Grünflächen, Wald und Friedhöfe
Vorlagen
Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden - Finanzierung von flexiblen Verschattungsmöglichkeiten und Pflanzkübeln
Etatanregung vom 01.12.2025, EA 105 entstanden aus Vorlage: OF 1277/2 vom 11.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden - Finanzierung von flexiblen Verschattungsmöglichkeiten und Pflanzkübeln Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Haushaltsjahr 2026 werden 10.000 Euro für grüne Zwischennutzungen und Verschattungen auf der Freifläche des Kulturcampus Bockenheim in den Haushaltsplan 2026 eingestellt. Begründung: Das Areal des Kulturcampus ist einer der höchstversiegelten Hotspots in Bockenheim und die Aufenthaltsqualität ist bei großer Hitze gleich Null. Das hat z. B. das Kulturcampus Open Air Anfang Juli 2025 gezeigt. Keine Zeltüberdachung auf dem Gelände konnte ausreichend vor der Hitze schützen. Da mit einem Baubeginn für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) voraussichtlich erst ab 2030 zu rechnen ist, dürften auch andere (Um-)Baumaßnahmen nicht viel früher starten. Zwischennutzungen auf dem Kulturcampus, z. B. das EU-geförderte Projekt "Vision 31: Kulturcampus gemeinsam gestalten", werden sehr begrüßt. Sie müssen im Außenbereich jedoch umfassend durch Begrünung hinsichtlich der Klimafolgenanpassung abgesichert werden. Zwischennutzungen ergeben vor allem dann Sinn, wenn die gesamte Außenfläche, ebenso wie die zwischengenutzten Gebäude (z. B. Kunstbibliothek), durch Begrünung aufgewertet wird. Denkbar wären eine teilweise Entsiegelung und Bepflanzung der Waschbetonfläche im nördlichen Bereich oberhalb oder auch direkt über der Tiefgarage, die Aufstellung größerer Holz- bzw. Metallcontainer, die auch höhere Bäume umfassen und später andernorts wiederverwertet werden können. Es wäre auch der Aufbau von holzgeständerten Pergolen, z. B. entlang der Nordseite der Kunstbibliothek, denkbar. Bei mehr Begrünung ist dringend ein Wasseranschluss erforderlich, damit eventuelle Patinnen und Paten die Bewässerung sicherstellen können. Um gestalterische Grünqualität als Zwischennutzung auf dem gesamten Campus-Areal zu schaffen, wird eine Begehung zusammen mit dem Grünflächenamt und einer/einem Landschaftsarchitekt*in vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.12.2025, OF 1333/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026
Haushalt 2026 Kofinanzierung von zwei UNITS-Modulen im Rahmen der World Design Capital Frankfurt/RheinMain 2026
Antrag vom 01.12.2025, OF 1321/2 Betreff: Haushalt 2026 Kofinanzierung von zwei UNITS-Modulen im Rahmen der World Design Capital Frankfurt/Rhein-Main 2026 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die World Design Capital Frankfurt RheinMain ist an die Antragstellerinnen herangetreten und schlägt den Ortsbezirk 2 - als einzigen Ortsbezirk in Frankfurt - für die Umsetzung eines UNITS-Pilotprojekts vor. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür ergänzende Haushaltsmittel in Höhe von 23.000 Euro für die Anschaffung und Umsetzung von zwei UNITS-Modulen der Firma OMCoC (Office for Micro Climate Cultivation GmbH) bereitzustellen. Die Gesamtkosten von 26.000 Euro - inkl. initialer Bepflanzung, Transport, Ab- und Wiederaufbau - sollen gemeinsam mit einem Eigenanteil des Ortsbeirates iHv von 3.000 Euro kofinanziert werden (siehe gesonderter Antrag). Die Bepflanzung am vorgesehenen Standort ist in den genannten Kosten noch nicht enthalten, dieser ist jedoch einfach, nicht kostenintensiv und sollte in enger Abstimmung mit der OMCoC erfolgen. Drei weitere UNITS würden durch die World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 finanziert. Damit stünden insgesamt fünf Module zur Verfügung. Diese sollen im Zeitraum März bis Oktober 2026 auf dem Carlo-Schmid-Platz in Bockenheim installiert werden. Die Abstimmung mit den zuständigen Ämtern ist bereits erfolgt; gemäß HBO ist keine Genehmigung erforderlich, da es sich um eine Sitzgruppe handelt. Im Anschluss sollen die Module dauerhaft an geeignete Schulen oder Kindertageseinrichtungen im Ortsbezirk übergeben werden, etwa: - I. E. Lichtigfeld-Schule mit Kita und Kinderkrippe (Westend) - Georg-Büchner-Schule (Bockenheim) - Holzhausenschule (Westend) - Lessing-Gymnasium (Westend) - Max-Beckmann-Oberstufengymnasium (Bockenheim) Der Magistrat wird gebeten, Standortwahl, Umsetzung, Betreuung und spätere Übergabe der Module frühzeitig mit OMCoC, den zuständigen Ämtern sowie dem OBR 2 abzustimmen. Begrüßenswert wäre, wenn das Grünflächenamt die Maßnahme begleitet, um daraus Erkenntnisse für zukünftige ähnliche Vorhaben abzuleiten. Der Ortsbezirk 2 weist darauf hin, dass er als einziger Ortsbezirk in Frankfurt die Möglichkeit erhält, ein solches Pilotprojekt im Rahmen der World Design Capital 2026 umzusetzen. Begründung: Mit dem Titel World Design Capital 2026 bietet sich für Frankfurt die Möglichkeit, gestalterische, klimatische und gesellschaftliche Verbesserungen sichtbar im Alltag zu verankern. Der Ortsbezirk 2 wurde von der World Design Capital Frankfurt RheinMain ausdrücklich als Pilotstandort für die Units vorgeschlagen und nimmt damit eine besondere Rolle ein. UNITS sind robuste, modular aufgebaute und bepflanzbare Elemente, die ohne bauliche Eingriffe auf versiegelten Flächen eingesetzt werden können. Sie bringen Schatten, Grün, Struktur und Aufenthaltsqualität an Orte, die bislang wenig einladend wirken. Dadurch verbessern sie das Mikroklima, stärken das Sicherheits- und Wohlfühlgefühl und fördern nachbarschaftliche Begegnung. Der Carlo-Schmid-Platz eignet sich aufgrund seiner versiegelten Fläche und hohen Frequentierung besonders, um die Wirkung der UNITS unmittelbar sichtbar zu machen. Für die temporäre Installation von März bis Oktober 2026 liegt die Abstimmung mit den zuständigen Ämtern bereits vor; eine Genehmigung nach HBO ist nicht notwendig. Nach Abschluss der temporären Phase sollen die Module dauerhaft an Bildungseinrichtungen im Ortsbezirk übergehen. Diese erhalten damit langfristig nutzbare grüne Aufenthalts- und Lernbereiche, ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen. Die Beteiligung des Grünflächenamts stellt sicher, dass wertvolle Erfahrungen für zukünftige Vorhaben gewonnen werden. Das Projekt verbindet Klimaanpassung, Stadtgestaltung, Bildung und Gemeinsinn. Der Ortsbezirk 2 kann als einziger Bezirk in Frankfurt zeigen, wie innovative Gestaltungsideen nachhaltig wirken und dauerhaft Mehrwert schaffen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.12.2025, OF 1322/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 113 2025 1. Die Vorlage OF 1321/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1322/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und 1 Linke gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Das Ehrenmal auf dem Südfriedhof sanieren
Antrag vom 01.12.2025, NR 1456 Betreff: Das Ehrenmal auf dem Südfriedhof sanieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Sanierung des zentralen Ehrenmals auf dem Südfriedhof zu veranlassen. Begründung: Das zentrale Ehrenmal auf dem Frankfurter Südfriedhof ist aus gelbem Sandstein und trägt oben die Skulptur einer überlebensgroßen sitzenden Frau. Diese kann als trauernde Germania aufgefasst werden. Die Inschrift lautet: "Die Kriegerkameradschaft Frankfurt a. M. ihren 1870-1871 dahier verstorbenen Kameraden". Das Ehrenmal befindet sich in keinem guten Zustand, wie die nachfolgenden Fotos zeigen. Eine Sanierung dieses Ehrenmals ist geboten, um dieses denkmalgeschützte Bauwerk auch für die zukünftigen Generationen bewahren zu können. Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 03.12.2025
Hundeauslaufwiese im Zeppelinpark
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 01.12.2025, OIB 453 entstanden aus Vorlage: OF 1301/2 vom 14.11.2025 Betreff: Hundeauslaufwiese im Zeppelinpark Der Magistrat wird gebeten, im Zeppelinpark eine eingezäunte Hundeauslaufwiese einzurichten, die es ermöglicht, Hunde sicher und ordnungsgemäß ohne Leine laufen zu lassen. Für die Umsetzung dieser Maßnahme stellt der Ortsbeirat aus seinem Budget einen Betrag in Höhe von 50 Prozent der Baukosten zur Verfügung, maximal 4.000 Euro. Die Maßnahme ist schnellstmöglich zu realisieren. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Zahl der gehaltenen Hunde steigt kontinuierlich an. Damit wächst auch der Bedarf an geeigneten Hundeauslaufflächen, die sowohl den Bedürfnissen der Tiere gerecht werden als auch ein konfliktfreies Miteinander im öffentlichen Raum gewährleisten. Im Ortsbezirk 2 stehen derzeit jedoch nur wenige ausgewiesene Flächen zur Verfügung. Lediglich im Grüneburgpark existiert eine eingezäunte Hundeauslauffläche - hinzu kommen unbefestigte Freiflächen im Rebstockpark sowie in Bockenheim an der A 66. Der Zeppelinpark liegt in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten wie dem Rebstock oder dem Europaviertel, ohne jedoch direkt an dichte Wohnbebauung anzuschließen. Dadurch ist ein ausreichender Abstand gegeben, der mögliche Lärmbelastungen minimiert. Aufgrund seiner Lage und Struktur eignet sich der Zeppelinpark besonders gut für die Einrichtung einer klar abgegrenzten, eingezäunten Hundeauslauffläche und würde das bestehende Angebot für Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sinnvoll erweitern. Eine solche Fläche ermöglicht es Hunden, sich frei und ohne Leine zu bewegen, ohne dass Gefahrensituationen im Umfeld entstehen. Sie stellt somit eine bedarfsorientierte, sicherheitsfördernde und praxisgerechte Ergänzung des bestehenden Angebots im Stadtteil dar. Das Grünflächenamt hat bereits signalisiert, dass es dieser Maßnahme positiv gegenübersteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Entsiegelung und Neugestaltung des Carl-von-Noorden-Platzes
Etatanregung vom 28.11.2025, EA 93 entstanden aus Vorlage: OF 1591/5 vom 08.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Entsiegelung und Neugestaltung des Carl-von-Noorden-Platzes Vorgang: OM 771/21 OBR 5; ST 1695/22; OM 3167/22; ST 684/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden ausreichend Mittel für die Entsiegelung und Neugestaltung des Carl-von-Noorden-Platzes eingestellt. Wie in der Stellungnahme vom 22.07.2022, ST 1695, und der Stellungnahme vom 10.03.2023, ST 684, beschrieben, wird eine Entsiegelung und Neugestaltung des Carl-von-Noorden-Platzes begrüßt. Sobald die Gespräche mit den Privateigentümer:innen des nördlichen Teils abgeschlossen sind, sollen ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sein, um das Projekt zu starten. Begründung: Der Carl-von-Noorden-Platz ist geprägt von Versiegelung, die nicht mehr zeitgemäß ist. Die wenigen Grünflächen auf dem Platz sind sehr unansehnlich und bei Regen regelmäßig verschlammt. Eine Aufwertung tut dringend not. Da die Grünflächen als solche nicht mehr zu erkennen sind, werden sie regelmäßig zugestellt, u. a. mit Fahrzeugen. Eine Aufwertung des Platzes wäre im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Die Zufahrt auf den Platz muss für den Anlieferungs- und Wirtschaftsverkehr, die Rettungskräfte und die FES weiter möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 771 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1695 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3167 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 684 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026
Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Stadt in Bewegung Calisthenics-Anlage am Schaumainkai installieren
Etatanregung vom 28.11.2025, EA 95 entstanden aus Vorlage: OF 1593/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Stadt in Bewegung Calisthenics-Anlage am Schaumainkai installieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden Mittel in Höhe von 25.000 Euro für eine Calisthenics-Anlage am unteren Schaumainkai gegenüber dem Eingang zum Metzlerpark eingestellt. Begründung: Der Bedarf an Sportmöglichkeiten im Freien ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Dies liegt zum einen am zunehmenden Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung und zum anderen an den vielfältigen Vorteilen, die Sport an der frischen Luft bietet. So kann Bewegung im Freien das Immunsystem stärken, die Stimmung verbessern und Stress abbauen. Am Frankfurter Mainufer gibt es, analog zum Frankfurter Rennbahnpark, derzeit keine Möglichkeiten, Sport an Recken und Stangen zu treiben. Calisthenics ist eine Sportart, bei der mit dem eigenen Körpergewicht trainiert wird und somit ideal für alle geeignet ist, die unabhängig von Fitnessstudios oder teuren Geräten trainieren möchten. Der Platz am Mainufer bietet sich ideal für die Aufstellung einer Calisthenics-Anlage an. Er ist zentral gelegen, gut erreichbar und bietet ausreichend Platz für die Anlage. Vorteile einer Calisthenics-Anlage: - Förderung des Sports im Freien - Schaffung eines Treffpunkts für Sportbegeisterte - Möglichkeit für Jung und Alt, sich fit zu halten Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026
Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wiedereröffnung des Boehleparks
Etatanregung vom 28.11.2025, EA 92 entstanden aus Vorlage: OF 1590/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wiedereröffnung des Boehleparks Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Mittel für die Wiedereröffnung des Boehleparks in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Der Boehlepark war für die Bürgerinnen und Bürger ein wertvoller Naherholungsort, der häufig genutzt wurde. In diesem Park befindet sich auch ein Trinkwasserhochbehälter, der im Stil um die Jahrhundertwende gebaut wurde. Das städtische Wasserreservoir von 1899 bis 1901 zeichnet sich durch reich profilierte Portalbauten in Formen der Neuromantik und skulpierten Schmuckelementen aus. Im Jahre 2004 wurde der Boehlepark für die Öffentlichkeit geschlossen. Seitdem warten die Sachsenhäuser auf die Wiedereröffnung dieses Kleinods. Durch die weiter steigende Einwohnerzahl Sachsenhausens ist eine Öffnung des Parks dringend notwendig. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel müssen deshalb bereitgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026
Grün für mehr Aufenthaltsqualität: Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden!
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2101 Betreff: Grün für mehr Aufenthaltsqualität: Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden! Zu 1.-3. Die in der Anfrage genannten Ansätze - Entsiegelung, Begrünung, Verschattung, die Anwendung von Schwammstadtprinzipien sowie die Installation eines Trinkbrunnens - entsprechen in hohem Maße den Zielen des Magistrats im Bereich der Klimaanpassung und Hitzevorsorge. Die Platzflächen rund um die Kunstbibliothek befinden sich derzeit nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Dem Magistrat steht daher keine unmittelbare Zuständigkeit oder Entscheidungskompetenz für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu. Zudem steht einer Entsiegelung der Platzfläche zur Pflanzung von Bäumen mit Bodenanschluss die Unterbauung der gesamten Platzflächen mit einer Tiefgarage entgegen. Zur Realisierung der Zwischennutzung der Kunstbibliothek konnte der Magistrat die finanziellen Mittel für die notwendige bau- und brandschutztechnische Ertüchtigung einschließlich der Aufstellung von externen Toilettencontainern bereitstellen. Für diese Maßnahmen hat die vom Magistrat beauftragte KEG eine Baugenehmigungsplanung erarbeitet, die die Inbetriebnahme ab dem kommenden Jahr gewährleistet. Die KEG ist vom Magistrat auch beauftragt mit der Eigentümerin die Nutzung der Campusfreifläche zu vereinbaren. Dies ist die Vorrausetzung dafür, dass Vision 31 die stark versiegelten und überhitzten öffentlichen Platzflächen kurzfristig klimaresilienter und lebenswerter gestalten kann. Es sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und zur Klimaanpassung auf dem Kulturcampus als temporäre Gestaltungs- oder Umsetzungsmaßnahmen entwickelt und erprobt werden. Eine damit verbundene Pflanzenbewässerung wäre von Nutzerseite über die Entnahmestellen der Kunstbib zu organisieren. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat prüfen, ob für die projektierte Erprobungsphase städtische Fördermittel zur Verfügung gestellt werden können. Der Magistrat strebt an, die im Rahmen temporären Erprobung gewonnenen Erkenntnisse als Rahmenvorgaben in das noch ausstehende Wettbewerbsverfahren zum öffentlichen Raum zu überführen. Aufstellung eines Trinkbrunnens: Allgemeine Aussagen zur Umsetzbarkeit von Trinkbrunnen sind nicht möglich. Die Machbarkeit muss immer standortspezifisch geprüft werden. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage von Wasser- und Abwasserleitungen, Lage weiterer Leitungen, etwaige Untertunnelungen, Straßenoberfläche, Bepflanzung, etc.), stadtplanerische Aspekte (Frequentierung des Platzes, Nähe zu Wohnsiedlungen), das Überwärmungspotenzial des Standorts und Genehmigungsfähigkeit. Dies gilt auch für die Ausführung und Gestaltung, die sich an Hygiene, Funktionalität, Bedienbarkeit, Sicherheit und Anforderungen an Installationen zur Bereitstellung von Trinkwasser orientieren müssen. Genusstauglichkeit und Reinheit sind die obersten Gebote für die Bereitstellung von Trinkwasser. Die Auswahl neuer Trinkbrunnenstandorte erfolgt in einem strukturierten Verfahren durch die AG Trinkbrunnen. Diese besteht aus verschiedenen städtischen Ämtern und relevanten Akteuren unter der Federführung des Klimareferats. Die AG Trinkbrunnen berät regelmäßig über mögliche neue Standorte. Dies geschieht anhand einer umfangreichen Prüfliste, in die Standorte aus verschiedenen Quellen aufgenommen werden. Dazu gehören Anfragen aus der Bevölkerung, Vorschläge von Ortsbeiräten sowie Hinweise anderer Ämter. Nachdem die AG Trinkbrunnen sich auf neue Standorte verständigt hat, erfolgt die Ausschreibung der Bauleistungen durch das Klimareferat. Grundsätzlich können Anfragen zur Errichtung und zum Bau von Trinkbrunnen direkt an das Klimareferat gestellt werden. Dazu kann sich an die speziell dafür eingerichtete E-Mail-Adresse gewandt werden: trinkbrunnen@stadt-frankfurt.de. Die Stadt Frankfurt stellt auf ihrer Website eine digitale Karte zur Verfügung, auf der alle Standorte der öffentlichen Trinkbrunnen im Stadtgebiet dargestellt sind. Diese ist unter folgendem Link zu erreichen: https://frankfurt.de/themen/klima-und-energie/stadtklima/stadtklima-erleben/trin kbrunnen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7389
Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Café in der Kaimauer am Main
Etatanregung vom 28.11.2025, EA 66 entstanden aus Vorlage: OF 1564/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Café in der Kaimauer am Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 der Stadt Frankfurt werden Mittel für die Errichtung eines Cafés in der Kaimauer, z. B. in Teilen der alten Fischergewölbe in der Nähe der Alten Brücke, eingestellt. Begründung: Frankfurt wächst stetig weiter. Der Main ist mit seinen Grünflächen ein wichtiges Naherholungsgebiet und somit auch Treffpunkt für Jung und Alt. Diesen Ort gilt es zu bewahren und für möglichst viele Frankfurterinnen und Frankfurter attraktiv zu gestalten. Hierzu ist es notwendig, verstärkt der Verschmutzung der Grünflächen am Main entgegenzuwirken. Da die Kapazitäten des Maincafés zwischen Untermainbrücke und Holbeinsteg an den meisten sonnigen Tagen mehr als erschöpft sind und sich dieses Konzept eines "Cafés/Biergartens" in der Kaimauer aus Freizeit- und Sauberkeitsaspekten bewährt hat, ist es wünschenswert, ein zweites Café in der südlichen Kaimauer einzurichten. Hierzu ist es zunächst nötig, in der Kaimauer weitere Räumlichkeiten zu schaffen. Als mögliche Räumlichkeiten sollten Teile der alten Fischergewölbe in der Nähe der Alten Brücke geprüft werden (https://brueckenbauverein-frankfurt.de/die-geschichten-der-alten-bruecke/4-das- foyer-der-mainfischerca-1100-heute/). Das Maincafé zwischen Untermainbrücke und Holbeinsteg zeigt, dass ein solcher Gastronomiebetrieb im Einklang mit den Frankfurter Grünanlagen als Zone der Ruhe, Erholung und Entspannung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026
Körner-Gedenkstein und Sitzgelegenheiten reinigen
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7817 entstanden aus Vorlage: OF 1609/5 vom 28.10.2025 Betreff: Körner-Gedenkstein und Sitzgelegenheiten reinigen Der Magistrat wird gebeten, den Körner-Gedenkstein am Kreuzungsbereich Oberschweinstiegschneise/"Sandbrückschneise"/"Samstagsweg" zu reinigen und die Lesbarkeit der Inschrift zu verbessern. Die dort bestehenden Sitzgelegenheiten sind ebenfalls zu reinigen. Begründung: Der am Kreuzungsbereich Oberschweinstiegschneise/"Sandbrückschneise"/"Samstagsweg" stehende Gedenkstein ist nach einiger Zeit wieder zu reinigen. Durch den Standort im Stadtwald sind der Gedenkstein und die Sitzgelegenheiten starker Verwitterung ausgesetzt. Eine Instandsetzung ist aufgrund des Zustandes nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Situation an den Halteplätzen für Touristenbusse auf dem Theodor-Stern-Kai verbessern IV
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7810 entstanden aus Vorlage: OF 1602/5 vom 19.10.2025 Betreff: Situation an den Halteplätzen für Touristenbusse auf dem Theodor-Stern-Kai verbessern IV Vorgang: OM 1184/21 OBR 5; ST 754/22; OM 3169/22 OBR 5; ST 710/23; OM 4435/23 OBR 5; ST 225/24 Der Magistrat wird erneut gebeten, an den Halteplätzen für Touristenbusse auf dem Theodor-Stern-Kai Abfallbehälter aufzustellen und deren regelmäßige Leerung sicherzustellen sowie das Gebiet, insbesondere die Grünflächen, regelmäßig zu reinigen und eine mobile Toilette aufzustellen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten weiterhin, dass auf den Halteplätzen für Touristenbusse am Theodor-Stern-Kai parkende Busse ihre Motoren oft stundenlang laufen lassen und Abfälle aus den Bussen in den dortigen Büschen entsorgt werden. Ferner verrichten Fahrerinnen und Fahrer ihre Notdurft mangels Toiletten in den Hecken. Die von dem Magistrat in seinen Stellungnahmen vom 21.03.2022, ST 754, und vom 20.02.2023, ST 710, mitgeteilten Maßnahmen haben leider den Zustand vor Ort nicht verbessert. Es ist dringend Abhilfe zu schaffen, um Ungeziefer, insbesondere einen Rattenbefall, zu verhindern. Bei einer gemeinsamen Ortsbegehung am 28.06.2023 mit den zuständigen Ämtern wurden die oben geforderten Maßnahmen übereinstimmend für zielführend erachtet und der Ortsbeirat wurde um eine formelle Anregung gebeten. Trotz dieser Absprache hat der Magistrat nach formeller Anregung durch den Ortsbeirat 5 vom 15.09.2023, OM 4435, nicht gehandelt und in seiner Stellungnahme vom 26.01.2024, ST 225, die erneute Bitte des Ortsbeirates, Abfallbehälter und eine mobile Toilette aufzustellen sowie die Reinigung der Grünflächen zu intensivieren, abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1184 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 754 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3169 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 710 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4435 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 225
Hundekotbeutelspender am Ziegelhüttenweg/Ecke Teplitz-Schönauer-Straße
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2104 Betreff: Hundekotbeutelspender am Ziegelhüttenweg/Ecke Teplitz-Schönauer-Straße Der Magistrat wird die Anregung des OBR 5 umsetzen und einen Hundekotbeutelspender an genannter Stelle installieren. Das Grünflächenamt bittet den OBR 5, die Kontaktdaten der bereits bekannten Paten mitzuteilen, um im Anschluss Kontakt aufnehmen zu können und alles weitere abzustimmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7597
Angemeldete Versammlungen in Grünanlagen
Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 435 Betreff: Angemeldete Versammlungen in Grünanlagen Vorgang: A 368/25 AfD Der Magistrat nimmt wie folgt Stellung zu der Anfrage der AfD-Fraktion. Die Antworten stützen sich auf die verfassungsrechtlich garantierte Versammlungsfreiheit (Art. 8 Grundgesetz (GG) und Art. 14 Verfassung des Landes Hessen (Verf HE), das Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG) sowie die geltende Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen, des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichts Frankfurt. Zu 1: Die Versammlungsbehörde (Dezernat IX) ist originär zuständig für die Bearbeitung aller Versammlungen, auch wenn diese auf Flächen stattfinden, die nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main stehen (Konzentrationswirkung des Versammlungsrechts). Die vollständige Aufbereitung der Versammlungsakten für den angefragten Zeitraum 2014 bis 2018 ist jedoch aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren nicht mehr möglich. Die gewünschten Daten können rückwirkend entsprechend ab dem Jahr 2019 bereitgestellt werden. Die nachfolgende Aufstellung beschränkt sich auf mehrtägige Versammlungen, die in Grünanlagen stattfanden und somit den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes (Amt 67) berührten: Insgesamt wurden vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2024 insgesamt 8 mehrtägige Versammlungen in den genannten Grünanlagen registriert und durchgeführt: Jahr Ort der Versammlung Zeitraum 2021 Weseler Werft 11.08.2021 - 15.08.2021 2022 Riederwald 04.11.2022 - 28.02.2023 2022 Fechenheimer Wald 07.11.2022 - 17.11.2022 2023 Riederwald 05.01.2023 - 11.01.2023 2023 Riederwald 12.01.2023 - 18.01.2023 2023 Bertramswiese 15.09.2023 - 16.09.2023 2024 Rebstockpark 22.03.2024 - 23.03.2024 2024 Niddapark 12.10.2024 - 13.10.2024 Zu 2: Die Versammlungsbehörde trägt grundsätzlich keine Kosten für Versammlungen und gewährt keine Zuschüsse. Das Grünflächenamt erfasst die Kosten nicht, die dem Amt durch die unter Frage 1 aufgeführten Versammlungen möglicherweise entstanden sind. Zu 3: Da die Kosten für die genannten Versammlungen beim Grünflächenamt nicht erfasst wurden, ist diesbezüglich keine Angabe möglich. Zu 4: Da die Kosten für die genannten Versammlungen beim Grünflächenamt nicht erfasst wurden, ist diesbezüglich keine Angabe möglich. Zu 5: Die Versammlungsbehörde trifft jede versammlungsrechtliche Entscheidung individuell auf Grundlage einer konkreten Gefahrenprognose gemäß § 14 Abs. 1 HVersFG. Da jede Versammlung eine spezifische Gemengelage von Ort, Zeit und Teilnehmerzahl aufweist, sind pauschale Aussagen zu Beschränkungen nicht möglich. Die Erstellung und Weitergabe einer umfassenden und detaillierten Liste aller verfügten Beschränkungen für die genannten mehrtägigen Versammlungen ist aus verwaltungsökonomischen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Grundsätzlich werden versammlungsrechtlich zulässige Beschränkungen verfügt, um eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren und Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Beispielhafte Kategorien von Beschränkungen, die durch die Versammlungsbehörde typischerweise verfügt werden: Sicherheit und Brandschutz: Untersagung von offenem Feuer, Grills und pyrotechnischen Erzeugnissen; Verbot des Mitführens von Gegenständen, die als Brandmittel dienen können. Schutz der öffentlichen Ordnung: Einhaltung der Nachtruhe (z.B. 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr) sowie Beschränkungen der Lautstärke (Dezibel-Grenzwerte) zum Schutz Anwohnender. Verkehrssicherung und Rettungswege: Sicherstellung der jederzeitigen Zugänglichkeit und Freihaltung von Ein- und Ausgängen, Zufahrten, Rettungswegen und Hydranten. Umwelt- und Denkmalschutz: Regelungen zur schonenden Behandlung der Grünfläche, zur ordnungsgemäßen Müllentsorgung und zur Einhaltung von Mindestabständen zu Skulpturen, Denkmälern oder sonstigen geschützten Objekten. Versammlungsleitung und Organisation: Vorgaben zur Kennzeichnung von Ordnern (Anzahl und Belehrung) und zur ständigen Erreichbarkeit der Versammlungsleitung während der Versammlung. Zu 6: Die Versammlungsbehörde trägt keine Kosten für das Camp und gewährt keine Zuschüsse. In der gegenständlichen Anfrage wird behauptet, die Stadt Frankfurt am Main hätte etwa 20 Toiletten für das Camp bezahlt. Dies ist unzutreffend. Der Magistrat übernimmt keine Kosten für Toiletten oder sonstige Versammlungsinfrastruktur, außer den unten genannten präventiven Schutzmaßnahmen. Die Bereitstellung solcher Infrastruktur fällt grundsätzlich in die Verantwortung des Anmelders. Dem Grünflächenamt sind im Zusammenhang mit dem Camp folgende Kosten entstanden. Kostenposten (Grünflächenamt) Betrag Sicherung der Spielplätze, Biotopflächen, Denkmäler 11.409,36 € Wiederherstellung Rasenfläche 2.730,16 € Entfernung Graffiti 1.458,77 € Gesamtkosten (Amt 67) 15.598,29 € Zu 7: Seitens der Umweltbehörden und dem Dezernat X wurden Einwände bezüglich der Flächenauswahl aufgrund der Schutzbedürftigkeit des Geländes vorgebracht. Aufgrund der dort befindlichen Flora, Fauna und Verhältnisse vor Ort wurde die Versammlung kritisch hinterfragt und es wurden alternative Standortvorschläge unterbreitet, welche jedoch vom Anmelder nicht angenommen wurden. Zu 8: Die genutzte Rasenfläche wurde stark beansprucht. Inwieweit Schäden an den Baumwurzeln durch die Inanspruchnahme durch das Camp entstanden sind, kann erst langfristig festgestellt werden. Zu 9: Der Magistrat ist im Rahmen der Versammlungsfreiheit zur Neutralität verpflichtet und nimmt keine inhaltliche oder politische Bewertung von Versammlungen vor. Die Bewertung der Legalität einer Versammlung erfolgt ausschließlich nach potenziellen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, nicht nach der politischen Botschaft. Das Versammlungsrecht schützt Meinungsäußerungen, auch zu radikalen politischen Zielen oder wenn die Inhalte als unbequem empfunden werden, solange sie friedlich und ohne unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erfolgen. Die Stadt Frankfurt am Main ist sich ihrer Verantwortung bewusst, nicht nur extreme Strömungen abzuwehren, sondern auch das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlung konsequent zu verteidigen (Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG). Zu 10: Die Wahl des Ortes, des Zeitpunkts und des Formats (z. B. Protest-Camp) einer Versammlung liegt im Ermessen der Anmeldenden und ist Teil des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG, Art. 14 Verf HE). Das Versammlungsformat "Protest-Camp" ist in der Rechtsprechung der obersten Gerichte als zulässig anerkannt. Die notwendige Infrastruktur ist als versammlungsimmanent anerkannt und wird durch die Konzentrationswirkung des Versammlungsrechts abgedeckt, weshalb keine Sondernutzungserlaubnis des Grünflächenamtes erforderlich ist. Eine zwangsweise Verlegung des Versammlungsortes oder eine Verkürzung der Dauer ist nur möglich, wenn eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung besteht (§ 14 Abs. 1 HVersFG). Die grundsätzliche Sperrung einer öffentlichen Fläche für Versammlungen ist rechtlich nicht möglich. Zum hessischen Versammlungsrecht: Die Befugnis zur Beschränkung der Versammlungsfreiheit ist seit dem Wechsel zu Landesrecht eng auszulegen. Art. 14 Abs. 2 Verf HE regelt im Gegensatz zu Art. 8 Abs. 2 GG keinen ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt für Beschränkungen, sondern lediglich eine Anmeldepflicht. Gemäß der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen dient die Beschränkungsbefugnis daher primär dem Schutz anderer Rechtsgüter mit Verfassungsrang nach der Verfassung des Landes Hessen (z. B. Leib, Leben, oder Freiheit). Eine verschärfte Auslegung von Beschränkungen, analog zu älteren Entscheidungen (z. B. "Fest für Friede und Freiheit" 2020), ist aufgrund diverser höchstrichterlicher Rechtsprechungen, wie dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.05.2022 (6 C 9/20), die eine andere Bewertung erfordern, nicht mehr zulässig. Die Versammlungsbehörde handelt auf Grundlage des Gesetzes und der geltenden Rechtsprechung. Sie wird weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel prüfen, um Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, muss jedoch die verfassungsrechtliche Gestaltungsfreiheit der Versammlungsanmeldenden respektieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 10.09.2025, A 368 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4, 7, 9, 11 Versandpaket: 03.12.2025
Bänke und Abfalleimer auf dem Weg zum Kesselbruchweiher
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7823 entstanden aus Vorlage: OF 1617/5 vom 03.11.2025 Betreff: Bänke und Abfalleimer auf dem Weg zum Kesselbruchweiher Der Magistrat wird gebeten, auf dem Weg durch den Stadtwald vom Hainer Weg bis zum Kesselbruchweiher in regelmäßigen Abständen Bänke und Abfalleimer aufzustellen, die so verschließbar sind, dass Wild nicht an den Müll herankommt. Begründung: Der Weg durch den Stadtwald vom Hainer Weg an der Grastränke vorbei zum Kesselbruchweiher ist bei Spaziergängern sehr beliebt. Vor einiger Zeit wurden die auf diesem Weg befindlichen Bänke und Abfalleimer abgebaut. Gerade für ältere Leute besteht aber das Bedürfnis, sich auf ihrem Spaziergang hinzusetzen. Das Aufstellen von Abfalleimern ist ebenfalls notwendig, um einer Vermüllung des Waldes entgegenzutreten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Pflege und Rückschnitt des Baumbestands in der Alfred-Delp-Straße
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7815 entstanden aus Vorlage: OF 1607/5 vom 20.10.2025 Betreff: Pflege und Rückschnitt des Baumbestands in der Alfred-Delp-Straße Der Magistrat wird gebeten, den öffentlichen Baumbestand in der Alfred-Delp-Straße intensiver zu pflegen und den dringend nötigen Rückschnitt, insbesondere im südlichen Bereich auf und neben dem Spielplatz, vorzunehmen. Begründung: Der oben genannte Bereich zeichnet sich durch einen sehr dichten Bewuchs aus. Die großen Bäume ragen inzwischen in großem Maße auf private Flächen. Der Baumbestand überragt die Flächen teilweise so stark, dass praktisch kein Sonnenlicht mehr auf die besagten Flächen fällt. Dies führt außerdem dazu, dass die Installation von Photovoltaikanlagen unwirtschaftlich wird und deshalb nicht umgesetzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Rückschnitt der Bäume auf dem Abenteuerspielplatz Wildgarten
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7813 entstanden aus Vorlage: OF 1605/5 vom 15.10.2025 Betreff: Rückschnitt der Bäume auf dem Abenteuerspielplatz Wildgarten Der Magistrat wird gebeten, die Bäume auf dem Abenteuerspielplatz Wildgarten fachgerecht zurückzuschneiden. Begründung: Das Grünflächenamt sieht den Rückschnitt der Bäume auf dem Abenteuerspielplatz Wildgarten nicht in seinem Zuständigkeitsbereich, da diese nicht gelistet sind. Das Grundstück gehört allerdings der Stadt. In letzter Zeit kam es bereits durch das Abbrechen eines Baumes auf die Stresemannallee und auf die Oberleitung der Straßenbahn zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen. Da der Wildgarten erhebliche soziale Arbeit leistet und nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um die Bäume zurückschneiden zu lassen, liegt es bei der Stadt, diese Kosten zu übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sportparcours im Stadtwald
Etatanregung vom 28.11.2025, EA 89 entstanden aus Vorlage: OF 1587/5 vom 04.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sportparcours im Stadtwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Errichtung eines Sportparcours/Trimm-Dich-Parcours im Stadtwald eingestellt. Begründung: In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Freizeitaktivitäten im Freien deutlich gestiegen. Immer mehr Freizeitsportler wollen neben dem klassischen Ausdauertraining auch Muskelaufbauübungen und/oder Dehnübungen durchführen. Bereits vor mehreren Jahren gab es einen Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours im Frankfurter Stadtwald, der aufgrund mangelnder Instandhaltung entfernt werden musste. Hier könnte bzgl. eines neuen Trimm-Dich-Parcours angesetzt werden. Zur Errichtung eines Sportparcours bietet sich die Wiese bei der Stoltzeschneise am Luderbach und die Wiese an der Ecke Wendelsweg/Kesselbruchschneise an. Der Frankfurter Stadtwald ist seit Jahren Treffpunkt aktiver Breitensportler. Der Sportparcours/Trimm-Dich-Parcours würde das Freizeitangebot erweitern und die Attraktivität erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026
Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neugestaltung des Haardtwaldplatzes in Niederrad
Etatanregung vom 28.11.2025, EA 94 entstanden aus Vorlage: OF 1592/5 vom 08.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neugestaltung des Haardtwaldplatzes in Niederrad Vorgang: OM 7346/21 OBR 5; ST 1041/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden ausreichend Mittel für die Neugestaltung des Haardtwaldplatzes in Niederrad eingestellt. Wie in der Stellungnahme vom 07.05.2021, ST 1041, beschrieben, sollen im nördlichen Teil (ehemaliger Friedhof) die Wege überarbeitet und Bänke ausgetauscht werden. Außerdem soll durch zusätzliche Baumpflanzungen und den Ersatz von Rasenflächen durch extensive Staudenbeete eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität erreicht werden. Auch im südlichen Teil um den Wendehammer der Straßenbahn soll unter Berücksichtigung der verkehrlichen Belange die Wiese verschönert werden. Begründung: Die in der Stellungnahme ST 1041 beschriebenen Maßnahmen sollen zeitnah umgesetzt werden. Auch im südlichen Teil des Platzes um den Wendehammer der Straßenbahn können Verbesserungen der Aufenthaltsqualität erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7346 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1041 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026
Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sonnenschirme auf Spielplätzen in Sachsenhausen
Etatanregung vom 28.11.2025, EA 90 entstanden aus Vorlage: OF 1588/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sonnenschirme auf Spielplätzen in Sachsenhausen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für noch fehlende Sonnenschirme auf Spielplätzen wie z. B. am Affentorplatz und an der Gerbermühlwerft am Deutschherrnufer eingestellt. Begründung: In Sachsenhausen gibt es auf mehreren Spielplätzen immer noch keinen ausreichenden Sonnenschutz für spielende Kinder; insbesondere an Sandkästen, in denen kleinere Kinder über einen längeren Zeitraum sitzen und spielen, ist es dringend erforderlich, für ausreichend Sonnenschutz zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026
Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Vorplatz am Frauenhoftor neu gestalten und bepflanzen
Etatanregung vom 28.11.2025, EA 67 entstanden aus Vorlage: OF 1565/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Vorplatz am Frauenhoftor neu gestalten und bepflanzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden Planungsmittel für die Neugestaltung des Vorplatzes am Frauenhoftor eingestellt. Begründung: Der Vorplatz des Frauenhoftores ist seit Jahren ungepflegt, trostlos und dem historischen Gebäude nicht angemessen. Das Frauenhoftor ist als historisches Gebäude eine der wenigen vollständig erhaltenen Barockanlagen in Frankfurt. Es ist unverständlich und schade, dass der ungepflegte und trostlose Vorplatz nicht neu gestaltet wird. Eine Neugestaltung ist daher mehr als angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026
Götterbauminvasion
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2106 Betreff: Götterbauminvasion Durch globale Handels-, Reise- und Verkehrsströme werden immer wieder Tier- und Pflanzenarten aus ihren natürlichen Verbreitungsgebieten in neue Regionen transportiert. Breiten sich diese gebietsfremden Arten stark aus, können sie nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben und dadurch geschützte Arten und Lebensräume gefährden. Ist dies der Fall, werden gebietsfremde Arten als invasive Arten bezeichnet. Hierzu zählt auch der Götterbaum. Er gehört jedoch bereits zu den etablierten Arten, das bedeutet, er ist mittlerweile vor allem in sommerwarmen Gebieten und Städten sehr weit verbreitet. Götterbäume sind zwar grundsätzlich als invasiv eingestuft, verursachen aber in Frankfurt bislang keinen bedeutsamen Schaden auf Grün- oder naturschutzwürdigen Freiflächen. Die Art kommt vor allem im innerstädtischen Bereich und entlang von Infrastrukturachsen vor. Problematische Vorkommen in Schutzgebieten oder sensiblen Lebensräumen, wie Magerrasen, sind derzeit nicht bekannt. Stattdessen gibt es durchaus markante und prägende Götterbäume im städtisch geprägten Raum, die das dortige Extremklima aushalten und daher aus stadtklimatischer Sicht erhaltungswürdig sind. Da der Götterbaum inzwischen als etabliert gilt, ist eine Bekämpfung lediglich in konkreten Einzelfällen sinnvoll - insbesondere im Bereich von naturschutzfachlich wertvollen Biotopen - zum Beispiel geschützten oder gefährdeten Biotopen - oder wenn eine Bedrohung für seltene Tier- oder Pflanzenarten vorliegt, kann eine Bekämpfung zielführend und der Aufwand vertretbar sein. Nichts desto trotz sind die Mitarbeiter:innen des Grünflächenamtes sowie beauftragte Firmen angewiesen, in den Park- und Grünanlagen, aufkommende Jungbäume des Götterbaumes fachgerecht zu entfernen oder durch regelmäßige Pflegeschnitte in ihrem Wachstum zu behindern, um eine unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern. Nach Auskunft aus dem Baumkataster ist ersichtlich, dass der Vorplatz des Eschenheimer Turmes durch zwei Linden und eine Robinie definiert ist. Der gesamte Außenbereich steht in der Zuständigkeit des Amtes für Straßenbau und Erschließung. Dem Amt für Bau und Immobilien, ABI, obliegt die Zuständigkeit ausschließlich für den Turm selbst. Im ABI besteht keine Kenntnis über eventuelle Schäden an der Gebäudesubstanz, die durch umliegenden Baumbewuchs verursacht worden wären. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1252
Weitere Pflanzinseln am nördlichen Mainufer
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2107 Betreff: Weitere Pflanzinseln am nördlichen Mainufer Der Magistrat bedankt sich für die Anregung des Ortsbeirats 1. Leider kann der Vorschlag in diesem Fall nicht umgesetzt werden. Im genannten Bereich des nördlichen Mainufers. finden zwischen Holbein- und Eiserner Steg regelmäßig große Veranstaltungen wie das Mainuferfest, das Mainfest sowie verschiedene Versammlungen statt. Durch diesen intensiven Nutzungsdruck würden neu angelegte Beete stark beansprucht und müssten vermutlich jedes Jahr erneuert werden. Wo immer es möglich war, hat der Magistrat in den vergangenen Jahren bereits neue Pflanzbeete am nördlichen Mainufer angelegt. Beispiele sind das große Staudenbeet an der Friedensbrücke, das Staudenbeet am Rondell vor dem Main-Nizza-Café sowie der Mediterrane Garten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7561
Wiederherstellung der Grünanlage Röderbergweg
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2105 Betreff: Wiederherstellung der Grünanlage Röderbergweg Der Magistrat dankt dem Ortsbeirat für den Hinweis auf den Zustand der Grünanlage am Röderberghang. Wie der Ortsbeirat zutreffend beschreibt, besteht in der Anlage, die entgegen der Annahme nicht unter Denkmalschutz nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz steht, ein deutlicher Sanierungsbedarf. Der Magistrat setzt sich dafür ein, im Rahmen des Programms "Grüne Räume" in den kommenden Jahren die notwendigen Mittel für eine umfassende Neugestaltung bereitzustellen. Bereits in den nächsten Wochen werden erste Pflegemaßnahmen umgesetzt: Die überalterten Forsythienhecken werden zurückgeschnitten und invasive Götterbäume sowie Wildwuchs werden entfernt. Der Ortsbeirat wird darüber informiert, dass der Röderberghang im Bereich der Grünanlage als Naturdenkmal "Steilufer Röderberg" nach der "Verordnung zum Schutz der Naturdenkmäler in Frankfurt am Main" (Amtsblatt Nr. 44 vom 28.10.2025, Seite 774) geschützt ist. Für den geschützten Bereich wird ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt, der Eingang in die oben genannte geplante Neugestaltung finden wird. Grünflächenamt und das für die Umsetzung der Naturdenkmalverordnung zuständige Umweltamt werden dem Ortsbeirat die Entwicklungs- und Gestaltungsmaßnahmen nach deren Erarbeitung gemeinsam vorstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7365
Bäume auf dem Spielplatz in der Ginnheimer Landstraße pflanzen
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7787 entstanden aus Vorlage: OF 1129/9 vom 01.11.2025 Betreff: Bäume auf dem Spielplatz in der Ginnheimer Landstraße pflanzen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz in der Ginnheimer Landstraße zur Straße hin drei neue Bäume und möglicherweise weitere Bäume auf dem Gelände zu pflanzen. Begründung: Der Spielplatz in der Ginnheimer Landstraße liegt zentral und wird von vielen Menschen zur Naherholung besucht. Zur Ginnheimer Landstraße hin stehen drei sehr schöne alte, großkronige Bäume. Die Baumreihe ist allerdings unterbrochen und es gibt genug Platz, um diese zu schließen. Außerdem würden zusätzliche Bäume den Straßenlärm zum Spielplatz hin abschirmen. Möglicherweise ist auf dem Gelände noch mehr Platz für neue Bepflanzungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Renovierung und Modernisierung der Kinderspielplätze im Ortsbezirk 8
Etatanregung vom 27.11.2025, EA 132 entstanden aus Vorlage: OF 648/8 vom 06.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Renovierung und Modernisierung der Kinderspielplätze im Ortsbezirk 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Etat für Pflege und Einrichtungen städtischer Spielplätze wird um den Betrag erhöht, der für die Renovierung und Modernisierung der Kinderspielplätze im Ortsbezirk 8 erforderlich ist. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Die allermeisten Spielplätze im Ortsbezirk und insbesondere im Bereich Nordweststadt sind in einem bedauernswerten Zustand, gleichzeitig leben wieder mehr Kinder im Bezirk. Da Spielplätze für die Freizeitgestaltung vieler Kinder elementar sind und die Spielmöglichkeiten auch für die Entwicklung von Kindern sehr wichtig sind, da sie ihnen Freiräume für Kreativität und Spiel außerhalb einer möglicherweise beengten Wohnsituation bieten, ist es geboten, ausreichend Spielplätze mit einem vielseitigen Angebot und für verschiedene Altersgruppen anzubieten. Spielplätze, welche den Wohnbauunternehmen gehören, sollten in einem Pilotprojekt gemeinsam mit der Stadt saniert werden und dafür öffentlich nutzbar sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026
Baumpflanzung an der Ecke Haeberlinstraße/LandgrafPhilippStraße
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7797 entstanden aus Vorlage: OF 1146/9 vom 10.11.2025 Betreff: Baumpflanzung an der Ecke Haeberlinstraße/Landgraf-Philipp-Straße Nachdem der Neubau auf dem Gelände des ehemaligen Gebäudes des Evangelischen Jugendwerks Hessen e. V. auf dem Eckgrundstück Haeberlinstraße/Landgraf-Philipp-Straße fertiggestellt ist, ist jenseits der Grundstücksbegrenzung ein kleiner Eckbereich verblieben, der sich für eine Baumpflanzung anbieten würde. Dieser befindet sich unmittelbar auf der Ecke der beiden genannten Straßen im Bereich des Gebäudes Landgraf-Philipp-Straße 40. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob sich dieser mögliche Baumstandort auf öffentlichem Grund befindet, sich für eine Baumpflanzung eignet und - sofern beides positiv beantwortet werden kann - dort eine Baumpflanzung vorzunehmen. Bilder: A. Rühle Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Wiederherstellung des Friedhofs Eschersheim
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7795 entstanden aus Vorlage: OF 1144/9 vom 12.11.2025 Betreff: Wiederherstellung des Friedhofs Eschersheim Im Zuge des Ausbaus der S 6-Strecke wurde der Friedhof Eschersheim stark in Mitleidenschaft gezogen. Für die Baumaßnahmen musste die westliche Friedhofsmauer entfernt werden. Laut Mitteilung des Grünflächenamts vom 18.11.2021 war vorgesehen, die alte Mauer durch eine moderne und begrünte Schallschutzmauer zu ersetzen. Der derzeitige Zustand entspricht diesem Ziel jedoch nicht: Aktuell besteht die Begrenzung aus einer grünen Schallschutzwand mit einer vorgelagerten Seilabsicherung entlang der Mauer. Diese provisorische Lösung ist weder optisch ansprechend noch einem Friedhof als würdiger Ort des Gedenkens angemessen. Darüber hinaus musste im Rahmen der Baumaßnahmen das barrierefreie Toilettengebäude an der Ecke zur Kobbachstraße abgerissen werden. Ersatzweise wurden mobile Container aufgestellt, die nicht barrierefrei sind. Dieser unhaltbare Zustand besteht bis heute fort, obwohl die Bauarbeiten an der Bahnstrecke seit Monaten abgeschlossen sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. das barrierefreie Toilettengebäude am Friedhof Eschersheim zeitnah neu zu errichten und in der Zwischenzeit die temporären Toilettencontainer auch außerhalb von Beerdigungen zu öffnen; 2. die westliche Begrenzung des Friedhofs zur Bahnlinie hin in einen würdigen und dem Ort angemessenen Zustand zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Kühle Orte im Ortsbezirk: Zwei genügen nicht für die Bevölkerung
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7801 entstanden aus Vorlage: OF 1153/9 vom 11.11.2025 Betreff: Kühle Orte im Ortsbezirk: Zwei genügen nicht für die Bevölkerung Der Magistrat wird gebeten, die Anzahl der sogenannten kühlen Orte im Ortsbezirk 9 deutlich zu erhöhen. Zwei Orte, der Sinaipark und die Stadtteilbibliothek Dornbusch, können nicht ausreichen für eine Bevölkerung von über 50.000 Menschen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Neugestaltung Grünanlage Nied-Süd
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7720 entstanden aus Vorlage: OF 1347/6 vom 09.11.2025 Betreff: Neugestaltung Grünanlage Nied-Süd Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Planungen zur Gestaltung der neuen Grünanlage in Nied-Süd, die mit Beteiligung der im Umfeld Wohnenden einherging. Die geplante Aufwertung des Areals zwischen Alzeyer Straße und B40a stellt einen wichtigen Beitrag zur Naherholung, sozialen Begegnung und quartiersbezogenen Entwicklung dar. Bei der Vorstellung des Konzepts zur Grünanlage Nied-Süd durch das Grünflächenamt und das Stadtplanungsamt am 21.10.2025 stellte sich heraus, dass Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens im Rahmen des Städtebauprogramms "Sozialer Zusammenhalt Nied" - u. a. der Erhalt der Parkplätze in der Landauer Straße - im aktuellen Entwurf bislang nicht berücksichtigt wurden. Der Ortsbeirat legt Wert darauf, dass diese Ergebnisse und Wünsche bei der weiteren Planung und Realisierung der Grünanlage mitberücksichtigt werden. Aus diesem Grund wird der Magistrat gebeten, dass die unten beschriebenen Maßnahmen im weiteren Planverfahren des vorgestellten Konzepts zur Grünanlage Nied-Süd, welchem der Ortsbeirat zustimmt, geprüft und umgesetzt werden: 1. Erhalt bzw. Kompensation der Stellplätze in der Landauer Straße: a) Der Ortsbeirat misst dem Erhalt der bestehenden Stellplätze auf Höhe der Landauer Straße 32 bis 36 höchste Priorität bei. Bisher war dort das Parken erlaubt. Die Fläche des bisherigen Parkplatzes soll durch geeignete planerische Maßnahmen (z. B. Anbringung von Rasengittersteinen ohne Versiegelung des Bodens) zur Nutzung als öffentliche Parkfläche für das Wohngebiet weiterhin erhalten bleiben. b) Sollte sich der Erhalt der Stellplätze im Zuge der Grünflächengestaltung nicht realisieren lassen, fordert der Ortsbeirat mindestens eine gleichwertige Kompensation in unmittelbarer Nähe. 2. Einrichtung einer Toilettenanlage: Es soll in der Grünanlage eine Toilettenanlage im Bereich des Spielplatzes installiert werden. Diese könnte analog zur Lösung am Spielplatz Wörthspitze als mobile Toilette vorgesehen werden, die regelmäßig gereinigt bzw. getauscht wird. 3. Installation eines Trinkbrunnens in der Grünanlage: Die Installation eines Trinkbrunnens wird als wichtiger Beitrag zur Aufenthaltsqualität, Gesundheit und Nachhaltigkeit angesehen und sollte umgesetzt werden. Begründung: Die vorgestellte Planung zur Grünanlage in Nied-Süd wurde vom Ortsbeirat grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig wurden im Beteiligungsprozess sowie in der Sitzung des Ortsbeirats am 21.10.2025 mehrere konkrete Hinweise und Wünsche geäußert, die bislang im Entwurf nicht berücksichtigt sind. Besonders hervorgehoben wurde der Erhalt der Stellplätze in der Landauer Straße, da die betroffene Siedlung bereits heute unter hohem Parkdruck leidet. Der Wegfall der bestehenden Parkmöglichkeiten würde die Situation deutlich verschärfen. Bisher ist dort das Parken erlaubt. Auf "Parken auf eigene Gefahr" weist ein Schild hin, auch sind in der Vergangenheit vom Magistrat extra zum Abgrenzen des Parkplatzes Absperrbügel gesetzt worden. Sollte ein Erhalt nicht möglich sein, ist eine gleichwertige Kompensation im direkten Umfeld zwingend erforderlich. Darüber hinaus wurde mehrfach der Wunsch nach einer Toilettenanlage geäußert, insbesondere im Bereich der Spiel- und Sportflächen. Auch eine mobile Lösung sollte möglich sein - analog zum Spielplatz Wörthspitze - und würde die Aufenthaltsqualität und Hygiene deutlich verbessern. Die Installation eines Trinkbrunnens wurde ebenfalls als wichtiges Element für Gesundheit, Nachhaltigkeit und soziale Nutzung benannt. Die Maßnahme ist bereits angedacht, sollte aber mit Nachdruck umgesetzt werden. Der Ortsbeirat möchte mit diesem Antrag sicherstellen, dass die genannten Punkte im weiteren Planungsverlauf ernsthaft geprüft und umgesetzt werden, um die Akzeptanz und Funktionalität der Grünanlage im Quartier nachhaltig zu stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7721
Ernten oder Aufsammeln von Äpfeln auf städtischen Grundstücken in der Gemarkung Berkersheim
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7758 entstanden aus Vorlage: OF 1165/10 vom 10.11.2025 Betreff: Ernten oder Aufsammeln von Äpfeln auf städtischen Grundstücken in der Gemarkung Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es in der Gemarkung Berkersheim städtische Grundstücke mit Apfelbäumen gibt, deren Früchte zum Beispiel von Kindergartenkindern aus der Umgebung in kleineren Mengen aufgesammelt oder geerntet werden könnten, um gemeinsam Saft oder Apfelmus herstellen zu können. Begründung: Spazieren Gehende haben darauf aufmerksam gemacht, dass es zwischen Preungesheim, Berkersheim und dem Heilsberg Apfelbäume gibt, die voller Äpfel hängen, die anscheinend nicht abgeerntet werden. Laut dem zuständigen Ortslandwirt gibt es neben vielen privaten Eigentümern auch Streuobstwiesen in städtischem Besitz. Es wäre schade, wenn dieses Obst ungenutzt verkommt. In Hessen gibt es bereits die Aktion "Gelbes Band", mit dem Besitzerinnen und Besitzer von Obstbäumen signalisieren können, dass das Obst für die Allgemeinheit zum Abernten freigegeben ist. Vielleicht wäre das auch an dieser Stelle eine Möglichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Baumscheibe vor dem Dom bepflanzen
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7771 entstanden aus Vorlage: OF 1783/1 vom 08.11.2025 Betreff: Baumscheibe vor dem Dom bepflanzen Der Magistrat wird gebeten, die Baumscheibe des mittlerweile entfernten Baumes zwischen dem Dom und dem Haus "Goldene Waage" zu bepflanzen. Durch Frühblüher, Stauden und andere Pflanzen soll das Beet eine Aufwertung bekommen und dadurch die Aufenthaltsqualität im gesamten Platzbereich verbessern. Begründung: Die betreffende Baumscheibe in der Frankfurter Altstadt ist derzeit unbepflanzt; es ist lediglich blanke Erde sichtbar. Durch eine Bepflanzung mit Frühblühern könnte diese Fläche insbesondere im Frühjahr zu einer optischen Aufwertung des Umfelds beitragen. Darüber hinaus würde eine ergänzende Bepflanzung mit Stauden oder anderen blühenden Pflanzen das Erscheinungsbild dieses Bereichs dauerhaft verbessern und zur Attraktivität der Altstadt beitragen. Der Platz zwischen dem Dom und der "Goldenen Waage" wird täglich von zahlreichen Besucherinnen und Besuchern - sowohl Touristinnen und Touristen als auch Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern - frequentiert und verdient daher eine gestalterische Aufwertung durch Begrünung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Botanische Führungen im Nizza sichtbar kommunizieren
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7767 entstanden aus Vorlage: OF 1779/1 vom 10.11.2025 Betreff: Botanische Führungen im Nizza sichtbar kommunizieren Der Magistrat wird gebeten, in den bestehenden Schaukästen oder in neuen, zusätzlichen Schaukästen das Angebot zu botanischen Führungen des Grünflächenamtes auszuhängen. Begründung: Das Nizza ist eine der größten mediterranen, öffentlichen Parkanlagen nördlich der Alpen. Das warme Mikroklima ermöglicht das Pflanzen winterharter, mediterraner und besonderer Bäume und Sträucher, wie beispielsweise den Mammutbaum oder Palmen. Das Grünflächenamt organisiert mehrmals im Jahr botanische Führungen im Nizza. Diese sollten rund um die Parkfläche den interessierten Besuchenden zur Information ausgehängt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Was war los am KobeltZoo?
Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1314 entstanden aus Vorlage: OF 1364/6 vom 06.11.2025 Betreff: Was war los am Kobelt-Zoo? Dem Ortsbeirat ist von Bürger:innen berichtet worden, dass das Grünflächenamt gegen die Halloweenfeier im Kobelt-Zoo vorgegangen ist. Die Halloweenfeier wird mit großem ehrenamtlichen Engagement von den Freund:innen des Kobelt-Zoos vorbereitet und begleitet. Die Stadt Frankfurt sollte bemüht sein, dieses bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen. Das behördliche Einschreiten kurzfristig vor Beginn der Halloweenfeier hat zu einer erheblichen Belastung der Personen geführt, die sich für den Kobelt-Zoo und die Halloweenfeier engagiert haben und hinterlässt eine erhebliche Verunsicherung. Den Bürger:innen ist insbesondere unverständlich, dass gegen den Kobelt-Zoo vorgegangen wird, während bei anderen und viel massiveren Verstößen bei der Nutzung des Grillplatzes häufig ein behördliches Einschreiten ganz unterbleibt oder es jedenfalls an Nachhaltigkeit vermissen lässt. Ein solches ungleiches Vorgehen mindert die Akzeptanz behördlichen Handelns. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu berichten, 1. ob und warum es zu einem Einschreiten gegen die beabsichtigte Halloweenfeier 2025 im Kobel-Zoo gekommen ist; 2. welche Beanstandungen es konkret gegeben hat; 3. wie zu rechtfertigen ist, dass gegen massive und offensichtliche ordnungsrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit der Nutzung des Grillplatzes nicht oder nur zurückhaltend vorgegangen wird, während gegenüber dem Kobelt-Zoo mit einer Untersagungsverfügung gedroht wird; 4. ob diese Beanstandungen nicht im Vorfeld im gegenseitigen Einvernehmen hätten gelöst werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Mehr Sitzbänke rund um das Nizza am Main
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7768 entstanden aus Vorlage: OF 1780/1 vom 10.11.2025 Betreff: Mehr Sitzbänke rund um das Nizza am Main Der Magistrat wird gebeten, rund um das Nizza, insbesondere auf der Ost-West-Wegeverbindung nördlich der Hafenbahn und südlich des Nizza zwischen den Bäumen in Blickrichtung auf das Nizza, mindestens sechs weitere Sitzbänke (Frankfurter Bank) zum Verweilen aufzustellen. Begründung: Unter der Baumreihe am Nizza fehlt es an Sitzmöglichkeiten, die gerade an heißen Tagen den Menschen schattige Orte zum Ausruhen bieten. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Sitzbänke im Grünzug Feldscheidenstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7762 entstanden aus Vorlage: OF 1169/10 vom 04.11.2025 Betreff: Sitzbänke im Grünzug Feldscheidenstraße Der Magistrat wird gebeten, zusätzlich noch mehrere normale Sitzbänke für ältere Personen im Grünzug Feldscheidenstraße aufzustellen. Begründung: Die dort installierten Betonbänke sind sicherlich passend zu dem neuen Bild des Grünzugs, werden aber von älteren Mitbürger*innen als unbequem empfunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Nied: Mobile und dauerhafte Begrünung des gepflasterten Platzes auf der ThereseHergerAnlage
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7729 entstanden aus Vorlage: OF 1357/6 vom 09.11.2025 Betreff: Nied: Mobile und dauerhafte Begrünung des gepflasterten Platzes auf der Therese-Herger-Anlage Vorgang: OM 5516/ 24 OBR 6; ST 1513/24 1. Dauerhafte Begrünung mit Baumreihen und Sitzgelegenheiten: Der Magistrat wird gebeten, die Planung und Umsetzung einer dauerhaften Begrünung in Form zusammenhängender Baumreihen (ca. zehn bis zwölf Bäume) auf der öffentlichen Platzfläche zu veranlassen - analog zum Prinzip der Bäume auf dem Neumarkt in Nied oder auf der Zeil (durchgehende Reihe statt Einzelbäume). Zusätzlich sollen zwei Sitzbänke in den entstehenden Baumreihen integriert werden, um eine attraktive und schattige Aufenthaltsfläche zu schaffen. 2. Mobile Begrünung: Der Magistrat wird gebeten, die beiden mobilen Grünen Zimmer, die im Jahr 2025 erstmals auf dem gepflasterten Platz der Therese-Herger-Anlage aufgestellt wurden, auch im Jahr 2026 sowie in den Folgejahren jeweils erneut an gleicher Stelle aufzustellen - bis zur Umsetzung einer dauerhaften Begrünung der Fläche. Begründung: Die großflächig gepflasterte Platzfläche der Therese-Herger-Anlage heizt sich im Sommer stark auf. Im Rahmen des Quartiersmanagements der Sozialen Stadt Nied war es ein großer Wunsch von vielen Bürgern, dass dieser Platz endlich begrünt wird. Anregungen vom Beirat der Sozialen Stadt oder vom Ortsbeirat wurden allerdings nicht umgesetzt. Im Jahr 2025 wurden auf Anregung des Ortsbeirats zwei mobile Grüne Zimmer auf dem Platz aufgestellt. Diese wurden von den Bewohnern sehr positiv aufgenommen, auch die Sitzmöglichkeiten wurden genutzt. Eine damit befürchtete nächtliche Ruhestörung trat nicht ein. Eine anschließende Bürgerveranstaltung zeigte den klaren Wunsch nach dauerhafter Begrünung - nicht nur vier Bäume, sondern geschlossene Baumreihen, wie man sie in Frankfurt an anderen Orten wie zum Beispiel auf der Zeil kennt. Nur eine durchgehende Baumreihe bringt verlässlich Schatten, Abkühlung und Aufenthaltsqualität. Dies können mobile Grüne Zimmer oder einzelne Bäume und Büsche nicht erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5516 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1513
Schallschutz im Lotte-Specht-Park
Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1322 entstanden aus Vorlage: OF 1801/1 vom 10.11.2025 Betreff: Schallschutz im Lotte-Specht-Park Vorgang: OM 7313/25 OBR 1 In Ergänzung zu der Anregung an den Magistrat OM 7313 wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche weiteren Möglichkeiten zur Schallreduktion, abgesehen von reinen Bepflanzungen, sieht der Magistrat rund um den Lotte-Specht-Park? 2. Sieht der Magistrat die Möglichkeit, konkrete Schallschutzmaßnahmen mittels Rankpflanzen, beispielsweise an der Ostseite, einzurichten? Begründung: Zur Befriedung der Diskussion rund um die Hundeauslauffläche im Lotte-Specht-Park möge der Magistrat alle budgetmäßig sinnvollen Möglichkeiten prüfen, die zu einer Schallreduktion führen können. Hierbei sollen auch Schallschutzmaßnahmen mittels Rankpflanzen geprüft werden, die in Bezug auf die Hauptwindrichtung den Schall dämmen und nach oben wegzuleiten könnten. So wäre im Osten des Parks ein beranktes Dämmsystem vorstellbar, das möglichst ganzjährig den Schall schluckt und ablenkt. Dieses hätte zudem einen kühlenden und schattenspendenden Effekt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7313
Baumbestand Kurt-Schumacher-Straße und Konrad-Adenauer-Straße
Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1318 entstanden aus Vorlage: OF 1786/1 vom 17.10.2025 Betreff: Baumbestand Kurt-Schumacher-Straße und Konrad-Adenauer-Straße Der Magistrat wird gebeten, hinsichtlich des Baumbestands auf beiden Seiten der Kurt-Schumacher-Straße und der Konrad-Adenauer-Straße, zwischen dem Friedberger Tor und der Kreuzung Battonstraße, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wie schätzt der Magistrat den Allgemeinzustand des dortigen Baumbestands ein? 2. Welche Maßnahmen erwägt der Magistrat, den Allgemeinzustand des dortigen Baumbestands zu verbessern? 3. Ist eine intensivere Baumpflege zum Erhalt des Baumbestands angezeigt? 4. Sind in der anstehenden Baumpflanzzeit Nachpflanzungen geplant? 5. Ist es angezeigt, abgehende Bäume durch eine resilientere Bepflanzung zu ersetzen? Begründung: Die Bäume in dem vorbezeichneten Bereich scheinen seit einiger Zeit in einem schlechten Allgemeinzustand zu sein. Teilweise sind sie bereits abgestorben oder absterbend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Baumbestand der Streuobstwiesen auf Vitalität prüfen
Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1316 entstanden aus Vorlage: OF 1162/10 vom 11.11.2025 Betreff: Baumbestand der Streuobstwiesen auf Vitalität prüfen Der Magistrat wird gebeten, hinsichtlich des Baumbestands auf beiden Seiten der Linie 18 zwischen den Haltestellen "Alkmenestraße" und "Walter-Kolb-Straße" die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wie schätzt der Magistrat den Allgemeinzustand des dortigen Streuobstwiesen-Baumbestandes ein? 2. Welche Maßnahmen erwägt der Magistrat, um den Allgemeinzustand des dortigen Baumbestands zu verbessern? 3. Ist eine intensivere Baumpflege zum Erhalt des Baumbestands angezeigt? 4. Sind in der anstehenden Baumpflanzzeit Nachpflanzungen geplant? 5. Ist es angezeigt, abgehende Bäume durch eine resilientere Bepflanzung zu ersetzen? Begründung: Die Bäume in dem vorbezeichneten Bereich scheinen seit einiger Zeit in einem schlechten Allgemeinzustand zu sein. Teilweise sind sie bereits abgestorben oder absterbend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Industriestraßenprogramm voranbringen
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 470 Betreff: Industriestraßenprogramm voranbringen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6432 - E 50/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 214/25 - Der Zwischenbericht vom 10.06.2025, B 214, ist weiterhin gültig. Darin hat sich der Magistrat wie folgt geäußert: "Vordringlich und für eine Verfahrensbeschleunigung weiterhin maßgeblich ist eine Erweiterung der Bearbeitungskapazitäten im Amt für Straßenbau und Erschließung im Bereich Planung/Straßenentwurf. Daher wird zusätzlich zur bereits dauerhaft laufenden Ausschreibung "Initiativbewerbung Bauwesen" weiteres Personal mithilfe einer Dauerausschreibung unbefristeter Stellen für die Bereiche Straßenentwurf und Straßenbau gesucht. Im Sinne des erwünschten Fortgangs der Industriestraßenprogrammpakete strebt der Magistrat zeitnahe Stellenbesetzungen aus dem Kreis geeigneter Bewerber:innen an." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 50 Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 214 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 10.12.2025
Freude über „Cycle-Lane-Separator“-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)?
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2074 Betreff: Freude über "Cycle-Lane-Separator"-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)? Zu 1.: In der Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5120, wurde gefordert, einen baulich gesicherten Radfahrstreifen für den Radverkehr der gegen die Einbahnstraßenrichtung über die Brücke (Richtung Rödelheim) fährt, herzustellen. Dies hätte im Rahmen der Neugestaltung berücksichtigt werden können. Die Brücke ist nun bereits hergestellt. Nun bleibt die Möglichkeit, mit Markierung und Schutzelementen nachzubessern. Die normale Befestigung von "Cycle Lane Separator" Elementen (Verschraubung) scheidet aufgrund der Brückenlage aus. Eine neuerliche Prüfung hat ergeben, dass alternativ eine Verklebung auf der Brücke möglich ist. Nach Erstellung des Markierungs- und Beschilderungsplanes wird die Klebevariante umgesetzt. Zu 2.: Die Beschwerde wurde zum Anlass genommen, eine Geschwindigkeitskontrolle durchzuführen. In einem Zeitraum von 2,5 Stunden wurden 74 Fahrzeuge erfasst. Lediglich eines dieser Fahrzeuge wies eine Geschwindigkeitsüberschreitung im ahndungsfähigen Bereich auf. Die Ergebnisse rechtfertigen deshalb keine weiteren Kontrollen und gingen sonst zu Lasten stärker gefährdeter Straßen. Vergehen, wie das Fahren entgegen der Einbahnstraße, ereignen sich im fließenden Verkehr, dessen Kontrolle der originär zuständigen Landespolizei obliegt. Der Magistrat wird die Landespolizei darauf hinweisen. Um eine Verdeutlichung des verkehrsberuhigten Bereichs (Verkehrszeichen (VZ) 325.1 Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie auch des querenden Nidda(-rad)-weges zu erreichen, werden Bodenmarkierungen des VZ 325.1 StVO im Bereich der Querungen vor und hinter der Hans-Busch-Brücke angebracht. Das Parken am Hausener Weg 63/65 lässt sich nur baulich unterbinden, um die Sicht auf die Rad- und Fußgängerkreuzung zu verbessern. Zu 3.: Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Gemäß StVO sind im verkehrsberuhigten Bereich Kinderspiele überall erlaubt und es muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Gemäß § 45 Absatz 9 StVO "sind Verkehrs-zeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrenzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss." Da die Stelle innerhalb eines verkehrsberuhigten Be-reiches liegt, ist eine zusätzliche Ausweisung eines Schulweges nicht erforderlich. Zu 4.: Einer Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs bis zum Hausener Friedhof (Hausener Weg 61 a) ließe sich nur unter der Berücksichtigung, dass bei Gelegenheit der nördliche Gehweg ebenfalls niveaugleich ausgebaut wird, zustimmen. Auf der südlichen Seite ist schon heute kein ausgebauter Gehweg vorhanden. Die Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs würde zu mehr Sicherheit für den Fußverkehr führen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6176
Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2075 Betreff: Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7690
Einrichtung von Fahrradständern im Walter-Weisbecker-Weg in Höhe des Kinderzentrums
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2068 Betreff: Einrichtung von Fahrradständern im Walter-Weisbecker-Weg in Höhe des Kinderzentrums Der Magistrat entspricht der Anregung. Aufgrund des begrenzten Platzangebots im Bereich des neuen Grünen Ypsilon Wegs (Walter-Weisbecker-Weg) werden die Radbügel vor dem Kinderhaus auf der Fahrbahn installiert. Dazu werden ein oder mehrere PKW-Stellplätze umgewidmet. Die Maßnahme wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7328
Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 468 Betreff: Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6411 - OA 463/24 OBR 11, B 170/25 - Zwischenbericht: Die im letzten Zwischenbericht angekündigte Machbarkeitsstudie zur Regionaltangente Ost ist noch nicht abgeschlossen. Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.05.2024, OA 463 Bericht des Magistrats vom 12.05.2025, B 170 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 11, 16 Versandpaket: 10.12.2025
Baumrückschnitt am Treppenaufgang Friedrichsdorfer Straße
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2058 Betreff: Baumrückschnitt am Treppenaufgang Friedrichsdorfer Straße Der Anregung wird entsprochen, die Arbeiten wurden bereits umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7553
Verbesserung der Beleuchtungssituation an der Treppe zwischen Brücke Am Weißen Stein und Am Brückengarten
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2069 Betreff: Verbesserung der Beleuchtungssituation an der Treppe zwischen Brücke Am Weißen Stein und Am Brückengarten Bei den derzeitigen örtlichen Gegebenheiten ist es nicht möglich, entlang des Treppenaufgangs eine Beleuchtungsanlage einzurichten. Um die Situation zu entschärfen, wird der Magistrat daher im oberen Bereich der Treppe einen Auslegermast mit Leuchte montieren. Dieser wird von oben die Treppe ausleuchten. Durch die hohe Auslastung der Fachfirmen kann der Magistrat dafür aktuell noch keinen konkreten Zeitpunkt nennen. Der Magistrat hat überdies die Liegenschaftseigentümer:innen bereits auf ihre Verpflichtung zur Freihaltung des Lichtraumprofiles und den Rückschnitt ihrer Bäume hingewiesen. Dieser Rückschnitt hat die Beleuchtungssituation allerdings nicht wesentlich verbessert. Wie auch in vorherigen Stellungnahmen möchte der Magistrat auch darauf hinweisen, dass er immer darauf achtet, Lichtquellen einzusetzen, die Insekten möglichst wenig beinträchtigen. Eine generell "insektenfreundliche" oder "insektenverträgliche" Beleuchtung allerdings gibt es nach Auffassung des Magistrats nicht. Auch Farbspektren, die als insektenfreundlich oder insektenverträglich bezeichnet werden, locken noch immer bestimmte Insektengruppen an, beziehungsweise führen zu Helligkeiten, die sich negativ auf diese auswirken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7326
Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte endlich vorantreiben
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2061 Betreff: Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte endlich vorantreiben Der Magistrat bedankt sich für die erneute Nachfrage zur Erweiterung des Spielplatzes in der Hermannspforte und für das anhaltende Interesse an einer Verbesserung des Spielangebots im Stadtteil. In Bezug auf die seit 2019 gewünschte Erweiterung wurde erneut und vertieft geprüft, welche Optionen realisierbar sind. Eine unmittelbare und zusammenhängende Erweiterung der Spielfläche ist aufgrund des schützenswerten Baumbestandes leider nicht möglich. Die Erhaltung dieses Grünbestands ist aus ökologischen und stadtklimatischen Gründen zwingend erforderlich. Außerdem befindet sich der bestehende Spielplatz in einem guten und gepflegten Zustand und erfüllt alle geltenden Sicherheitsanforderungen. Seine regelmäßige Wartung und Instandhaltung sind sichergestellt. Um aber den seit Jahren geäußerten Wünschen der Kinder und Familien dennoch bestmöglich zu entsprechen, hat der Magistrat alternative Maßnahmen geprüft. Als realisierbare und nachhaltige Option bietet sich die Ergänzung des Spielangebots durch vereinzelte wegebegleitende Spielgeräte in der angrenzenden öffentlichen Grünanlage an. Diese Lösung hat mehrere Vorteile: - Es können neue Spielanreize geschaffen werden, ohne eine größere zusammenhängende Fläche zu benötigen. - Die Spielpunkte - etwa Balancier- oder Kletterelemente oder kleinere Themenspielgeräte - lassen sich behutsam in die Wegeführung und die vorhandene Vegetation integrieren. - Das bestehende Spielangebot wird damit sinnvoll erweitert, ohne in Konflikt mit dem Baumbestand zu geraten. Das zuständige Fachamt definiert derzeit geeignete Standorte für diese wegebegleitenden Spielpunkte unter Berücksichtigung aller Sicherheitsanforderungen sowie der Nutzungen der Grünanlage. Mit der konkreten Planung und anschließenden Umsetzung ist voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 zu rechnen. Der Magistrat bittet um Verständnis dafür, dass Spielplatzprojekte in hohem Maße von verfügbaren personellen Ressourcen abhängen. Zugleich wird versichert, dass die Entwicklung der wegebegleitenden Spielgeräte nun priorisiert vorangetrieben wird, um dem lang geäußerten Wunsch der Bewohnerinnen und Bewohner nach zusätzlichen Spielangeboten bestmöglich zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7702
Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Calisthenics-Anlage im Kalbacher Freizeitpark
Antrag vom 23.11.2025, OF 644/12 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Calisthenics-Anlage im Kalbacher Freizeitpark Vorgang: OM 7674/25 OBR 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Calisthencis-Anlage im Kalbacher Freizeitpark wird ein Betrag von bis zu 15.000,00 € zur Verfügung gestellt. Begründung: s. oben OM 7674 Da verkehrssichere Calisthencis-Anlagen für mehrere Nutzer*innen und unterschiedlichen Angeboten in dieser Größenordnung angeboten werden, war der Betrag von 15.000,00 € hier anzusetzen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2025, OM 7674 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 116 2025 Die Vorlage OF 644/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Endlich ganzjährig nutzbare Toiletten für den Günthersburgpark schaffen
Antrag vom 20.11.2025, OF 965/3 Betreff: Endlich ganzjährig nutzbare Toiletten für den Günthersburgpark schaffen Vorgang: OM 6388/25 OBR 3 Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung vom 23. Januar 2025 den Magistrat aufgefordert, die Toiletten im Günthersburgpark ganzjährig zugänglich zu machen (OM 6388). Bis heute hat der Magistrat dazu keine Stellung bezogen. An der Situation im Günthersburgpark hat sich nichts geändert. Dort stehen in den Herbst- und Wintermonaten selbst an Sonntagnachmittagen keine Toiletten zur Verfügung. Für die vielen Familien, Kinder und Parkbesucher ist das weiterhin ein unhaltbarer Zustand. In vergleichbaren Parks wie Holzhausenpark und Grüneburgpark existieren längst funktionsfähige Lösungen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Günthersburgpark auf Höhe des Spielplatzes endlich eine ganzjährig nutzbare Toilette aufzustellen. Die Lösungen in Holzhausen- und Grüneburgpark können dabei als Vorbilder dienen. Der Ortsbeirat erklärt sich bereit, die Anschaffung und Aufstellung einer solchen Toilette mit Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget zu unterstützen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6388 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7865 2025 Die Vorlage OF 965/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach "ganzjährig nutzbare" das Wort "barrierefreie" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nied: Grünanlage Nied-Süd hier: Parkplatzlösung
Antrag vom 19.11.2025, OF 1383/6 Betreff: Nied: Grünanlage Nied-Süd hier: Parkplatzlösung Der Ortsbeirat möge beschließen: Unter Bezugnahme auf den gemeinschaftlichen Antrag zur Gestaltung der Grünanlage Nied-Süd fordert der Ortsbeirat den Magistrat - im Falle dass die Parkplätze in der Grünanlage Landauer Straße 32 - 36 doch wegfallen müssten - auf, zu prüfen und zu berichten, ob in der Dürkheimer Straße zwischen Einmündung "Kreuzung Nieder Kirchweg" und Abzweig zur "Landauer Straße" Parkplätze eingerichtet werden könnten durch Wegfall des eigentlich nicht mehr notwendigen Linksabbiegers Richtung Feuerwehrgelände, Entfernen der abschraffierten Fläche an der Unterkunft für Menschen ohne Wohnung und Neuanordnung der Straßenmarkierungen. Gleichzeitig soll die Tempo-30-Zone bis an die Ampelanlage in der Dürkheimer Straße/Nieder Kirchweg ausgeweitet und der abmarkierte Fahrradweg entfernt werden. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob diese Parkplätze auch bei Erhalt der Parkplätze in der Grünanlage bei den Häusern Landauer Straße 32 - 36 generell wie gefordert eingerichtet werden können. Begründung: Es bestand Einigkeit, dass die vorgenannten Parkplätze wegen der dichten Besiedelung des Viertels erhalten bleiben müssen. Sollte das Entfernen dennoch unumgänglich sein, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, wie oben vorgeschlagen Parkplätze am Beginn der Dürkheimer Straße zu schaffen. Siehe beigefügte Aufnahme aus geoportal. Der dort ausgewiesene Fahrradweg in Richtung Landauer Straße könnte entfallen, da dann Tempo-30-Zone. Diese Prüfung soll auch vorgenommen werden, wenn die Parkplätze erhalten bleiben können als zusätzlicher Parkraum für die Siedlung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Sonstiger Antrag vom 22.10.2025, OS 49/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7720 2025 Anregung an den Magistrat OM 7721 2025 1. Die Thematik wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1347/6 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1383/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1384/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. CDU, 3 SPD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Ideen
Gaststätten und öffentliche Gebäude zur Toilettennutzung öffnen und durch die Stadt bezahlen
In fast allen Grünanlagen und Flächen sind menschliche Exkremente ein Ärgernis: unschön und gefährlich, Hunde fressen den Kot oft. Der Verursacher schmeißt seine Papietaschentücher noch daneben. Oft im Bereich von U-Bahn-Haltestellen , es gibt ja keine öffentlichen Toiletten mehr. Eine Abhilfe könnte es sein, die Gaststätten und öffentlichen Gebäude zu verpflichten, Passanten auf die Toilette gehen zu lassen und dafür eine geringe Gebühr durch die Stadt zu entrichten. Und das Nicht-Entfernen von exkrementen im öffentlichen Raum unter Strafe zu stellen, wie bei Hundekot auch!
Nilgänseplage
Da Nilgänse innerhalb der Stadt wohl weder gejagt noch vergrämt werden können schlage ich vor das Hunde die Gänse verscheuchen dürfen. Das ist sicherlich nachhaltiger als alle anderen von der Stadt ergriffenen Maßnahmen, wie man deutlich an der wieder zunehmenden Verkotung des Mainufers und des Ostparkes sehen kann. Ich bin auf die Rückmeldungen gespannt. (Foto FR von heute)
Palmengarten Eisenbahn wieder in Betrieb nehmen
In meinen Kindertagen war so schön: die Palmengarten Eisenbahn ist gefahren. Groß und Klein hatten viel Freude an schönen Sommertagen durch den Palmengarten zu fahren. Leider wurde die Palmengarten Eisenbahn vor einiger Zeit aus technischen und betriebswirtschaftlichen Gründen eingestellt und es ist eigentlich keine Wiederaufnahme des Betriebs geplant. Ich hoffe, das ich 200 Unterstützerinnen und Unterstützer finde, die derselben Meinung sind, dass die Palmengarten Eisenbahn wieder in Betrieb genommen werden sollte. Für Kinder ist es ein wunderschönes Erlebnis mit einer kindgerechten Eisenbahn durch den Palmengarten zu fahren, genauso für Erwachsene. Am besten wäre es, wenn Sie die Eisenbahn wieder bis zur Europameisterschaft 2024 in Betrieb nehmen, da dies weitere Besucherinnen und Besucher bringen wird und eine weitere Attraktivität für den so schönen Palmengarten. Vielen Dank.
Flächendeckend mehr Nistkästen für Singvögel und Insektenhotels für
Der Frühling naht - die Paarungszeit beginnt in der Natur. Bitte stellen Sie flächendeckend in Frankfurt mehr Nistkästen für Singvögel und Insektenhotels auf. Im innerstädtischen Raum reichen sie nicht. Vielen Dank!
Wertvolles Natternkopf-Vorkommen im Niddapark besser schützen
An das Dezernat für Umwelt - Naturschutz und Biodiversität - Grünflächenamt Bitte das im folgenden genau bezeichnete wertvolle Natternkopf-Vorkommen im Niddapark besser schützen, nicht immer wieder brutal mit dem Rasenmäher-Fahrzeug abmähen lassen; denken Sie an die vielen hochgradig gefährdeten Wildbienenarten! Bitte rechts und links am genau bezeichneten Weg jeweils einen halben Meter breit NICHT mähen lassen. Bitte die freundlichen Mähmitarbeiter höflich und nachhaltig entsprechend instruieren. Vor allem auch den Unterschied zwischen der häufigen Wegwarte und den Natternkopf-Pflanzen erläutern. Das stünde dem Dezernat sehr gut an und wäre eine Veröffentlichung über den an dieser Stelle neu eingeführten Biotop- und Diversitätsschutz gut an. Der Abschnitt des kleinen Weges beginnt genau bei einer Bank, deren Koordinaten lauten: 50,14577° N, 8,63495° O Von dort an beiden Seiten des kleinen Weges entlang in Richtung Nidda (nach Norden) bis zur nächsten (Doppel-)Bank NICHT mähen. DANKE (Naturkundige Personen können jetzt schon die wenigen kleinen Blattrosetten bewundern, die die vielen Mähaktionen gerade noch überlebt haben)
Frühjahrsaktion Niddapark
In der 2. Jahreshälfte werden die Renaturierungsarbeiten an der Nidda in Praunheim hoffentlich abgeschlossen sein. Das Areal wird so noch attraktiver. Ich würde mir wünschen wenn in einer konzertierten Aktion mit engagierten Bürger*innen auch der Park aufgehübscht wird. Müll ist nicht so das Problem, aber viele Schilder sind bemoost und übersprüht, oder fehlen. Das Abfallbehälter an wichtigen Stellen umgesetzt oder neu aufgestellt werden. Defekte Bänke erneuert werden. Und ganz wichtig das Radständer an den Spielplätzen und an der Fitnessanlage aufgestellt werden. Zum Schluß wiederhole ich meinen Wunsch das die Stelen und ehemaligen Wartehäuschen mit dekorativer Graffiti verschönert werden. Vielleicht durch Kunstprojekte Frankfurter Schulen.
Hunde im Günthersburgpark erlauben
Als Hundebesitzer kann ich ein Hundeverbot in Parks nicht verstehen. An der Leine geführt, sind sie kein Problem.
Der Meeresspiegel steigt – Parkbänke in XXL als warnendes Symbol
In Dänemark stehen sie schon und in Frankfurt sollten sie auch in jedem Stadtteil irgendwo aufgestellt werden, um im Alltag an den Klimawandel zu erinnern. Siehe unter https://www.christophschumann.de/stadtbaenke-135-kopenhagen-aarhus-odense/
Sicherung des Spielplatzes im Grüneburgpark.
Der Spielplatz in Grüneburgpark ist extrem gefährlich. Die Gummifläche wird rutschig bei Nässe und oben ist eine Wasserpumpe installiert. Das wäre kein Problem, wenn die Kinder, wenn sie ausrutschen auf was weich landen. Aber irgendein Mensch hat sich gedacht, dass große dicke Steine am Fuß des Hanks eine gute Idee sind. Heute Morgen habe ich mehrere Kinder beobachtet, die ausgerutscht sind und auf diesen Steinaufprall sind. Glücklicherweise ist nichts passiert. Habe ein falscher Winkel und die Kinder prallen damit mit dem Kopf auf. Das kann nicht geeignet für die Kinder sein.
Outdoor Geräte / Calistenics entlang Nidda / Main / Wald / Park in Frankfurt
Ich hätte gerne mehr outdoor Geräte entlang des Mains und Nidda im Stadtteil Griesheim. Zum Beispiel am Griesheimer Staudamm..
Rampe neben Treppen erstellen
Rampe neben Treppen erstellen! Denn momentan gibt es nur einen glitschigen Abhang als Verbindung für Fahrräder und Kinderwagen etc. neben der Treppe. Diese befindet sich zwischen "Hundewiesenweg" an der Seite der Messe/ FAZ-Gebäude und Kurve zwischen Gebäuden Römischer Ring 8 und 10, um das Gefälle im Gelände zu überwinden.
Rampe
Anlegung einer Rampe o.ä.: Zwischen "Hundewiesenweg" an der Seite der Messe/FAZ und Römischer Ring (Kurve im Bereich Hausnr. 8 und 10) gibt es eine Treppe zur Überwindung des Höhenunterschieds, aber KEINE Rampe o.ä. für Kinderwagen und Fahrräder! Bisher gibt es nur ein glitschiges "Etwas", was ja bedeutet. dass es dort Bedarf gibt!
Grüneburgpark
Bitte die Liegewiese in den Monaten November bis März in eine normale Parkwiese umwidmen. Es liegt dort kein Mensch in diesen Monaten.
Bepflanzung mit Bäumen des Platzes "Auf der Sülze" in Seckbach
Auf diesen Platz gehören Bäume, die Schatten spenden und somit das Zusammentreffen von Menschen auf den vorhandenen Bänken wirklich wertvoll machen. Zudem wäre dies ein wichtiger Beitrag zur Flächenentsiegelung im Stadtgebiet und klimatischer Verbesserung.
Keine komplettErneuerung der Wege in der buga
In der buga werden Zug um Zug Wege bis ins "Fundament" erneuert. Der Zustand vor der Erneuerung ist aber gut, einzelne Pfützen erzwingen keine Erneuerung bis ins Erdreich. Dieser Vorgang erzeugt neuen Abraum, und zusätzliche neue teure wegmatheralien. Vorschlag: auf den betroffenen Wegen eine zusätzlichen wegbelag aufschütten und verfestigen, konische wasserablaufende Oberfläche erzeugen. Vorteil 1. Weniger abraum 2. Weniger neuen wegbelag 3. Geringere kosten 4. Kürzere Behinderung . Die eingesparten recourcen können dann für kaputte Wege genutzt werden.
Kontrolle der Liegewiese Brückenspielplatz
Das Ordnungsamt sollte mehrmals wöchentlich zwischen 7 und 9 Uhr die Liegewiese kontrollieren, da diese von diversen Hundebesitzern als Hundeklo missbraucht wird. Sicherlich werden die meisten Hundehaufen entfernt, aber dennoch möchte ich dort nicht mehr liegen und schon gar nicht Kinder herumtollen lassen. Regelmäßige Kontrollen und Strafen werden schnell dafür sorgen, dass man seine Hunde wieder dort ausführt, wo es erlaubt ist und keine Kinder betroffen sind.
Einheitliches Konzept für Grünanlagen
Frankfurt sollte sich darum bemühen die Landes- oder Bundesgartenschau in die Stadt zu holen. mit einer der beiden schauen könnte man die Grünanlagen in Frankfurt grundsätzlich überarbeiten neu gestalten und ausbauen. zusätzlich gebe es ein einheitliches Konzept was den Lebensraum in Frankfurt nur verbessern würde. ebenfalls würde es die Verbindung zwischen den existierenden Grünanlagen verbessern. es ginge dabei auch Flächen wie das Mainufer und den Grüngürtel grundsätzlich zu modernisieren neu zu begrünen den heutigen Gegebenheiten anzupassen sowie neu anzulegen. vor allem das Mainufer und der Grüngürtel fristen ein lieblos gepflegtes Dasein. eine Aufwertung würde der Stadt sowie den Menschen die hier leben auf jeden Fall helfen diese wieder mehr Wert zu schätzen.
Brunnen am Wim-Duisenberg-Platz durch Stadt Frankfurt betreiben
Im östlichen Ostend sind immer mehr Neubauten fertiggestellt und bezogen worden und mehr und mehr Familien finden hier eine neue Heimat. Leider gibt es kaum Spielplätze und Grünflächen. Im Sommer 2022 wurde der Brunnen am Wim-Duisenberg-Platz betrieben und diente als Treffpunkt und zur Abkühlung. Der Platz und Brunnen sind aber in privater Hand und 2023 wurde der Brunnen (wahrscheinlich aus Kostengründen) nicht betrieben. Es wäre wunderbar, wenn die Stadt Frankfurt den Platz oder zumindest den Brunnen erwerben und künftig betreiben könnte. Generell werden im Viertel mehr Grünflächen, Spielmöglichkeiten und Treffpunkte benötigt!
Parkbänke im Sossenheimer Unterfeld
An der Nidda stehen Parkbänke, im Nied-Wald ebenso. Einzig im gesamten Naherholungsgebiet "Sossenheimer Unterfeld" befindet sich eine einzige Parkbank, bzw. zwei am Clodwig Poth Platz. Das dürfte für viele ältere Menschen in einem Gebiet von Rödelheim bis Höchst deutlich zu wenig sein. Mein Vorschlag: verteilt auf das gesamte Gebiet mindestens 8 weitere Parkbänke mit Mülleimern und Hundekotbeutel - Spender. Den Menschen und der Umwelt zuliebe.
Mängelapp um Mängel an Grünflächen, Hecken erweitern
Ich würde mir wünschen, dass man auch herabgestürzte Äste, ungeschnittene Hecken und nicht gemähte Wiesen über die Mängel App melden kann. Es kann doch nicht sein, dass unsere schönen Wiesenflächen so sehr verwahrlosen. Es sieht fast so aus, als würde hier Getreide angebaut. Die Samen fliegen in die Gärten, man kommt mit dem Unkraut jäten nicht mehr nach. Hunde müssen operiert werden (Granen).
Wasserspiel für die Honsellbrücke (Familie Montez)
Hallo zusammen, wie sie ja sicherlich wissen trifft sich die Salsa-Community regelmäßig an der Honsellbrücke. Da es ja in den Sommermonaten über Gebühr heiß ist kam uns die Idee nachzufragen, ob es möglich ist, aus dem Toilettenhaus an der Honsellbrücke einen Schlauch zu legen, damit wir auf dem Rasen einen Wassersprenger anschließen können. Neben viel Spaß und Abkühlung für uns hätte sicherlich jeder Parkbesucher was davon. Kinder, Erwachsene, Hunde usw. Ferner wird der Rasen an dieser Stelle bewässert. Der Aufwand wäre minimal. Das Gebäude ist mit Frischwasser erschlossen und wird von außen mit einer handelsüblichen Kupplung versorgt. An dieser Stelle wäre es ein Leichtes, ein Zwischenstück einzusetzen und dieses mit einem Absperrventil zu versehen. Die Kosten pro Kubikmeter belaufen sich auf wenige Euro, der Spaß für alle bei flotter Musik und Abkühlung wäre enorm. Die Anschaffung für so ein Zwischenstück beläuft sich auf 20cm Schlauch, 2 Muffen und ein Absperrventil, monetär bewertet ca 20 Euro Fixkosten sowie 3 Euro für einen Kubikmeter Wasser pro Musiknachmittag. Rasensprenger und Schlauch würde die Salsa-Community stellen. Aus diesem Grund möchte ich um Prüfung bitten. Herzlichst Matthias Schräer
Wiesen für Insekten richtig gestalten
Die Einrichtung von Wiesen für Insekten ist eine sehr schöne Idee. Wenn diese Flächen aber vollgewachsen mit Gras, Sträuchern und Pestwurz sind, dann ist die Idee einfach nicht gut umgesetzt. Von daher wäre die Identifikation geeigneter Flächen udn die gezielte Bepflanzung mit Wiesenblumen eine geeignete Maßnahme. Es sieht auch zudem schön aus.
„Zierbecken“ im Europagarten als Spielanlage freigeben
Seit letzter Woche sind die Becken in der Europaanlage gefüllt. Sofort wurden die Wasserflächen von dutzenden Familien mit überschwänglicher Freude angenommen und Kinder spielten in den Becken. Ältere Leute wie auch Jogger warteten und kühlten sich ab. Die Stimmung war wunderbar und grade an den heißen Tagen war die Begeisterung bei Groß und Klein enorm. Es wurde lobend über die Stadtplanung gesprochen, dass für den Klimawandel und die menschliche Gesundheit in dem überhitzten Quartier etwas wunderbares erreicht wurde. Eltern verteilten Eis aus dem nahegelegenen Rewe. Begegnungen zwischen allen Bürgerschichten fand statt, da es kein Eintritt gekostet hat. Nun stellt sich für viele Eltern nach dem Aufstellen der Schilder durch das Grünflächenamt erst raus: die Becken sind reine „Zierbecken“. Die Idee ist es, die Becken als das frei zu geben und zu pflegen, als was sie auch von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden: eine dringend benötigte Wasser-Spielanlage in Zeiten der Klimakrise!
Waldbrandprävention - Reichweite von Warnungen verbessern
1. Bei Warn-App NINA Meldungen über regionale Waldbrandgefahren ergänzen. 2. Kooperation zwischen Verantwortlichen der Warn-App NINA und der Warn-App des DWD mit etablierten Anbietern von privatwirtschaftlich angebotenen Outdoor-Apps für die Planung und Streckenführung bei Freizeitaktivitäten. Da letztere eine sehr breite Verwendung finden, können hochrelevante Warnungen bspw. beim Wandern in den gefährdeten Gebieten direkt eingespielt werden.
Hunde im Günthersburgpark erlauben
Es stellt eine unzumutbare Diskriminierung von Hundehaltern und Hunden dar, dass im Günthersburgpark Hunde nicht wie in anderen Parks erlaubt sind. Das muss geändert werden.