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Sicherung eines verwahrlosten Hauses im Kalbacher Stadtpfad 17
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4984 entstanden aus Vorlage: OF 471/12 vom 03.01.2024 Betreff: Sicherung eines verwahrlosten Hauses im Kalbacher Stadtpfad 17 Vorgang: OM 313/11 OBR 12; ST 1088/11; OM 3464/18 OBR 12; ST 2056/18; V 77/21 OBR 12; ST 1771/21 Der Magistrat wird gebeten, das leer stehende verwahrloste Haus im Kalbacher Stadtpfad 17 mit geeigneten, nachhaltigen Maßnahmen zu sichern. Begründung: In den Jahren 2011 und 2018 hatte der Ortsbeirat 12 bereits Anregungen gestellt, in denen der Magistrat gebeten wurde, dieses Haus zu sichern bzw. sichern zu lassen. Leider wurde in den Stellungnahmen ST 1088 und ST 2056 dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass von dem Gebäude keine Gefahr ausgeht. Das sehen die Bürger Kalbachs, die direkten Nachbarn und die Eltern der Kinder, die die gegenüberliegende Kita besuchen, allerdings anders. Dieses Haus ist ein Sicherheitsrisiko. Das dem Zerfall preisgegebene Haus ist für jedermann zugänglich und ungebetene Besucher machen Feuer und randalieren. In Abständen wird dort auch übernachtet. Hinzu kommt, dass einige Dachziegel nicht mehr fest sind und bereits abrutschen. Da das Haus unbefugt benutzt wird, bleibt es nicht aus, dass sich Ungeziefer, wie z. B. Ratten, dort aufhalten. Es besteht durchaus Gefahr für die Bürger und die Kinder der Kita. Die Sicherungsmaßnahmen gemäß Stellungnahme ST 1771 waren nur von kurzer Dauer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 313 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2011, ST 1088 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3464 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2056 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 77 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1771 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 710 Aktenzeichen: 63-1
Dreizehnte Kita auf dem Riedberg
Anregung vom 19.01.2024, OA 433 entstanden aus Vorlage: OF 474/12 vom 04.01.2024 Betreff: Dreizehnte Kita auf dem Riedberg Vorgang: V 399/22 OBR 12; OM 3476/23 OBR 12; ST 1781/23; ST 2370/23 Das Bildungsdezernat hat mit Stellungnahme vom 28.08.2023, ST 1781, und vom 24.11.2023, ST 2370, darauf hingewiesen, dass keine freie Fläche für eine dreizehnte Kit a zur Verfügung steht. Darüber hinaus sucht das Bildungsdezernat stadtweit bei politisch Verantwortlichen und über die Bevölkerung für Kitas und Schulen geeignete Flächen und bittet, diese dem Dezernat vorzuschlagen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf dem brachliegenden unbebauten Grundstück an der Mart-Stam-Straße/Ecke Walter-Gropius-Straße und Ernst-Balser-Straße (s. Plan) eine Nutzung für eine dreizehnte Kita gegebenenfalls mit öffentlich nutzbaren (anmietbaren) Räumen vorstellbar ist. Hierzu ist gegebenenfalls die Verkaufsbereitschaft des gegenwärtigen Eigentümers zu prüfen. Begründung: Foto HA: Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Dem Ortsbeirat 12 ist bekannt, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch Inflation, steigende Baustoffkosten und Zinserhöhungen geändert haben. Darüber hinaus stehen stadtweit nur wenige geeignete Flächen für Schulen und Kitas zur Verfügung. Daher ist eine solche Nutzung dort gut vorstellbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.05.2022, V 399 Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3476 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1781 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2370 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 460 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.02.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 433 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4391, 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.02.2024
Flächen für öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem Riedberg
Anregung vom 19.01.2024, OA 432 entstanden aus Vorlage: OF 469/12 vom 04.01.2024 Betreff: Flächen für öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem Riedberg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf dem brachliegenden unbebauten Grundstück an der Mart-Stam-Straße/Ecke Walter-Gropius-Straße und Ernst-Balser-Straße (s. Plan) eine Nutzung für u. a. öffentlich geförderten Wohnungsbau, genossenschaftliches Wohnen und generationsübergreifendes Wohnen vorstellbar ist. Hierzu ist gegebenenfalls die Verkaufsbereitschaft des gegenwärtigen Eigentümers zu prüfen. Begründung: Foto HA: Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Dem Ortsbeirat 12 ist bekannt, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch Inflation, steigende Baustoffkosten und Zinserhöhungen geändert haben. In dem Ortsbezirk Kalbach-Riedberg steht nur eine Fläche für genossenschaftliches Wohnen zur Verfügung. Auch ist nur wenig öffentlich geförderter Wohnraum vorhanden. Daher sollten gerade jetzt vor dem Hintergrund der schwierigen Immobilienvermarktung hochpreisiger Objekte solche Alternativen in Erwägung gezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.05.2024, B 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.02.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 432 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Protokollnotiz der Gartenpartei: "Besser wäre es, zu prüfen, ob auf den Flächen ein Mini-Wald entstehen kann. Zusätzliche Versiegelung ist zu vermeiden. Günstiger Wohnraum kann entstehen, wenn die Stadt Eigentumswohnungen aufkauft und günstig vermietet." Beschlussausfertigung(en): § 4390, 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 20.02.2024 Aktenzeichen: 64-1
Mahnwache für die Ukraine
Antrag vom 19.01.2024, OF 477/12 Betreff: Mahnwache für die Ukraine Der Ortsbeirat möge beschließen, für den 24. Februar zu einer öffentlichen Mahnwache auf dem Riedbergplatz anlässlich des zweiten Jahrestages des Krieges Russlands gegen die Ukraine einzuladen. Vereine und Gemeinden des Ortsbezirks können sich hieran ausdrücklich beteiligen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Durchführung zu koordinieren. Begründung: Leider findet der Krieg gegen die Ukraine auch nach zwei Jahren kein Ende. Der traurige Jahrestag soll uns allen Anlass sein, nicht zu vergessen, dass nur 1500 km von uns Menschen in Angst leben, täglich etliche von Ihnen sterben und noch mehr verletzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 477/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff wie folgt ergänzt wird: "und gegen die Kriege in der Welt" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schleichverkehr im Kalbacher Stadtpfad
Antrag vom 08.01.2024, OF 468/12 Betreff: Schleichverkehr im Kalbacher Stadtpfad Die Ortsvorsteherin Kalbach-Riedberg wird gebeten, zu einem Ortstermin unter Beteiligung relevanter Ämter, der Polizei und des Ortslandwirts einzuladen, um im Kalbacher Stadtpfad südlich der Kita 10 über Möglichkeiten zur Reduzierung oder Verhinderung von Schleichverkehr zu finden. Begründung: Leider gibt es mittlerweile einen Schleichverkehr zwischen dem Kalbacher Stadtpfad ab der Kita 10 und der Talstraße. Ein Ortstermin soll Lösungen entwickeln, die diesen Schleichverkehr verhindert oder zumindest verringern, da der Kalbacher Stadtpfad zu eng ist, um neben Fuß-, Rad- und Reitverkehr auch noch Kraftfahrzeuge zu vertragen, die nicht als direkte Anlieger zur Durchfahrt berechtigt sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 468/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass auf das Schreiben der Ortsvorsteherin vom 25.07.2023 sowie die drei abgesagten Termine seitens der städtischen Ämter verwiesen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fußgängersicherheit am Topographischen Weg
Antrag vom 08.01.2024, OF 467/12 Betreff: Fußgängersicherheit am Topographischen Weg Die Ortsvorsteherin Kalbach-Riedberg wird gebeten, zu einem Ortstermin unter Beteiligung relevanter Ämter einzuladen, um die Fußgängersicherheit im Verlauf der Topographischen Wegs, insbesondere an den Fußweg-Einmündungen zu verbessern. Begründung: Der Topographische Weg wird nicht nur von Kindern und zum Spazierengehen gerne genutzt, sondern wird auch von Radfahrerinnen und Radfahrern gerne genutzt. Gerade an den Wegeseinmündungen kommt es aber immer wieder zu kritischen Situationen, da durch die grundsätzlich vorbildlich gestalteten Hecken die Sicht eingeschränkt ist. Im Rahmen eines Ortstermins lassen sich mögliche Verbesserungen diskutieren und zur Umsetzung anregen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 467/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wiederherstellung der Ausgleichsfläche hinter dem Sportplatz
Antrag vom 04.01.2024, OF 472/12 Betreff: Wiederherstellung der Ausgleichsfläche hinter dem Sportplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Ausgleichfläche, die durch Ablagerung großer Mengen landwirtschaftlicher Produkte und Befahren mittels schwerer landwirtschaftlicher Fahrzeuge tiefe Fahrrillen im Grünbereich aufweist, was einen Eingriff in die Ausgleichsfläche darstellt, und 2. den beschädigten Weg bei den Pollern (s. Foto) Richtung Rechenzentrum und Josef-Bautz-Straße wiederherzustellen. Begründung: Foto: Google Maps Der oben genannte Bereich stellt eine Ausgleichsfläche dar, die im Zuge der Entwicklung des Gewerbegebietes "Am Martinszehnten" entwickelt wurde und sollte landschaftlich geschützt und gepflegt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 472/12 wird bis zur Sitzung am 07.06.2024 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 472/12 wurde zurückgezogen.
Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4899 entstanden aus Vorlage: OF 448/12 vom 26.11.2023 Betreff: Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820 Aufgrund des fehlenden Anschlusses des Lärmschutzwalls im Bereich der Anschlussstelle Marie-Curie-Straße/BAB 661 an das nordwestliche Widerlager der U-Bahn-Brücke (siehe nachfolgender Google Maps-Kartenausschnitt) wird die Schallschutzfunktion des Lärmschutzwalls, vor allem für den östlichen Bereich des Bonifatiusviertels, merklich abgeschwächt. Verstärkt wird dieser Effekt von den die Autobahn querenden U-Bahn- und Fußgängerbrücken, an deren Unterseiten der Schall reflektiert und dadurch zusätzlich verstärkt wird. Seit dem nachträglichen Einbau von zwei Gabionen-Stützwänden am Fuß des Lärmschutzwalls und gegenüber an der Brückenböschung trat eine nochmalige Intensivierung des Verkehrslärms ein, weil offensichtlich nun der Schall nochmals zielgerichteter auf den östlichen Rand der Siedlung gelenkt wird. Nach aktueller Lärmkartierung 2022 (Lärmviewer Hessen, https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html, siehe nachfolgender Lärmkartenausschnitt) werden im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels Schallpegelwerte in der Nacht von 60 bis 64 dB(A) erreicht. Damit sind nicht nur die Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) von 45 dB(A) nachts und die Grenzwerte der 16. BImSchV von 49 dB(A) nachts weit überschritten, sondern auch die Schwelle zu möglichen Gesundheitsgefährdungen erreicht. Im Vergleich der zur Verfügung stehenden Lärmkartierung seit 2007 wird auch eine Zunahme der Lärmbetroffenheit deutlich. Die Lärmaktionsplanung empfiehlt, dass bei Überschreitung dieser Werte prioritär und möglichst kurzfristig Maßnahmen zur Verringerung der Gesundheitsgefährdung ergriffen werden sollen. Ergänzender Hinweis: Bei der Lärmkartierung handelt es sich um eine Computermodellrechnung, die zwar topografische Erhebungen (z. B. bestehender Lärmschutzwall) berücksichtigt, allerdings schallverstärkende Besonderheiten (z. B. sich unter Brücken reflektierender/verstärkender Schall oder Gabionen-Stützwände, die den Schall verstärkend in eine bestimmte Richtung lenken) nicht mit einbezieht. Folglich bedeutet dies, dass die im Computermodell aufgezeigten Nachtwerte von 60 bis 64 dB(A) in der Realität einen deutlich höheren Wert aufweisen und das Problem somit noch weiter intensivieren. Diesen Sachverhalt vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. In welchem Umfang könnten die Verkehrslärmbelastungen insbesondere im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels reduziert werden, wenn der Lärmschutzwall bis an das gegenüberliegende Brückenwiderlager verlängert würde? 2. Welche Möglichkeiten gäbe es, die Lärmschutzlücke zu schließen und trotzdem die heutige Führung des Fuß- und Radweges beizubehalten (z. B. durch die Überlappung von zwei Lärmschutzwänden)? 3. Könnte durch eine separate Lärmschutzmaßnahme (z. B. Lärmschutzwand) in der öffentlichen Grünfläche (ÖM2 gemäß Bebauungsplan Nr. 820) auf der westlichen Seite des Fuß- und Radweges eine wesentliche Reduzierung des Schalleintrags erreicht werden? Google Maps-Kartenausschnitt Foto: privat Lärmkartenausschnitt nach aktueller Lärmkartierung 2022 Begründung: Da bisher alle Bemühungen des Ortsbeirates 12 zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der BAB 661 erfolglos geblieben sind, der Lärmaktionsplan der 4. Runde (aktueller Lärmkartierung 2022 s. o.) auch keine Konsequenzen zur Lärmreduzierung beigetragen hat, sind nunmehr weitere Maßnahmen zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 493 Antrag vom 13.04.2024, OF 512/12 Anregung vom 26.04.2024, OA 458 Aktenzeichen: 79-3
Mehr Licht für die Sicherheit der Teenies
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4909 entstanden aus Vorlage: OF 463/12 vom 24.11.2023 Betreff: Mehr Licht für die Sicherheit der Teenies Der Magistrat wird gebeten, in der Nähe des Pavillons im Freizeitpark Kalbach für eine angemessene Beleuchtung zu sorgen, die den Teenies mehr Sicherheit gibt und die dort lebenden Tiere nicht stört. Begründung: Am 20.10.2023 fand im Kinder- und Jugendhaus Kalbach ein Treffen statt, bei dem die Jugendlichen ihre Wünsche und Ideen für den Stadtteil äußern konnten. Die Jugendlichen haben etliche Ideen und Wünsche geäußert, unter anderem auch Licht am Pavillon, denn abends/nachts ist es dort stockdunkel. Wir müssen den Jugendlichen in Kalbach diesen einen Platz, der ein beliebter Treffpunkt für sie ist, so ausstatten, dass sie sich sicher fühlen können. Wenn den Jugendlichen angeboten wird, sich an der Gestaltung ihres Stadtteils beteiligen zu können, sollte dieser sehr berechtigte Hinweis nach mehr Licht berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 439 Aktenzeichen: 67-2
Öffnung des Schulhof- und Außensportgeländes der JosephineBakerGesamtschule an Nachmittagen, Wochenenden sowie in Zeiten der Schulferien
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4906 entstanden aus Vorlage: OF 457/12 vom 27.11.2023 Betreff: Öffnung des Schulhof- und Außensportgeländes der Josephine-Baker-Gesamtschule an Nachmittagen, Wochenenden sowie in Zeiten der Schulferien Vorgang: M 58/01; OM 2757/22 OBR 2; OM 3724/23 OBR 2; ST 1535/23 Der Stadtteil Kalbach-Riedberg verfügt zwar über zahlreiche gut ausgebaute Kinderspielplätze, gleichwohl mangelt es aber an frei zugänglichen Flächen für die sportliche Betätigung von Kindern und Jugendlichen. Diese Flächen stehen jedoch in Schulen wie der neu errichteten Josephine-Baker-Gesamtschule grundsätzlich zur Verfügung. Mit Bezug auf die Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1535, wird der Magistrat gebeten, in Abstimmung mit der Schulleitung der Josephine-Baker-Gesamtschule den Schulhof als "öffentlichen Spielplatz" für Kinder bis 14 Jahre freizugeben (M 58 "Freigabe von Schulhöfen als öffentliche Spielfläche") und grundsätzlich die Nutzung des Sportgeländes an Nachmittagen, Wochenenden und Zeiten der Schulferien für die sportliche Betätigung speziell von Kindern zu ermöglichen. Begründung: Körperliche Aktivität und Sport sind zentrale Elemente eines gesunden Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen. In Deutschland erreichen nach Angaben des 4. Deutschen Kinder- und Jugendsportberichts 80 Prozent der Heranwachsenden jedoch nicht die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 60 Minuten körperlicher Aktivität pro Tag. Die Gründe hierfür sind vielfältig - fehlende, außerhalb von Vereinstätigkeiten verfügbare Flächen für Sport und Spiel tragen aber mit zu dieser Entwicklung bei. Daher sollten die vorhandenen Sportflächen in Schulen genutzt werden, um das Flächenangebot an Sportflächen für Kinder zu erweitern. Nach dem Wegfall des Bolzplatzes im Bonifatiuspark durch die Bebauung der "Berghöfe" fehlt im südlichen Teil des Riedbergs eine Fläche für die sportliche Betätigung der Kinder. Die Außenfläche der Josephine-Baker-Gesamtschule bietet sich daher als gut erreichbare Alternative an. Mit seiner Stellungnahme vom 14.07.2023, ST 1535, hat der Magistrat grundsätzlich auf die Möglichkeit von Schulöffnungen an den Wochenenden und in den Ferien sowie der Freigabe von Schulhöfen als öffentliche Spielflächen verwiesen. Die Verantwortung für die Schließzeiten ist grundsätzlich durch den Hausmeister der Schule möglich. Der Hausmeister wohnt selbst auf dem Schulgelände. Außerhalb der Schulzeiten wird die Sporthalle der Schule von Sportvereinen genutzt, sodass der Hof ohnehin zu den meisten Zeiten offen ist. Darüber hinausgehende Öffnungszeiten müssten mit dem Hausmeister koordiniert werden. Die Schulleitung hat bereits signalisiert, dass der Hausmeister eine zusätzliche Lärmbelästigung fürchtet. Hierzu ist aber anzumerken, dass spielende Kinder grundsätzlich nicht als Lärm einzustufen sind. Die Schulleitung hat des Weiteren auf die Gefahr von durch die Kinder verursachten Müll bzw. Vandalismus hingewiesen. Nach Rücksprache mit dem neuen Leiter des Jugendhauses Riedberg (Evangelischer Verein für Jugendsozialarbeit) hat dieser angeboten, zumindest für die Anfangszeit eine Aufsicht zu organisieren, damit die Schulhofnutzung geordnet abläuft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.02.2001, M 58 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2757 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3724 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1535 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1504 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-13
Quartiersplätzchen Renoirallee/Monetweg grüner einfassen
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4905 entstanden aus Vorlage: OF 455/12 vom 27.11.2023 Betreff: Quartiersplätzchen Renoirallee/Monetweg grüner einfassen Der Magistrat wird gebeten, auf dem kleinen Quartiers plätzchen an der Kreuzung Renoirallee/Monetweg das Ausspülen des Platzbelags auf die Straße bei starkem Regen zu verhindern, beispielsweise durch eine grüne Einfassung an seinem unteren Ende. Begründung: Das dortige kleine Quartiersplätzchen ist leicht abschüssig. Bei stärkeren Regenfällen geschieht es dadurch leicht, dass Teile des Bodenbelags (evtl. "wassergebundene Decke") auf die Renoirallee gespült werden. Eine begrünte Einfassung (z. B. mit Beeten, Büschen o. Ä.) könnte dem wirksam entgegenwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 893 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
10.000BäumeProgramm auch für Kalbach-Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4902 entstanden aus Vorlage: OF 452/12 vom 27.11.2023 Betreff: 10.000-Bäume-Programm auch für Kalbach-Riedberg Vorgang: NR 662/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Programms "10.000 Bäume für Frankfurt" (NR 662) auch in Kalbach-Riedberg zusätzliche Bäume zu pflanzen und zu pflegen. Hierfür bieten sich im Ortsbezirk 12 folgende Standorte an, um insgesamt rund 50 neue Bäume zu ergänzen: - in der Kätcheslach unterhalb des Kätcheslachweihers: bis zu 18 neue Bäume; - in der Kätcheslach oberhalb des Kätcheslachweihers: bis zu sieben neue Bäume; - zwischen der Seniorenfitnessanlage und dem Feld: bis zu elf neue Bäume; - entlang des Grabens vom Johann-Beyer-Weg schräg hinunter zum Kätcheslachweiher: bis zu 13 neue Bäume. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen: Weiß: vorhandene Bäume, Rot: Möglichkeit für neue Bäume Begründung: Für das Programm zur Ergänzung von 10.000 Bäumen im Stadtgebiet sucht das Grünflächenamt nach geeigneten Standorten für weitere Bäume. Hierfür bieten sich die genannten Wege und Flächen an, um die Begrünung des Stadtgebiets voranzutreiben, für zusätzlichen Schatten und Kühlung im Sommer zu sorgen und zusätzliches CO2 zu binden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 440 Aktenzeichen: 67-0
Tempomessung an der Konrad-Zuse-Straße
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4900 entstanden aus Vorlage: OF 449/12 vom 27.11.2023 Betreff: Tempomessung an der Konrad-Zuse-Straße Vorgang: OM 3471/23 OBR 12; ST 1204/23 Der Magistrat wird gebeten, über die Ergebnisse der in der Stellungnahme ST 1204 angekündigten Geschwindigkeitsmessungen im Verlauf der Konrad-Zuse-Straße zu berichten oder ersatzweise neue Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen (d. h. über einen Zeitraum von z. B. einer Woche, rund um die Uhr) und die Ergebnisse dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Anwohner berichten immer wieder von deutlichen Geschwindigkeitsübertretungen, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden. Um etwaige Folgemaßnahmen qualifiziert beurteilen zu können, soll eine Geschwindigkeitserfassung über einige Tage am Stück für die notwendige Transparenz sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3471 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1204 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 643 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1
Mehr Verkehrssicherheit rund um die Grundschule Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4898 entstanden aus Vorlage: OF 446/12 vom 27.11.2023 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit rund um die Grundschule Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich die Verkehrssituation rund um die Grundschule Riedberg nachhaltig dadurch verbessern lässt, dass sich die vorhandene Lichtzeichenanlage ("Ampel") über die Straße Zur Kalbacher Höhe in eine vollwertige Ampelkreuzung unter Einbeziehung der einmündenden Straßen Zum Stulen und Käthe-Kruse-Straße umwandeln lässt nebst Fußgängerampeln über beide einmündenden Straßen. Angelehnt an die aktuell als Bedarfsampel ausgeführte Lichtzeichenanlage bietet sich eine Ausführung mit bevorzugter Fahrtrichtung entlang der Straße Zur Kalbacher Höhe an mit Bedarfsauslösung durch Kontaktschleifen in den Nebenstraßen und auf Fußgängerwunsch. Begründung: Gerade zu Schulbeginn gibt es zahlreiche Probleme durch die trotz zahlreichen Ermahnungen nicht restlos zu vermeidenden Elterntaxis, besonders in der Straße Zum Stulen und an der Einmündung in die Straße Zur Kalbacher Höhe. Eine sichere Querung der Straße Zum Stulen ist nicht gewährleistet. Eine Sicherung der Überwege durch eine Ampel würde die Situation für die Schülerinnen und Schüler erheblich verbessern. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die sehr positiven Erfahrungen an der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee, wo seit der Errichtung der Ampel keinerlei Klagen über gefährliche Verkehrssituationen mehr aufgetreten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1441 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Parkbuchten in der Straße Am Hopfenbrunnen
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4894 entstanden aus Vorlage: OF 306/12 vom 26.10.2022 Betreff: Parkbuchten in der Straße Am Hopfenbrunnen Der Magistrat wird gebeten, die eingezeichnete Parkbucht an der Kreuzung Am Hopfenbrunnen/Weißkirchener Berg zu verlegen. Begründung: Die Straßeneinmündung Am Hopfenbrunnen/Weißkirchener Berg ist für Rad- und Autofahrer eine gefährliche Stelle. Am Ende der Straße Am Hopfenbrunnen ist eine Parkbucht eingezeichnet, die sich zu nahe an der Kreuzung Weißkirchener Berg befindet. Die abbiegenden Fahrzeuge, sowohl vom Am Hopfenbrunnen in den Weißkirchener Berg als auch vom Weißkirchener Berg in die Straße Am Hopfenbrunnen, haben an dieser Stelle durch parkende Pkw keine sichere Sicht in die jeweilige Straße. Bürger berichten, dass es an dieser Kreuzung durch abbiegende Fahrzeuge immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 387 Aktenzeichen: 32-1
Überdachte Bushaltestellen Riedberg: Erinnerung
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4908 entstanden aus Vorlage: OF 462/12 vom 26.11.2023 Betreff: Überdachte Bushaltestellen Riedberg: Erinnerung Vorgang: OM 1149/21 OBR 12; ST 634/22; B 157/23 Wieder ist ein Jahr vergangen und der Magistrat wird erneut gebeten, die Haltestellen entlang der Linie 29 endlich mit Witterungsschutz und Sitzmöglichkeiten auszustatten. Die Nachrüstung von Wartehallen der Haltestellen "Lucy-Hillebrand-Straße", "Ernst-Balser-Straße" sowie "Hans-Poelzig-Straße" waren bereits für Juli 2022 geplant. Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen "Ludwig-Fulda-Weg" inklusive Wartehalle ist Bestandteil des Programms E3-2016, die Haltestellen "Uni-Campus Riedberg" Bestandteil des Ausbauprogramms E3-2017. Für diese wurden bisher noch gar keine Termine genannt. Begründung: In der Vorlage B 157 vom 11.04.2023 hieß es, für die barrierefreien Bushaltestellen "Lucy-Hillebrand-Straße", "Ernst-Balser-Straße" sowie "Hans-Poelzig-Straße" seien Wartehallen aus dem Bestand vorgesehen, die von anderen, teils aufgelösten Haltestellen dorthin versetzt werden könnten. Entsprechende Anträge seien gestellt. Falls diese Wartehallen nicht infrage kämen, müssten fabrikneue Wartehallen bestellt werden, für die zuvor Förderanträge zu stellen seien. An den beiden Haltestellen "Hans-Leistikow-Straße" wurden im Dezember 2022 Wartehallen aufgestellt. Der erste Antrag dazu stammte aus dem Jahr 2016. Seinen Dank dafür verbindet der Ortsbeirat mit der Hoffnung, dass die anderen Wartehallen auch endlich zeitnah installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1149 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 634 Bericht des Magistrats vom 11.04.2023, B 157 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1112 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13
Leihräder im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4897 entstanden aus Vorlage: OF 442/12 vom 25.09.2023 Betreff: Leihräder im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 2924/22 OBR 12; ST 1757/23 Der Magistrat wird gebeten, mit dem Leihfahrradunternehmen Next Bike Kontakt aufzunehmen, um an möglichen Standorten in Kalbach-Riedberg Leihräder aufzustellen. Konkrete Standorte sind aus örtlicher Kenntnis z. B.: - U-Bahn-Station "Riedberg" - Riedbergplatz - Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz - Graf-von-Stauffenberg-Allee nahe Nr. 46 b - Rudolf-Schwarz-Platz - Zur Kalbacher Höhe/Renoirallee - Sportplatz des SC Riedberg - Römische Straße/Riedbergallee - Buswendeschleife "Am Hopfenbrunnen" - Nahe dem FC Kalbach - Sportzentrum "Am Martinszehnten" - Am Kalbacher Rathaus oder "Lange Meile" - Kerbeplatz - Park-and-ride-Station "Kalbach" (unter Beteiligung des Ortsbeirats 10) Begründung: Mit der Stellungnahme vom 14.08.2023, ST 1757, teilt der Magistrat mit: "Generell bietet die Deutsche Bahn (DB) das Produkt ‚Call a Bike' nur noch in Stadtteilen an, bei denen die Vermietung voraussichtlich wirtschaftlich - also ohne Verluste - betrieben werden kann." Da jedoch der private Anbieter Next Bike in Frankfurt ebenfalls Leihräder zur Verfügung stellt, könnte hier mit Zustimmung zu rechnen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.10.2022, OM 2924 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1757 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 642 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-2
Calisthenicsgeräte im Freizeitpark Kalbach
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4895 entstanden aus Vorlage: OF 437/12 vom 28.09.2023 Betreff: Calisthenicsgeräte im Freizeitpark Kalbach Vorgang: OM 5515/19 OBR 12; ST 383/20 Der Magistrat wird gebeten, wie bereits vor vier Jahren mit der Anregung OM 5515 gebeten, im Kalbacher Freizeitpark neben dem Pavillon Calisthenicsgeräte für Jugendliche aufzustellen. Begründung: Mit der Stellungnahme ST 383 aus dem Jahr 2020 wurde die Idee, Calisthenicsgeräte neben dem Pavillon aufzustellen, befürwortet, es seien jedoch momentan keine Kapazitäten frei. In Kalbach haben die Kinder bis zu einem Alter von zehn Jahren viele Möglichkeiten bezüglich Spielplätzen und Spielgeräten, doch für die Kinder und Jugendlichen über zehn Jahren ist die Situation deutlich schlechter. Die Kinder, die vor vier Jahren noch tolle Spielplätze besuchen konnten, stehen nun als Teenies vor einem leeren Pavillon mit zwei großen Papierkörben. Es gibt zwar für diese Altersgruppe viele Angebote in dem hervorragend geführten Kinder- und Jugendhaus. Jugendliche brauchen aber auch einen freien Raum, um sich zu treffen, und zwar im Stadtteil, in dem sie wohnen und mit dem sie sich identifizieren können. Der Pavillon im Freizeitpark Kalbach ist ein beliebter Treffpunkt für die Kalbacher Teenies. Neben dem Pavillon ist ein freier Platz, auf dem die Calisthenicsgeräte aufgebaut werden können. Die Jugendlichen hatten schon durch die lange Coronazeit wenig Möglichkeiten, sich sportlich zu betätigen, und es wird höchste Zeit, dass die schon damals als geeignet angesehene Maßnahme endlich durchgeführt wird. Eine solche Anlage bietet sich auch als geeignete Begegnungsstätte von Jung und Alt an. Im Bereich des Freizeitparks Kalbach wurde 2022 ein Spatzspielplatz für Kinder bis zu zehn Jahren mit Kindern und deren Eltern geplant und gebaut. Dieser Spielplatz ist ein voller Erfolg und nun ist es opportun, dass auch für die Jugendlichen ein Freizeitangebot geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5515 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 383 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 492 Aktenzeichen: 67-0
Portal am Lärmschutzwall konsequenter begrünen
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4904 entstanden aus Vorlage: OF 454/12 vom 27.11.2023 Betreff: Portal am Lärmschutzwall konsequenter begrünen Der Magistrat wird gebeten, am Südende der Straße Zur Kalbacher Höhe das Portal mit dem Durchgang zur Grünanlage hinter dem Lärmschutzwall der Autobahnzufahrt konsequenter auch auf der rechten Seite des Durchgangs zu begrünen, z. B. durch Rankhilfen und dafür geeignete Pflanzen. Begründung: Das Portal ist ein reizvoller Start in den unteren Riedberg, könnte aber auch auf seiner rechten Seite umfassend begrünt werden, um den eher nicht so reizvollen Sichtbeton zu verbergen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 892 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Verkehrsspiegel Am Weißkirchener Berg/Am Hopfenbrunnen
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4893 entstanden aus Vorlage: OF 305/12 vom 28.10.2022 Betreff: Verkehrsspiegel Am Weißkirchener Berg/Am Hopfenbrunnen Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung/Ausfahrt Am Weißkirchener Berg/ Am Hopfenbrunnen in Höhe des Hauses Am Weißkirchener Berg 21 (siehe Pfeil) einen Verkehrsspiegel anzubringen, um eine sichere Ausfahrt von der Straße Am Hopfenbrunnen in die Straße Am Weißkirchener Berg zu ermöglichen. Begründung: Durch parkende Autos und den Winkel der Ausfahrt sowie den kleinen Bogenverlauf der Straße Am Weißkirchener Berg ist der Blick auf den von Kalbach kommenden Verkehr stark eingeschränkt und erfordert jeweils das leichte Einfahren in die Straße Am Weißkirchener Berg. Dies stellt für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie entgegenkommende Fahrzeuge eine durch einen Verkehrsspiegel vermeidbare Gefährdungsstelle dar. Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 890 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Ortsbeiratsbudgetmittel für die Klimaschutzinitiative Riedberg (KIR) für ein lokales Klimaschutzprojekt „veganes Kochen“
Antrag vom 07.12.2023, OF 476/12 Betreff: Ortsbeiratsbudgetmittel für die Klimaschutzinitiative Riedberg (KIR) für ein lokales Klimaschutzprojekt "veganes Kochen" Die Klimaschutzinitiative Riedberg will Menschen im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg zusammenbringen, um gemeinsam auszuprobieren, wie sich vegane Gerichte alltagstauglich und schmackhaft umsetzen lassen. Dazu plant die KIR eine Reihe von Veranstaltungen, an denen zusammen vegane Gerichte gekocht, gebacken und diese anschließend bei einem Essen gemeinsamen probiert werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die obige Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget einmalig mit einem Höchstbetrag von 500,00 € zu unterstützen. Begründung: Eine weitgehend pflanzenbasierte Ernährung spielt eine bedeutende Rolle auf dem Weg zu einer klimaschützenden und ressourcenschonenden Zukunft. Das Projekt soll aber auch das Miteinander und den Zusammenhalt im Stadtteil fördern und undogmatisch Anregungen geben, wie sich mehr pflanzliche Ernährung Schritt für Schritt in den Alltag integrieren lässt. Das Projekt steht allen Menschen des Stadtteils offen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 276 2024 Die Vorlage OF 476/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD und Volt gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 1 SPD und LINKE. (= Enthaltung)
Öffentlicher Austausch zur Weiterentwicklung der Grundschule Riedberg
Antrag vom 27.11.2023, OF 447/12 Betreff: Öffentlicher Austausch zur Weiterentwicklung der Grundschule Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen, Vertreter:innen der Schulleitung der Grundschule Riedberg zu einer Sitzung des Ortsbeirats 12 einzuladen, um die laufenden Planungen zur organisatorischen und pädagogischen Weiterentwicklung der Schule vorzustellen. Hierfür bietet sich die Sitzung 23. Februar an. Begründung: Die Grundschule Riedberg befindet sich in einem Prozess, der in eine Einstufung als "selbstständige Schule" münden soll, wodurch die Schule zusätzliche Flexibilität in der Schulverwaltung erhalten würde. Damit einher geht auch eine pädagogische Konzeption, in der über den gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1-4 nachgedacht wird. Solche Änderungen führen oft zu Fragen, Verunsicherung oder gar Ängsten. Neben den innerhalb der Schule geplanten Formaten bietet die Öffentlichkeit im Rahmen des Ortsbeirates eine weitere Gelegenheit, sich hierzu auszutauschen und hierbei auch etwaige Auswirkungen eines neuen Konzeptes über die Schule hinaus zu diskutieren. Die Sitzung am 23. Februar ist die nächste Sitzung im Stadtteil Riedberg selbst. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 447/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes bei vordringlicher Anbringung von Beschattungselementen, Entsiegelung und Begrünung Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 414
Anregung vom 27.11.2023, OA 415 entstanden aus Vorlage: OF 533/11 vom 23.11.2023 Betreff: Klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes bei vordringlicher Anbringung von Beschattungselementen, Entsiegelung und Begrünung Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 414 Vorgang: M 18/23; EA 29/23; OM 4162/23 OBR 11; ST 2041/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Atzelbergplatz an dritter Stelle in die Prioritätenliste der Klimaangepassten Stadtplatzgestaltung aufzunehmen. Begründung: Die Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen hat am 06.07.2023 im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz zugesagt, den Atzelbergplatz an dritter Stelle, hinter dem Paul-Arnsberg-Platz und dem Riedbergplatz, in die Prioritätenliste der Klimaangepassten Stadtplatzgestaltung aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 414 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 18 Etatanregung vom 24.04.2023, EA 29 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4162 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2041 Antrag vom 12.03.2024, OF 598/11 Etatanregung vom 15.04.2024, EA 23 Antrag vom 04.05.2024, OF 624/11 Anregung vom 27.05.2024, OA 464 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 243 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 57 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.01.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 415 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 24. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 415 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 25. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 07.03.2024, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 415 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 414 = Kenntnis, OA 415 = Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024, TO II, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 415 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4569, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024 Aktenzeichen: 79-3
Baulücken endlich schließen
Antrag vom 20.11.2023, OF 458/12 Betreff: Baulücken endlich schließen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat Auskunft darüber zu geben, 1. ob das von einem am Riedberg ansässigen Bauträger befindliche Baufenster (s. Plan rot markiert 303, 308) gelegen an der "Mart-Stam-Straße" Ecke "Walter-Gropius-Straße", "Ernst-Balser-Straße" nach 3-jährign Stillstand (mit Nutzung als Lagerfläche) ohne Bebauung einer weiteren städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden kann oder 2. ob mit einer Nutzung und Planungsänderung von Seiten des Bauträgers bzw. des Stadtplanungsamtes zu rechnen ist? Begründung: Dem Ortsbeirat 12 ist bekannt, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch Inflation, steigende Baustoffkosten und Zinserhöhungen geändert haben. Dennoch müssen geplante Bauprojekte - wie das im Westflügel genannte - endlich einen Abschluss finden, um dauerhafte Baulücken mit ihren negativen Auswirkungen auf das Erscheinungsbild im Stadtteil zu verhindern. Foto HA: Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 458/12 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 CDU, 3 GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 CDU und SPD (= Annahme); 1 CDU und 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Entsiegelung des Riedbergplatzes
Antrag vom 20.11.2023, OF 456/12 Betreff: Entsiegelung des Riedbergplatzes Vorgang: V 438/22 OBR 12; ST 2197/22; B 427/23 Dem Magistratsbericht ist zu entnehmen, dass die klimaangepasste Umgestaltung des Luisenplatzes und des Paul-Arnsberg-Platzes nun erfolgt ist und der Riedbergplatz in Planung ist. Dies überrascht angesichts der jahrelangen Diskussion neben der öffentlich bekannten Planung der Umgestaltung mit Beteiligung von Interessierten wie z. B. der Klimaschutzinitiative Riedberg (KIR) und des Ortsbeirats, die seitens des Ortsbeirats 12 als abgeschlossen angesehen wird. Auch in der Presse wurde ausführlich über die Planungen berichtet. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. was im Detail noch notwendig ist, bevor der Spatenstich zur klimaangepassten Entsiegelung des Riedbergplatzes erfolgen kann und 2. wann damit zu rechnen ist. Begründung: Unstrittig ist der Riedbergplatz einer der heißesten Plätze Frankfurts. Daher ist nach Abschluss der Baummaßnahmen bzgl. zweier Plätze das Entsiegelungskonzept der B 427 zeitnah umzusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.07.2022, V 438 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2197 Bericht des Magistrats vom 06.11.2023, B 427 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 805 2023 Die Vorlage OF 456/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP
Flutlichtanlage SC Riedberg
Antrag vom 20.11.2023, OF 460/12 Betreff: Flutlichtanlage SC Riedberg Bereits 2016 war mit https://www.stvv.frankfurt.de/download/OF_58-12_2016.pdf der OF 58-12/2016 die Flutlichtanlage für den Rasenplatz Thema zur besseren Ausnutzung der dunklen Jahreszeit für das Training der zahlreichen Mannschaften. Da nun der Verein weiter gewachsen ist auf rund 1.600 Mitglieder sind entsprechend weitere Trainingsflächen notwendig. Nun hat der SC Riedberg einen Hinweis des Sportamtes vorliegen, dass erst eine abschließende Klärung der Stromversorgung zu erfolgen hat, um eine Flutlichtanlage auf eigene Kosten auf der städtischen Fläche der Sportanlage westlich der Altenhöferallee zu errichten. Der Verein geht von Gesamtkosten von 120.000 - 150.000,00 €. Der Landessportbund beteiligt sich nach Auskunft des Vereins mit 13.000,00 € und die beantragte Landeszuwendung beträgt 50.000,00 € - 80.000,00 €. Spenden liegen in Höhe von 7.000 € vor und Eigenmittel betragen 50.000,00 €. Davon ausgehend, dass über die Landeszuwendung lediglich 50.000,00 € ausgezahlt werden, besteht eine Differenz von 30.000,00 € Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wolle den SC Riedberg der nach einem Gespräch des Sportamtes mit der Mainova möglicherweise in Aussicht gestellten Genehmigung für die Errichtung einer Flutlichtanlage auf städtischer Gemarkung durch ebendieses Sportamt der Stadt Frankfurt am Main mit einem Betrag von bis zu 30.000,00 € unterstützen. Begründung: Da der SC Riedberg nun div. Firmen für Planung und Bau der Flutlichtanlage auf eigene Kosten beauftragt hat, kann die Stadt Frankfurt mit einer geringen Eigenbeteiligung eine Aufwertung der städtischen Fläche erreichen. Nach den schriftlichen Unterlagen sind erste Abstimmungen zwischen Verein und Sportamt erfolgt, so dass bei vorliegender Genehmigung und Bewilligung des o. g. Zuschusses mit einem zügigen Baubeginn der Flutlichtanlage zu rechnen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 460/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen 2 GRÜNE und SPD (= Annahme); 2 GRÜNE und BFF (= Enthaltung)
Entschärfung der Gefahrenstellen an der Straße An der Bergstraße
Antrag vom 20.11.2023, OF 450/12 Betreff: Entschärfung der Gefahrenstellen an der Straße An der Bergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten mit den zuständigen Ämtern wie u. a. dem ASE, dem Ordnungsamt, der Landespolizei unter Beteiligung des Ortsbeirates einen Ortstermin zu vereinbaren, um 1. die Zu- und Einfahrten aus und in die Straßen "Habichtsweg" und "Sperberweg" so zu sichern, dass ein uneingeschränkter Blick in die Straße "An der Bergstraße" möglich wird und 2. Maßnahmen zu prüfen, die auch die Geschwindigkeit reduzieren. Begründung: Im Kurven-Kreuzungsbereich der o. g. Straßen wird in der Regel so geparkt, dass erst viel zu spät Fahrzeuge und vor allen Fahrräder wahrgenommen werden, was zu gefährlichen Verkehrssituationen führt. Nach § 12 StVO ist ein Abstand zur eigentlichen Krümmung/Schnittpunkt von 5 m in beide Richtungen einzuhalten. Bei Missachtung ist dies sogar ein Bußgeldtatbestand von 35 €. Zwar sollte dies den Fahrzeughaltern bekannt sein, doch leider wird dies nicht eingehalten. Eine Markierung könnte an diesen Stellen für Abhilfe sorgen und das Unrechtbewusstsein steigern. Durch das starke Gefälle der Straße wird auch häufig ein Geschwindigkeitsübertritt (von 30km/h) wahrgenommen, was auch eine Gefahr für Fußgänger*innen darstellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 450/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kleine Kinder können kicken am Utrilloweg
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2023, OM 4601 entstanden aus Vorlage: OF 439/12 vom 29.09.2023 Betreff: Kleine Kinder können kicken am Utrilloweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob neben dem Spielplatz Utrilloweg auf der Wiese dauerhaft kleine (z. B. 1,8 Meter breite und 1,2 Meter hohe) Fußballtore aufgestellt werden können, um so das Fußballspiel kleinerer Kinder zu unterstützen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebung Begründung: Die bezeichnete Wiese eignet sich durch ihre geringe Größe zwar nicht für einen ausgewachsenen Bolzplatz, aber gerade für kleinere Kinder könnten entsprechende Kindertore die Motivation zur sportlichen Bewegung spürbar erhöhen. Ein früher am Alten Gerichtsplatz vorhandener Bolzplatz ist einem Neubauprojekt gewichen. Eine Befragung direkter Anwohnerinnen und Anwohner ergab keine Einwände dagegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 247 Aktenzeichen: 67-2
Ausreichend leistungsfähige Netzanbindung für die Judith-Kerr-Schule
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2023, OM 4603 entstanden aus Vorlage: OF 444/12 vom 29.09.2023 Betreff: Ausreichend leistungsfähige Netzanbindung für die Judith-Kerr-Schule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, um die für den laufenden Schulbetrieb notwendige digitale Infrastruktur für sämtliche Räume der Judith-Kerr-Schule kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Insbesondere wird der Magistrat um zeitnahe Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: - Bis zu welchem Zeitpunkt sollen sämtliche Räume der Grundschule zur Nutzung im Rahmen des laufenden Lehrbetriebs eine Netzanbindung erhalten, welche die Nutzung der vorhandenen digitalen Geräte (z. B. Smartboards) ermöglicht? - Bis zu welchem Zeitpunkt sollen die weiteren Gemeinschaftsräume der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) eine Netzanbindung erhalten, welche die Nutzung der vorhandenen digitalen Geräte ermöglicht? - Wie soll die multifunktionelle, schul- und betreuungsübergreifende Nutzung - unter dem Aspekt der unterschiedlichen Netzverfügbarkeiten - zukünftig gewährleistet werden? Begründung: Seitdem die Judith-Kerr-Schule in die Carl-Herrmann-Rudloff-Allee umgezogen ist, verfügt diese nicht mehr über eine für den laufenden Schulbetrieb ausreichende Netzanbindung. So sind aktuell nur wenige Schulräume mit LAN-Anschlüssen versehen. Selbst dort können aufgrund restriktiver Sicherheitseinstellungen die im Rahmen des Digitalpaketes angeschafften Smartboards zur Nutzung digitaler Lehrmedien nicht genutzt werden. Bislang hat das Schulamt lediglich die WLAN-Installation in acht von 19 Klassenzimmern zugesagt. Bis wann die fehlenden Unterrichtsräume mit WLAN ausgestattet werden, ist bislang unbekannt. Grundsätzlich ist die Schule aufgefordert, im Rahmen des Unterrichts den Schülerinnen und Schülern eine sinnvolle und sichere Nutzung digitaler Medien nahezubringen. Derartige Kompetenzen können in diesem Bereich jedoch nicht aufgebaut werden, weil die Lehrerschaft die innerhalb der Schule zugelassenen digitalen Lehrmedien nicht nutzen sowie Unterrichtsmaterial nicht recherchieren und vorbereiten kann. Vorträge und Informationsveranstaltungen mit digitaler Unterstützung können in den Mehrzweckräumen nicht durchgeführt werden. Weil die weiteren Räumlichkeiten, die im Rahmen des Ganztagespiloten für die Erweiterte Schulische Betreuung genutzt werden, nicht an das Internet angeschlossen sind, bestehen auch hier die bereits genannten Probleme: Der Einsatz digitaler Medien z. B. im Rahmen von AGs ist nicht möglich. Hinzu kommt, dass im Bedarfsfall eine digitale, schnelle und datensichere Kommunikation mit den Eltern nicht adäquat möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 498 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1
Stadtteilfeste unterstützen: 1. Osterfeuer, Sommerfestival und Weihnachtsmarkt Riedberg des IG Riedberg e. V. 2. Talstraßenfest, Kerb und Weihnachtsmarkt Kalbach des Kerbevereins Kalbach e. V.
Initiative vom 13.10.2023, OI 35 entstanden aus Vorlage: OS 38/12 vom 13.10.2023 Betreff: Stadtteilfeste unterstützen: 1. Osterfeuer, Sommerfestival und Weihnachtsmarkt Riedberg des IG Riedberg e. V. 2. Talstraßenfest, Kerb und Weihnachtsmarkt Kalbach des Kerbevereins Kalbach e. V. Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3536/23 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3536 (E 92), gebeten, die Durchführung der oben genannten Veranstaltungen des IG Riedberg e. V. und des Kerbevereins Kalbach e. V. mit jeweils maximal 6.000 Euro zu bezuschussen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 18.10.2023
Briefkasten im Bereich Graf-von Stauffenberg-Allee/Römische Straße aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2023, OM 4602 entstanden aus Vorlage: OF 440/12 vom 25.09.2023 Betreff: Briefkasten im Bereich Graf-von Stauffenberg-Allee/Römische Straße aufstellen Der Magistrat - vertreten durch seine Wirtschaftsförderung - wird gebeten, mit der Deutschen Post AG Kontakt aufzunehmen, um einen neuen Briefkasten in dem Bereich Graf-von-Stauffenberg-Allee/Römische Straße aufstellen zu lassen. Begründung: Nach den in der Regel angewendeten Vorgaben der Post-Universaldienstleistungsverordnung zur Aufstellung von Briefkästen der Deutschen Post AG gilt ein Abstandsradius von 1.000 Metern. Allerdings ist der Riedberg mit seinen rund 22.000 Einwohnerinnen und Einwohner und den bereits aufgestellten Briefkästen nicht überversorgt. In dem oben genannten Bereich befindet sich eine Seniorenanlage mit 64 Wohneinheiten, für die der Weg zu den vorhandenen Briefkästen zu weit und zu beschwerlich ist. Die Leerung würde auch keines zusätzlichen Umweges bedürfen, da von der Altenhöferallee über die Graf-von-Stauffenberg-Allee in die Carl-Hermann-Rudloff-Allee gefahren wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 759 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-30
Private Solarstromerzeuger unterstützen
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2023, OM 4604 entstanden aus Vorlage: OF 445/12 vom 25.09.2023 Betreff: Private Solarstromerzeuger unterstützen Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit der Mainova AG und der Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) gebeten, 1. eine schnelle und zügige, von bürokratischen Lasten befreite Unterstützung und Nutzung privat erzeugter Solarenergie anzubieten; 2. den Ortsbeirat über die Verfahrensabläufe im Rahmen der Neuanschlüsse zu informieren; 3. überdies mitzuteilen, wie lange es im Durchschnitt dauert, bis private Fotovoltaikanlagen durch die Mainova/NRM in Betrieb genommen werden; 4. mitzuteilen, wie das Inbetriebnahme-Verfahren beschleunigt werden kann; 5. mitzuteilen, wie und wen die Bürgerinnen und Bürger bei der Mainova/NRM gezielt (nicht über eine allgemeine Hotline) kontaktieren können, wenn sie ihre PV-Anlage in Betrieb genommen haben möchten. Begründung: Viele private Bürgerinnen und Bürger, die in PV-Anlagen investieren, klagen über zu lange Genehmigungsverfahren sowie über die lange Zeitdauer bis zum ggf. notwendigen Zählerwechsel. Obwohl die PV-Anlage fix und fertig montiert ist, darf die erzeugte regenerative Energie wegen fehlender Inbetriebnahme durch die NRM nicht eingespeist werden. Die in guter Absicht - mit großen eigenen finanziellen Mitteln - zu einer nachhaltigen Energiegewinnung beitragenden Bürgerinnen und Bürger sind unbürokratisch zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1781 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-5
Straßenbenennung „Zum Gickelhahn“
Antrag vom 29.09.2023, OF 441/12 Betreff: Straßenbenennung "Zum Gickelhahn" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Weg von der Kreuzung der L3019 mit der Straße "Am Weißkirchener Berg" zum Sportplatz des FC Kalbach den Namen Zum Gickelhahn zu geben, durch ein Straßenschild kenntlich zu machen, die üblichen Kartendienste zu informieren und für die dortigen Liegenschaften (insbesondere "Kleintierzüchterverein Kalbach" und "BeeFriends" Hausnummern zu vergeben. Das Vereinsgelände des FC Kalbach soll hingegen die Adresse "Am Hopfenbrunnen 51" behalten, um die Anfahrt zum dortigen Parkplatz nicht zu erschweren. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebung Begründung: Der genannte Weg ist bislang unbenannt, hat aber mehrere Anlieger, zu denen auch immer wieder Ortsfremde Personen gelangen wollen. Eine Adresse mit Straßenname und Hausnummer erleichtert die Navigation erheblich. Der Name "Gickelhahn" ist ein alter Flurname der Gemarkung Kalbach (nord-nordöstlich des Ortskerns), der auf diese Weise für die Zukunft gesichert wird. Auch wenn der Weg nicht genau in der alten Flur liegt, erscheint dieser Name passender als die Alternative "Bauwiesen", welche sonst zu Missverständnissen über etwaige Bauplanungen führen könnte. Auszug aus der "General-Karte von der consolidierten Gemarkung Kalbach", 1875 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Initiative OI 36 2023 Die Vorlage OF 441/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Vorstellung des Bauprojektes der Johann Wolfgang Goethe-Universität
Antrag vom 25.09.2023, OF 443/12 Betreff: Vorstellung des Bauprojektes der Johann Wolfgang Goethe-Universität Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten in Absprache mit der Ortsvorsteherin des 8 er Ortsbeirates, die für die Planung und den Neubau der Universität verantwortlichen Personen unter Beteiligung der Ortsbeiräte 8 und 12 zu einer Informationsveranstaltung einzuladen. Begründung: Das große Bauvorhaben der Universität an der Riedbergallee im Bereich des 8 er Ortsbeirates hat bei dem Bau auch Auswirkungen auf den Ortsbezirk 12 (Riedberg) durch Baustellenverkehr, Verschmutzung, wegfallenden Parkraum etc. Um rechtzeitig für das nötige Verständnis und Akzeptanz für den Bau zu werben, bedarf es einer umfassenden Information durch den Bauträger, die Johann Wolfgang Goethe-Universität. Dies dient auch gleichzeitig einer Öffnung der Uni zu den betroffenen Stadtteilen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 443/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einrichtung eines Storchenmastes in Kalbach
Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4528 entstanden aus Vorlage: OF 432/12 vom 07.09.2023 Betreff: Einrichtung eines Storchenmastes in Kalbach Vorgang: OM 3834/18 OBR 12; ST 401/19 In den letzten Jahren wurden wiederholt mehrere Störche im Kätcheslachpark gesichtet, die sich dort offensichtlich sehr wohl fühlen. In diesem Sommer waren es bis zu zehn Jungstörche im Bereich des Stadtbezirks und entlang der A 5. Der Magistrat wird daher gebeten, einen Storchenmast zu errichten, damit sich die Störche langfristig im Kätcheslachpark ansiedeln können. Falls dies im Kätcheslachpark nicht möglich oder sinnvoll erscheint, stände dafür auch das Vereinsgelände der Bee Friends Frankfurt e. V. zur Verfügung. Begründung: Bereits 2018 wurde der Magistrat gebeten, einen Storchenmast im Kätcheslachpark zu errichten. Dies könnte wie 2015 in Harheim in einer Kooperation mit dem NABU und der Mainova geschehen. Der Ortsbeirat erklärte zudem seine Bereitschaft, sich mit Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget an den Kosten zu beteiligen. Zum damaligen Zeitpunkt wurde diese Maßnahme als nicht sinnvoll abgelehnt. In der Stellungnahme des Magistrats wurde jedoch erklärt, zu gegebener Zeit könne der Vorschlag des Ortsbeirates erneut aufgegriffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3834 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 401 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 20 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 79-1
Radfahrer besser absichern am Beginn der Otto-Schott-Straße
Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4522 entstanden aus Vorlage: OF 422/12 vom 11.09.2023 Betreff: Radfahrer besser absichern am Beginn der Otto-Schott-Straße Der Magistrat wird gebeten, geradeaus fahrende Radfahrer auf der Riedbergallee am Südende der Otto-Schott-Straße besser gegenüber rechts abbiegenden Autofahrern zu schützen, z. B. durch eine durchgehende Rotfärbung des Radweges an dieser Stelle. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: An dieser Kreuzung biegen über die Hälfte der Kraftfahrzeuge rechts ab, um die Tiefgaragen der dichten Wohnbebauung und des Einkaufszentrums zu erreichen. Vorfahrtsberechtigte Radfahrer, die geradeaus fahren, geraten leicht in gefährliche Konflikte mit den rechts abbiegenden Fahrzeugen. Eine farbliche Hervorhebung des Radweges an dieser Stelle kann das Bewusstsein für diesen Konflikt schärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2400 Aktenzeichen: 32-1
Fläche für geländegängige Modellautos
Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4529 entstanden aus Vorlage: OF 434/12 vom 01.09.2023 Betreff: Fläche für geländegängige Modellautos Der Magistrat wird gebeten, die Fläche neben der Skateranlage Am Martinszehnten, die bereits von Betreibern geländegängiger Modellautos benutzt wird, zu einer legalen, begrenzten Fläche auszubauen. Begründung: Das Grünflächenamt hat den Ortsbeirat informiert, dass die Grünfläche in der Nähe der Kalbacher Skaterbahn von Betreibern geländegängiger Modellautos als Spielfläche benutzt wird. An dieser Stelle wächst kein Gras mehr und die Bäume sind bereits geschädigt. Ein Verbot, diese Fläche weiter zu nutzen, würde die Betreiber nur an eine andere Stelle weisen, das Problem würde nur verlagert. Um noch größere Schäden zu vermeiden, ist es sinnvoll, den Spielern eine mit geeignetem Material begrenzte Fläche auszuweisen. Es ist wichtig, dass sich die Bäume erholen können, denn wir können auf keinen einzigen verzichten. Diese geländegängigen Modellautos werden ausschließlich mit Akkus angetrieben. Sie belasten nicht das Sickerwasser. Den Spielern mit geländegängigen Modellautos sollte man, mit den oben vorgeschlagenen Maßnahmen die Möglichkeit bieten, in diesem Gebiet eine Anlage für die geräuschintensiven Modellautos zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 19 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 67-0
Brückenbauwerk A 661 über die Nidda fußgänger- und radfahrerfreundlich gestalten
Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4524 entstanden aus Vorlage: OF 424/12 vom 31.08.2023 Betreff: Brückenbauwerk A 661 über die Nidda fußgänger- und radfahrerfreundlich gestalten Der Magistrat wird gebeten, die zwischen Alter Flugplatz Bonames/Kalbach und Richtung Eschersheimer Freibad führende Nidda-Brücke über die A 661 hinsichtlich des westlichen Übergangsweges und dessen Aufgänge fußgänger- und radfahrerfreundlich auszubessern. Folgende Maßnahmen sind erforderlich: 1. Zurückschneiden des Bewuchses an Brücke und Aufgängen; 2. Sanierung der Bodenbeschaffenheit an den Aufgängen; 3. Entfernung der alten, nicht mehr erkennbaren oder wahrnehmbaren Schilder; 4. Ergänzung des grün-weißen Ortshinweisschildes an der südlichen Niddaseite um die Angabe "Kalbach/Riedberg". Es sind die Ortsbeiräte 8 und 9 zu beteiligen, da dies drei Gemarkungen betrifft. Begründung: Die Autobahnbrücke ist vom Norden vom Riedberg und von Kalbach aus durch einen asphaltierten Wirtschaftsweg angebunden. Nach Umsetzung dieser kleinen Maßnahmen kann der Rad- und Fußgängerverkehr künftig seine Fahrtziele besser erreichen, ohne dass dabei die unbefestigten Wege am Rande des Landschafts- und Naturschutzgebietes am nördlichen Niddaufer genutzt werden müssen. Google maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 330 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2020 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 835 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2092 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fernwärme in Kalbach-Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4527 entstanden aus Vorlage: OF 431/12 vom 31.08.2023 Betreff: Fernwärme in Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 2660/22 OBR 12 Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen laut Gesetzentwurf der Bundesregierung bis Mitte 2026 eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Dazu gehört auch Frankfurt. Damit dieses Vorhaben gelingen kann, sollte die Stadt Anregungen der Ortsbeiräte mit berücksichtigen, da diese sich mit den örtlichen Gegebenheiten bestens auskennen. Der Magistrat wird gebeten, bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung zu prüfen, 1. ob die vorhandenen Fernwärmeleitungen im Bereich des neu errichteten Baugebietes "Berghöfe" durch den Bonifatiuspark in den Bereich des Bauabschnittes von "Heddernheim Nord" mit u. a. den Straßen Im Klausenstück, Crutzenkirchweg, Am Bonifatiusbrunnen etc. verlängert werden können ; 2. ob das auf dem Riedberg vorhandene Fernwärmenetz über die Straße Am Bonifatiusbrunnen und 3. über die Straße An der Bergstraße auf einfachem Weg - weil durch das Feld - nach Kalbach geführt werden kann und 4. ob die Wärme aus den beiden Rechenzentren im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" sowie 5. aus der in Prüfung befindlichen Biogasanlage im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" ebenfalls in das Wärmenetz eingespeichert werden könnte (OM 2660). Begründung: Für die Bürgerinnen und Bürger in Kalbach-Riedberg ist Planungssicherheit wichtig. Sie sollten frühzeitig wissen, über welche Optionen sie beim Austausch einer alten Heizungsanlage verfügen können. Außerdem wird davon ausgegangen, dass nach einer energetischen Sanierung eines Wohngebäudes der Energiebedarf sinkt. Das heißt, dass das im Ortsteil bereits existierende Fernwärmenetz schon bei gleicher Einspeiseleistung zukünftig mehr Haushalte als heute versorgen kann. Ein Anschluss weiterer Straßenzüge an das existierende Fernwärmenetz ist daher sinnvoll. Die Bekanntgabe der Ausbaupläne sollte rechtzeitig erfolgen. Auch soll so vermieden werden, dass z. B. die Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer zuvor bereits eine Wärmepumpe installiert haben und die notwendige Anschlussdichte für einen wirtschaftlichen Ausbau und Betrieb des Fernwärmenetzes verloren geht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2660 Anregung vom 08.11.2024, OA 504 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 393 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50
Römische Straße als solche kennzeichnen
Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4520 entstanden aus Vorlage: OF 399/12 vom 20.04.2023 Betreff: Römische Straße als solche kennzeichnen Der Magistrat wird gebeten, 1. erklärende Tafeln aufzustellen, um über diesen geschichtlichen Wegabschnitt (von Nida bis zur Saalburg) Hintergrundinformationen auf die römische zeitgeschichtliche Bedeutung zu liefern, und/oder 2. andere römische Gestaltungselemente mit zusätzlichen Erklärungen (wie z. B. im römischen Reich kultivierte Pflanzen, Skulpturen, Steinbänke, Mosaike) und 3. die drei vorhandenen Säulen zeitnah zu beschriften. Begründung: Seit der Fertigstellung der Römischen Straße stehen dort drei Säulen, die möglicherweise als zusätzliches Ausgestaltungselement gedacht sind. Dort befinden sich keinerlei Hinweise, daher bedürfen sie einer erklärenden Beschriftung. Der Weg erstreckt sich über ca. einen Kilometer und hat mehrere Zugänge. Daher sind über die drei Steinsäulen hinaus weitere Hinweise auf den römischen geschichtlichen Hintergrund anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1623 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6091 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-10
Altglascontainer Ecke Altenhöferallee/Alfred-Wegener-Straße prüfen
Antrag vom 07.09.2023, OF 433/12 Betreff: Altglascontainer Ecke Altenhöferallee/Alfred-Wegener-Straße prüfen Der Magistrat wird gebeten, die FES zu beauftragen, den Stellplatz der Altglascontainer an der Ecke Altenhöferallee/Alfred-Wegener-Straße auf ihre Funktionalität und Akzeptanz zu überprüfen und diese in Absprache mit den Ortsbeiräten 12 und 8 zu ändern oder eine andere Lösung zu finden, damit die sechs Altglascontainer wieder so gut wie früher angenommen werden. Begründung: Viele Jahre standen sechs Container an der Altenhöferallee. Dann wurden drei Container davon an der Alfred-Wegener-Straße platziert. Diese werden aber nicht sehr gut angenommen, selbst wenn darin ist noch ausreichend Platz ist. Dafür ist zu beobachten, dass nun das Altglas einfach neben den Containern an der Altenhöferallee auf dem Gehweg abgestellt wird, obwohl die drei vom alten Standort kürzlich entfernten Container in Sichtweite auf zwei Parkplätzen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 433/12 tätig zu werden und in dieser Angelegenheit zu einem Ortstermin mit der FES und den Ortsbeiräten 8 und 12 einzuladen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
ParkandridePlatz an der U-BahnHaltestelle „Kalbach“
Antrag vom 07.09.2023, OF 427/12 Betreff: Park-and-ride-Platz an der U-Bahn-Haltestelle "Kalbach" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass die Parkplätze für Pendler auf dem Park & Ride Platz an der U-Bahnhaltestelle Kalbach nicht zum Abstellen von Anhängern aller Art zweckentfremdet werden. Begründung: Teilweise stehen 12 bis 20 Anhänger dauerhaft auf den Parkplätzen, die dann nicht von Pendlern genutzt werden können. Bitte auch dem Ortsbeirat 10 zur Kenntnis vorlegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 427/12 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, LINKE. und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Machbarkeitsstudie vorlegen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes
Antrag vom 31.08.2023, OF 426/12 Betreff: Machbarkeitsstudie vorlegen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten gegenüber der Autobahn GmbH die unverzügliche Auskunft über die Machbarkeitsstudie auf Grund des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu verlangen, welches in Deutschland den Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Bundesbehörden regelt. Begründung: Aus der ST 1640/12 vom 07.08.2023 geht hervor, dass der Magistrat bis heute keine Kenntnis über die Inhalte der Machbarkeitsstudie hat. Der Anspruch auf Informationszugang richtet sich auf Auskunft oder Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde (Bundesministerium für Digitales und Verkehr). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 14 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 426/12 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass im Tenor die Worte "Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:" gestrichen werden. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 426/12 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zum Thema "Ausbau der A 5" den Verkehrsdezernenten in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen einzuladen. Abstimmung: zu 1. CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme); Volt (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Fahrradständer vor der Riedbergallee Nr. 15
Antrag vom 31.08.2023, OF 425/12 Betreff: Fahrradständer vor der Riedbergallee Nr. 15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an die Hausverwaltung der Riedbergallee 15 zu schreiben mit der Bitte die dortigen Fahrradständer zu ersetzen oder die defekten zu demontieren. Begründung: s. Anlage Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 425/12 wurde zurückgezogen.
Kita Zauberberg
Antrag vom 31.08.2023, OF 429/12 Betreff: Kita Zauberberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge folgende Fragen beantworten: 1. ist es richtig, dass zum 31.8.2024 im Rahmen des Neubaus der Chemie die Kita Zauberberg mit 30 Plätzen wegfallen wird, 2. besteht durch eine veränderte Bebauung die Option des Bestandes der Kita Zauberberg und sollte Ziffer 1 positiv beantwortet werden, 3. welches Ausweichquartier steht für die Kinder der ehemaligen Kita zur Verfügung. Der Ortsbeirat 8 ist zu beteiligen. Begründung: Da es sich nicht ausschließlich um Mitarbeiterkinder der Universität handelt, sondern in der Kita Zauberberg auch Kinder aus dem angrenzenden Stadtteil Riedberg sind, ist dies für den Ortsbeirat 12 von besonderem Interesse. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 429/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 436/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Barrierefreie Ampel für Fußgängerinnen und Fußgänger im Kreuzungsbereich Am Martinszehnten
Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4311 entstanden aus Vorlage: OF 402/12 vom 29.06.2023 Betreff: Barrierefreie Ampel für Fußgängerinnen und Fußgänger im Kreuzungsbereich Am Martinszehnten Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage für Fußgängerinnen und Fußgänger an allen Übergängen im Kreuzungsbereich der Straße Am Martinszehnten barrierefrei mit akustischen Signalen sowie taktilen Blindenleitsystemen einzurichten. Begründung: Der Bereich der Kreuzung Am Martinszehnten hat viele Übergänge, die trotz des großen Sport- und Freizeitzentrums Kalbach nicht barrierefrei gestaltet sind. Foto: privat Da dort auch viele Sportangebote und -veranstaltungen zur Integration stattfinden, sollte die Lichtsignalanlage die Nutzung barrierefrei ermöglichen. Weiterhin ist dies der Weg von der U-Bahn-Station "Kalbach". Auch befindet sich gegenüber eine Bushaltestelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2399 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5453 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1
Eingrenzung der Hundeauslauffläche im Bonifatiuspark
Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4322 entstanden aus Vorlage: OF 420/12 vom 08.07.2023 Betreff: Eingrenzung der Hundeauslauffläche im Bonifatiuspark Vorgang: OM 3106/22 OBR 12; OIB 227/23 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Installation einer kombinierten einseitigen Begrenzung (auf Flucht der beiden Schilder) aus einem ca. 80 Zentimeter hohen Stabgitterzaun in der Mitte und einer beidseitigen, geleitenden Strauchpflanzung, damit auf lange Sicht der Zaun nicht mehr zu sehen ist, vorzunehmen. 2. Diese Maßnahme wird teilweise aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro finanziert (siehe OIB 227). Begründung: Allseits bekannte Mail des Grünflächenamtes vom 04.07.2023, das zur Umsetzung der Maßnahme einen entsprechenden Antrag benötigt. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3106 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.05.2023, OIB 227 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2166 Antrag vom 11.06.2024, OF 1306/1 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5739 Aktenzeichen: 67-0
Spielgeräte im westlichen Bonifatiuspark ersetzen
Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4317 entstanden aus Vorlage: OF 412/12 vom 29.06.2023 Betreff: Spielgeräte im westlichen Bonifatiuspark ersetzen Der Magistrat wird gebeten, die beiden defekten Spielgeräte im westlichen Bonifatiuspark unterhalb des "Alten Gerichts platzes" wieder instand zu setzen. Begründung: Seit Monaten sind die Spielgeräte nicht nutzbar. Gerade in den Sommermonaten wird der Spielplatz stark frequentiert von spielenden Kindern aus der Nachbarschaft sowie der Grundschule Riedberg und der Kita Sonnenwind. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2068 Aktenzeichen: 67-2
Planungen für den Neubau der Kita Sonnenwind vorstellen
Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4316 entstanden aus Vorlage: OF 410/12 vom 03.07.2023 Betreff: Planungen für den Neubau der Kita Sonnenwind vorstellen Vorgang: V 543/22 OBR 12; F 1455/23; ST 636/23; B 172/23 Der Magistrat wird gebeten, die konkreten Planungen für den Neubau der Kita Sonnenwind im Ortsbeirat 12 öffentlich vorzustellen. Die Vorstellung soll sowohl die baulichen Planungen (wie soll die Kita innen und im Außenbereich aussehen) als auch die zeitlichen Planungen umfassen. Begründung: Der Neubau der Kita Sonnenwind am Südende der Straße Zur Kalbacher Höhe wurde bereits 2019 in Aussicht gestellt. Im Bericht B 172, Anhang 5, wird für den Neubau der Kita Sonnenwind kein Umsetzungsdatum avisiert, obwohl laut Frage F 1455 mit einem Baubeginn 2024 gerechnet wird. Gemäß Stellungnahme ST 636 sollte die Bau- und Finanzierungsvorlage nunmehr vorliegen ("Mitte 2023"). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.11.2022, V 534 Frage vom 23.02.2023, F 1455 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 636 Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 172 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 497 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-1
Freie Fahrt für die Feuerwehr
Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4309 entstanden aus Vorlage: OF 400/12 vom 03.07.2023 Betreff: Freie Fahrt für die Feuerwehr Der Magistrat wird gebeten, die Feuerwehr (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr Kalbach) dabei zu unterstützen, im Einsatzfall schnellstmöglich zu etwaigen Einsatzorten zu gelangen. Dies betrifft insbesondere die folgenden Stellen im Stadtteil (jeweils mit Lösungsvorschlag): 1. Am Bergwerk: jeweils ein Parkplatz links und rechts der Straße zwischen Hausnummer 5c und 6b müsste entfallen; 2. Im Kirschenwäldchen: In dieser engen Straße besteht rechtsseitig ein Parkverbot, welches aber augenscheinlich missachtet wird. Die Freihaltung der Straße zur Durchfahrt könnte beispielsweise durch ca. monatliche Kontrollen der Verkehrspolizei verbessert werden; 3. Am Hasensprung/Über den Gartenwiesen: Einfahrt wegen bis zur Straße Am Hasensprung parkender Pkw nicht möglich; 4. Verbesserung der Einfahrtmöglichkeit in die Straße An der Landwehr durch geeignete Mittel: 5. Hullach: Die ein bis zwei Parkplätze vor den "Einfahrt verboten"-Schildern sollten entfallen (durch Poller wie im oberen Teil der Straße), um eine Einfahrt auf den Hof der Feuerwehr (im Bild rechts) auch mit Löschfahrzeugen zu ermöglichen; 6. Hullach: Hinter dem Rathaus sollte ein Schild "Parken nur für städtische Bedienstete und Feuerwehr Kalbach" (mit städtischem Siegel) aufgestellt werden. Dies unterstützt im Einsatzfall die Anfahrt der Feuerwehrleute selbst. Begründung: Bei einem Ortstermin an den betroffenen Stellen konnte durch die Fahrt mit dem Löschfahrzeug eindrucksvoll demonstriert werden, dass durch die beschriebenen Engstellen im Einsatzfall wichtige Zeit durch Rangieren im Schritttempo verloren geht oder schlimmstenfalls ein Einsatzort gar nicht direkt erreicht werden kann und das Einsatzmaterial dann über längere Strecken mit entsprechendem Zeitverlust verlegt werden müsste. Dies ist im Sinne der Sicherheit der Kalbacher Bürgerinnen und Bürger nicht hinzunehmen. Nicht immer sind die Erfordernisse zur Fahrt eines Einsatzfahrzeuges den Anwohnerinnen und Anwohner bewusst, sodass durch punktuelle Maßnahmen deutlicher auf die Sicherheitserfordernisse hingewiesen werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2455 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1