Meine Nachbarschaft: Eckenheimer Landstraße
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Vorlagen
Sicherheit für querenden Radverkehr Eckenheimer Landstraße/Anlagenring (Scheffeleck)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 entstanden aus Vorlage: OF 1003/3 vom 16.11.2020 Betreff: Sicherheit für querenden Radverkehr Eckenheimer Landstraße/Anlagenring (Scheffeleck) Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1818/19 Im Januar 2019 wurde bereits eine Umgestaltung des Fahrradweges in der Eckenheimer Landstraße beantragt: Für den aus der Eckenheimer Landstraße stadteinwärts fahrenden Radverkehr, der die Eschenheimer Anlage überquert, um in den Anlagenring zu fahren, soll die vorgesehene Querung der Eckenheimer Landstraße farblich gekennzeichnet werden. In der Stellungnahme äußerte der Magistrat, dass eine farbliche Markierung des Fahrradweges quer über die Eckenheimer Landstraße zum Geleit auf die Verkehrsinsel den Fahrradverkehr "von der weiterhin notwendigen Aufmerksamkeit" entbinden würde. Zugleich sei "nicht sichergestellt, dass der in unmittelbarer räumlicher Nähe befindliche Kfz-Verkehr mit dieser Richtungsänderung rechnet". Deshalb wurde die angeregte Umgestaltung des Fahrradwegs abgelehnt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum davon ausgegangen wird, dass ein rot markierter Fahrradweg Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dazu verleitet, nicht aufmerksam zu sein, vor allem, da sie mit der aktuellen Planung des Fahrradweges dazu gezwungen sind, in den laufenden Verkehr zu fahren und diesen zu durchqueren. Diese unerwartete Richtungsänderung ist für den in "unmittelbarer räumlicher Nähe befindlichen Kfz-Verkehr" häufig sehr überraschend, weil Autofahrerinnen und Autofahrer oft nicht wissen und auch nicht darauf aufmerksam gemacht werden, dass der offizielle Radweg quer durch den fließenden Verkehr läuft. Häufig folgen - so auch "Fahrradweg Option 2" in der Stellungnahme des Magistrats - unsichere oder ortunkundige Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dem Straßenverlauf, um so von der Eckenheimer Landstraße über die Eschenheimer Anlage in den Anlagenring zu kommen. Allerdings kann die Eschenheimer Anlage nur gequert werden, wenn die Ampel grün wird, was aber für die Autofahrerinnen und Autofahrer heißt, dass sie rechts in die Eschenheimer Anlage abbiegen. Es kommt also täglich zu Situationen, in denen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer in den fließenden Verkehr fahren, ohne dass die Autofahrerinnen und Autofahrer damit rechnen. Dies vorausgestellt, wird der Magistrat erneut gebeten, den Radweg auf der Eckenheimer Landstraße und dort insbesondere die Querung durch den fließenden Verkehr auf die in der Mitte der Straße liegende Verkehrsinsel rot zu markieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 624 Antrag vom 08.10.2021, OF 126/3 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1280 Aktenzeichen: 32 1
Störende Fahrräder an der U 5-Haltestelle „Glauburgstraße“ stadtauswärts
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6866 entstanden aus Vorlage: OF 978/3 vom 16.10.2020 Betreff: Störende Fahrräder an der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" stadtauswärts Vor der Gaststätte Omonia in der Eckenheimer Landstraße 126/128 auf Höhe der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" stehen in stadtauswärtiger Richtung häufig zahllose Fahrräder in ungeordneter Weise herum - abgestellt am Zaun, auf dem Gehweg und vor allem in den Blumenrabatten der U 5-Haltestelle. Dies wird dadurch verschärft, dass Rad- und Fußweg an dieser Stelle relativ schmal sind. Für Passanten und durchfahrende Radfahrer wird es so teilweise gefährlich. Die Blumenrabatten existieren inzwischen auch schon nicht mehr, sondern sind völlig heruntergetrampelt. Außerdem werden dort auch Bäume durch befestigte Fahrräder in Mitleidenschaft gezogen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Alle Blumenrabatten an der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" werden auf der stadtauswärtigen Seite durch durchgehende niedrige Stahlgitter (gebogene Stahlrohre) gegen das Befahren und Drüberheben von Fahrrädern geschützt. 2. Die beiden letzten Parkplätze in der Schwarzburgstraße vor der Einmündung in die Eckenheimer Landstraße werden auf der der vorgesehenen Ladezone gegenüberliegenden Seite entfernt und durch Fahrradbügel ersetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 450 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Abbiegespiegel zum Schutz von Radfahrern an besonders gefährlichen Kreuzungen im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6780 entstanden aus Vorlage: OF 1079/10 vom 13.10.2020 Betreff: Abbiegespiegel zum Schutz von Radfahrern an besonders gefährlichen Kreuzungen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzungen im Ortsbezirk 10 daraufhin zu überprüfen, welche wegen der besonderen Gefährlichkeit mit Abbiegespiegeln zum Schutz von Radfahrern versehen werden sollten, um zu vermeiden, dass Radfahrer im toten Winkel übersehen und angefahren werden. Begründung: Städte wie Hannover, Oldenburg und Göttingen sind dazu übergegangen, an Ampelkreuzungen mit besonderem Gefährdungspotenzial Spiegel anzubringen, bei denen für Rechtsabbieger keine separate Abbiegespur und eigene Ampeln zur Verfügung stehen, sodass Radfahrer auf dem Radweg besonders leicht im toten Winkel übersehen werden können. Diese Spiegel haben sich als einfaches, kostengünstiges und effizientes Mittel erwiesen, um Radfahrer zu schützen. Solche Ampeln gibt es im Ortsbezirk 10 etwa an der Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße, Gießener Straße/Ronneburgstraße, Homburger Landstraße/Ronneburgstraße, an denen es zum Teil schon zu tödlichen Unfällen gekommen ist. Eine Verbesserung ist frühestens durch die Ausrüstung von Lastkraftwagen und Bussen mit Abbiegeassistenten zu erwarten, die aber erst ab dem Jahr 2022 für Neufahrzeuge Pflicht werden. Insofern ist durch die Spiegel schneller Abhilfe zu schaffen und so für den zunehmenden Fahrradverkehr mehr Sicherheit zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 419 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 7
Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (XV) Kreuzungsbereich Eckenheimer Landstraße/Neuhofstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2020, OF 967/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (XV) Kreuzungsbereich Eckenheimer Landstraße/Neuhofstraße Der Einmündungsbereich Eckenheimer Landstraße / Neuhofstraße ist tagsüber häufig und ab abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt. Das führt zu Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende und kreuzende FußgängerInnen. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken im Kreuzungsbereich durch Abpollern oder Radbügel verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 967/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 967/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWas passiert mit der Häuserzeile in der Eckenheimer Landstraße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 982/3 Betreff: Was passiert mit der Häuserzeile in der Eckenheimer Landstraße? Bewohner*innen der Eckenheimer Landstraße sind verunsichert über die Situation der Häuserzeile 18-24.Unklare Informationen vom Hörensagen lassen vermuten , dass die Häuser als Paket verkauft wurden und dass das älteste Haus einem Neubau weichen soll. Da sie eine Entmietung der alteingesessenen Bewohner*innen auch in den anderen Häusern befürchten, sind gesicherte Informationen für sie sehr wichtig. Dies vorausgesetzt , bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche gesichertenFakten zu der Häuserzeile bisher bestehen und wie diese für die Mieter einzuschätzen sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1838 2020 Die Vorlage OF 982/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenRoteinfärbung der Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße (stadtein- und stadtauswärts)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6669 entstanden aus Vorlage: OF 938/3 vom 08.09.2020 Betreff: Roteinfärbung der Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße (stadtein- und stadtauswärts) Der Magistrat wird gebeten, die Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße in beide Fahrtrichtungen rot einzufärben. Begründung: Die auf der Eckenheimer Landstraße zwischen U-Bahn-Gleisen und Fußwegen entlanggeführten Radstreifen sind teilweise sehr schmal und haben stellenweise sehr geringe Abstände zur U-Bahn auf der linken Seite und zu den häufig als Parkplätze ausgewiesenen Fußwegen auf der rechten Seite. Hinzu kommen diverse Wechsel der Radstreifen vom Fußweg auf die Straße und umgekehrt (u. a. an den Hochbahnsteigen). Die Eckenheimer Landstraße ist ähnlich wie der Oeder Weg von Radfahrenden sehr stark frequentiert (Nord-Süd-Achse in die und aus der Innenstadt). Unter dem Blickwinkel der Verkehrssicherheit sind die eng geführten Radstreifen ohnehin nicht unproblematisch. Die Roteinfärbung dürfte das Sicherheitsgefühl und auch die Sicherheit der Radfahrenden etwas verbessern. Umso wichtiger ist auch die baldige Umsetzung der beschlossenen Tempo-30-Regelung in beiden Fahrtrichtungen zwischen Scheffeleck und Nordendstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 153 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 entstanden aus Vorlage: OF 930/3 vom 12.08.2020 Betreff: Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten Vorgang: OM 1388/17 OBR 3; ST 1046/17 Der Magistrat wird aufgefordert, den Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich zu gestalten. Folgende erste Maßnahmen werden vorgeschlagen: Auf der Sperrfläche Ecke Mittelweg/Klitscherstraße werden Fahrradständer installiert, auch um Autos daran zu hindern, auf dem Fußgängerüberweg zu parken. Zur Verkehrsberuhigung wird außerdem die Parkanordnung geändert, indem zwei Autoparkplätze im Mittelweg nach der Einfahrt auf die rechte Straßenseite verlegt und in Fahrradparkplätze umgewandelt werden. Des Weiteren wird geprüft, ob nicht ein Autoparkplatz auf dem kleinen Plätzchen, das den Mittelweg trennt, für die Aufstellung von Fahrradständern ersetzt werden kann. Begründung: Der Mittelweg ist als wichtige Verbindung zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg eine enge Straße, in der es trotz hohen Bedarfes keine Fahrradständer gibt und die zudem noch aufgrund der Innenstadtnähe von Schleichverkehr und "Fremdparkern" stark belastet ist. Die Folge ist, dass Fahrräder kaum sicher abgestellt werden können und jeder verfügbare Platz (Straßenschilder, Drängelgitter) genutzt wird, um Fahrräder abzuschließen. Der sehr enge Bürgersteig wird damit für Fußgänger noch weiter zugestellt, was zusätzlich zu den zugeparkten Kreuzungen den Mittelweg für Fußgänger und gerade auch für Kinder sehr unübersichtlich macht. Die kleine Straße muss dringend umgestaltet werden, um dem Bedarf an Fahrradparkplätzen zu entsprechen und auch der Straße als Verbindung für Fußgänger von der Eckenheimer Landstraße zum Oeder Weg gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1388 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1046 Antrag vom 10.02.2021, OF 1059/3 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7207 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1751 Antrag vom 14.05.2022, OF 286/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2276 Antrag vom 29.02.2024, OF 660/3 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5309 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Straßenbahn-Ringlinie im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6495 entstanden aus Vorlage: OF 1046/10 vom 31.08.2020 Betreff: Straßenbahn-Ringlinie im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um aktuelle Prüfung und Berichterstattung zu der auch im Ortsbezirk 10 vorgesehenen Straßenbahn-Ringlinie gebeten, insbesondere zu folgenden Fragen: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand bezüglich des Ortsbezirks 10? 2. Wann sind Bauarbeiten vorgesehen im Bereich a) des Marbachwegs, westlich der Eckenheimer Landstraße, b) der Gießener Straße Richtung Friedberger Landstraße? 3. Wann ungefähr ist mit der Inbetriebnahme zu rechnen? 4. Welche baulichen und organisatorischen Maßnahmen sind vorgesehen, um gegenseitige Behinderungen mit der immer mehr an Bedeutung gewinnenden U-Bahn-Linie 5 zu vermeiden? Begründung: Insbesondere eine Takteinschränkung für die U 5 muss verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 296 Aktenzeichen: 92 11
Einrichtung einer Ladezone in der Schwarzburgstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6433 entstanden aus Vorlage: OF 919/3 vom 14.08.2020 Betreff: Einrichtung einer Ladezone in der Schwarzburgstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Schwarzburgstraße im Abschnitt zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Weberstraße eine elf Meter lange Ladezone auf der Seite der freien Parkplätze einzurichten. Begründung: Zur verkehrssicheren Anlieferung für die Gastronomiebetriebe, die bisher auf der Ecke Weberstraße/Schwarzburgstraße erfolgte, ist eine Ladezone eine geeignete Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2021 Aktenzeichen: 32 1
Ampelschaltung im Marbachweg (Fahrtrichtung Westen, Ecke Eckenheimer Landstraße) optimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2020, OM 6173 entstanden aus Vorlage: OF 1005/10 vom 16.06.2020 Betreff: Ampelschaltung im Marbachweg (Fahrtrichtung Westen, Ecke Eckenheimer Landstraße) optimieren Der Magistrat wird gebeten, die geänderte und leider extrem verlängerte Rotphase der Ampelschaltung im Marbachweg (Fahrtrichtung Westen, Ecke Eckenheimer Landstraße) zu überprüfen. Dabei soll nach Möglichkeit der Kreuzungsbereich künftig wieder deutlich durchlässiger gestaltet werden, zumal dort seit K urzem ein Fahrstreifen entfallen ist. Begründung: Der Marbachweg gehört zu den sehr wichtigen, da seltenen Ost-West-Straßenverbindungen in Frankfurt. Dies gilt umso mehr, als insbesondere die A 66 mit je einem Teil im Frankfurter Osten und im Frankfurter Westen ohne Alternativen in Frankfurt endet. Der Durchgangsverkehr sucht sich daher seine Wege leider auch durch eigentlich ruhige Wohnstraßen. Derzeit hat so zum Beispiel in Eckenheim der Durchgangsverkehr unter anderem in der Sigmund-Freud-Straße aufgrund der vermeidbaren Staus auf dem Marbachweg stark zugenommen. Abhilfe ist dringend angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1472 Aktenzeichen: 32 1
Zukünftige Nutzung der Liegenschaft der Postbank, Marbachweg/Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 989/10 Betreff: Zukünftige Nutzung der Liegenschaft der Postbank, Marbachweg/Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, ob ihm bekannt ist, dass die Deutsche Bank die Liegenschaft der Postbank, Marbachweg / Eckenheimer Landstraße in Zukunft nicht mehr nutzen wird, und um die Beantwortung der Frage, ob die Möglichkeit besteht, das Areal für innerstädtische Entwicklung zu sichern. Begründung: Erfolgt ggf. mündlich Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 989/10 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenTrixi-Spiegel an für Fahrradfahrer potenziell gefährlichen Kreuzungen anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6103 entstanden aus Vorlage: OF 789/9 vom 05.03.2020 Betreff: Trixi-Spiegel an für Fahrradfahrer potenziell gefährlichen Kreuzungen anbringen In Frankfurt und im Ortsbezirk 9 passieren immer wieder schwere Unfälle durch rechts abbiegende Lastwagen, bei einigen wurden Radfahrer, die sich im toten Winkel des Lastwagenfahrers befanden, getötet. Ähnliche Unfälle geschehen auch in anderen deutschen Großstädten. Wie die Süddeutsche Zeitung im November 2019 berichtete, wird die Stadt München nun 100 sogenannte Trixi-Spiegel an ausgesuchten, potenziell gefährlichen Kreuzungen anbringen. Die Spiegel sollen den Lastwagenfahrern ermöglichen, auch ohne eingebautes Assistenzsystem Personen im toten Winkel zu sehen. Der Magistrat wird gebeten, an potenziell gefährlichen Kreuzungen wie 1. Marbachweg/Eckenheimer Landstraße; 2. Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch; 3. Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße solche Trixi-Spiegel in einer ersten Probephase anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1578 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 808 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2124 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 7
Vorstellung der Planungen im Karree rund um die Gethsemanekirche
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6082 entstanden aus Vorlage: OF 861/3 vom 14.05.2020 Betreff: Vorstellung der Planungen im Karree rund um die Gethsemanekirche Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst in einer der nächsten Sitzungen dem Ortsbeirat die gegenwärtigen Planungen für den Neubau und den Bestand im Karree Marschnerstraße/Weberstraße/Neuhofstraße/Eckenheimer Landstraße zusammen mit dem Bauherrn vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1457 Antrag vom 04.01.2021, OF 1033/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7167 Aktenzeichen: 66 0
Klare Haltelinie auf der Eckenheimer Landstraße Höhe Haltestelle „Musterschule“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6093 entstanden aus Vorlage: OF 846/3 vom 01.03.2020 Betreff: Klare Haltelinie auf der Eckenheimer Landstraße Höhe Haltestelle "Musterschule" Die Rappstraße ist eine wichtige Ost-West-Verbindung. Insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr drängen sich hier die Autos in langer Schlange und dazwischen fahren mit Fahrrädern die Schülerinnen und Schüler der benachbarten Musterschule. Die Ausfahrt an der Rappstraße stadteinwärts auf den Radweg und in den Oberweg ist oftmals nicht möglich. Pkws, die an der Ampel Höhe Musterschule halten, blockieren die Einfahrt in den Oberweg. Gleichzeitig ist die Ausfahrt aus dem Oberweg in die Eckenheimer Landstraße nicht möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch geeignete Maßnahmen die vorgezogene Haltelinie vor der Ampel für Pkws deutlicher zu machen, z. B. durch eine klare Haltelinie und/oder ein Hinweisschild "Bei Rot hier halten". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1830 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
Radspur Marbachweg in der Nähe der Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6028 entstanden aus Vorlage: OF 965/10 vom 03.05.2020 Betreff: Radspur Marbachweg in der Nähe der Eckenheimer Landstraße Vorgang: OM 5560/20 OBR 10; ST 582/20 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die in der Stellungnahme vom 20.03.2020, ST 582, vorgeschlagene Maßnahme zum Schutz von Radfahrenden, außer mit Radfahrschutzstreifen, den Bereich auch baulich mit Leitschwellen und Leitbaken zu sichern, nicht umgesetzt bzw. schnell wieder rückgängig gemacht wurde und wann welche Maßnahme nun stattdessen durchgeführt werden soll. Begründung: Zur Sicherheit der Radfahrenden ist eine weitere Schutzmaßnahme unabdinglich. Der Marbachweg ist stark befahren, sodass Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr oftmals die seinerzeit dafür tauglich gebauten Schienengleise der Stadtbahnlinie U 5 nutzen, um möglichst schnell an die Einsatzorte zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5560 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 582 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1727 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Sichere Lösung für die Radfahrer im Marbachweg Richtung Westen an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6044 entstanden aus Vorlage: OF 895/10 vom 17.12.2019 Betreff: Sichere Lösung für die Radfahrer im Marbachweg Richtung Westen an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst eine sichere Lösung für die Radfahrer im Marbachweg Richtung Westen an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße vorzustellen, die zwei Fahrstreifen ent hält und gleichzeitig eine sichere Führung der Radfahrer außerhalb des übrigen Fahrzeugverkehrs ermöglicht. Begründung: Seit der Vorstellung der Planungen der Hochbahnsteige der U 5 an der Station "Marbachweg/Sozialzentrum" hat der Ortsbeirat 10 immer wieder darauf hingewiesen, dass die Führung der Radfahrer im Marbachweg in westlicher Richtung nicht funktioniert. Dass es dort nun zu einem tödlichen Unfall gekommen ist, ist dringende Mahnung, hierfür endlich eine funktionierende Lösung zu präsentieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1727 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (III) Kreuzungsbereich Eckenheimer Landstraße/Wielandstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2020, OF 876/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (III) Kreuzungsbereich Eckenheimer Landstraße/Wielandstraße Der östliche Kreuzungsbereich der Eckenheimer Landstraße/Wielandstraße gehört bei schönem Wetter zwischen März und Oktober zu den gefährlichsten Ecken im Nordend. Die beliebte Eisdiele Eis Christina zieht Eisliebhaber aus nah und fern an. Zu viele kommen per Auto und stellen ihr Gefährt in aller Regel verkehrsgefährdend im Kreuzungsbereich, vorwiegend auf der Ostseite der Eckenheimer Landstraße zwischen Wieland- und Neuhofstraße, sowie auf der Wielandstraße und hier i. d. R. gegen die Fahrtrichtung ab. An der Eckenheimer Landstraße ist die Situation für Radfahrende besonders brisant, weil der stark frequentierte Radweg zwischen U-Bahn-Schienen und querparkenden PKWs auf dem Bürgersteig verläuft und sich dazwischen die verkehrswidrig abgestellten Autos breitmachen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, mit den zuständigen Ämtern zeitnah einen Ortstermin zu vereinbaren, um zu sehen, welche Maßnahmen geeignet sind, um die Gefahrensituation zu entschärfen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OF 876/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSollen die Mieterinnen und Mieter des Hauses Spohrstraße 62 aus ihren Wohnungen vertrieben werden, um Luxussanierungen zu ermöglichen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2020, OF 862/3 Betreff: Sollen die Mieterinnen und Mieter des Hauses Spohrstraße 62 aus ihren Wohnungen vertrieben werden, um Luxussanierungen zu ermöglichen? Wie der Frankfurter Tagespresse zu entnehmen ist, plant der neue Eigentümer der Liegenschaft Spohrstraße 62 ,die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (WPS) ,umfangreich zu sanieren (Frankfurter Rundschau vom 13.05.2020). Obwohl die Liegenschaft nicht im Milieuschutz ist, sollte der Magistrat gegen die geplante Gentrifizierung im Nordend vorgehen. Dies voraus geschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten ist dem Magistrat bekannt, dass der neue Eigentümer der Liegenschaft Spohrstraße 62, die WPS, plant, diese umfangreich zu modernisieren und seit wann? hat der Magistrat erwogen, die Liegenschaft zu erwerben, um die Bewohner*innen zu schützen, die von einer Gentrifizierung bedroht werden? Schließlich war dem Magistrat bekannt, wie den Äußerungen des Leiters der Stabsstelle Mieterschutz zu entnehmen ist, dass der Investor bereits eine Immobilie in der Eckenheimer Landstraße erworben hat und die Mieter*innen mit horrenden Mieterhöhungen als Folge von massiven Modernisierungen mit einer "Angst machenden Sprache"in mehreren Briefen eingeschüchtert hat? ist dem Magistrat bekannt, dass seit August 2019 vor dem Haus ein Gerüst errichtet wurde, aber Arbeiten noch nicht begonnen wurden, wodurch sich die Bewohner*innen bedrängt fühlen? Wie beurteilt der Magistrat die Äußerungen der WPS , Leitungen auszutauschen, was zur Folge hätte, dass die Bewohner*innen ein dreiviertel Jahr die Toilette auf dem Hof benutzen müssten? Teilt der Magistrat die Meinung des Leiters der Stabsstele Mieterschutz, der die von WPS angekündigten Modernisierungen "für nicht haltbar" hält? Begründung: Der Fall Spohrstraße 62 zeigt, dass die Meinung des Gutachters zum Milieuschutz, dass in einigen Quartieren, wie z. B. dem nördlichen Teil der Spohrstraße, Milieuschutz nicht notwendig sei, weil sich dort nichts mehr in Richtung Gentrifzierung verändere, falsch ist. Mieterinitiativen und einige Ortsbeiräte haben dies schon früher festgestellt. Der Magistrat sollte darum Forderungen von Ortsbeiräten und Mieterinitiativen nachkommen, bestehende Milieuschutzsatzungen zu ergänzen bzw. neue zu erlassen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 43 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1648 2020 Die Vorlage OF 862/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenFahrradbügel in der Eckenheimer Landstraße in Höhe der Hausnummer 281
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2020, OF 785/9 Betreff: Fahrradbügel in der Eckenheimer Landstraße in Höhe der Hausnummer 281 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor dem Haus Eckenheimer Landstraße 281 Links und Rechts des Hauses Fahrradbügel aufzustellen. Eckenheimer Ldstr. 281 Links Eckenheimer Ldstr. 281 Rechts (Bilder privat) Begründung: Zu Schulzeiten der nahen Berufsschule werden die Fußwege links und rechts des Hauses regelmäßig bis zur Kreuzung zugeparkt, so dass der Kreuzungsbereich nicht mehr einsehbar ist. Zudem fehlen Fahrradabstellmöglichkeiten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 785/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenAm Adlerflychtspielplatz eine Spielstraße einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 835/3 Betreff: Am Adlerflychtspielplatz eine Spielstraße einrichten Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Straße zwischen Adlerflychtstraße und Stalburgstraße die am Adlerflychtspielplatz entlang führt (parallel zum Oederweg) als Spielstraße, bzw. Verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Auf der zum Spielplatz gelegenen Seite sollten zwischen 20:00 Uhr und 8:00 Uhr die derzeitig genehmigten Parkplätze erhalten bleiben. Auf der dem Spielplatz gegenüberliegenden Seite können die derzeitig ausgewiesen Parkplätze erhalten bleiben. Begründung: Die Spiel- und Bewegungsräume im Nordend sind begrenzt, gleichzeitig steigen die Bevölkerungszahlen auch hier ständig an. Die vorgeschlagene Straße ist keine Durchgangsstraße und würde mit ihrer Umwandlung in eine Spielstraße bzw. einen Verkehrsberuhigten Bereich eine Erweiterung des Adlerflychtspielplatzes bedeuten und damit einen besonderen Mehrwert erzeugen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.02.2020, OF 814/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1649 2020 Auskunftsersuchen V 1650 2020 1. Die Vorlage OF 814/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 835/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 1 CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 2 CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrsberuhigung Nordendstraße/Kinderspielplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5844 entstanden aus Vorlage: OF 788/3 vom 09.01.2020 Betreff: Verkehrsberuhigung Nordendstraße/Kinderspielplatz Die Nordendstraße, eine Verbindung zwischen Nibelungenallee und Eckenheimer Landstraße, führt am Nordendspielplatz nördlich um diesen herum. Der Nordendspielplatz ist zu jeder Tageszeit sehr gut besucht. Viele Kinder spielen nicht nur auf dem Spielplatz, sondern auch auf dem Gehweg außerhalb des Spielplatzes. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Schwarzburgschule, Kinderkrippen, Kitas und Schülerinnen- und Schülerhorte. Die Nordendstraße ist im gesamten den Spielplatz umgebenden Verlauf zwischen Lenaustraße und Gluckstraße als verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325.1 StVO) ausgewiesen. Vor der Kreuzung Nordendstraße/Lenaustraße und in der Zufahrt aus der Brahmsstraße sind entsprechende Verkehrszeichen angebracht. Die meisten Autos fahren jedoch mit überhöhter Geschwindigkeit um den Nordendspielplatz herum. Dies stellt ein erhöhtes Risiko für die spielenden Kinder dar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, den bestehenden verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen 325.1 StVO) durch Geschwindigkeiten drosselnde Maßnahmen sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 985 Aktenzeichen: 32 1
Was passiert mit den Gebäuden der Berta-Jourdan-Schule im Nordend?
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2020, OA 538 entstanden aus Vorlage: OF 818/3 vom 28.01.2020 Betreff: Was passiert mit den Gebäuden der Berta-Jourdan-Schule im Nordend? Für die Berta-Jourdan-Schule wird an neuem Standort ein neues Gebäude entstehen, erste Planungsmittel sind im aktuellen Haushaltsentwurf 2020/2021 bereits eingestellt. Dadurch werden die Gebäude der beiden aktuellen Standorte an der Adlerflychtstraße und an der Glauburgstraße (ehem. Glauburgschule) inkl. der Turnhalle frei. In diesem Zusammenhang stellen sich bereits heute Fragen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: a) Wie werden die bisherigen Gebäude der Berta-Jourdan-Schule im Nordend nach dem geplanten Umzug an einen neuen Standort genutzt? b) Ist ein möglichst reibungsloser Übergang geplant, um Leerstände zu vermeiden? c) Wird sichergestellt, dass z. B. die Schulturnhalle auch in der Übergangszeit komplett genutzt bleibt, z. B. durch zusätzliche Nutzungen benachbarter Schulen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2020, ST 1502 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 464 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2394 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 81 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 538 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 91 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 538 auf den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 60 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 538 auf den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 25.05.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 538 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 22.06.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 538 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 4 Unterbrechung der Sitzung von 20:49 Uhr bis 20:57 Uhr. Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5519, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5621, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 5957, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 40-34
Fahrradstraße Humboldtstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5846 entstanden aus Vorlage: OF 789/3 vom 09.01.2020 Betreff: Fahrradstraße Humboldtstraße Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst die Humboldtstraße als Fahrradstraße analog der Elkenbachstraße einzurichten und auszuweisen. Begründung: Die Humboldtstraße stellt eine relativ verkehrsarme Nord-Süd-Verbindung zusätzlich zur parallel verlaufenden Eckenheimer Landstraße dar, die wegen ihres wesentlich stärkeren Hauptstraßenverkehrs inklusive U-Bahn(-Haltestellen) von einem Teil der Radfahrenden gemieden wird. Die Humboldtstraße könnte sich dagegen gerade für vorsichtige und ungeübte Radfahrende als angenehme Route erweisen und könnte zusätzlich mit einer guten Anbindung an die Eschersheimer Anlage versehen werden. Sie wäre damit ein Pendant in Nordend-West zur Elkenbachstraße in Nordend-Ost, die sich seit ihrer Einrichtung als sichere Fahrradstraße bewährt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1136 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Von der Eckenheimer Landstraße/Kreuzung Marbachweg in Richtung Dornbusch abbiegen ist mit dem Fahrrad ist gefährlich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5714 entstanden aus Vorlage: OF 915/10 vom 26.01.2020 Betreff: Von der Eckenheimer Landstraße/Kreuzung Marbachweg in Richtung Dornbusch abbiegen ist mit dem Fahrrad ist gefährlich Der Magistrat wird gebeten, sichere Abbiegemöglichkeiten für radfahrende Rechtsabbiegerinnen und Rechtsabbieger an der Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße an der westlichen Seite in Richtung Dornbusch zu installieren . Begründung: Der Radweg für Fahrradfahrende, welche von der nördlichen Eckenheimer Landstraße kommen und in den Marbachweg Richtung Dornbusch abbiegen wollen, ist im Bereich des Sportlokals und des Friseurgeschäfts meistens zugeparkt und Radfahrerinnen und Radfahrer müssen ad hoc noch vor dem Verlauf auf die Straße bereits an der Fußgängerampel auf diese ausweichen. Hier ergeben sich häufig gefährliche Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 960 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße - das Abbiegen mit dem Fahrrad ist gefährlich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5713 entstanden aus Vorlage: OF 914/10 vom 26.01.2020 Betreff: Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße - das Abbiegen mit dem Fahrrad ist gefährlich Der Magistrat wird gebeten, sichere Abbiegemöglichkeiten für radfahrende Rechtsabbiegerinnen und Rechtsabbieger an der Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße an der östlichen Seite stadtauswärts zu installieren. An der Ecke des Radwegs auf der östlichen Eckenheimer Landstraße, an dem sich am 03.12.2019 ein tödlicher Unfall ereignete, befinden sich Radabstellplätze und der Radweg führt dort auf dem Gehweg weiter. Außerdem sind direkt dort zwei Papierkörbe installiert und das Hinweisschild der Nutzung als gemeinsamer Fahrradweg/Gehweg (siehe Fotos). Begründung: Der Radweg an dieser Ecke ist fast täglich blockiert: entweder durch irgendein Fahrrad, dass am Verkehrsschild abgestellt wurde und in den Radweg hineinragt, durch Müll, der bis in den Radweg hinein abgestellt wurde und/oder durch ein oder mehrere E-Bikes, die dort hingestellt oder gelegt wurden (siehe Fotos). Die dort befindlichen Radparkplätze sind in der Regel voll belegt, da sie wohl eine Art Park-and-ride-Abstellplatz darstellen oder auch von Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt werden. Vom Marbachweg auf der abgestrichelten Radspur auf der Fahrbahn kommend, kann man als Radfahrender beim Abbiegen die Gefahrensituation auf diesem Teil der Eckenheimer Landstraße nicht sofort erkennen. . . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 961 Aktenzeichen: 32 1
Sicheres Abbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Kaiser-Sigmund-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2020, OF 765/9 Betreff: Sicheres Abbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Kaiser-Sigmund-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die Abbiegesituation für Autos die von der Eckenheimer Landstraße in nördlicher Richtung kommen und nach der U-Bahn Station Hauptfriedhof in die Kaiser-Sigmund-Straße einbiegen wollen, sicherer zu gestalten. Quelle: Google Maps Begründung: In der Eckenheimer Landstraße ist an dieser Stelle die U 5 ebenerdig in die Mitte der Straße integriert. Um nach links in die Kaiser-Sigmund Straße einbiegen zu können, müssen die Schienen überquert werden. Vor der Einmündung auf die Gleise gibt es eine Ampel, die auf Rot schaltet, wenn sich eine U-Bahn nähert, so dass die Autofahrer*innen nicht einfahren können. Es kommt allerdings insbesondere im Berufsverkehr häufig vor, dass Autos wegen des Verkehrs oder dem Fußgängerüberweg sehr lange auf den Schienen warten, und sich in der Zwischenzeit eine Bahn nähert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 765/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, FDP und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenVerletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5658 entstanden aus Vorlage: OF 787/3 vom 09.01.2020 Betreff: Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in den beiden folgenden Fällen eine Verletzung der Vorgartensatzung und im ersten Fall zusätzlich eine Verletzung der Erhaltungssatzung Nordend-West vorliegt und wie er dagegen vorzugehen gedenkt: 1. Eckenheimer Landstraße 122: keine Bepflanzung des Vorgartens, sondern nur eine kahle Mulchfläche. Seit vielen Monaten kein Zaun zur Eckenheimer Landstraße. 2. Spohrstraße 1: Nutzung der Vorgartenfläche als Parkplatz für zwei bis drei Autos. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 911 Antrag vom 15.11.2020, OF 1000/3 Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1881 Aktenzeichen: 63 0
VGF-Gebäude in der Eckenheimer Landstraße, Station „Musterschule“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5648 entstanden aus Vorlage: OF 748/3 vom 21.11.2019 Betreff: VGF-Gebäude in der Eckenheimer Landstraße, Station "Musterschule" Der Magistrat wird aufgefordert, seine Einflussmöglichkeiten bei der VGF zu nutzen, um das Erscheinungsbild des Gebäudes an der Eckenheimer Landstraße direkt an der Musterschule zu verbessern. Die Gestaltung sollte Bezug nehmen auf die direkte Nachbarschaft zu einer Schule. Eventuell durch eine äußere farbliche Gestaltung durch die Schulgemeinde, falls dort gewünscht. Begründung: Die Gebäude machen teilweise einen verwahrlosten Eindruck und beeinträchtigen damit das gesamte Erscheinungsbild dieser Ecke und die Wahrnehmung des Schulgebäudes. Dieser Eindruck könnte mit einigen wenigen Maßnahmen entscheidend verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 719 Aktenzeichen: 92 1
Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5560 entstanden aus Vorlage: OF 894/10 vom 17.12.2019 Betreff: Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, zu welchen Erkenntnissen die Unfallkommission der Stadt Frankfurt nach dem tödlichen Unfall vom 03.12.2019 gekommen ist und ob und welche Verbesserungen sie dort vorschlägt, um künftige Unfälle zu vermeiden. Die Stellungnahme der Unfallkommission wird erbeten. Begründung: Besagte Kreuzung wurde vom Ortsbeirat schon immer als sehr gefährlich eingestuft. Nun ist dort ein Radfahrer tödlich verunglückt. Die Unfallkommission war für Untersuchungen vor Ort. Für den Ortsbeirat wäre es wichtig zu erfahren, welche Änderungen dort durchgeführt werden sollen, um gegebenenfalls eigene Vorschläge einzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 582 Antrag vom 03.05.2020, OF 965/10 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6028 Aktenzeichen: 32 1
AWO Nordendzentrum und SPD Nordend
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2019, OF 773/3 Betreff: AWO Nordendzentrum und SPD Nordend Der Ortsbeirat möge beschließen: im Zusammenhang mit den bekanntgewordenen Erkenntnissen über fragwürdige Beziehungen zwischen dem Frankfurter AWO Kreisverband und SPD Mandantsträgern in Frankfurt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: a) wer Mieter und wer Vermieter (eventuell auch Untermieter) der Räumlichkeiten AWO/SPD in der Eckenheimer Landstraße 93h im Nordend ist b) ob das AWO Nordendzentrum Zuschüsse der Stadt Frankfurt für die Miete bzw. Aktivitäten erhält? Wenn ja, welche Complianceregeln gelten für Kommunale Mandatsträger und Beschäftigte der Stadt Frankfurt, die gleichzeitig für das AWO Nordendzentrum tätig sind. c) Verstößt ein gleichzeitiges Kommunalmandat und eine gleichzeitige Beschäftigung beim Zuschussempfänger derselben Kommune gegen Complianceregeln der Stadt Frankfurt? d) Wie teilen sich AWO und SPD die Kosten ihrer Zentrale im Nordend? e) Welche weiteren Organisationen nutzen diese Zentrale? Wie sieht jeweils die Kostenbeteiligung aus? Begründung: Laut Internetseite betreibt das "AWO Nordendzentrum" im Haus Eckenheimer Landstr. 93h einen Seniorenclub, Sozialberatung, Schuldner- und Rechtsberatung und weitere Aktivitäten. Unter der gleichen Adresse residiert auch der SPD Ortsverband Nordend 1. Beide, sowohl AWO Nordend als auch SPD Nordend, werden von der gleichen SPD-Stadtverordneten geleitet. Befinden sich politische Amts- und Mandatsträger der Stadt Frankfurt in einem Verhältnis zu einem Zuschussempfänger der Stadt, wie AWO und SPD im Nordend, ist Transparenz zwingend notwendig. Der Eindruck, dass politische Amts- und Mandatsträger ihre Position zu ihren Gunsten ausnutzen, wäre politisch fatal. Der oftmals monierte Vertrauensverlust in Politik würde dadurch gefördert. Auch lokale Gliederungen von politischen Parteien wie die SPD im Nordend müssen im Interesse der politischen Glaubwürdigkeit Einfluss bzw. Vermischung mit Zuschussempfängern vermeiden. Über eintausend AWO Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten täglich einen exzellenten Job und wollen frei von Verstößen und Unregelmäßigkeiten ungestört ihrer Aufgabe nachkommen. Dafür brauchen wir Transparenz und Aufklärung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1545 2020 Die Vorlage OF 773/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: 1. Die Punkte a) und b) werden in der Reihenfolge getauscht. Der Punkt d) lautet "Wieviel Kosten des Zentrums trägt die AWO und wieviel die SPD? Beim Punkt e) wird das Wort "Zentrale" durch das Wort "AWO-Zentrum" ersetzt. 2. Die Begründung der Vorlage OF 773/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenEckenheimer Landstraße im Bereich zwischen Marbachweg und Porthstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5482 entstanden aus Vorlage: OF 869/10 vom 10.11.2019 Betreff: Eckenheimer Landstraße im Bereich zwischen Marbachweg und Porthstraße Der Magistrat wird gebeten, den stadtauswärts fließenden Verkehr auf der Eckenheimer Landstraße im derzeit nur einspurigen Bereich zwischen Marbachweg und Porthstraße deutlich flüssiger zu planen. Dies soll durch zwei über das nur selten genutzte Gleisbett verschwenkte Fahrbahnen so geschehen, sodass der ruhende Verkehr auf der östlichen Straßenseite nicht stört. Entsprechende verkehrsrechtliche Verfügungen sollen dafür aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 581 Aktenzeichen: 32 1
500 unterirdische Parkplätze - Parkchaos eindämmen
S A C H S T A N D : Anregung vom 31.10.2019, OA 498 entstanden aus Vorlage: OF 544/3 vom 10.10.2018 Betreff: 500 unterirdische Parkplätze - Parkchaos eindämmen Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.04.2020, 30.07.2020, 23.11.2020, 10.05.2021, 02.12.2021, 08.04.2022 und 05.09.2022 Die Parksituation ist in weiten Teilen des Nordends katastrophal. Autos fahren im Zuge der Parkplatzsuche unnötig lange durch die Wohnquartiere. Die Straßen sind in den Abendstunden komplett, auch an nicht zulässigen Stellen, zugeparkt. Der Ortsbeirat 3 begrüßt deshalb Maßnahmen im Sinne einer Parkraumbewirtschaftung, die den Anwohnern im Rahmen des Bewohnerparkens für Parkplätze im öffentlichen Straßenraum Vorrang einräumt und auswärtige Nutzer über Parkgebühren auch in Wohngebieten stärker an den Kosten beteiligt. Weitere Entlastung ist jedoch zwingend erforderlich, deshalb muss unabhängig davon die Standortsuche für mögliche Anwohnerquartiersgaragen in öffentlicher oder privater Hand weiter vorangehen. Hierbei sollten stets auch Fahrradabstell- und Carsharing-Plätze sowie Ladestationen für alternative Antriebstechnologien (Strom, Wasserstoff) in das Betreiberkonzept mit eingebunden werden. Die Kombination mit anderer oberirdischer Nutzung wie Wohnen oder Gewerbe sollte im Gespräch mit möglichen Investoren angesprochen werden. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mit dem Ziel der Schaffung von 500 zusätzlichen unterirdischen Parkplätzen nochmals als mögliche Standorte für Anwohnerquartiersgaragen im Nordend ergebnisoffen zu prüfen: a) Ehemaliger Löschteich im Bereich Günthersburgallee/Rothschildallee; b) Parkplatz Maingau-Krankenhaus; c) Freies Grundstück Friedberger Landstraße/Bethmannpark; d) Richard-Wagner-Straße zwischen Brahmsstraße und Eckenheimer Landstraße; e) Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek; 2. weitere mögliche Standorte zu suchen und hier auch auf die Erfahrungen aus anderen Städten zurückzugreifen; 3. auf jeden Fall 50 Prozent der unterirdisch geschaffenen Parkplätze für eine oberirdische Entlastung zu nutzen, d. h. die entsprechende Zahl von Stellplätzen entfällt oberirdisch zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und der allgemeinen Aufenthaltsqualität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 486 Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 498 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 498 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 498 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 498 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.08.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Fristverlängerung um drei Monate) Beschlussausfertigung(en): § 5221, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 § 5832, 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 25.05.2020 § 6169, 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.08.2020 § 7232, 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.02.2021 § 572, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 § 1122, 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.01.2022 § 1819, 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 31.05.2022 § 2351, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022 Aktenzeichen: 61 00
Nächtliches Tempo 30 auf der Adickesallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5333 entstanden aus Vorlage: OF 932/2 vom 25.09.2019 Betreff: Nächtliches Tempo 30 auf der Adickesallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die auf der Nibelungenallee bestehende nächtliche Tempo-30-Regelung auch auf der Adickesallee im Abschnitt zwischen Eckenheimer Landstraße und Autobahnbeginn der Bundesautobahn 66 gegebenenfalls abschnittweise fortgeführt werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Bewohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 30 Aktenzeichen: 32 0
Ampelschaltung Ecke Hügelstraße/Eckenheimer Landstraße ändern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5231 entstanden aus Vorlage: OF 835/10 vom 07.10.2019 Betreff: Ampelschaltung Ecke Hügelstraße/Eckenheimer Landstraße ändern Der Magistrat wird gebeten, die Ampel auf der Eckenheimer Landstraße (in südlicher Richtung) parallel mit der Grünphase der Fußgängerampel auf der Hügelstraße zu schalten. Begründung: Im Verlauf der Ortsbegehung des Ortsbeirates am 13.09.2019 wurde von Radfahrerinnen und Radfahrern darauf hingewiesen, dass auf der Kreuzung Hügelstraße/ Eckenheimer Landstraße/Engelthaler Straße die gleichzeitige Grünphase mit den die Eckenheimer Landstraße nordwärts fahrenden Kraftfahrzeugen sehr häufig zu gefährlichen Situationen mit diesen führt. In die Hügelstraße linksabbiegende Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer missachten insbesondere die Vorfahrt von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern, welche die Eckenheimer Landstraße in südliche Richtung befahren. Eine Gleichschaltung der auf der Eckenheimer Landstraße nur für Radfahrende vorhandenen Ampel in südliche Richtung mit der Fußgängerampel auf der Hügelstraße könnte ohne großen Aufwand diese Gefährdungen beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 217 Aktenzeichen: 32 1
Konzept für Fahrradbügel im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2019, OF 859/10 Betreff: Konzept für Fahrradbügel im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Fahrradbüro damit zu beauftragen, ein flächendeckendes Konzept für Fahrradbügel im Ortsbezirk 10 auszuarbeiten, damit Fahrräder in allen Stadtteilen sicher aufgestellt werden können. Dabei sollen zunächst solche Flächen mit Fahrradbügeln versehen werden, die zur Verkehrssicherung ohnehin von parkenden Autos freigehalten werden müssen. Begründung: Der Bedarf für sichere Fahrradabstellflächen nimmt überall im Ortsbezirk 10 durch die Zunahme des Radverkehrs zu. Der Ortstermin mit dem Fahrradbüro in der Eckenheimer Landstraße mit dem Fahrradbüro hat ergeben, dass gerade in besonders engen Bereichen, wo häufig durch Falschparken von Kraftfahrzeugen die Situation noch verschlechtert wird, eine Besserung der Abstellsituation für Fahrräder mit einer Verhinderung von gefährdendem Parken verbunden werden kann. Da Fahrräder normalerweise keine einem Kfz vergleichbare Sichtbehinderung darstellen, können so zwei Probleme auf einmal gelöst werden. Insofern sind schon einige Fahrradbügel auch auf Anregung des OBR errichtet worden. Dies waren jedoch immer eher ad-hoc-Lösungen. Der ständig wachsende Bedarf an Fahrradstellflächen kann so nicht gelindert und das vielfältige missbräuchliche Abstellen von Kraftfahrzeugen bekämpft werden. Insofern erscheint es sinnvoll, eine Gesamtkonzeption für dem Ortsbezirk 10 in Auftrag zu geben, damit dieser insgesamt nach solchen geeigneten Flächen für Fahrradbügel durchsucht wird und gleichzeitig solche neuralgischen Punkte an möglichst vielen Stellen entschärft werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 859/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 859/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 859/10 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenBeabsichtigte Schließung der Filiale der Frankfurter Sparkasse in der Eckenheimer Landstraße 336 zum Jahresende 2019 - Fortsetzung
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2019, OF 833/10 Betreff: Beabsichtigte Schließung der Filiale der Frankfurter Sparkasse in der Eckenheimer Landstraße 336 zum Jahresende 2019 - Fortsetzung Aufgrund eines Schreibens der Frankfurter Sparkasse an den Ortsvorsteher Lange vom 24.09.2019 sieht sich der Ortsbeirat 10 als politisches Gremium des Frankfurter Nordostens veranlasst, darauf zu antworten. In dem Schreiben wird die Schließung der Filiale Eckenheim als alternativlos und endgültig bezeichnet. Es gibt aber sehr wohl Alternativen, wie das Kooperationsmodell der Taunus Sparkasse mit der Frankfurter Volksbank, welches in den letzten Wochen breit in den Medien erörtert wurde, zeigt. Die Kooperation schränkt zwar ebenfalls den zeitlichen Service für die Bankkundschaft ein, scheint sich aber aus Kostengesichtspunkten zu rechnen. Wie der Vorstandsvorsitzende der Taunus Sparkasse betonte, wolle man das Prinzip der Geschäftsstelle als Service für den Kunden nicht aufgeben. Es ist eben ein Unterschied ob man die Kundschaft im Rahmen eines Sommerfestes auf dem Gravensteiner Platz über die Schließung einer Filiale informiert, wie es im oben erwähnten Schreiben dargestellt wird, oder ob man einen professionellen Kundenservice vor Ort vorhalten will. Die Frage, die sich stellt ist, warum können andere Finanzinstitute gemeinsame Filialen betreiben und nicht die Frankfurter Sparkasse. Es gibt zweifellos eine Reihe wirtschaftlicher Gründe Bank- und Sparkassenfilialen zu schließen. Im Detail betrachtet sind diese in unterschiedlicher Größenordnung für die Rendite der Bank von Bedeutung. Es gibt auch gute Gründe Filialen offen zu halten, wie das Beispiel der Taunus Sparkasse und Frankfurter Volksbank zeigt. Diese wollen die Chancen eines vor Ort Kundenservice weiter nutzen um eine spezielle Kundschaft zu behalten, welche die Frankfurter Sparkasse offensichtlich aus dem Blick verloren hat. Als Gründe für die sogenannten "Strukturanpassungs-Filialschließungen" der Sparkassen werden von diesen oft Gründe, wie Vorliebe der jüngeren Kunden für Online Banking oder die Zinspolitik der EZB angeführt. Die Rendite schmälernden Millionen Gehälter und Pensionszusagen der Vorstände von Großstadtsparkassen, welche gar nicht zu deren Ergebnisstrukturen passen, werden dabei gerne vergessen. Man findet sie in speziellen Wirtschaftsmedien. Kürzlich schaffte es das Thema aber, oh Wunder, bis in die Bild Zeitung. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: In Fortsetzung unserer Anregung an den Magistrat OM 5081 vom 10.09.2019, wird dieser aufgefordert bei der Frankfurter Sparkasse mit dem Ziel zu intervenieren, ob eine Schließung der Filiale Eckenheimer Landstr. 336 durch den Betrieb einer gemeinsamen Filiale mit einer Partnerbank verhindert werden kann. Im Hinblick auf künftig möglicherweise weitere Filialschließungen durch Geldinstitute im Ortsbezirk 10 sowie in anderen Stadtteilen Frankfurts, muss dies im Interesse des Magistrats liegen. Denn die Daseinsvorsorge umfasst die Sicherung des allgemeinen und diskriminierungs-freien Zugangs zu existentiellen Gütern und Leistungen einschließlich deren Bereitstellung, auch in der Geld- und Kreditversorgung! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 833/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO I, TOP 11 Es dient zur Kenntnis, dass Frau Breitkreuz gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Die Vorlage OF 833/10 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenVorplatz Eckenheimer Landstraße 124
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5204 entstanden aus Vorlage: OF 723/3 vom 03.09.2019 Betreff: Vorplatz Eckenheimer Landstraße 124 Vorgang: V 1229/19 OBR 3; ST 1222/19 Die Stellungnahme des Magistrats ST 1222 ist nach Auffassung des Ortsbeirates unvollständig. Nicht beantwortet wurde die Frage nach der Genehmigung der "neuen Einzäunung mit einem massiven Metallzaun mit großem Tor in der Mitte". Dem Magistrat ist der versiegelte Vorplatz vor der Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 124 bekannt und er argumentiert mit der Baugenehmigung vom 01.09.1958. Aus diesem Grund sieht er den Eigentümer nicht dazu verpflichtet, der Vorgartensatzung aus dem Jahr 1977 zu folgen. Im Zusammenhang mit einer vom Magistrat initiierten Begrünungsoffensive zur Klimaverbesserung innerhalb der Stadt kann es nicht sein, dass versiegelte Gebäudevorplätze Bestandsschutz haben, weil die Vorgartensatzung damals noch nicht galt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. darauf hinzuwirken, dass der Eigentümer eine Entsiegelung des Gebäudevorplatzes der oben genannten Liegenschaft im Sinne der Vorgartensatzung vornimmt; 2. auf die Aufhebung des Bestandsschutzes für versiegelte Gebäudevorplätze vor 1977 hinzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.03.2019, V 1229 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1222 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 48 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0
Beabsichtigte Schließung der Filiale der Frankfurter Sparkasse in der Eckenheimer Landstraße 336 zum Jahresende 2019
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5081 entstanden aus Vorlage: OF 809/10 vom 26.08.2019 Betreff: Beabsichtigte Schließung der Filiale der Frankfurter Sparkasse in der Eckenheimer Landstraße 336 zum Jahresende 2019 Die Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts hat einen Gemeinnützig-keitsauftrag. Dieser Auftrag gilt insbesondere für Ältere und Bürger, die in ihrer Bewegung eingeschränkt sind. Er gilt aber auch für Bürger, die einen persönlichen, vertrauensvollen Kundendienst wollen. Dieses Vertrauen, als Kern eines seriösen Bankgeschäfts, schafft die Sparkasse ab, wenn sie nur auf renditeorientiertes Onlinebanking setzt. Letztendlich schafft die Sparkasse auch für Eckenheimer Geschäftsleute die Möglichkeit ab, ihre Tageseinnahmen am Schalter einzuzahlen, nachdem der Nachttresor bereits vor Längerem wegrationalisiert wurde. Der Ortsbeirat wehrt sich entschieden gegen einseitiges Geschäftsgebaren, das der Kundschaft alle Lasten, darunter auch weitere Wege zum Schalter, aufzubürden versucht. In Eckenheim gab es einst drei Filialen der Sparkasse. Nun soll die Letzte für über 14.000 Einwohner geschlossen werden. Das Argument, durch Kündigung eines kleineren Teils der Räumlichkeiten könne die Geschäftstätigkeit der Filiale nicht aufrechterhalten werden, ist nicht plausibel, da sich der weitaus größere Teil der Räumlichkeiten im Eigenbesitz der Sparkasse befinden soll. Selbst mögliche bauliche Erfordernisse erscheinen mit relativ geringem Aufwand lösbar. Der Ortsbeirat erinnert die Frankfurter Sparkasse daran, dass auch ihre Kundschaft als Steuerzahler 2008 Finanzinstitute, darunter viele Landesbanken, vor der Pleite bewahrt hat. An diesen Milliardenbeträgen wird heute noch abbezahlt. Etwas Dankbarkeit seitens des Finanzgewerbes gegenüber der Kundschaft wäre sicherlich angebracht. Stattdessen soll laut Presseberichten die Muttergesellschaft Landesbank Hessen-Thüringen 2016 in die betrügerischen sogenannten Cum-Ex- Geschäfte involviert gewesen sein, welche die Staatskasse um weitere Milliarden Euro erleichtert haben sollen. Der Magistrat wird gebeten, bei der Frankfurter Sparkasse und deren Eigentümerin, der Landesbank Hessen-Thüringen, mit dem Ziel zu intervenieren, eine Schließung der Filiale in der Eckenheimer Landstraße 336 zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 38 Aktenzeichen: 92 31
Fahrradparken im Bereich Eckenheimer Landstraße 481 für Fahrräder mit Anhänger
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2019, OF 829/10 Betreff: Fahrradparken im Bereich Eckenheimer Landstraße 481 für Fahrräder mit Anhänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob im Bereich der Eckenheimer Landstraße in Höhe des Hauses Nr. 481 eine Stellfläche für Fahrräder - auch mit Parkmöglichkeit für einen Lastenanhänger (Fahrradanhänger) - eingerichtet werden kann. Fahrräder können aufgrund der Enge der Bürgersteige auf beiden Seiten der Eckenheimer Landstraße ab dem Bereich der Tempo 30-Zone nicht "einfach so" abgestellt bzw. geparkt werden, ohne Fußgänger/innen, ob mit oder ohne Gehhilfen, Rollstuhlfahrer/innen oder Kinderwagen - zu blockieren und deren Sicherheit zu gefährden, da der Bürgersteig hier sehr eng ist. Im vorgeschlagenen Straßenbereich befinden sich u. a. ein Lotto- und ein Tierbedarfsladen, die auch von Fahrradfahrenden aufgesucht werden. Anwohner/innen haben ebenso nicht immer die Möglichkeit, aufgrund fehlender Stellplätze im Hof ihres Wohnhauses, ihr Rad zu parken. In der Eckenheimer Landstraße gibt es in der unmittelbaren Umgebung - auch bis über die Kreuzung Engelthaler-/Hügelstraße/Eckenheimer Landstraße - keine Fahrradständer auf öffentlichen Grund und Boden. Der OBR 10 weist darauf hin, dass eine stetige Zunahme von Fahrradnutzung, auch mit Lastenanhängern, im Ortsbezirk 10, wie überall in der Stadt - häufig mit dem Verzicht auf ein Auto - erfolgt. Welche Kriterien wären von der Stadt Frankfurt am Main - auch für die Errichtung von künftigen Parkstellflächen für Fahrräder mit und ohne Anhänger - hierfür zu beachten, da der Ortsbeirat hier über zu wenig Erfahrung verfügt? Begründung: Fahrradstellflächen gewinnen bekanntermaßen in Frankfurt zunehmend an Bedeutung, da immer mehr Bürger/innen lieber auf das Fahrrad umsteigen. Zudem nutzen auch hier immer mehr junge Familien Fahrräder mit Transportanhänger für Kinder, den Transport von Einkauf und anderen Gegenständen. Auf einem Autoparkplatz könnten grundsätzlich 8 - 10 Fahrräder bzw. vier Lastenfahrräder parken. Dem Umdenken und somit gestiegenen Bedarf sollten hier Rechnung getragen werden. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.07.2019, OF 783/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 783/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 829/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 783/10 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 829/10 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP
Weiter lesenWas wird aus dem ehemaligen „Caspari“-Gelände, Peter-Henlein-Straße 10?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4903 entstanden aus Vorlage: OF 781/10 vom 29.07.2019 Betreff: Was wird aus dem ehemaligen "Caspari"-Gelände, Peter-Henlein-Straße 10? Das Gelände der Eckenheimer Familie Caspari ging mit dem Tod der letzten Eigentümerin vor einigen Jahre in andere Hände über. Seitdem ist das weitläufige Gelände (Flurstücke 787 bis 804) zwischen Hügelstraße, Sigmund-Freud-Straße und Eckenheimer Landstraße ungenutzt. Der jahrzehntealte Baumbestand, vergleichbar mit dem Beuchert-Gartengelände am Marbachweg, wurde in diesem Frühjahr gerodet. Der Ortsbeirat 10 hat bereits im Mai 2018 im Namen von Anwohnern und interessierten Nachbarn bei der Bauaufsicht nachgefragt und wenig Konkretes erfahren, außer dass bis dato keine Bauanträge vorlagen. Die benachbarten Eckenheimer Bürger haben Fragen zu dem Bauprojekt, welche sie gerne beantwortet haben möchten. Es wird vermutet, dass es sich möglicherweise um ein Spekulationsobjekt handeln könnte. Die Intransparenz über Ziele und Eigentumsverhältnisse, gerade auch bei größeren Bauprojekten, fördert Ängste und Unsicherheit und ist für die Nachbarn von Nachteil. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten: 1. Liegen derzeit konkrete Bauanträge oder Planungen vor? 2. Falls ein Bauantrag vorliegt, welche Art Bebauung entsteht dort? 3. Ist dabei auch geförderter Wohnraum vorgesehen? 4. Mit welcher Begründung wurden die Rodungen im Frühjahr 2018 genehmigt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.11.2019, OF 867/10 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2272 Aktenzeichen: 63 0
Fahrradparken im Bereich Eckenheimer Landstraße 481 für Fahrräder mit Anhänger
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2019, OF 783/10 Betreff: Fahrradparken im Bereich Eckenheimer Landstraße 481 für Fahrräder mit Anhänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, in der Eckenheimer Landstraße in Höhe des Hauses Nr. 481 eine Stellfläche für Fahrräder, auch mit Parkmöglichkeit für einen Lastenanhänger (Fahrradanhänger) einzurichten. Begründung: Fahrradstellflächen gewinnen in Frankfurt am Main zunehmend mehr an Bedeutung; Zudem nutzen auch hier immer mehr junge Familien Fahrräder mit Transportanhänger für Kinder oder den Einkauf. Auf einem Autoparkplatz könnten grundsätzlich 8 - 10 Fahrräder bzw. vier Lastenfahrräder parken. Fahrräder können aufgrund der Enge der Bürgersteige auf beiden Seiten der Eckenheimer Landstraße ab dem Bereich der Tempo 30-Zone nicht "einfach so" abgestellt bzw. geparkt werden, ohne Fußgänger*innen, mit oder ohne Gehhilfen, Rollstuhlfahrer*innen oder Kinderwagen zu blockieren, da die Bürgersteige hier sehr eng sind. In unmittelbarer Nähe des von uns vorgeschlagenen Straßenbereichs befinden sich u. a. ein Lotto- und ein Tierbedarfsladen, welche auch von Fahrradfahrenden aufgesucht werden. Die Kundschaft des Lottoladens z. B. stellt derzeit ihre Räder auf dem ohnehin schmalen Gehweg ab. Auch Anwohner*innen haben nicht immer die Möglichkeit, aufgrund fehlender Stellplätze im Hof ihres Wohnhauses ihr Rad zu parken. In der Eckenheimer Landstraße gibt es in der unmittelbaren Umgebung, auch bis über die Kreuzung Engelthaler-/Hügelstraße/Eckenheimer Landstraße keine Fahrradständer auf öffentlichem Gebiet. Das "Frankfurt Green City"-Programm zum Klimaschutz der Stadt und der Radentscheid zur Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr sieht Fortbewegung mit umweltbewussten Verkehrsmitteln als förderungswürdig an. https://www.radentscheid-frankfurt.de/aktuelles/ http://www.frankfurt-greencity.de/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.09.2019, OF 829/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 21 Es besteht Einvernehmen darüber, vor der Beschlussfassung zu der Vorlage OF 783/10 einen Vor-Ort-Termin durchzuführen, und zwar im Anschluss an den Vor-Ort-Termin "An den Drei Hohen" am 30.08.2019 um 16.30 Uhr. Beschluss: Die Vorlage OF 783/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 783/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 829/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 783/10 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 829/10 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSicherheit für querenden Radverkehr am Scheffeleck
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 entstanden aus Vorlage: OF 624/3 vom 31.01.2019 Betreff: Sicherheit für querenden Radverkehr am Scheffeleck Der Magistrat wird gebeten, für den aus der Eckenheimer Landstraße stadteinwärts fahrenden Radverkehr, der die Eschenheimer Anlage überquert, um in den Anlagenring zu fahren, den Fahrradweg umzugestalten: Die vorgesehene Querung der Eckenheimer Landstraße soll farblich gekennzeichnet werden vom Fahrradweg quer über die Straße auf die Verkehrsinsel. Begründung: Die vorgesehene Querung der Eckenheimer Landstraße ist ohne deutlich sichtbare Spur für alle Verkehrsteilnehmer ein gefährliches Unterfangen und führt jeden Tag zu Beinaheunfällen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Antrag vom 16.11.2020, OF 1003/3 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 Antrag vom 08.10.2021, OF 126/3 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1280 Aktenzeichen: 32 1
Radentscheid-Projekte im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4681 entstanden aus Vorlage: OF 623/3 vom 07.02.2019 Betreff: Radentscheid-Projekte im Nordend Die Frankfurter Regierungsparteien haben Vertreter des Radentscheids zu Gesprächen eingeladen. In mehreren Runden, die noch andauern, werden einvernehmliche Lösungen gesucht, um einen Bürgerentscheid abzuwenden und maßgebliche Forderungen der Initiative direkt vom Magistrat umsetzen zu lassen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, in diesen Gesprächen folgende Fahrrad-Projekte im Nordend mit einzubringen und für deren Umsetzung verbindliche Zusagen zu geben und verschiedene Gestaltungsvarianten zu entwickeln: 1. Einrichtung durchgehender Fahrradspuren auf der gesamten Friedberger Landstraße; 2. Einrichtung einer Fahrradspur entlang des gesamten Anlagenrings, sowohl als von Fußgängerwegen getrennte Spur in den Grünanlagen als auch abgetrennter Bereich auf der mehrspurigen Ringstraße (wo machbar, zusammen mit einer Busspur). Zu dieser Radroute soll es gute Querungsmöglichkeiten und Anbindungen an allen Anschlussstellen im Nordend geben (Eschenheimer Anlage/Friedberger Anlage, Anschluss Sandweg, Palmstraße, Fichtestraße, Berger Straße, Friedberger Landstraße, Mercatorstraße, Scheffelstraße, Eckenheimer Landstraße, Unterweg, Sternstraße, Blumenstraße, Oeder Weg und Eschersheimer Landstraße). Die Finanzierung dieser Projekte kann aus Mitteln der Stellplatzablöse erfolgen. Die Verwendung dieser Mittel für Fahrradprojekte erfolgte in den vergangenen Jahren nur in bescheidenem Umfang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1758 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 638 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Sicherheit an der Fußgängerquerung Eckenheimer Landstraße auf Höhe Nordendstraße (U-Bahn-Haltestelle „Glauburgstraße“)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4687 entstanden aus Vorlage: OF 608/3 vom 10.01.2019 Betreff: Mehr Sicherheit an der Fußgängerquerung Eckenheimer Landstraße auf Höhe Nordendstraße (U-Bahn-Haltestelle "Glauburgstraße") Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie für Fußgänger bei der Querung Eckenheimer Landstraße/Nordendstraße bzw. Holzhausenstraße eine bessere Sicherheit gewährleistet werden kann. Weiter sollte geprüft werden, ob die Fußgängerampel besser mit der stadteinwärts fahrenden Linie U 5 getaktet werden kann. Begründung: Die Ampelanlage liegt direkt unterhalb der Kreuzung. Ist der Verkehrsfluss auf der Eckenheimer Landstraße unterbrochen, nutzen Autofahrer aus der Nordendstraße und der Holzhausenstraße dies, um nach rechts bzw. links in die Eckenheimer Landstraße einzubiegen. Gleichzeitig ist oft das Signal für Fußgänger auf Grün geschaltet. Die Gefahr, hierbei von einem abbiegenden Fahrzeug erfasst zu werden, ist sehr groß. Es kam schon zu mehreren Vorfällen, die zum Glück glimpflich ausfielen. Ein weiteres Problem ist die Rotphase der Ampel bei einfahrender U-Bahn. Um sie nicht zu verpassen, hasten viele bei Rot über die Straße; hierdurch ist die Gefahr, von einem abbiegenden Pkw erwischt zu werden, deutlich erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1690 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2019, OA 407 entstanden aus Vorlage: OF 621/3 vom 05.02.2019 Betreff: Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auf der Eckenheimer Landstraße im Streckenabschnitt zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße stadtaus- und -einwärts Tempo 30 umgesetzt werden kann. Begründung: Auf dem circa 900 Meter langen Teilabschnitt zwischen Scheffelstraße und Holzhausenstraße/Nordendstraße liegen zwei Schulen (Musterschule und Lichtigfeldschule) und drei Kindertageseinrichtungen, ferner zwei U-Bahn-Haltestellen ("Musterschule" und "Glauburgstraße") mit jeweils zwei räumlich versetzten Hochbahnsteigen (stadtaus- und -einwärts) mit einer Länge von jeweils circa 100 Metern. Seit Anfang der 90er-Jahre gilt in Frankfurt Tempo 30 vor Schulen und Kitas in einer Länge von jeweils 100 Metern vor und hinter der Einrichtung. Allerdings ist im Bereich der drei Kitas, die in der Eckenheimer Landstraße relativ nahe beieinander liegen (Haus Nr. 66-68, 72 und 80), die Einrichtung von Tempo 30 bisher versäumt worden. Schon jetzt sind im genannten Streckenabschnitt nicht weniger als vierzehn die jeweils geltende Höchstgeschwindigkeit (Tempo 30 und Tempo 50) anzeigende Verkehrsschilder aufgestellt. Sie gelten für den Bereich der U-Bahn-Haltestellen/Hochbahnsteige und für die beiden Schulen, die im Bereich der Haltestelle "Musterschule" liegen. Um auch vor den Kitas Tempo 30 einzurichten, müssten mindestens vier weitere Tempo-30/Tempo-50-Schilder aufgestellt werden. Der in kurzen Abständen aufeinanderfolgende Wechsel von Tempo 30 auf Tempo 50 auf Tempo 30 usw. konterkariert das Ziel, die Verkehrssicherheit für Kinder vor Kitas und Schulen zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.02.2020, OF 820/3 Auskunftsersuchen vom 20.02.2020, V 1591 Antrag vom 15.10.2020, OF 984/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7155 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 407 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage OA 407 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4270, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 32 1
Parken in der Gießener Straße entlang des Hauptfriedhofs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4565 entstanden aus Vorlage: OF 746/10 vom 22.04.2019 Betreff: Parken in der Gießener Straße entlang des Hauptfriedhofs In der Gießener Straße, nahe des Marbachwegs ist das Parken nur mit Parkschein gestattet. Ein Parkschein ist dort an allen Tagen von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr erforderlich und zielt wohl insbesondere auf die Besucher des Hauptfriedhofes ab. Das Parken ist an anderen Zugangsbereichen an weniger Tagen reglementiert. So gilt das Parkscheinerfordernis, beispielsweise im Bereich der Eckenheimer Landstraße 194, nur montags bis freitags. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in dem zuvor beschriebenen Bereich der Gießener Straße, die Tage mit der Parkscheinvorgabe zu reduzieren und an die Zeiten wie am Ein- und Ausgang "Neues Portal" anzugleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1614 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Schutz und Unterstützung der Mieter der Hebelstraße 23 und der Eckenheimer Landstraße 20 und 24 vor Entmietung und unakzeptablen Mieterhöhungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2019, OM 4495 entstanden aus Vorlage: OF 640/3 vom 13.03.2019 Betreff: Schutz und Unterstützung der Mieter der Hebelstraße 23 und der Eckenheimer Landstraße 20 und 24 vor Entmietung und unakzeptablen Mieterhöhungen Der Magistrat wird aufgefordert, zum Schutz und zur Unterstützung der Mieter in den o. g. Liegenschaften folgende Maßnahmen zum Erhalt des preiswerten Wohnraums und gegen Mietervertreibung durchzuführen: 1. Unbedingte Wahrnehmung des Vorkaufsrechts der Stadt für die Hebelstraße 23. Sollte es dennoch zu einer Abwendungsvereinbarung kommen, ist diese so zu gestalten, dass die vorgesehenen Modernisierungsmaßnahmen und Miethöhen nur in Absprache mit den Mieterinnen und Mietern, entsprechend ihren Einkommensverhältnissen, vorgenommen werden können bzw. die Mieten entsprechend erhöht werden und damit absolut akzeptabel im Sinne der Ziele der Milieuschutzsatzung und des Erhalts der Mietergemeinschaft des Hauses und damit des "Milieus" an diesem Ort sind. Es darf zu keiner "weichen" Abwendungsvereinbarung kommen; 2. Strenge Kontrolle und Begleitung eventueller Baumaßnahmen in den Häusern Eckenheimer Landstraße 20 und 24. Im Sinne der Ziele der Milieuschutzsatzung, des Erhalts preiswerten Wohnraums und zum Schutz vor Entmietung sind damit nicht vereinbare Modernisierungsmaßnahmen durch die Stadt strikt abzulehnen; 3. Volle Unterstützung aller betroffenen Mieter durch die Stabsstelle Mieterschutz und das Amt für Wohnungswesen, um jegliche ungenehmigte, ungerechtfertigte Aktivitäten in den genannten Häusern zu unterbinden und deren Wohnraum preiswert zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2019, ST 1570 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 64 0
Vorplatz Eckenheimer Landstraße 124
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2019, OF 660/3 Betreff: Vorplatz Eckenheimer Landstraße 124 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - ob ihm der versiegelte Vorplatz vor der Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 124 bekannt ist, - ob ihm die neue Einzäunung mit einem massiven Metallzaun mit großem Tor in der Mitte (Zweck des Tores?) bekannt ist und genehmigt wurde, - ob es eine Verpflichtung für den Hausbesitzer gibt, diesen Vorplatz in einen Vorgarten umzugestalten - und ob der Magistrat dies ggf. entsprechend durchsetzen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1229 2019 Die Vorlage OF 660/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHerstellung einer direkten ÖPNV-Verbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2019, OF 783/2 Betreff: Herstellung einer direkten ÖPNV-Verbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, schnellstmöglich in die Planungen für eine neu zu errichtende Straßenbahnlinie vom Platz der Republik zum Uni-Campus Westend und von dort über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße einzutreten. Folgende Linienführung soll gebaut werden: ab Hauptbahnhof zum Abzweig Düsseldorfer Straße/Mainzer Landstraße über die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Reuterweg, Bremer Platz, Uni-Campus Westend (IG-Farben-Hochhaus), weiter über die Bremer und Holzhausenstraße zur Eckenheimer Landstraße. Diese neue Strecke soll auch in die Linienplanung des "Ebbelwoi-Express' einbezogen werden, um mehr als 30 Jahre nach der Einstellung der Straßenbahn zur Alten Oper dieses Gebäude wieder mit anderen historischen Bauwerken wie dem Hauptbahnhof und der Paulskirche zu verbinden. Begründung: Die Präsidentin der Universität Brigitta Wolff fordert seit langem einen besseren Anschluss des Campus Westend an den öffentlichen Nahverkehr. Der Anschluss des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches rund um den Reuterweg sowie des neuen Universitätsstandortes an den ÖPNV ist verbesserungswürdig, wobei ein hohes Fahrgastpotential erschlossen werden kann. Eine Querverbindung zwischen dem neuen Universitätscampus und dem Nordend fehlt bislang. Diese Linie hätte ein hohes Fahrgastpotential und eine hohe Sogwirkung auf den MIV, Pendler und Studenten. Für die aus Westen und Südwesten kommenden Straßenbahnlinien sollte zur Entlastung eine Alternative zur Altstadtstrecke geschaffen werden, die die Innenstadt berührt (hier: Opernplatz) und mit dem restlichen Netz (hier: Taunusanlage, Opernplatz, Holzhausenstraße, Eckenheimer Landstraße) verknüpft ist. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.03.2019, OF 772/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1225 2019 1. Die Vorlage OF 772/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass der Magistrat den Sachverhalt prüfen und berichten soll und als Begründung nur das Wort "Informationsbedarf" aufgeführt wird. 2. Die Vorlage OF 783/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: LINKE.
Weiter lesenEckenheimer Landstraße im Bereich Karl-von-Drais-Straße und Hügelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4372 entstanden aus Vorlage: OF 719/10 vom 04.03.2019 Betreff: Eckenheimer Landstraße im Bereich Karl-von-Drais-Straße und Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, für die Eckenheimer Landstraße im Bereich Karl-von-Drais-Straße und Hügelstraße folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Geschwindigkeitsmessung der Verkehrsteilnehmer an möglichst unterschiedlichen Tagen und zu unterschiedlichen Tageszeiten; 2. sicherere Gesta ltung der teils unübersichtlichen Fußgängerüberwege an der Ecke zur Karl-von-Drais-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1205 Aktenzeichen: 32 1
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