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Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5, Rücknahme der BAB 5 aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans

Vorlagentyp: OA

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, alle möglichen notwendigen und rechtlichen Schritte einzuleiten, um 1. einen Ausbau der BAB 5 zu verhindern und darüber hinaus 2. dafür Sorge zu tragen, dass der durch die hessische Landesregierung geforderte beschleunigte Ausbau wieder zurückgenommen wird.

Begründung

Die Frankfurter Bevölkerung leidet schon heute unter einem permanenten Lärmpegel, der durch den Ausbau und die damit verbundene Zunahme der Fahrzeugbewegungen noch weiter ansteigen wird. Zudem ist eine Ausweitung des Autoverkehrs, der bundesweit ein Viertel aller Umweltbelastungen ausmacht, nicht mit dem Klimaschutzgedanken vereinbar. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich selbst dem Ziel der CO2-Neutralität verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu der Politik einen klaren Auftrag erteilt. Bei einer Wohnbebauung wie z. B. auf dem Riedberg mit einem Abstand von 50 bis rund 150 Metern neben einer zehnspurigen Autobahn, die außerdem topografisch durch Tiefen und Anhöhen geführt wird, müsste bei einem Ausbau im Bereich der Wohnbebauung notwendigerweise unterirdisch oder eingehaust geführt werden, um den Lärmschutz nach heutigen Vorgaben zu gewährleisten. 2040 brauchen wir keine Autobahnen, sondern ein funktionierendes Schienennetz und ein Tempolimit, welches den CO2-Ausstoß reduziert und dem Verkehrsfluss dient. Wie bei allen großen Infrastrukturmaßnahmen erscheint der Kostenrahmen von 1,1 Milliarden Euro als viel zu niedrig angesetzt. Der Riederwaldtunnel hat sich von ursprünglich 480 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro verteuert, und dies bei einer Länge von nur ca. 1.100 Metern. Der betroffene Autobahnabschnitt der BAB 5 beträgt 28 Kilometer. Das dafür vorgesehene Geld sollte daher jetzt in einen wirksamen Lärmschutz sowie in den Ausbau des ÖPNV und der Radwege investiert werden. Darüber hinaus bedeutet der Ausbau auf der gesamten Länge eine Flächenversiegelung von rund 60 Hektar. Dies beeinträchtigt nicht nur die Frischluftzufuhr erheblich. Weiterhin müssten die als Ausgleichsmaßnahmen angelegten Streuobstwiesen wegen des Ausbaus weichen und würden als Kompensationsmaßnahmen verloren gehen.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 29
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 25
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke ÖkoLinX-ELF FRAKTION BFF-BIG
Sitzung 30
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 42
Angenommen
Der Vorlage OA 482 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass sich der Punkt 1. ausschließlich auf den zehnspurigen Ausbau der BAB 5 bezieht. Der achtspurige Ausbau ist hiervon nicht betroffen.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT Gartenpartei
Ablehnung:
CDU AFD Linke ÖkoLinX-ELF FRAKTION BFF-BIG
Sitzung 35
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 63
Angenommen
Der Vorlage OA 482 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass sich der Punkt 1. ausschließlich auf den zehnspurigen Ausbau der BAB 5 bezieht. Der achtspurige Ausbau ist hiervon nicht betroffen.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU AFD BFF-BIG Linke ÖkoLinX-ELF FRAKTION Gartenpartei