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Meine Nachbarschaft: Alte Riedbergstraße

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines festen Stromanschlusses und einer E-Ladestation auf dem Kalbacher Kerbeplatz

09.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2652 entstanden aus Vorlage: OF 264/12 vom 28.08.2022 Betreff: Einrichtung eines festen Stromanschlusses und einer E-Ladestation auf dem Kalbacher Kerbeplatz Vorgang: OM 976/21 OBR 12; ST 551/22 Der Magistrat wird, wie entsprechend der Stellungnahme vom 28.02.2022, ST 551, gewünscht, um Unterstützung gebeten, die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH mit der Verlegung der Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich auf dem Kalbacher Kerbeplatz zu beauftragen. Es geht hierbei nur um die Einrichtung des Stromanschlusses, nicht um die anfallenden Stromkosten, die selbstverständlich von den Kalbacher Vereinen und Gruppierungen getragen werden, die diesen dann nutzen. Ein fester Stromanschluss würde darüber hinaus auch die Möglichkeit, an dieser Stelle eine E-Ladesäule der Mainova zu installieren, mit sich bringen. Begründung: Der Magistrat wurde bereits mit der Anregung vom 29.10.2021, OM 976, gebeten, einen festen Stromanschluss und Ladesäulen für Elektrofahrzeuge auf dem Kalbacher Kerbeplatz einzurichten, denn für die temporäre Einrichtung der Stromversorgung für Veranstaltungen wie die gerade erst erfolgreich gefeierte Kalbacher Gickelkerb oder den Weihnachtsmarkt fallen jeweils ca. 3.700 Euro an. Ein einfacher und kostengünstiger Zugang zu einem Stromanschluss mit ausreichender Leistung ermöglicht es auch in kommenden Jahren, Veranstaltungen an dieser Stelle abzuhalten. So wäre mit entsprechender Infrastruktur der Kerbeplatz auch ein guter Ort, um den Weihnachtsmarkt oder das Talstraßenfest zu organisieren. Darüber hinaus würde mit dem Einrichten einer E-Ladesäule auch dem Wunsch vieler Bürger entsprochen, die sich mehr öffentlich zugängliche Ladestationen wünschen. Der Standort soll mit dem Ortsbeirat und dem Ausrichter der auf diesem Platz stattfindenden Kerb (dem Kerbeverein Kalbach e. V.) abgesprochen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 976 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 551 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2734 Aktenzeichen: 91 50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wirtschaftstag für Kalbach-Riedberg

03.06.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2290 entstanden aus Vorlage: OF 247/12 vom 19.05.2022 Betreff: Wirtschaftstag für Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 1730/22 OBR 12 In Kalbach-Riedberg liegt der letzte Wirtschaftstag bereits mehr als zehn Jahre zurück und beschränkte sich auf den Besuch des Frischezentrums. Nun vollzieht der Stadtteil einen großen Wandel hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere in Bezug auf den Einzelhandel. Der Einzelhandel in Kalbach konzentriert sich um den Bereich Talstraße/Kalbacher Hauptstraße mit Bäckereien, Metzgerei, Lebensmittelgeschäften, Blumenladen, Friseur und Kleingewerbe. Im Ortsbeirat gab es bereits Diskussionen, inwiefern die Verkehrsführung in diesem Bereich (OM 1730) geändert werden könnte, um die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern zu erhöhen und den Standort auch für den Einzelhandel attraktiver zu machen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH einen Wirtschaftstag zeitnah im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg zu veranstalten. Begründung: Im Rahmen eines Wirtschaftstages wird gezielt das Gespräch zwischen Politik, Wirtschaft und Gewerbetreibenden gesucht. Hierbei können auf die Bedürfnisse, Wünsche und Kritikpunkte von allen Seiten eingegangen werden. Die Erfahrung aus anderen Stadtteilen zeigt, dass der Austausch zwischen den unterschiedlichen Akteuren gewinnbringend ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1739 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2149 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachfrage zum Sportschwimmbecken im Norden

03.06.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2291 entstanden aus Vorlage: OF 248/12 vom 20.05.2022 Betreff: Nachfrage zum Sportschwimmbecken im Norden Vorgang: B 124/22; B 207/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. warum trotz noch nicht finaler Planung für das Gymnasium Nord die Rahmenbedingungen an dieser Stelle ein Sportschwimmbecken verhindern (siehe B 207); 2. ob stattdessen ein Sportschwimmbecken Teil eines Neubaus der Johanna-Tesch-Schule am Standort Talstraße sein könnte; 3. ob stattdessen ein Sportschwimmbecken im Zuge der Neuentwicklung des Lurgi-Areals (Lurgiallee 5) möglich und geplant ist. Begründung: Die Berichte B 124 und B 207 sprechen davon, dass im Rahmen des Gymnasiums Nord kein Schwimmbecken geplant sei. Dabei liegt nach Kenntnisstand des Ortsbeirates noch keine finale Planung dafür vor. Die Unvereinbarkeit wird auch nicht weiter begründet. Daher fragt der Ortsbeirat nach Details der Einschätzung und nach weiteren, konkret denkbaren Standorten im Ortsbezirk oder in dessen unmittelbarer Nähe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.03.2022, B 124 Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 207 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2238 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 52 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung Planung Grundsanierung Talstraße

06.05.2022 · Aktualisiert: 24.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2126 entstanden aus Vorlage: OF 215/12 vom 11.04.2022 Betreff: Vorstellung Planung Grundsanierung Talstraße Diskussionen hinsichtlich der Grundsanierung der Talstraße begleiten den Ortsbeirat seit mehr als zehn Jahren. Am 19.06.2020 wurde dem Ortsbeirat die Vorplanung vorgestellt. Da das Thema von besonderer Relevanz im Stadtteil ist, wäre es wünschenswert, wenn das zuständige Amt für Straßenbau und Erschließung dem Ortsbeirat die endgültige Planung vorstellen könnte. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die endgültige Planung zur Grundsanierung dem Ortsbeirat 12 im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1908 Antrag vom 05.04.2024, OF 513/12 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5452 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Verkehrsberuhigung für KiZ 10 im Kalbacher Stadtpfad

06.05.2022 · Aktualisiert: 15.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2125 entstanden aus Vorlage: OF 213/12 vom 18.03.2022 Betreff: Verkehrsberuhigung für KiZ 10 im Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt des Kalbacher Stadtpfads vor dem KiZ 10 als verkehrsberuhigte Zone (umgangssprachlich "Spielstraße") auszuweisen (siehe Skizze). Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Auch das KiZ 10 am Kalbacher Stadtpfad leidet unter dem Bringverkehr per Auto, worüber der Elternbeirat den Ortsbeirat informiert hat. Ein verkehrsberuhigter Bereich senkt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit ab und reduziert schon dadurch das Unfallrisiko zwischen Autos und kleinen Kindern in diesem Bereich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1912 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 680 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Autobahnbrücken der A 661 sanieren

25.04.2022 · Aktualisiert: 17.05.2022

Antrag vom 25.04.2022, OF 219/12 Betreff: Autobahnbrücken der A 661 sanieren Der Ortsbeirat möge beschließen, dass die Ortsvorsteherin einen Brief an die Autobahn GmbH - Niederlassung West (Bahnhofsplatz 1, 56410 Montabaur) mit folgendem Inhalt richtet, in Kopie zur Info an den Ortsbeirat 10 und den Magistrat der Stadt Frankfurt: Sehr geehrte Mitarbeitende der Autobahn GmbH, am Rande unseres Ortsbezirks 12 (Frankfurt Kalbach-Riedberg) überquert die BAB 661 den Kalbach und die Talstraße. Beide Brücken wirken deutlich sanierungsbedürftig mit größeren Flächen abgeplatzten Betons, sichtbarer Armierung und großen Rostflecken an allen vertikalen Flächen, siehe auch die beigefügten Bilder. Daher bitten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist die Sicherheit der Brücken akut gefährdet? 2. Ist eine Sanierung der Brücken aktuell notwendig? a) Falls nicht: Ist für einen definierten späteren Zeitpunkt eine Sanierung schon geplant? b) Falls ja: Bis wann soll die Sanierung erfolgen und welche Auswirkungen wird dies für die überquerten Wege und Straßen haben? 3. Unter welchen Rahmenbedingungen ist - ggf. nach der Sanierung - eine künstlerische Gestaltung der Unterführungen möglich? Bilder der Überquerung Talstraße Bilder der Überquerung des Kalbachs Begründung: Für Laien erwecken die Brücken den Eindruck dringender Sanierungsbedürftigkeit. Dies soll zunächst geklärt werden, bevor etwaige Verschönerungen durch großflächige Bilder geplant werden. Die Stadt Frankfurt verweist bei Fragen zu den Autobahnen stets darauf, sich bitte direkt an die Autobahn GmbH zu wenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 219/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Flüchtlingsunterkunft im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg

18.03.2022 · Aktualisiert: 08.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1854 entstanden aus Vorlage: OF 203/12 vom 06.03.2022 Betreff: Flüchtlingsunterkunft im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob wieder Gebäude am Alten Flugplatz Bonames/Kalbach, an der Talstraße 107 oder dem provisorischen Standort der Judith-Kerr-Schule in der Hans-Leistikow-Straße errichtet werden können, um dort Flüchtlinge aus der Ukraine temporär unterzubringen. Begründung: Russland hat einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen, der nicht nur die ukrainische Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzt. Tatsache ist, bei uns in Europa herrscht Krieg. Es sind bereits 1,5 Million Menschen, überwiegend Frauen und Kinder, auf der Flucht, und die Zahl der Kriegsflüchtlinge steigt weiter. Die Vorbereitungen für die Ankunft möglicher Schutzsuchender aus der Ukraine in Frankfurt läuft auf Hochtouren. Am Freitag, 4. März, richtete das DRK provisorische Unterkünfte für Geflüchtete im Sport- und Freizeitzentrum Am Martinszehnten ein. Die ersten Geflüchteten sind bereits eingetroffen. Zeigen wir den flüchtenden Menschen ein freundliches Gesicht und unterstützen wir sie in ihrer Not. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1514 Auskunftsersuchen vom 14.10.2022, V 517 Aktenzeichen: 51

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Haushalt 2022 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Mittel für den Neubau der Kita und des Mehrzweckraums Kalbacher Stadtpfad bereitstellen

18.03.2022 · Aktualisiert: 24.03.2022

Antrag vom 18.03.2022, OF 210/12 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Mittel für den Neubau der Kita und des Mehrzweckraums Kalbacher Stadtpfad bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2022 und folgende werden für den Neubau der Kita und des Mehrzweckraum Kalbacher Stadtpfad - u.a. interfraktioneller Antrag OA343 aus 2018 - Mittel i. H. v. 5 Mio EUR eingestellt. Begründung: Kita Neubau und ein entsprechend großer Veranstaltungsraum werden im Stadtteil Kalbach dringend benötigt. Mit ST 2000 vom 29.10.2021 wurde berichtet, dass gemeinsam mit Kita Frankfurt die Beplanung des Grundstücks und die Realisierung des Neubaus vorangetrieben wird. Die Haushaltsmittel sind bereitzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.02.2022, OF 183/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 101 2022 Etatanregung EA 102 2022 1. Die Vorlage OF 183/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 210/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, 2 GRÜNE, FDP und LINKE. gegen SPD und 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und Volt (= Enthaltung)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Funktion und preisgekrönte Gestaltung des Kätcheslachparks auf Schautafeln darstellen

18.02.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1738 entstanden aus Vorlage: OF 173/12 vom 03.02.2022 Betreff: Funktion und preisgekrönte Gestaltung des Kätcheslachparks auf Schautafeln darstellen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an den Hauptzugängen zum Kätcheslachpark über die Riedbergallee sowie die Altenhöferallee und/oder an geeigneten zentralen Stellen auf dem Parkgelände für dessen Besucherinnen und Besucher auf Schautafeln anschaulich und erklärend vermittelt wird, welche Bedeutung und Funktion der Kätcheslachpark als "Frankfurts erster Klimapark" hat. Dabei ist insbesondere auch auf die Auszeichnung der ästhetischen, funktionalen und nachhaltigen Gestaltung des Kätcheslachparks mit dem "Garten-Oskar" hinzuweisen, mit dem das Projekt gemeinsam von der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e. V. ( DGGL) sowie dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15. Oktober 2021 ausgezeichnet wurde. Begründung: Der gut zwölf Hektar große Kätcheslachpark stellt nicht nur einen attraktiven Erholungsraum für die Menschen auf dem Riedberg und seiner Umgebung dar, sondern leistet zugleich auch einen bedeutenden Beitrag zur Klimaanpassung in Frankfurt. Die Anlage mit ihren Gewässern dient durch Regenwasser-Rückhaltebecken, Entwässerung und Wasseraufbereitung dem Hochwasserschutz. Die vielfältigen Funktionen des Parks reichen weit über Sport und Spiel sowie Frischluftversorgung hinaus. Seine Gestaltung verbindet in vorbildlicher Weise die Wohnbebauung am Riedberg mit der Landschaft in der Nidda-Aue. Es erscheint sinnvoll, die preisgekrönte Gestaltung des Kätcheslachparks und dessen Funktionen den Besucherinnen und Besuchern auf Schautafeln zur Kenntnis zu geben und damit bei diesen auch einen Beitrag zur Bewusstseinsschärfung für den Naturschutz und die Herausforderungen der Klimaanpassung zu leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2022, ST 1065 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr und sicherer Raum für Fußgänger in Kalbach

18.02.2022 · Aktualisiert: 31.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1730 entstanden aus Vorlage: OF 164/12 vom 07.02.2022 Betreff: Mehr und sicherer Raum für Fußgänger in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, an der Kalbacher Hauptstraße zwischen den Hausnummern 6b und 37 durch die Erhöhung der Bordsteinkanten den ohnehin sehr knappen Platz auf den Bürgersteigen besser gegen das Überfahren durch Kraftfahrzeuge zu sichern. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob eine Abschaffung der massiven Laternenmasten zugunsten einer frei schwebenden Aufhängung zwischen den Hausfassaden der beiderseitigen Gebäude (in Abstimmung mit deren Eigentümerinnen und Eigentümern) möglich ist; Bild: Laternenmast #11 vor der Kalbacher Hauptstraße 37, privat 2. ob Straßenschilder an Hausfassaden angebracht oder, falls nicht möglich, an Stellen versetzt werden können, die nicht die Nutzung des Fußgängerbereichs einschränken; Bild: Bordstein vor der Kalbacher Hauptstraße 24, privat 3. ob die Probleme des engen Straßenraums nachhaltig gelöst und die Bürgersteige verbreitert werden können, wenn man folgende Straßenabschnitte in Einbahnstraßen umwandelt (jeweils genannt in der zulässigen Fahrtrichtung, siehe auch folgende Skizze): - Kalbacher Hauptstraße von Neugasse bis Talstraße (mit Freigabe zur Fahrt gegen die Fahrtrichtung für Linienbusse); - In der Wink von Am Brunnengarten bis Am Hopfenbrunnen; - Am Brunnengarten von In der Wink bis Zum Bergwerk; Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen 4. ob eine Variante für den nordwestlichen Bereich mit drei Einbahnstraßen (Am Hopfenbrunnen von Zum Bergwerk bis In der Wink, In der Wink nach Osten und Am Brunnengarten nach Süden von In der Wink bis Zum Bergwerk) die Vermeidung von Umfahrungsverkehr bei gleichzeitiger Entlastung bei Abfahrten nach Spielen des FC Kalbach erreichen würde. Begründung: Aufgrund des engen Straßenquerschnitts fahren Kraftfahrzeuge häufig über Teile des Bürgersteigs, um trotz parkender Fahrzeuge einen Begegnungsverkehr zu erzwingen. Die sehr niedrigen, teils sogar fast zur Straße niveaugleichen Bordsteine unterstützen dies leider sehr leicht. Die Bürgersteige an der Kalbacher Hauptstraße sind im genannten Bereich sehr eng. Kommen dann noch Laternenmasten oder Verkehrsschilder hinzu, reicht die Breite für Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren an mehreren Stellen nicht mehr aus. Dies betrifft die Laternen 2695-0004 - 0011 inklusive 0004A und 0004B. Durch eine schwebende Aufhängung der Laternen und eine Montage von Straßenschildern an Hauswänden (natürlich in Abstimmung mit den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern) könnten einige der engsten Stellen, an denen man mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator nicht mehr vorbeikommt, ohne auf die Straße auszuweichen, entschärft werden. Damit wären die Bürgersteige an den kritischen Punkten sicherer nutzbar zu machen. Während all dies nur "Symptombekämpfung" ist, versucht Ziffer 3. die Probleme des starken Verkehrs grundlegender zu lösen. Die Einführung zusätzlicher Einbahnstraßenregelungen hat das Potenzial, einen guten Teil des Verkehrs auf die Umgehungsstraße zu verlagern oder sogar ganz zu vermeiden, weil z. B. für den Weg zu Bäcker, Bank oder Blumenladen ein Spaziergang oder das Fahrrad attraktiver werden als das Auto. Alternativ wäre auch denkbar, einen Einrichtungsbetrieb per Ampeln zu realisieren, wie dies an manchen Baustellen geschieht. Hier befürchtet der Ortsbeirat aber neben längeren Rückstaus vor allem auch neue, gefährliche Situationen durch Fahrzeuge aus Einmündungen und Ausfahrten im genannten Straßenabschnitt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1425 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit für Anliegerinnen und Anlieger sowie Fußgängerinnen und Fußgänger in der Talstraße

18.02.2022 · Aktualisiert: 14.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1732 entstanden aus Vorlage: OF 165/12 vom 26.01.2022 Betreff: Mehr Sicherheit für Anliegerinnen und Anlieger sowie Fußgängerinnen und Fußgänger in der Talstraße Vorgang: EA 21/20 OBR 12; ST 1314/20 Das hohe Verkehrsaufkommen in der Talstraße - deren Grundsanierung unter Bezug auf die Stellungnahme vom 20.07.2020, ST 1314, beginnend in 2023 ansteht (trotz der erst kürzlich aufgetragenen provisorischen Straßendecke) - durch viele Zustelldienste, private Personenkraftwagen sowie dem Busverkehr in beide Fahrtrichtungen sorgt dafür, dass häufig von der Alten Riedbergstraße Richtung Kirche unter Missachtung der Straßenverkehrsordnung widerrechtlich der rechtsseitige Bürgersteig befahren wird. Besonders gefährlich ist die Situation vor dem linken Eingang Talstraße 77 (kleines Gartentor), da das Eingangstor direkt an der Straße liegt und die Anwohnerinnen und Anwohner beim Herausgehen aus dem Eingangstor, welches sich nach innen öffnet, die Straße nicht einsehen können (siehe Foto, privat). Wenn Gegenverkehr ist, befahren die in Richtung Kalbach-Mitte fahrenden Autofahrer häufig in voller Geschwindigkeit den Bürgersteig. Ein Bewohner des Hauses ist bereits zweimal fast überfahren worden. Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das widerrechtliche Befahren des Bürgersteigs zu verhindern. Dies könnte z. B. im Bereich der Hausnummer 77 durch die Aufstellung eines Pfostens, wie es im weiteren Verlauf der Talstraße bereits erfolgt ist, oder durch eine deutliche Erhöhung der Bordsteinkanten erfolgen, sodass das Befahren für die Fahrzeugführer deutlich wahrnehmbar wird. Möglich wäre auch z. B. die Aufstellung eines Pollers im Hinblick auf die Grundsanierung. Begründung: Nach § 25 Abs. 1 StVO sind von Personen, die zu Fuß unterwegs sind, die Gehwege zu verwenden. Wenn Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer entgegen der StVO den Gehweg befahren, droht ein Bußgeld. Um zur Sicherheit für alle Personen, die zu Fuß im o. g. Bereich unterwegs sind, möglichst schnell zu einer effektiven Lösung zu kommen, ist vonseiten des Magistrates unabhängig von der Schulwegsicherheitskommission die Gefahrenstelle durch die Aufstellung eines Pfostens zu entschärfen. Da im kommenden Jahr 2023 eine komplette Grundsanierung der Talstraße ansteht, wäre es sinnvoll, dass bis dahin vor dem Haus Talstraße Nr. 77 ein Poller aufgestellt wird, der dann bei der Sanierung durch einen Pfosten ersetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 17.01.2020, EA 21 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2020, ST 1314 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1426 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewusstsein für Tempo 30 durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen

18.02.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1733 entstanden aus Vorlage: OF 166/12 vom 07.02.2022 Betreff: Bewusstsein für Tempo 30 durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen Der Magistrat wird gebeten, an allen Hauptstraßen und Einfahrtsstraßen, auf denen (ggf. streckenweise) Tempo 30 gilt, dies durch Fahrbahnmarkierungen den Verkehrsteilnehmern noch deutlicher zu machen. Dies betrifft im Einzelnen: Kalbach: - Talstraße, ca. auf Höhe der Hausnummer 121 - Bonifatiusstraße, noch vor der Hausnummer 6 Riedberg: - Nordende Altenhöferallee auf Höhe des Sportplatzes (beide Richtungen) - Altenhöferallee nördlich des Kreisels Riedbergallee (beide Richtungen) - Nordende Zur Kalbacher Höhe (Richtung Süden) - Carl-Hermann-Rudloff-Allee auf Höhe der IGS Kalbach-Riedberg (bzw. künftig Höhe Judith-Kerr-Schule, beide Richtungen) Begründung: Während Autofahrerinnen und Autofahrer sich gut daran gewöhnt haben, dass Nebenstraßen üblicherweise "30er-Zonen" sind, zeigen sie sich immer wieder überrascht, wenn Tempo 30 auch ganz oder teilweise auf vermeintlichen Hauptstraßen gilt. Die Fahrbahnmarkierung ist eine vergleichsweise günstige Möglichkeit, an die richtige Geschwindigkeit zu erinnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1499 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Streusalzeinsatz auf dem Riedberg

21.01.2022 · Aktualisiert: 09.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1484 entstanden aus Vorlage: OF 147/12 vom 29.12.2021 Betreff: Streusalzeinsatz auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, auf die FES hinzuwirken, auf den Einsatz von Streusalz auf dem Riedberg ganz zu verzichten oder diesen so minimal wie möglich zu halten . Begründung: Mitte Dezember 2021 (vermutlich 17.12.) wurde im Bereich der Altenhöferallee, Riedbergallee und Alfred-Wegener-Straße, ohne dass der Deutsche Wetterdienst für Frankfurt eine Glättewarnung ausgesprochen hat und auch keine für die kommenden Tage angesagt war, stark Streusalz ausgebracht. Da das gesamte Oberflächenwasser des Riedbergs über Retensionsbecken zwischengespeichert und dann in die Kätcheslachmulde abgeführt wird, bildet Streusalzeintrag für Gewässer, Vegetation und Bauwerke eine zusätzliche Belastung. Aus Umwelt- und Kostengründen sollte der Salzeinsatz - sofern überhaupt notwendig - durch Sand oder Split als Streumittel ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 791 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Anbringung fehlender Abfallbehälter entlang der gesamten Kalbacher Hauptstraße/Talstraße/Am Weißkirchener Berg und in der Langen Meile

08.01.2022 · Aktualisiert: 28.01.2022

Antrag vom 08.01.2022, OF 148/12 Betreff: Anbringung fehlender Abfallbehälter entlang der gesamten Kalbacher Hauptstraße/Talstraße/Am Weißkirchener Berg und in der Langen Meile Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, die Anbringung zusätzlicher Abfallbehälter entlang der gesamten Kalbacher Hauptstraße, Talstraße, Am Weißkirchener Berg und in der Lange Meile zu veranlassen. (Mit besonderem Augenmerk auf den Abschnitt zwischen dem Rewe Lebensmittelgeschäft und der Kalbacher Hauptstraße) Begründung: An allen aufgezählten Straßen* befinden sich weder stadteinwärts noch stadtauswärts Abfallbehälter entlang der Bürgersteige. (Bis auf vier Stück, siehe Anhang Karte mit Markierung X) Die Fußgänger*innen haben daher keine Möglichkeit ihren Müll ordentlich zu entsorgen. Dies führt zwangsläufig dazu, dass der Müll wahllos in die Natur geworfen wird. *(Ausgenommen sind alle Mülleimer die an Bushaltestellen des ÖPNV angegliedert sind) Fotos: Privat Quelle: Google Map Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 148/12 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hochwasserschutz in Überflutungsgebiete

26.11.2021 · Aktualisiert: 21.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1158 entstanden aus Vorlage: OF 138/12 vom 11.11.2021 Betreff: Hochwasserschutz in Überflutungsgebiete Der Magistrat wird gebeten, das Durchlassverbindungsrohr in dem Bachbett des Kalbachs - parallel des Kalbacher Niddapfades - vor den U-Bahn-Gleisanlagen (U 2, U 9) Richtung Flutmulde unter Zugrundelegung einer hydraulischen Berechnung zu vergrößern, um bachabwärts Richtung Nidda gelegene Gebiete besser vor Hochwasserereignissen zu schützen. Begründung: In den letzten Jahren treten verstärkt Starkregenereignisse auf, die selbst den Kalbach stark ansteigen lassen. Im Jahr 2020, welches durch eine Trockenperiode gekennzeichnet war, kam es zweimal zu Hochwasser in Höhe des Burghofs. Der Blick in das Bachbett in Höhe der 2006 im Rahmen des Ausbaus des Kalbachs zum Hochwasserschutz neu entstandenen Flutmulde lässt erkennen, dass für das Durchlassverbindungsrohr eine Vergrößerung im Querschnitt und Tieferlegung notwendig ist. Foto: privat. Damit wird eine zeitlich frühere und größere Abflussmenge in die Flutmulde geleitet und entlastet den Kalbach im weiteren Verlauf. Als positiver Effekt für die dann mit mehr Wasser beschickte Flutmulde gibt es eine zusätzliche Feuchtigkeit, die künftig den ganzen großen Muldenbereich erfassen kann und ein artenreicheres Biotop fördert und für ein besseres Kleinklima sorgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 637 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 90 34

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg Talstraße beschildern

29.10.2021 · Aktualisiert: 21.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 971 entstanden aus Vorlage: OF 101/12 vom 18.10.2021 Betreff: Fußgängerüberweg Talstraße beschildern Der Magistrat wird gebeten, am Fußgängerüberweg an der Grundschule Kalbach in der Talstraße, etwas westlich der Einmündung der Straße An der Grünhohl , Schilder aufzustellen, die auf den Fußgängerüberweg hinweisen. Begründung: An den anderen Fußgängerüberwegen in der Talstraße sind Schilder angebracht, doch ausgerechnet direkt an der Grundschule nicht. Es besteht die Gefahr, dass dieser Überweg übersehen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 366 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 40 für den Riedberg

29.10.2021 · Aktualisiert: 31.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 970 entstanden aus Vorlage: OF 100/12 vom 18.10.2021 Betreff: Tempo 40 für den Riedberg Vorgang: OM 121/21 OBR 12; ST 1346/21 Der Magistrat wird gebeten, für die folgenden Haupterschließungsstraßen des Riedbergs die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h festzulegen, um so für den Ortsbezirk 12 das neue Verkehrskonzept für Frankfurt umzusetzen: Altenhöferallee, Riedbergallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Herrmann-Rudloff-Allee. Begründung: Im neuen Frankfurter Koalitionsvertrag findet sich in Zeile 2069 f. die Vereinbarung: "Auf allen Grundnetzstraßen in/an dicht besiedelten Wohngebieten innerhalb der Stadtgrenzen gilt grundsätzlich Tempo 40 [...]". Damit ist ein klarer politischer Wille definiert, den geltenden Rechtsrahmen anders auszulegen als dies bislang der Fall war und wie es in anderen Gemeinden, z. B. Freiburg oder Oberursel, bereits jetzt der Fall ist. Gemäß der Stellungnahme vom 19.07.2021, ST 1346, sind die genannten Straßen als Haupterschließungsstraßen definiert und dürften somit dem Grundnetz zuzurechnen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1346 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 552 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer festen Stromversorgung auf dem Kalbacher Kerbeplatz

29.10.2021 · Aktualisiert: 07.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 976 entstanden aus Vorlage: OF 111/12 vom 14.10.2021 Betreff: Einrichtung einer festen Stromversorgung auf dem Kalbacher Kerbeplatz Der Magistrat wird gebeten, einen festen Stromanschluss auf dem Kalbacher Kerbeplatz einzurichten. Der Standort soll mit dem Ortsbeirat und dem Ausrichter der auf diesem Platz stattfindenden Kerb (dem Kerbeverein Kalbach e. V.) abgesprochen werden. Begründung: Der örtliche Zusammenhalt wird maßgeblich durch gemeinsame Veranstaltungen und Feiern geprägt. Insbesondere in der Zeit nach Corona sind Möglichkeiten, unkompliziert Veranstaltungen abzuhalten, unerlässlich. Der Kalbacher Kerbeplatz bietet aktuell nur die Möglichkeit, mit sehr hohem finanziellen Aufwand eine Veranstaltung mit Strombedarf abzuhalten. Ein einfacher und kostengünstiger Zugang zu einem Stromanschluss mit ausreichender Leistung ermöglicht es auch in kommenden Jahren, Veranstaltungen an dieser Stelle abzuhalten. So wäre mit entsprechender Infrastruktur der Kerbeplatz auch ein guter Ort, um den Weihnachtsmarkt oder das Talstraßenfest zu organisieren. Sicher bietet ein fester Stromanschluss auch anderen Vereinen die Möglichkeit, neue Veranstaltungen auf diesem Platz zu realisieren. Ein fester Stromanschluss würde darüber hinaus auch perspektivisch die Möglichkeit einer E-Ladesäule der Mainova mit sich bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 551 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2652 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 91 50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren

10.09.2021 · Aktualisiert: 19.01.2022

Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 732 entstanden aus Vorlage: OF 94/12 vom 10.09.2021 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Vorgang: B 415/17 Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen, 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird; 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird; 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind; 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen; 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann; 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können. Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümerinnen und Eigentümer hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Des Weiteren wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Auf welchen Wegen (Sirenen, Apps, Internetseite, Radio etc.) wird die Bevölkerung über Katastrophenereignisse unterrichtet bzw. über welche Wege kann sich die Bevölkerung selbst informieren? 2. An welchen Stellen innerhalb des Ortsbezirks werden die Wasserstände des Kalbachs und der Nidda gemessen und wo werden diese Messergebnisse jederzeit verfügbar öffentlich bekannt gegeben? 3. Welche von den 152 nach dem Bericht B 415 insgesamt vorgesehenen Sirenenstandorte bestehen bereits innerhalb des Ortsbezirks und welche sind ggf. noch vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat aufgrund des Berichts B 415 bislang ergriffen? 5. Wie sieht das derzeitige Kommunikationskonzept der Stadt nach Auslösung eines Sirenenalarms aus? 6. Wie ist der Sachstand des Einsatzplans zur Nutzung der 2020 installierten Auslösestelle für das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) in der Leitstelle der Feuerwehr? Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohnerinnen und Hausbewohner sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Die Stadt Frankfurt am Main hat nach § 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Aufgabe, die Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahrensituationen sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der katastrophalen Hochwasserereignisse insbesondere im südwestlichen Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Nordrhein-Westfalen besteht aus Sicht des Ortsbeirats ein umfassendes Informationsbedürfnis dahin gehend, wie diese Bestimmungen derzeit in Frankfurt am Main umgesetzt werden und was zukünftig geplant oder bereits in Vorbereitung ist, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.12.2017, B 415 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2284 Aktenzeichen: 37 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterirdischen Bachlauf des Kalbachs prüfen

09.07.2021 · Aktualisiert: 18.02.2022

Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 595 entstanden aus Vorlage: OF 59/12 vom 26.06.2021 Betreff: Unterirdischen Bachlauf des Kalbachs prüfen Der Magistrat wird gebeten, die Rohre des unterirdisch verlaufenden Kalbachs im Bereich des Kalbacher Stadtpfads 5 zu prüfen. Es wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass nach Starkregen das Wasser dort sehr hoch steht. Nach Rücksprache mit der Gewässerunterhaltung wurde mitgeteilt, dass nach jedem Hochwasserereignis die Rechenanlagen im Stadtgebiet Frankfurt kontrolliert und der Rechen geräumt wird. Dies scheint aber nicht auszureichen. Eventuell ist dies aber nicht der einzige Grund, da das Wasser am unterirdisch verlaufenden Kalbach am Ausgang zum Freizeitpark Kalbach nach jedem Starkregen erneut sehr auftritt und auch an der Ecke Kalbacher Stadtpfad/An der Wellenburg immer aus dem Kanal auf die Straße drückt. (Quelle: privat) Begründung: Trotz mehrfachem Hinweis der Anwohner wurde das Problem bisher nicht behoben. Die Sorge ist groß, dass das Wasser, wenn es nicht mehr geregelt durch das Rohr abfließen kann, in die Keller läuft. Auch ist die Straße im Bereich Kalbacher Stadtpfad/An der Wellenburg nach jedem Regen überflutet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 151 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90 32

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten Drucksachen

09.07.2021 · Aktualisiert: 03.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 585 entstanden aus Vorlage: OF 49/12 vom 28.06.2021 Betreff: Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten Drucksachen Vorgang: OA 438/13 OBR 12; OM 3663/18 OBR 12; OM 4050/18 OBR 12; OM 4509/19 OBR 12; V 1450/19 OBR 12; OM 5510/19 OBR 12; OM 6222/20 OBR 12; OM 6223/20 OBR 12; OM 6224/20 OBR 12; OM 6225/20 OBR 12; OM 6248/20 OBR 2; OM 6442/20 OBR 12; V 1747/20 OBR 12; OM 6737/20 OBR 12; V 1864/20 OBR 12; OM 7057/21 OBR 12; OM 7059/21 OBR 12 Der Ortsbeirat besteht auf der Einhaltung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main seitens des Magistrats, insbesondere auf die Einhaltung der Zwölfwochenfrist bei Auskunftsersuchen (§ 4 Absatz 10 Satz 3 GOOBR). Dies gilt ausdrücklich nicht nur für den Ortsbeirat 12, sondern auch für alle anderen 15 Ortsbeiräte, mit denen sich der Ortsbeirat 12 in dieser Angelegenheit solidarisch erklärt - der Ortsbeirat 2 hat sich entsprechend schon mit der Anregung OM 6248 von 2020 geäußert. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. die unerledigten Drucksachen des Ortsbeirates 12 schnellstmöglich zu beantworten; 2. hierbei mit den am längsten zurückliegenden Beschlüssen des Ortsbeirates zu beginnen, also insbesondere mit der Anregung OA 438 vom 01.11.2013 (sic!); 3. bei der Stellungnahme zu den unerledigten Drucksachen in einem gesonderten Punkt "Gründe der verspäteten Stellungnahme" eben die Gründe detailliert aufzuführen, die für die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist maßgeblich sind. Dies gilt für folgende Anregungen und Auskunftsersuchen: a) OA 438 vom 01.11.2013: Lärmschutz an der Autobahn A 5 im Stadtteil Kalbach b) OM 3663 vom 14.09.2018: Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichern c) OM 4050 vom 30.11.2018: Zusätzliche Betreuungsplätze für Kalbach d) OM 4509 vom 29.03.2019: Erhalt der Kita Sonnenwind e) V 1450 vom 25.10.2019: Klarstellung zu "Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?" f) OM 5510 vom 29.11.2019: Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks g) OM 6222 vom 19.06.2020: Fachärztezentrum Riedberg h) OM 6223 vom 19.06.2020: Ärzteversorgung auf dem Riedberg und in Kalbach (Schließung des FÄZ) i) OM 6224 vom 19.06.2020: Zukunft des Fachärztezentrums Riedberg j) OM 6225 vom 19.06.2020: Im Rahmen der Beratungen des Bedarfsplans der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen die Besonderheiten "junger" Stadtteile in Großstädten berücksichtigen k) OM 6442 vom 28.08.2020: Informationsweitergabe Fachärztezentrum Riedberg l) V 1747 vom 28.08.2020: Mehrzweckraum Kalbacher Stadtpfad m) OM 6737 vom 23.10.2020: Wegfall ärztlicher Versorgung umgehend kompensieren n) V 1864 vom 27.11.2020: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße o) OM 7057 vom 15.01.2021: Ist ein Schulcampus westlich der A 661 und nördlich der L 3019 möglich? p) OM 7059 vom 15.01.2021: Spielgeräte in der Kita am Kalbacher Stadtpfad; 4. zu allen unter Ziffer 3. aufgeführten unerledigten Drucksachen umgehend zu berichten, an welcher Stelle im Geschäftsgang die jeweilige Drucksache derzeit hängt und seit wann sie dort hängt; 5. allgemein zum Problem und zu den Gründen der unerledigten Drucksachen Stellung zu nehmen; 6. daraus Konsequenzen abzuleiten, wie Ortsbeiräte, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat gemeinsam künftig die Nichteinhaltung der Frist gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR vermeiden können. Hierzu regt der Ortsbeirat eine gemeinsame Veranstaltung der Magistratsmitglieder und Fraktionsvorsitzenden der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und aller Ortsbeiräte an. Begründung: Die Häufung der Nichteinhaltung der Fristen bei bestimmten Themenkomplexen (achtmal Schulen und Kitas, sechsmal Fachärztezentrum) ist zudem prekär, da Spekulationen entstehen könnten, hier würden Entscheidungen bewusst verzögert oder verheimlicht. Solchen Spekulationen muss der Magistrat vorbeugen, bevor dessen Ansehen bei den Bürgerinnen bzw. Bürgern als auch bei den Mandatsträgerinnen bzw. Mandatsträgern in den Ortsbeiräten (weiter) Schaden nimmt. Es dient zur Kenntnis, dass die Anregung des Ortsbeirates 2 vom 24.06.2020, OM 6248, die dieser Anregung als Vorbild diente, ihrerseits auch schon sechsmal bei den "unerledigten Drucksachen" auftaucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2013, OA 438 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3663 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4050 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4509 Auskunftsersuchen vom 25.10.2019, V 1450 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5510 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6222 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6223 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6224 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6225 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6248 Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6442 Auskunftsersuchen vom 28.08.2020, V 1747 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6737 Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7057 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7059 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 242 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 10 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erinnerung: Tempo 30 auf der Altenhöferallee

09.07.2021 · Aktualisiert: 15.12.2021

Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 586 entstanden aus Vorlage: OF 50/12 vom 23.06.2021 Betreff: Erinnerung: Tempo 30 auf der Altenhöferallee Vorgang: OM 6457/20 OBR 12; ST 2005/20 In der Stellungnahme vom 23.11.2020, ST 2005, bestätigt der Magistrat, dass ausgehend vom Kreisel Altenhöferallee/Riedbergallee auf der Altenhöferallee Tempo 30 angeordnet wird. Dieser Abschnitt soll das Alten- und Pflegeheim beinhalten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dieses Vorhaben nun auch umzusetzen. Der Bereich soll idealerweise bis zum nächsten Kreisel am Gymnasium Riedberg ausgeweitet werden. Begründung: Es wird auf die ursprüngliche Anregung (OM 6457) verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6457 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2005 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1986 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten

09.07.2021 · Aktualisiert: 19.01.2022

Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 589 entstanden aus Vorlage: OF 53/12 vom 23.06.2021 Betreff: Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten Vorgang: OM 336/21 OBR 12 In der Anregung OM 336 des Jahres 2021 wird der Magistrat gebeten, einen möglichen zukünftigen Schulweg entlang der Alten Riedbergstraße zu beleuchten. Ein Blick auf den Stadtplan offenbart, dass ein Großteil des Einzugsbereichs der IGS aus Kalbach nördlich und nordwestlich der IGS kommen wird und somit der W eg über die Alte Riedbergstraße einen erheblichen Umweg bedeuten würde. Es ist zu befürchten, dass dieser Weg nicht angenommen wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Fußweg in der Verlängerung der Straße Am Schlittenberg Richtung Feldweg bis zum Kätcheslachweiher und von dort zur Ecke Alte Riedbergstraße/Riedbergallee bis zur U-Bahn zu beleuchten. Negative Beeinträchtigungen der Insekten- und Tierwelt durch Lichtverschmutzung sollen minimiert werden. Dies kann durch adaptiv geschaltete Lampen gesehen, eine Beschränkung der Leuchtdauer auf die entsprechenden Zeiten, in denen Kinder den Schulweg nutzen und/oder entsprechend tierfreundliche Beleuchtung. Hier bietet sich zum Beispiel die vom BUND empfohlene langwellige Beleuchtung an, die möglichst niedrig angebracht wird. Durch eine entsprechende Richtcharakteristik kann die Beleuchtung auf den Weg als solchen reduziert werden. Begründung: Der Weg entlang des Schlittenbergs entspricht der kürzesten Wegebeziehung und somit auch dem vermutlich faktischen Schulweg in der Zukunft. In vollem Bewusstsein, dass dieser Weg durch ein Landschaftsschutzgebiet verläuft, sorgt dieser Weg jedoch dafür, dass die kürzeste Strecke mit Lampen versehen werden muss. Auch wenn die Beleuchtung der Alten Riedbergstraße sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung wäre, werden hierdurch große Teile Kalbachs von einem kurzen und sicheren Schulweg abgeschnitten. Gleichzeitig verläuft der Weg entlang eines zukünftigen Vogelschutzgebiet, welches durch die Lampen beeinträchtigt werden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 336 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2162 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erinnerung: Ausbau der Station und des Park-and-ride-Parkplatzes „Kalbach“

11.06.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 334 entstanden aus Vorlage: OF 34/12 vom 28.05.2021 Betreff: Erinnerung: Ausbau der Station und des Park-and-ride-Parkplatzes "Kalbach" Vorgang: OM 4335/19 OBR 12; ST 1035/19; OM 5941/20 OBR 12; ST 1183/20; OM 6445/20 OBR 12; OM 6601/20 OBR 12; ST 2162/20; ST 307/21 Der Magistrat wird gebeten, die Ortsbeiräte 10 und 12 über die verschiedenen Maßnahmen rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" zu informieren. Dies betrifft insbesondere: - Stand des Ausbaus des Park-and-ride-Platzes an der U-Bahn-Station "Kalbach" (Vorlage OM 4335 vom 22.02.2019) - Errichtung einer Toilettenanlage (Vorlage OM 6601 vom 18.09.2020) - Einrichtung einer E-Auto-Ladestation (Vorlage OM 6445 vom 28.08.2020) - Errichtung zusätzlicher Wartehallen zum Schutz vor der Krähenkolonie (Vorlage ST 1183 vom 19.06.2020) Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, über den Bauzustand der Unterführung Talstraße bzw. Unterer Kalbacher Weg unter der A 661 zu berichten. Begründung: Rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" hat sich eine ganze Reihe von Themen angesammelt, über die anlässlich der neuen Wahlperiode gesamthaft berichtet werden sollte. Neu hinzugekommen ist der Bauzustand der Autobahnunterführung, an der großflächig Beton abgeplatzt ist und die Bewehrung freigelegt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4335 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1035 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5941 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1183 Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6445 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6601 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2162 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 307 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1677 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 807 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg

11.06.2021 · Aktualisiert: 05.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 333 entstanden aus Vorlage: OF 33/12 vom 28.05.2021 Betreff: Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Busangebots zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Die Buslinie 29 erhält den Metrobusstandard. Kalbach und Riedberg sollen künftig tagsüber im Zehn-Minuten-Takt und auch nachts miteinander verbunden sein. 2. Zwischen dem Riedberg und dem Frankfurter Hauptbahnhof wird eine Expressbuslinie als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-D-Strecke eingesetzt. Die Buslinie soll überwiegend über die Rosa-Luxemburg-Straße mit wenigen Zwischenhalten fahren. Ein möglicher Linienverlauf wäre Uni Campus Riedberg, Nordwestzentrum, Botanischer Garten, Bockenheimer Warte, Festhalle/Messe, Hauptbahnhof. Am Riedberg soll die Buslinie durch kurze Umsteigezeiten mit den bestehenden ÖPNV-Linien, insbesondere der Buslinie 28 (neuer Linienverlauf ab 2023), verknüpft werden. 3. Die Buslinie 251 im Streckenabschnitt zwischen Nordwestzentrum und Weißkirchen/Steinbach wird in der Haupt- und Nebenverkehrszeit mindestens in einem 30-Minuten-Takt betrieben. In Weißkirchen-Ost soll eine kurze Umsteigezeit zur U 3 nach Oberursel bestehen. 4. Zwischen Kalbach und Oberursel wird eine neue Buslinie eingesetzt. Die Busse sollen von der U-Bahn-Station "Kalbach" aus durch Kalbach nach Weißkirchen- Ost fahren. Dort soll entweder direkter Anschluss an die U 3 von und nach Oberursel bestehen, oder die neue Buslinie soll bis nach Oberursel Bahnhof fahren. Es soll ebenfalls eine schnelle Verbindung zur S-Bahn in Weißkirchen/Steinbach möglich sein, mit Anschluss an die S 5 und in Zukunft an die Regionaltangente West (RTW). 5. Die Buslinien in Kalbach-Riedberg sollen beschleunigt werden. An den Ortseingängen und entlang der Riedbergallee können die Ampeln z. B. durch Vorrangschaltungen sofort auf Grün schalten, wenn ein Bus kommt, analog der neuen Ampel Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee. In den engen Straßen in Kalbach soll untersucht werden, ob gezielte Parkverbote das Entgegenkommen zweier Busse erleichtern können. 6. Der Magistrat wird gebeten, sich beim RMV für eine Anpassung des Tarifsystems des ÖPNV durch folgenden Maßnahmen einzusetzen: a) Das Ticket für Fahrten von Kalbach-Riedberg nach Oberursel darf nicht teurer sein als ein äquivalentes Ticket für die Tarifzone Frankfurt. Dafür sollen in Kalbach-Riedberg zukünftig sowohl Tickets der Tarifzone 5000 (Frankfurt) als auch der Tarifzone 5100 (Hochtaunus) gültig und erhältlich sein. b) Die möglichen Ziele mit einem Kurzstreckenticket werden nicht mehr durch die zurückgelegte Fahrstrecke, sondern durch die Distanz in Luftlinie bestimmt. Zu allen Stationen, die sich in einem Radius von zwei Kilometern zur Ausgangsstation befinden, ist die Fahrt im Kurzstreckentarif möglich. Begründung: Zum Erreichen der Pariser Klimaziele muss insbesondere im Verkehrssektor sehr viel CO2 eingespart werden. Bürgerinnen bzw. Bürger müssen weniger Auto fahren und vermehrt auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Das kann nicht nur mit Verboten bewirkt werden, sondern es braucht Anreize und attraktive Alternativen zum Auto. Im Frankfurter Norden bietet sich hierfür ein deutlich besseres Busangebot mit mehr Direktverbindungen, kürzeren Fahrzeiten und günstigeren Preisen an. Im Vergleich zu U- oder Straßenbahnen lassen sich Busse kurzfristig und flexibel einsetzen und bieten folglich viel Potenzial für schnellen Klimaschutz. Zu Ziffer 1.: Die Buslinie 29 stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar. Damit der Bus künftig die erste Wahl ist, wenn man von einem Stadtbezirk zum anderen will, braucht die Buslinie einen dichteren Takt. Dem Fahrgast soll garantiert sein, dass er/sie nie länger als zehn Minuten auf den nächsten Bus warten muss. Der dichtere Takt schafft auch die benötigte Kapazitätssteigerung. Ziffer 2.: Der Expressbus zum Hauptbahnhof soll die Stadtbahn-A-Strecke entlasten. Aktuell befindet sich die A-Strecke am Kapazitätslimit und kann nur schwer noch mehr Fahrgäste aus dem Norden aufnehmen. Zusätzlich sind die S-Bahn-Stammstrecke und die Stadtbahn-B-Strecke, in die man auf einer Fahrt zum Hauptbahnhof umsteigt, ebenfalls ausgelastet. Anstatt mit der U-Bahn sollen die Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden am Riedberg oder im Nordwestzentrum in den neuen Expressbus steigen. Die Buslinien (M)29, M60, M72/M73, 251 und U 9 sind hierfür als Zubringer geeignet. Der Expressbus wäre auch ein deutlich attraktiveres Angebot als die U-Bahn aktuell. Bei einer geschätzten Fahrzeit von 20 Minuten vom Riedberg zum Hauptbahnhof wäre der Expressbus circa 25 Prozent schneller als eine Fahrt mit U 8 und Umstieg am Willy-Brandt-Platz (27 Minuten). Auch für Fahrgäste mit Gepäck ist eine Direktverbindung und ein ebenerdiger Weg am Hauptbahnhof zu den Fernbahnsteigen deutlich komfortabler. ICE-Reisende, die aktuell das Auto nehmen, hätten dann eine klimafreundliche Alternative. Als Nebeneffekt wäre auch das Senckenbergmuseum, der Palmengarten und die Festhalle vom Frankfurter Norden aus besser zu erreichen. Ziffern 3., 4. und 6.: Viele Bewohnerinnen bzw. Bewohner aus Kalbach-Riedberg fahren aktuell mit dem Auto nach Oberursel, um dort einzukaufen oder Kulturangebote wahrzunehmen. Die ÖPNV-Verbindung ist mit nur einer Buslinie im Stundentakt sehr unattraktiv, und durch die hohen Ticketpreise ist das Auto auf dieser Strecke wirtschaftlicher. Eine Anpassung der Tarifzonen soll vermeiden, dass man trotz der kurzen Strecken von Kalbach-Riedberg nach Oberursel einen sehr hohen Preis zahlt, weil man eine Tarifgrenze überschreitet. In Nieder-Erlenbach ist das z. B. schon so; dort sind sowohl Tickets aus Frankfurt als auch Tickets aus dem Wetteraukreis gültig. Eine konkurrenzfähige ÖPNV-Verbindung zwischen Kalbach-Riedberg und Oberursel kann vielen Autofahrerinnen bzw. Autofahrern ermöglichen, zukünftig mit dem Bus zu fahren. Ein zusätzliches gutes Angebot kann auf dieser Verbindung eine deutlich höhere Nachfrage anregen. Eine direkte Anbindung von Kalbach-Riedberg an die S-Bahn-Station "Weißkirchen/Steinbach" ermöglicht schnelle Verbindungen mit der S 5 nach Rödelheim, Frankfurt West und Bad Homburg. In Zukunft kann Kalbach-Riedberg über diesen Weg an die Regionaltangente West (RTW) angebunden werden und schnelle Verbindungen nach Höchst und zum Flughafen ohne Durchqueren der Innenstadt möglich sein. Ziffer 5.: Je kürzer die Fahrtzeit, desto attraktiver ist das Verkehrsmittel. Aktuell verlieren Busse in Kalbach-Riedberg viel Zeit. Das ist langem Warten an den Ampeln oder schwierigem Manövrieren in den engen zugeparkten Straßen in Kalbach geschuldet. Die verfügbaren Maßnahmen zur Beschleunigung sollen ausgeschöpft werden, damit Busse auch in Sachen Fahrzeit konkurrenzfähig zum Auto sind. Ziffer 7.: In der aktuellen Form ist das Kurzstreckenticket für viele nicht nutzbar. Dadurch, dass die Buslinie 29 sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die zwei Kilometer für Kurzstreckentickets. Fahrgäste werden durch längere Fahrzeiten und dadurch, dass sie eine teurere Einzelfahrt bezahlen müssen, doppelt bestraft. Wird das Kriterium auf den Radius in Luftlinie geändert, werden viele wichtige Verbindungen innerhalb von Kalbach-Riedberg möglich, etwa eine Verbindung der Ortskerne vom Rathaus Kalbach nach Uni Campus Riedberg. Das hat die Folge, dass z. B. Kalbacherinnen bzw. Kalbacher zum Einkaufen auf dem Riedberg vom Auto zum Bus wechseln können. So wird der ÖPNV für Strecken innerhalb des Stadtteils das attraktivste Verkehrsmittel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1598 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6089 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-Riedberg

11.06.2021 · Aktualisiert: 20.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 336 entstanden aus Vorlage: OF 37/12 vom 28.05.2021 Betreff: Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, rechtzeitig zur Inbetriebnahme der neuen IGS Kalbach-Riedberg Anfang 2022 dafür zu sorgen, dass für Kinder aus Kalbach ein sicherer, beleuchteter Schulweg ausgewiesen werden kann. Dies kann erfolgen durch eine Beleuchtung der Alten Riedbergstraße vom Kautenhof bis zur Einmündung in die Talstraße, ggf. durch Solarenergie gespeist. Beeinträchtigungen der Tierwelt durch nächtliche Lichtverschmutzung sollen vermieden werden, in dem die Leuchtdauer beschränkt wird auf die für Schulkinder notwendigen Zeiten, also von 06:45 Uhr bis 08:30 Uhr und 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr (sofern es dann jeweils dunkel ist). Begründung: Ausgewiesene Schulwege erfordern eine Beleuchtung für die dunkle Jahreszeit. Da ein guter Teil der Schülerinnen und Schüler der IGS Kalbach-Riedberg aus Kalbach kommt und ein Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterstützenswert ist, soll der kürzeste Weg zwischen Kalbach und beleuchteten Wegen auf dem Riedberg ertüchtigt werden. Die Beschränkung der Leuchtdauer auf die Morgen- und frühen Abendstunden reduziert Beeinträchtigungen der Tierwelt beträchtlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 589 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1676 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 965 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2690 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 für Teile der Riedbergallee

07.05.2021 · Aktualisiert: 31.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 123 entstanden aus Vorlage: OF 10/12 vom 26.04.2021 Betreff: Tempo 30 für Teile der Riedbergallee Der Magistrat wird gebeten, auf der Riedbergallee zwischen dem Kreisel Altenhöferallee und der Kreuzung Robert-Koch-Allee die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. In Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8 soll dies ebenfalls analog für die Gegenrichtung zwischen der Einmündung Ruth-Moufang-Straße und dem Kreisel Altenhöferallee gelten. (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 04.2021, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung Begründung: In beiden Richtungen der Riedbergallee gibt es eine ganze Reihe von Gefahrenpunkten, die in Summe eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erfordern: - Ein- und ausparkende Fahrzeuge auf Höhe des Riedbergplatzes; - plötzlich bremsende Fahrzeuge an der Einmündung der Otto-Schott-Straße; - auf fast ganzer Länge der U-Bahn-Station "Uni Campus Riedberg" zahlreiche querende Fußgänger, darunter viele Schülerinnen und Schüler und Studentinnen und Studenten; - ein- und ausparkende Fahrzeuge vor dem Edeka-Markt; - plötzliche Zusammenführung mit dem Radweg direkt vor dem Kreisel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1423 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben

07.05.2021 · Aktualisiert: 21.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 entstanden aus Vorlage: OF 8/12 vom 26.04.2021 Betreff: Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST 1248/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. das Verkehrskonzept für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben, und aus dem hervorgeht, welches die Haupterschließungsstraßen für Kalbach-Riedberg sind, offenzulegen und 2. belastbare Kriterien des Verkehrskonzepts aufzuzeigen, welche die Altenhöferallee, die Graf-von-Stauffenberg-Allee, die Riedbergallee und die Carl-Hermann-Rudloff-Allee als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Begründung: Mit Anregung des Ortsbeirates vom 13.03.2020 (OM 5933) wurde der Magistrat gebeten zu prüfen, ob und in welchen Bereichen für die Straßen Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden kann. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248, wurde auf das Verkehrskonzept für den Riedberg verwiesen, dass Straßen "wie z. B. Graf-von-Stauffenberg-Allee, Riedbergallee etc." als Haupterschließungsstraßen mit Anbindung an die Hauptverkehrsstraßen Rosa-Luxemburg-Straße, Marie-Curie-Straße und Am Weißkirchener Berg dienen. Anhand der Verweise ist nicht hinreichend nachvollziehbar, dass die genannten Straßen im Verkehrskonzept als Haupterschließungsstraßen ausgewiesen sind und welche belastbaren Kriterien sie als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1346 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 970 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verschattung für die Außenstelle der Grundschule Kalbach

07.05.2021 · Aktualisiert: 06.09.2021

Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 124 entstanden aus Vorlage: OF 13/12 vom 19.04.2021 Betreff: Verschattung für die Außenstelle der Grundschule Kalbach Der Magistrat wird gebeten, über dem kleinen Schulhof an der Außenstelle der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a) eine geeignete Verschattung, z. B. ein Sonnensegel, anzubringen. Begründung: Die Außenstelle der Grundschule Kalbach wird seit der dritten Welle der Coronapandemie täglich ganztags für die Schüler als Notbetreuung genutzt. Die freie Fläche, die als Kleinstschulhof genutzt wird, wird im Sommer ganztags von der Sonne bestrahlt. Daher ist eine Verschattung dringend erforderlich. Selbst wenn die Pandemie besiegt sein wird, bleiben die Pavillons so lange wichtige Zusatzräumlichkeiten, bis die Grundschule erweitert wird, denn die Schülerzahlen steigen weiterhin, und die Grundschule ist jetzt schon bis auf den letzten Raum belegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1364 Aktenzeichen: 40 31

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Etwaige weitere verfügbare Flächen im Ortsbezirk 12 für Gemeinbedarfe und deren Voraussetzungen prüfen

26.04.2021 · Aktualisiert: 02.07.2021

Antrag vom 26.04.2021, OF 7/12 Betreff: Etwaige weitere verfügbare Flächen im Ortsbezirk 12 für Gemeinbedarfe und deren Voraussetzungen prüfen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der nachstehend beschriebenen und in dem beigefügten Kartenausschnitt markierten Flächen zu prüfen und zu berichten, ob überhaupt und wenn ja unter welchen planungsrechtlichen Voraussetzungen diese Flächen oder Teile davon zusätzlich beplant und als Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen werden können mit dem Ziel, bestehende oder zukünftige Bedarfe unter moderater Erweiterung der bebauten Flächen zu befriedigen. Dabei soll der Magistrat insbesondere berichten, ob und inwieweit bei den angeführten Flächen, soweit sie bereits als Ausgleichsflächen für andere Bebauungen errichtet oder vorgesehen sind, eine Verlagerung der Ausgleichsfläche auf andere Flächen möglich ist. a) Südlich Carl-Herrmann-Rudloff-Allee und westlich Westflügel-Bebauung b) Nördlich Riedbergallee und östlich derzeitiger Bebauungsgrenze c) Nördlich L 3019 bis zur BAB 5 Begründung: Der Riedberg hat eine umfassende bauplanungsrechtliche Regelung in einer Vielzahl von Bebauungsplänen gefunden. Gleichwohl hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt, dass die Beplanung im Hinblick auf die notwendige Bereitstellung von Flächen für Gemeinbedarfe (z.B. Schulen, Kitas, seniorengerechtes Wohnen, um einige Beispiele zu nennen) nicht hinreichend gewesen ist. Dies zeigt sich beispielsweise an der Notwendigkeit einer dritten Grundschule und der Bereitstellung ausreichender Flächen unter Einschluss der Erforderlichkeit eines angemessen großen Schulhofes. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es in Folge der intensiven Beplanung des Riedbergs einschließlich der notwendig von Ausgleichsflächen natürlich herausfordernd ist, weitere Flächen zu aktivieren und dabei gleichzeitig möglichst wenig zusätzliche Versiegelung zu schaffen. Gleichwohl ist festzustellen, dass immer wieder solche Bedarfe entstehen können. Aus dem Blickwinkel des Ortsbeirates wäre es jedoch wünschenswert und geboten, insbesondere zu den im Tenor genannten Flächen, ein klares bauplanungsrechtliches Bild zu haben, damit bei zukünftig auftretenden weiteren Bedarfen die Möglichkeiten etwaiger Nutzungen besser bekannt sind und umfassende Einzelfallprüfungen dann unterbleiben können. Geobasisdaten: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand mm.jjjj, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2021, OF 44/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 7/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 72 2021 1. Die Vorlage OF 7/12 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 44/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kindertagesstätte Kalbacher Stadtpfad - Status des Neubaus

19.02.2021 · Aktualisiert: 07.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7223 entstanden aus Vorlage: OF 707/12 vom 04.02.2021 Betreff: Kindertagesstätte Kalbacher Stadtpfad - Status des Neubaus Vorgang: OA 343/18 OBR 12; OM 5642/20 OBR 12; ST 1346/20 In der Stellungnahme vom 27.07.2020, ST 1346, berichtet der Magistrat, dass eine weitere sechsgruppige Kindertagesstätte mit einem durch den Stadtteil nutzbaren Mehrzweckraum geplant wird. Dies vorausgestellt, wird der Magistrat gebeten, über den Status der Planung des Neubaus der Kindertagesstätte und des Versammlungs- und Veranstaltungsraums am Kalbacher Stadtpfad zu berichten. Begründung: Der Neubau der Kindertagesstätte und der Mehrzweckhalle an dieser Stelle wird im Stadtteil dringend benötigt. Nicht erst die Corona-Pandemie hat aufgezeigt, dass ein kulturelles Angebot essenziell für die Gesellschaft ist und auch Raum braucht. Die in der Vorlage OA 343 vom 30.11.2018 genannten Bedürfnisse bei der Planung des neuen Versammlungs- und Veranstaltungsraums sind weiterhin zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 30.11.2018, OA 343 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5642 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1346 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 604 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 12 am 27.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 12 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Beschlüsse des Ortsbeirats zur Talstraße und Bonifatiusstraße berücksichtigen Vortrag des Magistrats vom 11.01.2021, M 4

19.02.2021 · Aktualisiert: 20.07.2021

Anregung vom 19.02.2021, OA 679 entstanden aus Vorlage: OF 714/12 vom 08.02.2021 Betreff: Beschlüsse des Ortsbeirats zur Talstraße und Bonifatiusstraße berücksichtigen Vortrag des Magistrats vom 11.01.2021, M 4 Vorgang: OM 6947/20 OBR 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 4 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregung OM 6947 berücksichtigt wird und der Planungszeitraum so gestrafft wird, dass - wie im Juni 2020 avisiert - ein Baubeginn 2023 möglich bleibt (und nicht erst nach Abschluss der Planungen 2025). Begründung: Die Vorlage M 4 beinhaltet ausschließlich die bereits im Juni 2020 gezeigten Planungen und nimmt keinerlei Bezug auf den Beschluss des Ortsbeirates 12 vom 27.11.2020, weitere Baumstandorte zu prüfen. Außerdem ist unklar, warum die Planung bis zum Jahr 2025 laufen soll, wenn doch vor gut einem halben Jahr ein Baubeginn für 2023 avisiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.01.2021, M 4 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6947 Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1296 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 24.02.2021 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 679 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme); AfD und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 4 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 679 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionberichts) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 4 = Annahme, OA 679 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (M 4 und OA 679 = Annahme) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 679 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionberichts) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7292, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lastenradparkplätze für das Riedbergzentrum

19.02.2021 · Aktualisiert: 19.01.2022

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7236 entstanden aus Vorlage: OF 730/12 vom 19.02.2021 Betreff: Lastenradparkplätze für das Riedbergzentrum Vorgang: OM 1455/17 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Pilotprojekts für Lastenradparkplätze dedizierte Lastenradparkplätze in unmittelbarer Umgebung des Riedbergzentrums einzurichten. Hierfür sollen insbesondere diese vier Standorte geprüft und bei Machbarkeit umgesetzt werden: A: Der letzte Parkplatz auf der linken Seite am östlichen Ende der Ernst-Abbe-Straße kann wie im Beispiel aus Berlin mit drei schräg geparkten Lastenrädern umgesetzt werden. B: Ungenutzte Pflasterfläche an der Südseite der Einmündung Ernst-Abbe-Straße/Altenhöferallee. An dieser Stelle würde es sich anbieten, den Bordstein des kleinen Stichwegs zur Altenhöferallee abzusenken. C: Ungenutzte Pflasterfläche ca. in der Mitte des Riedbergzentrums zur Altenhöferallee. An dieser Stelle existiert bereits ein abgesenkter Bordstein als Zufahrt (früher verlief dort der Radweg). D: Östlichster Abschnitt der Fahrradständer Richtung Riedbergallee, direkt hinter dem Bücherschrank - dies nur in Abstimmung mit den Begrünungsplänen für den Riedbergplatz. Bild: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 03.2020, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung Begründung: Der Ortsbeirat 12 begrüßt das Pilotprojekt des Straßenverkehrsamts und schlägt die oben genannten Standorte für Lastenräder vor. Lastenräder bieten eine hervorragende Möglichkeit, mittelgroße Einkäufe gut und komfortabel auch ohne Auto durchzuführen und reduzieren dadurch den innerörtlichen Autoverkehr. Durch die Platzierung in Straßennähe geraten die etwas sperrigeren Lastenräder nicht in Konflikt mit Fußgängerinnen und Fußgängern. Im Fall von Vorschlag A wird zusätzlich die Sicht am Fußgängerüberweg über die Ernst-Abbe-Straße verbessert (siehe OM 1455 von 2017). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1455 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1160 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2196 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielgeräte in der Kita am Kalbacher Stadtpfad

15.01.2021 · Aktualisiert: 02.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7059 entstanden aus Vorlage: OF 696/12 vom 18.12.2020 Betreff: Spielgeräte in der Kita am Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten, die an die Kita 10 bereits vor Monaten gelieferten Spielgeräte möglichst schnell aufzubauen. Begründung: Für Kinder sind nicht nur eine liebevolle Betreuung und Spielangebote, sondern auch eine optisch positive Umgebung für ihre körperliche und seelische Entwicklung sehr wichtig. Im Hof der Kita 10 im Kalbacher Stadtpfad sind einige Spielgeräte gelagert, um sie zu gegebenem Zeitpunkt aufzubauen. Der Sandkasten ist wegen Sicherheitsmängeln abgesperrt und das nun schon seit zwei Jahren und die bereits schon lange gelieferten Geräte stehen hinter einer Absperrung und können nicht bespielt werden. Die Situation ist für die Kinder nicht nachvollziehbar, die Spielgeräte sind da, sie wollen spielen, können sich aber nur mit wenigen beweglichen Spielgeräten beschäftigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 585 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2066 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mini-Skateranlage in Kalbach erweitern

15.01.2021 · Aktualisiert: 12.05.2021

Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7055 entstanden aus Vorlage: OF 692/12 vom 13.12.2020 Betreff: Mini-Skateranlage in Kalbach erweitern Der Magistrat wird gebeten, die sehr kleine Skateranlage auf dem Parkplatz am Kalbacher Stadtpfad (gegenüber Kita Krambambuli) um zwei zusätzliche bewegliche Elemente zu erweitern. Begründung: Auf dem Parkplatz am Kalbacher Stadtpfad befindet sich ein kleines Skate-Element/Rampe, das von den Kindern mit Rollern, Fahrrädern und Skates genutzt wird. Diese hatte früher mehr Elemente, die allerdings abgebaut wurden. An dieser Stelle kann man mit wenigen Mitteln mehr Abwechslung an einer gut erreichbaren Stelle schaffen. So haben Kinder mehr Möglichkeiten, die Freizeit im eigenen Stadtteil zu verbringen, und können sich dort wohlfühlen. Sinnvoll ist die Mitbestimmung und Mitarbeit (Kinderrechte) der Kinder, die Erfahrung haben, welche Elemente attraktiv und platzmäßig geeignet sind. Dies könnte beispielhaft über das Jugendhaus Kalbach geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 829 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 auf dem Riedberg

15.01.2021 · Aktualisiert: 07.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7064 entstanden aus Vorlage: OF 703/12 vom 17.12.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST1248/20 Seit nunmehr rund 24 Jahren hat Kalbach Tempo 30, was allseits bekannt ist und sich bewährt hat. Mit der Umsetzung von Tempo 30 haben sich die Verkehrsschilder stark reduziert. Der Rad- und Fußgängerverkehr wurde deutlich sicherer, Personenschäden traten nicht mehr ein. Die Kalbacher Hauptstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihres Ausbaustandards entgegen der Stellungnahme des Magistrats zum Riedberg (ST 1248 vom 26.06.2020) mit regelmäßig verkehrenden Buslinien eine Tempo-30-Straße. Auch Kalbach-Riedberg leidet wie weite Bereiche von Frankfurt unter Feinstaub, da sich eine A 661 mit 80.000 und einer A 5 mit 150.000 täglichen Fahrzeugbewegungen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadtteil befinden. Daher müssen alle Möglichkeiten der Reduzierung in Betracht gezogen werden. Daher sollte der Magistrat nicht verkehrspolitische Aspekte über gesundheitliche Risiken stellen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Riedbergallee, die Graf-von-Staufenberg-Allee sowie die Altenhöferallee künftig mit Tempo-30- Streckenanordnungen zu versehen. Begründung: Mit großer Mühe gelingt es der Stadt Frankfurt nur durch ein Tempolimit von 40 km/h, die Umweltbelastungen durch Feinstaub zu reduzieren. Daher sollte in einem hauptsächlich zum Wohnen und Leben bestimmten Ortsbezirk Tempo 30 flächendeckend gelten. Nach § 45 Absatz 1 c StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30 im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigungen und Schadstoffbelastungen. Die Entscheidung obliegt dann den Straßenverkehrsbehörden aufgrund der eigenen Ermessensgrundlage nach § 45 StVO (bes. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 und 5). Anders als in der Stellungnahme ST 1248 erwähnt, besteht durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO die Möglichkeit von Verkehrsbeschränkungen, wenn diese dem Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen dienen. Dabei muss eine Zustimmung der obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 980 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Bahnübergänge zwischen Kalbach und dem Alten Flugplatz Bonames/Kalbach verkehrssicherer ausbauen

15.01.2021 · Aktualisiert: 18.02.2022

Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7052 entstanden aus Vorlage: OF 688/12 vom 29.12.2020 Betreff: Die Bahnübergänge zwischen Kalbach und dem Alten Flugplatz Bonames/Kalbach verkehrssicherer ausbauen Der Magistrat wird gebeten, die Bahnübergange westlich des Unteren Kalbacher Wegs verkehrssicherer zu gestalten. Eine zu prüfende Möglichkeit wäre die Errichtung einer Schranke oder einer Ampel. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, an dieser Stelle die Sicht durch regelmäßigen Rückschnitt der umliegenden Bäume und Sträucher frei zu halten. Begründung: Der parallel zur Talstraße verlaufende Feldweg ist die direkte Wegeverbindung zwischen dem Kalbacher Ortskern und dem alten Flugplatz Bonames/Kalbach. Dieser Weg wird dementsprechend stark von Fußgängern und Radfahrern frequentiert. In der Höhe der U-Bahn-Station "Kalbach" quert der Feldweg die Schienen der Linie U 2 und U 9, wobei dieser Übergang und auch die beiden südlicheren Übergänge nicht gesichert sind. Da teils die Einsehbarkeit an diesen Stellen stark eingeschränkt ist, sollten die Übergänge entsprechend sicherer gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1049 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 155 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 92 14

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad (KIZ 10)

10.01.2021 · Aktualisiert: 21.01.2021

Antrag vom 10.01.2021, OF 706/12 Betreff: Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad (KIZ 10) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Was war der Grund für den Auszug der Kinder und Erzieher*innen aus dem Kinderzentrum (KIZ 10)? 2. Wie lange dauert die Sanierung bzw. Renovierung? 3. Was ist an Maßnahmen und Ausweichquartieren geplant und in welchem Zeitfenster? 4. Wo und wie sollen diese errichtet bzw. gefunden werden? 5. Wie erfolgen in Zeiten des Lockdowns die Verteilung der Kinder und deren Erzieher*innen, um allen eine höchstmögliche Kontaktreduzierung unter Einhaltung der Hygienevorschriften zu gewährleisten? 6. Welche zusätzlichen Räumlichkeiten (z.B. zur Essensversorgung, Toiletten, Waschräume, etc.) werden an den drei aufnehmenden Einrichtungen (KIZ Im Hain 134, KIZ Magda-Spiegel-Weg, KIZ Ernst-Balser-Straße), geplant und/oder errichtet, um die Kinder aus den Turnräumen wieder in kindgerechten Gruppenräumen unterzubringen? 7. Wie soll der überschaubare Außenbereich der drei KIZ weitere Kinder aufnehmen? 8. Wie wird zeitnah sichergestellt, dass es nicht in allen drei aufnehmenden Einrichtungen eine Überbelegung gibt, die nun durch die zusätzlichen Kinder eingetreten ist? Begründung: Nach Auskunft einer Elternvertreterin des KIZ 10 erhielten die Eltern am Freitag, den 11.12.20 eine Information, dass ihre Kinder ab Montag, den 14.12.20 in drei verschiedenen Kitas (KIZ Im Hain, KIZ Magda-Spiegel-Weg, KIZ Ernst-Balser-Straße) ausgelagert werden müssen. Es stehen dringende Sanierungsmaßnahmen an, um eine sichere Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Bei einer Ortsbegehung im KIZ 10 wurden so gravierende Mängel festgestellt, dass diese Entscheidung getroffen werden musste. Seit dieser Zeit befinden sich in jeder der drei Kindergartengruppen des KIZ Im Hain je 5 zusätzliche Kinder und im Hort weitere 24 Kinder. Im KIZ Magda-Spiegel-Weg wird eine Kindergartengruppe mit 26 Kindern im Turnraum betreut und im KIZ Ernst- Balser-Straße werden 29 Kinder in einem Turnraum betreut. Dieser Zustand ist - gerade in der jetzigen Zeit - nicht zu akzeptieren und muss von Seiten der Stadt Frankfurt unverzüglich geändert werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1895 2021 Die Vorlage OF 706/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung

27.11.2020 · Aktualisiert: 12.05.2021

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6939 entstanden aus Vorlage: OF 666/12 vom 12.11.2020 Betreff: Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung Vorgang: OM 557/16 OBR 12; ST 1564/16 Der Magistrat wird gebeten, den Verkehrsspiegel an der Einmündung Talstraße in die Straße Am Hasensprung durch einen doppelten Spiegel mit Blick in beide Richtungen zu ersetzen. Begründung: Die bereits vom Ortsbeirat im August 2016 gestellte Anregung zum Austausch des vorhandenen, einseitigen Verkehrsspiegels durch einen Verkehrsspiegel, der den Verkehrsteilnehmern, Autofahrern und Radfahrern aus beiden Richtungen Einsicht in die Straße Am Hasensprung gewährt, wurde vom Magistrat mit der Stellungnahme vom 21.11.2016, ST 1564, aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt. Wer dort täglich entlangfährt, ist sicher kompetent genug, die gefährliche Situation einzuschätzen. Der bereits vorhandene Verkehrsspiegel ist nur für die Verkehrsteilnehmer sinnvoll, die von Osten kommend in die Straße Am Hasensprung einbiegen wollen. Die Verkehrsteilnehmer, auch die Radfahrer, die von Westen kommen, können in die Straße Am Hasensprung nur einsehen, wenn sie bis zur Mitte der Fahrbahn der Straße Am Hasensprung vorfahren. Um einem entgegenkommenden Fahrzeug auszuweichen, muss man rückwärts über den Zebrastreifen fahren. Diese Straßen sind der offizielle Schulweg der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Kalbach, von daher ist eine vorausschauende Fahrweise hier besonders wichtig. Zusätzlich befinden sich in der Nähe drei Kindertagesstätten. Um die Verkehrssicherheit hier nochmals zu erhöhen, wird um den Austausch des Spiegels gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 557 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1564 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 689 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Bäume für Talstraße und Bonifatiusstraße

27.11.2020 · Aktualisiert: 11.04.2024

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6947 entstanden aus Vorlage: OF 676/12 vom 16.11.2020 Betreff: Mehr Bäume für Talstraße und Bonifatiusstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Planung für die Sanierung der Talstraße und den Ausbau der Bonifatiusstraße deutlich mehr Bäume und Begrünung einzuplanen, als es in den aktuellen Plänen der Fall ist. Folgende Standorte sollen geprüft und nach Möglichkeit bepflanzt werden: - Fünf Bäume auf der südöstlichen Seite der Bonifatiusstraße, z. B. an den in der Skizze vorgeschlagenen Standorten. - Drei weitere Bäume im südöstlichen Bereich der Talstraße (zwischen Alter Riedbergstraße und Bonifatiusstraße). Je einen Baum vor den Häusern 80/82, 88/90 und 100/100a soll gepflanzt werden. - Einen Baum vor den Hausnummern 64 und 66. - Zwei Bäume oder eine andere Form von Begrünung an der Talstraße vor den Hausummern 48 und 50 zur Auflockerung der geplanten Folge von sieben Stellplätzen. An dieser Stelle bitte auf die Sicht der Busfahrerinnen und Busfahrer achten. - Je einen Baum vor den Hausnummern 44, 46, 54 sowie 56 - die Planung sieht dort bislang nur Grünflächen vor. Falls Bäume dort nicht möglich sind, soll eine andere Form von möglichst großer Bepflanzung gewählt werden. (Bildquellen: Karten aus dem Handout der Ortsbeiratssitzung vom 19.06.2020 mit eigener Bearbeitung) Begründung: Aktuell gibt es im Bereich der Talstraße wenige Bäume und wenig Begrünung insgesamt. Gerade der nordwestliche Teil ist durchgängig versiegelt. In den Planungen für eine Sanierung sind mehr neue Stellplätze als eigentlich benötigt für Pkw vorgesehen. Die meisten Anwohnerinnen und Anwohner verfügen bereits über Stellplätze auf dem eigenen Grundstück. Stellplätze im öffentlichen Raum werden zwar weiter benötigt, aber nicht in der geplanten Zahl. Die Talstraße ist mit der Buslinie 29 sehr gut an den ÖPNV angeschlossen, sodass nicht alle Anwohnerinnen und Anwohner auf das Auto angewiesen sind. In Zeiten des Klimawandels und immer extremeren Wetterphänomenen muss ein größerer Fokus auf Begrünung gelegt werden. Bäume reduzieren nicht nur den CO2-Gehalt der Luft, sie sorgen über Verdunstung von Wasser für eine spürbare Abkühlung. Eine dichte Baumbepflanzung kann die Temperatur eines Quartiers in Sommernächten um mehrere Grad Celsius senken. Als Nebeneffekt schluckt Begrünung Schall und wertet eine Straße auch ästhetisch auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.02.2021, OA 679 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 690 Auskunftsersuchen vom 14.07.2023, V 727 Antrag vom 02.02.2024, OF 479/12 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5172 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bodenhülsen für die Absperrgitter auf dem Parkplatz vor der Kita Krambambuli

27.11.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6940 entstanden aus Vorlage: OF 667/12 vom 12.11.2020 Betreff: Bodenhülsen für die Absperrgitter auf dem Parkplatz vor der Kita Krambambuli Der Magistrat wird gebeten, die Absperrgitter auf dem großen Parkplatz am Kalbacher Stadtpfad (vor der Kita Krambambuli) mit entsprechenden Bodenhülsen zu versehen. Die Absperrgitter sollten händisch und zerstörungsfrei entfernt und wieder eingesetzt werden können. Begründung: Im Sommer dient der Parkplatz am Kalbacher Stadtpfad als Kerbeplatz. Um das Zelt aufzubauen, müssen die Absperrgitter kurzzeitig entfernt werden. In den vergangenen Jahren war dies mit großen Umbauarbeiten verbunden, welche man mit entsprechend standardisierten Hülsen sehr leicht vermeiden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 213 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße

12.11.2020 · Aktualisiert: 02.12.2020

Antrag vom 12.11.2020, OF 665/12 Betreff: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße zu berichten, ob Kalbach als Standort in Betracht kommt. Begründung: Für alle Beteiligten ist es notwendig zu wissen, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetreib in Nachbarschaft zu zwei produzieren Industriebetrieben zu betreiben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1864 2020 Die Vorlage OF 665/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße oder eine andere Schule zu berichten, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetrieb in Nachbarschaft zu zwei produzierenden Industriebetrieben zu betreiben." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Holzablagerung auf einer landwirtschaftlichen Fläche

06.10.2020 · Aktualisiert: 02.12.2020

Antrag vom 06.10.2020, OF 661/12 Betreff: Holzablagerung auf einer landwirtschaftlichen Fläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. welchen Hintergrund es hat, dass in dem Bereich der Alten Riedbergstraße Ecke Kalbacher Stadtpfad bereits seit einem geraumen Zeitraum gefällte Baumstämme und viele Holzschnitzelberge lagern, 2. ob es sich im eine dauerhafte Lagerstätte handelt und 3. wie künftig weiter damit umgegangen wird. Begründung: Diese ungenutzte landwirtschaftliche Fläche stellt kein Lagerbereich für Holzmaterialien dar und ist daher seiner eigentlichen Nutzung - gerne naturnah - wieder zuzuführen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 23.10.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 661/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1862 2020 Die Vorlage OF 661/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planung von Elektroladesäulen bei der Grundsanierung der Talstraße

18.09.2020 · Aktualisiert: 20.07.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6599 entstanden aus Vorlage: OF 628/12 vom 03.09.2020 Betreff: Planung von Elektroladesäulen bei der Grundsanierung der Talstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo bei der Grundsanierung der Talstraße Elektroladesäulen errichtet werden können. Begründung: Wenn die Talstraße grundsaniert wird, ist mit aufwendigen Bodenarbeiten zu rechnen. Bei dieser Gelegenheit könnte man Elektroladesäulen installieren und so die Akzeptanz von alternativen Antriebsformen erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 24 Anregung vom 19.02.2021, OA 680 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kanalisation Ecke An der Wellenburg/Kalbacher Stadtpfad

18.09.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6596 entstanden aus Vorlage: OF 625/12 vom 03.09.2020 Betreff: Kanalisation Ecke An der Wellenburg/Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten, den Ablauf zur Kanalisation an der Ecke An der Wellenburg/Kalbacher Stadtpfad zu verbessern. Begründung: Dieser läuft mittlerweile bei jedem etwas länger andauernden Regen über und überschwemmt Teile der Straße und des Bürgersteigs. Bei Regen müssen Fußgänger regelmäßig auf die Straße ausweichen. Selbst mehrere Störungsmeldungen führten nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation. Sicherlich ist es auch nicht im Sinne der Stadtentwässerung, wenn ein Abfluss nicht ordnungsgemäß funktioniert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 306 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

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