Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Ortsbeirat 12

Kalbach-Riedberg

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Was passiert vor deiner Tür?

Aktivitäten per E-Mail

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schutz des Alten Rathauses vor Wasser

05.07.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5757 entstanden aus Vorlage: OF 528/12 vom 24.06.2024 Betreff: Schutz des Alten Rathauses vor Wasser Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zum Schutz des historischen Rathauses Kalbach, welches vor einigen Jahren aufwendig saniert wurde, vor Eindringen von Regenwasser zu ergreifen. Begründung: Nach dem Starkregen vom 05.05.2024 stand im Keller des Alten Rathauses (Kalbacher Hauptstraße 36) ca. 15 Zentimeter hoch Wasser, welches auch die Wände hochstieg (siehe Fotos 1 bis 3 nach Abpumpen des Wassers durch die Freiwillige Feuerwehr Kalbach). Foto 1 Foto 2 Foto 3 Nach dem "normalen" Niederschlag am 22.05.2024 war der Boden des Kellerraumes wiederum durchnässt, die Wände weiterhin nass (siehe Foto 4): Foto 4 Eine Besichtigung vor Ort ergab, dass das offene Belüftungsfenster des großen Kellerraums an der Kalbacher Hauptstraße auf der Höhe des Straßenniveaus liegt (siehe Foto 5), während das größere seitliche Belüftungsfenster nach Erstellung des barrierefreien Zugangs zum Rathaus unterhalb des Zuwegs liegt (siehe Foto 6), sodass jegliches Regenwasser ungehindert in den Keller fließt. Foto 5 Foto 6 (Alle Bilder: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1912 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 79-2

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 12

Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5, Rücknahme der BAB 5 aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans

05.07.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.07.2024, OA 482 entstanden aus Vorlage: OF 525/12 vom 22.06.2024 Betreff: Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5, Rücknahme der BAB 5 aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans Vorgang: OA 605/20 OBR 12 Durch Druck der Kommunalpolitik (siehe Vorlage OA 605 und Folgeanträge auch zur Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie) und der Zivilgesellschaft wurde erreicht, dass diese Studie nunmehr vorgestellt wurde. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie beinhaltet vier verschiedene Ausbauvarianten. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, alle möglichen notwendigen und rechtlichen Schritte einzuleiten, um 1. einen Ausbau der BAB 5 zu verhindern und darüber hinaus 2. dafür Sorge zu tragen, dass der durch die hessische Landesregierung geforderte beschleunigte Ausbau wieder zurückgenommen wird. Begründung: Die Frankfurter Bevölkerung leidet schon heute unter einem permanenten Lärmpegel, der durch den Ausbau und die damit verbundene Zunahme der Fahrzeugbewegungen noch weiter ansteigen wird. Zudem ist eine Ausweitung des Autoverkehrs, der bundesweit ein Viertel aller Umweltbelastungen ausmacht, nicht mit dem Klimaschutzgedanken vereinbar. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich selbst dem Ziel der CO2-Neutralität verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu der Politik einen klaren Auftrag erteilt. Bei einer Wohnbebauung wie z. B. auf dem Riedberg mit einem Abstand von 50 bis rund 150 Metern neben einer zehnspurigen Autobahn, die außerdem topografisch durch Tiefen und Anhöhen geführt wird, müsste bei einem Ausbau im Bereich der Wohnbebauung notwendigerweise unterirdisch oder eingehaust geführt werden, um den Lärmschutz nach heutigen Vorgaben zu gewährleisten. 2040 brauchen wir keine Autobahnen, sondern ein funktionierendes Schienennetz und ein Tempolimit, welches den CO2-Ausstoß reduziert und dem Verkehrsfluss dient. Wie bei allen großen Infrastrukturmaßnahmen erscheint der Kostenrahmen von 1,1 Milliarden Euro als viel zu niedrig angesetzt. Der Riederwaldtunnel hat sich von ursprünglich 480 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro verteuert, und dies bei einer Länge von nur ca. 1.100 Metern. Der betroffene Autobahnabschnitt der BAB 5 beträgt 28 Kilometer. Das dafür vorgesehene Geld sollte daher jetzt in einen wirksamen Lärmschutz sowie in den Ausbau des ÖPNV und der Radwege investiert werden. Darüber hinaus bedeutet der Ausbau auf der gesamten Länge eine Flächenversiegelung von rund 60 Hektar. Dies beeinträchtigt nicht nur die Frischluftzufuhr erheblich. Weiterhin müssten die als Ausgleichsmaßnahmen angelegten Streuobstwiesen wegen des Ausbaus weichen und würden als Kompensationsmaßnahmen verloren gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.08.2020, OA 605 Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 294 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 09.09.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Beratung) 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.11.2024, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 482 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass sich der Punkt 1. ausschließlich auf den zehnspurigen Ausbau der BAB 5 bezieht. Der achtspurige Ausbau ist hiervon nicht betroffen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 63 Beschluss: Der Vorlage OA 482 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass sich der Punkt 1. ausschließlich auf den zehnspurigen Ausbau der BAB 5 bezieht. Der achtspurige Ausbau ist hiervon nicht betroffen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 5438, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 61-12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Piktogramm „Achtung, Kinder!“ auf der Straße Riedbergallee

05.07.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5756 entstanden aus Vorlage: OF 527/12 vom 12.06.2024 Betreff: Piktogramm "Achtung, Kinder!" auf der Straße Riedbergallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zwischen dem Kopfsteinpflasterstreifen bis zur Einmündung der Straße Zur Kalbacher Höhe ein Piktogramm "Achtung, Kinder!" in Höhe des gut angenommenen Spielplatzes Kautenhof angebracht werden kann, damit dieser Bereich, der auch Schulweg ist, verkehrssicherer wird. Begründung: Anwohner stellen fest, dass in dem o. g. Straßenabschnitt häufig Tempo 30 missachtet wird. Zum Kautenhof gibt es einen starken Anliegerverkehr, dem möglicherweise Tempo 30 nicht mehr bewusst ist. Um die spielenden Kinder und Schulkinder besser zu schützen, sollte ein Piktogramm "Achtung, Kinder!" zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2092 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Landwirtschaftlichen Verkehr zwischen Kalbach und Riedberg neu ordnen

05.07.2024 · Aktualisiert: 16.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5754 entstanden aus Vorlage: OF 526/12 vom 24.06.2024 Betreff: Landwirtschaftlichen Verkehr zwischen Kalbach und Riedberg neu ordnen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich der landwirtschaftliche Verkehr auf den Flächen zwischen Kalbach und Riedberg neu ordnen lässt, um die Felder und Wiesen mit landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen erreichbar zu halten und gleichzeitig unberechtigten motorisierten Verkehr fernzuhalten. Hierbei sollen insbesondere zwei mögliche Teilmaßnahmen berücksichtigt werden: 1. Die Durchfahrten von Fahrzeugen vom Kalbacher Stadtpfad östlich der Hausnummer 22 in Richtung Talstraße sind zu verhindern, z. B. durch einen abschließbaren Poller. Der Ortslandwirt, der Kalbacher Kerbeverein sowie der Pächter der Pferdekoppel (Kontakt ggf. über die Ortsvorsteherin) sollten dann jeweils einen Schlüssel erhalten. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Quelle: privat 2. Die Zufahrt zu den Feldern östlich und nördlich des Kätcheslachweihers ist von der Landesstraße L 3019 aus über befestigte Wege zu ermöglichen. Konkret geht es um die Abschnitte A und B in der beigefügten Skizze. Eine Bewertung, ob eine wasserdurchlässige Ausführung (z. B. Schotterung) auf diesem Weg (insbesondere hinsichtlich des Gefälles im Abschnitt B) dauerhafte Vorteile für das Wassermanagement bringt, ist wünschenswert. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Die Prüfung soll auch klären, ob durch eine solche Neuordnung neuer Schleichverkehr zwischen den Feldern zu erwarten wäre und ggf. wie sich dieser direkt unterbinden ließe. Begründung: In den Fluren zwischen Kalbach und Riedberg treffen Freizeitnutzer zu Fuß, auf Rädern und Rollern oder auf Pferden mit Landwirten zusammen. Dazu kommen leider an einigen Stellen auch unberechtigt dort fahrende Kraftfahrzeuge, insbesondere Autos und Lieferwagen, die durch den Kalbacher Stadtpfad ein paar Meter zur Talstraße abkürzen. Durch die geringe Straßenbreite verbleibt dann kaum noch Platz für Menschen, die zu Fuß gehen, Rad fahren oder reiten. In einem Gespräch mit dem Radfahrbüro, dem Ortslandwirt, dem Pächter der Pferdeweiden und einem Vertreter der Kleingärten in der Nähe wurde die bezeichnete Stelle als bester Standort ermittelt, insbesondere durch den auf dieser Höhe bereits neben dem Weg stehenden Poller, der es verhindert, einen künftigen Poller zu umfahren. Eine Zufahrt zu den Feldern direkt von der L 3019 würde Konflikte zwischen Landwirten und weiteren Personen deutlich reduzieren und auch die dörflichen Straßen Kalbachs vom landwirtschaftlichen Verkehr entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1703 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 977 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Starkregenereignisse in Kalbach-Riedberg

12.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2024, OF 531/12 Betreff: Starkregenereignisse in Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen einen Vertreter des Umweltamtes zum Thema "Starkregenereignisse, Minimierung und Vorbeugemaßnahmen und dessen Auswirkungen" einzuladen. Begründung: Am 2. Mai 2024 gab es überraschend in kurzer Zeit und in der Höhe der Intensität eine nicht zu erwartende Niederschlagsmenge, die für viele in Kalbach zu Überflutungen und Wassereintritt in Häusern und öffentlichen Gebäuden wie Rathaus und Sportanlage "Am Martinszehnten" geführt hat. Daher ist eine öffentliche Information der Kalbacher Bevölkerung durch das zuständige Amt erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 531/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Verbotsschild für Sperrmüll in der Straße Am Schlittenberg auf Höhe des Spielplatzes/Ecke Am Hasensprung

12.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2024, OF 533/12 Betreff: Verbotsschild für Sperrmüll in der Straße Am Schlittenberg auf Höhe des Spielplatzes/Ecke Am Hasensprung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten das zuständige Amt schriftlich zu bitten in dem obigen Bereich in der Mitte der Fläche, die als wilde Sperrmüllfläche missbraucht wird, ein Verbotsschild aufzustellen. Foto: Google maps Begründung: Die kleine Grünfläche, die in Privateigentum steht, wird leider öfters und regelmäßig als Sperrmüllablagerungsfläche missbraucht. Da die FES eine kostenlosen Sperrmüllservice anbietet, ist dieser Zustand nicht hinnehmbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 533/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung nach den Worten "Die kleine Grünfläche, die" das Wort "möglicherweise" eingefügt wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt, Linke und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Baubeginn der zweiten Sportanlage Riedberg östlich der Straße Altenhöferallee durch eine Zwischennutzung gefährdet?

12.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2024, OF 534/12 Betreff: Baubeginn der zweiten Sportanlage Riedberg östlich der Straße Altenhöferallee durch eine Zwischennutzung gefährdet? Im Frühjahr 2024 wurde durch eine beauftragte Baufirma der Rückbau der Bodenbefestigung, die Planierung des Mutterbodens und eine Bauvorbereitung der eingezäunten Fläche vorgenommen. Die im Juni 2024 aufgenommenen Bauaktivitäten dienen möglicherweise als Stell- und Lagerplatz für eine andere Baumaßnahme. Dies löst im Stadtteil Irritationen wegen einer möglichen Verzögerung des Baubeginns aus. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu den Aktivitäten die seit Anfang Juni 2024 auf dem eingezäunten Gelände der geplanten 2. Sportanlage stattfinden folgende Fragen zu beantworten: 1. Stehen die derzeitigen Befestigungsmaßnahmen des Baugrundstückes in Zusammenhang mit der geplanten 2. Sportanlage 2. oder wird für eine andere Zwischennutzung als Lager- und Stellplatz für ein anderes Bauvorhaben vorbereitet. Falls doch das aktuelle Baugeschehen doch einer fremden vorbereitenden Zwischennutzung dient, stellt sich die Frage, 3. ob und wer der mögliche Nutzer ist und ob er auf dem Riedberg als Bauträger oder Investor aktiv ist. 4. Wird durch eine mögliche Zwischennutzung der Baufläche mit einer weiteren Verzögerung des Baubeginns der Sportanlage zu rechnen sein? 5. Ist die Genehmigung als mögliche Zwischennutzung zeitlich begrenzt und wenn ja 6. bis wann? Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg hat grundsätzlich mit seinen stetig wachsenden Einwohnerzahlen einen großen Bedarf an einer 2. Sportanlage, auch für den Frankfurter Norden insgesamt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 995 2024 Die Vorlage OF 534/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgänger am Topographischen Weg und Zum Taubenzehnten besser schützen

26.04.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5450 entstanden aus Vorlage: OF 510/12 vom 15.04.2024 Betreff: Fußgänger am Topographischen Weg und Zum Taubenzehnten besser schützen Der Magistrat wird gebeten, die von den zahlreichen Stichwegen auf den Topographischen Weg und den Weg Zum Taubenzehnten tretenden Fußgänger durch Bodenmarkierungen vor Radfahrern besser zu schützen. Hierfür bieten sich Zackenmuster an (sogenannte "Haifischzähne", Zeichen 342). Die genauen Standorte sind der beigefügten Skizze zu entnehmen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Die folgende Skizze zeigt an einer Beispielstelle, wie eine solche Markierung aussehen könnte: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: An den bezeichneten Stellen sind die einmündenden Fußwege von dichten Hecken gesäumt, sodass Personen, die von dort auf den durchgehenden Weg treten (oder mit Rollern, Inlinern, Fahrrädern herausfahren) nicht oder erst sehr spät gesehen werden. Dies betrifft in besonderem Maße Kinder. Um die auf diesem Weg teils zügig fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer auf dieses Risiko hinzuweisen, sollen Fahrbahnmarkierungen helfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1832 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwegparken mit Verkehrszeichen (VZ) 315 nach StVO

26.04.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5451 entstanden aus Vorlage: OF 511/12 vom 05.04.2024 Betreff: Gehwegparken mit Verkehrszeichen (VZ) 315 nach StVO Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. im Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen zwischen In der Wink und An der Landwehr und 2. im Bereich Kalbacher Hauptstraße 53 Parken auf dem Gehweg nach dem VZ 315 ganz oder halb - wenn zulässig und möglich - eingerichtet werden kann. (Zeichnung: privat) Begründung: Da in den Bereichen der Straßen Am Hopfenbrunnen und Kalbacher Hauptstraße ein erheblicher Parkdruck herrscht, könnte bei den vorhandenen Gehwegbreiten ein legales Gehwegparken für Abhilfe sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1831 Sonstiger Antrag vom 25.11.2024, OS 51/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wasserspiele am Riedbergplatz - Trinkwasser oder nicht?

26.04.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5458 entstanden aus Vorlage: OF 522/12 vom 08.04.2024 Betreff: Wasserspiele am Riedbergplatz - Trinkwasser oder nicht? Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob die Wasserspiele auf dem Riedbergplatz Trinkwasserqualität aufweisen. Des Weiteren wird er gebeten, an der Anlage ein Hinweisschild zur Wasserqualität (Trinkwasser/Kein Trinkwasser) anzubringen. Begründung: Diese Wasseranlage wird in der warmen Jahreszeit auch gerne von Kleinkindern als "Wasserspielplatz" genutzt, ohne dass bekannt ist, von welcher Qualität das Wasser ist. Um für Klarheit zu sorgen und eine gefahrlose Nutzung dieser beliebten Wasserspielanlage zu gewährleisten, erscheint es angebracht, diese mit einem Hinweisschild zur Wasserqualität auszustatten. Foto: www.frankfurt-baut.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2024, ST 1615 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1740 Aktenzeichen: 41

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbindungsweg Zum Stulen/Alter Gerichtsplatz befestigen

26.04.2024 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5448 entstanden aus Vorlage: OF 506/12 vom 11.04.2024 Betreff: Verbindungsweg Zum Stulen/Alter Gerichtsplatz befestigen Der Magistrat wird gebeten, den Verbindungsweg zwischen den Straßen Zum Stulen und Alter Gerichtsplatz so zu befestigen, dass er auch bei Regenwetter passierbar ist. Nach dem Rückbau der Schulcontainer soll die Fläche renaturiert werden. Begründung: Der Weg zwischen der Caritas-Kita Sonnenwind und den Containern der Grundschule Riedberg wird stark von Fußgängern frequentiert, ist aber bei Regen stark aufgeweicht und teilweise nicht mehr begehbar. Das Wasser läuft zudem bis in die benachbarten Wohnanlagen hinein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1472 Antrag vom 22.08.2024, OF 545/12 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 175 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sachstand Grundsanierung Talstraße und Bonifatiusstraße

26.04.2024 · Aktualisiert: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5452 entstanden aus Vorlage: OF 513/12 vom 05.04.2024 Betreff: Sachstand Grundsanierung Talstraße und Bonifatiusstraße Vorgang: OM 2126/22 OBR 12; ST 1908/22 Am 19.06.2020 wurde dem Ortsbeirat die Vorplanung für die Grundsanierung der Talstraße und der Bonifatiusstraße vorgestellt. Da das Thema von besonderer Relevanz im Stadtteil ist, ist es wünschenswert, wenn das zuständige Amt für Straßenbau und Erschließung dem Ortsbeirat die endgültige Planung mit Zeithorizonten vorstellt. Die Grundsanierung wurde im Jahr 2020 auf 2023 terminiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zeitnah in einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung über den aktuellen Planungs- und Ausbaustand der Talstraße sowie Bonifatiusstraße mit Zeithorizonten Auskunft zu erteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2126 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1908 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2156 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges entlang der L 3019 zwischen der Kreuzung Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station „Kalbach“

26.04.2024 · Aktualisiert: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5453 entstanden aus Vorlage: OF 514/12 vom 05.04.2024 Betreff: Vorstellung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges entlang der L 3019 zwischen der Kreuzung Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station "Kalbach" Vorgang: V 1864/20 OBR 12; OM 4311/23 OBR 12; ST 2399/23 Am 03.04.2024 wurde in einer Onlineveranstaltung vonseiten Hessen Mobil, einem Planungsbüro und Vertretern des Radfahrbüros der Stadt Frankfurt am Main erstmalig den Ortsbeiräten 10 und 12 eine sechsjährige Planung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges vorgestellt, die nun bereits im Monat Mai umgesetzt werden soll. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die vonseiten der anwesenden Ortsbeiräte angemerkten Kritikpunkte, bessere Sicherung der U-Bahn-Schranken, kein Wegfall des Zebrastreifens, Berücksichtigung eines möglichen seit vier Jahren in diesem Bereich geplanten Schulneubaus (V 1864), eine Lichtsignalanlage an der Kreuzung Am Zedernholz/Kalbacher Hauptstraße/Bonifatiusstraße, Umbau zur barrierefreien Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Am Martinszehnten (ST 2399 vom 04.12.2023) noch umsetzbar sind; 2. wie er künftig an den Ortsbeiräten vorbei jahrelange interne Planungen verhindert; 3. wie er zeitnah aktuell die Öffentlichkeit sowie die beiden beteiligten Ortsbeiräte noch über die Pläne in einer Veranstaltung informieren kann und 4. welche Projekte möglicherweise noch in der Planung sind. Begründung: Eine Maßnahme, die einen großen Eingriff in bestehendes Grün durch die bereits teilweise Abholzung von vielen Bäumen und darüber hinaus finanzielle Mittel von einer Million Euro benötigt, kann nicht ohne Beteiligung der Orts- und Sachkenntnis von zwei beteiligten Ortsbeiräten ohne Einbeziehung der Öffentlichkeit am grünen Tisch geplant und womöglich noch umgesetzt werden. Dies ist insbesondere verwunderlich, da es für sämtliche Ortsbeiräte im Frankfurter Norden am 25.01.2024 eine Informationsveranstaltung zu den Radverkehrsprojekten im Radfahrbüro gab. Dieses Projekt war nicht Gegenstand des Termins. Daher ist nunmehr alles daran zu setzen, dies evtl. noch zu verhindern, zumindest auf jeden Fall künftig zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4311 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2399 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1830 Antrag vom 09.01.2025, OF 575/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-30

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortsbeiräte in Planungen von Landesbehörden frühzeitig einbinden

26.04.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5454 entstanden aus Vorlage: OF 515/12 vom 15.04.2024 Betreff: Ortsbeiräte in Planungen von Landesbehörden frühzeitig einbinden Der Magistrat wird gebeten, sich direkt oder über den Hessischen Städtetag dafür einzusetzen, dass bei Planungen von Landesbehörden wie z. B. Hessen Mobil betroffene Ortsbeiräte frühzeitig eingebunden werden und bei Bedarf auch eine breitere öffentliche Information möglich wird. Hierdurch soll einerseits frühzeitig die Ortskenntnis der Ortsbeiräte in die Planungen einfließen als auch die Transparenz über die Arbeit dieser Behörden erhöht werden. Begründung: Auslöser dieser Anregung ist der Planungsprozess für einen Radweg entlang der L 3019 vom Kreuzungsbereich Am Martinszehnten bis zum Bahnübergang der Stadtbahnlinie U2. Die Planungen hierzu laufen bereits seit 2018, aber trotz Anträgen des Ortsbeirats 12 (zum mit betroffenen Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße) und des Ortsbeirats 10 (zur Sicherheit am Bahnübergang U2) wurden die Ortsbeiräte nicht über die laufenden Planungen informiert. Erst Anfang April 2024 kam es auf Anregung des Radfahrbüros der Stadt Frankfurt zu einer Information der beiden Ortsbeiräte. In diesem Zuge wurden diese über die finale Planung und den unmittelbar in den kommenden Wochen bevorstehenden Baubeginn informiert. Zu einem solchen Zeitpunkt sind Verbesserungen im Dialog ohne größere Verzögerungen ausgeschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, über sie betreffende Planungen informiert zu werden. Eine frühzeitige Einbindung verbessert die Qualität der gefundenen Lösungen und steigert die Akzeptanz des behördlichen Handelns. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2023 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg

26.04.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5456 entstanden aus Vorlage: OF 518/12 vom 24.03.2024 Betreff: Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Grundstück im Kalbacher Stadtpfad, auf dem die neue Kita gebaut wird, auch eine Mehrzweckhalle für den Stadtteil Kalbach-Riedberg zu bauen. Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg hat 23.000 Einwohner und kein Bürgerhaus bzw. eine Mehrzweckhalle. Kulturelle Veranstaltungen wie Theater, Versammlungen, Vereinsaktivitäten und Ortsbeiratssitzungen etc. müssen in den Kirchengemeinden und den Aulen der Schulen durchgeführt werden. Bei der Planung des neuen Stadtteils Riedberg hat man vergessen, eine Mehrzweckhalle zu planen, und somit das Bedürfnis der Menschen nach Kultur, Treffpunkten und Gemeinschaft außer Acht gelassen. Dabei ist die bauliche Entwicklung am Riedberg nahezu abgeschlossen. Auch Kalbach entwickelt sich stetig weiter, viele junge Familien sind in den ruhigeren Teil des Stadtteils neu hingezogen und vermissen einen Mehrzweckraum für Kultur und Gemeinschaft. In Kalbach findet jedes Jahr die Kinderbuchmesse Klapperschlange statt. Die Alte Turnhalle ist nur für eine begrenzte Anzahl Besucher freigegeben, sodass eine echte Kinderbuchmesse mit mehreren Bücherständen nicht mehr möglich ist. Sie ist nichts weiter als eben eine Turnhalle, die allerdings ihren Zweck erfüllt. Der Kinderverein, ein wichtiger Bestandteil in der Welt der Kalbach-Riedberger Kinder, hätte in einer Mehrzweckhalle eine adäquate Heimat. Tanz- und Theaterveranstaltungen sind im Stadtteil Kalbach-Riedberg nur in Gemeindesälen und Aulen der Schulen möglich, deren Zweck eigentlich ein anderer ist. In der Mehrzweckhalle könnte zum Beispiel eine kleine Ausstellungsabteilung eingerichtet werden, denn auf dem städtischen Gelände in der Talstraße befindet sich ein fränkisches Gräberfeld. Wenn dort die Ausgrabungen stattfinden, wird man Grabbeigaben und sonstige wertvolle Artefakte finden. Auch die jüngere Geschichte des Riedberges hätte eine Ausstellung mit den Besonderheiten des Riedberges und seiner Entstehung verdient. Es gibt genügend Gründe, im Kalbacher Stadtpfad eine Mehrzweckhalle für den Stadtteil Kalbach-Riedberg zu bauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1645 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 23-20

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Mittel für die Umgestaltung des Riedbergplatzes bereitstellen

15.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2024, OF 504/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Mittel für die Umgestaltung des Riedbergplatzes bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Umgestaltung des Riedbergplatzes werden die notwendigen Mittel i. H. v. rund 500.000 EUR in das Investitionsprogramm 2024 - 2027 eingestellt. Begründung: Für die Umgestaltung des Riedbergplatzes liegt eine Planung vor und ein Zugriff auf Fördermittel des Bundes ist ebenfalls möglich. Der stadtseitig zu finanzierende Teil von vermutlich ca. 500.000 € ist im Investitionsprogramm für den Ortsbezirk bislang aber noch nicht abgebildet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 160 2024 Die Vorlage OF 504/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Adaptive Beleuchtung für Wege zur Hundeauslauffläche am Bonifatiuspark

08.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 523/12 Betreff: Adaptive Beleuchtung für Wege zur Hundeauslauffläche am Bonifatiuspark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Wege zur Hundeauslauffläche am Bonifatiuspark mit einer adaptiven Beleuchtung auszustatten, die zudem solarbetrieben und insektenfreundlich ist. Begründung: Die Hundeauslauffläche am Bonifatiuspark erfreut sich großer Beliebtheit und wird stark frequentiert. Allerdings sind gerade in der dunklen Jahreszeit die dorthin führenden Wege in den Abend- und Nachtstunden bzw. am frühen Morgen nicht gefahrlos zu nutzen. Eine adaptive Beleuchtung, ausgestattet mit Bewegungsmeldern, kann hier Abhilfe schaffen und zudem das subjektive Sicherheitsempfinden der Nutzer erhöhen. Durch den Einsatz von Solartechnik und insektenfreundlichem Licht wird eine Beeinträchtigung der Natur soweit wie möglich reduziert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 523/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen Volt und BFF (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: BFF

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Wann endlich erfolgt die Umgestaltung des Riedbergplatzes?

08.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 521/12 Betreff: Wann endlich erfolgt die Umgestaltung des Riedbergplatzes? Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat darüber Auskunft zu geben, wann endlich mit der klimafreundlichen Umgestaltung des Riedbergplatzes begonnen wird und welcher Terminablauf für diese Maßnahme geplant ist. Begründung: Seit Vorstellung der Planungen zur klimafreundlichen Umgestaltung des Riedbergplatzes in der Sitzung des Ortsbeirats 12 vom November 2021 wurde der Baubeginn immer wieder verschoben. Nun ist auch das Jahr 2023 verstrichen, ohne dass die Maßnahme wie angekündigt begonnen wurde. Auch ein neuer Termin für deren Realisierung ist nicht bekannt. Der Magistrat wird daher gebeten, Klarheit zu schaffen und den Ortsbeirat entsprechend zu informieren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 521/12 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Kita Sonnenwind Riedberg

05.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 496/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Kita Sonnenwind Riedberg Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für den Bau der Kita Sonnenwind sind die notwendigen Mittel ab 2024 in den Haushalt einzustellen, die nicht den laufenden Mitteln entnommen werden. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 16.03.2024 hat die Bildungsdezernentin Sylvia Weber die Neubaupläne für die Kita Sonnenwind vorgestellt. Das Grundstück "Am Bonifatiusbrunnen"/"Zur Kalbacher Höhe" befindet sich in städtischer Hand. Um auch von Seiten des Ortsbeirates auf die Dringlichkeit einer weiteren Kita hinzuweisen, ist ein diesbezüglicher Etatantrag unterstützend für den Neubau erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 155 2024 Die Vorlage OF 496/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, FDP, Volt und Linke gegen GRÜNE (= Ablehnung); CDU und BFF (= Enthaltung)

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zur Flutlichtanlage

05.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 502/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zur Flutlichtanlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Errichtung einer Flutlichtanlage auf der Sportanlage des SC Riedbergs westlich der Altenhöferallee sind 30.000,00 € als notwendige Mittel ab 2024 in den Haushalt einzustellen, die nicht den laufenden Mitteln entnommen werden. Begründung: Da der SC Riedberg mit div. Firmen für Planung und Bau der Flutlichtanlage auf eigene Kosten im Gespräch ist, kann die Stadt Frankfurt mit einer geringen Eigenbeteiligung eine Aufwertung der städtischen Fläche erreichen. Denn den Großteil der Kosten von rund 100.000,00 € trägt der Verein selbst. Inzwischen sind erste Abstimmungen zwischen Verein, Sportamt und Mainova erfolgt, die Genehmigung und Bewilligung zum Bau liegt vor, so dass nach Bewilligung des o. g. Zuschusses mit einem zügigen Baubeginn der Flutlichtanlage zu rechnen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 159 2024 Die Vorlage OF 502/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: SPD

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abfluss vom Verbindungsweg Kalbach-Riedberg zum Kätcheslachweiher herstellen

15.03.2024 · Aktualisiert: 13.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5295 entstanden aus Vorlage: OF 492/12 vom 15.03.2024 Betreff: Abfluss vom Verbindungsweg Kalbach-Riedberg zum Kätcheslachweiher herstellen Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortslandwirt einen Wasserabfluss herzustellen vom Entwässerungsgraben, der vom Verbindungsweg Kalbach-Riedberg (Nähe An der Bergstraße) hinunter zum Kätcheslachweiher führt (siehe Markierung "X" in der Skizze unten), zum Kätcheslachweiher. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: An der bezeichneten Stelle fließt das Wasser nicht weiter ab zum Kätcheslachweiher und überflutet stattdessen regelmäßig Wege und angrenzende Felder, siehe auch bereits Stellungnahme vom 24.10.2016, ST 1467, und folgendes Bild: Quelle: privat Bei einem Ortstermin mit der Stadtentwässerung Frankfurt wurde dies auch seitens der SEF kritisiert und auf die Gefahr von Glatteisbildung auf dem überfluteten Weg (links im Bild nur andeutungsweise sichtbar) hingewiesen. Das Wasser unterirdisch in den Kätcheslachweiher abzuleiten (ca. 40 Meter), erscheint als sinnvolle Lösung. Eine Ableitung unter dem Weg hindurch zum Nachbarfeld hingegen erscheint nicht sinnvoll, da dann die Rückhaltefunktion des Kätcheslachweihers nicht mehr genutzt werden kann und das Überflutungsrisiko am weiter talwärts liegenden Kalbach steigen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 741 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Anwohner der Straße Im Kirschenwäldchen informieren

04.03.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2024, OF 485/12 Betreff: Anwohner der Straße Im Kirschenwäldchen informieren Der Ortsbeirat möge beschließen, die Anwohner der Straße "Im Kirschenwäldchen" über die Probleme und Risiken zu informieren, die sich ergeben, wenn diese weiterhin verkehrsregelwidrig auf der Straße parken. Die Verteilung kann durch bereits benannte Freiwillige aus dem Ortsbeirat erfolgen. Der Wortlaut des Briefes wäre wie folgt: An die Anwohnerinnen und Anwohner der Straße Im Kirschenwäldchen, seitens der Ortsbeirates Kalbach-Riedberg möchten wir Sie darüber informieren, dass die Parksituation in ihrer Straße mit großer Sorge betrachtet wird. Die Müllabfuhr hat große Schwierigkeiten, durch ihre Straße zu fahren und auch die Feuerwehr ist sehr besorgt, im Einsatzfall nicht zügig zu Ihnen kommen zu können. Davon haben wir uns bei einer Befahrung mit einem Löschfahrzeug im vergangenen Sommer selbst überzeugen können. Bei einem Ortstermin am 30.1.2024, an dem neben Mitgliedern des Ortsbeirats der Schutzmann vor Ort, Mitglieder der Frankfurter Feuerwehr, der FES, des Straßenverkehrsamtes sowie des Amtes für Straßenbau und Erschließung teilnahmen, wurde nach Lösungen gesucht, zum einen den Wunsch der Anwohner nach Parkplätzen, zum anderen dem berechtigten Interesse der Anwohner gerecht zu werden, im Notfall schnelle Hilfe zu erhalten. Leider stellte sich dabei heraus, dass die Straße Im Kirschenwäldchen insgesamt sehr schmal und an einigen Stellen nicht mehr als 4 m breit ist, was keinen Spielraum lässt. Die rechtliche Lage sieht dabei so aus: In der Straßenverkehrsordnung (StVO) findet sich in §12, Absatz 1 Nr. 1 die Festlegung: "Das Halten [und somit auch Parken] ist unzulässig [...] an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, [...]". Dabei bedeutet "eng", dass noch mindestens 3,05 m Straße frei bleiben müssen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug direkt auf der Straße parken, ist an den meisten Stellen der restliche Platz geringer. Somit kann an den meisten Stellen ihrer Straße nicht gehalten oder geparkt werden, ohne gegen die StVO zu verstoßen - Sie riskieren also auch noch ein Bußgeld, welches je nach konkretem Fall zwischen 35,- und 55,- € liegen würde. Bitte beachten Sie auch, dass das Parken auf Gehwegen nicht erlaubt ist sowie (der Vollständigkeit halber erwähnt) das Parken entgegen der Fahrtrichtung. Daher unsere Bitte an Sie: Nutzen Sie, wo immer möglich, Stellplätze und Garagen auf den Grundstücken. Wenn Sie auf der Straße parken, stellen Sie bitte sicher, dass dort noch mindestens 3,05 m Platz frei bleiben. Ihre Nachbarn, die Feuerwehr und die Mitarbeiter der FES werden es Ihnen danken. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Neißner, Ortsvorsteherin Kalbach-Riedberg Begründung: An den meisten Stellen der Straße ist der Querschnitt so eng, dass die Durchfahrt von Müllwagen oder Einsatzfahrzeugen nicht mehr gewährleistet ist. Bei einem Ortstermin wurde seitens der beteiligten Ämter angeregt, durch eine Sensibilisierung durch den Ortsbeirat dieses Problem zu reduzieren oder gänzlich zu vermeiden. Mit diesem Versuch soll auch vermieden werden, direkt durch erhöhten Kontrolldruck großen Unmut unter den Anwohnerinnen und Anwohnern auszulösen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 485/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE.

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee

01.03.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2024, OF 491/12 Betreff: Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee Die Realisierung scheint erneut erheblich verzögert zu sein. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie dazu der Sachstand ist und auf welche neuen Zeitpläne sich Bürger und Vereine im Stadtteil nun einstellen müssen. Begründung: Gem. ST 2143 vom 16.09.2022 sowie ST 2698 vom 09.12.2022 war es geplant, die Bau- und Finanzierungsvorlage bis Ende Dezember 2022 zu erstellen. Mit Zustimmung aller notwendigen Gremien war der Baubeginn für die Halle in der 2. Jahreshälfte 2023 angestrebt. Bisher fehlt noch die Magistratsvorlage für einen Beschluss durch die Stadtverordneten und damit auch die EU-weite Ausschreibung. Die untragbare Situation ist bekannt. Im Dezember 2021 hatten die Sportvereine im Norden gemeinsam mit dem Sportkreis mittels einer vielbeachteten Petition auf die untragbare Situation und deren Konsequenzen hingewiesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 914 2024 Die Vorlage OF 491/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: CDU

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

75 Jahre Grundgesetz - ein Grund zum Feiern!

29.02.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2024, OF 488/12 Betreff: 75 Jahre Grundgesetz - ein Grund zum Feiern! Am 23. Mai 2023 wird das Grundgesetz 75 Jahre alt. Menschen in ganz Frankfurt organisieren in ihrem Viertel eigene Feiern anlässlich des 75. Geburtstags unserer Verfassung. So wollen wir die offiziellen Veranstaltungen zum Jubiläum in Bonn und Berlin um lokale Feste in Frankfurt ergänzen. Auch wir wollen hier mit Nachbarn, Schulen und Kindergärten, Institutionen und allen ortsansässigen Vereinen und Gruppierungen unsere Demokratie feiern. Vorstellbar sind auch Aktionen der ortsansässigen Schulen oder Vereinen, die zu dem Thema Grundgesetz und Demokratie beitragen. So könnten wir als Ortsbeirat 12 eine Ortsbeiratssitzung auf dem Riedbergplatz fingieren. Daher schlagen wir vor: Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten 1. für die Demokratiefeier im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg auf dem Riedbergplatz in der Zeit von 17-19 Uhr die offizielle Genehmigung einzuholen, 2. die Anregung dieses Demokratiefestes über den Verteiler des Stadtteilarbeitskreises in die Institutionen und Vereine zu tragen und 3. über die Presse, soziale Medien das Anliegen in die Öffentlichkeit zu bringen. Begründung: Auch im Stadtteil Kalbach-Riedberg sollte auf die Bedeutung des Grundgesetzes und dessen Einwirkung auf die Lebenswirklichkeit hingewiesen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 488/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 488/12 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach

23.02.2024 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5172 entstanden aus Vorlage: OF 479/12 vom 02.02.2024 Betreff: Neubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach Vorgang: OM 6947/20 OBR 12; V 1864/20 OBR 12; ST 2476/22; V 727/23 OBR 12 Der Ortsbeirat 12 begrüßt den Bau einer weiterführenden Schule in der Talstraße nach wie vor ausdrücklich und bittet den Magistrat, trotz der einstweiligen Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt, die Bemühungen um den Standort der Johanna-Tesch-Schule in Kalbach-Riedberg weiterhin voranzutreiben sowie ferner die Gründe der Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt zu nennen. Falls die Johanna-Tesch-Schule den Standort Talstraße inzwischen ablehnt, wird der Magistrat dessen ungeachtet gebeten, die Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium in Darmstadt fortzuführen, um evtl. perspektivisch eine andere Schule in der Talstraße zu realisieren. Der Ortsbeirat 2 ist zu informieren. Begründung: In der Stellungnahme vom 24.10.2022, ST 2476, wird berichtet, dass der Magistrat im Austausch mit der Bauaufsicht und dem Regierungspräsidium Darmstadt steht, und die Entscheidung zur Nutzbarkeit des Standortes Talstraße für einen Schulneubau noch im gleichen Jahr 2022 erfolgen soll. Wie aus der Presse zu entnehmen ist, hat nun das Regierungspräsidium Darmstadt die Genehmigung abgelehnt. Das ist sehr bedauerlich, zumal gemäß Aussage der Bildungsdezernentin das in Auftrag gegebene Boden- und Luftgutachten dem Bau einer Schule nicht im Wege steht. 2019 als IGS für den Frankfurter Norden in Bockenheim gestartet, werden die Schüler inzwischen an zwei Standorten (Falkstraße und Ginnheimer Straße) in unzumutbaren Räumlichkeiten unterrichtet, d. h. in einem maroden Schulgebäude und in Stahlcontainern. Die Schüler haben keinen Schulhof, die Toiletten sind marode und die Turnhalle ist seit Monaten nicht nutzbar, da Einsturzgefahr besteht. Die Situation für Schüler und Lehrer ist prekär und man wartet händeringend auf Antworten und Lösungen. Eine Perspektive auf einen finalen Standort hat die Schulgemeinde bis heute nicht. Auch die Antwort auf die Anfrage V 727 steht immer noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6947 Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2476 Auskunftsersuchen vom 14.07.2023, V 727 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Seniorenwohnlage im Bereich Bonifatiusstraße/Talstraße/Kalbacher Hauptstraße

20.01.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2024, OF 484/12 Betreff: Seniorenwohnlage im Bereich Bonifatiusstraße/Talstraße/Kalbacher Hauptstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die zurzeit als landwirtschaftlich genutzte Fläche in dem Bereich "Bonifatiusstraße/Talstraße/Kalbacher Hauptstraße" für eine Seniorenwohnanlage geeignet ist. Foto: Google Maps Begründung: Der Ortsbezirk Kalbach verfügt im Seniorenwohnbereich über keinerlei Angebote. Im Hinblick auf hiesige gemischte Bevölkerungsstruktur und einem steigenden Bedarf an barrierefreien und seniorengerechten Wohnungen ist auch ein entsprechendes Angebot in Kalbach vonnöten. Dieses neue Angebot würde es damit Kalbacherinnen und Kalbachern ermöglichen in ursprünglicher Wohnortnähe leben zu können. Darüber hinaus ist in diesem Bereich eine gute Anbindung an den ÖPNV vorhanden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 484/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 484/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 484/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Gullydeckel Ecke Konrad-Zuse-Straße/Altenhöferallee

20.01.2024 · Aktualisiert: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2024, OF 483/12 Betreff: Gullydeckel Ecke Konrad-Zuse-Straße/Altenhöferallee Vorgang: OF 141/12 2021 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten unter Bezugnahme auf Ihre eigene Erinnerung vom 02.02.2023 an die obige Anregung zu erinnern. Begründung: Seit 31.10.2021 wurde die Gefahrenstelle nicht beseitigt und es besteht dringender Handlungsbedarf. Fotos: privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.11.2021, OF 141/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 483/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Erinnerung schriftlich erfolgen und ebenfalls noch an die Entfernung des Asphaltrestes am Bordstein in der ersten Parkbucht nördlich des Kreisels erinnert werden soll. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hinweisschilder Bonifatiusbrunnen

19.01.2024 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4982 entstanden aus Vorlage: OF 466/12 vom 03.01.2024 Betreff: Hinweisschilder Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, die Ausschilderung zum Bonifatiusbrunnen zu verbessern. Begründung: Der Bonifatiusbrunnen an der Straße Zur Kalbacher Höhe ist eine Wallfahrtsstätte, die Pilger aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet anlockt. Auf einer Gedenktafel der Gemeinde Kalbach steht zur Geschichte dieses Ortes u. a.: "Hier ruhten im Jahr 754 n. Chr. während der Überführung von Mainz nach Fulda die Gebeine des heiligen Bonifatius." In der Talstraße gibt es ein Hinweisschild "Zum Bonifatiusbrunnen" in Richtung Riedbergallee, dann findet man kein weiteres Hinweisschild mehr. Zum Brunnen des "Deutschen Apostels" sollte eine ausreichende Beschilderung angebracht sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 583 Aktenzeichen: 60-2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Dreizehnte Kita auf dem Riedberg

19.01.2024 · Aktualisiert: 24.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2024, OA 433 entstanden aus Vorlage: OF 474/12 vom 04.01.2024 Betreff: Dreizehnte Kita auf dem Riedberg Vorgang: V 399/22 OBR 12; OM 3476/23 OBR 12; ST 1781/23; ST 2370/23 Das Bildungsdezernat hat mit Stellungnahme vom 28.08.2023, ST 1781, und vom 24.11.2023, ST 2370, darauf hingewiesen, dass keine freie Fläche für eine dreizehnte Kit a zur Verfügung steht. Darüber hinaus sucht das Bildungsdezernat stadtweit bei politisch Verantwortlichen und über die Bevölkerung für Kitas und Schulen geeignete Flächen und bittet, diese dem Dezernat vorzuschlagen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf dem brachliegenden unbebauten Grundstück an der Mart-Stam-Straße/Ecke Walter-Gropius-Straße und Ernst-Balser-Straße (s. Plan) eine Nutzung für eine dreizehnte Kita gegebenenfalls mit öffentlich nutzbaren (anmietbaren) Räumen vorstellbar ist. Hierzu ist gegebenenfalls die Verkaufsbereitschaft des gegenwärtigen Eigentümers zu prüfen. Begründung: Foto HA: Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Dem Ortsbeirat 12 ist bekannt, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch Inflation, steigende Baustoffkosten und Zinserhöhungen geändert haben. Darüber hinaus stehen stadtweit nur wenige geeignete Flächen für Schulen und Kitas zur Verfügung. Daher ist eine solche Nutzung dort gut vorstellbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.05.2022, V 399 Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3476 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1781 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2370 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 460 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.02.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 433 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4391, 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.02.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung eines verwahrlosten Hauses im Kalbacher Stadtpfad 17

19.01.2024 · Aktualisiert: 08.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4984 entstanden aus Vorlage: OF 471/12 vom 03.01.2024 Betreff: Sicherung eines verwahrlosten Hauses im Kalbacher Stadtpfad 17 Vorgang: OM 313/11 OBR 12; ST 1088/11; OM 3464/18 OBR 12; ST 2056/18; V 77/21 OBR 12; ST 1771/21 Der Magistrat wird gebeten, das leer stehende verwahrloste Haus im Kalbacher Stadtpfad 17 mit geeigneten, nachhaltigen Maßnahmen zu sichern. Begründung: In den Jahren 2011 und 2018 hatte der Ortsbeirat 12 bereits Anregungen gestellt, in denen der Magistrat gebeten wurde, dieses Haus zu sichern bzw. sichern zu lassen. Leider wurde in den Stellungnahmen ST 1088 und ST 2056 dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass von dem Gebäude keine Gefahr ausgeht. Das sehen die Bürger Kalbachs, die direkten Nachbarn und die Eltern der Kinder, die die gegenüberliegende Kita besuchen, allerdings anders. Dieses Haus ist ein Sicherheitsrisiko. Das dem Zerfall preisgegebene Haus ist für jedermann zugänglich und ungebetene Besucher machen Feuer und randalieren. In Abständen wird dort auch übernachtet. Hinzu kommt, dass einige Dachziegel nicht mehr fest sind und bereits abrutschen. Da das Haus unbefugt benutzt wird, bleibt es nicht aus, dass sich Ungeziefer, wie z. B. Ratten, dort aufhalten. Es besteht durchaus Gefahr für die Bürger und die Kinder der Kita. Die Sicherungsmaßnahmen gemäß Stellungnahme ST 1771 waren nur von kurzer Dauer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 313 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2011, ST 1088 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3464 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2056 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 77 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1771 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 710 Aktenzeichen: 63-1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Flächen für öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem Riedberg

19.01.2024 · Aktualisiert: 08.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2024, OA 432 entstanden aus Vorlage: OF 469/12 vom 04.01.2024 Betreff: Flächen für öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem Riedberg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf dem brachliegenden unbebauten Grundstück an der Mart-Stam-Straße/Ecke Walter-Gropius-Straße und Ernst-Balser-Straße (s. Plan) eine Nutzung für u. a. öffentlich geförderten Wohnungsbau, genossenschaftliches Wohnen und generationsübergreifendes Wohnen vorstellbar ist. Hierzu ist gegebenenfalls die Verkaufsbereitschaft des gegenwärtigen Eigentümers zu prüfen. Begründung: Foto HA: Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Dem Ortsbeirat 12 ist bekannt, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch Inflation, steigende Baustoffkosten und Zinserhöhungen geändert haben. In dem Ortsbezirk Kalbach-Riedberg steht nur eine Fläche für genossenschaftliches Wohnen zur Verfügung. Auch ist nur wenig öffentlich geförderter Wohnraum vorhanden. Daher sollten gerade jetzt vor dem Hintergrund der schwierigen Immobilienvermarktung hochpreisiger Objekte solche Alternativen in Erwägung gezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.05.2024, B 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.02.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 432 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Protokollnotiz der Gartenpartei: "Besser wäre es, zu prüfen, ob auf den Flächen ein Mini-Wald entstehen kann. Zusätzliche Versiegelung ist zu vermeiden. Günstiger Wohnraum kann entstehen, wenn die Stadt Eigentumswohnungen aufkauft und günstig vermietet." Beschlussausfertigung(en): § 4390, 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 20.02.2024 Aktenzeichen: 64-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Mahnwache für die Ukraine

19.01.2024 · Aktualisiert: 26.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2024, OF 477/12 Betreff: Mahnwache für die Ukraine Der Ortsbeirat möge beschließen, für den 24. Februar zu einer öffentlichen Mahnwache auf dem Riedbergplatz anlässlich des zweiten Jahrestages des Krieges Russlands gegen die Ukraine einzuladen. Vereine und Gemeinden des Ortsbezirks können sich hieran ausdrücklich beteiligen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Durchführung zu koordinieren. Begründung: Leider findet der Krieg gegen die Ukraine auch nach zwei Jahren kein Ende. Der traurige Jahrestag soll uns allen Anlass sein, nicht zu vergessen, dass nur 1500 km von uns Menschen in Angst leben, täglich etliche von Ihnen sterben und noch mehr verletzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 477/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff wie folgt ergänzt wird: "und gegen die Kriege in der Welt" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Schleichverkehr im Kalbacher Stadtpfad

08.01.2024 · Aktualisiert: 26.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 468/12 Betreff: Schleichverkehr im Kalbacher Stadtpfad Die Ortsvorsteherin Kalbach-Riedberg wird gebeten, zu einem Ortstermin unter Beteiligung relevanter Ämter, der Polizei und des Ortslandwirts einzuladen, um im Kalbacher Stadtpfad südlich der Kita 10 über Möglichkeiten zur Reduzierung oder Verhinderung von Schleichverkehr zu finden. Begründung: Leider gibt es mittlerweile einen Schleichverkehr zwischen dem Kalbacher Stadtpfad ab der Kita 10 und der Talstraße. Ein Ortstermin soll Lösungen entwickeln, die diesen Schleichverkehr verhindert oder zumindest verringern, da der Kalbacher Stadtpfad zu eng ist, um neben Fuß-, Rad- und Reitverkehr auch noch Kraftfahrzeuge zu vertragen, die nicht als direkte Anlieger zur Durchfahrt berechtigt sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 468/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass auf das Schreiben der Ortsvorsteherin vom 25.07.2023 sowie die drei abgesagten Termine seitens der städtischen Ämter verwiesen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Wiederherstellung der Ausgleichsfläche hinter dem Sportplatz

04.01.2024 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 472/12 Betreff: Wiederherstellung der Ausgleichsfläche hinter dem Sportplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Ausgleichfläche, die durch Ablagerung großer Mengen landwirtschaftlicher Produkte und Befahren mittels schwerer landwirtschaftlicher Fahrzeuge tiefe Fahrrillen im Grünbereich aufweist, was einen Eingriff in die Ausgleichsfläche darstellt, und 2. den beschädigten Weg bei den Pollern (s. Foto) Richtung Rechenzentrum und Josef-Bautz-Straße wiederherzustellen. Begründung: Foto: Google Maps Der oben genannte Bereich stellt eine Ausgleichsfläche dar, die im Zuge der Entwicklung des Gewerbegebietes "Am Martinszehnten" entwickelt wurde und sollte landschaftlich geschützt und gepflegt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 472/12 wird bis zur Sitzung am 07.06.2024 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 472/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkbuchten in der Straße Am Hopfenbrunnen

08.12.2023 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4894 entstanden aus Vorlage: OF 306/12 vom 26.10.2022 Betreff: Parkbuchten in der Straße Am Hopfenbrunnen Der Magistrat wird gebeten, die eingezeichnete Parkbucht an der Kreuzung Am Hopfenbrunnen/Weißkirchener Berg zu verlegen. Begründung: Die Straßeneinmündung Am Hopfenbrunnen/Weißkirchener Berg ist für Rad- und Autofahrer eine gefährliche Stelle. Am Ende der Straße Am Hopfenbrunnen ist eine Parkbucht eingezeichnet, die sich zu nahe an der Kreuzung Weißkirchener Berg befindet. Die abbiegenden Fahrzeuge, sowohl vom Am Hopfenbrunnen in den Weißkirchener Berg als auch vom Weißkirchener Berg in die Straße Am Hopfenbrunnen, haben an dieser Stelle durch parkende Pkw keine sichere Sicht in die jeweilige Straße. Bürger berichten, dass es an dieser Kreuzung durch abbiegende Fahrzeuge immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 387 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Verkehrssicherheit rund um die Grundschule Riedberg

08.12.2023 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4898 entstanden aus Vorlage: OF 446/12 vom 27.11.2023 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit rund um die Grundschule Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich die Verkehrssituation rund um die Grundschule Riedberg nachhaltig dadurch verbessern lässt, dass sich die vorhandene Lichtzeichenanlage ("Ampel") über die Straße Zur Kalbacher Höhe in eine vollwertige Ampelkreuzung unter Einbeziehung der einmündenden Straßen Zum Stulen und Käthe-Kruse-Straße umwandeln lässt nebst Fußgängerampeln über beide einmündenden Straßen. Angelehnt an die aktuell als Bedarfsampel ausgeführte Lichtzeichenanlage bietet sich eine Ausführung mit bevorzugter Fahrtrichtung entlang der Straße Zur Kalbacher Höhe an mit Bedarfsauslösung durch Kontaktschleifen in den Nebenstraßen und auf Fußgängerwunsch. Begründung: Gerade zu Schulbeginn gibt es zahlreiche Probleme durch die trotz zahlreichen Ermahnungen nicht restlos zu vermeidenden Elterntaxis, besonders in der Straße Zum Stulen und an der Einmündung in die Straße Zur Kalbacher Höhe. Eine sichere Querung der Straße Zum Stulen ist nicht gewährleistet. Eine Sicherung der Überwege durch eine Ampel würde die Situation für die Schülerinnen und Schüler erheblich verbessern. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die sehr positiven Erfahrungen an der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee, wo seit der Errichtung der Ampel keinerlei Klagen über gefährliche Verkehrssituationen mehr aufgetreten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1441 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Quartiersplätzchen Renoirallee/Monetweg grüner einfassen

08.12.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4905 entstanden aus Vorlage: OF 455/12 vom 27.11.2023 Betreff: Quartiersplätzchen Renoirallee/Monetweg grüner einfassen Der Magistrat wird gebeten, auf dem kleinen Quartiers plätzchen an der Kreuzung Renoirallee/Monetweg das Ausspülen des Platzbelags auf die Straße bei starkem Regen zu verhindern, beispielsweise durch eine grüne Einfassung an seinem unteren Ende. Begründung: Das dortige kleine Quartiersplätzchen ist leicht abschüssig. Bei stärkeren Regenfällen geschieht es dadurch leicht, dass Teile des Bodenbelags (evtl. "wassergebundene Decke") auf die Renoirallee gespült werden. Eine begrünte Einfassung (z. B. mit Beeten, Büschen o. Ä.) könnte dem wirksam entgegenwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 893 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Öffnung des Schulhof- und Außensportgeländes der JosephineBakerGesamtschule an Nachmittagen, Wochenenden sowie in Zeiten der Schulferien

08.12.2023 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4906 entstanden aus Vorlage: OF 457/12 vom 27.11.2023 Betreff: Öffnung des Schulhof- und Außensportgeländes der Josephine-Baker-Gesamtschule an Nachmittagen, Wochenenden sowie in Zeiten der Schulferien Vorgang: M 58/01; OM 2757/22 OBR 2; OM 3724/23 OBR 2; ST 1535/23 Der Stadtteil Kalbach-Riedberg verfügt zwar über zahlreiche gut ausgebaute Kinderspielplätze, gleichwohl mangelt es aber an frei zugänglichen Flächen für die sportliche Betätigung von Kindern und Jugendlichen. Diese Flächen stehen jedoch in Schulen wie der neu errichteten Josephine-Baker-Gesamtschule grundsätzlich zur Verfügung. Mit Bezug auf die Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1535, wird der Magistrat gebeten, in Abstimmung mit der Schulleitung der Josephine-Baker-Gesamtschule den Schulhof als "öffentlichen Spielplatz" für Kinder bis 14 Jahre freizugeben (M 58 "Freigabe von Schulhöfen als öffentliche Spielfläche") und grundsätzlich die Nutzung des Sportgeländes an Nachmittagen, Wochenenden und Zeiten der Schulferien für die sportliche Betätigung speziell von Kindern zu ermöglichen. Begründung: Körperliche Aktivität und Sport sind zentrale Elemente eines gesunden Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen. In Deutschland erreichen nach Angaben des 4. Deutschen Kinder- und Jugendsportberichts 80 Prozent der Heranwachsenden jedoch nicht die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 60 Minuten körperlicher Aktivität pro Tag. Die Gründe hierfür sind vielfältig - fehlende, außerhalb von Vereinstätigkeiten verfügbare Flächen für Sport und Spiel tragen aber mit zu dieser Entwicklung bei. Daher sollten die vorhandenen Sportflächen in Schulen genutzt werden, um das Flächenangebot an Sportflächen für Kinder zu erweitern. Nach dem Wegfall des Bolzplatzes im Bonifatiuspark durch die Bebauung der "Berghöfe" fehlt im südlichen Teil des Riedbergs eine Fläche für die sportliche Betätigung der Kinder. Die Außenfläche der Josephine-Baker-Gesamtschule bietet sich daher als gut erreichbare Alternative an. Mit seiner Stellungnahme vom 14.07.2023, ST 1535, hat der Magistrat grundsätzlich auf die Möglichkeit von Schulöffnungen an den Wochenenden und in den Ferien sowie der Freigabe von Schulhöfen als öffentliche Spielflächen verwiesen. Die Verantwortung für die Schließzeiten ist grundsätzlich durch den Hausmeister der Schule möglich. Der Hausmeister wohnt selbst auf dem Schulgelände. Außerhalb der Schulzeiten wird die Sporthalle der Schule von Sportvereinen genutzt, sodass der Hof ohnehin zu den meisten Zeiten offen ist. Darüber hinausgehende Öffnungszeiten müssten mit dem Hausmeister koordiniert werden. Die Schulleitung hat bereits signalisiert, dass der Hausmeister eine zusätzliche Lärmbelästigung fürchtet. Hierzu ist aber anzumerken, dass spielende Kinder grundsätzlich nicht als Lärm einzustufen sind. Die Schulleitung hat des Weiteren auf die Gefahr von durch die Kinder verursachten Müll bzw. Vandalismus hingewiesen. Nach Rücksprache mit dem neuen Leiter des Jugendhauses Riedberg (Evangelischer Verein für Jugendsozialarbeit) hat dieser angeboten, zumindest für die Anfangszeit eine Aufsicht zu organisieren, damit die Schulhofnutzung geordnet abläuft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.02.2001, M 58 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2757 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3724 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1535 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1504 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820

08.12.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4899 entstanden aus Vorlage: OF 448/12 vom 26.11.2023 Betreff: Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820 Aufgrund des fehlenden Anschlusses des Lärmschutzwalls im Bereich der Anschlussstelle Marie-Curie-Straße/BAB 661 an das nordwestliche Widerlager der U-Bahn-Brücke (siehe nachfolgender Google Maps-Kartenausschnitt) wird die Schallschutzfunktion des Lärmschutzwalls, vor allem für den östlichen Bereich des Bonifatiusviertels, merklich abgeschwächt. Verstärkt wird dieser Effekt von den die Autobahn querenden U-Bahn- und Fußgängerbrücken, an deren Unterseiten der Schall reflektiert und dadurch zusätzlich verstärkt wird. Seit dem nachträglichen Einbau von zwei Gabionen-Stützwänden am Fuß des Lärmschutzwalls und gegenüber an der Brückenböschung trat eine nochmalige Intensivierung des Verkehrslärms ein, weil offensichtlich nun der Schall nochmals zielgerichteter auf den östlichen Rand der Siedlung gelenkt wird. Nach aktueller Lärmkartierung 2022 (Lärmviewer Hessen, https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html, siehe nachfolgender Lärmkartenausschnitt) werden im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels Schallpegelwerte in der Nacht von 60 bis 64 dB(A) erreicht. Damit sind nicht nur die Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) von 45 dB(A) nachts und die Grenzwerte der 16. BImSchV von 49 dB(A) nachts weit überschritten, sondern auch die Schwelle zu möglichen Gesundheitsgefährdungen erreicht. Im Vergleich der zur Verfügung stehenden Lärmkartierung seit 2007 wird auch eine Zunahme der Lärmbetroffenheit deutlich. Die Lärmaktionsplanung empfiehlt, dass bei Überschreitung dieser Werte prioritär und möglichst kurzfristig Maßnahmen zur Verringerung der Gesundheitsgefährdung ergriffen werden sollen. Ergänzender Hinweis: Bei der Lärmkartierung handelt es sich um eine Computermodellrechnung, die zwar topografische Erhebungen (z. B. bestehender Lärmschutzwall) berücksichtigt, allerdings schallverstärkende Besonderheiten (z. B. sich unter Brücken reflektierender/verstärkender Schall oder Gabionen-Stützwände, die den Schall verstärkend in eine bestimmte Richtung lenken) nicht mit einbezieht. Folglich bedeutet dies, dass die im Computermodell aufgezeigten Nachtwerte von 60 bis 64 dB(A) in der Realität einen deutlich höheren Wert aufweisen und das Problem somit noch weiter intensivieren. Diesen Sachverhalt vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. In welchem Umfang könnten die Verkehrslärmbelastungen insbesondere im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels reduziert werden, wenn der Lärmschutzwall bis an das gegenüberliegende Brückenwiderlager verlängert würde? 2. Welche Möglichkeiten gäbe es, die Lärmschutzlücke zu schließen und trotzdem die heutige Führung des Fuß- und Radweges beizubehalten (z. B. durch die Überlappung von zwei Lärmschutzwänden)? 3. Könnte durch eine separate Lärmschutzmaßnahme (z. B. Lärmschutzwand) in der öffentlichen Grünfläche (ÖM2 gemäß Bebauungsplan Nr. 820) auf der westlichen Seite des Fuß- und Radweges eine wesentliche Reduzierung des Schalleintrags erreicht werden? Google Maps-Kartenausschnitt Foto: privat Lärmkartenausschnitt nach aktueller Lärmkartierung 2022 Begründung: Da bisher alle Bemühungen des Ortsbeirates 12 zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der BAB 661 erfolglos geblieben sind, der Lärmaktionsplan der 4. Runde (aktueller Lärmkartierung 2022 s. o.) auch keine Konsequenzen zur Lärmreduzierung beigetragen hat, sind nunmehr weitere Maßnahmen zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 493 Antrag vom 13.04.2024, OF 512/12 Anregung vom 26.04.2024, OA 458 Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

10.000BäumeProgramm auch für Kalbach-Riedberg

08.12.2023 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4902 entstanden aus Vorlage: OF 452/12 vom 27.11.2023 Betreff: 10.000-Bäume-Programm auch für Kalbach-Riedberg Vorgang: NR 662/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Programms "10.000 Bäume für Frankfurt" (NR 662) auch in Kalbach-Riedberg zusätzliche Bäume zu pflanzen und zu pflegen. Hierfür bieten sich im Ortsbezirk 12 folgende Standorte an, um insgesamt rund 50 neue Bäume zu ergänzen: - in der Kätcheslach unterhalb des Kätcheslachweihers: bis zu 18 neue Bäume; - in der Kätcheslach oberhalb des Kätcheslachweihers: bis zu sieben neue Bäume; - zwischen der Seniorenfitnessanlage und dem Feld: bis zu elf neue Bäume; - entlang des Grabens vom Johann-Beyer-Weg schräg hinunter zum Kätcheslachweiher: bis zu 13 neue Bäume. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen: Weiß: vorhandene Bäume, Rot: Möglichkeit für neue Bäume Begründung: Für das Programm zur Ergänzung von 10.000 Bäumen im Stadtgebiet sucht das Grünflächenamt nach geeigneten Standorten für weitere Bäume. Hierfür bieten sich die genannten Wege und Flächen an, um die Begrünung des Stadtgebiets voranzutreiben, für zusätzlichen Schatten und Kühlung im Sommer zu sorgen und zusätzliches CO2 zu binden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 440 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Licht für die Sicherheit der Teenies

08.12.2023 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4909 entstanden aus Vorlage: OF 463/12 vom 24.11.2023 Betreff: Mehr Licht für die Sicherheit der Teenies Der Magistrat wird gebeten, in der Nähe des Pavillons im Freizeitpark Kalbach für eine angemessene Beleuchtung zu sorgen, die den Teenies mehr Sicherheit gibt und die dort lebenden Tiere nicht stört. Begründung: Am 20.10.2023 fand im Kinder- und Jugendhaus Kalbach ein Treffen statt, bei dem die Jugendlichen ihre Wünsche und Ideen für den Stadtteil äußern konnten. Die Jugendlichen haben etliche Ideen und Wünsche geäußert, unter anderem auch Licht am Pavillon, denn abends/nachts ist es dort stockdunkel. Wir müssen den Jugendlichen in Kalbach diesen einen Platz, der ein beliebter Treffpunkt für sie ist, so ausstatten, dass sie sich sicher fühlen können. Wenn den Jugendlichen angeboten wird, sich an der Gestaltung ihres Stadtteils beteiligen zu können, sollte dieser sehr berechtigte Hinweis nach mehr Licht berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 439 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überdachte Bushaltestellen Riedberg: Erinnerung

08.12.2023 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4908 entstanden aus Vorlage: OF 462/12 vom 26.11.2023 Betreff: Überdachte Bushaltestellen Riedberg: Erinnerung Vorgang: OM 1149/21 OBR 12; ST 634/22; B 157/23 Wieder ist ein Jahr vergangen und der Magistrat wird erneut gebeten, die Haltestellen entlang der Linie 29 endlich mit Witterungsschutz und Sitzmöglichkeiten auszustatten. Die Nachrüstung von Wartehallen der Haltestellen "Lucy-Hillebrand-Straße", "Ernst-Balser-Straße" sowie "Hans-Poelzig-Straße" waren bereits für Juli 2022 geplant. Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen "Ludwig-Fulda-Weg" inklusive Wartehalle ist Bestandteil des Programms E3-2016, die Haltestellen "Uni-Campus Riedberg" Bestandteil des Ausbauprogramms E3-2017. Für diese wurden bisher noch gar keine Termine genannt. Begründung: In der Vorlage B 157 vom 11.04.2023 hieß es, für die barrierefreien Bushaltestellen "Lucy-Hillebrand-Straße", "Ernst-Balser-Straße" sowie "Hans-Poelzig-Straße" seien Wartehallen aus dem Bestand vorgesehen, die von anderen, teils aufgelösten Haltestellen dorthin versetzt werden könnten. Entsprechende Anträge seien gestellt. Falls diese Wartehallen nicht infrage kämen, müssten fabrikneue Wartehallen bestellt werden, für die zuvor Förderanträge zu stellen seien. An den beiden Haltestellen "Hans-Leistikow-Straße" wurden im Dezember 2022 Wartehallen aufgestellt. Der erste Antrag dazu stammte aus dem Jahr 2016. Seinen Dank dafür verbindet der Ortsbeirat mit der Hoffnung, dass die anderen Wartehallen auch endlich zeitnah installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1149 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 634 Bericht des Magistrats vom 11.04.2023, B 157 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1112 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempomessung an der Konrad-Zuse-Straße

08.12.2023 · Aktualisiert: 08.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4900 entstanden aus Vorlage: OF 449/12 vom 27.11.2023 Betreff: Tempomessung an der Konrad-Zuse-Straße Vorgang: OM 3471/23 OBR 12; ST 1204/23 Der Magistrat wird gebeten, über die Ergebnisse der in der Stellungnahme ST 1204 angekündigten Geschwindigkeitsmessungen im Verlauf der Konrad-Zuse-Straße zu berichten oder ersatzweise neue Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen (d. h. über einen Zeitraum von z. B. einer Woche, rund um die Uhr) und die Ergebnisse dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Anwohner berichten immer wieder von deutlichen Geschwindigkeitsübertretungen, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden. Um etwaige Folgemaßnahmen qualifiziert beurteilen zu können, soll eine Geschwindigkeitserfassung über einige Tage am Stück für die notwendige Transparenz sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3471 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1204 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 643 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel Am Weißkirchener Berg/Am Hopfenbrunnen

08.12.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4893 entstanden aus Vorlage: OF 305/12 vom 28.10.2022 Betreff: Verkehrsspiegel Am Weißkirchener Berg/Am Hopfenbrunnen Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung/Ausfahrt Am Weißkirchener Berg/ Am Hopfenbrunnen in Höhe des Hauses Am Weißkirchener Berg 21 (siehe Pfeil) einen Verkehrsspiegel anzubringen, um eine sichere Ausfahrt von der Straße Am Hopfenbrunnen in die Straße Am Weißkirchener Berg zu ermöglichen. Begründung: Durch parkende Autos und den Winkel der Ausfahrt sowie den kleinen Bogenverlauf der Straße Am Weißkirchener Berg ist der Blick auf den von Kalbach kommenden Verkehr stark eingeschränkt und erfordert jeweils das leichte Einfahren in die Straße Am Weißkirchener Berg. Dies stellt für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie entgegenkommende Fahrzeuge eine durch einen Verkehrsspiegel vermeidbare Gefährdungsstelle dar. Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 890 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leihräder im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg

08.12.2023 · Aktualisiert: 08.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4897 entstanden aus Vorlage: OF 442/12 vom 25.09.2023 Betreff: Leihräder im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 2924/22 OBR 12; ST 1757/23 Der Magistrat wird gebeten, mit dem Leihfahrradunternehmen Next Bike Kontakt aufzunehmen, um an möglichen Standorten in Kalbach-Riedberg Leihräder aufzustellen. Konkrete Standorte sind aus örtlicher Kenntnis z. B.: - U-Bahn-Station "Riedberg" - Riedbergplatz - Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz - Graf-von-Stauffenberg-Allee nahe Nr. 46 b - Rudolf-Schwarz-Platz - Zur Kalbacher Höhe/Renoirallee - Sportplatz des SC Riedberg - Römische Straße/Riedbergallee - Buswendeschleife "Am Hopfenbrunnen" - Nahe dem FC Kalbach - Sportzentrum "Am Martinszehnten" - Am Kalbacher Rathaus oder "Lange Meile" - Kerbeplatz - Park-and-ride-Station "Kalbach" (unter Beteiligung des Ortsbeirats 10) Begründung: Mit der Stellungnahme vom 14.08.2023, ST 1757, teilt der Magistrat mit: "Generell bietet die Deutsche Bahn (DB) das Produkt ‚Call a Bike' nur noch in Stadtteilen an, bei denen die Vermietung voraussichtlich wirtschaftlich - also ohne Verluste - betrieben werden kann." Da jedoch der private Anbieter Next Bike in Frankfurt ebenfalls Leihräder zur Verfügung stellt, könnte hier mit Zustimmung zu rechnen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.10.2022, OM 2924 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1757 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 642 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Calisthenicsgeräte im Freizeitpark Kalbach

08.12.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4895 entstanden aus Vorlage: OF 437/12 vom 28.09.2023 Betreff: Calisthenicsgeräte im Freizeitpark Kalbach Vorgang: OM 5515/19 OBR 12; ST 383/20 Der Magistrat wird gebeten, wie bereits vor vier Jahren mit der Anregung OM 5515 gebeten, im Kalbacher Freizeitpark neben dem Pavillon Calisthenicsgeräte für Jugendliche aufzustellen. Begründung: Mit der Stellungnahme ST 383 aus dem Jahr 2020 wurde die Idee, Calisthenicsgeräte neben dem Pavillon aufzustellen, befürwortet, es seien jedoch momentan keine Kapazitäten frei. In Kalbach haben die Kinder bis zu einem Alter von zehn Jahren viele Möglichkeiten bezüglich Spielplätzen und Spielgeräten, doch für die Kinder und Jugendlichen über zehn Jahren ist die Situation deutlich schlechter. Die Kinder, die vor vier Jahren noch tolle Spielplätze besuchen konnten, stehen nun als Teenies vor einem leeren Pavillon mit zwei großen Papierkörben. Es gibt zwar für diese Altersgruppe viele Angebote in dem hervorragend geführten Kinder- und Jugendhaus. Jugendliche brauchen aber auch einen freien Raum, um sich zu treffen, und zwar im Stadtteil, in dem sie wohnen und mit dem sie sich identifizieren können. Der Pavillon im Freizeitpark Kalbach ist ein beliebter Treffpunkt für die Kalbacher Teenies. Neben dem Pavillon ist ein freier Platz, auf dem die Calisthenicsgeräte aufgebaut werden können. Die Jugendlichen hatten schon durch die lange Coronazeit wenig Möglichkeiten, sich sportlich zu betätigen, und es wird höchste Zeit, dass die schon damals als geeignet angesehene Maßnahme endlich durchgeführt wird. Eine solche Anlage bietet sich auch als geeignete Begegnungsstätte von Jung und Alt an. Im Bereich des Freizeitparks Kalbach wurde 2022 ein Spatzspielplatz für Kinder bis zu zehn Jahren mit Kindern und deren Eltern geplant und gebaut. Dieser Spielplatz ist ein voller Erfolg und nun ist es opportun, dass auch für die Jugendlichen ein Freizeitangebot geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5515 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 383 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 492 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Portal am Lärmschutzwall konsequenter begrünen

08.12.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4904 entstanden aus Vorlage: OF 454/12 vom 27.11.2023 Betreff: Portal am Lärmschutzwall konsequenter begrünen Der Magistrat wird gebeten, am Südende der Straße Zur Kalbacher Höhe das Portal mit dem Durchgang zur Grünanlage hinter dem Lärmschutzwall der Autobahnzufahrt konsequenter auch auf der rechten Seite des Durchgangs zu begrünen, z. B. durch Rankhilfen und dafür geeignete Pflanzen. Begründung: Das Portal ist ein reizvoller Start in den unteren Riedberg, könnte aber auch auf seiner rechten Seite umfassend begrünt werden, um den eher nicht so reizvollen Sichtbeton zu verbergen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 892 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes bei vordringlicher Anbringung von Beschattungselementen, Entsiegelung und Begrünung Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 414

27.11.2023 · Aktualisiert: 19.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2023, OA 415 entstanden aus Vorlage: OF 533/11 vom 23.11.2023 Betreff: Klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes bei vordringlicher Anbringung von Beschattungselementen, Entsiegelung und Begrünung Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 414 Vorgang: M 18/23; EA 29/23; OM 4162/23 OBR 11; ST 2041/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Atzelbergplatz an dritter Stelle in die Prioritätenliste der Klimaangepassten Stadtplatzgestaltung aufzunehmen. Begründung: Die Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen hat am 06.07.2023 im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz zugesagt, den Atzelbergplatz an dritter Stelle, hinter dem Paul-Arnsberg-Platz und dem Riedbergplatz, in die Prioritätenliste der Klimaangepassten Stadtplatzgestaltung aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 414 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 18 Etatanregung vom 24.04.2023, EA 29 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4162 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2041 Antrag vom 12.03.2024, OF 598/11 Etatanregung vom 15.04.2024, EA 23 Antrag vom 04.05.2024, OF 624/11 Anregung vom 27.05.2024, OA 464 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 243 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 57 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.01.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 415 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 24. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 415 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 25. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 07.03.2024, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 415 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 414 = Kenntnis, OA 415 = Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024, TO II, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 415 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4569, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024 Aktenzeichen: 79-3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Flutlichtanlage SC Riedberg

20.11.2023 · Aktualisiert: 14.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 460/12 Betreff: Flutlichtanlage SC Riedberg Bereits 2016 war mit https://www.stvv.frankfurt.de/download/OF_58-12_2016.pdf der OF 58-12/2016 die Flutlichtanlage für den Rasenplatz Thema zur besseren Ausnutzung der dunklen Jahreszeit für das Training der zahlreichen Mannschaften. Da nun der Verein weiter gewachsen ist auf rund 1.600 Mitglieder sind entsprechend weitere Trainingsflächen notwendig. Nun hat der SC Riedberg einen Hinweis des Sportamtes vorliegen, dass erst eine abschließende Klärung der Stromversorgung zu erfolgen hat, um eine Flutlichtanlage auf eigene Kosten auf der städtischen Fläche der Sportanlage westlich der Altenhöferallee zu errichten. Der Verein geht von Gesamtkosten von 120.000 - 150.000,00 €. Der Landessportbund beteiligt sich nach Auskunft des Vereins mit 13.000,00 € und die beantragte Landeszuwendung beträgt 50.000,00 € - 80.000,00 €. Spenden liegen in Höhe von 7.000 € vor und Eigenmittel betragen 50.000,00 €. Davon ausgehend, dass über die Landeszuwendung lediglich 50.000,00 € ausgezahlt werden, besteht eine Differenz von 30.000,00 € Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wolle den SC Riedberg der nach einem Gespräch des Sportamtes mit der Mainova möglicherweise in Aussicht gestellten Genehmigung für die Errichtung einer Flutlichtanlage auf städtischer Gemarkung durch ebendieses Sportamt der Stadt Frankfurt am Main mit einem Betrag von bis zu 30.000,00 € unterstützen. Begründung: Da der SC Riedberg nun div. Firmen für Planung und Bau der Flutlichtanlage auf eigene Kosten beauftragt hat, kann die Stadt Frankfurt mit einer geringen Eigenbeteiligung eine Aufwertung der städtischen Fläche erreichen. Nach den schriftlichen Unterlagen sind erste Abstimmungen zwischen Verein und Sportamt erfolgt, so dass bei vorliegender Genehmigung und Bewilligung des o. g. Zuschusses mit einem zügigen Baubeginn der Flutlichtanlage zu rechnen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 460/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen 2 GRÜNE und SPD (= Annahme); 2 GRÜNE und BFF (= Enthaltung)

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Entschärfung der Gefahrenstellen an der Straße An der Bergstraße

20.11.2023 · Aktualisiert: 14.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 450/12 Betreff: Entschärfung der Gefahrenstellen an der Straße An der Bergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten mit den zuständigen Ämtern wie u. a. dem ASE, dem Ordnungsamt, der Landespolizei unter Beteiligung des Ortsbeirates einen Ortstermin zu vereinbaren, um 1. die Zu- und Einfahrten aus und in die Straßen "Habichtsweg" und "Sperberweg" so zu sichern, dass ein uneingeschränkter Blick in die Straße "An der Bergstraße" möglich wird und 2. Maßnahmen zu prüfen, die auch die Geschwindigkeit reduzieren. Begründung: Im Kurven-Kreuzungsbereich der o. g. Straßen wird in der Regel so geparkt, dass erst viel zu spät Fahrzeuge und vor allen Fahrräder wahrgenommen werden, was zu gefährlichen Verkehrssituationen führt. Nach § 12 StVO ist ein Abstand zur eigentlichen Krümmung/Schnittpunkt von 5 m in beide Richtungen einzuhalten. Bei Missachtung ist dies sogar ein Bußgeldtatbestand von 35 €. Zwar sollte dies den Fahrzeughaltern bekannt sein, doch leider wird dies nicht eingehalten. Eine Markierung könnte an diesen Stellen für Abhilfe sorgen und das Unrechtbewusstsein steigern. Durch das starke Gefälle der Straße wird auch häufig ein Geschwindigkeitsübertritt (von 30km/h) wahrgenommen, was auch eine Gefahr für Fußgänger*innen darstellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 450/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Ideen

Keine Ideen für diesen Ortsbeirat verfügbar.