Baubeginn der zweiten Sportanlage Riedberg östlich der Straße Altenhöferallee durch eine Zwischennutzung gefährdet?
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Riedberg östlich der Straße Altenhöferallee durch eine Zwischennutzung gefährdet? Im Frühjahr 2024 wurde durch eine beauftragte Baufirma der Rückbau der Bodenbefestigung, die Planierung des Mutterbodens und eine Bauvorbereitung der eingezäunten Fläche vorgenommen. Die im Juni 2024 aufgenommenen Bauaktivitäten dienen möglicherweise als Stell- und Lagerplatz für eine andere Baumaßnahme. Dies löst im Stadtteil Irritationen wegen einer möglichen Verzögerung des Baubeginns aus.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 12.06.2024,
OF 534/12 Betreff: Baubeginn der zweiten Sportanlage
Riedberg östlich der Straße Altenhöferallee durch eine Zwischennutzung
gefährdet? Im Frühjahr 2024 wurde durch eine
beauftragte Baufirma der Rückbau der Bodenbefestigung, die Planierung des
Mutterbodens und eine Bauvorbereitung der eingezäunten Fläche
vorgenommen. Die im Juni 2024 aufgenommenen Bauaktivitäten dienen
möglicherweise als Stell- und Lagerplatz für eine andere Baumaßnahme. Dies löst
im Stadtteil Irritationen wegen einer möglichen Verzögerung des Baubeginns
aus. Dies vorausgeschickt möge der
Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu den Aktivitäten die
seit Anfang Juni 2024 auf dem eingezäunten Gelände der geplanten 2. Sportanlage
stattfinden folgende Fragen zu beantworten: 1. Stehen die derzeitigen Befestigungsmaßnahmen des
Baugrundstückes in Zusammenhang mit der geplanten 2. Sportanlage 2. oder wird für eine andere
Zwischennutzung als Lager- und Stellplatz für ein anderes Bauvorhaben
vorbereitet. Falls doch das
aktuelle Baugeschehen doch einer fremden vorbereitenden Zwischennutzung dient,
stellt sich die Frage, 3. ob
und wer der mögliche Nutzer ist und ob er auf dem Riedberg als Bauträger oder
Investor aktiv ist. 4. Wird
durch eine mögliche Zwischennutzung der Baufläche mit einer weiteren
Verzögerung des Baubeginns der Sportanlage zu rechnen sein? 5. Ist die Genehmigung als mögliche
Zwischennutzung zeitlich begrenzt und wenn ja 6. bis wann? Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg hat grundsätzlich mit
seinen stetig wachsenden Einwohnerzahlen einen großen Bedarf an einer 2.
Sportanlage, auch für den Frankfurter Norden insgesamt. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR
12 am 05.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 995 2024
Die Vorlage OF 534/12 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke und BFF gegen CDU (=
Ablehnung)