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Mitwirkung von Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern bei Stiftungen

Vorlagentyp: OA

Anregung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordneten und Magistratsmitglieder, die in diversen Vorständen von Stiftungen (Pflegamt) tätig sind, werden gebeten zu prüfen, ob Erbbauzinsen vorerst nicht weiter erhöht bzw. grundsätzlich reduziert werden können.

Begründung

Mit dem Erbbauzins wurden in den letzten Jahren in relativ kurzer Zeit die Grundstückswerte überholt. Das heißt, es wurde mehr Zins gezahlt, als das eigentliche Grundstück vom Bodenrichtwert her wert war. Z. B. das Waisenhaus als gemeinnützige und mildtätige Stiftung finanziert und sichert mit dem Erbbauzins dauerhaft und langfristig die Erfüllung des Stiftungszwecks, so ist dies der Webseite zu entnehmen. Nichtsdestotrotz sollten die o. g. Mitglieder der Pflegämter ihre Möglichkeiten dazu nutzen, die hohen Erbbauzinsen zu reduzieren, da sie in vielen Fällen für Normalverdiener eine dauerhaft hohe und steigende Belastung darstellen.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 33
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 25
Angenommen
Die Vorlage OA 494 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT Gartenpartei
Ablehnung:
CDU FRAKTION Linke AFD ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 35
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 68
Angenommen
Die Vorlage OA 494 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU FRAKTION Linke AFD ÖkoLinX-ELF BFF-BIG Gartenpartei