Parken in der Gießener Straße entlang des Hauptfriedhofs
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM
4565 entstanden aus Vorlage:
OF 746/10 vom
22.04.2019 Betreff: Parken in der Gießener Straße entlang des
Hauptfriedhofs In der Gießener Straße, nahe des Marbachwegs ist das
Parken nur mit Parkschein gestattet. Ein Parkschein ist dort an allen Tagen von
09:00 Uhr bis 18:00 Uhr erforderlich und zielt wohl insbesondere auf die
Besucher des Hauptfriedhofes ab. Das Parken ist an anderen Zugangsbereichen an weniger
Tagen reglementiert. So gilt das Parkscheinerfordernis, beispielsweise im
Bereich der Eckenheimer Landstraße 194, nur montags bis freitags. Diese
Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in
dem zuvor beschriebenen Bereich der Gießener Straße, die Tage mit der
Parkscheinvorgabe zu reduzieren und an die Zeiten wie am Ein- und Ausgang
"Neues Portal" anzugleichen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.08.2019, ST 1614
Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1