wegen zeitlich falscher und fehlender Reinigung des Riedgrabens. Besonders das ab März /April wegen diverser Insekten keine Reinigung ( Grünschnitt) mehr durchgeführt werden darf. Auch wegen diesen Insekten, werden die Pumpen im Bereich des FSV Sportplatzes nicht mehr in den Massen eingeschaltet wie es für die teilweise katastrophale Situation in Bereich Seckbach notwendig wäre. Daher möchte die das Thema hiermit anstoßen um eine geeignete Vorgehensweise für die immer wieder auftretende Problematik herbeizuführen.

Idee
85

Endlich Umzäunung der Hundewiese Wetteraustraße

04.05.2024

Die Hundewiese am oberen Ende der Wetteraustraße (gegenüber dem Abenteuerspielplatz) soll dringend endlich eingezäunt werden! Seit mehreren Jahren ist es der Wunsch vieler Menschen - natürlich besonders der Hundebesitzer -, dass diese ausgewiesene (!) Hundewiese bedenkenlos als solche genutzt werden kann. Denn das ist oftmals gar nicht möglich: Kinder spielen dort, Fahrradfahrer*innen, Fußgänger*innen und Jogger*innen durchqueren das Gelände. Nervöse Hunde verfolgen diese oftmals und sofort gibt es - unnötigerweise - Streit zwischen den Beteiligten. Hunde mit besonders wenig Impulskontrolle, rennen immer wieder sogar Menschen hinterher, die um die Wiese herumlaufen oder -fahren oder rennen gar quer über die Wetteraustraße, weil dort jemand z.B. mit seinem Hund spazieren geht oder um einem E-Roller nachzujagen. Tatsächlich ist es so, dass viele Leute trotz der Beschilderung noch nicht einmal wissen, dass es sich hier eigentlich um eine Hundewiese handelt und werden ausfällig gegenüber den Hundebesitzern! Um solchen Situationen aus dem Weg zu gehen, weichen manche Hunderhalter*innen auf den nahegelegenen Fußballplatz des Abenteuerspielplatzes oder den Günthersburgpark aus. Das führt völlig zurecht zu noch mehr Ärger, weil es verboten ist. Die Hundewiese auf der Nibelungenallee hat gezeigt, dass ein solcher Ort gut angenommen wird. Allerdings ist es vielen Menschen zu weit, um dorthin zu laufen oder sie finden die Umgebung der verkehrsreichen Allee nicht sehr attraktiv. Mit der Einzäunung des Grünstreifens auf der oberen Günthersburgallee, wo jetzt eine Bienenwiese entsteht, sollte vermutlich auch erreicht werden, dass er nicht mehr so stark von Hundebesitzer*innen frequentiert wird. Da hiermit aber auch ein sozialer Treffpunkt eingedämmt wurde, spricht es erstrecht dafür, eine bereits bestehende Fläche so auszustatten, dass sie zweckgemäß und sorgenfrei genutzt werden kann. Wird ein Zaun nicht auch Einfriedung genannt? Dem allgemeinen Frieden wäre die Umzäunung der Hundewiese gewiss sehr zuträglich! Und übrigens: Viele Menschen erfreuen sich sehr am Anblick spielender Hunde! Ich bitte daher um Unterstützung der Initiative. Vielen Dank!

Idee
4

Erweiterte Begrünung der Spielstrasse

03.05.2024

Wie wäre es wenn man einen Teil der Spielstrasse mit einem Rasen anlegt statt den gesamten Abschnitt betoniert zulassen. So könnte man den Kindern auch einen Platz zum enstspannen bieten.

Idee
10

Grillen und Unrat in Parks und Grünanlagen

02.05.2024

Das schöne Wetter hat viele Menschen ins Freie gelockt, um gemeinsam Freunde oder Familie zu treffen. Leider haben aber viele in den Grünanlagen ihre Grills ausgepackt, außerhalb von den Grillplätzen. Ein junges Paar fand es sogar sehr idyllisch ihre Hähnchenkeulen auf dem Freilauf für Hunde im Niddapark zu grillen. Wenn auch viele ihren Spaß hatten, die Hinterlassenschaften machen weniger spaß. Positiv ist es schon wenn die Abfalltüten zu den Papierkörben gestellt werden, und wenn sie rabensicher sind. Weshalb gibt es keine Kontrollen, keine Bußgelder? Die kommenden Feiertage und Sommertage lassen Böses erahnen.

Idee
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MÄHFREIER MAI!

30.04.2024

Für dieses Jahr leider zu spät, aber die Stadt Frankfurt sollte sich mit ihren vielen Rasenflächen ab 2025 der Aktion "Mähfreier Mai" anschließen. Das ist nicht nur gut für die Artenvielfalt, sondern auch ressourcenschonend.  Bereits zum vierten Mal rufen die Deutsche Gartenbau-Gesellschaft (DGG) 1822 e. V., die Gartenakademie Rheinland-Pfalz und „Tausende Gärten – Tausende Arten“ zum „Mähfreien Mai“ auf, eine mittlerweile in ganz Deutschland bekannte Aktion: „Wir laden Sie dazu ein, Ihren Garten in einen Hort der Vielfalt zu verwandeln - indem Sie einfach Nichts tun!“ Vielerorts wird über das ganze Jahr und besonders im Mai bis zu zweimal pro Woche und mehr gemäht. Doch seit dem ersten Aufruf 2021 hat die Idee große Kreise gezogen. Bewusst seltener zu mähen, ist ein Zeichen von ökologischem Bewusstsein!  Erhebungen der Organisation Plantlife aus England beweisen, dass die Menge an Nektar für bestäubende Insekten auf Rasenflächen um das zehnfache erhöht werden kann, wenn ein Monat nicht gemäht wird.

Idee
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Calisthenics-Anlage für Wiese Spatzengasse

31.03.2024

Eine Calisthenics-Anlage gäbe den Menschen im Stadtteil die Möglichkeit, Sport im Freien auszuüben. Eine solche Anlage mit Stangen in verschiedenen Höhen, Hangelleiter und anderen Trainingsgeräten ermöglicht eine Vielzahl an Übungen mit dem eigenen Körpergewicht und ist von jeder Zielgruppe nutzbar. Sie würde die ungenutzte Grünfläche aufwerten und das Sportangebot des benachbarten Fußball- und Spielplatzes ergänzen. So könnte die Wiese in der Spatzengasse zu einem Bewegungs- und Begegnungsort werden, an dem Einzelpersonen ebenso wie Gruppen des benachbarten Sportvereins TSG Oberrad gemeinsam an der frischen Luft trainieren können.