Fahrradparken im Bereich Eckenheimer Landstraße 481 für Fahrräder mit Anhänger
Begründung
Landstraße 481 für Fahrräder mit Anhänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, in der Eckenheimer Landstraße in Höhe des Hauses Nr. 481 eine Stellfläche für Fahrräder, auch mit Parkmöglichkeit für einen Lastenanhänger (Fahrradanhänger) einzurichten. Begründung: Fahrradstellflächen gewinnen in Frankfurt am Main zunehmend mehr an Bedeutung; Zudem nutzen auch hier immer mehr junge Familien Fahrräder mit Transportanhänger für Kinder oder den Einkauf. Auf einem Autoparkplatz könnten grundsätzlich 8 - 10 Fahrräder bzw. vier Lastenfahrräder parken. Fahrräder können aufgrund der Enge der Bürgersteige auf beiden Seiten der Eckenheimer Landstraße ab dem Bereich der Tempo 30-Zone nicht "einfach so" abgestellt bzw. geparkt werden, ohne Fußgänger*innen, mit oder ohne Gehhilfen, Rollstuhlfahrer*innen oder Kinderwagen zu blockieren, da die Bürgersteige hier sehr eng sind. In unmittelbarer Nähe des von uns vorgeschlagenen Straßenbereichs befinden sich u. a. ein Lotto- und ein Tierbedarfsladen, welche auch von Fahrradfahrenden aufgesucht werden. Die Kundschaft des Lottoladens z. B. stellt derzeit ihre Räder auf dem ohnehin schmalen Gehweg ab. Auch Anwohner*innen haben nicht immer die Möglichkeit, aufgrund fehlender Stellplätze im Hof ihres Wohnhauses ihr Rad zu parken. In der Eckenheimer Landstraße gibt es in der unmittelbaren Umgebung, auch bis über die Kreuzung Engelthaler-/Hügelstraße/Eckenheimer Landstraße keine Fahrradständer auf öffentlichem Gebiet. Das "Frankfurt Green City"-Programm zum Klimaschutz der Stadt und der Radentscheid zur Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr sieht Fortbewegung mit umweltbewussten Verkehrsmitteln als förderungswürdig an. https://www.radentscheid-frankfurt.de/aktuelles/ http://www.frankfurt-greencity.de/