Sollen die Mieterinnen und Mieter des Hauses Spohrstraße 62 aus ihren Wohnungen vertrieben werden, um Luxussanierungen zu ermöglichen?
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
Der Fall Spohrstraße 62 zeigt, dass die Meinung des Gutachters zum Milieuschutz, dass in einigen Quartieren, wie z. B. dem nördlichen Teil der Spohrstraße, Milieuschutz nicht notwendig sei, weil sich dort nichts mehr in Richtung Gentrifizierung verändere, falsch ist. Mieterinitiativen und einige Ortsbeiräte haben dies schon früher festgestellt. Der Magistrat sollte darum Forderungen von Ortsbeiräten und Mieterinitiativen nachkommen, bestehende Milieuschutzsatzungen zu ergänzen bzw. neue zu erlassen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 13.05.2020,
OF 862/3 Betreff: Sollen die Mieterinnen und Mieter des
Hauses Spohrstraße 62 aus ihren Wohnungen vertrieben werden, um
Luxussanierungen zu ermöglichen? Wie der Frankfurter Tagespresse zu
entnehmen ist, plant der neue Eigentümer der Liegenschaft Spohrstraße 62
,die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (WPS) ,umfangreich zu
sanieren (Frankfurter Rundschau vom 13.05.2020). Obwohl die Liegenschaft nicht
im Milieuschutz ist, sollte der Magistrat gegen die geplante Gentrifizierung im
Nordend vorgehen. Dies
voraus geschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten ist dem Magistrat bekannt, dass der
neue Eigentümer der Liegenschaft Spohrstraße 62, die WPS, plant,
diese umfangreich zu modernisieren und seit wann? hat der Magistrat erwogen, die Liegenschaft zu
erwerben, um die Bewohner*innen zu schützen, die von einer Gentrifizierung
bedroht werden? Schließlich war dem Magistrat bekannt, wie den Äußerungen
des Leiters der Stabsstelle Mieterschutz zu entnehmen ist, dass der Investor
bereits eine Immobilie in der Eckenheimer Landstraße erworben hat und die
Mieter*innen mit horrenden Mieterhöhungen als Folge von massiven
Modernisierungen mit einer "Angst machenden Sprache"in mehreren Briefen
eingeschüchtert hat? ist dem
Magistrat bekannt, dass seit August 2019 vor dem Haus ein Gerüst
errichtet wurde, aber Arbeiten noch nicht begonnen wurden, wodurch sich die
Bewohner*innen bedrängt fühlen? Wie beurteilt der Magistrat die Äußerungen der
WPS , Leitungen auszutauschen, was zur Folge hätte, dass die
Bewohner*innen ein dreiviertel Jahr die Toilette auf dem Hof benutzen
müssten? Teilt der Magistrat
die Meinung des Leiters der Stabsstele Mieterschutz, der die von WPS
angekündigten Modernisierungen "für nicht haltbar" hält? Begründung: Der Fall Spohrstraße 62 zeigt, dass die Meinung des
Gutachters zum Milieuschutz, dass in einigen Quartieren, wie z. B. dem
nördlichen Teil der Spohrstraße, Milieuschutz nicht notwendig sei, weil
sich dort nichts mehr in Richtung Gentrifzierung verändere, falsch ist.
Mieterinitiativen und einige Ortsbeiräte haben dies schon früher festgestellt.
Der Magistrat sollte darum Forderungen von Ortsbeiräten und Mieterinitiativen
nachkommen, bestehende Milieuschutzsatzungen zu ergänzen bzw. neue zu
erlassen. Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3
am 28.05.2020, TO II, TOP 43 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1648 2020
Die Vorlage OF 862/3 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen
FDP (= Ablehnung)
Beratungsverlauf 1 Sitzung
39
39. Sitzung OBR 3
TO II
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Ablehnung:
FDP
Annahme:
GRÜNE CDU SPD LINKE. ÖkoLinX-ARL BFF