Ortsbeirat 12
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Fußgängerampel an der Otto-Schott-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6585 entstanden aus Vorlage: OF 583/12 vom 09.02.2025 Betreff: Fußgängerampel an der Otto-Schott-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlage an der Otto-Schott-Straße an der Einmündung von der Riedbergallee kommend mit einem Schutzblinker (Hilfssignalgeber) "Warnung vor Fußgängern" auszustatten. Die Lichtsignalanlage ist bereits installiert, wurde jedoch nie in Betrieb genommen, da die Otto-Schott-Straße nachträglich Einbahnstraße wurde. Der vorhandene Schutzblinker an der Lichtsignalanlage (gelb markiert) müsste nur gedreht und mit dem Hilfssignalgeber ausgestattet werden, um die Sicherheit bei der Querung der Straße deutlich zu erhöhen. Begründung: Die rechts abbiegenden Autofahrer aus der Riedbergallee in die Otto-Schott-Straße sind gemäß § 9 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung gegenüber Fußgängern vom Riedbergplatz Richtung Einkaufszeile (Ernsting's Family, Brillen & Hörakustik, Reisebüro etc.) und Bushaltestelle wartepflichtig. Dennoch kommt es immer wieder zu kritischen Situationen. Die nach rechts abbiegenden Autofahrer erkennen häufig zu spät, dass Fußgänger in diese Richtung die Fahrbahn queren. Für ältere Menschen, Menschen mit Handicap, Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums oder Familien mit Kindern entsteht an dieser Stelle eine unsichere Situation. Die Situation verschärft sich zu typischen Einkaufszeiten, da sich dann die Frequenz sowohl von Fußgängern als auch von Autofahrern, die in die Tiefgarage des Riedbergzentrums wollen, erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 994 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1
Miyawaki Mini-Wäldchen auf dem Nelly-Sachs-Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6588 entstanden aus Vorlage: OF 591/12 vom 16.02.2025 Betreff: Miyawaki Mini-Wäldchen auf dem Nelly-Sachs-Platz Vorgang: B 54/25 Der Magistrat wird gebeten, 1. den Versorgungsleitungsplan/die Versorgungsleitungspläne nebst Feuerrettungswegplän en vorzulegen, die die Antwort nachvollziehbar machen und detailliert begründen; 2. darüber hinaus zu erläutern, wie inmitten der aufgeheizten Stadt Beton durch Grün ersetzt wird, da zwischen Häusern in der Regel Versorgungsleitungen liegen und Rettungsgassen frei zu halten sind. Quelle: Google Maps Begründung: Da der Nelly-Sachs-Platz keinerlei Fahrweg auflistet, die angrenzenden Häuser durch Straßen erschlossen sind, die gerade auch mit dem Wendehammer Rettungs- und Löschfahrzeugen dienen, ist die Argumentation nicht nachvollziehbar. Auch befindet sich eine winzig kleine begrünte Fläche inmitten dem als mögliche Miyawaki Mini-Wäldchen-Fläche geeigneten Bereich. Der Magistrat hat eine gründliche, zeitlich intensive Prüfung vorgenommen, die nun lediglich eine Undurchführbarkeit für ein Miyawaki Mini-Wäldchen beinhaltet. Da dem Ortsbeirat die unzähligen unterirdischen Leitungstrassen und Feuerwehrzufahrten in der Regel nicht bekannt sind, sollte der Magistrat nun aktiv Flächen benennen. Auf Grundlage des Berichts vom 07.02.2025, B 54, wird es stadtweit keine Entsiegelungsmaßnahmen geben, die das Mikroklima verbessern und Versickerungsflächen bieten. Zwischen den Häuserfluchten sind in der Regel dicht versiegelte Flächen, die weiter für einen Temperaturanstieg der Stadt Frankfurt am Main sorgen. Foto von www.Mainwaeldchen.de Das am 09.12.2023 gepflanzte Mainwäldchen im sog. "Grünzug Gederner Straße" in Eckenheim stellt keine versiegelte Fläche dar, sondern war eher als Brachfläche in einem Grünzug zu bezeichnen. Diese Fläche fällt auch nicht unter den Überbegriff "Entsiegelung", die das Entfernen von Baustoffen wie Pflastersteinen oder Asphalt versteht und das Versickern von Regenwasser zur Folge hat. So werden Überflutungen vermieden und das Kanalsystem entlastet. Ferner bieten diese Flächen sodann Raum für u. a. Bäume, Sträucher, fördern die Artenvielfalt und verbessern das Stadtklima. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 54 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1159 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aktueller Stand und Fortschritte zum Schulneubau oder zur anderweitigen Nutzung der Fläche an der Talstraße in Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6584 entstanden aus Vorlage: OF 587/12 vom 04.02.2025 Betreff: Aktueller Stand und Fortschritte zum Schulneubau oder zur anderweitigen Nutzung der Fläche an der Talstraße in Kalbach Die o. g. Fläche war und ist in der Prüfung für einen Schulstandort. Sollte jedoch wegen des angrenzenden produzierenden Industrieunternehmens der Standort nicht für eine Schule infrage kommen, ist eine andere Entwicklung des Gebietes notwendig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. eine Aussage zum geplanten Schulneubau an der Talstraße in Kalbach zu treffen und über den aktuellen Stand der Planungen und Entscheidungen zu berichten, ob der Standort Talstraße weiterhin als potenzieller Schulstandort in die städtebaulichen und bildungspolitischen Planungen eingebunden ist; 2. zu prüfen und zu berichten, ob an dem Standort ein neues Gewerbegebiet (z. B. für sogenannte Handwerker- und Gewerbehöfe) entwickelt werden kann. Begründung: Aus dem Arbeitsgespräch mit dem Stadtplanungsamt vom 20. November 2024 bleibt offen, ob der Standort noch für eine weiterführende Schule benötigt wird. Hohes Bevölkerungswachstum im Frankfurter Norden führt zu einer steigenden Nachfrage an Bildungsplätzen. Der Standort Talstraße bietet eine Möglichkeit, diesen Bedarf zu decken. Für eine Weiterentwicklung der Fläche als Gewerbegebiet spricht, dass im aktuellen Koalitionsvertrag für die Jahre 2021 bis 2026 die Bedeutung von Handwerker- und Gewerbehöfen hervorgehoben wurde. Dazu sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) geeignete und bezahlbare Flächen angeboten werden. Eine bereits durchgeführte Bedarfsanalyse hat gezeigt, dass es eine hohe Zahl interessierter Betriebe gibt. Bislang fehlen aber in der Stadt Frankfurt Flächen, um den Bedarf zu decken. Die Fläche an der Talstraße bietet sich als Standort für Gewerbehöfe an, zumal dies dem aktuellen Flächennutzungsplan entsprechen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
WLAN an der U-BahnHaltestelle „Uni Campus Riedberg“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6587 entstanden aus Vorlage: OF 585/12 vom 04.02.2025 Betreff: WLAN an der U-Bahn-Haltestelle "Uni Campus Riedberg" Der Presse - Journal Frankfurt (https://www.journal-frankfurt.de/journal_news/Stadtleben-2/Internet-im-OEPNV-Fr ankfurter-Strassen-und-U-Bahnstationen-bekommen-WLAN-43146.html) war zu entnehmen, dass es als Pilotprojekt einen nahtlosen Übergang zwischen WLAN-Netzwerken der Verkehrsanbieter gibt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die U-Bahn-Haltestelle "Uni Campus Riedberg" in das Pilotprojekt des nahtlosen Übergangs zwischen WLAN-Netzwerken der Verkehrsanbieter aufzunehmen. Begründung: Die WLAN-Nutzung ist im Rahmen des Pilotprojektes an den sechs Haltestellen "Hauptwache" (B-Ebene), "Konstablerwache" (Straßenbahn- und Bushaltestelle), "Hauptbahnhof" (Straßenbahnhaltestelle), "Römer/Paulskirche" (Straßenbahnhaltestelle), "Alte Oper" (U-Bahnsteig) und "Weißer Stein" (U-Bahnsteig) des ÖPNV kostenlos möglich. Da gerade im Hinblick auf die ständig wachsende Universität auf dem Riedberg eine zeitgemäße und zuverlässige Internetnutzung möglich sein sollte, bietet sich die Erweiterung dieses Pilotprojekt auf die U-Bahn-Station "Uni Campus Riedberg" an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 997 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 92-10
Fahrradständer Talstraße/Ecke Alte Riedbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6586 entstanden aus Vorlage: OF 584/12 vom 10.02.2025 Betreff: Fahrradständer Talstraße/Ecke Alte Riedbergstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Talstraße/Ecke Alte Riedbergstraße zusätzliche Fahrradständer zu installieren, ggf. in schräger Anordnung, um genügend Platz für Fußgänger zu lassen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Durch die nahe Arztpraxis, die Bushaltestelle und den Zugang zum Landschaftsschutzgebiet zwischen Kalbach und Riedberg gibt es an dieser Stelle ausreichend Bedarf, Fahrräder sicher abzustellen. Zwischen Aushangkasten und Hinweisschild zum Bonifatiusbrunnen scheint ausreichend Platz für mehrere Fahrradbügel zu sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 995 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-2
Leerstand von Gewerbeimmobilien im Bereich Riedberg reaktivieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 586/12 Betreff: Leerstand von Gewerbeimmobilien im Bereich Riedberg reaktivieren Der Presse war zu entnehmen, FR vom 24.01.2025, dass die Stabstelle Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung gebeten hat "Bedarfe und Angebotslücken in ihrem Ortsteil mitzuteilen und diese bei der Ansprache von Flächeneigentümern zu unterstützen". Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stabstelle Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung möge sich u. a. der seit Ende 2023 freien Fläche im Riedbergzentrum annehmen, um gemeinsam mit den Eigentümern eine Reaktivierung der Flächen zu erreichen. Begründung: Eine vollständige Ausnutzung von Gewerbeimmobilien dient allen Kunden und Gewerbetreibenden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 586/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD, Volt und Linke (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenReinigung oder Erneuerung der Hinweisschilder am Kätcheslachweiher
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 588/12 Betreff: Reinigung oder Erneuerung der Hinweisschilder am Kätcheslachweiher Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wolle einen Brief an das zuständige Amt für Stadtentwässerung schreiben mit folgendem Inhalt: Es wird um Reinigung oder Erneuerung der Hinweisschilder gebeten, damit z. B. die Inhalte wie "Baden verboten" wieder lesbar sind. Begründung: Nach 15 Jahren Witterungs- und Beschädigungseinflüssen erfüllen die Hinweisschilder in diesem Zustand nicht mehr ihren Zweck. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 588/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt und Linke gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenBlühstreifen am Rande der bewirtschafteten Felder
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 589/12 Betreff: Blühstreifen am Rande der bewirtschafteten Felder Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit Hilfe seiner zuständigen Ämter mit den Landwirten, die die Bewirtschaftung der Ackerflächen zwischen Kalbach und Riedberg betreiben, Gespräche dahin zu führen, ob dort die Anlage von Blühstreifen möglich ist. Begründung: Der große Nutzen von angelegten Blühstreifen liegt in einer hohen Biodiversität, die nicht nur Bienen, sondern Schmetterlingen und artverwandten Insekten bieten. Eine einheimische standortgerechte Blühstreifenauswahl bietet den einheimischen Acker- und Wiesenpflanzen einen Standort, der ihre Existenz sichert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 589/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 589/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenWolfshohl in Spielstraße umwidmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6423 entstanden aus Vorlage: OF 577/12 vom 12.01.2025 Betreff: Wolfshohl in Spielstraße umwidmen Vorgang: OM 2657/22 OBR 12; ST 175/23 Der Magistrat wird im Kontext der Stellungnahme ST 175 nochmals gebeten, die Straße Wolfshohl zur Sicherheit der Kinder des KiZ 134 in eine Spielstraße umzuwidmen oder eine angemessene Lösung vorzuschlagen. In diesem Zusammenhang wird um die Durchführung eines Ortstermins gebeten, an dem Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Ämter, der Kita (einschließlich des Elternbeirats) sowie des Ortsbeirats teilnehmen. Ziel ist es, die Situation vor Ort zu begutachten und gemeinsam geeignete Maßnahmen zu erörtern. Begründung: Die Wolfshohl ist eine rund 65 Meter lange Fahrbahn in einer Tempo-30-Zone, wird aber nach übereinstimmenden Berichten der KiZ-Leitung und von Eltern häufig als Abkürzung zur Straße Im Brombeerfeld sowie als "Parkweg" genutzt und oft zu schnell befahren. Die Kinder des KiZ 134 sind hier besonders gefährdet, da Ein- und Ausgang unmittelbar zur Wolfshohl hin liegen. Darüber hinaus weist die Straße eindeutig Aufenthaltscharakter auf: Insbesondere Schulkinder in der Nachmittagsbetreuung nutzen sie mit Rollern oder kleinen Fahrrädern. Die aktuelle Situation birgt somit ein hohes Risiko für Unfälle, was durch wiederkehrende Beinaheunfälle belegt ist. Damit kein Kind zu Schaden kommt, sind dringend zusätzliche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich. Die bisherigen Hinweise (ST 175 zur OM 2657) werden als nicht ausreichend empfunden. Daher erscheint die Einrichtung einer Spielstraße (Verkehrszeichen 325) oder eine andere adäquate verkehrsberuhigende Lösung unbedingt geboten. Eine Umwidmung in eine Spielstraße ist für Anwohnerinnen und Anwohner zumutbar und würde die Aufenthaltsqualität im gesamten Umfeld deutlich erhöhen. Der Ortsbeirat bittet daher um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen sowie um die Durchführung des erbetenen Ortstermins, um gemeinsam über die weitere Vorgehensweise zu beraten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2657 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 175 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 739 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1
Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6421 entstanden aus Vorlage: OF 574/12 vom 09.01.2025 Betreff: Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten, in dem o. g. Bereich (aktuell s. Foto 1) den Übergang an beiden Seiten barrierefrei zu gestalten (Foto 2). Foto 1 Foto 2 Fotos: privat Begründung: Nach Aussagen von Anwohnern, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ist der Übergang Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee in beiden Richtungen weder barrierefrei noch mit einem Rollstuhl gefahrlos zu bewältigen. Daher soll an dieser Stelle Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 338 Aktenzeichen: 66-0
Umstieg von U9 zu S6 optimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6420 entstanden aus Vorlage: OF 573/12 vom 13.01.2025 Betreff: Umstieg von U9 zu S6 optimieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, den Fahrplan der Stadtbahnlinie U9 anzupassen, sodass von Kalbach-Riedberg kommend eine optimale Umsteigezeit zu Zügen der S -Bahn-Linie S6 an der Haltestelle "Ginnheim/Niddapark" ermöglicht wird. Begründung: Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 ist die Haltestelle "Ginnheim" an der S-Bahn-Linie S6 in Betrieb, die zusammen mit der Haltestelle "Ginnheim/Niddapark" der Stadtbahnlinien U1 und U9 das Potenzial für einen Knotenpunkt mit attraktiven Umsteigeverbindungen hat. Der aktuelle Fahrplan sieht vor, dass bspw. Züge der S6 nach Darmstadt um 09:07 Uhr und nach Friedberg um 09:08 Uhr sowie der U9 nach Nieder-Eschbach um 09:07 Uhr und nach Ginnheim um 09:09 Uhr halten. Dieses Schema wiederholt sich im 15-Minuten-Takt. Wegen des Fußweges zwischen den Bahnsteigen wird folglich immer der Anschluss verpasst und es besteht immer die schlechtestmögliche Umsteigezeit von ca. 15 Minuten. Dadurch hat der neue Haltepunkt kaum Nutzen für die Bürger*innen des Stadtteils Kalbach-Riedberg. Durch eine zeitliche Verschiebung der Fahrten der U9 könnte ein Anschluss zur S6 in beide Fahrtrichtungen geschaffen werden. Bei einem optimalen Anschluss (Umsteigezeit ca. fünf Minuten) würde eine Fahrt von der Haltestelle "Uni Campus Riedberg" zum Hauptbahnhof nur 23 Minuten dauern - im Vergleich zu aktuell 28 Minuten mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz. Auch die Bereiche Westbahnhof, Messe und Gallus wären schneller an den Uni Campus Riedberg angebunden. Dies würde auch die A-Strecke entlang der Eschersheimer Landstraße entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 740 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 92-10
Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6422 entstanden aus Vorlage: OF 575/12 vom 09.01.2025 Betreff: Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee Vorgang: OM 5453/24 OBR 12; ST 1830/24 Der Magistrat wird im Rahmen seiner Zuständigkeiten, insbesondere mit dem Radfahrbüro, gebeten. eine frühzeitige Einbeziehung der zuständigen Ortsbeiräte zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee zu erreichen, um direkt Einfluss auf die Planungen von Hessen Mobil als Baulastträger für die Radwegeverbindungen an den Landesstraßen zu nehmen. Begründung: Der in großen Teilen schon fertiggestellte Zweirichtungsrad- und Gehweg entlang der L 3019 zwischen Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station "Kalbach" zeigte, dass bei einer späten Vorstellung (vier Wochen vor Baubeginn in einer Videokonferenz) des Projektes für die Wünsche und berechtigten Anliegen der Ortsbeiräte keine Zeit blieb und planungsstandbedingt deren Umsetzung nicht mehr möglich war. Die Zuständigkeit und Mitwirkung der Ortsbeiräte mit ihrer Sachkompetenz und Ortskenntnis sollen in Zukunft bei solchen Maßnahmen gewährt und berücksichtigt werden. Hierzu wird insbesondere auf die Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1830 Ziffer 4., verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5453 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1830 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 613 Aktenzeichen: 32-1
Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6424 entstanden aus Vorlage: OF 580/12 vom 12.01.2025 Betreff: Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten auf dem Riedberg Vorgang: B 640/20; V 942/24 OBR 12; ST 1381/24 Der Magistrat wird im Kontext der Stellungnahme ST 1381 gebeten, einen verbindlichen Zeitplan vorzulegen, bis wann die individuelle Prüfung der Schulstandorte auf dem Riedberg abgeschlossen sein wird und erste Maßnahmen zur Öffnung der Schulen für den Stadtteil umgesetzt werden können. Hierzu sind die Planungs- und Investitionsmittel bereitzustellen, die die erforderlichen Mittel für Reinigung, Gebäudesicherung, Buchungsmanagement und etwaige bauliche Anpassungen berücksichtigen . Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg leidet unter einem erheblichen Mangel an Versammlungs- und Übungsräumen für Vereine und andere Gruppen. Die Stellungnahme ST 1381 konkretisiert die allgemeinen Prinzipien des Berichts B 640 im Hinblick auf die lokale Situation, bestätigt die grundsätzliche Möglichkeit, Schulen und ggf. Kindertagesstätten für den Stadtteil zu öffnen, lässt jedoch zentrale Fragen weiterhin unbeantwortet. Ein verbindlicher Zeitplan ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die angekündigte Prüfung der Schulstandorte und die Umsetzung erster Maßnahmen im Jahr 2025 zu konkreten Verbesserungen der Situation der Bürger und Stadtteilakteure kommen. Darin sollten priorisierte Maßnahmen benannt werden, die kurzfristig realisiert werden können, beispielsweise die Nutzung der Aula der Josephine-Baker-Gesamtschule. Die Bedarfserhebung im Stadtteil sollte zum Zweck der Priorisierung konkretisiert werden, um Transparenz darüber zu schaffen, welche Räume dringend benötigt werden und welche Gruppen am meisten von einer Öffnung profitieren würden. Hierzu sollte auch der Stadtteilarbeitskreis am Riedberg eingeladen werden. Ebenso sind die Fragen nach zusätzlichen Ressourcen und der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen offen. Planungs- und Investitionsmittel sind entscheidend, um die Umsetzbarkeit sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 640 Auskunftsersuchen vom 26.04.2024, V 942 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1381 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 594 Aktenzeichen: 60-4
Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6443 entstanden aus Vorlage: OF 506/8 vom 06.01.2025 Betreff: Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat? Der Magistrat wird gebeten, schnellstens folgende Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: - Eine schnellstmögliche Wiederfreigabe des Verkehrs auf der Zubringerbrücke zum Nordwestzentrum, nötigenfalls unter Nutzung einer sicheren Übergangskonstruktion für das Brückenbauwerk; - Tägliche Geschwindigkeitskontrollen in der Titusstraße; - Die amtliche Umleitung und alle weiteren wichtigen Verkehrsdaten direkt in Navigationssysteme wie u. a. Google Maps und TomTom zu integrieren und regelmäßig zu aktualisieren; - Verkehrsversuch mit Einrichtung einer Behelfsampel an der zweispurigen Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße auf die Dillenburger Straße aus Richtung Oberursel - Optimierung der Ampelschaltungen entlang der Dillenburger Straße zwischen U-Bahnhof Heddernheim und Müllverbrennungsanlage; - Umleitung der Buslinie 251 Frankfurt Nordwestzentrum - Kronberg auf die amtliche Umleitung über die Rosa-Luxemburg-Straße/Am Ginnheimer Wäldchen; - Verstärkte Verkehrskontrollen in den Straßen Hinter der Krebsmühle und Dorfwiesenweg; - Temporäre Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende in der Höhe Titusstraße 2 oder Heddernheimer Landstraße 87. Begründung: Seit November ist aus bekannten Gründen die Zubringerbrücke von der Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring in Fahrtrichtung Norden gesperrt. Nachdem die amtliche Umleitung für den vom Nordwestzentrum (NWZ) abfließenden Verkehr anfangs über die Titusstraße geführt wurde, führt sie nach Intervention durch den Ortsbeirat jetzt über die Rosa-Luxemburg-Straße und die Straße Am Ginnheimer Wäldchen. Sie wird jedoch nicht angenommen und die meisten Fahrzeuge quälen sich zu allen Tageszeiten weiterhin durch die Titusstraße Richtung Heddernheimer Landstraße und Hessestraße, nicht zuletzt, weil Navigationssysteme wie Google Maps auf die Titusstraße führen. Mittlerweile ist die in den Neunzigerjahren verkehrsberuhigte Titusstraße (Tempo-30-Zone) und auch der Abschnitt der Heddernheimer Landstraße nördlich und südlich der Kaltmühlstraße (Tempo-30-Zone) zu einer wahren Rennstrecke verkommen, mit allen Risiken für Fußgänger und Radfahrer. Die Anwohner der genannten Straßen leiden sehr unter dem unerträglichen Zusatzverkehr und kommen mit ihren Fahrzeugen teilweise selbst nicht aus ihren Einfahrten und Straßen, um die übergeordneten Verkehrswege zu erreichen. Die Kreuzungen Heddernheimer Landstraße/Kaltmühlstraße, Heddernheimer Landstraße/Hessestraße und Hessestraße/Dillenburger Straße sind regelmäßig verstopft. Zu allem Überfluss fährt noch der Bus 251 Richtung Kronberg ohne erkennbaren Grund durch die Titusstraße, denn im Gegensatz zur Linie 29 hat dieser keinen Haltepunkt im Bereich "Zeilweg/Riedwiese" und könnte deshalb auch die amtliche Umleitung nutzen, um zur nächsten Haltestelle "Lurgiallee" an der unteren Altenhöferallee zu kommen. In weiterer Wirkung ist die Erreichbarkeit des NWZ massiv eingeschränkt, da sich der Verkehr dorthin aus Richtung Innenstadt jetzt über die Ausfahrt Dillenburger Straße einordnen muss. Dies führt auf der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße aus Richtung Oberursel auf die Dillenburger Straße häufig zu krassen Staus, die bis zur Ausfahrt Mertonviertel zurückgehen, weil die Stoppschildregelung dem Verkehr aus Richtung Innenstadt Vorrang geben muss. Aus Richtung Eschersheim kommen zusätzlich Fahrzeuge, die aus Richtung Oberursel kommend an der Müllverbrennungsanlage einen U-Turn machen, um den Ausfahrstau zum NWZ zu umgehen. Als Zusatzproblem tritt auf, dass immer mehr Ortskundige den Stau aus Richtung Oberursel umfahren und über die Krebsmühle die gesperrten landwirtschaftlichen Wege Richtung Dorfwiesenweg nutzen. Insgesamt müssen jetzt dringend Maßnahmen ergriffen werden, den unerträglichen Durchgangsverkehr maximal zu verringern. Zudem müssen die Prüfungen für eine schnellstmögliche Wiederöffnung der Zubringerbrücke zum NWZ vorangetrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1118 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6308 entstanden aus Vorlage: OF 949/10 vom 16.12.2024 Betreff: Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum seit dem 28.09.1982, dem Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 337, trotz entsprechender Festsetzung (siehe unter 3.4 Öffentliche Grünfläche) zwischen Ludwig-Ruppel-Straße und Kalbacher Niddapfad, auf dem heutigen Flurstück 13/3, offensichtlich bis heute nie ein Spielplatz errichtet wurde. Ergänzend wird der Magistrat um Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Aufgrund welcher Beschlusslage wurde die Errichtung des Spielplatzes unterlassen? 2. Gibt es beispielsweise rechtlich gebundene, alternative Ersatzmaßnahmen (z. B. auf dem jetzigen Flurstück 8/30)? 3. Innerhalb welchen Zeitraums kann dort bestenfalls ein Spielplatz errichtet werden, und was wäre deshalb hierfür (außer der Finanzierung) ergänzend noch erforderlich? Begründung: Selbst wenn der nahe gelegene Hubschrauberlandeplatz eine Errichtung anfangs noch beeinträchtigt hätte, war das mit dem Abzug der Amerikaner Anfang der Neunzigerjahre obsolet. Der Magistrat verweist in seinen Stellungnahmen immer wieder auf fehlende öffentliche Flächen. Zudem wird auf die Notwendigkeit der Festsetzung innerhalb eines Bebauungsplanes verwiesen. Beides ist aber im beschriebenen Fall gegeben. Warum die Fläche mutmaßlich nie als Potenzial erachtet wurde, ist nicht nachvollziehbar. Aufgrund des herrschenden bzw. steigenden Bedarfs an Spielplätzen in Bonames kann und muss dort schnellstmöglich etwas geschehen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 564 Aktenzeichen: 67-2
Sichere Jagd in Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2025, OF 572/12 Betreff: Sichere Jagd in Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat Kalbach-Riedberg erkennt an, dass auch in Naherholungsgebieten wie beispielsweise dem Landschaftsschutzgebiet zwischen Kalbach und Riedberg gemäß den Regeln des Bundesjagdgesetzes und der Hessischen Jagdverordnung gejagt wird. Dies vorausgeschickt wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, den Magistrat aufzufordern, gemeinsam mit den Jägern in der Stadt Frankfurt - insbesondere im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg - eine Vorgehensweise zu vereinbaren, in welcher Weise die Ausübung der Jagd auch in den Frankfurter Naherholungsgebieten so erfolgen kann, dass diese für Unbeteiligte sicher ist und Missverständnisse vermieden werden. Hierbei sollen insbesondere die Möglichkeiten für Hinweisschilder an Zugangswegen, ggf. mit Verweis auf eine Webseite mit allgemeinen Informationen zur Jagdausübung, geprüft werden. Hier ein Beispielentwurf mit besonderem Lokalkolorit: Quelle: Zeichnung von Heinrich Hoffmann (gemeinfrei) plus eigene Bearbeitung Begründung: Am 27.12.2024 fand rund um den Kätcheslachweiher bei nebligem Wetter eine Jagd statt, siehe z. B. Hessenschau.de (https://www.hessenschau.de/panorama/frankfurt-wenn-der-park-zum-jagdrevier-wird ---schuesse-erschrecken-anwohner-v2,jagd-im-park-100.html). Nach Aussagen von Anwohnern gab es hierzu vorab keine Informationen und insbesondere auch an dem Tag keine Hinweise im Jagdgebiet auf den Schusswaffengebrauch. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die Jäger umsichtig und vorsichtig vorgehen. Dennoch ist es nachvollziehbar, dass jagdunerfahrene Menschen irritiert sind, wenn sie sich unwissentlich in einem Gebiet bewegen, an dem an diesem Tag geschossen wird. Gerade Eltern bewegt dies in besonderem Maße, da Kinder durch ihr nicht immer vorhersehbares Spielen (z. B. Verstecken im Gebüsch) hier einem besonderen Risiko ausgesetzt sind. Eine temporäre Beschilderung an den Zugangswegen (im konkreten Fall wären das vier bis sechs Stellen gewesen) kann auf die Gefahr hinweisen und gleichzeitig für eine ungestörte Jagd sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 7 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, den anwesenden Jagdpächter gemäß § 62 Absatz 4 HGO anzuhören. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 572/12 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1: Einstimmige Annahme zu 2.: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErinnerung an Piktogramme vor der Judith-Kerr-Schule
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2025, OF 576/12 Betreff: Erinnerung an Piktogramme vor der Judith-Kerr-Schule Der Magistrat wird daran erinnert, die in ST 801 von 2023 zugesagten Piktogramme "Achtung, Kinder" (Verkehrszeichen 136) vor der Judith-Kerr-Schule auf der Fahrbahn in der Carl-Hermann-Rudloff-Allee anzubringen, sobald die Außentemperaturen dies erlauben. Begründung: Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vor der Judith-Kerr-Schule hatte der Ortsbeirat mit IM 3288 eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, von denen zumindest die Anbringung der Piktogramme von der Stadt Frankfurt am 24.3.2023 zugesagt, bis jetzt aber nicht umgesetzt wurde. Dies sollte nun zeitnah geschehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 576/12 einen Brief an das zuständige Amt zu schreiben. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2025, OF 579/12 Betreff: Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat 12 bittet den Magistrat, im Zusammenhang mit der Stellungnahme ST 1645 vom 09. September 2024, Planungsmittel bereitzustellen, um die Machbarkeit der Mehrzweckhalle am Standort Kalbacher Stadtpfad zu prüfen. Ferner wird in der Stellungnahme Bezug genommen auf die Alte Turnhalle als Veranstaltungsort für den Stadtteil. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen: a. Ist die bestehende Alte Turnhalle, wie in der ST 1645 und im Arbeitsgespräch mit dem Stadtplanungsamt vom 20. November 2024 beschrieben, als alternativ nutzbarer Raum für kulturelle Veranstaltungen und Versammlungen verschiedener Stadtteilakteure geeignet? b. Besteht ein barrierefreier Zugang für Stadtteilakteure (z. B. Vereine, Initiativen) zur Alten Turnhalle, im Sinne der Buchung bzw. Nutzungsrechte? Liegt die Entscheidung über die Vermietung allein beim aktuellen Mieter/vereinseitigen Betreiber, bzw. welche Kapazitäten stehen beispielsweise wochentags zwischen 17:00 Uhr und 21:00 Uhr auch für andere Stadtteilakteure realistisch zur Buchung zur Verfügung? c. Welche finanziellen Mittel und Maßnahmen sind notwendig, um den uneingeschränkten Weiterbetrieb der Alten Turnhalle für die kommenden 5-10 Jahre sicherzustellen, insbesondere hinsichtlich technischer, infrastruktureller oder sicherheitstechnischer Anforderungen? d. Beabsichtigt die Stadt potenziell den Eigenbetrieb und die Verwaltung der Alten Turnhalle, wenn sie weitere Finanzmittel investiert? Steht eine breite und barrierefreie Nutzung durch Stadtteilakteure nicht gegen die (berechtigten) Interessen des Riedberger SV als aktuellen Betreiber und Nutzer? e. Wurde eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer weiteren Sanierung und Ertüchtigung der Alten Turnhalle vorgenommen, und welche Ergebnisse liegen dazu vor? Gibt es planungsrechtliche Fragestellungen oder Hindernisse, die bei einer weiteren Sanierung und Nutzung der Alten Turnhalle zu berücksichtigen sind? Begründung: Der Bedarf für eine Mehrzweckhalle im Stadtteil Kalbach-Riedberg ist unzweifelhaft hoch. Weder am Riedberg noch in Kalbach steht unseres Erachtens eine zentrale Einrichtung für kulturelle Veranstaltungen, Versammlungen, Vereinsaktivitäten oder Ausstellungen zur Verfügung. Die bestehenden Alternativen, wie die Schulaulen, sind anders als zugesagt offensichtlich weder räumlich noch funktional für diese Zwecke ausgelegt. Die Alte Turnhalle wird derzeit als Übergangslösung genutzt, erfüllt jedoch die Anforderungen des Stadtteils nur begrenzt. Ihre Kapazitäten und ihr technischer Zustand reichen nicht aus, um Veranstaltungen wie beispielsweise die jährliche Kinderbuchmesse oder Theater- und Tanzvorführungen langfristig angemessen durchzuführen. Räumlichkeiten sind ein zentrales Thema, um Stadtteilakuteren und Bürgern die angemessene soziale Teilhabe und gesellschaftliches Engagement zu ermöglichen. Zudem könnte eine Nutzung durch breitere Stadtteilgruppen Konflikte mit den Interessen des aktuellen Betreibers aufwerfen. Eine wirtschaftliche und planungsrechtliche Prüfung der Alten Turnhalle ist notwendig, um die Eignung als längerfristige Lösung sicher zu beurteilen. Die Beantwortung der Fragen ist entscheidend, um sowohl kurz- als auch langfristige Lösungen gemeinsam mit dem Ortsbeirat für die Infrastruktur des Stadtteils zu entwickeln. Dies betrifft einerseits die Realisierung der Mehrzweckhalle und andererseits die optimale Nutzung und Erhaltung bestehender Einrichtungen wie der Alten Turnhalle. Ziel ist es, den kulturellen und gemeinschaftlichen Bedürfnissen der Bürger gerecht zu werden und eine nachhaltige Perspektive für Kalbach-Riedberg zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 579/12 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenBeseitigung des Pferdemistes auf den Feld- und Spazierwegen im Gemarkungsbereich der Ortsteile von Riedberg und Kalbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 581/12 Betreff: Beseitigung des Pferdemistes auf den Feld- und Spazierwegen im Gemarkungsbereich der Ortsteile von Riedberg und Kalbach In den vergangen Monaten häuften sich die Beschwerden der Spaziergänger*innen und Radfahrer*innen, insbesondere von Familien mit kleineren Kindern, die sich durch den verstärkt auf den Spazierwegen vorhanden Pferdemist beeinträchtigt fühlen. Daher möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, 1. ob - ähnlich der Hundekotbeseitigungspflicht und bei Zuwiderhandlung einhergehenden Bußgeldes - für die Pferdebesitzer*innen eine Beseitigungspflicht der Pferdeäpfel auferlegt werden oder das Anlegen eines Auffangbeutels für Pferdeäpfel zwingend vorgeschrieben werden kann oder 2. alternativ die Aufstellung von Sammelbehältern für Pferdeäpfel in Absprache mit den Reitern der hiesigen Reitanlage zu veranlassen. Begründung: In dem Innenstadtbereich der Stadt Frankfurt am Main ist bei z. b. Faschingsumzügen regelmäßig festzustellen, dass die Pferdegespanne Auffangbeutel angelegt bekommen. Daher ist nicht nachvollziehbar, warum diese Maßnahme nicht auch für die Frankfurter Stadtteile in Stadtrandlage angezeigt ist. Die Verschmutzung stellt neben der Beeinträchtigung der Spaziergänger*innen auch eine Gefährdung der Radfahrer*innen - insbesondere bei Dunkelheit/Nässe- dar, da es sich in der Regel um unbeleuchtete Wege handelt. Bei Sammelbehältern, die im Bereich von Berkersheim anzutreffen sind, kann sich die Bevölkerung u. a. jederzeit für den eigenen Gartenbedarf bedienen. https://www.fnp.de/frankfurt/berkersheim-bereitgestell t-falls-etwas-faellt-13847724.html Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 581/12 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHundekotbeutelspender auf dem „Topographischen Weg“
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 582/12 Betreff: Hundekotbeutelspender auf dem "Topographischen Weg" In den letzten Wochen wurden die Zugänge von dem Baugebiet "Berghöfe" zum "Topographischen Weg" vollendet. Dies bietet sich für die Anwohnenden zum Spazierengehen - mit oder ohne Hund - an. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob im Bereich der Übergänge vom Baugebiet in den "Topographischen Weg" zwei Hundekotbeutelspender aufgestellt werden können. Begründung: Die Hinterlassenschaften der Hunde können durch die Hundehalter so jederzeit bequem aufgesammelt und in die umliegenden Mülleimer verbracht werden. Durch den Bezug der "Berghöfe" leben auch mehr Hunde in den dortigen Familien. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 582/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 582/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenSpielplätze in Kalbach ertüchtigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2024, OM 6272 entstanden aus Vorlage: OF 567/12 vom 19.11.2024 Betreff: Spielplätze in Kalbach ertüchtigen Der Magistrat wird gebeten, die drei Spielplätze in Kalbach zu ertüchtigen. Begründung: Der Piratenspielplatz im Freizeitpark Kalbach ist ein sehr beliebter, stark frequentierter Spielplatz. Doch leider fehlen am Eingang, gegenüber dem großen Piratenklettergerüst, zwei Bänke. Stehend kann man die kletternden Kinder nicht lange beaufsichtigen, und Kinder können lange klettern. Der kleine Spielpatz am Schlittenberg hat keine große Auswahl an Spielgeräten. Für die ganz Kleinen gibt es da nur eine Rutsche und ein Wackeltier. Das ist sehr wenig, aber mit einer Babyschaukel würde der kleine Spielpatz für die kleinen Besucher etwas interessanter. Der Pavillon im Freizeitpark Kalbach ist bei den Jugendlichen sehr beliebt, sie haben in Kalbach auch nichts anderes. Die Jugendlichen wünschen sich eine fest montierte Tischplatte rund um den Mittelpfosten des Pavillons. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 565 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2
Kleingartenanlage „Kreuzerhohl“
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.12.2024, OA 519 entstanden aus Vorlage: OF 570/12 vom 24.11.2024 Betreff: Kleingartenanlage "Kreuzerhohl" Der Kleingartenverein Riedberg e. V. wurde im Januar 2019 beim ersten Treffen mit dem Grünflächenamt mit einer ersten Planung durch ein vom Grünflächenamt beauftragtes Planungsbüro konfrontiert. In die Planungen wurde der Verein bis dahin nicht einbezogen. In diesem Vorschlag war lediglich eine, zudem hochpreisige Hüttenart vorgesehen. Dies wurde von der Stadtgruppe der Kleingärtner und dem Kleingartenverein Riedberg e. V. als nicht praktikabel abgelehnt. Der Verein hat später eine eingeschränkte Hüttenauswahl akzeptiert, da dies die Voraussetzung für weitere Gespräche war. Als Gegenleistung wurden dem Verein Plattenfundamente versprochen, die dann auch gleich die Hüttenpositionen festgelegt hätten. 2020/2021 blieben die Pläne während Corona liegen. Als nach Pandemie-Ende das Grünflächenamt die Arbeit wieder aufnahm, waren die Kosten gestiegen. Ohne Rücksprache mit dem Kleingartenverein Riedberg e. V. hat die Stadt dann u. a. die Hüttenfundamente aus dem Paket entfernt, um Kosten zu sparen. Zu keinem Zeitpunkt wurde schriftlich begründet, warum für den Kleingartenverein Riedberg e. V. als 112. Verein der Stadtgruppe der Kleingärtner hinsichtlich der Hüttengestaltung andere Regeln gelten sollen. Nach der Insolvenz des zuerst beauftragten Bauunternehmens und Neuausschreibung konnte der Verein darlegen, dass die Kosten der maßgeschneiderten Hüttentypen unverhältnismäßig hoch sind. Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen lag zu dem Zeitpunkt der Einstiegspreis für eine S echs-Quadratmeter-Hütte bei rund 6.000 Euro. Daraufhin wurde nun gebilligt, dass rechteckige Grundformen erlaubt sein sollen, um auch Hütten "von der Stange" zu ermöglichen. Dies war bereits 2019 die Planung des Vereins. Warum nun weiterhin nur eine Dachform zugelassen ist, wurde nicht begründet. Da dem neuen Verein mit seinen Mitgliedern bereits hohe Kosten durch eine Ersterrichtung (Stromzähler, Fundamente, Bepflanzung etc.) entstehen, sollte eine weitere unnötige Kostensteigerung vermieden werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten: 1. Warum gibt das Grünflächenamt eine einheitliche Dachform vor? 2. Warum weichen die Auflagen (Farbkonzept, Baufenster, Hüttenform) für den Kleingartenverein Riedberg e. V. von den anderen mehr als 100 Kleingartenanlagen ab? 3. Wann ist mit der Übergabe der Anlage an die Kleingärtner zu rechnen? Begründung: Durch die Auflagen der Stadt reduziert sich das Angebotsspektrum an Gartenhütten und führt zu unnötiger Zeitverzögerung mit zusätzlichen finanziellen Belastungen für die künftigen Pächter. Es wird eine unnötige Bürokratisierung und Regelungstiefe geschaffen, die zusätzlich auch noch vom Grünflächenamt kontrolliert werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 129 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.01.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 519 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 509 keine Mehrheit gefunden hat und somit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 519 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OA 519 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5707, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 67-1
Stadtbezirk „Riedberg“ bzw. „Riedberg-West“ und „Riedberg-Ost“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2024, OM 6271 entstanden aus Vorlage: OF 566/12 vom 25.11.2024 Betreff: Stadtbezirk "Riedberg" bzw. "Riedberg-West" und "Riedberg-Ost" Der Magistrat wird gebeten, spätestens nach der Kommunalwahl 2026 den derzeitigen Stadtbezirk Kalbach-Riedberg in zwei oder drei Stadtbezirke aufzuteilen. Bei einer Aufteilung in zwei Bezirke sollte es künftig einen Stadtbezirk "Kalbach" (Nr. 650) und einen Stadtbezirk "Riedberg" (Nr. 651) geben. Ist eine Aufteilung in drei Bezirke möglich, so wird vorgeschlagen, den Riedberg entlang der Altenhöferallee als Grenze in einen Stadtbezirk "Riedberg-West" und "Riedberg-Ost" aufzuteilen. Begründung: Die Arbeitsbelastung der Stadtbezirksvorsteherin Kalbach-Riedberg liegt weit über dem Frankfurter Durchschnitt. Im Nordend zum Beispiel gibt es sechs Stadtbezirksvorsteher für ca. 54.000 Einwohner, während Kalbach-Riedberg mit gut 22.000 Einwohnern von nur einer Stadtbezirksvorsteherin verantwortet wird. Auch Nachbarstadtteile wie Heddernheim oder Niederursel werden bei weniger Einwohnern von je zwei Stadtbezirksvorstehern versorgt. Eine Aufteilung des Riedbergs entlang der Altenhöferallee würde dafür sorgen, dass die verschiedenen Seniorenwohnanlagen auf beide Stadtbezirke verteilt wären und somit sich auch die Arbeit für Glückwünsche an Jubilare gut verteilen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 304 Aktenzeichen: 12
Auskunft über die Trinkwasserqualität während des Einsatzes von Chlorbleichlauge
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2024, OM 6273 entstanden aus Vorlage: OF 569/12 vom 25.11.2024 Betreff: Auskunft über die Trinkwasserqualität während des Einsatzes von Chlorbleichlauge Der Magistrat wird gebeten, eine transparente Darstellung der Messungen vorzunehmen und Auskunft über die Kontrollwerte des Trinkwassers, die von Beginn der Wartungsarbeiten der Behälteranlage Heiligenstock bis zum Ende der Zugabe der Chlorbleichlauge vorgenommen wurden, zu geben. Wie hat sich die Belastung des Trinkwassers während der Zugabe der Chlorbleichlauge verändert und sind Grenzwerte überschritten worden? Wurde durch die Zugabe der Chlorbleichlauge die Chlorgrenzwerte überschritten? Von der Maßnahme war u. a. Kalbach-Riedberg betroffen. Begründung: Die Mainova berichtete am 07.10.2024 über einen Rohrschaden in der Behälteranlage Heiligenstock. Im Zuge der Instandsetzung wurde "in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt vorsorglich in geringem Umfang Chlorbleichlauge zur Desinfektion zugegeben" (Quelle: https://www.mainova.de/de/ihre-mainova/presse/pressemitteilungen/2024/desinfekti on-des-trinkwassers-im-frankfurter-norden--142902). Am 23.11.2024 war dem Pressebericht der FNP zu entnehmen, "im Laufe der zweiten Dezemberwoche (9. bis 14. Dezember) wolle Hessenwasser die Desinfizierung einstellen" (Quelle: https://www.fnp.de/frankfurt/trinkwasser-in-frankfurt-riecht-noch-laenger-nach-c hor-93428661.html). In der Bevölkerung besteht eine hohe Sensibilität über die Zugabe von Chlor im Trinkwasser, was durch eine deutliche Veränderung des Geruchs spürbar ist. Um der Verunsicherung entgegenzuwirken, sollten über die allgemeinen Pressemeldungen hinaus die konkret vorliegenden Messwerte des Trinkwassers und die Auswirkungen auf die Qualität und Grenzwerte zur Trinkwasserverordnung offengelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 446 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 91-50
Förderung von Stadtteilfesten in Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.11.2024, OF 571/12 Betreff: Förderung von Stadtteilfesten in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92) und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 499 (E 160) gebeten, aus diesem Sonderetat die Interessengemeinschaft zur Förderung des Riedberges e. V. (IG Riedberg) und den Kerbeverein Kalbach e. V. jeweils mit einem Höchstbetrag von bis zu 3.000 Euro zu unterstützen, um die Durchführung von Veranstaltungen, die der traditionellen Stadtteilkultur dienen, zu unterstützen, konkret die beiden Weihnachtsmärkte 2024 in Kalbach und Riedberg. Die IG Riedberg organisiert jedes Jahr zusammen mit weiteren Riedberger Vereinen ein großes Sommerfest und den Riedberger Weihnachtsmarkt. Die gemeinsame Organisation sorgt zwar für geteilte Kosten, wegen der vielen neuen Vorschriften sind in den letzten Jahren aber auch die Kosten zur Durchführung der Veranstaltungen in die Höhe geschossen, so dass diese finanziell kaum zu stemmen sind. Daher musste der Weihnachtsmarkt 2023 letztlich unter großem Bedauern abgesagt werden. Gleiches gilt für den Kerbeverein Kalbach, der neben der traditionellen Kerb auch das Talstraßenfest und den Kalbacher Weihnachtsmarkt federführend und mit Unterstützung weiterer Vereine des Stadtteils durchführt. Die Ausgaben für Sicherheitsmaßnahmen, Strom, Wasser, GEMA usw. belasten bzw. gefährden die Durchführung von traditionellen Festen wie der Kerb im besonderen Maße. Begründung: Es handelt sich um nichtkommerzielle Feste mit langer Tradition, die von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht werden und die durch ihre vielfältigen Angebote für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene für Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Volt Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 14 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Schmidt gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat. Beschluss: Initiative OI 83 2024 Die Vorlage OF 571/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke
Weiter lesenBuschwerk neben der U-BahnStrecke Riedberg-Kalbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.11.2024, OF 568/12 Betreff: Buschwerk neben der U-Bahn-Strecke Riedberg-Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Brief mit folgendem Inhalt an die VGF zu senden: Sehr geehrte Damen und Herrn, am Ostende des Bonifatiusparks verläuft die Strecke der Linie U9 höhengleich und nah am Park. Spielende Kinder, aber auch Hunde von der dort ausgewiesenen Hundewiese, könnten dadurch auf die Gleise und in Gefahr geraten, was Unfälle oder Notbremsungen auslösen kann. Daher bitten wir Sie - ggf. in Abstimmung mit der Stadt Frankfurt -die U-Bahn-Strecke zum Park hin durch Buschwerk abzusichern. Dies könnte ähnlich zum Buschwerk weiter nördlich (siehe Skizze) geschehen. Dichtes Buschwerk neben der Strecke kann in wenigen Jahren für einen guten Schutz sorgen. Die Kosten sind vergleichsweise gering und zusätzlich wird auch etwaigen Schleichwegen über die Gleise entgegengewirkt. Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Siehe Brieftext. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 568/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHundekottütenspenderbox Am Markstein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6092 entstanden aus Vorlage: OF 563/12 vom 28.10.2024 Betreff: Hundekottütenspenderbox Am Markstein Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung des Weges Am Markstein in die Straße An der Bergstraße eine zusätzliche Hundekottütenspenderbox ("Dogstation") und eine "Müllgarage" (größerer Mülleimer mit darin stehender Mülltonne) aufzustellen, z. B. im Bereich der dort platzierten "Stellvertreter" (versetzbare Beton-Poller). Begründung: Die Lage am Feldrand Kalbachs wird stark von Hundebesitzern frequentiert, die nicht immer entsprechende Kotbeutel mitführen. Ein möglicher Pate zur Befüllung der "Dogstation" ist der Ortsvorsteherin bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 157 Aktenzeichen: 67-0
Rechenzentren „Am Martinszehnten“ in die lokale Wärmeplanung einbeziehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6090 entstanden aus Vorlage: OF 557/12 vom 21.10.2024 Betreff: Rechenzentren "Am Martinszehnten" in die lokale Wärmeplanung einbeziehen Vorgang: M 118/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Abwärme der im Gewerbegebiet "Am Martinzehnten" stehenden beiden Rechenzentren für die kommunale bzw. lokale Wärmeplanung für die dortigen Gewerbeunternehmen als Wärme- und Produktionsenergie technisch nutzbar wäre. Begründung: Im Zuge der angestrebten Klimaneutralität sind alle Energieeinsparpotenziale in Betracht zu ziehen, die lokal auf kurzen Wegstrecken den möglichen Nutzern zur Verfügung gestellt werden sollten. Die Abwärmenutzung von Rechenzentren wird auch in Frankfurter Stadtteilen mittels einer Machbarkeitsstudie geprüft. Die Möglichkeiten im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" sind bisher davon unberührt und deshalb auch zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 156 Aktenzeichen: 79-3
Miyawaki Mini-Wäldchen auf dem Nelly-Sachs-Platz realisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6093 entstanden aus Vorlage: OF 564/12 vom 21.10.2024 Betreff: Miyawaki Mini-Wäldchen auf dem Nelly-Sachs-Platz realisieren Vorgang: NR 659/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; OA 380/23 OBR 12; B 117/24; B 258/24 Unter großem öffentlichen Interesse wurde im Sommer 2024 der "Tiny Forest" in Eckenheim eröffnet. Dabei handelte es sich um keine versiegelte, sondern um eine ungenutzte Fläche, die nach dem Prinzip eines Miyawaki Mini-Wäldchen entwickelt wurde. Allerdings ergibt sich aus der Vorlage B 335, dass bevorzugt für Mini-Wäldchen eine Entsiegelung stattfinden soll. Daher ist der Riedberg hierfür - Ziffer 3. der Vorlage NR 659 - insbesondere durch die nebenan liegende Schule (Josephine-Baker-Gesamtschule) bestens geeignet. Nach nun eineinhalb Jahren (NR 659) der ausgiebigen Prüfung und Planung sollte nunmehr eine zeitnahe Umsetzung erfolgen, um das Mikroklima zu verbessern. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. unter Bezugnahme auf die drei o. g. Zwischenberichte nunmehr die Realisierung des einstimmig beschlossenen Standortes gemäß Anregung vom 14.07.2023, OA 380, unter Einbeziehung der umrundeten Anpflanzung von rund 90 Quadratmetern die Errichtung eines Miyawaki Mini-Wäldchen aufzunehmen und 2. sollten gegebenenfalls vonseiten des Magistrates weitere Standorte gewünscht sein, die Errichtung eines Miyawaki Mini-Wäldchen für den Platz zwischen Gymnasium Riedberg, Jugendhaus und Turnhalle zu realisieren. Begründung: Beide Standorte bieten ausreichend Platz für eine Verbesserung des Mikroklimas und stehen ohne weitere Zeitverzögerung aktuell zur Verfügung, sodass eine Ausschreibung zur Entsiegelung und Bepflanzung veranlasst werden kann. Der erste Standort ist dem Magistrat bereits seit Juli 2023 bekannt. Allerdings war der Presse mehrfach zu entnehmen, dass vonseiten der städtischen Ämter weitere Standorte gesucht werden. Daher gibt es einen weiteren Vorschlag. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 659 Anregung vom 14.07.2023, OA 380 Bericht des Magistrats vom 15.03.2024, B 117 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 258 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 307
U4-Lückenschluss: Variante 3i umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.11.2024, OA 503 entstanden aus Vorlage: OF 556/12 vom 28.10.2024 Betreff: U4-Lückenschluss: Variante 3i umsetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Planung des U4-Lückenschlusses die Variante 3i (direkte Campusanbindung) möglichst zeitnah mit der Maßgabe umzusetzen, dass das Angebot der U8 nach Inbetriebnahme nicht reduziert wird. Begründung: Der Lückenschluss der D-Strecke der Stadtbahn hat für den Ortsbezirk 12 eine hohe Relevanz. Eine Direktverbindung von Kalbach-Riedberg zum Hauptbahnhof und die Entlastung der A-Strecke der Stadtbahn sind notwendig, um den ÖPNV durch kürzere Fahrzeiten und weniger Umsteigen attraktiver zu machen und die steigenden Fahrgastzahlen aufzunehmen. Die am 26.09.2024 vorgestellte Machbarkeitsstudie belegt eindeutig, dass es sich bei der Variante 3i um die am besten geeignete handelt. Neben den geringen Auswirkungen auf Grundwasser und Baumbestand liegt der Vorteil der Variante 3i aus Sicht des Ortsbeirates 12 in der schnellen Anbindung des Uni Campus Westend, ohne umständlichen Fußweg von der Station "Botanischer Garten" der Varianten 1a und 1c, der bei Dunkelheit ein mutmaßlich geringes Sicherheitsgefühl bietet. Die Fahrzeit der längeren Variante 3i ist mündlichen Aussagen durch Expert*innen der SBEV zufolge nur vernachlässigbare 20 Sekunden länger. Die Verlängerung der U4 soll eine Ergänzung sein und darf keine Reduktion des Taktes der U8 zur Folge haben. Eine dicht getaktete, umsteigefreie Verbindung zur Hauptwache und den Stadtteilen entlang der Eschersheimer Landstraße mit einigen weiterführenden Schulen sind weiterhin sehr wichtig für die Bürger*innen von Kalbach-Riedberg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.03.2025, B 101 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2, 8, 9 Versandpaket: 13.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.12.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 503 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage OA 503 wird zugestimmt. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OA 503 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage OA 503 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5478, 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 02.12.2024
Kommunale Wärmeplanung
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.11.2024, OA 504 entstanden aus Vorlage: OF 558/12 vom 21.10.2024 Betreff: Kommunale Wärmeplanung Vorgang: OM 2660/22 OBR 12; OM 4527/23 OBR 12; M 118/24 Laut dem Bundesgesetz "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" vom 17.11.2023 (in Kraft getreten am 01.01.2024) und des H essischen Energiegesetzes vom 29.11.2023 sind Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern verpflichtet, bis zum 30.06.2026 eine kommunale Wärmplanung zu erstellen. Diese hat die Stadt Frankfurt mit der Vorlage vom 30.08.2024, M 118, zum spätmöglichsten Zeitpunkt 30.06.2026 nun auf den Weg gebracht. Eine Informationsveranstaltung hat hierzu stattgefunden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. gemäß der Vorlage M 118 Zeitfenster einzubauen, bis wann einzelne Schritte erfolgt sein müssen, um gegebenenfalls rechtzeitig nachjustieren zu können, 2. ferner auch u. a. die nördlichen Stadtteile, insbesondere Kalbach und die am Riedberg südlich des Bonifatiusparks liegenden Wohngebiete, in die Planung einzubeziehen, die heute noch als weiße Flächen in der kommunalen Wärmeplanung auftauchen, und 3. alle bereits existierenden Vorschläge der Ortsbeiräte hierzu einzubeziehen und zu berücksichtigen. Begründung: Sollte die Errichtung z. B. einer Taskforce Wärmeplanung mehr Zeit beanspruchen als im Voraus möglicherweise angedacht, muss evtl. an anderer Stelle Zeit eingespart werden. Die Vorlage M 118 gibt hierzu keinerlei zeitlichen Rahmen vor. Da in vielen Bereichen Frankfurts Hauseigentümer*innen in den nächsten Jahren planen, eine neue Heizung einzubauen, muss im ganzen Stadtgebiet transparent nachvollziehbar sein, welche künftige Möglichkeit es gibt, z. B. an das Fernwärmenetz, Blockheizkraftwerk etc. angeschlossen zu werden. Im Laufe der Jahre haben viele Ortsbeiräte, z. B. für Rechenzentren oder auch für eine Biogasanlage (OM 2660) Vorschläge eingereicht, die es zu berücksichtigen gilt. Die Kommunale Wärmeplanung in der Vorlage M 118 wird grundsätzlich begrüßt, allerdings enthält die Studie im Anhang der Vorlage M 118 teils Fehler, teils auch Fehleinschätzungen. - In Anlage 1, Seite 29, Abbildung 6 fehlen die Rechenzentren am Martinszehnten in der Übersicht der Rechenzentrumscluster. - In der gleichen Abbildung wird der Bereich südlich des Bonifatiusparks am Riedberg als bereits erschlossenes Gebiet dargestellt. Das ist leider fehlerhaft. In diesem Gebiet wird derzeit mit Gas geheizt. Die Heizungen (Baujahre ca. 2000 bis 2005) kommen langsam in die Jahre und eine Reihe von Anwohnern hat auch bereits ihr Interesse signalisiert, von Erdgas auf Fernwärme umzurüsten, wenn diese angeboten wird. - Fehlend in dieser Darstellung (und auch in Anlage 2, Seite 53, Abbildung 12 und Seite 62, Abbildung 16) ist ganz Kalbach. Der Baubestand Kalbachs ist in der Regel schon einige Jahrzehnte alt, sodass die Wärmedämmung oft nicht heutigen Standards entspricht. Die Siedlungsstruktur entlang weniger Straßen und mit gering ausgeprägter Flächigkeit spricht für eine Erschließung mit vertretbarem Aufwand, sodass eine Wirtschaftlichkeit der Umrüstung vermutet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2660 Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4527 Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 389 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 13.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.11.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 504 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5479, 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 28.11.2024 Aktenzeichen: 79-1
Machbarkeitsstudie zur BAB 5: Vorstellung in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung für die betroffenen Ortsbeiräte Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 346
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.11.2024, OA 506 entstanden aus Vorlage: OF 565/12 vom 21.10.2024 Betreff: Machbarkeitsstudie zur BAB 5: Vorstellung in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung für die betroffenen Ortsbeiräte Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 346 Vorgang: OM 4189/23 OBR 7; OM 4310/23 OBR 12; ST 2205/23; ST 2219/23; OA 431/24 OBR 12; OA 438/24 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Bezugnahme auf die Stellungnahmen vom 30.10.2023, ST 2205 (OM 4189) sowie ST 2219 (OM 4310, OA 431 und OA 438), die Autobahn GmbH aufzufordern, die Machbarkeitsstudie in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung den betroffenen Ortsbeiräten vorzustellen und zu erläutern. Begründung: Politik lebt von Transparenz. Gerade in solchen einschneidenden Bereichen ist eine rechtzeitige Information der politischen Gremien und der Bürgerinnen und Bürger notwendig, um ein Vorhaben, welches durch eine Machbarkeitsstudie bereits gedacht ist, offenzulegen und mit den betroffenen Menschen rechtzeitig zu diskutieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 346 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4189 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4310 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2205 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2219 Anregung vom 19.01.2024, OA 431 Anregung vom 06.02.2024, OA 438 Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 342 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 13.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.12.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 497 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 506 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 497 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 506 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5561, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 66-0
Buslinie 29 beschleunigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6089 entstanden aus Vorlage: OF 555/12 vom 28.10.2024 Betreff: Buslinie 29 beschleunigen Vorgang: OM 333/21 OBR 12; ST 1598/21 Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der internen Prüfungen zur Beschleunigung der Buslinie 29 - wie in Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1598, angekündigt - zu berichten und bei positivem Ergebnis die Beschleunigung umzusetzen. Konkret bietet sich die Beschleunigung an folgenden Kreuzungen an: - Einmündung Am Weißkirchener Berg in die L 3019 in Richtung Riedberg; - Einmündung Altenhöferallee in die L 3019 (beide Richtungen); - Einmündung der Carl-Hermann-Rudloff-Allee in die Riedbergallee (Richtung NWZ); - Einmündung Zur Kalbacher Höhe in die Marie-Curie-Straße (beide Richtungen); - Einmündung Marie-Curie-Straße in die Lurgiallee (beide Richtungen). Begründung: Die Buslinie 29 hat seit ihrer Führung über den Westflügel einen sehr langen Laufweg und ist dadurch als Zubringer zur U-Bahn und für innerörtliche Verbindungen nicht so attraktiv, wie sie sein könnte. An der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee zeigt die Funksteuerung durch Busse aus der Graf-von-Stauffenberg-Allee deutlich die Vorzüge solch einer Beschleunigung. In der Vorlage OM 333 wurde unter Ziffer 5. die Beschleunigung der Buslinie angeregt. Dies wurde in obiger Stellungnahme auch als sinnvoll beurteilt. Es folgten aber keine weiteren Fortschritte in dieser Sache. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 333 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1598 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 738 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 379
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.11.2024, OA 505 entstanden aus Vorlage: OF 559/12 vom 21.10.2024 Betreff: Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 379 Vorgang: B 288/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Zuge des endgültigen Berichtes die Dringlichkeit der ausgewählten Plätze zu prüfen, da nach den Planungen und allen Berichten für den Ortsbeirat 12 der Riedbergplatz an erster Stelle stand, und 2. in diesem Zusammenhang auch dringend die zeitliche Bereitstellung der Bundesmittel in Höhe von 500.000 Euro zu überprüfen. Begründung: Aus dem Zwischenbericht B 288 ergibt sich nun eine Gewichtung nach vordringlich und besonders dringlich. Dies würde für den Riedbergplatz bedeuten, dass dieser sich nun erst an vierter Stelle befindet. Da maximal ein Platz pro Jahr aktuell umgestaltet wird, bedeutet eine weitere zeitliche Verzögerung für den Riedbergplatz eine Überarbeitung der Kosten, unabhängig von den negativen Auswirkungen für das Stadtklima. Ferner ist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass möglicherweise die zur Verfügung stehenden 500.000 Euro aus Bundesmitteln nicht mehr abrufbar sein könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 379 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 572 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 13.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.11.2024, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 505 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 379 = Zurückweisung, OA 505 = Annahme) 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.12.2024, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 379 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 505 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Sonstige Voten: AfD (B 379 = Kenntnis, OA 505 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (B 379 und OA 505 = Kenntnis) 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 505 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 513 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 379 = Zurückweisung, OA 505 und OA 513 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 505 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 513 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5562, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 67-0
Mehrgenerationenwohnhaus in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6086 entstanden aus Vorlage: OF 550/12 vom 24.10.2024 Betreff: Mehrgenerationenwohnhaus in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile Vorgang: B 191/23 Der Magistrat wird gebeten, in Kalbach, auf dem Grundstück im Brombeerfeld/Lange Meile, auf welchem ursprünglich eine Seniorenwohnanlage gebaut werden sollte, siehe Vorlage B 191, durch einen geeigneten öffentlichen Bauträger, z. B. ABG, die Fläche erwerben zu lassen, ein Haus zu bauen und die Nutzung als Mehrgenerationenwohnanlage über geeignete rechtliche Rahmenbedingungen sicherzustellen. Das Konzept soll vor Umsetzungsbeginn dem Ortsbeirat 12 vorgestellt werden. Begründung: Auf einem Teil dieses Grundstückes wurde zwar eine Wohnanlage, aber keine Seniorenwohnanlage gebaut. Um der Maßgabe der Stadt (B 191) zu folgen, an dieser Stelle eine Seniorenwohnanlage zu bauen, bietet sich eine moderne Lösung an: der Bau eines Mehrgenerationenwohnhauses. Altenwohnheim, Altersheim, das war, so glaubte man von den 50er-Jahren bis heute, die moderne Lösung. Eine Lösung, die in einer modernen sozialen und menschlichen Gesellschaft nicht akzeptabel ist. In einer zivilisierten Gesellschaft ist es ein No Go, dass Senioren separiert werden. Allein das Wort Altenwohnanlage ist diskriminierend und ja, es ist abwertend. Menschen, die noch selbst einkaufen und kochen können, die zwar von Fall zu Fall von hohem Alter sind, aber noch über sich selbst bestimmen können, sollten die Möglichkeit erhalten, in der gewohnten Umgebung inmitten von Familien, Kindern und Jugendlichen zu wohnen. Eine solche Lösung ist für die Senioren würdevoll und menschlich. Man sollte für unsere Mütter und Väter mehr übrighaben, als sie in einem speziellen Haus zu separieren. Sie gehören in unsere Mitte. Hier ist die Kommunalpolitik gefragt. Forschung zum Altern im Quartier ist wichtig für eine zukunftsorientierte Kommunalpolitik: Viele Studien haben bestätigt, dass generationen- bzw. altersfreundliche Städte und Quartiere im Fokus einer nachhaltigen kommunalen Planung stehen sollten. Längst gibt es Kooperationsprojekte zwischen der Stadt Frankfurt und gemeinnützigen Vereinen, wie auch am Riedberg, in Harheim und Niederrad. Die Wissenschaft ist schon seit einiger Zeit dahintergekommen, dass Senioren, wenn sie in ihrer gewohnten Umgebung und in einer Hausgemeinschaft leben, bei Jung und Alt, sich länger seelisch und körperlich wohlfühlen als in Gemeinschaft Gleichaltriger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 191 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 226 Antrag vom 11.04.2025, OF 598/12 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6884 Aktenzeichen: 63-00
Drainage an der unteren Kätcheslach instand setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6085 entstanden aus Vorlage: OF 549/12 vom 28.10.2024 Betreff: Drainage an der unteren Kätcheslach instand setzen Der Magistrat wird gebeten, den Drainage-Durchlass am Verbindungsweg vom Kätcheslachweiher zum Kalbacher Stadtpfad (In der Kätcheslach, etwa auf Höhe des Pfostens des Kinderwanderwegs) instand zu setzen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Drainage an der markierten Stelle unter dem asphaltierten Weg ist seit Längerem verstopft, wodurch sich Regenwasser auf dem nördlich davon gelegenen Feld staut und das Pflanzenwachstum auf einer größeren Fläche verhindert, wie im Bild (aufgenommen nach etlichen regenfreien Tagen!) sichtbar. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 614 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fußgängerüberweg vor Am Burghof 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6062 entstanden aus Vorlage: OF 912/10 vom 21.10.2024 Betreff: Fußgängerüberweg vor Am Burghof 5 Die Straße Am Burghof ist als einzige verbindende Straße in Richtung Frankfurter Berg entsprechend stark frequentiert. Insbesondere bewegungseingeschränkte Personen, welche von der nördlichen Seite kommend die Bushaltestelle "Alt-Bonames" sicher erreichen wollen, sind derzeit sehr verunsichert. Bürgerinnen und Bürger haben den Ortsbeirat 10 zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass auf Höhe der Straße Am Burghof 5 eine sichere Querung fehlt. Ferner weist der aktuelle Schulweg, für die von der südlichen Seite der Straße Am Burghof kommenden Kinder eine ungesicherte Querung vor der Homburger Landstraße 623 aus. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen Fußgängerüberweg auf Höhe der Straße Am Burghof 5 einzurichten. Die Schulwegkommission wird im Anschluss daran gebeten, den Schulwegplan anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 407 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Halteverbot an der Josephine-Baker-Gesamtschule
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 554/12 Betreff: Halteverbot an der Josephine-Baker-Gesamtschule Der Magistrat wird gebeten, am Wendehammer der Gräfin-Dönhoff-Straße ein Halteverbot (Verkehrszeichen 283) auszuweisen. Begründung: Der Wendehammer der Gräfin-Dönhoff-Straße wird leider immer wieder als Fläche zum Halten und Parken missbraucht. Dies führt mitunter zu unerfreulichen Stauungen in dieser Sackgasse und gefährdet auch die Nutzung der Feuerwehrzufahrt zum Schulgelände. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 554/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 554/12 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLandschaftspflegerische Maßnahme an der Kätheslachmulde
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 560/12 Betreff: Landschaftspflegerische Maßnahme an der Kätheslachmulde Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief folgenden Inhaltes zu schreiben: Der Magistrat wird gebeten durch seine zuständigen Ämter die Kätcheslachmulde beginnend vom Überlaufbauwerk Kätheslachweiher bis zum Kalbacher Stadtpfad landschaftspflegerisch freizuschneiden. Begründung: Bei Starkregenereignissen muss die Mulde ihre entwässerungstechnischen Aufgaben erfüllen, daher ist ein Rückschnitt nötig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 560/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenProtestcamp in der Talstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2024, OF 551/12 Betreff: Protestcamp in der Talstraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie lange das Protestcamp in der Talstraße, gegenüber der Firma Carbone, noch geduldet wird und welchen Sinn verfolgt diese Aktion. Begründung: Vor einigen Jahren wurde dieses Protestcamp von der Stadtverwaltung vom Ostbahnhof nach Kalbach verlegt. Das Camp steht auf einem Grundstück der Stadt Frankfurt und wirkt sehr verwahrlost. Wer wohnt da, wie sind die sanitären Gegebenheiten und wird das Camp vom Ordnungs- bzw. vom Gesundheitsamt kontrolliert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 551/12 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenSchaukästen Am Bonifatiusbrunnen/Ecke Zur Kalbacher Höhe
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5929 entstanden aus Vorlage: OF 547/12 vom 22.08.2024 Betreff: Schaukästen Am Bonifatiusbrunnen/Ecke Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, rechtzeitig vor dem Baubeginn der neuen Kita Sonnenwind die Schaukästen (Ortsbeiratsschaukasten und Schaukästen der Fraktionen) zu versetzen. Unter Beteiligung des Ortsbeirates sollte ein neuer Standort in unmittelbarer Nähe und an gut frequentierter Stelle gesucht werden. Dieser könnte z. B. neben den beiden Bushaltestellen "Am Bonifatiusbrunnen" sein. Begründung: Um auch während der Bauphase der Kita Sonnenwind die Information der Bürger*innen über die Tätigkeiten des Ortsbeirates und der Fraktionen zu gewährleisten, ist eine rechtzeitige Versetzung einzuplanen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 72 Sonstiger Antrag vom 11.02.2025, OS 52/12 Beratung im Ortsbeirat: 12
Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der OttoSchottStraße 8 herstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5927 entstanden aus Vorlage: OF 542/12 vom 02.09.2024 Betreff: Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen Der Magistrat wird gebeten, vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der Otto-Schott-Straße 8 Flächen zum regulären Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen zu schaffen. Dies kann zum Beispiel durch die Einrichtung einer Kurzparkzone oder gegebenenfalls Kennzeichnung einer Fläche mit dem Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) geschehen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die beiden als Fußgängerüberwege gekennzeichneten Flächen erhalten bleiben. Begründung: Die Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8, die auch weitere Dienstleistungen wie Änderungsschneiderei, Schusterei und einen Paketabholdienst anbietet, gehört zu den wichtigen Einrichtungen der Nahversorgung am Frankfurter Riedberg. Da an dieser Stelle ein regelmäßiger Autoverkehr mit Paketdiensten, Wäschereiwagen sowie zahlreichen Kundinnen und Kunden, die größere Wäschemengen oder Pakete transportieren müssen, erfolgt, bedarf es auch einer Möglichkeit, direkt vor dieser Einrichtung mit einem Kraftfahrzeug zum Be- und Entladen zu halten. Die aktuelle Parksituation führt dazu, dass Kraftfahrzeuge auf der Straße halten, wodurch es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer kommt. Die zahlreichen Fahrradabstellplätze, die ein reguläres Halten für Kraftfahrzeuge verhindern, bleiben hingegen nahezu ungenutzt. Die Verkehrspolitik muss auch die berechtigten Interessen von älteren Menschen, Menschen mit Handicap oder Familien mit kleinen Kindern berücksichtigen. Für diese Gruppen ist der Transport schwerer bzw. großer Lasten etwa vom Parkhaus des Riedbergzentrums unzumutbar. Parkplätze in unmittelbarer Nähe der Textilreinigung sind zu den meisten Tageszeiten nicht verfügbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 71 Antrag vom 17.03.2025, OF 596/12 Antrag vom 11.04.2025, OF 597/12 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6883 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1
Genehmigung für die Erneuerung und den Ausbau des Kinderwanderweges
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5924 entstanden aus Vorlage: OF 538/12 vom 02.09.2024 Betreff: Genehmigung für die Erneuerung und den Ausbau des Kinderwanderweges Der Magistrat wird gebeten, für die Erneuerung des Kinderwanderweges Kalbach-Riedberg den Ersatz bzw. teilweise Neubau von Holzstelen im Landschaftsschutzgebiet zwischen Kalbach und Riedberg entsprechend der beigefügten Skizze und Bilder zu genehmigen. Dies entspricht den Stationen, die bei einem Rundgang mit der Unteren Naturschutzbehörde am 10.07.2024 inspiziert wurden. Die konkrete Umsetzung und Finanzierung werden zu einem späteren Zeitpunkt geklärt. Quelle: OpenStreet und Contributors plus eigene Markierungen Die Standorte 12 bis 17 sollen neu hinzukommen. Station 1, Drehscheibenspielplatz: Hier soll zusätzlich eine Infotafel aufgestellt werden (befindet sich bisher am Bonifatiusbrunnen). Station 12, Rudolf-Schwarz-Platz: Station 13, Billabong: Station 14, Streuobstwiese: Station 15, Bauernhofspielplatz: Station 16, Verlängerung An der Bergstraße: Station 17, Am Schlittenberg: Alle Fotos: privat Begründung: Der bereits bestehende Kinderwanderweg wird unter Koordination der Kinderbeauftragten Riedberg und Kalbach mit Unterstützung des Ortsbeirats und der IG Riedberg e. V. durch mehrere Schulklassen vom Riedberg neu konzipiert und in diesem Zuge inhaltlich und örtlich erweitert. Ein Teil der Standorte der Holzstelen, an denen die Schilder für die einzelnen Stationen befestigt werden, liegt im Landschaftsschutzgebiet, was eine Freigabe zur Installation erfordert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 46 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1206 Beratung im Ortsbeirat: 12
Baumscheiben in der Konrad-Zuse-Straße bepflanzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5926 entstanden aus Vorlage: OF 540/12 vom 22.08.2024 Betreff: Baumscheiben in der Konrad-Zuse-Straße bepflanzen Der Magistrat wird gebeten, die versiegelten Baumscheiben beidseitig der Konrad-Zuse-Straße in Richtung der ehemaligen Baustelleneinfahrt zu bepflanzen. Begründung: Im Rahmen der Baustellentätigkeit wurde die Bepflanzung an diesen Stellen zurückgehalten, da mit Beschädigungen zu rechnen war. Nach dem Abschluss der Bautätigkeiten können somit in der kommenden Pflanzperiode die Straßenbäume gepflanzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2018 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1282
Mitwirkung von Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern bei Stiftungen
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.09.2024, OA 494 entstanden aus Vorlage: OF 546/12 vom 22.08.2024 Betreff: Mitwirkung von Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern bei Stiftungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordneten und Magistratsmitglieder, die in diversen Vorständen von Stiftungen (Pflegamt) tätig sind, werden gebeten zu prüfen, ob Erbbauzinsen vorerst nicht weiter erhöht bzw. grundsätzlich reduziert werden können. Begründung: Mit dem Erbbauzins wurden in den letzten Jahren in relativ kurzer Zeit die Grundstückswerte überholt. Das heißt, es wurde mehr Zins gezahlt, als das eigentliche Grundstück vom Bodenrichtwert her wert war. Z. B. das Waisenhaus als gemeinnützige und mildtätige Stiftung finanziert und sichert mit dem Erbbauzins dauerhaft und langfristig die Erfüllung des Stiftungszwecks, so ist dies der Webseite zu entnehmen. Nichtsdestotrotz sollten die o. g. Mitglieder der Pflegämter ihre Möglichkeiten dazu nutzen, die hohen Erbbauzinsen zu reduzieren, da sie in vielen Fällen für Normalverdiener eine dauerhaft hohe und steigende Belastung darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 218 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.09.2024 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.11.2024, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 494 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Ablehnung) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage OA 494 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Ablehnung) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5442, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 00-40
Kinder-Nottoilette testen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5925 entstanden aus Vorlage: OF 539/12 vom 02.09.2024 Betreff: Kinder-Nottoilette testen Der Magistrat wird gebeten, testweise für sechs bis zwölf Monate an einem Spielplatz im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg eine Kinder-Nottoilette zu testen. Als möglicherweise geeignet empfiehlt sich hierfür der Spielplatz Kätcheslachpark West ("Piratenspielplatz"). Ein Pate zur Befüllung der Toilettentüten steht auf Anfrage zur Verfügung. Begründung: Kinder-Nottoiletten sind ein neues Konzept, um auch ohne kostspieligen Bau und Betrieb von Toilettenanlagen Kindern (und indirekt deren Eltern) zu ermöglichen, ihre Notdurft würdevoller zu verrichten. An einem etwas verdeckt platzierten Pfosten ist ein Toilettensitz in Kinderhöhe platziert, unter den eine Plastiktüte aus einem dort vorhandenen Spender platziert werden kann. Die Tüten werden ähnlich wie Hundekotbeutel von Freiwilligen nachgefüllt und nach Nutzung verschlossen in einen Mülleimer geworfen. Gerade für Mädchen ist eine solche Lösung ein besonderer Würdegewinn, doch auch Jungen profitieren bei dringendem großen Geschäft. Ein Beispiel für eine solche Lösung wurde in Frankfurt unter dem Namen "Oilette" entwickelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2074 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 932 Aktenzeichen: 40-30
Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2024, OA 486 entstanden aus Vorlage: OF 651/11 vom 30.08.2024 Betreff: Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 Vorgang: EA 23/24 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 288 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat die Prioritätenliste dahin gehend ändert, dass die Umgestaltung des Atzelbergplatzes, nach der Umgestaltung des Paul-Arnsberg-Platzes und des Riedbergplatzes, an dritter Stelle der Prioritätenliste platziert wird. Begründung: Zur Umsetzung der Maßnahme wurde der Etatanregung des Ortsbeirats 11, EA 23, mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Doppelhaushalt 2024/2025 insgesamt 30.000 Euro an Planungsmitteln und zusätzlich Sachmittel in Höhe von 108.000 Euro bereit gestellt werden. Die Etatanregung wurde am 11.07.2024 im Rahmen der Haushaltsdebatte der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Die Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen hat am 06.07.2023 im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz zugesagt, den Atzelbergplatz an dritter Stelle, hinter dem Paul-Arnsberg-Platz und dem Riedbergplatz, in die Prioritätenliste der klimaangepassten Stadtplatzgestaltung aufzunehmen. Im Bericht B 288 ist der Atzelbergplatz unter dringlich, also auf Platz zehn der aufgelisteten Plätze, priorisiert. Der Bericht B 288 entspricht demnach nicht dem jetzigen Sachstand und müsste daher geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 23 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 11.09.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 31.10.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 288 (Zwischenbericht) dient mit folgender Maßgabe zur Kenntnis: Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die schlechte Nutzbarkeit des Atzelbergplatzes hingewiesen und um Schattenelemente und (temporäre) Begrünung gebeten. Dem ist der Magistrat gefolgt und hat über die Sommerzeit mehrere Grüne Zimmer sowie Sonnenschirme aufgestellt. Da der Atzelbergplatz in der Vorbereitung weiter fortgeschritten ist als andere großflächige Plätze der Prioritätenliste, wird nach dem Riedbergplatz der Atzelbergplatz als nächster großflächiger Platz beplant und entsiegelt werden. 2. Der Vorlage OA 486 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und FRAKTION (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (B 288 = Kenntnis ohne Zusatz, OA 486 = Annahme) Gartenpartei (B 288 = Zurückweisung, OA 486 = Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.11.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 288 (Zwischenbericht) dient mit folgender Maßgabe zur Kenntnis: Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die schlechte Nutzbarkeit des Atzelbergplatzes hingewiesen und um Schattenelemente und (temporäre) Begrünung gebeten. Dem ist der Magistrat gefolgt und hat über die Sommerzeit mehrere Grüne Zimmer sowie Sonnenschirme aufgestellt. Da der Atzelbergplatz in der Vorbereitung weiter fortgeschritten ist als andere großflächige Plätze der Prioritätenliste, wird nach dem Riedbergplatz der Atzelbergplatz als nächster großflächiger Platz beplant und entsiegelt werden. . 2. Der Vorlage OA 486 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 288 = Kenntnis ohne Zusatz, OA 486 = Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 61 Beschluss: 1. Die Vorlage B 288 (Zwischenbericht) dient mit folgender Maßgabe zur Kenntnis: Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die schlechte Nutzbarkeit des Atzelbergplatzes hingewiesen und um Schattenelemente und (temporäre) Begrünung gebeten. Dem ist der Magistrat gefolgt und hat über die Sommerzeit mehrere Grüne Zimmer sowie Sonnenschirme aufgestellt. Da der Atzelbergplatz in der Vorbereitung weiter fortgeschritten ist als andere großflächige Plätze der Prioritätenliste, wird nach dem Riedbergplatz der Atzelbergplatz als nächster großflächiger Platz beplant und entsiegelt werden. 2. Der Vorlage OA 486 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5436, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 66-2
Weihnachtsbeleuchtung Riedbergplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2024, OF 536/12 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Riedbergplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 12 begrüßt eine weihnachtliche Beleuchtung auf dem Riedberg Platz und seiner umliegenden Straßen während der Weihnachtszeit gemäß den Vorgaben der Stadt Frankfurt. Der OBR unterstützt Initiativen durch Bürger, Vereine und Gewerbetreibende, die sich für die Organisation und Finanzierung einer Weihnachtsbeleuchtung einsetzen wollen. Für etwaige Abstimmungsgespräche steht der Ortsbeirat gerne zur Verfügung. Begründung: Interessenten aus der Bürgerschaft vom Riedberg sind in der Sommerpause an die Mitglieder des Ortsbeirates herangetreten, um eine Unterstützung für eine Weihnachtsbeleuchtung gemäß den Vorgabe der Stadt Frankfurt zu erhalten. Eine Befürwortung durch den OBR ist zwingend notwendig, damit die Stadtverwaltung ihre Zustimmung erteilen kann. Unter der Maßgabe, dass die Initiatoren die Finanzierung und Organisation in Abstimmung mit den städtischen Vorgaben durchführt, sieht der Ortsbeirat hierin eine Aufwertung der Attraktivität des Riedbergplatzes während der Weihnachtszeit und begrüßt diese Maßnahme. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 536/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Der Schmuck des Weihnachtsbaumes auf dem Riedberg wird von Kitas und Schulen erstellt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenWasser in der Talstraße Höhe Hausnummer 24
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5758 entstanden aus Vorlage: OF 530/12 vom 19.05.2024 Betreff: Wasser in der Talstraße Höhe Hausnummer 24 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, weshalb sich auf dem Weg zwischen der Kindertagesstätte St. Laurentius und den Pavillons der Grundschule permanent eine große Pfütze bildet, die auch bei trockenem Wetter nicht austrocknet und sich jetzt bis auf das Grundstück der Pavillons erstreckt, und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Missstand zu beheben. Begründung: Diese große Pfütze, die sich bei Starkregen zur Wasserlache ausweitet, entstand nach den letzten Straßenbauarbeiten in diesem Straßenabschnitt. Augenscheinlich kommt das Wasser aus der Erde des Pavillongrundstücks, nicht von oder aus den Pavillons, und fließt in die Mulde des Weges. Auch zukünftig wird bei Starkregen das Wasser vom Stichweg Am Hasensprung in Richtung Pavillons abfließen und zum Problem werden, wenn die Keller und die Souterrainwohnung der Wohnanlage unter Wasser stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2093 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einrichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5759 entstanden aus Vorlage: OF 532/12 vom 23.06.2024 Betreff: Einrichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen zur Einrichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf dem Riedberg möglich sind. Insbesondere: - Welche Möglichkeiten der Realisierung gibt es in Zusammenarbeit mit Mainova AG? - Sind Ladesäulen im Rahmen der Planung der neuen Sportanlage, östlich der Altenhöferallee, berücksichtigt? - Welche Ansätze gibt es, einschlägige Investoren direkt anzusprechen und bei der Standortsuche und Bedarfsermittlung zu unterstützen? - Vorschläge des Ortsbeirates sind: a) Riedbergzentrum b) SC Riedberg c) zweite Sportanlage Altenhöferallee d) Campus Riedberg (in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8) Begründung: Auf dem jungen Riedberg gibt es für ca. 6.000 Wohneinheiten auch nach mehreren Jahren der Diskussion immer noch keine öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Dies stellt ein erhebliches Defizit dar, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen und dem Ziel, die Elektromobilität auch in Frankfurt zu fördern. Der Bedarf wird von den Bürgern immer wieder angesprochen und sie sehen verständlicherweise die Stadt in der Pflicht, hier nun endlich Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1771