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Parken in der Gießener Straße entlang des Hauptfriedhofs

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4565 entstanden aus Vorlage: OF 746/10 vom 22.04.2019 Betreff: Parken in der Gießener Straße entlang des Hauptfriedhofs In der Gießener Straße, nahe des Marbachwegs ist das Parken nur mit Parkschein gestattet. Ein Parkschein ist dort an allen Tagen von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr erforderlich und zielt wohl insbesondere auf die Besucher des Hauptfriedhofes ab. Das Parken ist an anderen Zugangsbereichen an weniger Tagen reglementiert. So gilt das Parkscheinerfordernis, beispielsweise im Bereich der Eckenheimer Landstraße 194, nur montags bis freitags. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in dem zuvor beschriebenen Bereich der Gießener Straße, die Tage mit der Parkscheinvorgabe zu reduzieren und an die Zeiten wie am Ein- und Ausgang "Neues Portal" anzugleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1614 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1