Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Vorplatz Eckenheimer Landstraße 124

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5204 entstanden aus Vorlage: OF 723/3 vom 03.09.2019 Betreff: Vorplatz Eckenheimer Landstraße 124 Vorgang: V 1229/19 OBR 3; ST 1222/19 Die Stellungnahme des Magistrats ST 1222 ist nach Auffassung des Ortsbeirates unvollständig. Nicht beantwortet wurde die Frage nach der Genehmigung der "neuen Einzäunung mit einem massiven Metallzaun mit großem Tor in der Mitte". Dem Magistrat ist der versiegelte Vorplatz vor der Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 124 bekannt und er argumentiert mit der Baugenehmigung vom 01.09.1958. Aus diesem Grund sieht er den Eigentümer nicht dazu verpflichtet, der Vorgartensatzung aus dem Jahr 1977 zu folgen. Im Zusammenhang mit einer vom Magistrat initiierten Begrünungsoffensive zur Klimaverbesserung innerhalb der Stadt kann es nicht sein, dass versiegelte Gebäudevorplätze Bestandsschutz haben, weil die Vorgartensatzung damals noch nicht galt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. darauf hinzuwirken, dass der Eigentümer eine Entsiegelung des Gebäudevorplatzes der oben genannten Liegenschaft im Sinne der Vorgartensatzung vornimmt; 2. auf die Aufhebung des Bestandsschutzes für versiegelte Gebäudevorplätze vor 1977 hinzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.03.2019, V 1229 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1222 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 48 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0