Meine Nachbarschaft: Alte Riedbergstraße
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Vorlagen
Abfallbehälter Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Feldweg zum Weiher
Antrag vom 10.01.2018, OF 256/12 Betreff: Abfallbehälter Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Feldweg zum Weiher Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Abfallbehälter, der an der Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/In der Kätcheslach neben der Bank entfernt wurde (Vandalismus) zu ersetzen. Begründung: Die Wege Kalbacher Stadtpfad/In der Kätcheslach sind sehr beliebte Spazierwege und die Bürger nutzen sehr gern die ohnehin spärlich vorhandenen Bänke. An der angesprochenen Stelle steht eine Bank, in deren Umgebung sich der Müll häuft, seitdem der Abfallbehälter entfernt wurde. Es wäre im Sinn der Bürger an dieser Stelle wieder einen Abfallbehälter aufzustellen. Wenn wir saubere Straßen und Wege haben wollen, müssen auch die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 12 am 26.01.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 256/12 wurde zurückgezogen.
Das Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke sichern
Anregung vom 03.11.2017, OA 193 entstanden aus Vorlage: OF 227/12 vom 22.10.2017 Betreff: Das Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, das im Bebauungsplan Nr. 688 als Fläche für den Gemeinbedarf - Grundschule - ausgewiesene Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung (Flurstücke 3965 bis 3970) dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke zu sichern. 2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, a) das vorgenannte Areal in städtisches Eigentum zu bringen und b) ein Konzept zu erstellen, wie die verschiedenen Bedarfe des Stadtteils aus dem Kita- und dem Grundschulbereich dort mittelfristig abgebildet werden können. In diesem Zusammenhang soll insbesondere dargestellt werden, ob zusätzliche Betreuungsplätze und Angebote der außerschulischen Nachmittagsbetreuung unter einem Dach gebündelt werden können. Begründung: Aufgrund des weiterhin hohen Bedarfs an Betreuungs- und Schulplätzen in Kalbach-Riedberg und der weiter steigenden Einwohner- und Kinderzahl sind vom Magistrat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch zukünftig ausreichende Flächen hierfür zur Verfügung stehen. Das Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung ist hierfür ideal und wird auch deshalb schon seit einigen Jahren zur provisorischen Unterbringung verschiedener ausgelagerter Einrichtungen genutzt. Die planungsrechtliche Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche - Grundschule - ist bereits Mitte der 1990er-Jahre erfolgt. Bislang ist es allerdings versäumt worden, die Flächen auch in das Eigentum der Stadt Frankfurt am Main zu bringen. Grundstücke für Kindertagesstätten und Schulen sind in der gesamten Stadt Mangelware. In fast allen Stadtteilen fehlt es an geeigneten Grundstücken für den Bau oder die Erweiterung von Betreuungseinrichtungen und Schulen. Dass es in Kalbach noch Flächen für den Ausbau von Betreuungsangeboten gibt, die überdies auch schon planungsrechtlich gesichert sind, ist ein Glücksfall. Daher sollten zeitnah auch die eigentumsrechtlichen und konzeptionellen Voraussetzungen für den Ausbau der pädagogischen Angebote in einem der am schnellsten wachsenden Stadtteile Frankfurts geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2934 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3198 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OA 193 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 04.12.2017, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 193 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 193 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO II, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage OA 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 2124, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0
Pavillons im Kalbacher Stadtpfad - zeitweiliges Ausweichquartier für die Kita 134 „Im Hain“
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2303 entstanden aus Vorlage: OF 226/12 vom 02.10.2017 Betreff: Pavillons im Kalbacher Stadtpfad - zeitweiliges Ausweichquartier für die Kita 134 "Im Hain" Der Magistrat wird gebeten, die Pavillons im Kalbacher Stadtpfad für die Kinder der Kita 134 "Im Hain" im Sommer 2018 für ca. 12 Wochen als Ausweichquartier zur Verfügung zu stellen, da umfangreiche Brandschutzmaßnahmen in der Kita vorgenommen werden müssen. Begründung: In den Pavillons am Kalbacher Stadtpfad sind zurzeit noch immer Kinder untergebracht, in deren Bonameser Kita die Sanierungsmaßnahmen andauern. Die Kita 134 "Im Hain" soll voraussichtlich wegen der anstehenden Brandschutzmaßnahmen während der Sommerferien 2018 komplett geschlossen werden, was für viele Familien ein Betreuungsproblem geben wird. Auch die angedachte Möglichkeit, die Kinder für die Dauer von 12 Wochen täglich mit dem Bus in ein Ausweichquartier zu fahren, ließe sich durch eine Nutzung der deutlich näheren Anlage im Kalbacher Stadtpfad verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 589 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 40 4
Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1980 entstanden aus Vorlage: OF 201/12 vom 04.08.2017 Betreff: Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten Vorgang: B 172/12 Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg in der Verlängerung der Straße Am Schlittenberg Richtung Feldweg bis zum Kätcheslachweiher und von dort zur Ecke Alte Riedbergstraße/Riedbergallee bis zur U-Bahn zu beleuchten. Begründung: Auch wenn der Stadtteilverbindungsweg, welcher mit der Vorlage B 172 vom 20.04.2012 initiiert wurde, seit einiger Zeit beleuchtet ist, besteht immer noch ein Bedarf an einer Beleuchtung des oben genannten Weges. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg vollkommen dunkel und ohne zusätzliche Beleuchtung wie Taschenlampen oder Ähnliches kaum nutzbar. Durch den Neubau der IGS Kalbach-Riedberg wird die Anzahl an Schülerinnen und Schülern, welche den Weg in den frühen Morgenstunden nutzen, langfristig zunehmen, hier gilt es für die Sicherheit der Schulkinder schon rechtzeitig vorzusorgen. Da es sich jedoch um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, gilt es zwischen den Naturschutz- und Sicherheitsaspekten einen Kompromiss zu finden. Hier könnte man z. B. mit kleinen LED-Leuchten in Bodennähe und geringerer Leuchtstärke arbeiten oder ähnlichen minimal-invasiven Technologien. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.04.2012, B 172 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2190 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 338 Antrag vom 11.11.2018, OF 376/12 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4046 Aktenzeichen: 91 52
Akustische Warnanlagen für Lichtsignalanlagen hier: Querung Robert-Koch-Allee
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1978 entstanden aus Vorlage: OF 197/12 vom 30.07.2017 Betreff: Akustische Warnanlagen für Lichtsignalanlagen hier: Querung Robert-Koch-Allee Der Magistrat wird gebeten, an der Riedbergallee/Ecke Robert-Koch-Allee zu deren Querung eine akustische Warnanlage an der dortigen Lichtsignalanlage zu installieren. Begründung: Viele Fußgängerampeln sind inzwischen bereits mit akustischen Freigabesignalen ausgestattet, die gerade sehbehinderten Menschen eine sichere Querung von Straßen ermöglicht. An der Lichtsignalanlage über die Riedbergallee zur U-Bahn-Station ist sie vorhanden und in dem oben genannten Bereich nachzurüsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2188 Aktenzeichen: 32 1
Spielecke Eltern-Kind-Treff
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1668 entstanden aus Vorlage: OF 158/12 vom 05.05.2017 Betreff: Spielecke Eltern-Kind-Treff Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich auf der öffentlichen Grünfläche direkt westlich des Eltern-Kind-Treffs des Kinderschutzbundes in der Riedbergallee 15 ein kleiner Spielplatz für Kleinkinder einrichten lässt, z. B. mit Sandkiste, Rutsche und Babyschaukel. Begründung: Der Eltern-Kind-Treff bietet seit dem Frühjahr 2017 ein Unterstützungsangebot für Kinder von null bis drei Jahren und ihre Eltern. Ein direkt angrenzender kleiner Spielplatz würde die Attraktivität dieses niederschwelligen Hilfsangebots gerade in den Sommermonaten weiter steigern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1840 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 51
Tempo-30-Zone von 22:00 bis 06:00 Uhr für Altenhöferallee, Riedbergallee und GrafvonStauffenbergAllee
Antrag vom 26.02.2017, OF 135/12 Betreff: Tempo-30-Zone von 22:00 bis 06:00 Uhr für Altenhöferallee, Riedbergallee und Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, die Altenhöfer Allee, Riedbergallee sowie die Graf-von Stauffenberg-Allee als Tempo-30-Zone in den Nachtstunden von 22:00 bis 6:00 Uhr nach Abschluss des Modellversuches auszuschildern. Begründung: Für den zwischenzeitlich abgeschlossenen Modellversuch wurden in dem Pilotprojekt vier Straßen (Nibelungenallee, Eschersheimer Landstraße, Mainkai/Untermainkai/Schöne Aussicht sowie Lange Straße) stadtweit aufgenommen. Bei allen vier Straßen handelt es sich um Hauptverkehrsstraßen, die direkt in der Innenstadt liegen. Der Modellversuch hat gezeigt, dass eine Lärmreduzierung eingetreten ist. Auf Grund vieler Beschwerden von Anwohnern der Altenhöfer Allee, Riedbergallee sowie der Graf-von Stauffenberg-Allee ist Tempo 30 für diese Haupterschließungsstraßen, die sich in einem dicht besiedelten Neubaugebiet befinden, zur Lärmreduzierung notwendig. Durch Tempo 30 erfährt der Verkehr auf diesen o. g. Strecken nur eine unwesentliche Verzögerung (s. Anlage). Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit macht den Durchgangsverkehr auf dem Riedberg unattraktiver. Somit sollte dies zusätzlich zu einer Reduzierung des überörtlichen Verkehrs in der Graf-von Stauffenberg-Allee führen. Anlage Anlage 1 (ca. 104 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 7 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 135/12 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass die Worte "Tempo-30-Zone" durch die Worte "Tempo 30" ersetzt werden. Beschluss: Die Vorlage OF 135/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Annahme)
Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstraße 26a
Antrag vom 20.01.2017, OF 130/12 Betreff: Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstraße 26a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Maßnahmen ergriffen werden, damit die Pavillons, die bis zu Beginn des Schuljahres 2012-13 von der Grundschule für die Betreuung der Kinder und Arbeitsgemeinschaften genutzt wurden, für eine weitere Verwendung durch die Grundschule bzw. die Kalbacher Jugendeinrichtungen instandgehalten werden. Begründung: Die Bürger in Kalbach interessieren sich zunehmend für den Verwendungszweck der Pavillons der Grundschule Kalbach. Seit diese Pavillons nicht mehr regelmäßig benutzt werden, befinden sich Pavillons und Grundstück in einem ziemlich verwahrlosten Zustand. Zwar sind vor Wochen einige Pavillons gereinigt und wieder benutzbar gemacht worden, es gibt aber keinerlei Informationen über eine zukünftige Verwendung. Das Thema wurde im Ortsbeirat schon mehrfach angesprochen und seitens des Magistrats mit der ST 765 vom 9.5.2016 dahin gehend beantwortet, dass die Schule die Räume evtl. für die Einrichtung von Intensivklassen braucht. Mit der ST 1118 vom 29.8.2016 hieß es, eine Reaktivierung der Container der früheren Außenstelle Talstraße ist nicht sinnvoll, da eine abgetrennte Beschulung von Intensivklassen nicht zielführend sei. Es ist außerdem festzustellen, dass keine Intensivklassen eingerichtet wurden. Die steigende Schülerzahl an der Grundschule - nicht zuletzt durch die Beschulung der auf dem Gelände des Alten Flugplatzes untergebrachten Kinder - und der weiterhin bestehende Bedarf der Kinder- und Jugendeinrichtungen (z. B. Bandübungsraum, Töpferwerkstatt, Schulgarten) lassen die Instandhaltung der Pavillonanlage wünschenswert erscheinen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.11.2016, OF 114/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 320 2017 1. Die Vorlage OF 114/12 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 130/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)
Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstaße 26a
Antrag vom 20.11.2016, OF 114/12 Betreff: Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstaße 26a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, zu welchem Zweck stehen die Pavillons, die vorübergehend die Kinder der Frühbetreuung der Grundschule Kalbach aufnahmen, noch auf dem Grundstück Talstraße 26a. Begründung: Die Bürger in Kalbach interessieren sich zunehmend für den Verwendungszweck der Pavillons der Grundschule Kalbach. Seit diese Pavillons für die Kinder der Frühbetreuung nicht mehr gebraucht werden, befinden sich die Pavillons und das Grundstück in einem ziemlich verwahrlosten Zustand. Vor Wochen sind einige Pavillons gereinigt und wieder benutzbar gemacht worden. Die Bürger fragen sich zurecht, was hat die Stadtverwaltung mit den Pavillons vor, und wer wird diese künftig nutzen. Das Thema wurde im Ortsbeirat schon mehrmals angesprochen und seitens des Magistrats mit der ST 765 vom 09.05.2016 dahingehend beantwortet, dass die Schule die Räume eventuell für die Einrichtung von Intensivklassen braucht. Mit der ST 1118 vom 29.08.2016 hieß es, eine Reaktivierung der Container der früheren Außenstelle Talstraße ist nicht sinnvoll, da eine abgetrennte Beschulung von Integrationsklassen-Kinder nicht zielführend wäre. Die Pavillons stehen noch immer unbenutzt auf dem Grundstück. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.01.2017, OF 130/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 114/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 320 2017 1. Die Vorlage OF 114/12 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 130/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)
Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des Bürgersteigs
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 718 entstanden aus Vorlage: OF 83/12 vom 26.09.2016 Betreff: Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des Bürgersteigs Der Magistrat wird gebeten, 1. unmittelbar nach dem Zebrastreifen an der Einfahrt in die Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend auf der rechten Seite ein absolutes Halteverbot mit markierter Sperrfläche von mindestens fünf Metern Länge einzurichten; 2. den Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung auszubessern beziehungsweise die fehlenden Pflastersteine zu ersetzen. Begründung: Zu 1.: Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es zulässig, unmittelbar nach einem Zebrastreifen zu parken (Umkehrschluss aus Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO Nr. 66). Unmittelbar hinter dem Zebrastreifen am Beginn der Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend steht regelmäßig ein parkendes Auto. Die bestehende Regelung der StVO führt hier wegen der nur einspurig befahrbaren Straße Am Hasensprung und der relativ schlechten Einsehbarkeit der Straße dazu, dass der von der Talstraße in die Straße Am Hasensprung einbiegende Verkehr regelmäßig erst auf dem Zebrastreifen zum Halten kommt, um den aus der Straße Am Hasensprung kommenden Verkehr vorbeizulassen. Dies behindert insbesondere morgens die aus Richtung Kalbach-Süd kommenden Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg in die Schule. Der betroffene Zebrastreifen ist nach dem Schulwegeplan Bestandteil des Schulwegs für diese Schülerinnen und Schüler. Diese Situation kann durch die Einrichtung eines entsprechenden absoluten Halteverbots unmittelbar nach dem Zebrastreifen entschärft werden. Zu 2.: Der Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung ist an der Bordsteinkante kaputt. Hier fehlen Pflastersteine, und die Steine, die noch liegen, sind locker. An dieser Ecke befindet sich ein Zebrastreifen, der auf dem offiziellen Schulweg der Kinder liegt. Diese defekte Stelle im Bürgersteig ist eine Gefahr für Kinder und Erwachsene. Da die Kurve sehr eng ist und sehr oft das Parkverbot gegenüber in der Talstraße missachtet wird, hatte der Bus, der die Kinder aus der Bonameser Kita zu den Containern in den Kalbacher Stadtpfad brachte, Probleme, auf der Straße zu bleiben, und fuhr auf die Kante des Bürgersteigs. Das hält der stärkste Bürgersteig nicht aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1618 Aktenzeichen: 32 1
Beleuchtung zum Kautenhof
Antrag vom 24.09.2016, OF 77/12 Betreff: Beleuchtung zum Kautenhof Der Ortbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, wie zwischen Hessenagentur und Ortsbeirat am 27.02.2014 einvernehmlich besprochen, die nordöstliche Verlängerung der Riedbergallee bis zur Zufahrt zur Reitsportanlage Kautenhof zu beleuchten. Begründung: Die Riedbergallee ist bis zum nordöstlichen Ende der Wohnbebauung beleuchtet. Die Fortsetzung der Riedbergallee bis zur Reitsportanlage Kautenhof mit dem dort ansässigen, gut frequentierten Gastronomiebetrieb mit einer Öffnungszeit bis 23:00 Uhr ist allerdings unbeleuchtet. Dies stellt für die Besucher, die vielfach fußläufig den Kautenhof mit Gastwirtschaft ansteuern, eine nicht unerhebliche Unfallgefahr dar, denn Hindernisse jeglicher Art sind nur schlecht oder gar nicht zu sehen. Eine Weiterführung der Beleuchtung in diesem Wegabschnitt würde die Sicherheit der Passanten erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 77/12 wurde zurückgezogen.
Ausbesserung des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg
Antrag vom 18.09.2016, OF 79/12 Betreff: Ausbesserung des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Amt für Straßenbau und Erschließung zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Erörterung des Straßen- und Wegezustandes in der Ortsbeiratssitzung am 9.9.2016 bittet der Ortsbeirat, den Belag des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg zu verbessern. Diese Wegeverbindung ist als kurze und direkte Radwegeverbindung zwischen Riedberg/Kalbach und Bonames/Nieder-Eschbach von Bedeutung. Mit der für 2016 in Aussicht gestellten Verknüpfung in Verlängerung des Weges Am Zedernholz mit der Straße Am Martinszehnten im Bereich der Firma Sunflower, dürfte sich die Nutzung der Wegeverbindung für den Radverkehr erweitern. Der Ortsbeirat bittet deshalb die schadhafte Betondecke auszubessern und die Wegeoberfläche notfalls mit einem Asphaltüberzug zu versehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 79/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten zwei Sätze des Briefes wie folgt lauten: "Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Erörterung des Straßen- und Wegezustandes in der Ortsbeiratssitzung am 09.09.2016 bittet der Ortsbeirat, den Belag des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg sowie den Betonbelag zwischen dem Kätcheslachweg und der Alten Riedbergstraße zu verbessern. Die im ersten Halbsatz aufgeführte Wegeverbindung ist als kurze und direkte Radwegeverbindung zwischen Riedberg/Kalbach und Bonames/Nieder-Eschbach von Bedeutung." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neuer Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 557 entstanden aus Vorlage: OF 67/12 vom 23.08.2016 Betreff: Neuer Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten, den Verkehrsspiegel an der Kreuzung Talstraße/Am Hasensprung durch einen doppelten Spiegel ersetzen zu lassen. Begründung: Der Verkehrsspiegel an der oben erwähnten Stelle ist zweckmäßig, aber nur für die Verkehrsteilnehmer, die von Osten in die Straße Am Hasensprung einbiegen wollen. Diese können sehr gut die entgegenkommenden Pkw aus der Straße Am Hasensprung sehen. Die Verkehrsteilnehmer, die von Westen kommen, können durch die rechts parkenden Pkw nicht in die Straße Am Hasensprung einsehen. Der Verkehrsspiegel ist in diesem Fall auch keine Hilfe, weil er nur Einsicht für die von Osten kommenden Verkehrsteilnehmer gewährt. Man muss ziemlich weit in die Straße Am Hasensprung einbiegen, um ein entgegenkommendes Fahrzeug wahrzunehmen und dann gegebenenfalls wieder zurücksetzen. Diese Rückwärtsaktionen sind nicht ungefährlich, weil sich genau dort ein Zebrastreifen und der Schulweg befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1564 Antrag vom 12.11.2020, OF 666/12 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6939 Aktenzeichen: 66 7
Grunderneuerung der Talstraße
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 554 entstanden aus Vorlage: OF 60/12 vom 15.08.2016 Betreff: Grunderneuerung der Talstraße Der Magistrat wird beauftragt, die Ergebnisse der Voruntersuchung für die Grunderneuerung der Talstraße im Bereich zwischen der Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße dem Ortsbeirat noch in 2016 vorzustellen, die dringend erforderliche Sanierung in den Investitionshaushalt 2017 mit entsprechender Mittelbereitstellung aufzunehmen und im selben Jahr durchzuführen. Begründung: Die Fahrbahndecke der Talstraße befindet sich in dem genannten Bereich in einem sehr schlechten Zustand. Seit Jahren beklagen die Anwohner Erschütterungen und Lärmbelastungen in ihren Häusern infolge der Straßenschäden. Ein noch längeres Aufschieben vergrößert den Sanierungsaufwand und die Kosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 208 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5
Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 552 entstanden aus Vorlage: OF 56/12 vom 26.08.2016 Betreff: Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg Der Magistrat wird in Abstimmung mit traffiQ und der VGF gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob mit einer veränderten Streckenführung der Buslinie 29 eine erneute Anbindung des Riedbergzentrums an Kalbach im Bereich der Kurzstrecke zu erreichen ist und mit der Teilung der Streckenführung Probleme mit der Einhaltung der Fahrzeiten und dadurch bedingte Mehrkosten vermieden werden können. Der Ortsbeirat schlägt vor, wie nachfolgend zeichnerisch dargestellt, folgende Grundidee in eine Überprüfung einzubeziehen: Vorschlag Linie 29 Teilung der Streckenführung der Buslinie 29: - Die Buslinie 29 fährt von Nieder-Erlenbach unter Einbeziehung der Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" bis zur Riedbergallee, wendet um das Riedbergzentrum herum und fährt zurück. - Eine weitere Buslinie, die zum Beispiel 26 heißen könnte, fährt vom Nordwestzentrum zum Westflügel. Dadurch, dass nicht mehr die komplette Strecke Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee in zwei Richtungen befahren wird, lässt sich eine Einsparung erzielen, die die vorgeschlagenen Fahrten der Linie 29 auf der Altenhöferallee zwischen Graf-von-Stauffenberg-Allee und Riedbergallee kompensiert. Linienweg einer neuen Linie 26 im Westflügel Hier sind verschiedene Lösungen denkbar. Vorgeschlagen wird eine Ringfahrt Otto-Schott-Straße - Altenhöferallee - Graf-von-Stauffenberg-Allee - Carl-Hermann-Rudloff-Allee. Diese Streckenführung hat den Vorteil, dass das Quartier Altkönigblick mit angebunden werden kann und so eine Direktverbindung zum östlichen Riedberg und zum Mertonviertel bestehen bleibt. Weiterhin wird keine Wendemöglichkeit benötigt (Zeichnung siehe letzte Seite - Kartengrundlage: OpenStreetMap). Begründung: Die Buslinie 29 fährt zur Erschließung diverser Wohn- und Gewerbegebiete viele Umwege. Großteils ist das eher unkritisch, weil das Angebot durch andere Linien als Direktverbindung ergänzt wird, insbesondere durch die Stadtbahnlinie U 9. Eine ungünstige Situation ist durch die Einbeziehung des Westflügels am Riedberg entstanden. Er wird mit einem Streckenabschnitt erschlossen, der bislang vor allem für die Verbindung zwischen Kalbach und Riedberg sowie für die Anbindung des nördlichen Riedbergs (Quartier Altkönigblick) genutzt wurde. Sie stellt für erstere Relation das einzige sinnvoll nutzbare Angebot dar, da die U-Bahn-Station "Kalbach" weitab von der Besiedlung liegt. Für letztere Relation gibt es ansonsten nur einen stündlichen Regionalbus. Schon aufgrund des Straßenverlaufs ist die Streckenführung Kalbach - Riedberg zwangsläufig nicht direkt. Seit dem letzten Fahrplanwechsel fährt der Bus einen Umweg über den Westflügel, wodurch sich die Fahrzeit um 3 Minuten verlängert. Die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg", an der sich unter anderem das Gymnasium und eine Seniorenwohnanlage befinden, wird überhaupt nicht mehr angefahren. Als Ersatz wurden einige wenige Fahrten der Linie 28 zum Riedberg verlängert, womit aber nur die wichtigsten Zeiten des Schülerverkehrs abgedeckt werden. Überlegungen für eine eigene Linie zur Erschließung des Westflügels wurden zwar erwogen, aber aus Kostengründen verworfen. Vorgeschlagen wird deshalb eine andere Aufteilung des Angebots, die ohne laufende Mehrkosten und mit geringen Einmalkosten auskommt. Bewertung aus Fahrgastsicht Neben dem eigentlichen Ziel, die Fahrzeit von Kalbach und Altkönigblick zum Riedbergzentrum zu verkürzen und die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" wieder einzubinden, hat die Lösung folgende Vorteile: - Der Fahrplan für den Abschnitt Riedberg - NWZ kann auf die U 8 abgestimmt werden, u. a. mit einem glatten 15-Minuten-Takt tagsüber und samstags. - Durch die Linienbrechung übertragen sich Verspätungen nicht so sehr. Dem steht gegenüber, dass einige Direktverbindungen von vergleichsweise geringer Bedeutung wegfallen oder ausgedünnt werden. Am ehesten ist Kalbach - NWZ zu nennen, wo aber ein Umstieg in die U 9 am Uni Campus Riedberg sowieso die schnellere Verbindung ist. Bewertung aus Kostensicht Kilometerleistung und Fahrzeitleistung sind praktisch identisch zu heute. Dabei ist angenommen, dass die Verlängerungen der Linie 28 im Schülerverkehr entfallen können, außer einer Fahrt zur Spitzenlast (zur 1. Schulstunde), weil diese Relation wie bis 2015 von der Linie 29 abgedeckt wird. Dies gleicht einen in der Summe marginal längeren Weg der Linien 26 und 29 im Vergleich zur heutigen Buslinie 29 aus. Die in der Spitze benötigte Anzahl an Fahrzeugen wird durch die genannte Streichung von Schülerverkehrsfahrten um einen Bus geringer. Eine Halteposition muss neu gebaut werden (Verlegung Paul-Apel-Straße Ostseite). Weiterhin ist die Haltestelle "Uni Campus Riedberg" als Endhaltestelle mit Warteposition herzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 716 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1713 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1676 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2301 Aktenzeichen: 92 11
Ausbau der Bonifatiusstraße
Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 284 entstanden aus Vorlage: OF 49/12 vom 18.06.2016 Betreff: Ausbau der Bonifatiusstraße Vorgang: M 208/91; M 124/16 Der Magistrat wird gebeten, den 1991 geplanten Ausbau der Bonifatiusstraße zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße entsprechend den Planunterlagen der Vorlage M 208 vom 30.08.1991 mit beidseitigen Bürgersteigen und Parklängsstreifen und einer Fahrbahnbreite von 6,5 Metern unter Berücksichtigung von Fahrradstreifen herzustellen und damit eine für den öffentlichen Nahverkehr der Buslinien 24 und 29 angemessene Fahrstraße zu schaffen. Begründung: Die derzeit nur einseitig bebaute Bonifatiusstraße mit einseitigem Bürgersteig von 1,6 Metern und einer Fahrbahn von 5 Metern ist in keiner Weise geeignet, um die parkenden Autos, den sich begegnenden Busverkehr und die Zufahrt zum Stadtteil Kalbach einschließlich des Gewerbegebiets um die ehemalige "Carbone" aufzunehmen. Nach Aussagen im Magistratsvortrag M 124 vom 10.06.2016 entstehen durch die Fahrverzögerungen der Buslinie 29 jährlich nicht unerhebliche Mehrkosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.06.2016, M 124 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1213 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Aktenzeichen: 66 2
Straßenbeleuchtung der Talstraße unzureichend
Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 283 entstanden aus Vorlage: OF 48/12 vom 31.05.2016 Betreff: Straßenbeleuchtung der Talstraße unzureichend Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Straßenbeleuchtung im Bereich zwischen "Carbone" und der Bushaltestelle "Bonifatiusstraße" nicht mehr von den Ästen der anliegenden Bäume beeinträchtigt wird. Außerdem ist zu überprüfen, ob der Abstand zwischen den Straßenlampen in diesem Bereich ausreichend bzw. eine weitere Laterne notwendig ist. Begründung: Die Talstraße zwischen "Carbone" und der Bushaltestelle "Bonifatiustraße" ist bei Dunkelheit völlig unzureichend beleuchtet. Das Licht der vorhandenen Laterne wird durch Astwerk der anliegenden Bäume fast vollständig verschluckt. Außerdem erscheint der Abstand zur nächsten Laterne in Richtung Kalbach zu groß. Es ist abends, wenn man dort entlangläuft, einfach beängstigend, besonders für Kinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1168 Aktenzeichen: 91 52
Verkehrssicherheit an der Kita Krambambuli
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 158 entstanden aus Vorlage: OF 23/12 vom 23.05.2016 Betreff: Verkehrssicherheit an der Kita Krambambuli Der Magistrat wird gebeten, das im Bereich der Abzweigung zur Straße An der Wellenburg auf der Fahrbahn der Straße Kalbacher Stadtpfad aufgemalte Zeichen 136 (Kinder) zu erneuern. Begründung: Das im Bereich der Abzweigung zur Straße An der Wellenburg auf der Fahrbahn der Straße Kalbacher Stadtpfad aufgemalte Zeichen 136 (Kinder) ist infolge von Fahrbahnausbesserungsarbeiten kaum noch zu erkennen und sollte daher erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1087 Aktenzeichen: 66 5
Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 156 entstanden aus Vorlage: OF 19/12 vom 20.05.2016 Betreff: Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse Der Magistrat wird gebeten, in der Gickelgasse die Ein- und Ausfahrtsituation durch die Aufstellung von Pollern sowohl neben dem Gebäude Talstraße 7 als auch Kalbacher Hauptstraße 24 zu sichern und damit das Parken von Pkw unmittelbar in der Ein- und Ausfahrt der Gasse zu verhindern. Begründung: Die Einfahrt in die Gickelgasse von der Talstraße ist nur möglich, wenn kein Fahrzeug unmittelbar im Eckbereich der Gickelgasse steht. Das angeordnete absolute Halteverbot wird leider regelmäßig ignoriert. Auch die nördliche Ausfahrt in die Kalbacher Hauptstraße ist erschwert, soweit im Ausfahrtsbereich ein Fahrzeug parkt. Nicht nur Notfallfahrzeuge haben dann keine Zufahrt, auch die Müllabfuhr kann dann die Gickelgasse nicht anfahren und die Mülltonnen bleiben ungeleert. Bis zur Fertigstellung der Baustelle sollten zumindest im Eckbereich zur Talstraße Poller aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1086 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitsreduzierung durch Aufbringung von Fahrbahnmarkierungen auf der Straße Zur Kalbacher Höhe im Bereich Bonifatiuspark
Antrag vom 23.05.2016, OF 30/12 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung durch Aufbringung von Fahrbahnmarkierungen auf der Straße Zur Kalbacher Höhe im Bereich Bonifatiuspark Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße Zur Kalbacher Höhe im Bereich Bonifatiuspark im Bereich der abgesenkten Bürgersteige Fahrbahnmarkierungen aufzubringen, z. B. ein Schachbrettmusters oder ein flächige besondere Farbgebung, um die Aufmerksamkeit des Verkehrs in diesem Bereich zu erhöhen. Begründung: Der Bonifatiuspark wird durchtrennt von der Straße zur Kalbacher Höhe. Eine Verbindung für Fußgänger, die den östlichen in den westlichen Parkbereich verbindet, erscheint da nur selbstverständlich. Auch für den Schulweg vieler Kinder ist eine weitere sichere Überquerungsmöglichkeit der stark befahrenen Straße von Vorteil. Die Straße Zur Kalbacher Höhe ist insbesondere im Bereich zwischen Prozessionsweg und Riedbergallee aufgrund ihrer baulichen Gestaltung nach den bisherigen Erfahrungen anfällig für die Überschreitung der dort geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Aufbringung von Fahrbahnmarkierungen im Bereich Bonifatiuspark erscheint geeignet, die Aufmerksamkeit des Verkehrs in diesem Bereich zu erhöhen und damit auch zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu motivieren, ohne dass weitere kostenträchtigere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird im Sinne der Vorlage OF 30/12 gebeten, einen Ortstermin im Rahmen der Schulwegsicherung zu veranlassen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bürgersteig in der Talstraße
Antrag vom 07.05.2016, OF 21/12 Betreff: Bürgersteig in der Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Bürgersteig in der Talstraße/Kalbach zwischen den Häusern Nr. 10 und 20 zu erneuern, so dass hier die Bürger ungefährdet gehen können. Begründung: Der Bürgersteig in diesem Abschnitt der Talstraße ist zur Fahrbahn hin abgesenkt und uneben. Einzelne Pflastersteine liegen schräg und uneben und die Kanaldeckel ragen mit ihren scharfkantigen Ecken aus dem Boden. Für die gehbehinderten Senioren ist das Begehen dieses Bürgersteiges nicht ungefährlich und ein Balanceakt wird dieses Stück, wenn ein Rollator benutzt wird. Behinderte Bürger mit Rollstuhl müssen auf die Fahrbahn ausweichen und ein Begehen mit Kinderwagen ist sehr unbequem. Die Schulkinder die mit Rollern in die Schule fahren, weichen ohnehin zumeist auf die Fahrbahn aus. Das kann vom Straßenverkehrsamt nicht gewollt sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 21/12 wurde zurückgezogen.
Integration der Flüchtlingskinder an Schulen im Ortsbezirk
Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 17 entstanden aus Vorlage: OF 8/12 vom 07.04.2016 Betreff: Integration der Flüchtlingskinder an Schulen im Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Stabsstelle Flüchtlingsmanagement frühzeitig Gespräche mit der Grundschule Kalbach und ggf. weiteren Schulen im Ortsbezirk führt, um eine reibungslose Integration der Kinder aus der Flüchtlingsunterkunft am Alten Flugplatz an den Schulen sicherzustellen. Es sollte frühzeitig geklärt werden, ob zusätzliches Lehrpersonal zur Unterstützung und Integration der Kinder eingestellt werden muss. Weiterhin wird der Magistrat um Auskunft gebeten, 1. in welchen Räumlichkeiten die Beschulung der Grundschulkinder stattfinden soll; 2. ob das Raumangebot des Schulgebäudes ausreicht oder ob die Beschulung in den Containern der früheren Außenstelle in der Talstraße erfolgen soll; 3. welche Schulen ältere Kinder und Jugendliche besuchen werden. Begründung: Am 23. März 2016 wurde bei der Informationsveranstaltung zur Flüchtlingsunterkunft am Alten Flugplatz Kalbach/Bonames im Towercafé berichtet, dass ca. 100 Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in die Unterkunft einziehen werden. Diese sollen teilweise an der Grundschule Kalbach beschult werden. Es habe bereits Gespräche mit dem Schulleiter gegeben. Auf telefonische Nachfrage bei der Stabsstelle Flüchtlingsmanagement stellte sich jedoch heraus, dass noch keine Gespräche diesbezüglich geführt wurden. Eine Beschulung sei nicht sofort, sondern erst nach den Sommerferien angedacht, berichtete eine Mitarbeiterin. Bis dahin sollen die Kinder die Schulen besuchen, in die sie bereits eingeschult wurden. Es sei vorgesehen, dass jüngere, schulpflichtige Kinder am Regelunterricht der 1. und 2. Klasse teilnehmen. Die Kinder der 3. und 4. Klasse sollen in Intensivklassen beschult werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1118 Auskunftsersuchen vom 20.01.2017, V 320 Aktenzeichen: 51
Radaranlage Zur Kalbacher Höhe zwischen Zum Stulen und Riedbergallee
Antrag vom 17.04.2016, OF 3/12 Betreff: Radaranlage Zur Kalbacher Höhe zwischen Zum Stulen und Riedbergallee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert eine permanente Verkehrsüberwachungsanlage auf der Straße "Zur Kalbacher Höhe" zwischen der Straße "Zum Stulen" und der Riedbergallee in beide Fahrtrichtungen einzurichten. Begründung: Seit Monaten ist eine verstärkte Überschreitung der Geschwindigkeit - besonders in den Nachtstunden - festzustellen, dies insbesondere auch, da die Ampelanlage an der Grundschule ausgeschaltet ist. Diese stört die Anwohner in erheblichem Maße und beeinflusst die Verkehrssicherheit in diesem Bereich. Trotz baulicher Veränderung der Straße "Zur Kalbacher Höhe" konnte keine Abhilfe geschaffen werden. Auch Kontakte mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung sowie dem Straßenverkehrsamt und der Abteilung für Verkehrsüberwachung brachten keine Ergebnisse. Daher sind nun längerfristige Maßnahmen zu treffen. Die Kosten für die Installation der Radaranlage werden durch die Einnahmen aus den Bußgeldern gedeckt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 29.04.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 3/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen SPD (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Herstellung einer Ausgleichsfläche am Riedberg Bebauungsplan Nr. 803 Ä 2 - Riedberg - Schöne Aussicht
Antrag vom 15.04.2016, OF 11/12 Betreff: Herstellung einer Ausgleichsfläche am Riedberg Bebauungsplan Nr. 803 Ä 2 - Riedberg - Schöne Aussicht Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann und wie die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 2 über die Umwandlung einer bisher als Acker genutzten Fläche zur Ausgleichsfläche für Natur und Landschaft umgesetzt werden. Gemäß dem Beschluss des Magistrats M 88 vom 9.5.2008, ist auf den im Eigentum des Treuhandvermögens befindlichen Flurstücken 7/5 und 8/12 in der Flur 10, am nordöstlichen Bebauungsrand, zwischen den Wegen In der Kätcheslach und Alte Riedbergstraße, eine öffentliche Grünfläche (ÖM 13) als extensive Mähwiese mit Hecken, Baumhainen oder Streuobst anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Begründung: Laut Magistratsbericht von 2008 wurde dem Pächter des Ackerlandes eine Ersatzfläche vermittelt, so dass für die Umwandlung der Fläche keine Hinderungsgründe gegeben waren. Gleichwohl wird die landwirtschaftliche Nutzung seit 8 Jahren weiter betrieben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 29.04.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 5 2016 Die Vorlage OF 11/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4990 entstanden aus Vorlage: OF 535/12 vom 22.01.2016 Betreff: Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach Vorgang: OM 4378/15 OBR 12 Der Magistrat wird in Abstimmung mit traffiQ und der VGF gebeten, 1. die mit traffiQ vereinbarte Verlegung der Haltestelle der Buslinie 29 "Uni Campus Riedberg" in den südwestlichen Bereich des Riedbergplatzes, wie anlässlich einer gemeinsamen Ortsbesichtigung am Riedberg im Protokoll vom 02.07.2015 dokumentiert und durch Beschluss des Ortsbeirats 12 mit der Vorlage OM 4378 vom 10.07.2015 bestätigt, zu vollziehen. Die nördlich des Kreisverkehrsplatzes liegende Haltestelle an der Riedbergallee, die im Zuge des aktuellen Fahrplanwechsels von "Uni Campus Riedberg" in "Riedbergzentrum" umbenannt wurde, ist als Bedarfshaltestelle zu erhalten und zur Vermeidung von Irritationen mit einer Namensbezeichnung ohne Bezug zum Zentrum zu versehen; 2. die Pläne, die Haltestelle der Buslinien 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach aufzulösen und eine Verlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 vorzunehmen, einzustellen. Die Haltestelle "Rathaus Kalbach" ist direkt vor dem Gebäude in der derzeitigen Positionierung barrierefrei auszubauen. Zwischen Oberkante Bürgersteig am Gebäudesockel und der Fahrbahn liegt ein Gefälle von circa 10 Zentimeter . Um die fehlenden Zentimeter für die Bordsteinanhebung zu erzielen, ist zu prüfen, ob durch eine leichte Fahrbahnabfräsung mit geringer Erhöhung des Bürgersteigs das notwendige Niveau erreicht werden kann. Begründung: In einer geringfügigen Bürgersteiganhebung von wenigen Zentimetern sieht der Ortsbeirat keine Beeinträchtigung des Kulturdenkmals Altes Rathaus. Das derzeitige Bürgersteigniveau ist neuzeitlich und entspricht nicht dem historischen Zustand. Erst kürzlich wurde auf der Gebäuderückseite, mit Zustimmung der Denkmalpflege, der Gebäudesockel wesentlich verändert und erhöht. Eine Haltestellenverlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 bewirkt für die Bewohner erhebliche Nachteile und findet nach Kenntnis des Ortsbeirats nicht deren Zustimmung. Der Bürgersteig ist an dieser Stelle mit 2 Metern Breite zu schmal für eine überdachte Wartehalle. Wartende Fahrgäste dürften vor den Wohnungsfenstern mit 1,25 Meter Brüstungshöhe die Wohnsituation in der Erdgeschosswohnung erheblich belasten. Durch die bei diesem Standort schmale Fahrbahnbreite der Kalbacher Hauptstraße wird eine Anordnung der Bushaltestellen für beide Fahrtrichtungen auf gleicher Höhe verkehrstechnisch als äußerst ungünstig beurteilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2015, OM 4378 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 795 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1214 Initiative vom 04.11.2016, OI 5 Aktenzeichen: 92 13
Sicherheitsmängel in der öffentlichen Grünanlage am Reiterhof/Alte Riedbergstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4985 entstanden aus Vorlage: OF 529/12 vom 09.01.2016 Betreff: Sicherheitsmängel in der öffentlichen Grünanlage am Reiterhof/Alte Riedbergstraße Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die Sicherheitsmängel an der im Juli 2015 fertiggestellten Grünanlage vor dem Reiterhof/Alte Riedbergstraße zu prüfen, ob die scharfkantigen eisernen Begrenzungen des öffentlichen Spazierwegs nicht aufwendig nachgebessert, sondern ersatzlos entfernt werden können. Im Übrigen wird um Information gebeten, warum bei der Auftragsvergabe die Sicherheitskriterien für bauliche Anlagen in öffentlichen städtischen Grünflächen ohne Beachtung geblieben sind. Begründung: Die Grundlagen der Planung zur öffentlichen Grünanlage am Reiterhof wurden 2011 und 2012 mit dem Ortsbeirat abgestimmt. Allerdings ist das Detail der Einfassung eines Wegeabschnitts mit Metallblechen dem Ortsbeirat vorenthalten worden. Die künstlerische Bedeutung dieser rostigen Metallbleche ist für den Ortsbeirat nicht erkennbar, allerdings fällt sofort die scharfkantige und damit gefährliche Ausführung der Wegebegrenzung ins Auge. Es bleibt unverständlich, wie eine Ausführung, deren Gefährlichkeit jedem ersichtlich ist, in Auftrag gegeben wurde. Eine ersatzlose Entfernung dürfte für die Gestaltung der Grünanlage nur positiv sein. Weder die Verlängerung der seit sechs Monaten vorgenommenen Absperrung noch eine teure Nachbesserung ist für den Ortsbeirat vertretbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 695 Aktenzeichen: 67 0
Fußgängerüberweg zwischen Riedbergplatz und Otto-Schott-Straße
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4984 entstanden aus Vorlage: OF 527/12 vom 09.01.2016 Betreff: Fußgängerüberweg zwischen Riedbergplatz und Otto-Schott-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Überquerung der Otto-Schott-Straße zwischen Riedbergplatz und TEMMA-Markt für Fußgängerinnen und Fußgänger durch einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen), eine Fußgängerampel oder eine andere verkehrstechnische Anlage in Koordination mit der bestehenden Ampelanlage sicherer gestaltet werden kann. Begründung: An dem oben genannten Straßenabschnitt besteht ein reger Fußgängerverkehr durch Kundinnen und Kunden des TEMMA-Marktes und der angrenzenden Geschäfte. Besonders Fußgängerinnen und Fußgänger, die vom Riedbergplatz kommend in Richtung TEMMA-Markt die Otto-Schott-Straße überqueren möchten, haben auf der Riedbergallee die Ampel für die rechtsabbiegenden Autos quasi im Rücken. Es ist unmöglich zu erkennen, ob diese Ampel Grün oder Rot zeigt und ob die Autos jetzt anhalten oder weiter- beziehungsweise losfahren. Gerade für ältere Menschen oder Familien mit Kindern entsteht hier eine unsichere Situation. Aber nicht nur Fußgängerinnen und Fußgänger, die nicht genau abschätzen können, ob das Auto nun hält oder nicht, sondern auch die Autofahrerinnen und Autofahrer müssen beim Abbiegen immer mit querenden Fußgängerinnen und Fußgänger rechnen, die nicht bemerkt haben, dass inzwischen die Ampel Grün zeigt. Die Situation verschärft sich zu den typischen Einkaufszeiten, da sich hier die Frequenz sowohl von Fußgängerinnen und Fußgängern als auch von Autos, die in die Tiefgarage des Riedbergzentrums wollen, erhöht. Auch die Verlegung der Haltestelle der Buslinie 29 an den Riedbergplatz spricht für eine sichere Gestaltung zur Fahrbahnquerung. Bisher gibt es auch an keiner anderen Stelle für Bewohner des Westflügels eine "geregelte" Möglichkeit, die zeitweise stark befahrene Otto-Schott-Straße zu queren. Dabei sind die Voraussetzungen an der oben genannten Stelle bereits geschaffen. Auf jeder Straßenseite sind bereits Masten aufgestellt. Die Einrichtung einer Fußgängerampel scheint daher keinen großen Aufwand zu erzeugen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 793 Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2016, ST 915 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3836 Aktenzeichen: 32 1
Gestaltung des Grünzugs Römische Straße optimieren
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4980 entstanden aus Vorlage: OF 522/12 vom 09.01.2016 Betreff: Gestaltung des Grünzugs Römische Straße optimieren Der Ortsbeirat stimmt dem Planungsentwurf vom November 2015 im Grundsatz zu, bittet allerdings den Magistrat, die Hessen Agentur aufzufordern, in die am 22.01.2016 im Ortsbeirat vorgestellte Entwurfsplanung für den Grünzug Römische Straße die folgenden Anregungen und Ergänzungen einzufügen: 1. Am oberen Ende des Kätcheslachparks soll der Grünzug Römische Straße durch herausgehobene Gestaltungselemente, beispielsweise durch eine Brunnenanlage, mit dem Kätcheslachpark verknüpft werden. 2. Es ist zu prüfen, ob der Spielplatz "B", angrenzend an das Gymnasium, für die Altersgruppe 6 bis 12 Jahre angepasst werden kann. 3. Der Spielplatz "A" am Nordende soll durch eine Sandspielmöglichkeit ergänzt werden, um stärker die Bedürfnisse von Kita- statt Grundschulkindern zu berücksichtigen. Außerdem soll geprüft werden, ob eine Fußwegverbindung in Verlängerung der Martin-Niemöller-Straße zur Römischen Straße eingerichtet werden kann. 4. An Stelle der nicht verständlichen Markierungen mit (fehlerhaften) römischen Zahlen sollen Nachbildungen römischer Meilensteine als runde Steinsäulen, eventuell eine größere Nachbildung im Kreuzungspunkt Kätcheslachpark/Römische Straße, platziert werden. Als geeignete Standorte bieten sich das südliche Ende an der Riedbergallee, der Schnittpunkt mit dem Kätcheslachpark und die Nordseite der Kreuzung mit der Graf-von-Stauffenberg-Allee an. Als Beschriftung wird die Entfernung jeweils zur römischen Siedlung Nida und zum Limes (Saalburg) in römischen Zahlen vorgeschlagen. Entsprechend der römischen Tradition, weitere Angaben zu ergänzen, kann auf den Säulen (auf Latein) erläutert werden, was es mit der Römischen Straße, dem Ort Nida und dem Limes auf sich hat, wodurch sich die Möglichkeit für einen Kurzausflug im Rahmen des Geschichtsunterrichts des nahen Gymnasiums ergibt. 5. An Stelle der vorgeschlagenen "Frankfurter Bänke" aus Steinquadern mit Holzauflage ist ein Typ zu wählen, der nicht zu einer kleinteiligen Vermüllung der Holzzwischenräume wie am Riedbergplatz führt. Die Bänke sollen barrierefrei erreichbar sein, dafür ist gegebenenfalls auf eine Basaltfläche zu verzichten. 6. Am Nordende soll die Verknüpfung mit der Paul-Apel-Straße lediglich durch einen Fuß- und Radweg erfolgen, der durch Poller gegen die Durchfahrt oder das Zuparken von Autos geschützt werden muss. 7. Es soll geprüft werden, ob die geplanten Kräuterwiesen in den ersten Jahren gegen den am Riedberg erfahrungsgemäß sehr starken Verbiss durch Kaninchen geschützt werden müssen. 8. Es soll geklärt werden, ob und wie sich die Römische Straße über die Riedbergallee hinaus mindestens bis zur Kreuzerhohl (aktuell Brachfläche) verlängern lässt. 9. Es soll ermöglicht werden, dass Geolehrpfadschilder aufgestellt werden können. Begründung: Jeweils passend zu den Ziffern vorne: zu 1. Die Zeichnungen in diesem Bereich zeigen einen unattraktiven Anschluss und Übergang zur Rasenfläche des Kätcheslachparks, was dem ursprünglichen Konzept des Kätcheslachparks von einem im Westbereich engeren, gärtnerisch intensiver gestalteten Park nicht gerecht wird. zu 2. Die Angaben der Altersgruppen stimmen im Erläuterungskonzept und der Planzeichnung nicht überein. Dem Antrag liegen die Angaben des Textkonzepts zugrunde. Die zukünftige Nutzergruppe/Altersgruppe ist zu überdenken. zu 3. Laut Beschreibung ist der Spielplatz "A" für die Altersklasse 0-9 Jahre geplant, der besonders auf die Bedürfnisse von Mädchen ausgerichtet ist und der Marie-Curie-Schule zugeordnet wird. Allerdings ist dieser Spielplatz zu weit (aktuell ca. 470 Meter vom Haupteingang aus) von der Marie-Curie-Schule entfernt, um realistisch das Angebot der Schule zu ergänzen. Ohne einen Durchgang von der Römischen Straße zum Schulhof der Marie-Curie-Schule bleiben viele Schulwege und Spielplatzwege um mindestens 200 Meter verlängert. Dafür ist der Spielplatz "A" gut erreichbar von der Kita Martin-Niemöller in der gleichnamigen Straße. Daher würde es sich anbieten, in der Verlängerung der Martin-Niemöller-Straße eine Fußwegverbindung zu ermöglichen. Der Plan legt nahe, dass hier ein Zugang über den Garagenhof des Bauprojektes "Elements" des Bauträgers "Interhomes" möglich wäre, sofern ein entsprechendes Wegerecht verhandelt werden kann oder bereits vorliegt. zu 4. In den Zeichnungen ist die Römische Straße markiert mit "MCCCL" (mit Strich über dem M), was vielleicht 1350 bedeuten soll, oder wenn die mittelalterliche Schreibweise verwendet wird, den Wert 1000350. Ohne weitere Erklärungen ist dies nur schwer verständlich und diese Art der Markierung entspricht auch keiner römischen Tradition. Als kurze Einführung in römische Meilensteine empfiehlt sich http://roemerstrasse-via-claudia.de/roemische-meilensteine.c5.html. zu 5. Die Erfahrungen vom Riedbergplatz mit Holzplanken auf Steinuntergrund sind negativ, da die Reinigung der vielen Zwischenräume sehr mühsam ist und in der Regel nicht erfolgt. Zu 6. In der Verlängerung der Paul-Apel-Straße ist eine Anbindung über zwei kurze parallele Fußwege geplant. Erfahrungsgemäß nutzen hier aber Fußgänger und Radfahrer vor allem die Mitte des bereits als gepflasterte Fläche gestalteten toten Endes der Straße, sodass sich durch einen mittigen Verbindungsweg die versiegelte Fläche reduzieren ließe. zu 7. Für die zahlreichen Kaninchen sind anscheinend gerade junge Anpflanzungen sehr attraktiv: An Bäumen wird gerne rundherum die Rinde abgeknabbert, bei kleinen Pflänzchen gleich die nährstoffreichen Wurzeln ausgegraben. zu 8. Aus der Beschreibung geht nicht hervor, ob und wie der Grünzug weiter mit dem Uni-Campus Riedberg verknüpft wird. Diese Frage betrifft allerdings führend den Ortsbeirat 8 (Heddernheim, Niederursel, Nordweststadt). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 756 Aktenzeichen: 67 0
Radaranlage Zur Kalbacher Höhe zwischen Zum Stulen und Riedbergallee
Antrag vom 02.01.2016, OF 524/12 Betreff: Radaranlage Zur Kalbacher Höhe zwischen Zum Stulen und Riedbergallee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert eine permanente Verkehrsüberwachungsanlage auf der Straße "Zur Kalbacher Höhe" zwischen der Straße "Zum Stulen" und der Riedbergallee in beide Fahrtrichtungen einzurichten. Begründung: Seit Monaten ist eine verstärkte Überschreitung der Geschwindigkeit - besonders in den Nachtstunden - festzustellen, dies insbesondere auch, da die Ampelanlage an der Grundschule ausgeschaltet ist. Diese stört die Anwohner in erheblichem Maße und beeinflusst die Verkehrssicherheit in diesem Bereich. Trotz baulicher Veränderung der Straße "Zur Kalbacher Höhe" konnte keine Abhilfe geschaffen werden. Auch Kontakte mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung sowie dem Straßenverkehrsamt und der Abteilung für Verkehrsüberwachung brachten keine Ergebnisse. Daher sind nun längerfristige Maßnahmen zu treffen. Die Kosten für die Installation der Radaranlage werden durch die Einnahmen aus den Bußgeldern gedeckt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 12 am 22.01.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 524/12 wurde zurückgezogen.
Verkehrssicherheit im Kalbacher Stadtpfad: Verkehrsgefährdungen vor der Kindertagesstätte und dem Spielplatz reduzieren
Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4731 entstanden aus Vorlage: OF 506/12 vom 30.10.2015 Betreff: Verkehrssicherheit im Kalbacher Stadtpfad: Verkehrsgefährdungen vor der Kindertagesstätte und dem Spielplatz reduzieren Der Magistrat wird gebeten, die Ausbausituation des Kalbacher Stadtpfads im Kreuzungsbereich der fußläufigen Wegeverbindung zwischen Freizeitpark und dem Gebiet Kalbach-Süd geringfügig umzugestalten. Entsprechend der vom Ordnungsamt und der Polizeistation nach einem Ortstermin am 25.09.2006 veranlassten Lösung, vor dem Haus mit der Hausnummer 11 eine Einengung mittels Markierung einer Sperrfläche und Aufstellung einer Leitbake vorzunehmen, ist diese Maßnahme auch nach Erneuerung der Straßenoberfläche wieder zu installieren. Begründung: Die Pkw-Nutzerinnen und Pkw-Nutzer sollen durch die Sperrfläche und Einengung zu einer verhaltenen Fahrweise aufgefordert werden. Sie hätten eine verbesserte Sicht in Richtung Freizeitpark, könnten kreuzenden Kindern mehr Beachtung schenken und, soweit notwendig, frühzeitiger bremsen. Nach Beseitigung der Sperrfläche und der Leitbake ist festzustellen, dass fast alle Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer die rechte Einmündung nicht beachten und ungebremst in Richtung Parkplatz weiterfahren. Durch das Abknicken der Fahrbahn ist diese Einmündung auch nicht rechtzeitig sichtbar. Die nach einem Unfall und Verletzung eines Kindes im Jahr 2006 angebrachte Sperrfläche mit Leitbake sollte deshalb kurzfristig wieder installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 139 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 am Riedberg Mehr Lebensqualität für alle Bewohnerinnen und Bewohner
Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4605 entstanden aus Vorlage: OF 487/12 vom 20.09.2015 Betreff: Tempo 30 am Riedberg Mehr Lebensqualität für alle Bewohnerinnen und Bewohner Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf den inneren Erschließungsstraßen des Riedbergs, der Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee, ein Tempolimit von 30 km/h mit dem Ziel angeordnet werden kann, für das gesamte Baugebiet Riedberg einen einheitlichen Bereich mit Tempo 30 auszuweisen. Der Bereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee zwischen dem Kreisel an der Carl-Hermann-Rudloff-Allee und der Rosa-Luxemburg-Straße sollte ebenso wie der Bereich der Altenhöferallee zwischen dem Kreisel an der Konrad-Zuse-Straße und der Marie-Curie-Straße von der Geschwindigkeitsreduzierung ausgenommen werden. Begründung: Das Baugebiet Riedberg ist mit nur vier Straßenanbindungen an das überörtliche Straßennetz angebunden und bietet keine Anreize für die Durchfahrung, sofern das Fahrziel nicht im Wohngebiet selbst liegt. Bereits jetzt ist die Geschwindigkeit auf der Straße Zur Kalbacher Höhe auf Tempo 30 begrenzt, ebenso auf einem Teilbereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee. Um den Fahrzeugverkehr ruhiger und disziplinierter zu gestalten, dem Radverkehr einen sicheren Verkehrsraum zu bieten und auch den Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den zahlreichen Kindern, die Querung der Fahrbahn zu erleichtern, sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Damit würde auch die Lärmbelastung der dicht bebauten inneren Erschließungsstraßen, insbesondere in den Nachtstunden, deutlich gemildert. Die auf dem Riedberg verkehrenden Buslinien 29 und 251, sowie künftig die Linie 28, werden durch eine Tempo 30-Regelung nicht behindert, da diese Buslinien bereits heute durch Fahrbahnverengungen und zahlreiche Haltestellen Tempo 30 in der Regel nicht überschreiten können. Die vor Jahren für den ganzen Stadtteil Kalbach eingerichtete Tempo 30-Zone hat sich trotz anfänglicher Bedenken überaus positiv entwickelt. Die gesamte Verkehrssituation im Stadtteil hat sich entspannt, sodass Tempo 30 inzwischen von allen Anwohnern befürwortet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 140 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2016, OM 5079 Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 982 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 710 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 132 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2482 Aktenzeichen: 32 1
Einbahnstraßen um das Riedbergzentrum für Fahrradverkehr in beide Richtungen freigeben
Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4607 entstanden aus Vorlage: OF 489/12 vom 27.09.2015 Betreff: Einbahnstraßen um das Riedbergzentrum für Fahrradverkehr in beide Richtungen freigeben Der Magistrat wird gebeten, die Einbahnstraßen um das Riedbergzentrum (Ernst-Abbe-Straße und Otto-Schott-Straße) für den Fahrradverkehr in beide Fahrtrichtungen freizugeben und entsprechend mit Fahrradpiktogrammen mit Richtungspfeilen zu kennzeichnen. Begründung: Mit der Öffnung der Ernst-Abbe-Straße und Otto-Schott-Straße für den Fahrradverkehr in beide Fahrtrichtungen kann die Verkehrssituation für den Radverkehr auf dem Riedberg verbessert und auch sicherer gestaltet werden, da die regelgerechte Zufahrt zum Riedbergzentrum aus dem Norden und Westen nicht mehr ausschließlich über die stark befahrene Altenhöferallee und Riedbergallee sowie deren Kreuzungsbereich erfolgen muss. Die beiden Straßen sind breit genug ausgebaut, da sie ursprünglich nicht als Einbahnstraßen vorgesehen waren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1743 Aktenzeichen: 32 1
Nutzung der Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule Kalbach in der Talstraße 26a
Anregung an den Magistrat vom 10.07.2015, OM 4376 entstanden aus Vorlage: OF 464/12 vom 26.06.2015 Betreff: Nutzung der Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule Kalbach in der Talstraße 26a Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Pavillonanlage, die sich komplett in städtischem Eigentum befindet, von den Kalbacher Kinder- und Jugendeinrichtungen zur Erweiterung ihrer Angebote genutzt werden kann. Die im vorläufigen Konzept, das dem Dezernat Ende 2014 vorgelegt wurde, dargestellten Nutzungen sind der Prüfung zugrunde zu legen. Begründung: Seit der Fertigstellung des Erweiterungsbaus der Grundschule Kalbach im Jahr 2012 stehen die Pavillons weitgehend leer. Die technische Ausrüstung (Wasser, Heizung, Toiletten) ist betriebsbereit. Mittlerweile ist leider festzustellen, dass sich Unbefugte auf dem Gelände aufhalten und die Einrichtung zerstören (Zaun, Türverglasung). Zur Abwehr weiteren Schadens an städtischem Eigentum ist schnellstmöglich eine Nutzung der Anlage zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1542 Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 765 Auskunftsersuchen vom 20.01.2017, V 320 Aktenzeichen: 40 31
Platzierung der Haltestellen der Buslinie 29 am Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 10.07.2015, OM 4378 entstanden aus Vorlage: OF 473/12 vom 10.07.2015 Betreff: Platzierung der Haltestellen der Buslinie 29 am Riedberg Vorgang: OM 4229/15 OBR 12 Unter Bezug auf die Vorlage OM 4229 vom 29.05.2015 und anlässlich des Ortstermins mit Vertretern der traffiQ am 02.07.15 wird der Magistrat gebeten, die im Zuge der Routenänderung der Buslinie 29 geplanten neuen Haltestellen am Riedberg in zwei Bereichen zu ändern. 1. Die an der Riedbergallee im Bereich der Robert-Koch-Allee geplante Haltestelle ist direkt an den Riedbergplatz zu verlegen und zwischen dem Kreisel Altenhöferallee/Riedbergallee und Otto-Schott-Straße, vorzugsweise zwischen den letzten beiden Baumstandorten vor der Otto-Schott-Straße, zu platzieren. In der Gegenrichtung ist die entsprechende Verschiebung in Richtung des Überwegs über die Riedbergallee vorzunehmen. 2. Die in der Graf-von-Stauffenberg-Allee an der Grundschule II vorgesehene Haltestelle "Hans-Leistikow-Straße" ist in beide Fahrtrichtungen um circa 150 Meter nach Osten an die Kreuzung Henning-von-Tresckow-Straße/Cäsar-von-Hofacker-Straße zu verlegen, um eine kürzere Erreichbarkeit aus dem verdichteten Wohnbereich Kätcheslachkopf zu gewährleisten und um die Wege für die Bewohnerinnen und Bewohner benachbarter sozialer Einrichtungen zu erleichtern. Begründung: Mit der Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 wird die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" nicht mehr angefahren, obwohl sie die bevorzugte Haltestelle für die aus Richtung Kalbach kommenden Fahrgäste ist, die das Riedbergzentrum zum Einkaufen erreichen wollen. Für diese Fahrgäste ist ersatzweise eine Haltestelle möglichst nahe am Riedbergzentrum unverzichtbar. Auch zahlreiche Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Riedberg benutzen bisher die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg". Für diese Fahrgastgruppe ist ebenfalls eine Haltestelle in unmittelbarer Nähe des Riedbergzentrums erforderlich. Die bisherige Haltestelle mit der Bezeichnung "Riedbergzentrum" in der Riedbergallee zwischen dem Kreisel Altenhöferallee/Riedbergallee und der Straße Zum Margarethenzehnten ist vom Riedbergplatz und besonders von der Haltestelle der Stadtbahn zu weit entfernt. Entsprechend dem oben formulierten Beschluss wäre diese zu erhaltende Haltestelle mit einem anderen Namen zu versehen. Die neu geplante Haltestelle Uni-Campus Riedberg an der Robert-Koch-Allee, anscheinend als Ersatz für die entfallende Haltestelle Annette-Kolb-Weg gedacht, ist zu weit vom Riedbergplatz entfernt und außerdem unmittelbar vor einer Wohnanlage konzipiert, deren Bewohner schon bisher heftige Beschwerden wegen Lärmbelästigungen durch die Universität vorgebracht haben. Die geplante Haltestelle Hans-Leistikow-Straße in der Graf-von-Stauffenberg-Allee ist nahe am Eingang zur Grundschule Riedberg II (Marie-Curie-Schule), vorgesehen, obwohl sich der Einzugsbereich der Grundschule nur auf die umliegenden Wohnbereiche beschränkt und nicht mit Fahrschülern zu rechnen ist. Die Verlegung in Richtung Henning-von-Tresckow-Straße verkürzt deutlich die Wege aus dem inneren Bereich des Westflügels Riedberg, vornehmlich aus dem verdichteten Wohnquartier um den Kätcheslachkopf. Auch für die Bewohner der Seniorenanlage und des Heims der Lebenshilfe Stiftung wäre eine Verschiebung der Haltestelle von Vorteil. Die Verlegung der beiden Haltestellenstandorte ist vor Ort am 02.07.15 mit Vertretern aus dem Ortsbeirat und von traffiQ einvernehmlich abgestimmt worden. Der Ortsbeirat erwartet, dass diese einvernehmliche Lösung auch von anderen städtischen Stellen mitgetragen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4229 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2015, ST 1521 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4990 Anregung an den Magistrat vom 09.12.2016, OM 1065 Aktenzeichen: 92 11
KinderKulturFarm
Antrag vom 28.06.2015, OF 465/12 Betreff: KinderKulturFarm Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob 1. gegenüber dem neu entstanden Spielplatz an der Alten Riedbergstraße eine Fläche eingerichtet werden kann, die den Bedürfnissen der Projektidee der KinderKulturFarm entspricht und 2. eine dauerhafte Finanzierung von Seiten der Stadt Frankfurt am Main oder des Trägers sichergestellt werden kann. Begründung: Der Vorschlag der Kinderbeauftragten für den Riedberg für diese Projektidee ist begrüßens- und unterstützenswert und erinnert an den Abenteuerspielplatz Coloradopark Raimundstraße in Ginnheim. Solche Flächen dienen der freien Entfaltung und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen und sollten daher gerade auch auf dem Riedberg einen Platz finden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 10.07.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 465/12 wurde zurückgezogen.
Erhöhte Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen in der Talstraße
Antrag vom 19.06.2015, OF 463/12 Betreff: Erhöhte Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen in der Talstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine mehrtägige Geschwindigkeitsmessung in der Talstraße Kalbach zwischen den Hausnummer 50 und 110 nach den Sommerferien 2015 durchzuführen. Das Ergebnis der Messung ist dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Die weitestgehend geradlinige Talstraße (Tempo-30-Zone) verleitet zu unerwünscht schneller Fahrweise. Aktuell wurden Beschwerden durch Anwohner an den Ortsbeirat herangetragen, dass die Geschwindigkeitsüberschreitungen in den letzten Wochen stark zugenommen hätten. Die vorübergehende Geschwindigkeitsmessung soll Aufschluss geben, ob weitergehende Maßnahmen notwendig sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 10.07.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 463/12 wurde zurückgezogen.
Buslinie 29 Verlegung der Haltestellen „Uni Campus Riedberg“
Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4229 entstanden aus Vorlage: OF 442/12 vom 12.05.2015 Betreff: Buslinie 29 Verlegung der Haltestellen "Uni Campus Riedberg" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Umsteigesituation von der Buslinie 29 zu den U-Bahnen U 8 und U 9 verbessert werden kann, indem die Haltestellen "Uni Campus Riedberg" vom derzeitigen Standort in der Riedbergallee, nordöstlich des Kreisels mit der Altenhöferallee, direkt an den Riedbergplatz verlegt werden können . Begründung: Der derzeitige Standort der Bushaltestellen "Uni Campus Riedberg" liegt ungünstig zu der U-Bahn-Haltestelle. Mit der geplanten Änderung der Linienführung wäre eine Verlegung der Bushaltestelle an den Riedbergplatz, sowohl für die Erreichbarkeit des Riedbergzentrums wie auch für die Umsteigesituation zu den U-Bahnen, zweckmäßig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.07.2015, OF 473/12 Anregung an den Magistrat vom 10.07.2015, OM 4378 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1307 Aktenzeichen: 92 11
Altglascontainer Riedbergallee/Ecke Arthur-von-Weinberg-Straße
Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4231 entstanden aus Vorlage: OF 450/12 vom 12.05.2015 Betreff: Altglascontainer Riedbergallee/Ecke Arthur-von-Weinberg-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich Riedbergallee/Ecke Arthur-von-Weinberg-Straße einen Standort für einen Altglascontainer einzurichten, da in diesem Bereich den Anwohnern keine Altglasbehälter zur Verfügung stehen. Begründung: Bei dem genannten Bereich handelt es sich um eine verdichtete Wohnbebauung, die dringend für die Entsorgung des Altglases einen Container benötigt. Die nächstgelegenen Container befinden sich im Bereich Altenhöferallee im Universitätsquartier auf der anderen Seite der U-Bahn-Line und sind fußläufig abgelegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1305 Aktenzeichen: 79 4
Vorplanung für die Grunderneuerung der Talstraße
Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4233 entstanden aus Vorlage: OF 455/12 vom 12.05.2015 Betreff: Vorplanung für die Grunderneuerung der Talstraße Vorgang: ST 1117/09; ST 527/12; ST 1475/14 Der Magistrat wird gebeten, die Vorplanung für die Grunderneuerung der Talstraße abzuschließen und die Planung, die auch verkehrsberuhigende Maßnahmen beinhalten soll, dem Ortsbeirat vorzustellen, damit eine qualifizierte Kostenschätzung erstellt werden kann und die Mittelbeantragung für den Haushalt 2017 rechtzeitig erfolgt. Begründung: Da der Magistrat die Realisierung des Projekts für notwendig erachtet, ist dem Ortsbeirat an einer frühzeitigen Abstimmung gelegen, um die Maßnahme in den nächsten Finanzhaushalt einstellen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1117 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1304 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Aktenzeichen: 66 5
Öffnung der Graf-von-Stauffenberg-Allee an die Rosa-Luxemburg-Straße
Antrag vom 25.01.2015, OF 416/12 Betreff: Öffnung der Graf-von-Stauffenberg-Allee an die Rosa-Luxemburg-Straße Um die mit dem Umbau des Kreisels Riedbergallee/Altenhöferallee verbundenen Verkehrsbehinderungen durch die mehrwöchige Teilsperrung beider Straßen zu reduzieren, bittet der Ortsbeirat, den Anschluss der seit Wochen fertiggestellten Graf-von-Stauffenberg-Allee an die Rosa-Luxemburg-Allee kurzfristig zu öffnen. Nicht nur für die Anwohner des Riedbergs sondern auch für die Rettungsfahrzeuge und den erheblichen Baustellenverkehr im Bereich Riedberg-Westflügel sollte durch diesen Straßenanschluss die derzeit verkehrlich eingeschränkte Anbindung des Riedbergs verbessert werden. Begründung: Aus für den Ortsbeirat unersichtlichen Gründen, bleibt die seit einigen Wochen fertiggestellte Graf-von-Stauffenberg-Allee im letzten Teilstück südlich des Kreisels mit der Carl-Hermann-Rudloff-Allee zur Rosa-Luxemburg-Straße gesperrt. Nach Auskunft der Hessen Agentur soll diese Sperrung frühestens im April aufgehoben werden. Für den Ortsbeirat und die BürgerInnen am Riedberg wird durch dieses nicht nachvollziehbare Verwaltungshandeln der verkehrliche Ablauf am Riedberg unnötig behindert. Auch der Bereich der Straße Zur Kalbacher Höhe, vor der Grundschule Riedberg I, wird unnötig belastet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 06.02.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 416/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 416/12 wurde zurückgezogen.
Zweite weiterführende Schule auf dem Riedberg
Anregung vom 16.01.2015, OA 595 entstanden aus Vorlage: OF 415/12 vom 16.01.2015 Betreff: Zweite weiterführende Schule auf dem Riedberg Vorgang: M 187/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aufgrund der stark steigenden Schülerzahlen in den kommenden Jahren (siehe Vortrag des Magistrats M 187, Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes) unverzüglich die Planungen zur Errichtung einer zweiten weiterführenden Schule auf dem Riedberg aufzunehmen. Ein Grundstück für eine weiterführende Schule ist gemäß Bebauungsplan bereits zwischen der Riedberallee und der Gräfin-Dönhoff-Straße reserviert. Durch einen Umzug der dort temporär ansässigen Neuen Gymnasialen Oberstufe an einen anderen Standort bietet dieses Grundstück beste Voraussetzungen zur Errichtung einer weiterführenden Schule mit gymnasialer Oberstufe. Mit den Planungen kann bereits jetzt begonnen werden. Begründung: Angesichts wachsender Schülerzahlen im Primarbereich im Ortsbezirk 12, des Frankfurter Nordens mit den Ortsbezirken 13, 14 und 15 sowie der Stadt insgesamt, lässt sich aus dem Anhang der Vorlage M 187 ablesen, dass bereits ab 2016 die Kapazitäten nicht ausreichen werden. Der Standort der zweiten weiterführenden Schule auf dem Riedberg ist im Bebauungsplan gesichert und zurzeit von der NGO (Neue Gymnasiale Oberstufe) als Außenstelle der Max-Beckmann-Schule belegt. Da für diese Oberstufe jedoch neue Räumlichkeiten gesucht werden, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um im Zuge des neuen Schulentwicklungsplanes auf die Bedürfnisse nach einer weiteren Schule auf dem Riedberg hinzuweisen. Mittelfristig ist daher eine weiterführende Schule, die zum Abitur führt, zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.11.2014, M 187 Anregung an den Magistrat vom 06.02.2015, OM 3843 Anregung vom 29.06.2015, OA 641 Anregung vom 10.07.2015, OA 656 Antrag vom 10.07.2015, OF 472/12 Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1550 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 21.01.2015 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 09.02.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 595 wird bis zu den Beratungen des Schulentwicklungsplanes zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 50 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 595 auf den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 595 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO I, TOP 21 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 595 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) REP (= Annahme) Stv. Krebs (= Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. a) Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 11. a) Die Vorlage NR 1194 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 12. a) Die Vorlage NR 1233 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 13. a) Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 14. a) Die Vorlage OA 590 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 15. a) Die Vorlage OA 595 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 16. Begründung der Städtepartnerschaft mit Philadelphia a) Stadtverordnetenvorsteher Siegler begrüßt anlässlich der Unterzeichnung des Städtepartnerschaftsvertrages am 16.07.2015 als Ehrengast aus der neuen Partnerstadt Philadelphia (USA) Herrn Bürgermeister Michael Nutter. b) Die Dankadresse des Bürgermeisters Nutter aus Philadelphia dient zur Kenntnis. (Unterbrechung der Beratungen des Tagesordnungspunktes 5. von 19.45 Uhr bis 19.55 Uhr.) Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER und REP (= Annahme) zu 2. a) Ziffern 1. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung), Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und REP gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) zu 10. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 11. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93) zu 12. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 13. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 14. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 15. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6128, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 40 30
Planungen zur Errichtung einer zweiten weiterführenden Schule auf dem Riedberg vorantreiben
Antrag vom 28.12.2014, OF 409/12 Betreff: Planungen zur Errichtung einer zweiten weiterführenden Schule auf dem Riedberg vorantreiben Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgendes zu beschließen: Aufgrund der stark steigenden Schülerzahlen in den kommenden Jahren (siehe M 187/14 Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes) sind die Planungen zur Errichtung einer zweiten weiterführenden Schule auf dem Riedberg unverzüglich aufzunehmen. Beispielsweise ist zwischen Riedbergallee und Gräfin-Dönhoff-Straße ein Grundstück gemäß Bebauungsplan für eine weiterführende Schule bereits reserviert. Durch einen Umzug der dort temporär ansässigen neuen Gymnasialen Oberstufe an einen anderen Standort bietet dieses Grundstück beste Voraussetzungen zur Errichtung einer weiterführenden Schule mit gymnasialer Oberstufe. Mit den Planungen könnte bereits jetzt begonnen werden. Zusätzlich ist mit der Hessen Agentur vorbehaltlos ein anderer Standort auf dem Riedberg zu prüfen. Begründung: In der Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes wurde auch die Gründung eines neuen Gymnasiums an einem noch festzulegenden Standort angekündigt. Anhand der Zahlen für das Gymnasium Riedberg aus dem Anhang der M 187/14 lässt sich ablesen, dass schon ab 2016 die Kapazitäten nicht ausreichen werden. Mittelfristig ist daher eine weiterführende Schule, die zum Abitur führt, zu errichten. Riedberg bietet sich hierfür an. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 16.01.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 409/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 415/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2014, OM 3724 entstanden aus Vorlage: OF 404/12 vom 22.11.2014 Betreff: Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden, aber kaum noch sichtbaren Fahrbahnmarkierungen mit der großen Ziffer 30 in den Einfahrtsbereichen Am Weißkirchener Berg und Talstraße zu erneuern. Während die Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich Kalbacher Hauptstraße noch sehr gut erhalten ist, wurde es versäumt, nach der Erneuerung der Oberfläche der Straße Lange Meile eine entsprechende Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich aufzubringen, weshalb diese Markierung nachträglich auszuführen ist. Begründung: Der Stadtteil Kalbach ist vollständig als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Ursprünglich wurden die Einfahrtsbereiche mit den sogenannten "Stellvertretern" (inzwischen entfernt) und der Ziffer 30 auf der Straßenoberfläche markiert. Drei Einfahrtsbereiche zweigen von der Landesstraße L 3019 ab, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 70 gilt. Da im Bereich Am Weißkirchener Berg aufgrund der Gefällstrecke und in der Talstraße durch die Fahrbahnbreite die Neigung zu höheren Geschwindigkeiten besteht, bittet der Ortsbeirat um die Erneuerung beziehungsweise Ergänzung der Fahrbahnmarkierung. Eine Unzulässigkeit dieser straßenbehördlichen Anordnung dürfte aufgrund der früheren Anordnung der Kennzeichnung ausgeschlossen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 282 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4500 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5639 Aktenzeichen: 32 1
Überplanung des Kreisverkehrs an der Altenhöferallee/Riedbergallee
Antrag vom 23.11.2014, OF 406/12 Betreff: Überplanung des Kreisverkehrs an der Altenhöferallee/Riedbergallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit der Stellungnahme St 547 vom 19.04.2013 hatte der Magistrat den Ortsbeirat darüber informiert, dass die Überplanung des Kreisverkehrs Altenhöferallee / Riedbergallee mit den zuständigen Fachämtern final abgestimmt würde. Da seit dieser Stellungnahme wieder 19 Monate vergangen sind, ohne dass etwas passiert ist, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft, wann die finale Überplanung dem Ortsbeirat vorgestellt werden kann. Begründung: Die obige Stellungnahme datiert aus dem Frühjahr 2013. Da sich per November 2014 an den Verkehrsproblemen mit zugeparkten Radwegen, Parken auf der Sperrfläche auf der Altenhöferallee nichts geändert hat, erwartet der Ortsbeirat, dass der Magistrat endlich das Ergebnis der Überplanung im Ortsbeirat vorstellt und hofft, dass mit der Umsetzung im Frühjahr 2015 begonnen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 406/12 wurde zurückgezogen.
Wirtschafts- und Feldweg zwischen dem Kalbacher Stadtpfad und der BAB 661
Antrag vom 28.09.2014, OF 382/12 Betreff: Wirtschafts- und Feldweg zwischen dem Kalbacher Stadtpfad und der BAB 661 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Schäden an dem Feldweg in Verlängerung des Kalbacher Stadtpfades ab der Alten Riedbergstraße / Kätcheslachmulde, die durch die Bauarbeiten für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Riedberg bis zu dem Bereich der BAB 661 verursacht wurden, beseitigt werden. Begründung: Zunächst wurde durch schwere Baufahrzeuge neben diesem Feldweg auf der Seite zum Riedberg eine Gasleitung als Ringleitung verlegt. Weiterhin wurde Bauverkehr aus dem Bereich der neuen U-Bahn-Linie dort abgewickelt. Zuletzt ist der Weg mit schweren Lkw' s über die Alte Riedbergallee kommend für Erdaushub vom Riedberg in eine Erddeponie neben der U-Bahn unterhalb des Kautenhofes genutzt worden, um später wieder über die gleichen Wege abgefahren zu werden. Der Wirtschaftsweg war für diesen Schwerverkehr nicht errichtet, so dass die Betonplatten beschädigt sind. Da nunmehr das Baugebiet Riedberg in den Richtung Kalbach liegenden Flächen entwickelt ist, sind vom Verursacher die Schäden zu beseitigen. An dieser Stelle ist daraufhin zu weisen, dass bei der Wiederherstellung der Alten Riedbergstraße, die auch außerhalb des Planungsgebietes liegt, ebenfalls das Verursacher Prinzip anerkannt wurde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 10.10.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 382/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 382/12 wurde zurückgezogen.
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