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Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288
Anregung vom 02.09.2024, OA 486 entstanden aus Vorlage: OF 651/11 vom 30.08.2024 Betreff: Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 Vorgang: EA 23/24 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 288 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat die Prioritätenliste dahin gehend ändert, dass die Umgestaltung des Atzelbergplatzes, nach der Umgestaltung des Paul-Arnsberg-Platzes und des Riedbergplatzes, an dritter Stelle der Prioritätenliste platziert wird. Begründung: Zur Umsetzung der Maßnahme wurde der Etatanregung des Ortsbeirats 11, EA 23, mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Doppelhaushalt 2024/2025 insgesamt 30.000 Euro an Planungsmitteln und zusätzlich Sachmittel in Höhe von 108.000 Euro bereit gestellt werden. Die Etatanregung wurde am 11.07.2024 im Rahmen der Haushaltsdebatte der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Die Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen hat am 06.07.2023 im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz zugesagt, den Atzelbergplatz an dritter Stelle, hinter dem Paul-Arnsberg-Platz und dem Riedbergplatz, in die Prioritätenliste der klimaangepassten Stadtplatzgestaltung aufzunehmen. Im Bericht B 288 ist der Atzelbergplatz unter dringlich, also auf Platz zehn der aufgelisteten Plätze, priorisiert. Der Bericht B 288 entspricht demnach nicht dem jetzigen Sachstand und müsste daher geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 23 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 11.09.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 31.10.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 288 (Zwischenbericht) dient mit folgender Maßgabe zur Kenntnis: Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die schlechte Nutzbarkeit des Atzelbergplatzes hingewiesen und um Schattenelemente und (temporäre) Begrünung gebeten. Dem ist der Magistrat gefolgt und hat über die Sommerzeit mehrere Grüne Zimmer sowie Sonnenschirme aufgestellt. Da der Atzelbergplatz in der Vorbereitung weiter fortgeschritten ist als andere großflächige Plätze der Prioritätenliste, wird nach dem Riedbergplatz der Atzelbergplatz als nächster großflächiger Platz beplant und entsiegelt werden. 2. Der Vorlage OA 486 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und FRAKTION (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (B 288 = Kenntnis ohne Zusatz, OA 486 = Annahme) Gartenpartei (B 288 = Zurückweisung, OA 486 = Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.11.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 288 (Zwischenbericht) dient mit folgender Maßgabe zur Kenntnis: Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die schlechte Nutzbarkeit des Atzelbergplatzes hingewiesen und um Schattenelemente und (temporäre) Begrünung gebeten. Dem ist der Magistrat gefolgt und hat über die Sommerzeit mehrere Grüne Zimmer sowie Sonnenschirme aufgestellt. Da der Atzelbergplatz in der Vorbereitung weiter fortgeschritten ist als andere großflächige Plätze der Prioritätenliste, wird nach dem Riedbergplatz der Atzelbergplatz als nächster großflächiger Platz beplant und entsiegelt werden. . 2. Der Vorlage OA 486 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 288 = Kenntnis ohne Zusatz, OA 486 = Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 61 Beschluss: 1. Die Vorlage B 288 (Zwischenbericht) dient mit folgender Maßgabe zur Kenntnis: Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die schlechte Nutzbarkeit des Atzelbergplatzes hingewiesen und um Schattenelemente und (temporäre) Begrünung gebeten. Dem ist der Magistrat gefolgt und hat über die Sommerzeit mehrere Grüne Zimmer sowie Sonnenschirme aufgestellt. Da der Atzelbergplatz in der Vorbereitung weiter fortgeschritten ist als andere großflächige Plätze der Prioritätenliste, wird nach dem Riedbergplatz der Atzelbergplatz als nächster großflächiger Platz beplant und entsiegelt werden. 2. Der Vorlage OA 486 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5436, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 66-2
Weihnachtsbeleuchtung Riedbergplatz
Antrag vom 01.09.2024, OF 536/12 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Riedbergplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 12 begrüßt eine weihnachtliche Beleuchtung auf dem Riedberg Platz und seiner umliegenden Straßen während der Weihnachtszeit gemäß den Vorgaben der Stadt Frankfurt. Der OBR unterstützt Initiativen durch Bürger, Vereine und Gewerbetreibende, die sich für die Organisation und Finanzierung einer Weihnachtsbeleuchtung einsetzen wollen. Für etwaige Abstimmungsgespräche steht der Ortsbeirat gerne zur Verfügung. Begründung: Interessenten aus der Bürgerschaft vom Riedberg sind in der Sommerpause an die Mitglieder des Ortsbeirates herangetreten, um eine Unterstützung für eine Weihnachtsbeleuchtung gemäß den Vorgabe der Stadt Frankfurt zu erhalten. Eine Befürwortung durch den OBR ist zwingend notwendig, damit die Stadtverwaltung ihre Zustimmung erteilen kann. Unter der Maßgabe, dass die Initiatoren die Finanzierung und Organisation in Abstimmung mit den städtischen Vorgaben durchführt, sieht der Ortsbeirat hierin eine Aufwertung der Attraktivität des Riedbergplatzes während der Weihnachtszeit und begrüßt diese Maßnahme. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 536/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Der Schmuck des Weihnachtsbaumes auf dem Riedberg wird von Kitas und Schulen erstellt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schutz des Alten Rathauses vor Wasser
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5757 entstanden aus Vorlage: OF 528/12 vom 24.06.2024 Betreff: Schutz des Alten Rathauses vor Wasser Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zum Schutz des historischen Rathauses Kalbach, welches vor einigen Jahren aufwendig saniert wurde, vor Eindringen von Regenwasser zu ergreifen. Begründung: Nach dem Starkregen vom 05.05.2024 stand im Keller des Alten Rathauses (Kalbacher Hauptstraße 36) ca. 15 Zentimeter hoch Wasser, welches auch die Wände hochstieg (siehe Fotos 1 bis 3 nach Abpumpen des Wassers durch die Freiwillige Feuerwehr Kalbach). Foto 1 Foto 2 Foto 3 Nach dem "normalen" Niederschlag am 22.05.2024 war der Boden des Kellerraumes wiederum durchnässt, die Wände weiterhin nass (siehe Foto 4): Foto 4 Eine Besichtigung vor Ort ergab, dass das offene Belüftungsfenster des großen Kellerraums an der Kalbacher Hauptstraße auf der Höhe des Straßenniveaus liegt (siehe Foto 5), während das größere seitliche Belüftungsfenster nach Erstellung des barrierefreien Zugangs zum Rathaus unterhalb des Zuwegs liegt (siehe Foto 6), sodass jegliches Regenwasser ungehindert in den Keller fließt. Foto 5 Foto 6 (Alle Bilder: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1912 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 79-2
A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichten
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5755 entstanden aus Vorlage: OF 524/12 vom 24.06.2024 Betreff: A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichten Im Juni 2024 wurde nach über zwei Jahren endlich die zwar oft angesprochene, aber trotzdem unter Verschluss gehaltene Machbarkeitsstudie zu möglichen Ausbauten der Bundesautobahn 5 (A 5) zwischen dem Frankfurter Kreuz und der Anschlussstelle Friedberg veröffentlicht (siehe https://www.autobahn.de/storage/user_upload/qbank/A5_MBS_10-streifiger_Ausbau_Sc hlussbericht.pdf, 521 Seiten). Dadurch ist nun erstmals eine Diskussion auf Augenhöhe mit der Autobahn GmbH des Bundes und dem Bundesverkehrsministerium möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, sich weiter nachdrücklich und nun auch unter Nutzung der in der Machbarkeitsstudie verwendeten Zahlen und Einschätzungen gegen einen Ausbau der A 5 - insbesondere im Bereich Kalbach-Riedberg - einzusetzen. Unabhängig von einem etwaigen Ausbau der A 5 wird der Magistrat gebeten, sich angesichts einer etwaigen Erweiterung nur auf der Westseite der A 5 für den Baubeginn des planfestgestellten Lärmschutzwalls im Bereich Kalbach-Riedberg einzusetzen. Begründung: Die Studie zeigt deutlich, welcher Aufwand betrieben werden müsste, um Verkehrsprobleme trotzdem nicht zu lösen, sondern nur leicht zu dämpfen - zu einem insgesamt zu hohen Preis an Lärm, Luftverschmutzung und Vernichtung landwirtschaftlicher Flächen. Gegenüber der aktuellen Situation schafft es nicht einmal ein Ausbau auf acht Fahrspuren plus verkehrsabhängiger Freigabe des Standstreifens, die Staus zu reduzieren (siehe Anlage). Selbst wenn vom Frankfurter Kreuz bis zur Anschlussstelle Friedberg durchgängig zehn Fahrspuren gebaut werden, werden Staus meist nur vermieden - aber dafür bewegen sich die Fahrzeuge auf noch mehr Abschnitten als heute im Kolonnenverkehr. Der Preis dafür ist zu hoch. Mehr Fahrspuren ziehen mehr Verkehr an. Die Studie selbst geht schon bei einem Ausbau im Bereich des Ortsbezirks auf acht Spuren von zwölf Prozent zusätzlichem Verkehr durch den Ausbau aus - bei zehn Fahrspuren sind es knapp 20 Prozent mehr. Selbst wenn man eine flächendeckende Elektromobilität annimmt, sinkt dadurch weder die Lärmbelastung noch die Belastung durch Feinstaub, da beides vom Reifenabrieb abhängt, der wiederum unabhängig vom Antrieb ist. Gerade für den Abschnitt des Ortsbezirks nennt die Studie einen weiteren wichtigen Grund, der gegen einen Ausbau spricht (Zitat aus Abschnitt 5.7.3): "Der Regionale Flächennutzungsplan FrankfurtRheinMain stellt einen Großteil der landwirtschaftlichen Nutzflächen im mittleren Streckenabschnitt der A 5 als Vorranggebiet für die Landwirtschaft dar. Der Landesentwicklungsplan kennzeichnet dieses Gebiet als überregional bedeutsamer agrarischer Vorzugsraum. Hier kommen besonders fruchtbare Parabraunerden aus Löß, teilweise sogar tiefgründige Schwarzerden vor. Im Falle eines Ausbaus der A 5 würden nicht nur für die zusätzlichen Fahrstreifen wertvolle Böden versiegelt, sondern ggf. auch für Kompensationsmaßnahmen überplant (z. B. Aufforstung). Stellvertretend auch für andere Böden im mittleren Streckenabschnitt zum geplanten Ausbau der A 5 wird der Bereich südwestlich des Autobahnkreuzes mit der A 661 als Konfliktpunkt des Vorhabens mit dem Schutzgut Fläche, Boden hervorgehoben. Insgesamt werden im mittleren Ausbauabschnitt der A 5 fruchtbare Böden mit Vorrangfunktion für die Landwirtschaft im Umfang von rd. 43 ha anlagenbedingt in Anspruch genommen." Sollte die A 5 trotz allem ausgebaut werden, so hält die Machbarkeitsstudie fest, dass ein solcher Ausbau im Bereich Kalbach-Riedberg auf der westlichen Seite der Autobahn erfolgen soll (Seite 98 der Studie). Somit besteht kein Risiko mehr, dass der planfestgestellte und durch Grundstückskäufe schon vorbereitete Bau des Lärmschutzwalls für Kalbach und den nördlichen Riedberg sich in seiner Lage durch verschiedene Varianten eines Ausbaus noch ändern würde. Anlage 1 (ca. 513 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 68 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einrichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch auf dem Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5759 entstanden aus Vorlage: OF 532/12 vom 23.06.2024 Betreff: Einrichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen zur Einrichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf dem Riedberg möglich sind. Insbesondere: - Welche Möglichkeiten der Realisierung gibt es in Zusammenarbeit mit Mainova AG? - Sind Ladesäulen im Rahmen der Planung der neuen Sportanlage, östlich der Altenhöferallee, berücksichtigt? - Welche Ansätze gibt es, einschlägige Investoren direkt anzusprechen und bei der Standortsuche und Bedarfsermittlung zu unterstützen? - Vorschläge des Ortsbeirates sind: a) Riedbergzentrum b) SC Riedberg c) zweite Sportanlage Altenhöferallee d) Campus Riedberg (in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8) Begründung: Auf dem jungen Riedberg gibt es für ca. 6.000 Wohneinheiten auch nach mehreren Jahren der Diskussion immer noch keine öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Dies stellt ein erhebliches Defizit dar, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen und dem Ziel, die Elektromobilität auch in Frankfurt zu fördern. Der Bedarf wird von den Bürgern immer wieder angesprochen und sie sehen verständlicherweise die Stadt in der Pflicht, hier nun endlich Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1771 Aktenzeichen: 10
Wasser in der Talstraße Höhe Hausnummer 24
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5758 entstanden aus Vorlage: OF 530/12 vom 19.05.2024 Betreff: Wasser in der Talstraße Höhe Hausnummer 24 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, weshalb sich auf dem Weg zwischen der Kindertagesstätte St. Laurentius und den Pavillons der Grundschule permanent eine große Pfütze bildet, die auch bei trockenem Wetter nicht austrocknet und sich jetzt bis auf das Grundstück der Pavillons erstreckt, und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Missstand zu beheben. Begründung: Diese große Pfütze, die sich bei Starkregen zur Wasserlache ausweitet, entstand nach den letzten Straßenbauarbeiten in diesem Straßenabschnitt. Augenscheinlich kommt das Wasser aus der Erde des Pavillongrundstücks, nicht von oder aus den Pavillons, und fließt in die Mulde des Weges. Auch zukünftig wird bei Starkregen das Wasser vom Stichweg Am Hasensprung in Richtung Pavillons abfließen und zum Problem werden, wenn die Keller und die Souterrainwohnung der Wohnanlage unter Wasser stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2093 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Piktogramm „Achtung, Kinder!“ auf der Straße Riedbergallee
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5756 entstanden aus Vorlage: OF 527/12 vom 12.06.2024 Betreff: Piktogramm "Achtung, Kinder!" auf der Straße Riedbergallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zwischen dem Kopfsteinpflasterstreifen bis zur Einmündung der Straße Zur Kalbacher Höhe ein Piktogramm "Achtung, Kinder!" in Höhe des gut angenommenen Spielplatzes Kautenhof angebracht werden kann, damit dieser Bereich, der auch Schulweg ist, verkehrssicherer wird. Begründung: Anwohner stellen fest, dass in dem o. g. Straßenabschnitt häufig Tempo 30 missachtet wird. Zum Kautenhof gibt es einen starken Anliegerverkehr, dem möglicherweise Tempo 30 nicht mehr bewusst ist. Um die spielenden Kinder und Schulkinder besser zu schützen, sollte ein Piktogramm "Achtung, Kinder!" zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2092 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5, Rücknahme der BAB 5 aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans
Anregung vom 05.07.2024, OA 482 entstanden aus Vorlage: OF 525/12 vom 22.06.2024 Betreff: Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5, Rücknahme der BAB 5 aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans Vorgang: OA 605/20 OBR 12 Durch Druck der Kommunalpolitik (siehe Vorlage OA 605 und Folgeanträge auch zur Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie) und der Zivilgesellschaft wurde erreicht, dass diese Studie nunmehr vorgestellt wurde. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie beinhaltet vier verschiedene Ausbauvarianten. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, alle möglichen notwendigen und rechtlichen Schritte einzuleiten, um 1. einen Ausbau der BAB 5 zu verhindern und darüber hinaus 2. dafür Sorge zu tragen, dass der durch die hessische Landesregierung geforderte beschleunigte Ausbau wieder zurückgenommen wird. Begründung: Die Frankfurter Bevölkerung leidet schon heute unter einem permanenten Lärmpegel, der durch den Ausbau und die damit verbundene Zunahme der Fahrzeugbewegungen noch weiter ansteigen wird. Zudem ist eine Ausweitung des Autoverkehrs, der bundesweit ein Viertel aller Umweltbelastungen ausmacht, nicht mit dem Klimaschutzgedanken vereinbar. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich selbst dem Ziel der CO2-Neutralität verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu der Politik einen klaren Auftrag erteilt. Bei einer Wohnbebauung wie z. B. auf dem Riedberg mit einem Abstand von 50 bis rund 150 Metern neben einer zehnspurigen Autobahn, die außerdem topografisch durch Tiefen und Anhöhen geführt wird, müsste bei einem Ausbau im Bereich der Wohnbebauung notwendigerweise unterirdisch oder eingehaust geführt werden, um den Lärmschutz nach heutigen Vorgaben zu gewährleisten. 2040 brauchen wir keine Autobahnen, sondern ein funktionierendes Schienennetz und ein Tempolimit, welches den CO2-Ausstoß reduziert und dem Verkehrsfluss dient. Wie bei allen großen Infrastrukturmaßnahmen erscheint der Kostenrahmen von 1,1 Milliarden Euro als viel zu niedrig angesetzt. Der Riederwaldtunnel hat sich von ursprünglich 480 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro verteuert, und dies bei einer Länge von nur ca. 1.100 Metern. Der betroffene Autobahnabschnitt der BAB 5 beträgt 28 Kilometer. Das dafür vorgesehene Geld sollte daher jetzt in einen wirksamen Lärmschutz sowie in den Ausbau des ÖPNV und der Radwege investiert werden. Darüber hinaus bedeutet der Ausbau auf der gesamten Länge eine Flächenversiegelung von rund 60 Hektar. Dies beeinträchtigt nicht nur die Frischluftzufuhr erheblich. Weiterhin müssten die als Ausgleichsmaßnahmen angelegten Streuobstwiesen wegen des Ausbaus weichen und würden als Kompensationsmaßnahmen verloren gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.08.2020, OA 605 Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 294 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 09.09.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Beratung) 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.11.2024, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 482 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass sich der Punkt 1. ausschließlich auf den zehnspurigen Ausbau der BAB 5 bezieht. Der achtspurige Ausbau ist hiervon nicht betroffen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 63 Beschluss: Der Vorlage OA 482 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass sich der Punkt 1. ausschließlich auf den zehnspurigen Ausbau der BAB 5 bezieht. Der achtspurige Ausbau ist hiervon nicht betroffen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 5438, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 61-12
Landwirtschaftlichen Verkehr zwischen Kalbach und Riedberg neu ordnen
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5754 entstanden aus Vorlage: OF 526/12 vom 24.06.2024 Betreff: Landwirtschaftlichen Verkehr zwischen Kalbach und Riedberg neu ordnen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich der landwirtschaftliche Verkehr auf den Flächen zwischen Kalbach und Riedberg neu ordnen lässt, um die Felder und Wiesen mit landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen erreichbar zu halten und gleichzeitig unberechtigten motorisierten Verkehr fernzuhalten. Hierbei sollen insbesondere zwei mögliche Teilmaßnahmen berücksichtigt werden: 1. Die Durchfahrten von Fahrzeugen vom Kalbacher Stadtpfad östlich der Hausnummer 22 in Richtung Talstraße sind zu verhindern, z. B. durch einen abschließbaren Poller. Der Ortslandwirt, der Kalbacher Kerbeverein sowie der Pächter der Pferdekoppel (Kontakt ggf. über die Ortsvorsteherin) sollten dann jeweils einen Schlüssel erhalten. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Quelle: privat 2. Die Zufahrt zu den Feldern östlich und nördlich des Kätcheslachweihers ist von der Landesstraße L 3019 aus über befestigte Wege zu ermöglichen. Konkret geht es um die Abschnitte A und B in der beigefügten Skizze. Eine Bewertung, ob eine wasserdurchlässige Ausführung (z. B. Schotterung) auf diesem Weg (insbesondere hinsichtlich des Gefälles im Abschnitt B) dauerhafte Vorteile für das Wassermanagement bringt, ist wünschenswert. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Die Prüfung soll auch klären, ob durch eine solche Neuordnung neuer Schleichverkehr zwischen den Feldern zu erwarten wäre und ggf. wie sich dieser direkt unterbinden ließe. Begründung: In den Fluren zwischen Kalbach und Riedberg treffen Freizeitnutzer zu Fuß, auf Rädern und Rollern oder auf Pferden mit Landwirten zusammen. Dazu kommen leider an einigen Stellen auch unberechtigt dort fahrende Kraftfahrzeuge, insbesondere Autos und Lieferwagen, die durch den Kalbacher Stadtpfad ein paar Meter zur Talstraße abkürzen. Durch die geringe Straßenbreite verbleibt dann kaum noch Platz für Menschen, die zu Fuß gehen, Rad fahren oder reiten. In einem Gespräch mit dem Radfahrbüro, dem Ortslandwirt, dem Pächter der Pferdeweiden und einem Vertreter der Kleingärten in der Nähe wurde die bezeichnete Stelle als bester Standort ermittelt, insbesondere durch den auf dieser Höhe bereits neben dem Weg stehenden Poller, der es verhindert, einen künftigen Poller zu umfahren. Eine Zufahrt zu den Feldern direkt von der L 3019 würde Konflikte zwischen Landwirten und weiteren Personen deutlich reduzieren und auch die dörflichen Straßen Kalbachs vom landwirtschaftlichen Verkehr entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1703 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 977 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Starkregenereignisse in Kalbach-Riedberg
Antrag vom 12.06.2024, OF 531/12 Betreff: Starkregenereignisse in Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen einen Vertreter des Umweltamtes zum Thema "Starkregenereignisse, Minimierung und Vorbeugemaßnahmen und dessen Auswirkungen" einzuladen. Begründung: Am 2. Mai 2024 gab es überraschend in kurzer Zeit und in der Höhe der Intensität eine nicht zu erwartende Niederschlagsmenge, die für viele in Kalbach zu Überflutungen und Wassereintritt in Häusern und öffentlichen Gebäuden wie Rathaus und Sportanlage "Am Martinszehnten" geführt hat. Daher ist eine öffentliche Information der Kalbacher Bevölkerung durch das zuständige Amt erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 531/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Baubeginn der zweiten Sportanlage Riedberg östlich der Straße Altenhöferallee durch eine Zwischennutzung gefährdet?
Antrag vom 12.06.2024, OF 534/12 Betreff: Baubeginn der zweiten Sportanlage Riedberg östlich der Straße Altenhöferallee durch eine Zwischennutzung gefährdet? Im Frühjahr 2024 wurde durch eine beauftragte Baufirma der Rückbau der Bodenbefestigung, die Planierung des Mutterbodens und eine Bauvorbereitung der eingezäunten Fläche vorgenommen. Die im Juni 2024 aufgenommenen Bauaktivitäten dienen möglicherweise als Stell- und Lagerplatz für eine andere Baumaßnahme. Dies löst im Stadtteil Irritationen wegen einer möglichen Verzögerung des Baubeginns aus. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu den Aktivitäten die seit Anfang Juni 2024 auf dem eingezäunten Gelände der geplanten 2. Sportanlage stattfinden folgende Fragen zu beantworten: 1. Stehen die derzeitigen Befestigungsmaßnahmen des Baugrundstückes in Zusammenhang mit der geplanten 2. Sportanlage 2. oder wird für eine andere Zwischennutzung als Lager- und Stellplatz für ein anderes Bauvorhaben vorbereitet. Falls doch das aktuelle Baugeschehen doch einer fremden vorbereitenden Zwischennutzung dient, stellt sich die Frage, 3. ob und wer der mögliche Nutzer ist und ob er auf dem Riedberg als Bauträger oder Investor aktiv ist. 4. Wird durch eine mögliche Zwischennutzung der Baufläche mit einer weiteren Verzögerung des Baubeginns der Sportanlage zu rechnen sein? 5. Ist die Genehmigung als mögliche Zwischennutzung zeitlich begrenzt und wenn ja 6. bis wann? Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg hat grundsätzlich mit seinen stetig wachsenden Einwohnerzahlen einen großen Bedarf an einer 2. Sportanlage, auch für den Frankfurter Norden insgesamt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 995 2024 Die Vorlage OF 534/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Verbotsschild für Sperrmüll in der Straße Am Schlittenberg auf Höhe des Spielplatzes/Ecke Am Hasensprung
Antrag vom 12.06.2024, OF 533/12 Betreff: Verbotsschild für Sperrmüll in der Straße Am Schlittenberg auf Höhe des Spielplatzes/Ecke Am Hasensprung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten das zuständige Amt schriftlich zu bitten in dem obigen Bereich in der Mitte der Fläche, die als wilde Sperrmüllfläche missbraucht wird, ein Verbotsschild aufzustellen. Foto: Google maps Begründung: Die kleine Grünfläche, die in Privateigentum steht, wird leider öfters und regelmäßig als Sperrmüllablagerungsfläche missbraucht. Da die FES eine kostenlosen Sperrmüllservice anbietet, ist dieser Zustand nicht hinnehmbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 533/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung nach den Worten "Die kleine Grünfläche, die" das Wort "möglicherweise" eingefügt wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt, Linke und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Fußgänger am Topographischen Weg und Zum Taubenzehnten besser schützen
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5450 entstanden aus Vorlage: OF 510/12 vom 15.04.2024 Betreff: Fußgänger am Topographischen Weg und Zum Taubenzehnten besser schützen Der Magistrat wird gebeten, die von den zahlreichen Stichwegen auf den Topographischen Weg und den Weg Zum Taubenzehnten tretenden Fußgänger durch Bodenmarkierungen vor Radfahrern besser zu schützen. Hierfür bieten sich Zackenmuster an (sogenannte "Haifischzähne", Zeichen 342). Die genauen Standorte sind der beigefügten Skizze zu entnehmen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Die folgende Skizze zeigt an einer Beispielstelle, wie eine solche Markierung aussehen könnte: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: An den bezeichneten Stellen sind die einmündenden Fußwege von dichten Hecken gesäumt, sodass Personen, die von dort auf den durchgehenden Weg treten (oder mit Rollern, Inlinern, Fahrrädern herausfahren) nicht oder erst sehr spät gesehen werden. Dies betrifft in besonderem Maße Kinder. Um die auf diesem Weg teils zügig fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer auf dieses Risiko hinzuweisen, sollen Fahrbahnmarkierungen helfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1832 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Ortsbeiräte in Planungen von Landesbehörden frühzeitig einbinden
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5454 entstanden aus Vorlage: OF 515/12 vom 15.04.2024 Betreff: Ortsbeiräte in Planungen von Landesbehörden frühzeitig einbinden Der Magistrat wird gebeten, sich direkt oder über den Hessischen Städtetag dafür einzusetzen, dass bei Planungen von Landesbehörden wie z. B. Hessen Mobil betroffene Ortsbeiräte frühzeitig eingebunden werden und bei Bedarf auch eine breitere öffentliche Information möglich wird. Hierdurch soll einerseits frühzeitig die Ortskenntnis der Ortsbeiräte in die Planungen einfließen als auch die Transparenz über die Arbeit dieser Behörden erhöht werden. Begründung: Auslöser dieser Anregung ist der Planungsprozess für einen Radweg entlang der L 3019 vom Kreuzungsbereich Am Martinszehnten bis zum Bahnübergang der Stadtbahnlinie U2. Die Planungen hierzu laufen bereits seit 2018, aber trotz Anträgen des Ortsbeirats 12 (zum mit betroffenen Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße) und des Ortsbeirats 10 (zur Sicherheit am Bahnübergang U2) wurden die Ortsbeiräte nicht über die laufenden Planungen informiert. Erst Anfang April 2024 kam es auf Anregung des Radfahrbüros der Stadt Frankfurt zu einer Information der beiden Ortsbeiräte. In diesem Zuge wurden diese über die finale Planung und den unmittelbar in den kommenden Wochen bevorstehenden Baubeginn informiert. Zu einem solchen Zeitpunkt sind Verbesserungen im Dialog ohne größere Verzögerungen ausgeschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, über sie betreffende Planungen informiert zu werden. Eine frühzeitige Einbindung verbessert die Qualität der gefundenen Lösungen und steigert die Akzeptanz des behördlichen Handelns. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2023 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Vorstellung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges entlang der L 3019 zwischen der Kreuzung Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station „Kalbach“
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5453 entstanden aus Vorlage: OF 514/12 vom 05.04.2024 Betreff: Vorstellung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges entlang der L 3019 zwischen der Kreuzung Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station "Kalbach" Vorgang: V 1864/20 OBR 12; OM 4311/23 OBR 12; ST 2399/23 Am 03.04.2024 wurde in einer Onlineveranstaltung vonseiten Hessen Mobil, einem Planungsbüro und Vertretern des Radfahrbüros der Stadt Frankfurt am Main erstmalig den Ortsbeiräten 10 und 12 eine sechsjährige Planung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges vorgestellt, die nun bereits im Monat Mai umgesetzt werden soll. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die vonseiten der anwesenden Ortsbeiräte angemerkten Kritikpunkte, bessere Sicherung der U-Bahn-Schranken, kein Wegfall des Zebrastreifens, Berücksichtigung eines möglichen seit vier Jahren in diesem Bereich geplanten Schulneubaus (V 1864), eine Lichtsignalanlage an der Kreuzung Am Zedernholz/Kalbacher Hauptstraße/Bonifatiusstraße, Umbau zur barrierefreien Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Am Martinszehnten (ST 2399 vom 04.12.2023) noch umsetzbar sind; 2. wie er künftig an den Ortsbeiräten vorbei jahrelange interne Planungen verhindert; 3. wie er zeitnah aktuell die Öffentlichkeit sowie die beiden beteiligten Ortsbeiräte noch über die Pläne in einer Veranstaltung informieren kann und 4. welche Projekte möglicherweise noch in der Planung sind. Begründung: Eine Maßnahme, die einen großen Eingriff in bestehendes Grün durch die bereits teilweise Abholzung von vielen Bäumen und darüber hinaus finanzielle Mittel von einer Million Euro benötigt, kann nicht ohne Beteiligung der Orts- und Sachkenntnis von zwei beteiligten Ortsbeiräten ohne Einbeziehung der Öffentlichkeit am grünen Tisch geplant und womöglich noch umgesetzt werden. Dies ist insbesondere verwunderlich, da es für sämtliche Ortsbeiräte im Frankfurter Norden am 25.01.2024 eine Informationsveranstaltung zu den Radverkehrsprojekten im Radfahrbüro gab. Dieses Projekt war nicht Gegenstand des Termins. Daher ist nunmehr alles daran zu setzen, dies evtl. noch zu verhindern, zumindest auf jeden Fall künftig zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4311 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2399 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1830 Antrag vom 09.01.2025, OF 575/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-30
Verbindungsweg Zum Stulen/Alter Gerichtsplatz befestigen
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5448 entstanden aus Vorlage: OF 506/12 vom 11.04.2024 Betreff: Verbindungsweg Zum Stulen/Alter Gerichtsplatz befestigen Der Magistrat wird gebeten, den Verbindungsweg zwischen den Straßen Zum Stulen und Alter Gerichtsplatz so zu befestigen, dass er auch bei Regenwetter passierbar ist. Nach dem Rückbau der Schulcontainer soll die Fläche renaturiert werden. Begründung: Der Weg zwischen der Caritas-Kita Sonnenwind und den Containern der Grundschule Riedberg wird stark von Fußgängern frequentiert, ist aber bei Regen stark aufgeweicht und teilweise nicht mehr begehbar. Das Wasser läuft zudem bis in die benachbarten Wohnanlagen hinein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1472 Antrag vom 22.08.2024, OF 545/12 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 175 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1973 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Planungen von Stromtrassen und Umspannwerken durch die Stromnetzbetreiber Tennet und Amprion im Norden von Frankfurt
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5457 entstanden aus Vorlage: OF 519/12 vom 10.04.2024 Betreff: Planungen von Stromtrassen und Umspannwerken durch die Stromnetzbetreiber Tennet und Amprion im Norden von Frankfurt Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Informationen ihm über geplante Projekte bzw. Projektfortschritte von den Stromnetzbetreibern Tennet und Amprion im Bereich der Stromtrassen und Umspannwerken im Norden von Frankfurt vorliegen, bzw. diese dort für den Ortsbeirat anzufragen. Begründung: Tennet sucht aktuell verschiedene Flächen, u. a. für ein Umspannwerk Frankfurt Nord/Bommersheim. Ziel dieser Anregung ist es, eine transparente und umfassende Grundlage für die Diskussion und Bewertung der genannten Infrastrukturprojekte zu erhalten. Es ist dem Ortsbeirat wichtig, die Interessen und das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger in den Vordergrund zu stellen und sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte in den Planungs- und Entscheidungsprozessen angemessen berücksichtigt werden und Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 11 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Ortsbeirat verzichtet auf eine Stellungnahme des Magistrats, da sich die Angelegenheit inzwischen durch die Vorstellung der Firma TenneT TSO GmbH in der Ortsbeiratssitzung erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gehwegparken mit Verkehrszeichen (VZ) 315 nach StVO
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5451 entstanden aus Vorlage: OF 511/12 vom 05.04.2024 Betreff: Gehwegparken mit Verkehrszeichen (VZ) 315 nach StVO Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. im Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen zwischen In der Wink und An der Landwehr und 2. im Bereich Kalbacher Hauptstraße 53 Parken auf dem Gehweg nach dem VZ 315 ganz oder halb - wenn zulässig und möglich - eingerichtet werden kann. (Zeichnung: privat) Begründung: Da in den Bereichen der Straßen Am Hopfenbrunnen und Kalbacher Hauptstraße ein erheblicher Parkdruck herrscht, könnte bei den vorhandenen Gehwegbreiten ein legales Gehwegparken für Abhilfe sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1831 Sonstiger Antrag vom 25.11.2024, OS 51/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Wasserspiele am Riedbergplatz - Trinkwasser oder nicht?
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5458 entstanden aus Vorlage: OF 522/12 vom 08.04.2024 Betreff: Wasserspiele am Riedbergplatz - Trinkwasser oder nicht? Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob die Wasserspiele auf dem Riedbergplatz Trinkwasserqualität aufweisen. Des Weiteren wird er gebeten, an der Anlage ein Hinweisschild zur Wasserqualität (Trinkwasser/Kein Trinkwasser) anzubringen. Begründung: Diese Wasseranlage wird in der warmen Jahreszeit auch gerne von Kleinkindern als "Wasserspielplatz" genutzt, ohne dass bekannt ist, von welcher Qualität das Wasser ist. Um für Klarheit zu sorgen und eine gefahrlose Nutzung dieser beliebten Wasserspielanlage zu gewährleisten, erscheint es angebracht, diese mit einem Hinweisschild zur Wasserqualität auszustatten. Foto: www.frankfurt-baut.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2024, ST 1615 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1740 Aktenzeichen: 41
Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5456 entstanden aus Vorlage: OF 518/12 vom 24.03.2024 Betreff: Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Grundstück im Kalbacher Stadtpfad, auf dem die neue Kita gebaut wird, auch eine Mehrzweckhalle für den Stadtteil Kalbach-Riedberg zu bauen. Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg hat 23.000 Einwohner und kein Bürgerhaus bzw. eine Mehrzweckhalle. Kulturelle Veranstaltungen wie Theater, Versammlungen, Vereinsaktivitäten und Ortsbeiratssitzungen etc. müssen in den Kirchengemeinden und den Aulen der Schulen durchgeführt werden. Bei der Planung des neuen Stadtteils Riedberg hat man vergessen, eine Mehrzweckhalle zu planen, und somit das Bedürfnis der Menschen nach Kultur, Treffpunkten und Gemeinschaft außer Acht gelassen. Dabei ist die bauliche Entwicklung am Riedberg nahezu abgeschlossen. Auch Kalbach entwickelt sich stetig weiter, viele junge Familien sind in den ruhigeren Teil des Stadtteils neu hingezogen und vermissen einen Mehrzweckraum für Kultur und Gemeinschaft. In Kalbach findet jedes Jahr die Kinderbuchmesse Klapperschlange statt. Die Alte Turnhalle ist nur für eine begrenzte Anzahl Besucher freigegeben, sodass eine echte Kinderbuchmesse mit mehreren Bücherständen nicht mehr möglich ist. Sie ist nichts weiter als eben eine Turnhalle, die allerdings ihren Zweck erfüllt. Der Kinderverein, ein wichtiger Bestandteil in der Welt der Kalbach-Riedberger Kinder, hätte in einer Mehrzweckhalle eine adäquate Heimat. Tanz- und Theaterveranstaltungen sind im Stadtteil Kalbach-Riedberg nur in Gemeindesälen und Aulen der Schulen möglich, deren Zweck eigentlich ein anderer ist. In der Mehrzweckhalle könnte zum Beispiel eine kleine Ausstellungsabteilung eingerichtet werden, denn auf dem städtischen Gelände in der Talstraße befindet sich ein fränkisches Gräberfeld. Wenn dort die Ausgrabungen stattfinden, wird man Grabbeigaben und sonstige wertvolle Artefakte finden. Auch die jüngere Geschichte des Riedberges hätte eine Ausstellung mit den Besonderheiten des Riedberges und seiner Entstehung verdient. Es gibt genügend Gründe, im Kalbacher Stadtpfad eine Mehrzweckhalle für den Stadtteil Kalbach-Riedberg zu bauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1645 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 23-20
Sperrfläche vor dem Vereinsgelände des FC Kalbach
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5447 entstanden aus Vorlage: OS 44/12 vom 26.04.2024 Betreff: Sperrfläche vor dem Vereinsgelände des FC Kalbach Der Magistrat wird gebeten, auf dem Parkplatz vor dem Vereinsgelände des FC Kalbach eine Sperrfläche zu markieren, damit im Einsatzfall ausreichend Platz für Rettungswagen etc. verfügbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2021 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Sachstand Grundsanierung Talstraße und Bonifatiusstraße
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5452 entstanden aus Vorlage: OF 513/12 vom 05.04.2024 Betreff: Sachstand Grundsanierung Talstraße und Bonifatiusstraße Vorgang: OM 2126/22 OBR 12; ST 1908/22 Am 19.06.2020 wurde dem Ortsbeirat die Vorplanung für die Grundsanierung der Talstraße und der Bonifatiusstraße vorgestellt. Da das Thema von besonderer Relevanz im Stadtteil ist, ist es wünschenswert, wenn das zuständige Amt für Straßenbau und Erschließung dem Ortsbeirat die endgültige Planung mit Zeithorizonten vorstellt. Die Grundsanierung wurde im Jahr 2020 auf 2023 terminiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zeitnah in einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung über den aktuellen Planungs- und Ausbaustand der Talstraße sowie Bonifatiusstraße mit Zeithorizonten Auskunft zu erteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2126 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1908 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2156 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Intensiv nutzbare Sportflächen für den SC Riedberg erweitern
Antrag vom 15.04.2024, OF 500/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Intensiv nutzbare Sportflächen für den SC Riedberg erweitern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erweiterung der intensiv nutzbaren Sportflächen für den SC Riedberg werden 1,35 Mio EUR eingestellt, so dass auch angesichts der Verzögerungen beim Bau der 2. Sportanlage der Aufnahmestopp des SC Riedbergs aufgehoben werden kann und alle Kinder und Jugendlichen im Stadtteil am Vereinssport teilnehmen können. Begründung: In Frankfurts kinderreichstem Stadtteil reichen die Kapazitäten der Sportstätten bei weitem nicht aus, um das Bewegungsbedürfnis der Kinder und Jugendlichen auf den vorhandenen Flächen zu befriedigen. Gleichzeitig verschlingen große Rasenflächen enorme Wassermengen in den Sommermonaten, was dem Frankfurter Wasserkonzept zuwiderläuft. Eine Investition zur Umwandlung von Flächen in Kunstrasenplätze reduziert den Wasserverbrauch und die laufenden Unterhaltungsaufwände bei gleichzeitig steigender Trainingskapazität. Die 2. Sportanlage wird hierdurch nicht in Frage gestellt, da diese auch für weitere Vereine dringend benötigt wird, zusätzlich Leichtathletik unterstützt und mit einer Dreifeldhalle auch dem Hallensport dringend benötigte Kapazitäten zuführt. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 157 2024 Die Vorlage OF 500/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Mittel für die Umgestaltung des Riedbergplatzes bereitstellen
Antrag vom 15.04.2024, OF 504/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Mittel für die Umgestaltung des Riedbergplatzes bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Umgestaltung des Riedbergplatzes werden die notwendigen Mittel i. H. v. rund 500.000 EUR in das Investitionsprogramm 2024 - 2027 eingestellt. Begründung: Für die Umgestaltung des Riedbergplatzes liegt eine Planung vor und ein Zugriff auf Fördermittel des Bundes ist ebenfalls möglich. Der stadtseitig zu finanzierende Teil von vermutlich ca. 500.000 € ist im Investitionsprogramm für den Ortsbezirk bislang aber noch nicht abgebildet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 160 2024 Die Vorlage OF 504/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Neubau Tennenplatz 2.0 und Neubau Funktionsräume FCK
Antrag vom 15.04.2024, OF 501/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Neubau Tennenplatz 2.0 und Neubau Funktionsräume FCK Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Bezirkssportanlage Kalbach, die unter Betreuung des FC Kalbach e. V. steht, sind die notwendigen Mittel für die € 1,5 MIO für den Tennenplatz 2.0 incl. Rasenplatzsanierung sowie € 2,2 MIO für den Neubau von zusätzlichen Funktionsräume (Umkleiden) in den Haushalt 2024 als notwendige Mittel einzustellen, die nicht den laufenden Mitteln entnommen werden. Begründung: Seit 2018 laufen Gespräche zwischen FC Kalbach e. V. und dem zuständigen Sportamt. Eine abgeschlossene Architektenplanung aus den Jahr 2021 in Abstimmung mit dem Grünflächenamt liegt bereits als Grundlage für die oben genannten Baumaßnahmen vor und sollte nunmehr umgesetzt werden. Das letzte Treffen im Februar 2024 mit Vertretern von FC Kalbach, Architekten, Grünflächen- und Sportamt hat den neuen Plan ergeben, jedoch noch keinen Baubeginn signalisiert. Quelle: Grünflächenamt, Stand 28.02.2024 Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 158 2024 Die Vorlage OF 501/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2024/2025 Ausreichende Berücksichtigung der Erhaltungsinvestitionen für öffentliche Spielplätze im Investitionsprogramm der Stadt Frankfurt
Antrag vom 15.04.2024, OF 493/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Ausreichende Berücksichtigung der Erhaltungsinvestitionen für öffentliche Spielplätze im Investitionsprogramm der Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat 12 beantragt, dass die zukünftig zu erwartenden Investitionen in die Erhaltung der Spielplätze im Stadtteil Kalbach-Riedberg ausreichend im Investitionsprogramm der Stadt Frankfurt berücksichtigt werden. Der Antrag erfolgt auf Anregung der Kinderbeauftragten Eva Bieber und Eva-Maria Lang. Begründung: Öffentliche Spielplätze unterliegen der regelmäßigen Abnutzung. Die für die Instandhaltung notwendigen Erhaltungsinvestitionen werden jedoch nicht bzw. nicht ausreichend im Investitionsprogramm der Stadt Frankfurt abgebildet. Dies führt zu einer regelmäßigen finanziellen Unterdeckung und zu einem Sanierungsstau bei den öffentlichen Spielplätzen innerhalb des Stadtgebietes. Diesem Problem gilt es durch eine vorausschauende städtische Haushaltspolitik zu begegnen, die regelmäßige (und daher planbare) Instandhaltungsinvestitionen berücksichtigt. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 152 2024 Die Vorlage OF 493/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Geförderte Ferienangebote im Ortsbezirk 12 sicherstellen
Antrag vom 14.04.2024, OF 497/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Geförderte Ferienangebote im Ortsbezirk 12 sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ausreichend finanzielle Mittel für die geförderten Ferienangebote für Kinder und Jugendliche in Frankfurt in den Doppelhaushalt 2024/25 einzustellen. Begründung: Viele von Armut betroffene Kinder und Jugendliche haben nur durch die subventionierten Ferienfreizeiten die Möglichkeit einen Urlaub zu erleben bzw. an einer Ferienfreizeit mit anderen Kindern und Jugendlichen teilzunehmen. Diese Angebote sind somit ein wichtiger Bestandteil, um diesen Kindern und Jugendlichen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Im Bericht B 413/2023 hält der Magistrat fest, dass,um den Status quo der geförderten Ferienangebote in Frankfurt zu erhalten, eine Anhebung der Mittel unbedingt notwendig ist, da diese seit Beginn der Förderung 2009 nicht erhöht wurden. Da jedoch unter anderem durch die Folgen der Corona-Pandemie und die hohe Inflation immer mehr Kinder und Jugendliche auf solche Angebote angewiesen sind und gleichzeitig die Kosten für die Träger steigen, muss die Erhöhung der Mittel nicht nur den Status quo erhalten, sondern es ermöglichen, das Angebot der Bedarfslage anzupassen und auszubauen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 156 2024 Die Vorlage OF 497/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "und diese Ferienangebote auch in Kalbach-Riedberg anzubieten." Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und Linke gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 30 Angelegenheiten OB, Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.02 Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeiräte Jugendparlament im Ortsbezirk 12 einrichten
Antrag vom 14.04.2024, OF 505/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 30 Angelegenheiten OB, Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.02 Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeiräte Jugendparlament im Ortsbezirk 12 einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Ortsbeiratsbezirk 12 ein Jugendparlament einzurichten und ausreichend Mittel im Haushalt bereit zu stellen. Begründung: Das Jugendpartizipationskonzept der Projektgruppe "jugend-macht-frankfurt" sieht für die Stadt Frankfurt acht Jugendratsbezirke vor. Diese orientieren sich an den Ortsbeiratszuschnitten, auf Grund des hohen Betreuungsbedarfs werden zum Teil aber mehrere Ortsbeiräte zusammengefasst. Für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, sich partizipativ in die Gestaltung ihres direkten Lebensumfelds einzubringen. Aus diesem Grund sollten sich auch die Jugendratsbezirke möglichst auf die Stadtteile, in denen die Kinder und Jugendliche leben, beziehen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Jugendratsbezirke auch jeweils einen Ortsbeirat als direkten Kopplungspunkt hätten. Der Grund für die größeren Jugendratsbezirke im Konzept der Projektgruppe "jugend-macht-frankfurt" ist der hohe Betreuungsbedarf, der sich mit ausreichenden finanziellen Mitteln und Personal aber bewältigen lässt. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 505/12 wurde zurückgezogen.
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume im Ortsbezirk 12
Antrag vom 14.04.2024, OF 503/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume im Ortsbezirk 12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Ortsbeirat bittet den Magistrat in dem Haushalt 2024/2025 ausreichende Mittel für die Schaffung von Klimaschutzräumen bereitzustellen und darüber hinaus ausreichende Mittel für die Prüfung von geeigneten Liegenschaften in den Stadtteilen einzustellen. Diese Liegenschaften sollen dem Ortsbeirat laufend vorgestellt werden, damit dieser ggf. Einspruch erheben kann. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat der Einrichtung von Klimaschutzräumen positiv gegenübersteht. Der Ortsbeirat bedauert zugleich, dass die Stadt bislang keine konkreten Planungen für kühle Räume in den Stadtteilen des Ortsbezirks geplant hat. Auf den Antrag NR 715/2023 bzgl. Klimaschutzräumen antwortete der Magistrat in dem Bericht B 17/2024 wie folgt: "Die Rahmenbedingungen in Frankfurt sind jedoch noch festzulegen in Bezug auf Verantwortung und notwendige Ressourcen für den Betrieb". Dafür sind im Haushalt 2024/2025 geeignete Mittel einzustellen. Sobald diese Rahmenbedingungen festgelegt sind, wären geeignete Standorte in den einzelnen Stadtteilen zu finden. Dieser Schritt kann parallel vollzogen werden, damit mit dem Umbau von geeigneten Orten so schnell wie möglich angefangen werden kann. Die Hitzewellen der vergangenen Sommer haben gezeigt, dass es große Gruppen an vulnerablen Menschen gibt, die der Hitze oft schutzlos ausgesetzt sind. Neben individueller Information und Sensibilisierung zum Schutz vor extremen Temperaturen und selbst zu ergreifenden Maßnahmen, benötigt es kollektive, öffentliche Strukturen. Die Karte mit "Kühlen Orten" ist ein Anfang, aber bei weitem nicht ausreichend. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 503/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen Volt, Linke und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab.Tagespflege Betreuungsplätze im Ortsbezirk 12
Antrag vom 14.04.2024, OF 499/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab.Tagespflege Betreuungsplätze im Ortsbezirk 12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend finanzielle Mittel in den Doppelhaushalt 2024/25 einzustellen, um den Betreuungsbedarf in den Stadtteilen des Ortsbezirks 2 für Kinder ab dem ersten Lebensjahr durch ausreichende Plätze in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, in der Kindertagespflege genauso wie in den Betreuungseinrichtungen für Grundschulkinder sicherzustellen. Begründung: Schon jetzt verzweifeln Eltern jedes Jahr bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für ihre Kinder. Dies betrifft den Bereich der Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindertagespflege genauso wie die Betreuung von Grundschulkindern. Ab 2026 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung der ersten Klassenstufen, welcher sich bis zum Jahr 2030 auf alle Grundschulklassen erweitern wird. In Vorbereitung auf diesen Anspruch muss die Stadt Frankfurt schon jetzt ausreichende Mittel bereitstellen, um die Betreuungsplätze in den einzelnen Stadtteilen auszubauen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 499/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen Volt, Linke und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Senior*innenarbeit für Migrant*innen im Ortsbezirk 12 gewährleisten
Antrag vom 14.04.2024, OF 498/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Senior*innenarbeit für Migrant*innen im Ortsbezirk 12 gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend finanzielle Mittel in den Doppelhaushalt 2024/25 einzustellen, um der offene Senior*Innenarbeit für Migrant*innen in jedem Stadtteil zu gewährleisten und die interkulturelle Öffnung bestehender Angebote zu fördern. Begründung: Für ganz Frankfurt gibt es lediglich fünf Angebote der offene Senior*Innenarbeit für Migrant*innen, die wichtig sind, um die Integration und Teilhabe von Migranten*innen zu fördern. Gerade für ältere Menschen ist jedoch die Nähe zum Lebensmittelpunkt durch die oftmals eingeschränkte Mobilität von großer Bedeutung. Um dies für ganz Frankfurt zu gewährleisten, muss der offene Senior*Innenarbeit für Migrant*innen kleinräumiger in den Quartieren angeboten werden. Damit dies gelingt, müssen migrantische Vereine und Verbände dazu ermutigt werden, solche Angebote zu schaffen, auch indem sie seitens der Stadt ausreichend finanziert werden. Ein weiterer Baustein, um die Zahl der Angebote der Stadt zu erhöhen, ist es, die bestehenden Angebote der offene Senior*Innenarbeit dabei zu unterstützen, ihre Angebote weiter interkulturell zu öffnen. Hierzu benötigt es vor allem den Austausch der Akteur*innen und eine ausreichende und verlässliche Finanzierung seitens der Stadt. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 498/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE, Volt und Linke (= Annahme); SPD und BFF (= Enthaltung)
Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil öffnen
Antrag vom 10.04.2024, OF 520/12 Betreff: Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Optionen am Riedberg bzgl. der weiteren Öffnung der Schulen für Vereine und Gruppen in den Stadtteil hinein bestehen und wo und wie sie realisiert werden sollen. Begründung: Im Bericht B 640 aus dem Jahr 2020 verspricht der Magistrat, dass "Sporthallen und Aulen in Schulen oder Mehrzweckräume in Kindertageseinrichtungen getrennte Zugänge erhalten, so dass sie auch nach der Öffnungszeit uneingeschränkt von außen genutzt werden können. Entsprechende räumliche Zuordnungen und abgrenzbare Zonen werden im Neubau bereits berücksichtigt (inklusive Fluchtwegkonzept)." Im Rahmen der letzten Sitzung des OBR 12 am 15. März 2024 versprach Frau Stadträtin Weber auf Wortmeldung eines Bürgers, dass sie gerne ihren Einfluss geltend macht, dass sich die Schulen über die Sporthallen hinaus zum Stadtteil öffnen. Gerade die Schulaulen könnten sich zur Nutzung durch Vereine und Stadtteilakteure öffnen. Konkret wurde u.a. die Josefin-Baker Gesamtschule angesprochen, als ein Beispiel von mehreren in letzter Zeit neu entstandenen Gebäuden. Der hohe Nachfragedruck am Riedberg ist bekannt, da im Stadtteil keine verfügbaren Versammlungsräume oder kleinere Übungsräume für z.B. Theater-, Musik- oder Gymnastikgruppen vorhanden sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 942 2024 Die Vorlage OF 520/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parkplätze als attraktive Rahmenbedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Neubaus der Kita Sonnenwind
Antrag vom 10.04.2024, OF 516/12 Betreff: Parkplätze als attraktive Rahmenbedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Neubaus der Kita Sonnenwind Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche konkrete Anzahl an Parkplätzen für Kraftfahrzeuge gem. §1 Abs.1 der Stellplatzsatzung im Rahmen des Neubaus der Kita Sonnenwind, am Standort Bonifatiusbrunnen 1, vorgesehen sind. Begründung: Im Rahmen der letzten Sitzung des OBR 12 am 15. März 2024 stellte Frau Stadträtin Weber die Pläne zum Neubau der Kita Sonnenwind vor. In der Bürgerfragerunde wurden sowohl Verkehrssituation als auch die Parkplatzsituation am neuen Standort intensiv erörtert. Die konkrete Anzahl der vorgesehenen Parkplätze für Kraftfahrzeuge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde nicht näher beziffert, es erfolgte lediglich der Verweis auf die Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt, deren Anforderungen erfüllt würden. Für die erfolgreiche Personalgewinnung in Kindertagesstätten aus dem Umland kann es von entscheidender Bedeutung sein, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen. Hierzu gehört auch die Bereitstellung von Parkplatzangeboten für Pendlerinnen und Pendler aus dem Umland. Dies stellt einen signifikanten Vorteil dar, da es die tägliche Anreise vereinfacht und somit die Zufriedenheit und die Bindung der Mitarbeiterinnen an die Einrichtung erhöht. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 941 2024 Die Vorlage OF 516/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, Volt und BFF gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE und Linke (= Enthaltung)
Knut soll nicht die Buslinien 29, 28 und 27 ersetzen
Antrag vom 09.04.2024, OF 509/12 Betreff: Knut soll nicht die Buslinien 29, 28 und 27 ersetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob 1. die Buslinien 29, 28 und 27 weiterhin unverändert in Taktungen und Uhrzeiten betreiben werden und 2. die Rufbuslinie Knut eine Zukunft hat. Begründung: Presseberichten war zu entnehmen, dass "Die Idee ist, dass die On-Demand-Shuttles in einem sogar etwas erweiterten Bediengebiet zukünftig täglich von 18:00 Uhr abends bis 06:00 Uhr morgens auf Achse sind. Damit decken sie die stärksten Nachfragezeiten nach "KNUT" ab. Um die Wirtschaftlichkeit des Betriebs zu gewährleisten, sollen die Shuttles dabei in den Nachtstunden die ergänzenden Nachtverkehre der Linien 28, 29, 39 und 63 im Bediengebiet ersetzen". Dies kann jedoch zu Zeiten des Berufsverkehrs bis ca. 22 Uhr und keinesfalls um 18:00 Uhr einen Ersatz zu einem regulären Busangebot darstellen. Letztendlich stellt dies im Frankfurter Norden, der in Gänze schlecht an das ÖPNV Angebot angeschlossen ist, eine deutliche Verschlechterung dar. Darüber hinaus hat Auswirkungen auf die Verkehrswende - den Umstieg auf den ÖPNV - ebenso wie auf die für Frankfurt zu erreichenden Klimaziele. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 509/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 508/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wann endlich erfolgt die Umgestaltung des Riedbergplatzes?
Antrag vom 08.04.2024, OF 521/12 Betreff: Wann endlich erfolgt die Umgestaltung des Riedbergplatzes? Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat darüber Auskunft zu geben, wann endlich mit der klimafreundlichen Umgestaltung des Riedbergplatzes begonnen wird und welcher Terminablauf für diese Maßnahme geplant ist. Begründung: Seit Vorstellung der Planungen zur klimafreundlichen Umgestaltung des Riedbergplatzes in der Sitzung des Ortsbeirats 12 vom November 2021 wurde der Baubeginn immer wieder verschoben. Nun ist auch das Jahr 2023 verstrichen, ohne dass die Maßnahme wie angekündigt begonnen wurde. Auch ein neuer Termin für deren Realisierung ist nicht bekannt. Der Magistrat wird daher gebeten, Klarheit zu schaffen und den Ortsbeirat entsprechend zu informieren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 521/12 wurde zurückgezogen.
Adaptive Beleuchtung für Wege zur Hundeauslauffläche am Bonifatiuspark
Antrag vom 08.04.2024, OF 523/12 Betreff: Adaptive Beleuchtung für Wege zur Hundeauslauffläche am Bonifatiuspark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Wege zur Hundeauslauffläche am Bonifatiuspark mit einer adaptiven Beleuchtung auszustatten, die zudem solarbetrieben und insektenfreundlich ist. Begründung: Die Hundeauslauffläche am Bonifatiuspark erfreut sich großer Beliebtheit und wird stark frequentiert. Allerdings sind gerade in der dunklen Jahreszeit die dorthin führenden Wege in den Abend- und Nachtstunden bzw. am frühen Morgen nicht gefahrlos zu nutzen. Eine adaptive Beleuchtung, ausgestattet mit Bewegungsmeldern, kann hier Abhilfe schaffen und zudem das subjektive Sicherheitsempfinden der Nutzer erhöhen. Durch den Einsatz von Solartechnik und insektenfreundlichem Licht wird eine Beeinträchtigung der Natur soweit wie möglich reduziert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 523/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen Volt und BFF (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Kinderhaus Riedberg
Antrag vom 05.04.2024, OF 495/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Kinderhaus Riedberg Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Einrichtung eines Kinderhauses auf dem Riedberg angeschlossen an das Jugendhaus Riedberg sind rund 210.000,00 € als notwendige Mittel ab 2025 in den Haushalt einzustellen, die nicht den laufenden Mitteln entnommen werden. Begründung: Mit ST 1532/12/2023 vom 14.07.2023 ist "es grundsätzlich möglich ist, ein Nachmittagsangebot für Kinder im Jugendhaus Riedberg zu etablieren. Der geschilderte Bedarf, ein Offenes Angebot für Kinder zu schaffen, kann aus fachlicher Perspektive bestätigt werden. Ein derartiges Angebot müsste entweder parallel zum Angebot für Jugendliche stattfinden oder es könnten Zeiten am Nachmittag genutzt werden, an denen der Jugendbereich noch nicht geöffnet ist. Der Träger (Evangelischer Verein für Jugend- und Sozialarbeit e.V.) sieht sich in der Lage, Räumlichkeiten in geringem Umfang zu stellen". Die Bedarfslage hat sich nicht verändert. Mit Fertigstellung des Riedbergs ist eher mit einem höheren Bedarf zu rechnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 154 2024 Die Vorlage OF 495/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zur Flutlichtanlage
Antrag vom 05.04.2024, OF 502/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zur Flutlichtanlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Errichtung einer Flutlichtanlage auf der Sportanlage des SC Riedbergs westlich der Altenhöferallee sind 30.000,00 € als notwendige Mittel ab 2024 in den Haushalt einzustellen, die nicht den laufenden Mitteln entnommen werden. Begründung: Da der SC Riedberg mit div. Firmen für Planung und Bau der Flutlichtanlage auf eigene Kosten im Gespräch ist, kann die Stadt Frankfurt mit einer geringen Eigenbeteiligung eine Aufwertung der städtischen Fläche erreichen. Denn den Großteil der Kosten von rund 100.000,00 € trägt der Verein selbst. Inzwischen sind erste Abstimmungen zwischen Verein, Sportamt und Mainova erfolgt, die Genehmigung und Bewilligung zum Bau liegt vor, so dass nach Bewilligung des o. g. Zuschusses mit einem zügigen Baubeginn der Flutlichtanlage zu rechnen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 159 2024 Die Vorlage OF 502/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Kita Sonnenwind Riedberg
Antrag vom 05.04.2024, OF 496/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Kita Sonnenwind Riedberg Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für den Bau der Kita Sonnenwind sind die notwendigen Mittel ab 2024 in den Haushalt einzustellen, die nicht den laufenden Mitteln entnommen werden. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 16.03.2024 hat die Bildungsdezernentin Sylvia Weber die Neubaupläne für die Kita Sonnenwind vorgestellt. Das Grundstück "Am Bonifatiusbrunnen"/"Zur Kalbacher Höhe" befindet sich in städtischer Hand. Um auch von Seiten des Ortsbeirates auf die Dringlichkeit einer weiteren Kita hinzuweisen, ist ein diesbezüglicher Etatantrag unterstützend für den Neubau erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 155 2024 Die Vorlage OF 496/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, FDP, Volt und Linke gegen GRÜNE (= Ablehnung); CDU und BFF (= Enthaltung)
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Bebauungsplan Nr. 840 - Lärmschutz an der A 5 westlich Kalbach
Antrag vom 05.04.2024, OF 494/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Bebauungsplan Nr. 840 - Lärmschutz an der A 5 westlich Kalbach Die EU-Kommission erhöht den Druck auf Deutschland, weil die Bundesrepublik nach Ansicht der Behörde bei der Bekämpfung von Verkehrslärm hinterherhinkt. Es seien keine Lärmaktionspläne für alle Hauptverkehrsstraßen aufgestellt worden, kritisierte die Brüsseler Behörde. Deutschland soll nun binnen zwei Monaten auf die Kritik reagieren, wie die EU Kommission am 13.03.2024 erklärte. Der fehlende Lärmschutz sei vor dem Hintergrund der nicht absehbaren Entscheidung, ob und wann mit einem Ausbau der A 5 zu rechnen sei, nicht länger hinnehmbar. Denn die Bevölkerung von Kalbach und Riedberg leidet seit Jahrzehnten extrem unter der Lärmbelastung durch die Autobahn 5. Zudem ist Verkehrslärm mittlerweile als große Gesundheitsgefahr anerkannt. Daher muss nun auch die Stadt entsprechende Planungsmittel zur Verfügung stellen, um mit Hilfe von Bund und Land einen zeitnahen Lärmschutz zu erreichen. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Planung eines Lärmschutzes - auf den B-Plan 840, der den planungsrechtlichen Hintergrund des Satzungsbeschlusses vom 28.02.2008 beinhaltet (in Kraft getreten 20.05.2008), wird hierbei hingewiesen - entlang der BAB 5 im Bereich von Kalbach und Riedberg sind 250.000,00 EUR in den Haushalt 2025 als notwendige Mittel einzustellen, die nicht den laufenden Mitteln entnommen werden. Begründung: Es ist unbestritten, dass sich viele Menschen durch Verkehrslärm belästigt fühlen, gleichzeitig kann zu viel Lärm die Gesundheit beeinträchtigen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen begünstigen. Die Lebensqualität sinkt und auch der Erholungsfaktor bei Spaziergängen nimmt ab, wenn ein konstanter Lärmpegel die Bevölkerung beschallt. Auch die Umwelt wird durch zunehmenden Verkehr und Lärm belastet. Deshalb muss die Politik jetzt Maßnahmen zum Lärmschutz an der A 5 ergreifen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 153 2024 Die Vorlage OF 494/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, Linke und BFF gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Abfluss vom Verbindungsweg Kalbach-Riedberg zum Kätcheslachweiher herstellen
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5295 entstanden aus Vorlage: OF 492/12 vom 15.03.2024 Betreff: Abfluss vom Verbindungsweg Kalbach-Riedberg zum Kätcheslachweiher herstellen Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortslandwirt einen Wasserabfluss herzustellen vom Entwässerungsgraben, der vom Verbindungsweg Kalbach-Riedberg (Nähe An der Bergstraße) hinunter zum Kätcheslachweiher führt (siehe Markierung "X" in der Skizze unten), zum Kätcheslachweiher. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: An der bezeichneten Stelle fließt das Wasser nicht weiter ab zum Kätcheslachweiher und überflutet stattdessen regelmäßig Wege und angrenzende Felder, siehe auch bereits Stellungnahme vom 24.10.2016, ST 1467, und folgendes Bild: Quelle: privat Bei einem Ortstermin mit der Stadtentwässerung Frankfurt wurde dies auch seitens der SEF kritisiert und auf die Gefahr von Glatteisbildung auf dem überfluteten Weg (links im Bild nur andeutungsweise sichtbar) hingewiesen. Das Wasser unterirdisch in den Kätcheslachweiher abzuleiten (ca. 40 Meter), erscheint als sinnvolle Lösung. Eine Ableitung unter dem Weg hindurch zum Nachbarfeld hingegen erscheint nicht sinnvoll, da dann die Rückhaltefunktion des Kätcheslachweihers nicht mehr genutzt werden kann und das Überflutungsrisiko am weiter talwärts liegenden Kalbach steigen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 741 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-31
Anwohner der Straße Im Kirschenwäldchen informieren
Antrag vom 04.03.2024, OF 485/12 Betreff: Anwohner der Straße Im Kirschenwäldchen informieren Der Ortsbeirat möge beschließen, die Anwohner der Straße "Im Kirschenwäldchen" über die Probleme und Risiken zu informieren, die sich ergeben, wenn diese weiterhin verkehrsregelwidrig auf der Straße parken. Die Verteilung kann durch bereits benannte Freiwillige aus dem Ortsbeirat erfolgen. Der Wortlaut des Briefes wäre wie folgt: An die Anwohnerinnen und Anwohner der Straße Im Kirschenwäldchen, seitens der Ortsbeirates Kalbach-Riedberg möchten wir Sie darüber informieren, dass die Parksituation in ihrer Straße mit großer Sorge betrachtet wird. Die Müllabfuhr hat große Schwierigkeiten, durch ihre Straße zu fahren und auch die Feuerwehr ist sehr besorgt, im Einsatzfall nicht zügig zu Ihnen kommen zu können. Davon haben wir uns bei einer Befahrung mit einem Löschfahrzeug im vergangenen Sommer selbst überzeugen können. Bei einem Ortstermin am 30.1.2024, an dem neben Mitgliedern des Ortsbeirats der Schutzmann vor Ort, Mitglieder der Frankfurter Feuerwehr, der FES, des Straßenverkehrsamtes sowie des Amtes für Straßenbau und Erschließung teilnahmen, wurde nach Lösungen gesucht, zum einen den Wunsch der Anwohner nach Parkplätzen, zum anderen dem berechtigten Interesse der Anwohner gerecht zu werden, im Notfall schnelle Hilfe zu erhalten. Leider stellte sich dabei heraus, dass die Straße Im Kirschenwäldchen insgesamt sehr schmal und an einigen Stellen nicht mehr als 4 m breit ist, was keinen Spielraum lässt. Die rechtliche Lage sieht dabei so aus: In der Straßenverkehrsordnung (StVO) findet sich in §12, Absatz 1 Nr. 1 die Festlegung: "Das Halten [und somit auch Parken] ist unzulässig [...] an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, [...]". Dabei bedeutet "eng", dass noch mindestens 3,05 m Straße frei bleiben müssen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug direkt auf der Straße parken, ist an den meisten Stellen der restliche Platz geringer. Somit kann an den meisten Stellen ihrer Straße nicht gehalten oder geparkt werden, ohne gegen die StVO zu verstoßen - Sie riskieren also auch noch ein Bußgeld, welches je nach konkretem Fall zwischen 35,- und 55,- € liegen würde. Bitte beachten Sie auch, dass das Parken auf Gehwegen nicht erlaubt ist sowie (der Vollständigkeit halber erwähnt) das Parken entgegen der Fahrtrichtung. Daher unsere Bitte an Sie: Nutzen Sie, wo immer möglich, Stellplätze und Garagen auf den Grundstücken. Wenn Sie auf der Straße parken, stellen Sie bitte sicher, dass dort noch mindestens 3,05 m Platz frei bleiben. Ihre Nachbarn, die Feuerwehr und die Mitarbeiter der FES werden es Ihnen danken. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Neißner, Ortsvorsteherin Kalbach-Riedberg Begründung: An den meisten Stellen der Straße ist der Querschnitt so eng, dass die Durchfahrt von Müllwagen oder Einsatzfahrzeugen nicht mehr gewährleistet ist. Bei einem Ortstermin wurde seitens der beteiligten Ämter angeregt, durch eine Sensibilisierung durch den Ortsbeirat dieses Problem zu reduzieren oder gänzlich zu vermeiden. Mit diesem Versuch soll auch vermieden werden, direkt durch erhöhten Kontrolldruck großen Unmut unter den Anwohnerinnen und Anwohnern auszulösen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 485/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee
Antrag vom 01.03.2024, OF 491/12 Betreff: Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee Die Realisierung scheint erneut erheblich verzögert zu sein. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie dazu der Sachstand ist und auf welche neuen Zeitpläne sich Bürger und Vereine im Stadtteil nun einstellen müssen. Begründung: Gem. ST 2143 vom 16.09.2022 sowie ST 2698 vom 09.12.2022 war es geplant, die Bau- und Finanzierungsvorlage bis Ende Dezember 2022 zu erstellen. Mit Zustimmung aller notwendigen Gremien war der Baubeginn für die Halle in der 2. Jahreshälfte 2023 angestrebt. Bisher fehlt noch die Magistratsvorlage für einen Beschluss durch die Stadtverordneten und damit auch die EU-weite Ausschreibung. Die untragbare Situation ist bekannt. Im Dezember 2021 hatten die Sportvereine im Norden gemeinsam mit dem Sportkreis mittels einer vielbeachteten Petition auf die untragbare Situation und deren Konsequenzen hingewiesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 914 2024 Die Vorlage OF 491/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
75 Jahre Grundgesetz - ein Grund zum Feiern!
Antrag vom 29.02.2024, OF 488/12 Betreff: 75 Jahre Grundgesetz - ein Grund zum Feiern! Am 23. Mai 2023 wird das Grundgesetz 75 Jahre alt. Menschen in ganz Frankfurt organisieren in ihrem Viertel eigene Feiern anlässlich des 75. Geburtstags unserer Verfassung. So wollen wir die offiziellen Veranstaltungen zum Jubiläum in Bonn und Berlin um lokale Feste in Frankfurt ergänzen. Auch wir wollen hier mit Nachbarn, Schulen und Kindergärten, Institutionen und allen ortsansässigen Vereinen und Gruppierungen unsere Demokratie feiern. Vorstellbar sind auch Aktionen der ortsansässigen Schulen oder Vereinen, die zu dem Thema Grundgesetz und Demokratie beitragen. So könnten wir als Ortsbeirat 12 eine Ortsbeiratssitzung auf dem Riedbergplatz fingieren. Daher schlagen wir vor: Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten 1. für die Demokratiefeier im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg auf dem Riedbergplatz in der Zeit von 17-19 Uhr die offizielle Genehmigung einzuholen, 2. die Anregung dieses Demokratiefestes über den Verteiler des Stadtteilarbeitskreises in die Institutionen und Vereine zu tragen und 3. über die Presse, soziale Medien das Anliegen in die Öffentlichkeit zu bringen. Begründung: Auch im Stadtteil Kalbach-Riedberg sollte auf die Bedeutung des Grundgesetzes und dessen Einwirkung auf die Lebenswirklichkeit hingewiesen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 488/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 488/12 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5172 entstanden aus Vorlage: OF 479/12 vom 02.02.2024 Betreff: Neubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach Vorgang: OM 6947/20 OBR 12; V 1864/20 OBR 12; ST 2476/22; V 727/23 OBR 12 Der Ortsbeirat 12 begrüßt den Bau einer weiterführenden Schule in der Talstraße nach wie vor ausdrücklich und bittet den Magistrat, trotz der einstweiligen Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt, die Bemühungen um den Standort der Johanna-Tesch-Schule in Kalbach-Riedberg weiterhin voranzutreiben sowie ferner die Gründe der Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt zu nennen. Falls die Johanna-Tesch-Schule den Standort Talstraße inzwischen ablehnt, wird der Magistrat dessen ungeachtet gebeten, die Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium in Darmstadt fortzuführen, um evtl. perspektivisch eine andere Schule in der Talstraße zu realisieren. Der Ortsbeirat 2 ist zu informieren. Begründung: In der Stellungnahme vom 24.10.2022, ST 2476, wird berichtet, dass der Magistrat im Austausch mit der Bauaufsicht und dem Regierungspräsidium Darmstadt steht, und die Entscheidung zur Nutzbarkeit des Standortes Talstraße für einen Schulneubau noch im gleichen Jahr 2022 erfolgen soll. Wie aus der Presse zu entnehmen ist, hat nun das Regierungspräsidium Darmstadt die Genehmigung abgelehnt. Das ist sehr bedauerlich, zumal gemäß Aussage der Bildungsdezernentin das in Auftrag gegebene Boden- und Luftgutachten dem Bau einer Schule nicht im Wege steht. 2019 als IGS für den Frankfurter Norden in Bockenheim gestartet, werden die Schüler inzwischen an zwei Standorten (Falkstraße und Ginnheimer Straße) in unzumutbaren Räumlichkeiten unterrichtet, d. h. in einem maroden Schulgebäude und in Stahlcontainern. Die Schüler haben keinen Schulhof, die Toiletten sind marode und die Turnhalle ist seit Monaten nicht nutzbar, da Einsturzgefahr besteht. Die Situation für Schüler und Lehrer ist prekär und man wartet händeringend auf Antworten und Lösungen. Eine Perspektive auf einen finalen Standort hat die Schulgemeinde bis heute nicht. Auch die Antwort auf die Anfrage V 727 steht immer noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6947 Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2476 Auskunftsersuchen vom 14.07.2023, V 727 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Situation der Kinderbetreuung in Kalbach-Riedberg
Antrag vom 12.02.2024, OF 478/12 Betreff: Situation der Kinderbetreuung in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, über Folgendes zu berichten: 1. Wie hoch ist der Versorgungsgrad des Stadtteils Kalbach-Riedberg mit Kindertagesplätzen und der Kindertagespflege? 2. Wie sind die Kindertageseinrichtungen personell besetzt? Wie hoch ist die aktuell nicht besetzte Stundenanzahl der einzelnen städtischen Einrichtungen (Stand: 1.1.2024)? 3. Wie oft wurde im Jahr 2023 eine Notstandsbetreuung der einzelnen städtischen Kindertagesstätten beantragt? 4. Wie oft wurde eine Notdienstbetreuung im Jahr 2023 der einzelnen Träger dem Stadtschulamt gemeldet? (Siehe ST 2420 vom 4.12.2023) 5. Welche Einrichtungen haben aktuell die Öffnungszeiten reduziert? 6. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Normal-Versorgung zu garantieren? 7. Kann das Personalgewinnungsprogramm im europäischen Ausland weiter ausgebaut werden? Sofern Teilfragen nicht für alle Träger beantwortbar sind, wird um eine Beantwortung zumindest für die Einrichtungen in städtischer Trägerschaft gebeten. Begründung: Im Stadtteil Kalbach-Riedberg ist die Vergabe der Kitaplätze seit Jahren angespannt. Mit der Schließung der Kita Zauberberg wird sich die Lage weiter zuspitzen. Es wird aus vielen Einrichtungen von Notbetreuung, Bitten um eine frühere freiwillige Abholung der Kinder und eingeschränkte Öffnungszeiten aufgrund von fehlendem Betreuungspersonal berichtet. Um die Situation angemessen einschätzen zu können, wird der Magistrat gebeten, die genannten Daten zur Verfügung zu stellen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 873 2024 Die Vorlage OF 478/12 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE, SPD und FDP in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Seniorenwohnlage im Bereich Bonifatiusstraße/Talstraße/Kalbacher Hauptstraße
Antrag vom 20.01.2024, OF 484/12 Betreff: Seniorenwohnlage im Bereich Bonifatiusstraße/Talstraße/Kalbacher Hauptstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die zurzeit als landwirtschaftlich genutzte Fläche in dem Bereich "Bonifatiusstraße/Talstraße/Kalbacher Hauptstraße" für eine Seniorenwohnanlage geeignet ist. Foto: Google Maps Begründung: Der Ortsbezirk Kalbach verfügt im Seniorenwohnbereich über keinerlei Angebote. Im Hinblick auf hiesige gemischte Bevölkerungsstruktur und einem steigenden Bedarf an barrierefreien und seniorengerechten Wohnungen ist auch ein entsprechendes Angebot in Kalbach vonnöten. Dieses neue Angebot würde es damit Kalbacherinnen und Kalbachern ermöglichen in ursprünglicher Wohnortnähe leben zu können. Darüber hinaus ist in diesem Bereich eine gute Anbindung an den ÖPNV vorhanden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 484/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 484/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 484/12 wurde zurückgezogen.
Gullydeckel Ecke Konrad-Zuse-Straße/Altenhöferallee
Antrag vom 20.01.2024, OF 483/12 Betreff: Gullydeckel Ecke Konrad-Zuse-Straße/Altenhöferallee Vorgang: OF 141/12 2021 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten unter Bezugnahme auf Ihre eigene Erinnerung vom 02.02.2023 an die obige Anregung zu erinnern. Begründung: Seit 31.10.2021 wurde die Gefahrenstelle nicht beseitigt und es besteht dringender Handlungsbedarf. Fotos: privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.11.2021, OF 141/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 483/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Erinnerung schriftlich erfolgen und ebenfalls noch an die Entfernung des Asphaltrestes am Bordstein in der ersten Parkbucht nördlich des Kreisels erinnert werden soll. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Hinweisschilder Bonifatiusbrunnen
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4982 entstanden aus Vorlage: OF 466/12 vom 03.01.2024 Betreff: Hinweisschilder Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, die Ausschilderung zum Bonifatiusbrunnen zu verbessern. Begründung: Der Bonifatiusbrunnen an der Straße Zur Kalbacher Höhe ist eine Wallfahrtsstätte, die Pilger aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet anlockt. Auf einer Gedenktafel der Gemeinde Kalbach steht zur Geschichte dieses Ortes u. a.: "Hier ruhten im Jahr 754 n. Chr. während der Überführung von Mainz nach Fulda die Gebeine des heiligen Bonifatius." In der Talstraße gibt es ein Hinweisschild "Zum Bonifatiusbrunnen" in Richtung Riedbergallee, dann findet man kein weiteres Hinweisschild mehr. Zum Brunnen des "Deutschen Apostels" sollte eine ausreichende Beschilderung angebracht sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 583 Aktenzeichen: 60-2
Sicherung eines verwahrlosten Hauses im Kalbacher Stadtpfad 17
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4984 entstanden aus Vorlage: OF 471/12 vom 03.01.2024 Betreff: Sicherung eines verwahrlosten Hauses im Kalbacher Stadtpfad 17 Vorgang: OM 313/11 OBR 12; ST 1088/11; OM 3464/18 OBR 12; ST 2056/18; V 77/21 OBR 12; ST 1771/21 Der Magistrat wird gebeten, das leer stehende verwahrloste Haus im Kalbacher Stadtpfad 17 mit geeigneten, nachhaltigen Maßnahmen zu sichern. Begründung: In den Jahren 2011 und 2018 hatte der Ortsbeirat 12 bereits Anregungen gestellt, in denen der Magistrat gebeten wurde, dieses Haus zu sichern bzw. sichern zu lassen. Leider wurde in den Stellungnahmen ST 1088 und ST 2056 dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass von dem Gebäude keine Gefahr ausgeht. Das sehen die Bürger Kalbachs, die direkten Nachbarn und die Eltern der Kinder, die die gegenüberliegende Kita besuchen, allerdings anders. Dieses Haus ist ein Sicherheitsrisiko. Das dem Zerfall preisgegebene Haus ist für jedermann zugänglich und ungebetene Besucher machen Feuer und randalieren. In Abständen wird dort auch übernachtet. Hinzu kommt, dass einige Dachziegel nicht mehr fest sind und bereits abrutschen. Da das Haus unbefugt benutzt wird, bleibt es nicht aus, dass sich Ungeziefer, wie z. B. Ratten, dort aufhalten. Es besteht durchaus Gefahr für die Bürger und die Kinder der Kita. Die Sicherungsmaßnahmen gemäß Stellungnahme ST 1771 waren nur von kurzer Dauer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 313 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2011, ST 1088 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3464 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2056 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 77 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1771 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 710 Aktenzeichen: 63-1