Haushalt 2024/2025
Antrag
Für die Planung eines Lärmschutzes - auf den B-Plan 840, der den planungsrechtlichen Hintergrund des Satzungsbeschlusses vom 28.02.2008 beinhaltet (in Kraft getreten 20.05.2008), wird hierbei hingewiesen - entlang der BAB 5 im Bereich von Kalbach und Riedberg sind 250.000,00 EUR in den Haushalt 2025 als notwendige Mittel einzustellen, die nicht den laufenden Mitteln entnommen werden.
Begründung
Es ist unbestritten, dass sich viele Menschen durch Verkehrslärm belästigt fühlen, gleichzeitig kann zu viel Lärm die Gesundheit beeinträchtigen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen begünstigen. Die Lebensqualität sinkt und auch der Erholungsfaktor bei Spaziergängen nimmt ab, wenn ein konstanter Lärmpegel die Bevölkerung beschallt. Auch die Umwelt wird durch zunehmenden Verkehr und Lärm belastet. Deshalb muss die Politik jetzt Maßnahmen zum Lärmschutz an der A 5 ergreifen.