Straßenlaternen in Seckbach
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4107 entstanden aus Vorlage: OF 509/11 vom 13.12.2018
Betreff: Straßenlaternen in Seckbach Vorgang: M 69/14; Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Der Magistrat wird aufgefordert, die bei der Ortsbegehung am 11.12.2018 zwischen dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) sowie dem Ortsbeirat vereinbarten Punkte (siehe Anlage) umzusetzen. Begründung: Nach einer Ortsbegehung am 11.12.2018 mit Vertretern des ASE und Anwohnern der Hintergasse konnte festgestellt werden, dass es technisch möglich ist, Nachbauten der ursprünglich installierten Laternen (Abb.1) als LED-Variante anzufertigen und zum Beispiel in der Hintergasse zu installieren. Ein Prototyp wurde durch das ASE vorgeführt. Die Kosten wären sogar identisch zu den momentan neu installierten uniformen Langfeldleuchten mit einfach gebogenem Mast, die nicht zu der städtebaulichen Eigenart Seckbachs passen, diese sogar optisch stören und abwerten. Im Vortrag des Magistrates, M 69, heißt es, dass alte Gaslaternen durch eine LED-Straßenbeleuchtung unter weitestgehender Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Straßenbeleuchtung ersetzt werden sollen. Dies ist mit den uniformen Langfeldleuchten mit einfach gebogenem Mast nicht der Fall. Durch die technisch mögliche und kostenmäßig identische Anfertigung und Installation der LED-Aufsatzleuchten mit doppelt geknicktem Mast (siehe Abb. 3 der Anlage), wäre die Beschlusslage der Magistratsvorlage aus Sicht der Vertreter des ASE, des Ortsbeirates und der Anwohner wieder eingehalten. Die Beleuchtungsstärke der LED-Leuchten, im Vergleich zu den alten Gasleuchten, ist zwar wesentlich höher, hier kann aber laut ASE Abhilfe durch nächtliches Dimmen und individuelle Sichtblenden geschaffen werden. Der Ortsbeirat unterstützt dies zum Schutz der Anwohner. Abb. 1 Abb. 2 Anlage 1 (ca. 1,8 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11