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Ortsbeirat 12

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Fahrradständer Talstraße/Ecke Alte Riedbergstraße

21.02.2025 · Aktualisiert: 21.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6586 entstanden aus Vorlage: OF 584/12 vom 10.02.2025 Betreff: Fahrradständer Talstraße/Ecke Alte Riedbergstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Talstraße/Ecke Alte Riedbergstraße zusätzliche Fahrradständer zu installieren, ggf. in schräger Anordnung, um genügend Platz für Fußgänger zu lassen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Durch die nahe Arztpraxis, die Bushaltestelle und den Zugang zum Landschaftsschutzgebiet zwischen Kalbach und Riedberg gibt es an dieser Stelle ausreichend Bedarf, Fahrräder sicher abzustellen. Zwischen Aushangkasten und Hinweisschild zum Bonifatiusbrunnen scheint ausreichend Platz für mehrere Fahrradbügel zu sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 995 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Aktueller Stand und Fortschritte zum Schulneubau oder zur anderweitigen Nutzung der Fläche an der Talstraße in Kalbach

21.02.2025 · Aktualisiert: 05.11.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6584 entstanden aus Vorlage: OF 587/12 vom 04.02.2025 Betreff: Aktueller Stand und Fortschritte zum Schulneubau oder zur anderweitigen Nutzung der Fläche an der Talstraße in Kalbach Die o. g. Fläche war und ist in der Prüfung für einen Schulstandort. Sollte jedoch wegen des angrenzenden produzierenden Industrieunternehmens der Standort nicht für eine Schule infrage kommen, ist eine andere Entwicklung des Gebietes notwendig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. eine Aussage zum geplanten Schulneubau an der Talstraße in Kalbach zu treffen und über den aktuellen Stand der Planungen und Entscheidungen zu berichten, ob der Standort Talstraße weiterhin als potenzieller Schulstandort in die städtebaulichen und bildungspolitischen Planungen eingebunden ist; 2. zu prüfen und zu berichten, ob an dem Standort ein neues Gewerbegebiet (z. B. für sogenannte Handwerker- und Gewerbehöfe) entwickelt werden kann. Begründung: Aus dem Arbeitsgespräch mit dem Stadtplanungsamt vom 20. November 2024 bleibt offen, ob der Standort noch für eine weiterführende Schule benötigt wird. Hohes Bevölkerungswachstum im Frankfurter Norden führt zu einer steigenden Nachfrage an Bildungsplätzen. Der Standort Talstraße bietet eine Möglichkeit, diesen Bedarf zu decken. Für eine Weiterentwicklung der Fläche als Gewerbegebiet spricht, dass im aktuellen Koalitionsvertrag für die Jahre 2021 bis 2026 die Bedeutung von Handwerker- und Gewerbehöfen hervorgehoben wurde. Dazu sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) geeignete und bezahlbare Flächen angeboten werden. Eine bereits durchgeführte Bedarfsanalyse hat gezeigt, dass es eine hohe Zahl interessierter Betriebe gibt. Bislang fehlen aber in der Stadt Frankfurt Flächen, um den Bedarf zu decken. Die Fläche an der Talstraße bietet sich als Standort für Gewerbehöfe an, zumal dies dem aktuellen Flächennutzungsplan entsprechen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Förderung des Riedberger Sommerfestes

19.02.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 27.06.2025, OF 617/12 Betreff: Förderung des Riedberger Sommerfestes Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92) und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 499 (E 160) gebeten, aus diesem Sonderetat die Interessengemeinschaft zur Förderung des Riedberges e. V. (IG Riedberg) mit einem Höchstbetrag von bis zu 6.000 Euro zu unterstützen, um die Durchführung des Riedberger Sommerfestes als Veranstaltung, die der traditionellen Stadtteilkultur dient, zu unterstützen. Die IG Riedberg organisiert jedes Jahr zusammen mit weiteren Riedberger Vereinen ein großes Sommerfest und den Riedberger Weihnachtsmarkt. Die gemeinsame Organisation sorgt zwar für geteilte Kosten, wegen der vielen neuen Vorschriften sind in den letzten Jahren aber auch die Kosten zur Durchführung der Veranstaltungen in die Höhe geschossen, so dass diese finanziell kaum zu stemmen sind. So musste beispielsweise der Weihnachtsmarkt 2023 letztlich unter großem Bedauern abgesagt werden. Sommerfeste unterliegen darüber hinaus einem hohen Wetterrisiko. Begründung: Es handelt sich um ein nichtkommerzielles Fest mit bereits langer Tradition, das von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht werden und das durch seine vielfältigen Angebote für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene für Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Initiative OI 108 2025 Die Vorlage OF 617/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU GRÜNE SPD Volt
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Offenes Angebot für Trennungskinder im Alter von zehn bis 16 Jahren

04.02.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 13.03.2025, OF 599/12 Betreff: Offenes Angebot für Trennungskinder im Alter von zehn bis 16 Jahren Da von Eltern betroffener Kinder thematisiert wurde, dass es ein offenes Angebot für Trennungskinder zwar von 6 bis 10 Jahren auf dem Riedberg inzwischen gibt, jedoch für die größere Altersgruppe fehlt, hat sich der Träger Billabong, der aktuell den Treff für jüngere Kinder leitet, bereit erklärt auch einen solchen Treff sowohl personell als auch mit Räumlichkeiten zu realisieren. Einzig die Finanzierung bedarf einer Unterstützung. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Einrichtung eines offenen Treffs für Jugendliche von 10 - 16 Jahren bei dem Familienzentrum Billabong ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt für einen Höchstbetrag von einmalig 4.000,00 € im Jahr 2025. Begründung: Über die Notwendigkeit eines solchen Angebotes bestehen keine Zweifel. Da der gewonnene Träger Billabong mit Kosten für 2025 von 8.000,00 € kalkuliert, ist die Differenz aus dem Ortsbeiratsbudget zu nehmen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 400 2025 Die Vorlage OF 599/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE SPD FDP LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Beschleunigte Fertigstellung und Übergabe der Kleingartenanlagen auf dem Riedberg

27.01.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 11.04.2025, OF 604/12 Betreff: Beschleunigte Fertigstellung und Übergabe der Kleingartenanlagen auf dem Riedberg Der Magistrat möge beschließen: 1. Fertigstellung der baulichen Maßnahmen Die zuständigen Behörden und beteiligten Unternehmen werden aufgefordert, die verbleibenden Bauarbeiten der Kleingartenanlagen auf dem Riedberg unverzüglich und ohne weitere Verzögerungen abzuschließen. Besonderes Augenmerk soll auf die Einhaltung der geplanten Leistungen und Standards gelegt werden. 2. Ausarbeitung und Finalisierung der Vertragswerke Die für die Kleingartenanlagen vorgesehenen Vertragswerke sollen unverzüglich fertiggestellt und dem KGV Riedberg e.V. zur Prüfung und Unterzeichnung übergeben werden. Falls offene Punkte bestehen, können vorübergehend Platzhalter eingesetzt werden, um Verzögerungen zu vermeiden. 3. Transparenz und Kommunikation Die zuständigen Ämter werden angewiesen, ihre Kommunikation zu verbessern und regelmäßig über den Fortschritt des Projekts zu berichten. Dies umfasst klare Begründungen für Sonderauflagen sowie die regelmäßige und verbindliche Nennung von Fertigstellungsterminen. 4. Prüfung und Optimierung des Projektmanagements Im Nachgang zur Fertigstellung des Projekts soll eine Analyse durchgeführt werden, um die Kompetenzen, Kommunikationswege und Zielsetzungen innerhalb der beteiligten Ämter zu prüfen. Ziel ist es, künftige Projekte effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Begründung: Das Projekt der Kleingartenanlagen auf dem Riedberg wird seit Jahren durch Verzögerungen, Einschränkungen und Sonderauflagen belastet, was bei den beteiligten Bürgerinnen und Bürgern Unverständnis und Frustration hervorgerufen hat. Eine zügige Fertigstellung ist notwendig, um die Gartensaison nicht erneut zu verlieren und den langjährigen Einsatz der Ehrenamtlichen sowie die Wünsche der zukünftigen Pächter zu würdigen. Die Analyse des Projektverlaufs soll sicherstellen, dass ähnliche Probleme in der Zukunft vermieden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 604/12 wird bis zur Sitzung am 27.06.2025 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 604/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Wolfshohl in Spielstraße umwidmen

24.01.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6423 entstanden aus Vorlage: OF 577/12 vom 12.01.2025 Betreff: Wolfshohl in Spielstraße umwidmen Vorgang: OM 2657/22 OBR 12; ST 175/23 Der Magistrat wird im Kontext der Stellungnahme ST 175 nochmals gebeten, die Straße Wolfshohl zur Sicherheit der Kinder des KiZ 134 in eine Spielstraße umzuwidmen oder eine angemessene Lösung vorzuschlagen. In diesem Zusammenhang wird um die Durchführung eines Ortstermins gebeten, an dem Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Ämter, der Kita (einschließlich des Elternbeirats) sowie des Ortsbeirats teilnehmen. Ziel ist es, die Situation vor Ort zu begutachten und gemeinsam geeignete Maßnahmen zu erörtern. Begründung: Die Wolfshohl ist eine rund 65 Meter lange Fahrbahn in einer Tempo-30-Zone, wird aber nach übereinstimmenden Berichten der KiZ-Leitung und von Eltern häufig als Abkürzung zur Straße Im Brombeerfeld sowie als "Parkweg" genutzt und oft zu schnell befahren. Die Kinder des KiZ 134 sind hier besonders gefährdet, da Ein- und Ausgang unmittelbar zur Wolfshohl hin liegen. Darüber hinaus weist die Straße eindeutig Aufenthaltscharakter auf: Insbesondere Schulkinder in der Nachmittagsbetreuung nutzen sie mit Rollern oder kleinen Fahrrädern. Die aktuelle Situation birgt somit ein hohes Risiko für Unfälle, was durch wiederkehrende Beinaheunfälle belegt ist. Damit kein Kind zu Schaden kommt, sind dringend zusätzliche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich. Die bisherigen Hinweise (ST 175 zur OM 2657) werden als nicht ausreichend empfunden. Daher erscheint die Einrichtung einer Spielstraße (Verkehrszeichen 325) oder eine andere adäquate verkehrsberuhigende Lösung unbedingt geboten. Eine Umwidmung in eine Spielstraße ist für Anwohnerinnen und Anwohner zumutbar und würde die Aufenthaltsqualität im gesamten Umfeld deutlich erhöhen. Der Ortsbeirat bittet daher um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen sowie um die Durchführung des erbetenen Ortstermins, um gemeinsam über die weitere Vorgehensweise zu beraten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2657 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 175 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 739 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Fahrradständer Talstraße/Ecke Alte Riedbergstraße

24.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6586 entstanden aus Vorlage: OF 584/12 vom 10.02.2025 Betreff: Fahrradständer Talstraße/Ecke Alte Riedbergstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Talstraße/Ecke Alte Riedbergstraße zusätzliche Fahrradständer zu installieren, ggf. in schräger Anordnung, um genügend Platz für Fußgänger zu lassen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Durch die nahe Arztpraxis, die Bushaltestelle und den Zugang zum Landschaftsschutzgebiet zwischen Kalbach und Riedberg gibt es an dieser Stelle ausreichend Bedarf, Fahrräder sicher abzustellen. Zwischen Aushangkasten und Hinweisschild zum Bonifatiusbrunnen scheint ausreichend Platz für mehrere Fahrradbügel zu sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 995 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Fußgängerampel an der Otto-Schott-Straße

24.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6585 entstanden aus Vorlage: OF 583/12 vom 09.02.2025 Betreff: Fußgängerampel an der Otto-Schott-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlage an der Otto-Schott-Straße an der Einmündung von der Riedbergallee kommend mit einem Schutzblinker (Hilfssignalgeber) "Warnung vor Fußgängern" auszustatten. Die Lichtsignalanlage ist bereits installiert, wurde jedoch nie in Betrieb genommen, da die Otto-Schott-Straße nachträglich Einbahnstraße wurde. Der vorhandene Schutzblinker an der Lichtsignalanlage (gelb markiert) müsste nur gedreht und mit dem Hilfssignalgeber ausgestattet werden, um die Sicherheit bei der Querung der Straße deutlich zu erhöhen. Begründung: Die rechts abbiegenden Autofahrer aus der Riedbergallee in die Otto-Schott-Straße sind gemäß § 9 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung gegenüber Fußgängern vom Riedbergplatz Richtung Einkaufszeile (Ernsting's Family, Brillen & Hörakustik, Reisebüro etc.) und Bushaltestelle wartepflichtig. Dennoch kommt es immer wieder zu kritischen Situationen. Die nach rechts abbiegenden Autofahrer erkennen häufig zu spät, dass Fußgänger in diese Richtung die Fahrbahn queren. Für ältere Menschen, Menschen mit Handicap, Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums oder Familien mit Kindern entsteht an dieser Stelle eine unsichere Situation. Die Situation verschärft sich zu typischen Einkaufszeiten, da sich dann die Frequenz sowohl von Fußgängern als auch von Autofahrern, die in die Tiefgarage des Riedbergzentrums wollen, erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 994 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Umstieg von U9 zu S6 optimieren

24.01.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6420 entstanden aus Vorlage: OF 573/12 vom 13.01.2025 Betreff: Umstieg von U9 zu S6 optimieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, den Fahrplan der Stadtbahnlinie U9 anzupassen, sodass von Kalbach-Riedberg kommend eine optimale Umsteigezeit zu Zügen der S -Bahn-Linie S6 an der Haltestelle "Ginnheim/Niddapark" ermöglicht wird. Begründung: Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 ist die Haltestelle "Ginnheim" an der S-Bahn-Linie S6 in Betrieb, die zusammen mit der Haltestelle "Ginnheim/Niddapark" der Stadtbahnlinien U1 und U9 das Potenzial für einen Knotenpunkt mit attraktiven Umsteigeverbindungen hat. Der aktuelle Fahrplan sieht vor, dass bspw. Züge der S6 nach Darmstadt um 09:07 Uhr und nach Friedberg um 09:08 Uhr sowie der U9 nach Nieder-Eschbach um 09:07 Uhr und nach Ginnheim um 09:09 Uhr halten. Dieses Schema wiederholt sich im 15-Minuten-Takt. Wegen des Fußweges zwischen den Bahnsteigen wird folglich immer der Anschluss verpasst und es besteht immer die schlechtestmögliche Umsteigezeit von ca. 15 Minuten. Dadurch hat der neue Haltepunkt kaum Nutzen für die Bürger*innen des Stadtteils Kalbach-Riedberg. Durch eine zeitliche Verschiebung der Fahrten der U9 könnte ein Anschluss zur S6 in beide Fahrtrichtungen geschaffen werden. Bei einem optimalen Anschluss (Umsteigezeit ca. fünf Minuten) würde eine Fahrt von der Haltestelle "Uni Campus Riedberg" zum Hauptbahnhof nur 23 Minuten dauern - im Vergleich zu aktuell 28 Minuten mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz. Auch die Bereiche Westbahnhof, Messe und Gallus wären schneller an den Uni Campus Riedberg angebunden. Dies würde auch die A-Strecke entlang der Eschersheimer Landstraße entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 740 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 92-10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Aktueller Stand und Fortschritte zum Schulneubau oder zur anderweitigen Nutzung der Fläche an der Talstraße in Kalbach

24.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6584 entstanden aus Vorlage: OF 587/12 vom 04.02.2025 Betreff: Aktueller Stand und Fortschritte zum Schulneubau oder zur anderweitigen Nutzung der Fläche an der Talstraße in Kalbach Die o. g. Fläche war und ist in der Prüfung für einen Schulstandort. Sollte jedoch wegen des angrenzenden produzierenden Industrieunternehmens der Standort nicht für eine Schule infrage kommen, ist eine andere Entwicklung des Gebietes notwendig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. eine Aussage zum geplanten Schulneubau an der Talstraße in Kalbach zu treffen und über den aktuellen Stand der Planungen und Entscheidungen zu berichten, ob der Standort Talstraße weiterhin als potenzieller Schulstandort in die städtebaulichen und bildungspolitischen Planungen eingebunden ist; 2. zu prüfen und zu berichten, ob an dem Standort ein neues Gewerbegebiet (z. B. für sogenannte Handwerker- und Gewerbehöfe) entwickelt werden kann. Begründung: Aus dem Arbeitsgespräch mit dem Stadtplanungsamt vom 20. November 2024 bleibt offen, ob der Standort noch für eine weiterführende Schule benötigt wird. Hohes Bevölkerungswachstum im Frankfurter Norden führt zu einer steigenden Nachfrage an Bildungsplätzen. Der Standort Talstraße bietet eine Möglichkeit, diesen Bedarf zu decken. Für eine Weiterentwicklung der Fläche als Gewerbegebiet spricht, dass im aktuellen Koalitionsvertrag für die Jahre 2021 bis 2026 die Bedeutung von Handwerker- und Gewerbehöfen hervorgehoben wurde. Dazu sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) geeignete und bezahlbare Flächen angeboten werden. Eine bereits durchgeführte Bedarfsanalyse hat gezeigt, dass es eine hohe Zahl interessierter Betriebe gibt. Bislang fehlen aber in der Stadt Frankfurt Flächen, um den Bedarf zu decken. Die Fläche an der Talstraße bietet sich als Standort für Gewerbehöfe an, zumal dies dem aktuellen Flächennutzungsplan entsprechen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee

24.01.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6422 entstanden aus Vorlage: OF 575/12 vom 09.01.2025 Betreff: Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee Vorgang: OM 5453/24 OBR 12; ST 1830/24 Der Magistrat wird im Rahmen seiner Zuständigkeiten, insbesondere mit dem Radfahrbüro, gebeten. eine frühzeitige Einbeziehung der zuständigen Ortsbeiräte zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee zu erreichen, um direkt Einfluss auf die Planungen von Hessen Mobil als Baulastträger für die Radwegeverbindungen an den Landesstraßen zu nehmen. Begründung: Der in großen Teilen schon fertiggestellte Zweirichtungsrad- und Gehweg entlang der L 3019 zwischen Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station "Kalbach" zeigte, dass bei einer späten Vorstellung (vier Wochen vor Baubeginn in einer Videokonferenz) des Projektes für die Wünsche und berechtigten Anliegen der Ortsbeiräte keine Zeit blieb und planungsstandbedingt deren Umsetzung nicht mehr möglich war. Die Zuständigkeit und Mitwirkung der Ortsbeiräte mit ihrer Sachkompetenz und Ortskenntnis sollen in Zukunft bei solchen Maßnahmen gewährt und berücksichtigt werden. Hierzu wird insbesondere auf die Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1830 Ziffer 4., verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5453 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1830 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 613 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

WLAN an der U-BahnHaltestelle „Uni Campus Riedberg“

24.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6587 entstanden aus Vorlage: OF 585/12 vom 04.02.2025 Betreff: WLAN an der U-Bahn-Haltestelle "Uni Campus Riedberg" Der Presse - Journal Frankfurt (https://www.journal-frankfurt.de/journal_news/Stadtleben-2/Internet-im-OEPNV-Fr ankfurter-Strassen-und-U-Bahnstationen-bekommen-WLAN-43146.html) war zu entnehmen, dass es als Pilotprojekt einen nahtlosen Übergang zwischen WLAN-Netzwerken der Verkehrsanbieter gibt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die U-Bahn-Haltestelle "Uni Campus Riedberg" in das Pilotprojekt des nahtlosen Übergangs zwischen WLAN-Netzwerken der Verkehrsanbieter aufzunehmen. Begründung: Die WLAN-Nutzung ist im Rahmen des Pilotprojektes an den sechs Haltestellen "Hauptwache" (B-Ebene), "Konstablerwache" (Straßenbahn- und Bushaltestelle), "Hauptbahnhof" (Straßenbahnhaltestelle), "Römer/Paulskirche" (Straßenbahnhaltestelle), "Alte Oper" (U-Bahnsteig) und "Weißer Stein" (U-Bahnsteig) des ÖPNV kostenlos möglich. Da gerade im Hinblick auf die ständig wachsende Universität auf dem Riedberg eine zeitgemäße und zuverlässige Internetnutzung möglich sein sollte, bietet sich die Erweiterung dieses Pilotprojekt auf die U-Bahn-Station "Uni Campus Riedberg" an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 997 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 92-10

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Aufstellung eines Altglascontainers im Bereich Erna-Pinner-Straße/Ecke Riedbergallee

21.01.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 10.04.2025, OF 605/12 Betreff: Aufstellung eines Altglascontainers im Bereich Erna-Pinner-Straße/Ecke Riedbergallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten mit der FES unter den in der ST 1421 vom 13.06.2022 genannten Kontakt - Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH richten kann. Die Kontaktdaten lauten: Servicetelefon: 0800 2008007-0 Servicetelefax: 069 212-31323 E-Mail: services@fes-frankfurt.de Webseite: fes-frankfurt.de - diese zu bitten in dem Gebiet Erna-Pinner-Straße/Ecke Riedbergallee, evtl. im Bereich der Bushaltestelle, einen oder zwei Altglascontainer aufzustellen. Begründung: Da es in dem o. g. Wohngebiet keinen Altglascontainer zur umweltgerechten Entsorgung gibt, ist dem Wunsch der Anwohner*innen zur Aufstellung nachzukommen. Die nächsten Altgascontainer befinden sich erst an der Ferdinand-Braun-Straße oder der Reniorallee. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 605/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 GRÜNE, SPD, 1 FDP, Volt und Linke gegen BFF (= Ablehnung); CDU, 2 GRÜNE und 1 FDP (= Enthaltung)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Nachfrage zur Stellungnahme ST 1070

13.01.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 09.01.2025, OF 818/3 Betreff: Nachfrage zur Stellungnahme ST 1070 Vorgang: V 841/24 OBR 3; ST 1070/24 Angesichts der Fahrplankürzungen im vergangenen Jahr hatte der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft gebeten (OF 631/3), wie er künftig plane, einen ordentlichen Betrieb sicherzustellen. Der Magistrat hatte daraufhin versichert, dass die durchgeführten "Stabilisierungsmaßnahmen" verhinderten, weitere Einschnitte im ÖPNV-Fahrplan vornehmen zu müssen (ST 1070). Nun erfolgten erneut Einschnitte in den Fahrplan des ÖPNV, dieses Mal auf den U-Bahn-Linien U1, U2, U3, U8 sowie der Linie U4. Der Ortsbeirat stellt fest, dass der Magistrat mit seinen Bemühungen nicht erfolgreich war, und lehnt die Kürzungen im Fahrplan entschieden ab. Der ÖPNV spielt eine zentrale Rolle für die Erreichbarkeit des Stadtteils und trägt erheblich zur Entlastung der Straßen im Nordend bei. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten: 1. Zu welcher Bewertung kommt der Magistrat nach der in ST 1070, Punkt 2 versprochenen Evaluation der ergriffenen Maßnahmen und welche weiteren Maßnahmen leitet er aus der Evaluation ab? 2. Wie soll sichergestellt werden, dass die vielen Tausend Pendler zuverlässig in und aus der Stadt gelangen, wenn das Angebot des ÖPNV konstant abgebaut wird, jedoch gleichzeitig eine Verkehrswende angestrebt wird? 3. Wie soll der geplante Ausbau des ÖPNV realisiert werden, wenn bereits für die Bestandsstrecken das Geld und Personal fehlt? Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.01.2024, V 841 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1070 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 818/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1133 2025 Die Vorlage OF 818/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes

12.01.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 14.12.2025, OF 820/11 Betreff: Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes Vorgang: M 70/25 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie lange ist die Bearbeitungszeit von Beantragung (erste Einreichung von Unterlagen) bis zur Bewilligung im Durchschnitt und wie ist hier auch der Range? 2. Welche Antragstellenden lassen sich differenzieren und wie verteilen sich Antragszahlen und -Volumen auf diese Gruppen (z. B. öffentliche und private Wohnungsbaugesellschaften, private Ein- und Zweifamilienhäuser und private Mehrfamilienhäuser) 3. Bitte legen Sie zudem eine Tabelle zu den Anträgen vor - gegliedert nach Antragsdatum (erste Einreichung von Unterlagen), Antragsvolumen, Zeitpunkt Zwischennachricht, Zeitpunkt Bewilligung bzw. Ablehnung 4. Wie viele Fördermittel wurden inzwischen bewilligt? 5. Wie viele Fördermittel wurden inzwischen ausbezahlt? 6. Welche Siegel bzgl. nachhaltiger Dämmstoffen werden anerkannt? 7. Inwiefern ist der Antragsprozess digitalisiert? 8. Welche Verbesserungspotenziale wurden seitens des Stadtplanungsamts selbst schon identifiziert und angegangen? Begründung: Das Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes wird ausdrücklich begrüßt. Kürzlich wurde das Thema im Zuge des Austauschs mit Vertreterinnen und Vertretern des Klimaentscheids im Ortsbeirat diskutiert und von einigen Bürgern wurden in der Folge Hürden bei der Beantragung des Modernisierungsbonus rückgemeldet. Das Auskunftsersuchen soll dazu beitragen, ein konkretes Bild zu entwickeln und mögliche Verbesserungen anzustoßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.04.2025, M 70 Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Wann wird die May-Siedlung im Riederwald endlich saniert?

12.01.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 06.12.2025, OF 819/11 Betreff: Wann wird die May-Siedlung im Riederwald endlich saniert? Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit 2022 fragt der Ortsbeirat 11 wiederholt, wann mit der Sanierung der May- Siedlung im Riederwald begonnen wird. Für die Bewohner*innen ist die Situation unbefriedigend, da die Bausubstanz der Häuser nicht besser wird. Daher wiederholen wir auch im Jahr 2026 unsere Fragen an den Magistrat: 1. Was sind die Gründe der Verzögerung? 2. Wie geht es mit dem Musterhaus weiter? 3. Wann erfolgt endlich die äußere und innere Sanierung der gesamten Siedlung? 4. Wann erfolgt die Energiesanierung, die angesichts voraussichtlich steigender Gaspreise für die Mieter dringender wird? 5. Sind Photovoltaikanlagen auf den Dächern vorgesehen? 6. Wann und wie werden die Freiräume aufgewertet? 7. Wann wird es umfassende Informationen und die Möglichkeit einer Beteiligung der Betroffenen geben? Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom Tisch!

09.01.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 24.09.2025, OF 815/11 Betreff: Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom Tisch! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, ihre Entscheidung zu revidieren, dass der Verein Abenteuerspielplatz Riederwald seine traditionellen Werbeständer nicht mehr aufstellen darf. Begründung: Hintergrund ist anscheinend ein Exklusivvertrag der Stadt mit einem privaten Werbeunternehmen. Es kann nicht sein, das die großartige Arbeit der Abenteuerspielplatz Riederwald den Erwerbsinteressen eines Reklamekonzerns geopfert wird. Seit Jahrzehnten haben die Aufsteller des Vereins niemanden gestört. Das Aufhängen von Hohlkammerplakaten würde Unmengen von Plastikmüll verursachen, der bei den Dreiecksständern nicht anfällt. Wir wissen, dass der Verein immer peinlich genau darauf achtet, Ständer nur dort aufzustellen, wo weder der Verkehr behindert noch Verkehrszeichen verdeckt werden. Es geht hier um ein gemeinnütziges Anliegen, das im Interesse aller Frankfurterinnen und Frankfurt mit Kindern ist, Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Sicherere Querung der Käthe-Kruse-Straße für Schülerinnen und Schüler

07.01.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 11.04.2025, OF 600/12 Betreff: Sicherere Querung der Käthe-Kruse-Straße für Schülerinnen und Schüler Der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit insbesondere für Schülerinnen und Schüler in der Käthe-Kruse-Straße auf dem Weg zwischen der Grundschule Riedberg und der ESB in der Kita Schatzinsel auf Höhe des Stichwegs Margarethe-Steiff-Straße (siehe Skizze) durch geeignete Mittel zu verbessern, wie dies beispielsweise in der Straße Am Hasensprung an der Querung Am Schlittenberg erfolgreich geschehen ist. Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Rund 80 Kinder bewegen sich täglich unbegleitet zwischen der Grundschule Riedberg und der ESB in der Kita Schatzinsel. Hierbei zeigt sich, dass die Kinder zumeist dem breiten Fußweg auf der Südseite der Käthe-Kruse-Straße folgen und auf Höhe des Stichwegs der Margarethe-Steiff-Straße auf die nördliche Seite wechseln. Die schnurgerade Käthe-Kruse-Straße verführt gleichzeitig die Autofahrer:innen, die Höchstgeschwindigkeit auszureizen oder sogar zu übertreten. Eine beiderseitige Fahrbahnverengung durch Linien und rot-weiße-Poller wie in Kalbach Am Hasensprung bremst den Verkehr und verkürzt den Querungsweg für die Kinder spürbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 600/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 600/12 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Haushalt 2026 Stromanschluss Kerbeplatz

06.01.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 23.11.2025, OF 648/12 Betreff: Haushalt 2026 Stromanschluss Kerbeplatz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Kalbacher Kerbeplatz wird ein Betrag von 5.000,00 € dem Kerbeverein zur Verfügung gestellt, um dort einen festen Stromanschluss und Ladesäulen für Elektrofahrzeuge einzurichten, der auch die Stromversorgung für Veranstaltungen auf dem Kalbacher Kerbeplatz gewährleisten soll. Begründung: Dieser Ort steht seit Jahren für die Kalbacher Giggelkerb zur Verfügung und es ist gut vorstellbar, dass dort auch unterjährig andere Veranstaltungen stattfinden könnten. Dazu bedarf es eines Stromanschlusses mit ausreichender Leistung. Auch ist im Zuge des Ausbaus der E-Mobilität eine Ladeinfrastruktur im Zentrum von Kalbach nicht nur wünschenswert, sondern auch erforderlich. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 120 2025 Die Vorlage OF 648/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zu Umkleidecontainern

06.01.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 26.10.2025, OF 645/12 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zu Umkleidecontainern Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen: Für die Errichtung einer Containeranlage auf der Sportanlage des SC Riedberg westlich der Altenhöferallee sollen 120.000 EUR aus laufenden Mitteln des Haushalts 2025 verwendet werden. Begründung: Die Sportanlage westlich der Altenhöferallee, die zum überwiegenden Teil vom SC Riedberg e.V. als betreuendem Verein genutzt wird, ist an vielen Stellen für die Belange des Großvereins mit über 1.200 Mitgliedern zu klein. Speziell an Spieltagen stellt die Situation rund um die Umkleidekabinen regelmäßig einen Engpass dar. Die Sportanlage verfügt lediglich über vier Umkleidekabinen. Auf den beiden Spielfeldern spielen jedoch teilweise bis zu acht Mannschaften parallel. Insbesondere für die zahlreichen Mädchen- und Frauenmannschaften ist die Umkleidesituation sehr unbefriedigend, da eine separate Nutzung oftmals nicht möglich ist. Um die Situation für die Sportlerinnen zu verbessern, möchte der Verein eine Containeranlage mit zwei eigenständigen Umkleidekabinen sowie Duschen errichten lassen, um einem lange gehegten Wunsch der Bürger und Sportler konstruktiv zu begegnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 117 2025 Die Vorlage OF 645/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Zahl "2025" durch die Zahl "2026" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Mehr Sauberkeit in Kalbach-Riedberg

06.01.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 15.03.2025, OF 594/12 Betreff: Mehr Sauberkeit in Kalbach-Riedberg Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Stadtteil Kalbach-Riedberg flächendeckend bis zu Gesamtkosten von 5.000,00 € größere Mülleimer (Müllgaragen) insbesondere im Bereich der stark frequentierten Spielplätze, z. b. im topographischen Weg, westlicher Bereich Kätcheslachpark, aufzustellen und gegebenenfalls die Reinigungsintervalle zu erhöhen. Begründung: In letzter Zeit ist vermehrt am Beispiel "Gelber Spielplatz" "Riedbergallle/Kätcheslachweg" zu beobachten, dass die Mülleimer zu klein sind, um den anfallenden Müll aufzunehmen. Dies führt dazu, dass viel Müll um die Abfallbehälter herum liegt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Initiative OI 97 2025 Die Vorlage OF 594/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Kätcheslachpark" die Worte "und auf dem Riedbergplatz" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Information von Hessen Mobil über Radweg entlang der L 3019

05.01.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 23.11.2025, OF 651/12 Betreff: Information von Hessen Mobil über Radweg entlang der L 3019 In der Ortsbeiratssitzung von Weißkirchen am 06.11.2025 wurde von Hessen Mobil die Planung des Radwegs auf Frankfurter Gemarkung an der L3019 zwischen Weißkirchen und Kalbach vorgestellt. Diese weicht offensichtlich von der am 23. Mai 2025 vorgestellten Planung des Radwegs ab. So soll nun dieser im Bereich der Bäume links von diesen im Kreuzungsbereich L3004/L3019 Richtung Kalbach verlaufen. Weiterhin soll für den Radweg nicht mehr die Brücke über die BAB 5 erweitert werden, sondern die Fahrbahn auf der Brücke für den PKW und LKW Verkehr verengt werden, die Schutzleitplanke versetzt werden. Dies würde keine Fällung der Bäume gegenüber der Tankstelle bedeuten sowie einen Eingriff in die Böschung über die A 5 erübrigen und damit die Kosten erheblich reduzieren. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten Hessen Mobil für die kommende OBR Sitzung am 23.01.2026 einzuladen um die neue Planung vorzustellen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 651/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Es besteht Einvernehmen im Ortsbeirat, dass für die Vorstellung der Planungen maximal 20 Minuten zur Verfügung stehen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE SPD
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OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 12

Kleingartenanlage „Kreuzerhohl“

06.12.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung vom 06.12.2024, OA 519 entstanden aus Vorlage: OF 570/12 vom 24.11.2024 Betreff: Kleingartenanlage "Kreuzerhohl" Der Kleingartenverein Riedberg e. V. wurde im Januar 2019 beim ersten Treffen mit dem Grünflächenamt mit einer ersten Planung durch ein vom Grünflächenamt beauftragtes Planungsbüro konfrontiert. In die Planungen wurde der Verein bis dahin nicht einbezogen. In diesem Vorschlag war lediglich eine, zudem hochpreisige Hüttenart vorgesehen. Dies wurde von der Stadtgruppe der Kleingärtner und dem Kleingartenverein Riedberg e. V. als nicht praktikabel abgelehnt. Der Verein hat später eine eingeschränkte Hüttenauswahl akzeptiert, da dies die Voraussetzung für weitere Gespräche war. Als Gegenleistung wurden dem Verein Plattenfundamente versprochen, die dann auch gleich die Hüttenpositionen festgelegt hätten. 2020/2021 blieben die Pläne während Corona liegen. Als nach Pandemie-Ende das Grünflächenamt die Arbeit wieder aufnahm, waren die Kosten gestiegen. Ohne Rücksprache mit dem Kleingartenverein Riedberg e. V. hat die Stadt dann u. a. die Hüttenfundamente aus dem Paket entfernt, um Kosten zu sparen. Zu keinem Zeitpunkt wurde schriftlich begründet, warum für den Kleingartenverein Riedberg e. V. als 112. Verein der Stadtgruppe der Kleingärtner hinsichtlich der Hüttengestaltung andere Regeln gelten sollen. Nach der Insolvenz des zuerst beauftragten Bauunternehmens und Neuausschreibung konnte der Verein darlegen, dass die Kosten der maßgeschneiderten Hüttentypen unverhältnismäßig hoch sind. Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen lag zu dem Zeitpunkt der Einstiegspreis für eine S echs-Quadratmeter-Hütte bei rund 6.000 Euro. Daraufhin wurde nun gebilligt, dass rechteckige Grundformen erlaubt sein sollen, um auch Hütten "von der Stange" zu ermöglichen. Dies war bereits 2019 die Planung des Vereins. Warum nun weiterhin nur eine Dachform zugelassen ist, wurde nicht begründet. Da dem neuen Verein mit seinen Mitgliedern bereits hohe Kosten durch eine Ersterrichtung (Stromzähler, Fundamente, Bepflanzung etc.) entstehen, sollte eine weitere unnötige Kostensteigerung vermieden werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten: 1. Warum gibt das Grünflächenamt eine einheitliche Dachform vor? 2. Warum weichen die Auflagen (Farbkonzept, Baufenster, Hüttenform) für den Kleingartenverein Riedberg e. V. von den anderen mehr als 100 Kleingartenanlagen ab? 3. Wann ist mit der Übergabe der Anlage an die Kleingärtner zu rechnen? Begründung: Durch die Auflagen der Stadt reduziert sich das Angebotsspektrum an Gartenhütten und führt zu unnötiger Zeitverzögerung mit zusätzlichen finanziellen Belastungen für die künftigen Pächter. Es wird eine unnötige Bürokratisierung und Regelungstiefe geschaffen, die zusätzlich auch noch vom Grünflächenamt kontrolliert werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 129 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.01.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 519 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 509 keine Mehrheit gefunden hat und somit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 519 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OA 519 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5707, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 67-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Auskunft über die Trinkwasserqualität während des Einsatzes von Chlorbleichlauge

06.12.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 06.12.2024, OM 6273 entstanden aus Vorlage: OF 569/12 vom 25.11.2024 Betreff: Auskunft über die Trinkwasserqualität während des Einsatzes von Chlorbleichlauge Der Magistrat wird gebeten, eine transparente Darstellung der Messungen vorzunehmen und Auskunft über die Kontrollwerte des Trinkwassers, die von Beginn der Wartungsarbeiten der Behälteranlage Heiligenstock bis zum Ende der Zugabe der Chlorbleichlauge vorgenommen wurden, zu geben. Wie hat sich die Belastung des Trinkwassers während der Zugabe der Chlorbleichlauge verändert und sind Grenzwerte überschritten worden? Wurde durch die Zugabe der Chlorbleichlauge die Chlorgrenzwerte überschritten? Von der Maßnahme war u. a. Kalbach-Riedberg betroffen. Begründung: Die Mainova berichtete am 07.10.2024 über einen Rohrschaden in der Behälteranlage Heiligenstock. Im Zuge der Instandsetzung wurde "in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt vorsorglich in geringem Umfang Chlorbleichlauge zur Desinfektion zugegeben" (Quelle: https://www.mainova.de/de/ihre-mainova/presse/pressemitteilungen/2024/desinfekti on-des-trinkwassers-im-frankfurter-norden--142902). Am 23.11.2024 war dem Pressebericht der FNP zu entnehmen, "im Laufe der zweiten Dezemberwoche (9. bis 14. Dezember) wolle Hessenwasser die Desinfizierung einstellen" (Quelle: https://www.fnp.de/frankfurt/trinkwasser-in-frankfurt-riecht-noch-laenger-nach-c hor-93428661.html). In der Bevölkerung besteht eine hohe Sensibilität über die Zugabe von Chlor im Trinkwasser, was durch eine deutliche Veränderung des Geruchs spürbar ist. Um der Verunsicherung entgegenzuwirken, sollten über die allgemeinen Pressemeldungen hinaus die konkret vorliegenden Messwerte des Trinkwassers und die Auswirkungen auf die Qualität und Grenzwerte zur Trinkwasserverordnung offengelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 446 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 91-50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Stadtbezirk „Riedberg“ bzw. „Riedberg-West“ und „Riedberg-Ost“

06.12.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 06.12.2024, OM 6271 entstanden aus Vorlage: OF 566/12 vom 25.11.2024 Betreff: Stadtbezirk "Riedberg" bzw. "Riedberg-West" und "Riedberg-Ost" Der Magistrat wird gebeten, spätestens nach der Kommunalwahl 2026 den derzeitigen Stadtbezirk Kalbach-Riedberg in zwei oder drei Stadtbezirke aufzuteilen. Bei einer Aufteilung in zwei Bezirke sollte es künftig einen Stadtbezirk "Kalbach" (Nr. 650) und einen Stadtbezirk "Riedberg" (Nr. 651) geben. Ist eine Aufteilung in drei Bezirke möglich, so wird vorgeschlagen, den Riedberg entlang der Altenhöferallee als Grenze in einen Stadtbezirk "Riedberg-West" und "Riedberg-Ost" aufzuteilen. Begründung: Die Arbeitsbelastung der Stadtbezirksvorsteherin Kalbach-Riedberg liegt weit über dem Frankfurter Durchschnitt. Im Nordend zum Beispiel gibt es sechs Stadtbezirksvorsteher für ca. 54.000 Einwohner, während Kalbach-Riedberg mit gut 22.000 Einwohnern von nur einer Stadtbezirksvorsteherin verantwortet wird. Auch Nachbarstadtteile wie Heddernheim oder Niederursel werden bei weniger Einwohnern von je zwei Stadtbezirksvorstehern versorgt. Eine Aufteilung des Riedbergs entlang der Altenhöferallee würde dafür sorgen, dass die verschiedenen Seniorenwohnanlagen auf beide Stadtbezirke verteilt wären und somit sich auch die Arbeit für Glückwünsche an Jubilare gut verteilen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 304 Aktenzeichen: 12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Spielplätze in Kalbach ertüchtigen

06.12.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 06.12.2024, OM 6272 entstanden aus Vorlage: OF 567/12 vom 19.11.2024 Betreff: Spielplätze in Kalbach ertüchtigen Der Magistrat wird gebeten, die drei Spielplätze in Kalbach zu ertüchtigen. Begründung: Der Piratenspielplatz im Freizeitpark Kalbach ist ein sehr beliebter, stark frequentierter Spielplatz. Doch leider fehlen am Eingang, gegenüber dem großen Piratenklettergerüst, zwei Bänke. Stehend kann man die kletternden Kinder nicht lange beaufsichtigen, und Kinder können lange klettern. Der kleine Spielpatz am Schlittenberg hat keine große Auswahl an Spielgeräten. Für die ganz Kleinen gibt es da nur eine Rutsche und ein Wackeltier. Das ist sehr wenig, aber mit einer Babyschaukel würde der kleine Spielpatz für die kleinen Besucher etwas interessanter. Der Pavillon im Freizeitpark Kalbach ist bei den Jugendlichen sehr beliebt, sie haben in Kalbach auch nichts anderes. Die Jugendlichen wünschen sich eine fest montierte Tischplatte rund um den Mittelpfosten des Pavillons. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 565 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Förderung von Stadtteilfesten in Kalbach-Riedberg

25.11.2024 · Aktualisiert: 11.12.2024

Antrag vom 25.11.2024, OF 571/12 Betreff: Förderung von Stadtteilfesten in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92) und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 499 (E 160) gebeten, aus diesem Sonderetat die Interessengemeinschaft zur Förderung des Riedberges e. V. (IG Riedberg) und den Kerbeverein Kalbach e. V. jeweils mit einem Höchstbetrag von bis zu 3.000 Euro zu unterstützen, um die Durchführung von Veranstaltungen, die der traditionellen Stadtteilkultur dienen, zu unterstützen, konkret die beiden Weihnachtsmärkte 2024 in Kalbach und Riedberg. Die IG Riedberg organisiert jedes Jahr zusammen mit weiteren Riedberger Vereinen ein großes Sommerfest und den Riedberger Weihnachtsmarkt. Die gemeinsame Organisation sorgt zwar für geteilte Kosten, wegen der vielen neuen Vorschriften sind in den letzten Jahren aber auch die Kosten zur Durchführung der Veranstaltungen in die Höhe geschossen, so dass diese finanziell kaum zu stemmen sind. Daher musste der Weihnachtsmarkt 2023 letztlich unter großem Bedauern abgesagt werden. Gleiches gilt für den Kerbeverein Kalbach, der neben der traditionellen Kerb auch das Talstraßenfest und den Kalbacher Weihnachtsmarkt federführend und mit Unterstützung weiterer Vereine des Stadtteils durchführt. Die Ausgaben für Sicherheitsmaßnahmen, Strom, Wasser, GEMA usw. belasten bzw. gefährden die Durchführung von traditionellen Festen wie der Kerb im besonderen Maße. Begründung: Es handelt sich um nichtkommerzielle Feste mit langer Tradition, die von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht werden und die durch ihre vielfältigen Angebote für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene für Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Volt Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 14 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Schmidt gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat. Beschluss: Initiative OI 83 2024 Die Vorlage OF 571/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU GRÜNE SPD FDP Volt LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Buschwerk neben der U-BahnStrecke Riedberg-Kalbach

25.11.2024 · Aktualisiert: 11.12.2024

Antrag vom 25.11.2024, OF 568/12 Betreff: Buschwerk neben der U-Bahn-Strecke Riedberg-Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Brief mit folgendem Inhalt an die VGF zu senden: Sehr geehrte Damen und Herrn, am Ostende des Bonifatiusparks verläuft die Strecke der Linie U9 höhengleich und nah am Park. Spielende Kinder, aber auch Hunde von der dort ausgewiesenen Hundewiese, könnten dadurch auf die Gleise und in Gefahr geraten, was Unfälle oder Notbremsungen auslösen kann. Daher bitten wir Sie - ggf. in Abstimmung mit der Stadt Frankfurt -die U-Bahn-Strecke zum Park hin durch Buschwerk abzusichern. Dies könnte ähnlich zum Buschwerk weiter nördlich (siehe Skizze) geschehen. Dichtes Buschwerk neben der Strecke kann in wenigen Jahren für einen guten Schutz sorgen. Die Kosten sind vergleichsweise gering und zusätzlich wird auch etwaigen Schleichwegen über die Gleise entgegengewirkt. Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Siehe Brieftext. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 568/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Römische Straße abschließen mit Info-Tafeln

08.11.2024 · Aktualisiert: 19.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6091 entstanden aus Vorlage: OF 562/12 vom 28.10.2024 Betreff: Römische Straße abschließen mit Info-Tafeln Vorgang: OM 4520/23 OBR 12; ST 1623/24 Der Magistrat wird gebeten, das inhaltliche Konzept für die in der Stellungnahme vom 09.09.2024, ST 1623, als machbar dargestellten Info-Tafeln auf den Säulenstümpfen entlang der Römischen Straße den Ortsbeiräten 8 und 12 zur Kenntnis zu geben (gerne schriftlich) und die Kosten für die Herstellung und Montage dieser Tafeln zu beziffern. Begründung: Die Römische Straße ist nicht vollständig angelegt worden und die Stadt Frankfurt verweist in obiger Stellungnahme auf mangelnde finanzielle Mittel, um die fehlenden Tafeln zu erstellen und anzubringen. Damit die betroffenen Ortsbeiräte über eine etwaige Kofinanzierung dieser Tafeln entscheiden können, soll der mögliche Inhalt diskutiert und die möglichen Kosten bekannt sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4520 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1623 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 298 Aktenzeichen: 41-31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundekottütenspenderbox Am Markstein

08.11.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6092 entstanden aus Vorlage: OF 563/12 vom 28.10.2024 Betreff: Hundekottütenspenderbox Am Markstein Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung des Weges Am Markstein in die Straße An der Bergstraße eine zusätzliche Hundekottütenspenderbox ("Dogstation") und eine "Müllgarage" (größerer Mülleimer mit darin stehender Mülltonne) aufzustellen, z. B. im Bereich der dort platzierten "Stellvertreter" (versetzbare Beton-Poller). Begründung: Die Lage am Feldrand Kalbachs wird stark von Hundebesitzern frequentiert, die nicht immer entsprechende Kotbeutel mitführen. Ein möglicher Pate zur Befüllung der "Dogstation" ist der Ortsvorsteherin bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 157 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rechenzentren „Am Martinszehnten“ in die lokale Wärmeplanung einbeziehen

08.11.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6090 entstanden aus Vorlage: OF 557/12 vom 21.10.2024 Betreff: Rechenzentren "Am Martinszehnten" in die lokale Wärmeplanung einbeziehen Vorgang: M 118/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Abwärme der im Gewerbegebiet "Am Martinzehnten" stehenden beiden Rechenzentren für die kommunale bzw. lokale Wärmeplanung für die dortigen Gewerbeunternehmen als Wärme- und Produktionsenergie technisch nutzbar wäre. Begründung: Im Zuge der angestrebten Klimaneutralität sind alle Energieeinsparpotenziale in Betracht zu ziehen, die lokal auf kurzen Wegstrecken den möglichen Nutzern zur Verfügung gestellt werden sollten. Die Abwärmenutzung von Rechenzentren wird auch in Frankfurter Stadtteilen mittels einer Machbarkeitsstudie geprüft. Die Möglichkeiten im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" sind bisher davon unberührt und deshalb auch zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 156 Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Miyawaki Mini-Wäldchen auf dem Nelly-Sachs-Platz realisieren

08.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6093 entstanden aus Vorlage: OF 564/12 vom 21.10.2024 Betreff: Miyawaki Mini-Wäldchen auf dem Nelly-Sachs-Platz realisieren Vorgang: NR 659/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; OA 380/23 OBR 12; B 117/24; B 258/24 Unter großem öffentlichen Interesse wurde im Sommer 2024 der "Tiny Forest" in Eckenheim eröffnet. Dabei handelte es sich um keine versiegelte, sondern um eine ungenutzte Fläche, die nach dem Prinzip eines Miyawaki Mini-Wäldchen entwickelt wurde. Allerdings ergibt sich aus der Vorlage B 335, dass bevorzugt für Mini-Wäldchen eine Entsiegelung stattfinden soll. Daher ist der Riedberg hierfür - Ziffer 3. der Vorlage NR 659 - insbesondere durch die nebenan liegende Schule (Josephine-Baker-Gesamtschule) bestens geeignet. Nach nun eineinhalb Jahren (NR 659) der ausgiebigen Prüfung und Planung sollte nunmehr eine zeitnahe Umsetzung erfolgen, um das Mikroklima zu verbessern. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. unter Bezugnahme auf die drei o. g. Zwischenberichte nunmehr die Realisierung des einstimmig beschlossenen Standortes gemäß Anregung vom 14.07.2023, OA 380, unter Einbeziehung der umrundeten Anpflanzung von rund 90 Quadratmetern die Errichtung eines Miyawaki Mini-Wäldchen aufzunehmen und 2. sollten gegebenenfalls vonseiten des Magistrates weitere Standorte gewünscht sein, die Errichtung eines Miyawaki Mini-Wäldchen für den Platz zwischen Gymnasium Riedberg, Jugendhaus und Turnhalle zu realisieren. Begründung: Beide Standorte bieten ausreichend Platz für eine Verbesserung des Mikroklimas und stehen ohne weitere Zeitverzögerung aktuell zur Verfügung, sodass eine Ausschreibung zur Entsiegelung und Bepflanzung veranlasst werden kann. Der erste Standort ist dem Magistrat bereits seit Juli 2023 bekannt. Allerdings war der Presse mehrfach zu entnehmen, dass vonseiten der städtischen Ämter weitere Standorte gesucht werden. Daher gibt es einen weiteren Vorschlag. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 659 Anregung vom 14.07.2023, OA 380 Bericht des Magistrats vom 15.03.2024, B 117 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 258 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 307 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehrgenerationenwohnhaus in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile

08.11.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6086 entstanden aus Vorlage: OF 550/12 vom 24.10.2024 Betreff: Mehrgenerationenwohnhaus in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile Vorgang: B 191/23 Der Magistrat wird gebeten, in Kalbach, auf dem Grundstück im Brombeerfeld/Lange Meile, auf welchem ursprünglich eine Seniorenwohnanlage gebaut werden sollte, siehe Vorlage B 191, durch einen geeigneten öffentlichen Bauträger, z. B. ABG, die Fläche erwerben zu lassen, ein Haus zu bauen und die Nutzung als Mehrgenerationenwohnanlage über geeignete rechtliche Rahmenbedingungen sicherzustellen. Das Konzept soll vor Umsetzungsbeginn dem Ortsbeirat 12 vorgestellt werden. Begründung: Auf einem Teil dieses Grundstückes wurde zwar eine Wohnanlage, aber keine Seniorenwohnanlage gebaut. Um der Maßgabe der Stadt (B 191) zu folgen, an dieser Stelle eine Seniorenwohnanlage zu bauen, bietet sich eine moderne Lösung an: der Bau eines Mehrgenerationenwohnhauses. Altenwohnheim, Altersheim, das war, so glaubte man von den 50er-Jahren bis heute, die moderne Lösung. Eine Lösung, die in einer modernen sozialen und menschlichen Gesellschaft nicht akzeptabel ist. In einer zivilisierten Gesellschaft ist es ein No Go, dass Senioren separiert werden. Allein das Wort Altenwohnanlage ist diskriminierend und ja, es ist abwertend. Menschen, die noch selbst einkaufen und kochen können, die zwar von Fall zu Fall von hohem Alter sind, aber noch über sich selbst bestimmen können, sollten die Möglichkeit erhalten, in der gewohnten Umgebung inmitten von Familien, Kindern und Jugendlichen zu wohnen. Eine solche Lösung ist für die Senioren würdevoll und menschlich. Man sollte für unsere Mütter und Väter mehr übrighaben, als sie in einem speziellen Haus zu separieren. Sie gehören in unsere Mitte. Hier ist die Kommunalpolitik gefragt. Forschung zum Altern im Quartier ist wichtig für eine zukunftsorientierte Kommunalpolitik: Viele Studien haben bestätigt, dass generationen- bzw. altersfreundliche Städte und Quartiere im Fokus einer nachhaltigen kommunalen Planung stehen sollten. Längst gibt es Kooperationsprojekte zwischen der Stadt Frankfurt und gemeinnützigen Vereinen, wie auch am Riedberg, in Harheim und Niederrad. Die Wissenschaft ist schon seit einiger Zeit dahintergekommen, dass Senioren, wenn sie in ihrer gewohnten Umgebung und in einer Hausgemeinschaft leben, bei Jung und Alt, sich länger seelisch und körperlich wohlfühlen als in Gemeinschaft Gleichaltriger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 191 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 226 Antrag vom 11.04.2025, OF 598/12 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6884 Aktenzeichen: 63-00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Drainage an der unteren Kätcheslach instand setzen

08.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6085 entstanden aus Vorlage: OF 549/12 vom 28.10.2024 Betreff: Drainage an der unteren Kätcheslach instand setzen Der Magistrat wird gebeten, den Drainage-Durchlass am Verbindungsweg vom Kätcheslachweiher zum Kalbacher Stadtpfad (In der Kätcheslach, etwa auf Höhe des Pfostens des Kinderwanderwegs) instand zu setzen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Drainage an der markierten Stelle unter dem asphaltierten Weg ist seit Längerem verstopft, wodurch sich Regenwasser auf dem nördlich davon gelegenen Feld staut und das Pflanzenwachstum auf einer größeren Fläche verhindert, wie im Bild (aufgenommen nach etlichen regenfreien Tagen!) sichtbar. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 614 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Buslinie 29 beschleunigen

08.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6089 entstanden aus Vorlage: OF 555/12 vom 28.10.2024 Betreff: Buslinie 29 beschleunigen Vorgang: OM 333/21 OBR 12; ST 1598/21 Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der internen Prüfungen zur Beschleunigung der Buslinie 29 - wie in Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1598, angekündigt - zu berichten und bei positivem Ergebnis die Beschleunigung umzusetzen. Konkret bietet sich die Beschleunigung an folgenden Kreuzungen an: - Einmündung Am Weißkirchener Berg in die L 3019 in Richtung Riedberg; - Einmündung Altenhöferallee in die L 3019 (beide Richtungen); - Einmündung der Carl-Hermann-Rudloff-Allee in die Riedbergallee (Richtung NWZ); - Einmündung Zur Kalbacher Höhe in die Marie-Curie-Straße (beide Richtungen); - Einmündung Marie-Curie-Straße in die Lurgiallee (beide Richtungen). Begründung: Die Buslinie 29 hat seit ihrer Führung über den Westflügel einen sehr langen Laufweg und ist dadurch als Zubringer zur U-Bahn und für innerörtliche Verbindungen nicht so attraktiv, wie sie sein könnte. An der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee zeigt die Funksteuerung durch Busse aus der Graf-von-Stauffenberg-Allee deutlich die Vorzüge solch einer Beschleunigung. In der Vorlage OM 333 wurde unter Ziffer 5. die Beschleunigung der Buslinie angeregt. Dies wurde in obiger Stellungnahme auch als sinnvoll beurteilt. Es folgten aber keine weiteren Fortschritte in dieser Sache. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 333 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1598 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 738 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 12

Machbarkeitsstudie zur BAB 5: Vorstellung in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung für die betroffenen Ortsbeiräte Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 346

08.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung vom 08.11.2024, OA 506 entstanden aus Vorlage: OF 565/12 vom 21.10.2024 Betreff: Machbarkeitsstudie zur BAB 5: Vorstellung in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung für die betroffenen Ortsbeiräte Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 346 Vorgang: OM 4189/23 OBR 7; OM 4310/23 OBR 12; ST 2205/23; ST 2219/23; OA 431/24 OBR 12; OA 438/24 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Bezugnahme auf die Stellungnahmen vom 30.10.2023, ST 2205 (OM 4189) sowie ST 2219 (OM 4310, OA 431 und OA 438), die Autobahn GmbH aufzufordern, die Machbarkeitsstudie in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung den betroffenen Ortsbeiräten vorzustellen und zu erläutern. Begründung: Politik lebt von Transparenz. Gerade in solchen einschneidenden Bereichen ist eine rechtzeitige Information der politischen Gremien und der Bürgerinnen und Bürger notwendig, um ein Vorhaben, welches durch eine Machbarkeitsstudie bereits gedacht ist, offenzulegen und mit den betroffenen Menschen rechtzeitig zu diskutieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 346 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4189 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4310 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2205 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2219 Anregung vom 19.01.2024, OA 431 Anregung vom 06.02.2024, OA 438 Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 342 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 13.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.12.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 497 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 506 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 497 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 506 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5561, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 66-0

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 12

Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 379

08.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung vom 08.11.2024, OA 505 entstanden aus Vorlage: OF 559/12 vom 21.10.2024 Betreff: Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 379 Vorgang: B 288/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Zuge des endgültigen Berichtes die Dringlichkeit der ausgewählten Plätze zu prüfen, da nach den Planungen und allen Berichten für den Ortsbeirat 12 der Riedbergplatz an erster Stelle stand, und 2. in diesem Zusammenhang auch dringend die zeitliche Bereitstellung der Bundesmittel in Höhe von 500.000 Euro zu überprüfen. Begründung: Aus dem Zwischenbericht B 288 ergibt sich nun eine Gewichtung nach vordringlich und besonders dringlich. Dies würde für den Riedbergplatz bedeuten, dass dieser sich nun erst an vierter Stelle befindet. Da maximal ein Platz pro Jahr aktuell umgestaltet wird, bedeutet eine weitere zeitliche Verzögerung für den Riedbergplatz eine Überarbeitung der Kosten, unabhängig von den negativen Auswirkungen für das Stadtklima. Ferner ist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass möglicherweise die zur Verfügung stehenden 500.000 Euro aus Bundesmitteln nicht mehr abrufbar sein könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 379 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 572 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 13.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.11.2024, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 505 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 379 = Zurückweisung, OA 505 = Annahme) 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.12.2024, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 379 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 505 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Sonstige Voten: AfD (B 379 = Kenntnis, OA 505 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (B 379 und OA 505 = Kenntnis) 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 505 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 513 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 379 = Zurückweisung, OA 505 und OA 513 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 505 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 513 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5562, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 67-0

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 12

Kommunale Wärmeplanung

08.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung vom 08.11.2024, OA 504 entstanden aus Vorlage: OF 558/12 vom 21.10.2024 Betreff: Kommunale Wärmeplanung Vorgang: OM 2660/22 OBR 12; OM 4527/23 OBR 12; M 118/24 Laut dem Bundesgesetz "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" vom 17.11.2023 (in Kraft getreten am 01.01.2024) und des H essischen Energiegesetzes vom 29.11.2023 sind Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern verpflichtet, bis zum 30.06.2026 eine kommunale Wärmplanung zu erstellen. Diese hat die Stadt Frankfurt mit der Vorlage vom 30.08.2024, M 118, zum spätmöglichsten Zeitpunkt 30.06.2026 nun auf den Weg gebracht. Eine Informationsveranstaltung hat hierzu stattgefunden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. gemäß der Vorlage M 118 Zeitfenster einzubauen, bis wann einzelne Schritte erfolgt sein müssen, um gegebenenfalls rechtzeitig nachjustieren zu können, 2. ferner auch u. a. die nördlichen Stadtteile, insbesondere Kalbach und die am Riedberg südlich des Bonifatiusparks liegenden Wohngebiete, in die Planung einzubeziehen, die heute noch als weiße Flächen in der kommunalen Wärmeplanung auftauchen, und 3. alle bereits existierenden Vorschläge der Ortsbeiräte hierzu einzubeziehen und zu berücksichtigen. Begründung: Sollte die Errichtung z. B. einer Taskforce Wärmeplanung mehr Zeit beanspruchen als im Voraus möglicherweise angedacht, muss evtl. an anderer Stelle Zeit eingespart werden. Die Vorlage M 118 gibt hierzu keinerlei zeitlichen Rahmen vor. Da in vielen Bereichen Frankfurts Hauseigentümer*innen in den nächsten Jahren planen, eine neue Heizung einzubauen, muss im ganzen Stadtgebiet transparent nachvollziehbar sein, welche künftige Möglichkeit es gibt, z. B. an das Fernwärmenetz, Blockheizkraftwerk etc. angeschlossen zu werden. Im Laufe der Jahre haben viele Ortsbeiräte, z. B. für Rechenzentren oder auch für eine Biogasanlage (OM 2660) Vorschläge eingereicht, die es zu berücksichtigen gilt. Die Kommunale Wärmeplanung in der Vorlage M 118 wird grundsätzlich begrüßt, allerdings enthält die Studie im Anhang der Vorlage M 118 teils Fehler, teils auch Fehleinschätzungen. - In Anlage 1, Seite 29, Abbildung 6 fehlen die Rechenzentren am Martinszehnten in der Übersicht der Rechenzentrumscluster. - In der gleichen Abbildung wird der Bereich südlich des Bonifatiusparks am Riedberg als bereits erschlossenes Gebiet dargestellt. Das ist leider fehlerhaft. In diesem Gebiet wird derzeit mit Gas geheizt. Die Heizungen (Baujahre ca. 2000 bis 2005) kommen langsam in die Jahre und eine Reihe von Anwohnern hat auch bereits ihr Interesse signalisiert, von Erdgas auf Fernwärme umzurüsten, wenn diese angeboten wird. - Fehlend in dieser Darstellung (und auch in Anlage 2, Seite 53, Abbildung 12 und Seite 62, Abbildung 16) ist ganz Kalbach. Der Baubestand Kalbachs ist in der Regel schon einige Jahrzehnte alt, sodass die Wärmedämmung oft nicht heutigen Standards entspricht. Die Siedlungsstruktur entlang weniger Straßen und mit gering ausgeprägter Flächigkeit spricht für eine Erschließung mit vertretbarem Aufwand, sodass eine Wirtschaftlichkeit der Umrüstung vermutet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2660 Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4527 Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 389 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 13.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.11.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 504 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5479, 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 28.11.2024 Aktenzeichen: 79-1

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 12

U4-Lückenschluss: Variante 3i umsetzen

08.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung vom 08.11.2024, OA 503 entstanden aus Vorlage: OF 556/12 vom 28.10.2024 Betreff: U4-Lückenschluss: Variante 3i umsetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Planung des U4-Lückenschlusses die Variante 3i (direkte Campusanbindung) möglichst zeitnah mit der Maßgabe umzusetzen, dass das Angebot der U8 nach Inbetriebnahme nicht reduziert wird. Begründung: Der Lückenschluss der D-Strecke der Stadtbahn hat für den Ortsbezirk 12 eine hohe Relevanz. Eine Direktverbindung von Kalbach-Riedberg zum Hauptbahnhof und die Entlastung der A-Strecke der Stadtbahn sind notwendig, um den ÖPNV durch kürzere Fahrzeiten und weniger Umsteigen attraktiver zu machen und die steigenden Fahrgastzahlen aufzunehmen. Die am 26.09.2024 vorgestellte Machbarkeitsstudie belegt eindeutig, dass es sich bei der Variante 3i um die am besten geeignete handelt. Neben den geringen Auswirkungen auf Grundwasser und Baumbestand liegt der Vorteil der Variante 3i aus Sicht des Ortsbeirates 12 in der schnellen Anbindung des Uni Campus Westend, ohne umständlichen Fußweg von der Station "Botanischer Garten" der Varianten 1a und 1c, der bei Dunkelheit ein mutmaßlich geringes Sicherheitsgefühl bietet. Die Fahrzeit der längeren Variante 3i ist mündlichen Aussagen durch Expert*innen der SBEV zufolge nur vernachlässigbare 20 Sekunden länger. Die Verlängerung der U4 soll eine Ergänzung sein und darf keine Reduktion des Taktes der U8 zur Folge haben. Eine dicht getaktete, umsteigefreie Verbindung zur Hauptwache und den Stadtteilen entlang der Eschersheimer Landstraße mit einigen weiterführenden Schulen sind weiterhin sehr wichtig für die Bürger*innen von Kalbach-Riedberg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.03.2025, B 101 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2, 8, 9 Versandpaket: 13.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.12.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 503 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage OA 503 wird zugestimmt. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OA 503 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage OA 503 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5478, 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 02.12.2024

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Halteverbot an der Josephine-Baker-Gesamtschule

28.10.2024 · Aktualisiert: 11.12.2024

Antrag vom 28.10.2024, OF 554/12 Betreff: Halteverbot an der Josephine-Baker-Gesamtschule Der Magistrat wird gebeten, am Wendehammer der Gräfin-Dönhoff-Straße ein Halteverbot (Verkehrszeichen 283) auszuweisen. Begründung: Der Wendehammer der Gräfin-Dönhoff-Straße wird leider immer wieder als Fläche zum Halten und Parken missbraucht. Dies führt mitunter zu unerfreulichen Stauungen in dieser Sackgasse und gefährdet auch die Nutzung der Feuerwehrzufahrt zum Schulgelände. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 554/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 554/12 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Stand der Umsetzung des Entwicklungskonzepts Alter Flugplatz Bonames/Kalbach

21.10.2024 · Aktualisiert: 30.01.2025

Antrag vom 21.10.2024, OF 561/12 Betreff: Stand der Umsetzung des Entwicklungskonzepts Alter Flugplatz Bonames/Kalbach Vorgang: F 2030/23 Am 25.11.2023 wurde das aus breiter Beteiligung entstandene Entwicklungskonzept "Alter Flugplatz" Kalbach/Bonames vorgestellt. In der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung erklärte der Magistrat unter anderem, dass die Sanierung der Gebäude im Bestand und parallel dazu die Findung eines Betreibermodells für die Gastronomie im Innenbereich zu den wesentlichen Herausforderungen der weiteren Entwicklung gehören. Ferner, dass beim Tower-Café einfach die Schwierigkeit besteht, einen Pächter zu finden, der wirtschaftlich potent genug ist für eine Außengastronomie an einem solchen Ort, der nur angenommen wird, wenn schönes Wetter ist. Die zuständige Stadträtin gab darüber hinaus zur Kenntnis: "Wir werden eine Leistungsbeschreibung, die sagt, "Entwirf uns ein Konzept", Anfang des Jahres 2024 ausschreiben." Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Wann begann und endete die angekündigte Leistungsausschreibung? 2. Erhielt der Magistrat aufgrund der ausgeschriebenen Leistungsbeschreibung Konzeptentwürfe, welche zu einer potentiellen Pachtübernahme führen können? 3. Mit welchem Zeitansatz rechnet der Magistrat aktuell, bis ein tragfähiges Konzept ausgewählt ist sowie die möglicherweise erforderlichen baulichen Maßnahmen abgeschlossen sind und demzufolge ein Pachtantritt bzw. "Restart" eines entsprechenden gastronomischen Angebots eintritt? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 07.12.2023, F 2030 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 561/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 561/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 561/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Landschaftspflegerische Maßnahme an der Kätheslachmulde

21.10.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

Antrag vom 21.10.2024, OF 560/12 Betreff: Landschaftspflegerische Maßnahme an der Kätheslachmulde Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief folgenden Inhaltes zu schreiben: Der Magistrat wird gebeten durch seine zuständigen Ämter die Kätcheslachmulde beginnend vom Überlaufbauwerk Kätheslachweiher bis zum Kalbacher Stadtpfad landschaftspflegerisch freizuschneiden. Begründung: Bei Starkregenereignissen muss die Mulde ihre entwässerungstechnischen Aufgaben erfüllen, daher ist ein Rückschnitt nötig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 560/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Protestcamp in der Talstraße

20.10.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

Antrag vom 20.10.2024, OF 551/12 Betreff: Protestcamp in der Talstraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie lange das Protestcamp in der Talstraße, gegenüber der Firma Carbone, noch geduldet wird und welchen Sinn verfolgt diese Aktion. Begründung: Vor einigen Jahren wurde dieses Protestcamp von der Stadtverwaltung vom Ostbahnhof nach Kalbach verlegt. Das Camp steht auf einem Grundstück der Stadt Frankfurt und wirkt sehr verwahrlost. Wer wohnt da, wie sind die sanitären Gegebenheiten und wird das Camp vom Ordnungs- bzw. vom Gesundheitsamt kontrolliert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 551/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der OttoSchottStraße 8 herstellen

13.09.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5927 entstanden aus Vorlage: OF 542/12 vom 02.09.2024 Betreff: Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen Der Magistrat wird gebeten, vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der Otto-Schott-Straße 8 Flächen zum regulären Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen zu schaffen. Dies kann zum Beispiel durch die Einrichtung einer Kurzparkzone oder gegebenenfalls Kennzeichnung einer Fläche mit dem Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) geschehen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die beiden als Fußgängerüberwege gekennzeichneten Flächen erhalten bleiben. Begründung: Die Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8, die auch weitere Dienstleistungen wie Änderungsschneiderei, Schusterei und einen Paketabholdienst anbietet, gehört zu den wichtigen Einrichtungen der Nahversorgung am Frankfurter Riedberg. Da an dieser Stelle ein regelmäßiger Autoverkehr mit Paketdiensten, Wäschereiwagen sowie zahlreichen Kundinnen und Kunden, die größere Wäschemengen oder Pakete transportieren müssen, erfolgt, bedarf es auch einer Möglichkeit, direkt vor dieser Einrichtung mit einem Kraftfahrzeug zum Be- und Entladen zu halten. Die aktuelle Parksituation führt dazu, dass Kraftfahrzeuge auf der Straße halten, wodurch es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer kommt. Die zahlreichen Fahrradabstellplätze, die ein reguläres Halten für Kraftfahrzeuge verhindern, bleiben hingegen nahezu ungenutzt. Die Verkehrspolitik muss auch die berechtigten Interessen von älteren Menschen, Menschen mit Handicap oder Familien mit kleinen Kindern berücksichtigen. Für diese Gruppen ist der Transport schwerer bzw. großer Lasten etwa vom Parkhaus des Riedbergzentrums unzumutbar. Parkplätze in unmittelbarer Nähe der Textilreinigung sind zu den meisten Tageszeiten nicht verfügbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 71 Antrag vom 17.03.2025, OF 596/12 Antrag vom 11.04.2025, OF 597/12 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6883 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumscheiben in der Konrad-Zuse-Straße bepflanzen

13.09.2024 · Aktualisiert: 06.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5926 entstanden aus Vorlage: OF 540/12 vom 22.08.2024 Betreff: Baumscheiben in der Konrad-Zuse-Straße bepflanzen Der Magistrat wird gebeten, die versiegelten Baumscheiben beidseitig der Konrad-Zuse-Straße in Richtung der ehemaligen Baustelleneinfahrt zu bepflanzen. Begründung: Im Rahmen der Baustellentätigkeit wurde die Bepflanzung an diesen Stellen zurückgehalten, da mit Beschädigungen zu rechnen war. Nach dem Abschluss der Bautätigkeiten können somit in der kommenden Pflanzperiode die Straßenbäume gepflanzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2018 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1282

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kinder-Nottoilette testen

13.09.2024 · Aktualisiert: 02.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5925 entstanden aus Vorlage: OF 539/12 vom 02.09.2024 Betreff: Kinder-Nottoilette testen Der Magistrat wird gebeten, testweise für sechs bis zwölf Monate an einem Spielplatz im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg eine Kinder-Nottoilette zu testen. Als möglicherweise geeignet empfiehlt sich hierfür der Spielplatz Kätcheslachpark West ("Piratenspielplatz"). Ein Pate zur Befüllung der Toilettentüten steht auf Anfrage zur Verfügung. Begründung: Kinder-Nottoiletten sind ein neues Konzept, um auch ohne kostspieligen Bau und Betrieb von Toilettenanlagen Kindern (und indirekt deren Eltern) zu ermöglichen, ihre Notdurft würdevoller zu verrichten. An einem etwas verdeckt platzierten Pfosten ist ein Toilettensitz in Kinderhöhe platziert, unter den eine Plastiktüte aus einem dort vorhandenen Spender platziert werden kann. Die Tüten werden ähnlich wie Hundekotbeutel von Freiwilligen nachgefüllt und nach Nutzung verschlossen in einen Mülleimer geworfen. Gerade für Mädchen ist eine solche Lösung ein besonderer Würdegewinn, doch auch Jungen profitieren bei dringendem großen Geschäft. Ein Beispiel für eine solche Lösung wurde in Frankfurt unter dem Namen "Oilette" entwickelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2074 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 932 Aktenzeichen: 40-30

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Genehmigung für die Erneuerung und den Ausbau des Kinderwanderweges

13.09.2024 · Aktualisiert: 23.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5924 entstanden aus Vorlage: OF 538/12 vom 02.09.2024 Betreff: Genehmigung für die Erneuerung und den Ausbau des Kinderwanderweges Der Magistrat wird gebeten, für die Erneuerung des Kinderwanderweges Kalbach-Riedberg den Ersatz bzw. teilweise Neubau von Holzstelen im Landschaftsschutzgebiet zwischen Kalbach und Riedberg entsprechend der beigefügten Skizze und Bilder zu genehmigen. Dies entspricht den Stationen, die bei einem Rundgang mit der Unteren Naturschutzbehörde am 10.07.2024 inspiziert wurden. Die konkrete Umsetzung und Finanzierung werden zu einem späteren Zeitpunkt geklärt. Quelle: OpenStreet und Contributors plus eigene Markierungen Die Standorte 12 bis 17 sollen neu hinzukommen. Station 1, Drehscheibenspielplatz: Hier soll zusätzlich eine Infotafel aufgestellt werden (befindet sich bisher am Bonifatiusbrunnen). Station 12, Rudolf-Schwarz-Platz: Station 13, Billabong: Station 14, Streuobstwiese: Station 15, Bauernhofspielplatz: Station 16, Verlängerung An der Bergstraße: Station 17, Am Schlittenberg: Alle Fotos: privat Begründung: Der bereits bestehende Kinderwanderweg wird unter Koordination der Kinderbeauftragten Riedberg und Kalbach mit Unterstützung des Ortsbeirats und der IG Riedberg e. V. durch mehrere Schulklassen vom Riedberg neu konzipiert und in diesem Zuge inhaltlich und örtlich erweitert. Ein Teil der Standorte der Holzstelen, an denen die Schilder für die einzelnen Stationen befestigt werden, liegt im Landschaftsschutzgebiet, was eine Freigabe zur Installation erfordert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 46 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1206 Beratung im Ortsbeirat: 12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schaukästen Am Bonifatiusbrunnen/Ecke Zur Kalbacher Höhe

13.09.2024 · Aktualisiert: 07.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5929 entstanden aus Vorlage: OF 547/12 vom 22.08.2024 Betreff: Schaukästen Am Bonifatiusbrunnen/Ecke Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, rechtzeitig vor dem Baubeginn der neuen Kita Sonnenwind die Schaukästen (Ortsbeiratsschaukasten und Schaukästen der Fraktionen) zu versetzen. Unter Beteiligung des Ortsbeirates sollte ein neuer Standort in unmittelbarer Nähe und an gut frequentierter Stelle gesucht werden. Dieser könnte z. B. neben den beiden Bushaltestellen "Am Bonifatiusbrunnen" sein. Begründung: Um auch während der Bauphase der Kita Sonnenwind die Information der Bürger*innen über die Tätigkeiten des Ortsbeirates und der Fraktionen zu gewährleisten, ist eine rechtzeitige Versetzung einzuplanen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 72 Sonstiger Antrag vom 11.02.2025, OS 52/12 Beratung im Ortsbeirat: 12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Ein Garten für die Kita Krambambuli

13.09.2024 · Aktualisiert: 20.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5923 entstanden aus Vorlage: OF 537/12 vom 29.08.2024 Betreff: Ein Garten für die Kita Krambambuli Der Magistrat wird gebeten, die Flurstücke in der Gemarkung 0499, Flurnummer 38, Flurstücknummern 3276 und 3274, die hinter der Kita Krambambuli liegen, der Kita zu übereignen oder zumindest zur Nutzung als Gartenfläche für die Kinder freizugeben. Begründung: Diese Anregung wurde bereits im Februar 2023 ähnlich gestellt und damals mit der Begründung abgelehnt, dass ein Flurstück nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt steht und die Kinder der Kita Krambambuli über genügend Spielfläche verfügen. Wunsch ist es, eine Gartenfläche für die Kinder anzulegen. Allerdings führt das Anlegen von Gartenbeeten auf dem bestehenden Gelände zu einer Reduzierung der Spielfläche. Deshalb erscheint es sinnvoll, die angrenzenden, ungenutzten Flurstücke für den Kita-Garten zu verwenden. Diese Flurstücke befinden sich derzeit in einem verwahrlosten Zustand und sind frei zugänglich, nachdem der ehemals vorhandene Zaun entfernt wurde. Anstatt diese Flächen der Verwilderung zu überlassen, könnten sie sinnvoll und sicher für die Kinder genutzt werden. Zwar haben die Kinder derzeit ausreichend Platz zum Spielen, doch sollte dieser Platz nicht für das Anlegen eines Gartens reduziert werden, wenn direkt neben der Kita zwei brachliegende Grundstücke zur Verfügung stehen. Diese Grundstücke bieten ideale Voraussetzungen, um den Kindern einen eigenen Garten zu ermöglichen. Der Garten würde nicht nur die pädagogische Arbeit der Kita bereichern, sondern auch die Umgebung aufwerten und den Kindern wertvolle Erfahrungen im Umgang mit der Natur ermöglichen. Es ist daher im Interesse der Stadt und ihrer jüngsten Bürger, diese Fläche sinnvoll zu nutzen und den Kindern einen Garten zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 15 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 12

Mitwirkung von Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern bei Stiftungen

13.09.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung vom 13.09.2024, OA 494 entstanden aus Vorlage: OF 546/12 vom 22.08.2024 Betreff: Mitwirkung von Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern bei Stiftungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordneten und Magistratsmitglieder, die in diversen Vorständen von Stiftungen (Pflegamt) tätig sind, werden gebeten zu prüfen, ob Erbbauzinsen vorerst nicht weiter erhöht bzw. grundsätzlich reduziert werden können. Begründung: Mit dem Erbbauzins wurden in den letzten Jahren in relativ kurzer Zeit die Grundstückswerte überholt. Das heißt, es wurde mehr Zins gezahlt, als das eigentliche Grundstück vom Bodenrichtwert her wert war. Z. B. das Waisenhaus als gemeinnützige und mildtätige Stiftung finanziert und sichert mit dem Erbbauzins dauerhaft und langfristig die Erfüllung des Stiftungszwecks, so ist dies der Webseite zu entnehmen. Nichtsdestotrotz sollten die o. g. Mitglieder der Pflegämter ihre Möglichkeiten dazu nutzen, die hohen Erbbauzinsen zu reduzieren, da sie in vielen Fällen für Normalverdiener eine dauerhaft hohe und steigende Belastung darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 218 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.09.2024 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.11.2024, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 494 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Ablehnung) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage OA 494 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Ablehnung) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5442, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 00-40

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