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Meine Nachbarschaft: Ellerstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vermüllung und wilden Sperrmüll in der Atzelbergstraße verhindern

25.01.2021 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2021, OM 7193 entstanden aus Vorlage: OF 806/11 vom 02.01.2021 Betreff: Vermüllung und wilden Sperrmüll in der Atzelbergstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, härtere und konsequentere Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung und illegale Entsorgung von Hausmüll, Sperrmüll und gewerblichem Müll etc. in der Atzelbergstraße insbesondere vor den Häusern Atzelbergstraße 48 bis 50 und 62 sowie gegenüber Hausnummer 35 zu ergreifen. Folgende Maßnahmen sollen geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden: 1. wirksame Überwachung der vorgenannten Bereiche: t ägliche Kontrolle durch die Stadtpolizei; 2. Verpflichtung der Wohnungsbaugesellschaften, das Lagern von Sperrmüll auf dem eigenen Gelände außerhalb der Abholfristen nachhaltig zu unterbinden; 3. deutliche Erhöhung der Bußgelder für illegale Müllentsorgung. Begründung: Die wilde Ablagerung von Sperrmüll und sonstigem Müll an mehreren Stellen auf dem Atzelberg ist seit vielen Jahren ein unhaltbarer Zustand. Dies gilt auch für die Liegenschaften der Wohnungsbaugesellschaften. Durch Anwohnerinnen und Anwohner wird beobachtet, dass die Vermüllung, auch bedingt durch die Corona-Pandemie, stetig zunimmt. Weiterhin wird beobachtet, dass der Müll auch durch Personen, die nicht vor Ort wohnen, illegal abgelegt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 881 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wie begründet der Magistrat seine Zweifel?

25.01.2021 · Aktualisiert: 27.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2021, OM 7196 entstanden aus Vorlage: OF 809/11 vom 11.01.2021 Betreff: Wie begründet der Magistrat seine Zweifel? Vorgang: V 1688/20 OBR 11; ST 1845/20 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme vom 12.10.2020, ST 1845, geäußerten Zweifel zu begründen. "Der Magistrat bezweifelt, dass wegen der Einführung des neuen Bewohnerparkgebietes 40 in Bornheim der Parkdruck im Ortskern von Seckbach erheblich zugenommen hat. Zumal von dort aus die für Pendler attraktiven Stadtbahnstationen nur über Busse zu erreichen sind." Der Ortsbeirat kann die oben genannte Stellungnahme nicht verstehen und bittet um konkrete Beantwortung der Fragen 1 bis 5 des Auskunftsersuchens vom 22.06.2020, V 1688. Darüber hinaus wird der Magistrat um Beantwortung der weiteren folgenden Fragen gebeten: 1. Auf welcher Basis gründen die Zweifel des Magistrats gegenüber den Beobachtungen der Anwohnerinnen und Anwohner? 2. Ist dem Magistrat der Fahrplan der Buslinie M 43 während des Berufsverkehrs bekannt? 3. In welchem Radius um die für Pendler attraktiven Stadtbahnstationen befinden sich kostenfreie Parkplätze für Pendler? 4. Hält der Magistrat es für möglich, dass die Parkplätze in der Atzelbergstraße und der Zentgrafenstraße für Pendler, die die Stadtbahnstation fußläufig erreichen wollen, attraktiv sind? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.06.2020, V 1688 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1845 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 815 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sofortige Maßnahmen zur Entschärfung der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße

30.11.2020 · Aktualisiert: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6967 entstanden aus Vorlage: OF 795/11 vom 16.11.2020 Betreff: Sofortige Maßnahmen zur Entschärfung der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße Vorgang: OM 6747/20 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich mit Hessen Mobil Maßnahmen zu ergreifen, die die Unfallgefahr an oben genannter Kreuzung deutlich reduzieren. Begründung: Die Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747, hat bereits auf die Gefahr des Kreuzungsbereiches hingewiesen. Der tödliche Verkehrsunfall vom 08.11.2020 an eben jener Stelle zeigt die Wichtigkeit sofort greifender Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 645 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1921 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze für die Freiwillige Feuerwehr Seckbach

30.11.2020 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6965 entstanden aus Vorlage: OF 793/11 vom 16.11.2020 Betreff: Parkplätze für die Freiwillige Feuerwehr Seckbach Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Seckbach bis zu fünf Parkplätze einzurichten und mit entsprechenden Schildern/Markierungen kenntlich zu machen. Begründung: Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr müssen im Fall der Alarmierung das Feuerwehrhaus schnellstmöglich erreichen. Aufgrund der angespannten Parksituation bleibt häufig nur das Ausweichen auf Flächen im Parkverbot in der Altebornstraße. Durch die anstehenden Baumaßnahmen (Wilhelmshöfe/Sanierung Wilhelmshöher Straße) ist von einem stark zunehmenden Parkdruck und zusätzlichen Parkverboten auszugehen. Eine aufwendige Parkplatzsuche ist im Alarmierungskonzept für die Freiwillige Feuerwehr nicht vorgesehen. Leider kam es in der Vergangenheit bereits zu mutwilligen Beschädigungen der Privatfahrzeuge von Kameradinnen und Kameraden. Durch die Freiwillige Feuerwehr Seckbach wurden Flächen identifiziert, die zu Parkplätzen für Einsatzkräfte umgewandelt werden können, ohne dass bestehende Parkflächen wegfallen. Diese befinden sich neben und vor dem Feuerwehrhaus. Die genauen Standorte sind auf der Grafik ersichtlich. Die Umsetzung der Maßnahme unterstützt die Kameradinnen und Kameraden bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Sicherstellung der Rettungskette. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 643 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Markierung von Parkflächen in der Atzelbergstraße

30.11.2020 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6964 entstanden aus Vorlage: OF 792/11 vom 16.11.2020 Betreff: Markierung von Parkflächen in der Atzelbergstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Atzelbergstraße die seitlichen Schrägparkplätze durch das Anbringen von Markierungsstreifen zu optimieren. Konkret handelt es sich um die Parkflächen vor den Hausnummern 9 bis Höhe Lidl, vor der Hausnummer 33, gegenüber Hausnummer 62, gegenüber den Hausnummern 35 bis 37 und vor den Hausnummern 92 bis 94. Begründung: In den oben genannten Bereichen existieren keine Parkmarkierungen. Dadurch fehlt den Autofahrern beim Parken eine Orientierung, wie die Parkfläche optimal genutzt werden kann. Durch falsches Nutzen der Flächen geht eine Vielzahl an Parkplätzen verloren, die in der Atzelbergstraße dringend benötigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 746 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße

26.10.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747 entstanden aus Vorlage: OF 784/11 vom 11.10.2020 Betreff: Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an oben genanntem Verkehrspunkt einen Kreisverkehr einzurichten. Sofern ein Kreisverkehr nicht möglich ist, freut sich der Ortsbeirat über geeignete Alternativvorschläge. Begründung: Genannter Verkehrspunkt ist sehr stark frequentiert. Insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten bilden sich häufig Rückstaus, sowohl von der Wilhelmshöher Straße kommend als auch von Enkheim kommend, auf die Wilhelmshöher Straße. Auch wenn der Kreuzungsbereich nicht als Unfallschwerpunkt bekannt ist, bietet ein Kreisverkehr eine deutliche Steigerung des Verkehrsflusses. Die Geschwindigkeit auf der Vilbeler Landstraße wird reduziert, und durch die Errichtung von Fußgängerüberwegen an den Ein- und Ausfahrten des Kreisverkehrs tritt eine erhebliche Besserung für Fußgänger ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.11.2020, OF 795/11 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6967 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 410 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mülleimer in der Niedergasse

21.09.2020 · Aktualisiert: 26.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6620 entstanden aus Vorlage: OF 768/11 vom 05.09.2020 Betreff: Mülleimer in der Niedergasse Der Magistrat wird gebeten, zwei Mülleimer an Straßenlaternen mit Zigarettenbehältern in der Niedergasse 1 bis 3 und 12 bis 14 anzubringen. Begründung: Bislang gibt es in der Niedergasse keine Möglichkeit, ordnungsgemäß Müll zu entsorgen. Öffentliche Mülleimer sind nicht vorhanden. Daher wird häufig Müll einfach auf die Straße geworfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 16 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2020

16.09.2020 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2020, OF 785/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2020 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro Brutto; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Brutto Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro Brutto. Der Magistrat wird gebeten weiteres zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instand gehalten. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.500 bis 5.000 Euro Brutto. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 451 2020 Die Vorlage OF 785/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fußweg von der Hofhausstraße zum Seckbacher Kreuzweg

07.09.2020 · Aktualisiert: 30.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2020, OF 771/11 Betreff: Fußweg von der Hofhausstraße zum Seckbacher Kreuzweg Vorgang: EA 282/18; ST 1021/19; EA 59/20; ST 1333/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wurde die oben genannte Wegeverbindung vor Erstellung der genannten Stellungnahmen durch das zuständige Fachamt persönlich in Augenschein genommen? 2. Genügt die Wegeverbindung den Ansprüchen an einen Fußweg? 3. Welche Maßnahmen wurden durch den Magistrat vorgenommen um die Bürger*innen auf diese Wegeverbindung als Alternative zum nicht vorhandenen Fußweg entlang der Nußgartenstraße hinzuweisen? 4. Wieso wurde bei der Sanierung der Straße "am Lohrberg" der Zugang zu diesem Fußweg nicht Barrierefrei gestaltet? 5. Plant der Magistrat diese Wegeverbindung zu einem Fußweg auszubauen? 6. Welche Alternativen sieht der Magistrat für Fußgängergruppen / Mobilitätseingeschränkte Personen / Bürger*innen mit Kinderwagen? Begründung: Der in den genannten Stellungnahmen genannte Fußweg ist Teil des "Quellenwanderweges". Im Frankfurter Sprachgebrauch gleicht der Weg eher einem Trampelpfad. Die maximale Breite beträgt ca. 40 cm. Der Zugang zu genanntem Fußweg wird von Süden kommend durch eine hohe Borsteinkante und von Norden kommend durch eine steile, unwegsame Rampe eingeschränkt. Eine Nutzung für Bürger*innen mit Kinderwagen oder durch mobilitätseingeschränkte Mitbürger*innen ist nicht möglich. So bleibt nur das Ausweichen auf die Nußgartenstraße, die durch eine hohe Belastung durch Autoverkehr keine sichere Alternative darstellt. Fotos: J. Bomba Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 282 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1021 Etatanregung vom 20.01.2020, EA 59 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1333 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1769 2020 Die Vorlage OF 771/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Umrüstung in der Hintergasse (Seckbach) Bericht des Magistrats vom 06.07.2020, B 311

24.08.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.08.2020, OA 601 entstanden aus Vorlage: OF 766/11 vom 17.08.2020 Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Umrüstung in der Hintergasse (Seckbach) Bericht des Magistrats vom 06.07.2020, B 311 Vorgang: OA 520/20 OBR 11; OM 6233/20 OBR 11; ST 1190/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht des Magistrats vom 06.07.2020, B 311, wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen , dass in der Tabelle "Übersicht Gas-Umrüstungsmaßnahmen" die Hintergasse von der Kategorie "Maßnahme abgeschlossen" in die Kategorie "in Umsetzung" geändert wird. Der Magistrat hatte dies bereits in seiner Stellungnahme vom 19.06.2020, ST 1190, zugesagt. Der Magistrat wird aufgefordert, sich an seine eigene Zusage zu halten. Begründung: In seinem Bericht vom 06.07.2020, B 311, führt der Magistrat die Umrüstung in der Hintergasse fälschlicherweise als abgeschlossene Maßnahme auf. Allerdings wurde die zugesagte Korrektur der mangelhaften Ausleuchtung der Straße bisher noch nicht umgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.07.2020, B 311 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.01.2020, OA 520 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1190 Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6233 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 120 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 02.09.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 601 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 311 = Zurückweisung, OA 601 = Enthaltung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 32 Beschluss: 1. Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 601 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6458, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 91 50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfen

22.06.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6237 entstanden aus Vorlage: OF 735/11 vom 06.06.2020 Betreff: Kreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfen Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Straße Im Trieb/Ecke Hochstädter Straße einen Verkehrsspiegel zur Ausfahrt aus der Zeuläckerstraße in Richtung Gelastraße anzubringen (siehe Grafik Punkt 1); 2. das vor Im Trieb 4a beginnende Parkverbot in Höhe von Im Trieb 12 durch das Verkehrszeichen Nr. 283 mit Zusatzpfeil "Ende" zu beenden. Dieses Schild fehlt. Begründung: Die Ausfahrt aus der Zeuläckerstraße auf die Straße Im Trieb ist nicht gefahrlos möglich. In Fahrtrichtung Gelastraße versperren parkende Autos die Sicht, sodass ein blindes Einfahren in die Straße Im Trieb nötig ist. In Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße versperren ebenfalls parkende Autos die Sicht, sodass unter Inkaufnahme einer Verkehrsgefährdung in die Straße eingefahren werden muss. Quelle: google maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1785 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünphase der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße für den stadtauswärts fahrenden Verkehr verlängern

22.06.2020 · Aktualisiert: 14.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6232 entstanden aus Vorlage: OF 715/11 vom 21.02.2020 Betreff: Grünphase der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße für den stadtauswärts fahrenden Verkehr verlängern Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße für die auf der Wilhelmshöher Straße stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge zu verlängern. Begründung: Die auf der Wilhelmshöher Straße stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge müssen beim Abbiegen in die Hofhausstraße den stadteinwärts fahrenden Gegenverkehr passieren lassen. Aufgrund der kurzen Grünphase können oft nur drei Fahrzeuge die Grünphase nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1869 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nach erfolgter Umrüstung der Straßenlaternen in der Hintergasse (Seckbach) muss jetzt die Ausleuchtung der Straße sichergestellt werden

22.06.2020 · Aktualisiert: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6233 entstanden aus Vorlage: OF 729/11 vom 30.05.2020 Betreff: Nach erfolgter Umrüstung der Straßenlaternen in der Hintergasse (Seckbach) muss jetzt die Ausleuchtung der Straße sichergestellt werden Vorgang: OM 4107/19 OBR 11; ST 1082/19 Der Magistrat wird gebeten, die unzureichende Ausleuchtung der Hintergasse - nach der Umrüstung auf LED-Leuchten - in dem Maße zu korrigieren, dass die gesamte Straße gut ausgeleuchtet und der Blendschutz hin zu den Wohnhäusern trotzdem realisiert wird. Begründung: Nachdem nun endlich die Straßenlaternen von Gas auf LED-Leuchten umgerüstet wurden, ist festzustellen, dass die Straße völlig unzureichend beleuchtet ist. Große Bereiche der Straße liegen jetzt völlig im Dunkeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4107 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1082 Antrag vom 17.08.2020, OF 766/11 Anregung vom 24.08.2020, OA 601 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1784 Anregung vom 25.10.2021, OA 86 Aktenzeichen: 91 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen

22.06.2020 · Aktualisiert: 21.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6230 entstanden aus Vorlage: OF 727/11 vom 25.02.2020 Betreff: Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen Der Magistrat wird gebeten, geeignete bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um das illegale Be- und Durchfahren des Huthparks zu verhindern. Die Einhaltung des Fahrverbots im Park ist zu überwachen und konsequent zu ahnden. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Schranke am nordöstlichen Zugang zum Huthpark (Auerweg) konsequent geschlossen bleibt. Am Rand des westlichen Parkwegs entlang der BG-Unfallklinik (BGU) ist das Befahren der Wiese z. B. durch Findlinge oder durch einen Zaun zu verhindern. Begründung: Der Huthpark und der Propst-Goebels-Weg werden in der letzten Zeit zunehmend illegal befahren. Die Strecke durch den Huthpark wird dabei von Auto- und Motorradfahrern u. a. als Abkürzung zwischen Seckbach und der Friedberger Landstraße (in beide Richtungen) benutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1957 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 492 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Halbseitiges oder versetztes Parken in der Atzelbergstraße

22.06.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6239 entstanden aus Vorlage: OF 743/11 vom 22.06.2020 Betreff: Halbseitiges oder versetztes Parken in der Atzelbergstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Atzelbergstraße zwischen Wilhelmshöher Straße und Atzelbergstraße 127 die Möglichkeit des halbseitigen Parkens auf dem Gehweg, entweder einseitig oder versetzt, zu prüfen und einzurichten. Die Maßnahme soll ab August umgesetzt werden und ist vorerst bis zum Abschluss der Umleitung während der Sanierung der Wilhelmshöher Straße, Bauabschnitt 1 (Altebomstraße - Heinz-Herbert-Karry-Straße), zu begrenzen. Begründung: Im oben genannten Bereich sind der Bürgersteig und die Fahrbahn breit genug, um ein halbseitiges Parken auf dem Gehweg zu ermöglichen. Durch die Sperrung der Wilhelmshöher Straße entsteht ein hoher Parkdruck. Das Einrichten von Parkplätzen hilft, den Druck zu reduzieren. Desweiteren wird die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs reduziert. Dies führt zu einer zusätzlichen Verbesserung im genannten Bereich. Während der Umleitung über die Altebomstraße und die Zeuläcker Straße zeigte sich, dass die Verkehrsteilnehmer breite Straßen ohne parkende Autos gerne zum Testen der Beschleunigung ihrer Fahrzeuge nutzen. Dadurch entsteht eine erhöhte Unfallgefahr. Aufgrund der ab August anstehenden Sanierung des Parkhauses Atzelbergstraße/Arolser Straße ist die Maßnahme schnellstmöglich umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1786 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erneuerung der Markierung der Schrägparkflächen in der Atzelbergstraße

07.06.2020 · Aktualisiert: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2020, OF 734/11 Betreff: Erneuerung der Markierung der Schrägparkflächen in der Atzelbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Atzelbergstraße die seitlichen Schrägparkplätze durch Erneuerung der Markierungen zu optimieren. Konkret sind das die Parkflächen vor Hausnummer 9 bis Höhe Lidl, Hausnummer 33 / gegenüber 62, gegenüber 35 - 37 und vor Hausnummer 92-94. Begründung: Im oben genannten Bereich sind die Parkmarkierungen fast vollständig verblichen. Die Autofahrer benötigen dringend eine Orientierung zur richtigen Nutzung dieser Parkflächen. Durch falsches Nutzen der Fläche geht eine Vielzahl an Parkplätzen verloren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 734/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 734/11 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Baumaßnahme Wilhelmshöher Straße/Verkehrsumleitung Atzelbergstraße

06.06.2020 · Aktualisiert: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2020, OF 733/11 Betreff: Baumaßnahme Wilhelmshöher Straße/Verkehrsumleitung Atzelbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Ist die Atzelbergstraße baulich hergerichtet, um bis zu 12.000 Fahrzeuge am Tag aufzunehmen? 2. Welche Maßnahmen müssen bis Baubeginn noch vorgenommen werden? 3. Ist die neu entstehende Verkehrssituation in der Atzelbergstraße mit der Schulwegkommission abgestimmt? 4. Entspricht der Fußgängerüberweg an der Bushaltestelle Atzelberg Ost den Vorgaben für eine Verkehrsstraße mit täglich bis zu 12.000 Autos? Hierbei ist insbesondere die Lage direkt an der Kurve zu berücksichtigen, oder muss für die Zeit der Umleitung eine Lichtsignalanlage errichtet werden? Begründung: Durch die grundhafte Sanierung der Wilhelmshöher Straße ergibt sich für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten eine neue verkehrliche Situation in der Atzelbergstraße. Im Interesse aller sollten vorbereitende Maßnahmen im Vorfeld der Sanierung erledigt bzw. bedacht werden. Insbesondere die Schulwegsicherung sollte ausreichend vorbereitet sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1687 2020 Die Vorlage OF 733/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Baumaßnahme Wilhelmshöher Straße/Verkehrsumleitung Atzelbergstraße

02.03.2020 · Aktualisiert: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2020, OF 725/11 Betreff: Baumaßnahme Wilhelmshöher Straße/Verkehrsumleitung Atzelbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Ist die Atzelbergstraße baulich hergerichtet, um bis zu 12.000 Fahrzeuge am Tag aufzunehmen? 2. Welche Maßnahmen müssen bis Baubeginn noch vorgenommen werden? 3. Welche Maßnahmen werden getroffen um Parkplätze für die Bewohner der Atzelbergstraße während Bauabschnitt 1 zu schaffen? 4. Ist die neu entstehende Verkehrssituation in der Atzelbergstraße mit der Schulwegkommission besprochen? Begründung: Durch die grundhafte Sanierung der Wilhelmshöher Straße ergibt sich für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten eine neue verkehrliche Situation in der Atzelbergstraße. Im Interesse aller sollten vorbereitende Maßnahmen im Vorfeld der Sanierung erledigt bzw. bedacht werden. Insbesondere die Schulwegsicherung sollte ausreichend vorbereitet sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 725/11 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen

17.02.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5791 entstanden aus Vorlage: OF 706/11 vom 24.01.2020 Betreff: Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen Vorgang: M 144/19 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße derart zu organisieren, dass die derzeit veranschlagten 30 Monate deutlich unterschritten werden. Dies könnte, neben weiteren Planänderungen, z. B. durch Verlängerung der geplanten Baugruben (z. Zt. sind nur 50 Meter -Längen geplant) realisiert werden; 2. die vierwöchige komplette Sperrung infolge der Baumaßnahmen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße durch die Planung geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Zumindest die Busse der Linie 43 sollten durchgängig über die Atzelbergstraße fahren können; 3. falls Ziffer 2. nicht realisierbar sein sollte, für den Bus der Linie 43 eine Ringbuslinie, beginnend in der Leonhardsgasse, über Gwinnerstraße - Borsigallee - Vilbeler Landstraße - Bergen Ost und zurück über die Wilhelmshöher Straße in die Leonhardsgasse einzurichten. Begründung: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Grundsanierung eines Teils der Wilhelmshöher Straße. Die Verkehrsbelastung in Seckbach an der Wilhelmshöher Straße ist schon seit Jahrzehnten ein großes Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner. Als Hauptursache ist der Pendlerverkehr zu nennen. Gerade der Lastwagenverkehr verursacht immer wieder Schäden an der Bausubstanz im historischen Ortskern. Für Fußgängerinnen und Fußgänger bieten die Gehwege keine ausreichende Sicherheit. Bereits in den 1960er-Jahren wurden an den Magistrat Forderungen nach einer Grundsanierung der Straße erhoben und in den Folgejahren immer wieder vorgetragen. Im Jahr 2001 wurde dann die Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Straße Am Kappelgarten und der Henry und Emma Budge-Stiftung grundhaft saniert. Seitdem sind in diesem Abschnitt die Erschütterungen der Häuser nicht mehr feststellbar und die Anwohnerinnen und Anwohner mit dem Zustand zufrieden. Der stadteinwärts liegende Abschnitt der Straße blieb bis heute leider unberücksichtigt. Da die Baumaßnahmen für die Seckbacherinnen und Seckbacher und darüber hinaus auch für die Bürgerinnen und Bürger der angrenzenden Stadtteile eine große Belastung darstellen, ist die Bauzeit deutlich zu verkürzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1000 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 311 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplatz im Bereich der Hofhausstraße/Friedberger Landstraße/B 521

11.02.2020 · Aktualisiert: 16.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5725 entstanden aus Vorlage: OF 921/10 vom 26.01.2020 Betreff: Parkplatz im Bereich der Hofhausstraße/Friedberger Landstraße/B 521 Der Magistrat wird gebeten, den Müll im Bereich des Parkplatzes und der Grünfläche an der Hofhausstraße/Friedberger Landstraß e (B 521) zu beseitigen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in Zukunft solche Ablagerungen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 970 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1929 Aktenzeichen: 67 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Bergen-Enkheim

20.01.2020 · Aktualisiert: 26.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5701 entstanden aus Vorlage: OF 650/11 vom 22.12.2019 Betreff: Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Bergen-Enkheim Vorgang: OM 4643/19 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, die Ampel am Ende der A 66 - Ausfahrt Bergen-Enkheim als Pförtnerampel zu schalten. Begründung: Bereits mit der Vorlage OM 4643 vom 13.05.2019 hat der Ortsbeirat angeregt, die ablehnende Haltung gegenüber einer Pförtnerampel in Anbetracht des drohenden Fahrverbotes zu überdenken. Die Maßnahme wird vom Magistrat weiterhin abgelehnt. Es ist jedoch zu bedenken, dass sich die Situation durch die Sanierung der Wilhelmshöher Straße noch verschlechtert. Bergen-Enkheim, Fechenheim und der Riederwald werden zu den Pendlerströmen von der A 66 nun auch noch den Umleitungsverkehr zu ertragen haben. Ein Verkehrschaos ist vorprogrammiert. Es ist notwendig, dass der Pendlerverkehr geregelt und dosiert durch die betroffenen Stadtteile fließt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4643 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 728 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Umrüstung in der Hintergasse (Seckbach) Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 472

20.01.2020 · Aktualisiert: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.01.2020, OA 520 entstanden aus Vorlage: OF 703/11 vom 11.01.2020 Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Umrüstung in der Hintergasse (Seckbach) Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 472 Vorgang: OM 4107/19 OBR 11; ST 1082/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 472, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in der "Tabelle: Übersicht Gas-Umrüstungsmaßnahmen" die Hintergasse von der Kategorie "Maßnahme abgeschlossen" in die Kategorie "in Umsetzung" geändert wird. Begründung: In seinem Bericht vom 06.12.2019, B 472, führt der Magistrat die Umrüstung in der Hintergasse fälschlicherweise als abgeschlossene Maßnahme auf. Allerdings wurden die bei der Ortsbegehung am 11.12.2018 zwischen dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) sowie dem Ortsbeirat vereinbarten Maßnahmen bisher nicht umgesetzt (siehe hierzu die Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4107). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 472 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4107 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1190 Antrag vom 17.08.2020, OF 766/11 Anregung vom 24.08.2020, OA 601 Anregung vom 25.10.2021, OA 86 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 29.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 472 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 520 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 472 = Zurückstellung, OA 520 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 472 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 520 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5406, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2020 Aktenzeichen: 91 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11

18.01.2020 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2020, OF 700/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen um weitere Passivsammler für NOx Messungen im Ortsbezirk 11 zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch, sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße / Ecke Cassellastraße, Wilhelmshöher Straße / Ecke Hofhausstraße zu installieren. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im allgemeinen und der NOx Werte im besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung Luftqualitäts-verbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. In der Wilhelmshöher Straße bietet sich durch eine anstehende Sperrung der Straße durch Baumaßnahmen zudem Messungen innerhalb eines vorher/nachher-Szenarios mit und ohne motorisierten Verkehr an. Hier kann durch die Erfassung der Meßdaten eine Verifizierung errechneter Belastungswerte stattfinden. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 93 2020 Die Vorlage OF 700/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Einrichtung einer Ringbuslinie (Linie 83)

17.01.2020 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 685/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Einrichtung einer Ringbuslinie (Linie 83) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, insbesondere während der Bauarbeiten auf der Wilhelmshöher Straße, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der Lohrberg erfreut sich jedes Jahr immer größerer Beliebtheit. In den vergangenen Jahren sogar so stark, dass insbesondere an sonnigen Wochenenden ein desaströses Verkehrschaos auf den Straßen und Wegen auf dem Lohrberg herrscht. Folgerichtig hat der Magistrat erkannt, dass Handlungsbedarf besteht und versuchte mit ersten Maßnahmen den Berger Weg zu befrieden. Allerdings nicht mit dem angestrebten Erfolg. Insbesondere der Lohrbergbus, die Linie 83, ist eine Linie mit Potential. Sie wird aber kaum genutzt aus den folgenden Gründen: Der Berger Weg ist eng und wird häufig verkehrswidrig zugeparkt. Es kommen kaum noch PKWs hindurch, geschweige denn ein Kleinbus. Durch die Tatsache, dass der Bus nur zwischen Lohrberg und Friedberger Warte pendelt, muss er, nachdem er sich durch den Berger Weg gekämpft hat, in einem unnötigen und aufwendigen Manöver wenden und durch den immer noch verstopften Berger Weg zurückfahren. Den Zeitplan hält er dadurch schon ab der ersten Fahrt nicht mehr ein. Der Magistrat muss doch genauso wie der Ortsbeirat erkennen, dass eine Ringbuslinie daher mehr Vorteile bietet: Der Bus muss nicht mehr durch den verstopften Berger Weg zurück, sondern fährt über den Klingenweg in Richtung Bergen ab. Die dortige Schranke bedient nur der Busfahrer. Sie wird umgehend wieder geschlossen, um ein unberechtigtes Befahren zu verhindern. Nun erreicht der Bus weitere umliegende Stadtteile und kann aus einem viel größeren Bereich nicht mobile Menschen umweltfreundlich zum beliebten Ausflugsziel bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 81 2020 Die Vorlage OF 685/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Antragstenors wie folgt lautet: "Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, von der Friedberger Warte über den Berger Weg zur Vilbeler Landstraße über die Friedberger Landstraße zurück zur Friedberger Warte, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt." und der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße

28.12.2019 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2019, OF 663/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 283/18 OBR 11; ST 1024/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Außerdem ist die Hofhausstraße, aufgrund des desolaten Zustands, unbedingt zu sanieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 283 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1024 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 61 2020 Die Vorlage OF 663/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße

28.12.2019 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2019, OF 661/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße Vorgang: EA 282/18 OBR 11; ST 1021/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau eines Gehwegs auf der östlichen Seite der Nußgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nußgartenstraße/Seckbacher Kreuzweg, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nußgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlanggeführt. Aufgrund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgängerinnen und Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Der Hinweis auf den Quellenwanderweg, in der Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1021, kommt einem Aprilscherz gleich. Wer die Örtlichkeit kennt, weiß, dass dieser Weg keine Alternative darstellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 282 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1021 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 59 2020 Die Vorlage OF 661/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., 1 GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlage auf der Wilhelmshöher Straße

28.12.2019 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2019, OF 655/11 Betreff: Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlage auf der Wilhelmshöher Straße Vorgang: EA 268/18 OBR 11; ST 929/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2020 / 2021 werden für die Aufstellung einer standortfesten Blitzanlage auf der Wilhelmshöher Straße die notwendigen Mittel eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Vorzugsweise in den Zeiten außerhalb der Berufsverkehrszeiten kommt es auf der Wilhelmshöher Straße immer wieder zu deutlichen Überschreitungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 268 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 929 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 53 2020 Die Vorlage OF 655/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Schadstoffmessstation auf dem Erlenbruch

22.12.2019 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2019, OF 675/11 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Schadstoffmessstation auf dem Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2020 werden Mittel eingestellt um auf dem Erlenbruch eine Schadstoffmessstation zu installieren. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Mittels Passivsammlern sind auf dem Erlenbruch deutliche Schadstoffüberschreitungen festgestellt worden. Es handelt sich jedoch lediglich um Durchschnittswerte in denen auch die Nacht- und Urlaubszeiten erfasst werden. Das bedeutet das in den Spitzenverkehrszeiten, das sind auf dem Erlenbruch mehrere Stunden am Tag, extreme Werte erreicht werden. Ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge kam nicht zustande und die aktuellen Baustellentätigkeiten Riederwaldtunnel führt zu weiteren Belastungen. Gleichzeitig wird der Verkehr durch die anstehende Sanierung der Wilhelmshöher Straße zunehmen. In der OBR Infoveranstaltung am 30.11.2019 wurde mitgeteilt, dass der Riederwald ausdrücklich als Ausweichstrecke empfohlen wird. Für valide Zahlen, die als Grundlage für weitere verkehrsplanerische Maßnahmen dienen, ist es notwendig eine Schadstoffmessstation zu installieren um notfalls im Sofortvollzug Maßnahmen einzuleiten um die Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen Folgen zu schützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 72 2020 Die Vorlage OF 675/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Autobahn A 66 zu Park-and-ride-Platz umwidmen

22.12.2019 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2019, OF 649/11 Betreff: Autobahn A 66 zu Park-and-ride-Platz umwidmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen, ob sich am Ende der A66, vor der Ausfahrt Bergen Enkheim eine oder mehrere der nördlichen Fahrspuren als P+R Plätze umwidmen lassen. Von hier aus ist der Fußweg zur nahe gelegenen U-Bahn Station anzuzeigen. Begründung: Es ist unumstritten, dass weitere P+R-Plätze gebraucht werden. Durch die Sanierung der Wilhelmshöher Straße ist zudem eine deutliche Verschlechterung der Verkehrssituation für Bergen Enkheim, Fechenheim und den Riederwald zu erwarten. Die genannten Bereiche werden zu den Pendlerströmen von der A66 nun auch noch den Umleitungsverkehr zu ertragen haben. Ein Verkehrschaos ist vorprogrammiert. Das P+R-Parkhaus an der Kruppstraße ist ausgebucht. Sowohl Enkheim, der Riederwald und Fechenheim werden daher von den Pendler*innen als Parkmöglichkeiten genutzt, um mit der U-Bahn in die Stadt zu fahren. Dies führt nicht nur dazu, dass den Anwohner*innen nicht genügend Parkraum zur Verfügung steht, sondern auch zu erheblichen Staus in diesen Stadtteilen. Leider ist ein Ausbau des bestehenden P+R-Parkhauses nicht möglich (Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2015, ST 820). Am Ende der Autobahn A 66 zwischen der Brücke zwischen Enkheim und Fechenheim Nord (L3001) und dem Autobahnende ist genug Raum vorhanden, um ein oder zwei Fahrspuren stadteinwärts zu einem Parkplatz umzuwidmen. Die Brücke der L3001 kann als Fußweg zur nächst gelegenen U-Bahnstation dienen. Die südliche Fahrstrecke stadtauswärts kann geteilt werden, so dass der Verkehr auf den verbleibenden Spuren auf die Autobahn ab- und auffährt. Dazu ist die Fahrstrecke auf die südlichen Spuren zu verschwenken. Die Sicherheit der Parkplatznutzer*innen kann dadurch sichergestellt werden, dass die noch vorhandenen Autobahnspuren im Bereich des Parkplatzes nur mit einer geringen Geschwindigkeit genutzt werden dürfen. Bereits heute herrscht in dem Bereich aufgrund des Autobahnendes eine reduzierte Geschwindigkeit von zunächst 80 km/h auf bis zu 40 km/h. Daher würde die Reduzierung sich auch nicht drastisch auswirken. Zum anderen könnte auf dem Mittelstreifen eine Barriere errichtet werden, der ein Betreten der südlichen Fahrspuren verhindert. Insgesamt handelt es sich um eine schnell zu realisierende und kostengünstige Maßnahme, die zu einer spürbaren Entlastung des Pendlerdrucks im Frankfurter Osten führen würde. Rot markiert ist der zu sperrende Fahrstreifen. Die nächsten U-Bahn-Stationen sind eingezeichnet. (Quelle: Apple Karten) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 649/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichten eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße Am Atzelberg

02.12.2019 · Aktualisiert: 01.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5518 entstanden aus Vorlage: OF 637/11 vom 10.11.2019 Betreff: Einrichten eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße Am Atzelberg Der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße Am Atzelberg einen verkehrsberuhigten Bereich (Z. 325.1) und Parkmarkierungen rechtsseitig in Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße einrichten zu lassen. Begründung: Die Straße Am Atzelberg ist eine Sackgasse. In Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße ist linksseitig ein "normal breiter" Bürgersteig. Rechtsseitig ist ein ca. 40 Zentimeter breiter Bürgersteig, der allerdings nicht als Bürgersteig genutzt werden kann. Weiterhin parken rechtsseitig am Fahrbahnrand Fahrzeuge der Anwohner in Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße. Eine Auffahrt auf den ca. 40 Zentimeter breiten Bürgersteig ist nicht möglich. Hierdurch entsteht das Problem, dass selbst bei Kleinwagen die zulässige Fahrbahnbreite von drei Metern zwischen linksseitigem Bürgersteig und rechtsseitig parkenden Fahrzeugen unterschritten wird. Daher kam es vermehrt zu Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen die parkenden Anwohner. Doch wo sollen die Anwohner, die vielmals auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, parken? Es empfiehlt sich die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs mit zwei Vorteilen. 1. Die Straße kann bevorrechtigt von Fußgängern/Kindern benutzt werden, was die Lebensqualität in urbanen Räumen steigert. 2. Es entsteht ein höheres Maß an Sicherheit, weil Fahrzeuge nicht mehr wie bislang mit 30 km/h die Sackgasse befahren dürfen, sondern Schrittgeschwindigkeit einhalten müssen. Dies trägt obendrein noch zu einem geringeren Geräuschpegel bei. Ein verkehrsberuhigter Bereich stellt eine Sonderfläche ohne Fahrbahn dar. Folglich gelten die Rechtsfolgen aus dem § 12 Abs. 4 StVO nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 652 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Sicherheit in Frankfurts Kitas

02.12.2019 · Aktualisiert: 25.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.12.2019, OA 511 entstanden aus Vorlage: OF 633/11 vom 10.11.2019 Betreff: Sicherheit in Frankfurts Kitas Nach dem tragischen Todesfall eines kleinen Jungen in der Kita KiZ 94, Atzelbergstraße 54, besteht dringender Handlungsbedarf für alle Frankfurter Kitas, um weitere gleich gelagerte Unfälle zu verhindern. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Auskunft über 1. die Sicherheitsstandards der städtischen Kitas zu geben; 2. die standardmäßigen und ggf. geplanten notwendigen präventiven Unfallvorkehrungen in den städtischen Kitas zu geben; 3. die verwaltungsseitigen Kontrollen nach vollendeten Sanierungen städtischer Kitas zu geben. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, diese Informationen allen Beteiligten (Eltern und Kitas) proaktiv zur Verfügung zu stellen. Begründung: Vorbehaltlich der polizeilichen Ermittlungen zum Todesfall des kleinen Jungen vom 29.10.2019 in der Kita KiZ 94 in Seckbach, stellt sich allgemein die Frage, wie es um die Sicherheit in den städtischen Kitas bestellt ist und wie die Kontrolle durch den Magistrat erfolgt. So unglaublich die Vermutung auch klingt, dass ein Kleinkind in eine Steckdose in einer Kita gegriffen haben könnte, desto wichtiger ist es jetzt, dass die Staatsanwaltschaft den Unfall lückenlos aufklärt und die notwendigen präventiven Maßnahmen vonseiten der Stadt ergriffen werden, um in Zukunft für alle Kinder in allen Kitas das höchste Maß an Sicherheit zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 11.12.2019 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung der KAV am 13.01.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage OA 511 wird zugestimmt. 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 20.01.2020, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 511 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen BFF (= Vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 60 Beschluss: Der Vorlage OA 511 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Vereinfachtes Verfahren) 59. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.02.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage OA 511 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 5223, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11

28.10.2019 · Aktualisiert: 10.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5316 entstanden aus Vorlage: OF 618/11 vom 13.10.2019 Betreff: Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend den Grundprinzipien der europäischen Richtlinie zur Luftqualitätsüberwachung weitere Passivsammler für NOx-Messungen im Ortsbezirk zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße/Ecke Cassellastraße und Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße zu installieren. Die genauen Aufstellungsorte sind vorab mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im Allgemeinen und der NOx-Werte im Besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung luftqualitätsverbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren, ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 131 Aktenzeichen: 79 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geländer und Abfallbehälter für den Atzelbergplatz

28.10.2019 · Aktualisiert: 14.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5317 entstanden aus Vorlage: OF 621/11 vom 14.10.2019 Betreff: Geländer und Abfallbehälter für den Atzelbergplatz Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Atzelbergplatz 1. ein Geländer an der Treppe vor dem Haus Atzelbergstraße 66 anzubringen, 2. mindestens vier zusätzliche Abfallbehälter auf dem Atzelbergplatz zu installieren. Die Standorte sollten in den Bereichen der Sitzgelegenheiten, in Höhe der Schaukästen sowie am Platzrand vor dem Gebäude Atzelbergplatz 9-11, liegen. Begründung: Bei der Neugestaltung des Atzelbergplatzes wurde offensichtlich das Erfordernis eines Geländers, an der im Tenor beschriebenen Stelle, nicht gesehen. Ein Geländer an diesem Treppenabschnitt ist allerdings gerade für ältere Personen unbedingt erforderlich. Die Anzahl der auf dem Platz befindlichen Abfallbehälter ist nicht ausreichend. Die vorhandenen Abfallbehälter sind überwiegend bereits lange vor ihrer Leerung voll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 310 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2019

04.10.2019 · Aktualisiert: 06.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2019, OF 613/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2019 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instand gehalten. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.500 bis 5.000 Euro. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 356 2019 Die Vorlage OF 613/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg/Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark

19.08.2019 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4932 entstanden aus Vorlage: OF 588/11 vom 01.08.2019 Betreff: Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg/Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die beim Ortstermin am 18.07.2019 mit dem Amt 79 vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Die Beschränkung der Zufahrt und die Bankettbefestigung sollen rollenden und ruhenden Verkehr derart regeln, dass Rettungsfahrzeuge wie auch der Shuttle-Bus ungestört verkehren können. 2. Die Regelung eines beschränkten Zugangs zum Gelände soll lediglich für Wochenenden und Feiertage (derzeit noch offen, ob Wochenendregelung freitags oder samstags startet) in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober gelten. 3. Die beschränkte Zufahrt für den Individualverkehr über eingeschränkte Zugangsberechtigung soll mit einem entsprechenden Angebot an ÖPNV/Shuttle-Bussen gekoppelt werden. Die Buslinie 83 könnte zu diesem Zweck als Ringbuslinie konzipiert werden (Friedberger Warte - Lohrberg - Klingenweg - Vilbeler Landstraße - Wilhelmshöher Straße - Heinz-Herbert-Karry-Straße - Seckbacher Landstraße - Dortelweiler Straße - Friedberger Warte). Dazu müssten die beiden möglichen Zufahrten zum Lohrberg gesperrt und nur noch für Berechtigte zugänglich sein. D. h. der Berger Weg im Westen und der Klingenweg im Süden müssten entsprechende Vorrichtungen bekommen - Zugang für Radfahrer uneingeschränkt. 4. Eine Lösung mit möglichst geringem Personaleinsatz (insbesondere auch für die Stadtpolizei) soll favorisiert werden. 5. Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke bedarf einer gesonderten Lösung (Privatinitiative: z. B. Abholung Gehbehinderter mittels Golf Caddy). 6. Personen mit berechtigtem Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohner, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstwiesenbetreiber, Freizeitgärtner, eventuell weitere Personen. 7. Für die Saison 2019 sollen die Baumstämme liegen bleiben. Bis zur Lösungsfindung (spätestens 15. Mai 2020) sollen die Baumstämme entfernt und die Bankette mit Granitstelen bestückt werden. Bei Lösungsangeboten soll stets das Einvernehmen des Ortsbeirates 11 eingeholt werden. Zusätzlich zu den vorgenannten Maßnahmen wird der Magistrat beauftragt, geeignete Flächen für neu anzulegende Grillplätze festzulegen, um zur Saison 2020 das Grillen im Lohrpark verbieten zu können. Begründung: Auf Einladung des Amtes 79 fand am 18. Juli 2019 ein Treffen am Parkplatz des Lohrparks statt. Hintergrund: Im Dezernat X wird die Notwendigkeit gesehen, die kurzfristige Lösung zur Problematik Parken im Berger Weg/Lohrberg (seit Ostern 2019 mithilfe von Baumstämmen entlang des Weges) in eine langfristig wirksame Lösung zu überführen. Der ämterübergreifende Termin vor Ort sollte die Grundlage für eine nachhaltig wirkende Lösung legen. Die Ablage von Baumstämmen entlang des Berger Weges - auf Privatgrundstücken abgelegt - hat seit Ostern 2019 an der Kernproblematik des illegalen Parkens und der nicht vertretbaren Verkehrssituation bei hohem Ansturm auf das Gelände nichts Grundlegendes geändert; zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der Pächterinnen und Pächter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer zu ihren Streuobstwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.01.2020, OF 707/11 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 124 Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1565 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsmessungen auf der Wilhelmshöher Straße mittels passivem Messsystem

19.08.2019 · Aktualisiert: 15.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4933 entstanden aus Vorlage: OF 590/11 vom 05.08.2019 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen auf der Wilhelmshöher Straße mittels passivem Messsystem Vorgang: B 165/19 Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich Wilhelmshöher Straße 42 - 44 (in beide Fahrtrichtungen) und Wilhelmshöher Straße 127 (in beide Fahrtrichtungen) Geschwindigkeitsmessungen für einen Zeitraum von einem Monat mittels passivem Messgerät durchzuführen und die Auswertungen dem Ortsbeirat zu präsentieren. Begründung: Der Magistrat beschreibt in seinem Bericht vom 13.05.2019, B 165, dass es auf der Wilhelmshöher Straße aufgrund des Ausbleibens von schweren Unfällen keine gehäuften Geschwindigkeitsübertretungen gebe. Die Wahrnehmung der Anwohner zeigt jedoch ein anderes Bild. Da im Stadtgebiet Frankfurt quasi keine Geschwindigkeitskontrollen in den Abend- und Nachtstunden erfolgen, soll eine Messreihe über einen Monat ein realistisches Bild der tatsächlichen Situation abbilden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2130 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbahnlinie 18 nach Bad Vilbel verlängern

16.05.2019 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4686 entstanden aus Vorlage: OF 607/3 vom 09.01.2019 Betreff: Straßenbahnlinie 18 nach Bad Vilbel verlängern Der Magistrat wird aufgefordert, Planungen für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 nach Bad Vilbel umgehend zu veranlassen und für die baldige Umsetzung Sorge zu tragen. Es erscheint hierbei sinnvoll, einen Abzweig an der Autobahnauffahrt der A 661 nach Bad Homburg/Höhe Bodenweg vorzunehmen. Die Verlängerung sollte mindestens den S-Bahn-Bahnhof "Bad Vilbel Südbahnhof" erreichen und an geeigneter Stelle eine Haltestelle für eine große Park-and-ride-Parkfläche für P endler beinhalten. Diese könnte sich zum Beispiel nahe der Hofhausstraße befinden. Für die Planung und Umsetzung auf dem Stadtgebiet von Bad Vilbel ist frühzeitig mit dem dortigen Magistrat Kontakt aufzunehmen. Begründung: Permanente Staus zwischen Bad Vilbel und dem Frankfurter Nibelungenplatz in beide Richtungen zeigen auf, dass es ein leistungsfähiges Verkehrsmittel auf dieser Strecke benötigt. Für Pendler, die über die A 661 anreisen und nach Frankfurt wollen, gibt es kein Angebot, auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen, da sie ihr Fahrzeug nicht abstellen können. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1688 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefahrenstelle Kreuzungsbereich HeinzHerbertKarryStraße/Arolser Straße/ Wilhelmshöher Straße beseitigen

25.03.2019 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4451 entstanden aus Vorlage: OF 528/11 vom 06.03.2019 Betreff: Gefahrenstelle Kreuzungsbereich Heinz-Herbert-Karry-Straße/Arolser Straße/ Wilhelmshöher Straße beseitigen Der Magistrat wird aufgefordert, den oben genannten Straßenbereich durch bauliche oder signaltechnische Maßnahmen zu sichern, um weitere Gefahrensituationen zu vermeiden. Begründung: Immer wieder kommt es zu Gefahrensituationen/Zusammenstößen von Verkehrsteilnehmern im oben genannten Bereich. Insbesondere die Missachtung der nach rechts abknickenden Vorfahrtsstraße sowie überhöhte Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer bei der Einfahrt in die Arolser Straße sorgen für heftige Brems- und Ausweichmanöver, die Fahrrad- und Autofahrer gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1240 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 309 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenlaternen in Seckbach

21.01.2019 · Aktualisiert: 29.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4107 entstanden aus Vorlage: OF 509/11 vom 13.12.2018 Betreff: Straßenlaternen in Seckbach Vorgang: M 69/14; Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Der Magistrat wird aufgefordert, die bei der Ortsbegehung am 11.12.2018 zwischen dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) sowie dem Ortsbeirat vereinbarten Punkte (siehe Anlage) umzusetzen. Begründung: Nach einer Ortsbegehung am 11.12.2018 mit Vertretern des ASE und Anwohnern der Hintergasse konnte festgestellt werden, dass es technisch möglich ist, Nachbauten der ursprünglich installierten Laternen (Abb.1) als LED-Variante anzufertigen und zum Beispiel in der Hintergasse zu installieren. Ein Prototyp wurde durch das ASE vorgeführt. Die Kosten wären sogar identisch zu den momentan neu installierten uniformen Langfeldleuchten mit einfach gebogenem Mast, die nicht zu der städtebaulichen Eigenart Seckbachs passen, diese sogar optisch stören und abwerten. Im Vortrag des Magistrates, M 69, heißt es, dass alte Gaslaternen durch eine LED-Straßenbeleuchtung unter weitestgehender Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Straßenbeleuchtung ersetzt werden sollen. Dies ist mit den uniformen Langfeldleuchten mit einfach gebogenem Mast nicht der Fall. Durch die technisch mögliche und kostenmäßig identische Anfertigung und Installation der LED-Aufsatzleuchten mit doppelt geknicktem Mast (siehe Abb. 3 der Anlage), wäre die Beschlusslage der Magistratsvorlage aus Sicht der Vertreter des ASE, des Ortsbeirates und der Anwohner wieder eingehalten. Die Beleuchtungsstärke der LED-Leuchten, im Vergleich zu den alten Gasleuchten, ist zwar wesentlich höher, hier kann aber laut ASE Abhilfe durch nächtliches Dimmen und individuelle Sichtblenden geschaffen werden. Der Ortsbeirat unterstützt dies zum Schutz der Anwohner. Abb. 1 Abb. 2 Anlage 1 (ca. 1,8 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1082 Antrag vom 11.01.2020, OF 703/11 Anregung vom 20.01.2020, OA 520 Antrag vom 21.02.2020, OF 716/11 Antrag vom 30.05.2020, OF 729/11 Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6233 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 91 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umrüstung der Gaslaternen in der Hintergasse in Seckbach

02.12.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.12.2018, OF 504/11 Betreff: Umrüstung der Gaslaternen in der Hintergasse in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der B 344 wird unter folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird aufgefordert, sich an den Grundsatzbeschluss M 69 vom 28.03.2014 und an die Beschlussausfertigung § 4832 vom 24.07.2014 zu halten. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, umgehend die neuinstallierten Laternen in der Hintergasse in Seckbach gegen die vorherigen dem städtischen Charakter Seckbachs entsprechenden Laternen zurückzutauschen und diese dann mit LED-Leuchten zu versehen und in der Ausleuchtung auf moderates und nicht zu grelles Licht zu achten. Begründung: Ursprünglich waren in der Hintergasse Aufsatzleuchten mit abgewinkeltem Arm (Abb. 1) installiert. Abb. 1 Abb. 2 Durch das ASE wurden diese Laternen dann in uniforme Langfeldleuchten (siehe Abb. 2) in LED getauscht. In der M 69 heißt es dazu, dass die alten Gaslaternen durch eine LED-Straßenbeleuchtung unter weitestgehender Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Straßenbeleuchtung ersetzt werden. Dies ist nicht der Fall gewesen. Der Magistrat handelte gegen die Beschlusslage der M 69 und verursachte obendrein noch Mehrkosten, da der Tausch der Gasleuchten in LED-Leuchten vermutlich günstiger gewesen wäre, als der Abbau der alten und der Bau von neuen Laternen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 344 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage B 344 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 504/11 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Annahme; bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße

12.11.2018 · Aktualisiert: 19.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 471/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 53/18 OBR 11; ST 1343/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 53 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1343 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 283 2018 Die Vorlage OF 471/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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