Einrichten eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße Am Atzelberg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM
5518 entstanden aus Vorlage:
OF 637/11 vom
10.11.2019 Betreff: Einrichten eines verkehrsberuhigten Bereichs
in der Straße Am Atzelberg Der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße Am
Atzelberg einen verkehrsberuhigten Bereich (Z. 325.1) und Parkmarkierungen
rechtsseitig in Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße
einrichten zu lassen. Begründung: Die Straße Am Atzelberg ist eine Sackgasse. In
Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße ist linksseitig ein "normal breiter"
Bürgersteig. Rechtsseitig ist ein ca. 40 Zentimeter breiter Bürgersteig, der
allerdings nicht als Bürgersteig genutzt werden kann. Weiterhin parken
rechtsseitig am Fahrbahnrand Fahrzeuge der Anwohner in Fahrtrichtung
Wilhelmshöher Straße. Eine Auffahrt auf den ca. 40 Zentimeter breiten
Bürgersteig ist nicht möglich. Hierdurch entsteht das Problem, dass selbst bei
Kleinwagen die zulässige Fahrbahnbreite von drei Metern zwischen
linksseitigem Bürgersteig und rechtsseitig parkenden Fahrzeugen unterschritten
wird. Daher kam es vermehrt zu Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen die parkenden
Anwohner. Doch wo sollen die Anwohner, die vielmals auf ihr Fahrzeug angewiesen
sind, parken? Es empfiehlt sich die Einrichtung
eines verkehrsberuhigten Bereichs mit zwei Vorteilen. 1. Die Straße kann bevorrechtigt von
Fußgängern/Kindern benutzt werden, was die Lebensqualität in urbanen Räumen
steigert. 2. Es entsteht ein
höheres Maß an Sicherheit, weil Fahrzeuge nicht mehr wie bislang mit
30 km/h die Sackgasse befahren dürfen, sondern Schrittgeschwindigkeit
einhalten müssen. Dies trägt obendrein noch zu einem geringeren Geräuschpegel
bei. Ein verkehrsberuhigter Bereich stellt
eine Sonderfläche ohne Fahrbahn dar. Folglich gelten die Rechtsfolgen aus dem §
12 Abs. 4 StVO nicht. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.03.2020, ST 652
Aktenzeichen: 32 1