Vorplatz Eckenheimer Landstraße 124
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM
5204 entstanden aus
Vorlage: OF 723/3 vom
03.09.2019 Betreff: Vorplatz Eckenheimer Landstraße 124
Vorgang: V 1229/19 OBR 3; ST
1222/19 Die Stellungnahme des Magistrats ST 1222 ist nach
Auffassung des Ortsbeirates unvollständig. Nicht beantwortet wurde die Frage
nach der Genehmigung der "neuen Einzäunung mit einem massiven Metallzaun mit
großem Tor in der Mitte". Dem Magistrat ist der versiegelte Vorplatz vor der
Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 124 bekannt und er argumentiert
mit der Baugenehmigung vom 01.09.1958. Aus diesem Grund sieht er den Eigentümer
nicht dazu verpflichtet, der Vorgartensatzung aus dem Jahr 1977 zu folgen.
Im Zusammenhang mit einer vom Magistrat initiierten
Begrünungsoffensive zur Klimaverbesserung innerhalb der Stadt kann es nicht
sein, dass versiegelte Gebäudevorplätze Bestandsschutz haben, weil die
Vorgartensatzung damals noch nicht galt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,
1. darauf hinzuwirken, dass
der Eigentümer eine Entsiegelung des Gebäudevorplatzes der oben genannten
Liegenschaft im Sinne der Vorgartensatzung vornimmt; 2. auf die Aufhebung des Bestandsschutzes für
versiegelte Gebäudevorplätze vor 1977 hinzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 28.03.2019, V
1229
Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1222
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.01.2020, ST 48 Beratung
im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0