Meine Nachbarschaft: Alte Riedbergstraße
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Vorlagen
Grabeland Kalbacher Stadtpfad
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7989 entstanden aus Vorlage: OF 662/12 vom 12.01.2026 Betreff: Grabeland Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob sich die Verpachtung der Grabelandflächen direkt am Kalbacher Stadtpfad (Flurstück 338/6) verlängern lässt, wenn durch weitere Auflagen der Gewässer- und Überflutungsschutz sichergestellt werden kann. Sollte eine Verlängerung der Verpachtung nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, a) zu berichten, wie dieses Flurstück zukünftig gestaltet werden soll, und b) den Pächtern Alternativflächen in der Gemarkung Kalbach anzubieten. Begründung: Die o. g. Flächen sind (teils seit Jahrzehnten) verpachtet, sollen nun aber zu Ende Oktober 2026 vollständig geräumt werden. Dem Ortsbeirat sind weder die fachlichen Hintergründe noch die künftigen Planungen bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein
Grabeland Kalbacher Stadtpfad
Antrag vom 12.01.2026, OF 662/12 Betreff: Grabeland Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten, darüber zu berichten, ob sich die Verpachtung der Grabelandflächen direkt am Kalbacher Stadtpfad (Flurstück 338/6) verlängern lässt, wenn durch weitere Auflagen der Gewässer- und Überflutungsschutz sichergestellt werden kann. Sollte eine Verlängerung der Verpachtung nicht möglich sein, möge darüber berichtet werden, wie dieses Flurstück zukünftig gestaltet werden soll. Begründung: Die o. g. Grundstücke sind (teils seit Jahrzehnten) verpachtet, sollen nun aber zu Ende Oktober 2026 vollständig geräumt werden. Dem Ortsbeirat sind weder die fachlichen Hintergründe noch die künftigen Planungen bekannt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12
Zukunft der Freizeitgärten im Bereich Kalbacher Stadtpfad
Antrag vom 09.01.2026, OF 663/12 Betreff: Zukunft der Freizeitgärten im Bereich Kalbacher Stadtpfad Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wie er sich die weitere Entwicklung der zwischen dem verlängerten Kalbacher Stadtpfad und dem Kalbach, die derzeit als 5 Freizeitgärten verpachtet sind, vorstellt. Begründung: Die Freizeitgärten befinden sich in städtischer Hand. Dem Ortsbeirat liegen derzeit keine offiziellen Aussagen zu diesen Gartenflächen und deren zukünftigen Nutzungen vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12
Planungen Talstraße 107 vorstellen
Antrag vom 24.11.2025, OF 657/12 Betreff: Planungen Talstraße 107 vorstellen Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Planungen einer Übergangsnutzung der bestehenden Liegenschaften in der Talstraße 107 für mehr als zwei Jahre widersprechen. Begründung: Die ST 1540 stellt fest, dass die Liegenschaft nur für maximal zwei Jahre vermietet werden könne. Der Ortsbeirat möchte gerne wissen, ob und welche Planungen für diese Gebäude ab 2027 oder später schon existieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1337 2025 Die Vorlage OF 657/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2026 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg
Antrag vom 20.11.2025, OF 646/12 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg Für die Errichtung einer Mehrzweckhalle am Kalbacher Stadtpfad bittet der Ortsbeirat 12 Planungsmittel in Höhe von 50.000 Euro in den Haushalt 2026 einzustellen. Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg hat mehr als 23.000 Einwohner und kein Bürgerhaus, bzw. eine Mehrzweckhalle. Kulturelle Veranstaltungen, wie Theater, Versammlungen, Vereinsaktivitäten und Ortsbeiratssitzungen etc. müssen in den Kirchengemeinden und den Aulen der Schulen durchgeführt werden. Bei der Planung des neuen Stadtteils Riedberg hat man versäumt eine Mehrzweckhalle zu planen und somit das Bedürfnis der Menschen nach Kultur, Treffpunkten und Gemeinschaft außer Acht gelassen. Auch Kalbach entwickelt sich stetig weiter, viele junge Familien sind in den ruhigeren Teil des Stadtteiles neu hingezogen und vermissen einen Mehrzweckraum für Kultur und Gemeinschaft. In Kalbach findet jedes Jahr die Kinderbuchmesse statt ,doch leider ist die Besucherzahl begrenzt und die Verleihung des renommierten Kinderbuchpreises Klapperschlange muss im Freien stattfinden, auch bei schlechtem Wetter. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 118 2025 Die Vorlage OF 646/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Mehrzweckhalle" die Worte "unter städtischer Verwaltung" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Straßenmarkierung vor dem Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6885 entstanden aus Vorlage: OF 601/12 vom 11.04.2025 Betreff: Straßenmarkierung vor dem Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten, auf die Straße Kalbacher Stadtpfad, Kreuzung Am Hasensprung, vor der Kita ein Piktogramm "Achtung Kinder" aufzubringen, um vor allem zu schnell fahrende Radfahrer auf Kinder, die die Fahrbahn überqueren, aufmerksam zu machen. Begründung: Da es offensichtlich nicht ausreicht, dass an der Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung ein Zebrastreifen und zwei Piktogramme "Achtung Kinder" auf den Fahrbahnen aufgebracht sind, wäre es sinnvoll, ein drittes Piktogramm an der Kreuzung bzw. vor der Kita aufzubringen und die bereits vorhandenen Piktogramme auszubessern. Es sind immer wieder Autofahrer und besonders Radfahrer, die mit überhöhter Geschwindigkeit bis vor die Kita fahren oder aus beiden Richtungen an der Kita vorbeifahren. Leider sind es oft Eltern, die mit ihrem Pkw zu schnell in die Straße Kalbacher Stadtpfad bis vor die Kita fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1285
Förderung von Kleingewerbe und Künstler:innen in Kalbach
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6887 entstanden aus Vorlage: OF 603/12 vom 11.04.2025 Betreff: Förderung von Kleingewerbe und Künstler:innen in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, gezielt in leer stehenden Gewerbeimmobilien über geeignete Mittel, z. B. Radar Frankfurt, die Ansiedelung von Kleingewerbe und Künstler:innen als Zwischennutzung für fünf Jahre oder länger zu fördern. Konkret bietet sich hierfür eine Gelegenheit in der Talstraße 107, 107a und 107b, die derzeit offenbar leer stehen. Begründung: Durch eine institutionelle Anmietung können für Firmengründungen, aber auch künstlerische Projekte oder Bildungsinitiativen vereinfachte Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche diese Initiativen unterstützen oder überhaupt erst möglich machen. Die Stadt Frankfurt hat hierfür mit Radar Frankfurt extra eine solche Institution geschaffen. Der Stadtteil wird durch solche Maßnahmen zusätzlich belebt und es werden Arbeitsplätze geschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1540 Beratung im Ortsbeirat: 12
Fahrradständer Talstraße/Ecke Alte Riedbergstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6586 entstanden aus Vorlage: OF 584/12 vom 10.02.2025 Betreff: Fahrradständer Talstraße/Ecke Alte Riedbergstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Talstraße/Ecke Alte Riedbergstraße zusätzliche Fahrradständer zu installieren, ggf. in schräger Anordnung, um genügend Platz für Fußgänger zu lassen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Durch die nahe Arztpraxis, die Bushaltestelle und den Zugang zum Landschaftsschutzgebiet zwischen Kalbach und Riedberg gibt es an dieser Stelle ausreichend Bedarf, Fahrräder sicher abzustellen. Zwischen Aushangkasten und Hinweisschild zum Bonifatiusbrunnen scheint ausreichend Platz für mehrere Fahrradbügel zu sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 995 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-2
Fußgängerampel an der Otto-Schott-Straße
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6585 entstanden aus Vorlage: OF 583/12 vom 09.02.2025 Betreff: Fußgängerampel an der Otto-Schott-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlage an der Otto-Schott-Straße an der Einmündung von der Riedbergallee kommend mit einem Schutzblinker (Hilfssignalgeber) "Warnung vor Fußgängern" auszustatten. Die Lichtsignalanlage ist bereits installiert, wurde jedoch nie in Betrieb genommen, da die Otto-Schott-Straße nachträglich Einbahnstraße wurde. Der vorhandene Schutzblinker an der Lichtsignalanlage (gelb markiert) müsste nur gedreht und mit dem Hilfssignalgeber ausgestattet werden, um die Sicherheit bei der Querung der Straße deutlich zu erhöhen. Begründung: Die rechts abbiegenden Autofahrer aus der Riedbergallee in die Otto-Schott-Straße sind gemäß § 9 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung gegenüber Fußgängern vom Riedbergplatz Richtung Einkaufszeile (Ernsting's Family, Brillen & Hörakustik, Reisebüro etc.) und Bushaltestelle wartepflichtig. Dennoch kommt es immer wieder zu kritischen Situationen. Die nach rechts abbiegenden Autofahrer erkennen häufig zu spät, dass Fußgänger in diese Richtung die Fahrbahn queren. Für ältere Menschen, Menschen mit Handicap, Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums oder Familien mit Kindern entsteht an dieser Stelle eine unsichere Situation. Die Situation verschärft sich zu typischen Einkaufszeiten, da sich dann die Frequenz sowohl von Fußgängern als auch von Autofahrern, die in die Tiefgarage des Riedbergzentrums wollen, erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 994 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1
Aktueller Stand und Fortschritte zum Schulneubau oder zur anderweitigen Nutzung der Fläche an der Talstraße in Kalbach
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6584 entstanden aus Vorlage: OF 587/12 vom 04.02.2025 Betreff: Aktueller Stand und Fortschritte zum Schulneubau oder zur anderweitigen Nutzung der Fläche an der Talstraße in Kalbach Die o. g. Fläche war und ist in der Prüfung für einen Schulstandort. Sollte jedoch wegen des angrenzenden produzierenden Industrieunternehmens der Standort nicht für eine Schule infrage kommen, ist eine andere Entwicklung des Gebietes notwendig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. eine Aussage zum geplanten Schulneubau an der Talstraße in Kalbach zu treffen und über den aktuellen Stand der Planungen und Entscheidungen zu berichten, ob der Standort Talstraße weiterhin als potenzieller Schulstandort in die städtebaulichen und bildungspolitischen Planungen eingebunden ist; 2. zu prüfen und zu berichten, ob an dem Standort ein neues Gewerbegebiet (z. B. für sogenannte Handwerker- und Gewerbehöfe) entwickelt werden kann. Begründung: Aus dem Arbeitsgespräch mit dem Stadtplanungsamt vom 20. November 2024 bleibt offen, ob der Standort noch für eine weiterführende Schule benötigt wird. Hohes Bevölkerungswachstum im Frankfurter Norden führt zu einer steigenden Nachfrage an Bildungsplätzen. Der Standort Talstraße bietet eine Möglichkeit, diesen Bedarf zu decken. Für eine Weiterentwicklung der Fläche als Gewerbegebiet spricht, dass im aktuellen Koalitionsvertrag für die Jahre 2021 bis 2026 die Bedeutung von Handwerker- und Gewerbehöfen hervorgehoben wurde. Dazu sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) geeignete und bezahlbare Flächen angeboten werden. Eine bereits durchgeführte Bedarfsanalyse hat gezeigt, dass es eine hohe Zahl interessierter Betriebe gibt. Bislang fehlen aber in der Stadt Frankfurt Flächen, um den Bedarf zu decken. Die Fläche an der Talstraße bietet sich als Standort für Gewerbehöfe an, zumal dies dem aktuellen Flächennutzungsplan entsprechen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aktueller Stand und Fortschritte zum Schulneubau oder zur anderweitigen Nutzung der Fläche an der Talstraße in Kalbach
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6584 entstanden aus Vorlage: OF 587/12 vom 04.02.2025 Betreff: Aktueller Stand und Fortschritte zum Schulneubau oder zur anderweitigen Nutzung der Fläche an der Talstraße in Kalbach Die o. g. Fläche war und ist in der Prüfung für einen Schulstandort. Sollte jedoch wegen des angrenzenden produzierenden Industrieunternehmens der Standort nicht für eine Schule infrage kommen, ist eine andere Entwicklung des Gebietes notwendig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. eine Aussage zum geplanten Schulneubau an der Talstraße in Kalbach zu treffen und über den aktuellen Stand der Planungen und Entscheidungen zu berichten, ob der Standort Talstraße weiterhin als potenzieller Schulstandort in die städtebaulichen und bildungspolitischen Planungen eingebunden ist; 2. zu prüfen und zu berichten, ob an dem Standort ein neues Gewerbegebiet (z. B. für sogenannte Handwerker- und Gewerbehöfe) entwickelt werden kann. Begründung: Aus dem Arbeitsgespräch mit dem Stadtplanungsamt vom 20. November 2024 bleibt offen, ob der Standort noch für eine weiterführende Schule benötigt wird. Hohes Bevölkerungswachstum im Frankfurter Norden führt zu einer steigenden Nachfrage an Bildungsplätzen. Der Standort Talstraße bietet eine Möglichkeit, diesen Bedarf zu decken. Für eine Weiterentwicklung der Fläche als Gewerbegebiet spricht, dass im aktuellen Koalitionsvertrag für die Jahre 2021 bis 2026 die Bedeutung von Handwerker- und Gewerbehöfen hervorgehoben wurde. Dazu sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) geeignete und bezahlbare Flächen angeboten werden. Eine bereits durchgeführte Bedarfsanalyse hat gezeigt, dass es eine hohe Zahl interessierter Betriebe gibt. Bislang fehlen aber in der Stadt Frankfurt Flächen, um den Bedarf zu decken. Die Fläche an der Talstraße bietet sich als Standort für Gewerbehöfe an, zumal dies dem aktuellen Flächennutzungsplan entsprechen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradständer Talstraße/Ecke Alte Riedbergstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6586 entstanden aus Vorlage: OF 584/12 vom 10.02.2025 Betreff: Fahrradständer Talstraße/Ecke Alte Riedbergstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Talstraße/Ecke Alte Riedbergstraße zusätzliche Fahrradständer zu installieren, ggf. in schräger Anordnung, um genügend Platz für Fußgänger zu lassen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Durch die nahe Arztpraxis, die Bushaltestelle und den Zugang zum Landschaftsschutzgebiet zwischen Kalbach und Riedberg gibt es an dieser Stelle ausreichend Bedarf, Fahrräder sicher abzustellen. Zwischen Aushangkasten und Hinweisschild zum Bonifatiusbrunnen scheint ausreichend Platz für mehrere Fahrradbügel zu sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 995 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-2
Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes
Antrag vom 14.12.2025, OF 820/11 Betreff: Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes Vorgang: M 70/25 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie lange ist die Bearbeitungszeit von Beantragung (erste Einreichung von Unterlagen) bis zur Bewilligung im Durchschnitt und wie ist hier auch der Range? 2. Welche Antragstellenden lassen sich differenzieren und wie verteilen sich Antragszahlen und -Volumen auf diese Gruppen (z. B. öffentliche und private Wohnungsbaugesellschaften, private Ein- und Zweifamilienhäuser und private Mehrfamilienhäuser) 3. Bitte legen Sie zudem eine Tabelle zu den Anträgen vor - gegliedert nach Antragsdatum (erste Einreichung von Unterlagen), Antragsvolumen, Zeitpunkt Zwischennachricht, Zeitpunkt Bewilligung bzw. Ablehnung 4. Wie viele Fördermittel wurden inzwischen bewilligt? 5. Wie viele Fördermittel wurden inzwischen ausbezahlt? 6. Welche Siegel bzgl. nachhaltiger Dämmstoffen werden anerkannt? 7. Inwiefern ist der Antragsprozess digitalisiert? 8. Welche Verbesserungspotenziale wurden seitens des Stadtplanungsamts selbst schon identifiziert und angegangen? Begründung: Das Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes wird ausdrücklich begrüßt. Kürzlich wurde das Thema im Zuge des Austauschs mit Vertreterinnen und Vertretern des Klimaentscheids im Ortsbeirat diskutiert und von einigen Bürgern wurden in der Folge Hürden bei der Beantragung des Modernisierungsbonus rückgemeldet. Das Auskunftsersuchen soll dazu beitragen, ein konkretes Bild zu entwickeln und mögliche Verbesserungen anzustoßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.04.2025, M 70 Beratung im Ortsbeirat: 11
Förderung von Stadtteilfesten in Kalbach-Riedberg
Antrag vom 25.11.2024, OF 571/12 Betreff: Förderung von Stadtteilfesten in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92) und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 499 (E 160) gebeten, aus diesem Sonderetat die Interessengemeinschaft zur Förderung des Riedberges e. V. (IG Riedberg) und den Kerbeverein Kalbach e. V. jeweils mit einem Höchstbetrag von bis zu 3.000 Euro zu unterstützen, um die Durchführung von Veranstaltungen, die der traditionellen Stadtteilkultur dienen, zu unterstützen, konkret die beiden Weihnachtsmärkte 2024 in Kalbach und Riedberg. Die IG Riedberg organisiert jedes Jahr zusammen mit weiteren Riedberger Vereinen ein großes Sommerfest und den Riedberger Weihnachtsmarkt. Die gemeinsame Organisation sorgt zwar für geteilte Kosten, wegen der vielen neuen Vorschriften sind in den letzten Jahren aber auch die Kosten zur Durchführung der Veranstaltungen in die Höhe geschossen, so dass diese finanziell kaum zu stemmen sind. Daher musste der Weihnachtsmarkt 2023 letztlich unter großem Bedauern abgesagt werden. Gleiches gilt für den Kerbeverein Kalbach, der neben der traditionellen Kerb auch das Talstraßenfest und den Kalbacher Weihnachtsmarkt federführend und mit Unterstützung weiterer Vereine des Stadtteils durchführt. Die Ausgaben für Sicherheitsmaßnahmen, Strom, Wasser, GEMA usw. belasten bzw. gefährden die Durchführung von traditionellen Festen wie der Kerb im besonderen Maße. Begründung: Es handelt sich um nichtkommerzielle Feste mit langer Tradition, die von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht werden und die durch ihre vielfältigen Angebote für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene für Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Volt Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 14 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Schmidt gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat. Beschluss: Initiative OI 83 2024 Die Vorlage OF 571/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Drainage an der unteren Kätcheslach instand setzen
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6085 entstanden aus Vorlage: OF 549/12 vom 28.10.2024 Betreff: Drainage an der unteren Kätcheslach instand setzen Der Magistrat wird gebeten, den Drainage-Durchlass am Verbindungsweg vom Kätcheslachweiher zum Kalbacher Stadtpfad (In der Kätcheslach, etwa auf Höhe des Pfostens des Kinderwanderwegs) instand zu setzen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Drainage an der markierten Stelle unter dem asphaltierten Weg ist seit Längerem verstopft, wodurch sich Regenwasser auf dem nördlich davon gelegenen Feld staut und das Pflanzenwachstum auf einer größeren Fläche verhindert, wie im Bild (aufgenommen nach etlichen regenfreien Tagen!) sichtbar. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 614 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Landschaftspflegerische Maßnahme an der Kätheslachmulde
Antrag vom 21.10.2024, OF 560/12 Betreff: Landschaftspflegerische Maßnahme an der Kätheslachmulde Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief folgenden Inhaltes zu schreiben: Der Magistrat wird gebeten durch seine zuständigen Ämter die Kätcheslachmulde beginnend vom Überlaufbauwerk Kätheslachweiher bis zum Kalbacher Stadtpfad landschaftspflegerisch freizuschneiden. Begründung: Bei Starkregenereignissen muss die Mulde ihre entwässerungstechnischen Aufgaben erfüllen, daher ist ein Rückschnitt nötig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 560/12 wurde zurückgezogen.
Protestcamp in der Talstraße
Antrag vom 20.10.2024, OF 551/12 Betreff: Protestcamp in der Talstraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie lange das Protestcamp in der Talstraße, gegenüber der Firma Carbone, noch geduldet wird und welchen Sinn verfolgt diese Aktion. Begründung: Vor einigen Jahren wurde dieses Protestcamp von der Stadtverwaltung vom Ostbahnhof nach Kalbach verlegt. Das Camp steht auf einem Grundstück der Stadt Frankfurt und wirkt sehr verwahrlost. Wer wohnt da, wie sind die sanitären Gegebenheiten und wird das Camp vom Ordnungs- bzw. vom Gesundheitsamt kontrolliert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 551/12 wurde zurückgezogen.
Landwirtschaftlichen Verkehr zwischen Kalbach und Riedberg neu ordnen
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5754 entstanden aus Vorlage: OF 526/12 vom 24.06.2024 Betreff: Landwirtschaftlichen Verkehr zwischen Kalbach und Riedberg neu ordnen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich der landwirtschaftliche Verkehr auf den Flächen zwischen Kalbach und Riedberg neu ordnen lässt, um die Felder und Wiesen mit landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen erreichbar zu halten und gleichzeitig unberechtigten motorisierten Verkehr fernzuhalten. Hierbei sollen insbesondere zwei mögliche Teilmaßnahmen berücksichtigt werden: 1. Die Durchfahrten von Fahrzeugen vom Kalbacher Stadtpfad östlich der Hausnummer 22 in Richtung Talstraße sind zu verhindern, z. B. durch einen abschließbaren Poller. Der Ortslandwirt, der Kalbacher Kerbeverein sowie der Pächter der Pferdekoppel (Kontakt ggf. über die Ortsvorsteherin) sollten dann jeweils einen Schlüssel erhalten. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Quelle: privat 2. Die Zufahrt zu den Feldern östlich und nördlich des Kätcheslachweihers ist von der Landesstraße L 3019 aus über befestigte Wege zu ermöglichen. Konkret geht es um die Abschnitte A und B in der beigefügten Skizze. Eine Bewertung, ob eine wasserdurchlässige Ausführung (z. B. Schotterung) auf diesem Weg (insbesondere hinsichtlich des Gefälles im Abschnitt B) dauerhafte Vorteile für das Wassermanagement bringt, ist wünschenswert. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Die Prüfung soll auch klären, ob durch eine solche Neuordnung neuer Schleichverkehr zwischen den Feldern zu erwarten wäre und ggf. wie sich dieser direkt unterbinden ließe. Begründung: In den Fluren zwischen Kalbach und Riedberg treffen Freizeitnutzer zu Fuß, auf Rädern und Rollern oder auf Pferden mit Landwirten zusammen. Dazu kommen leider an einigen Stellen auch unberechtigt dort fahrende Kraftfahrzeuge, insbesondere Autos und Lieferwagen, die durch den Kalbacher Stadtpfad ein paar Meter zur Talstraße abkürzen. Durch die geringe Straßenbreite verbleibt dann kaum noch Platz für Menschen, die zu Fuß gehen, Rad fahren oder reiten. In einem Gespräch mit dem Radfahrbüro, dem Ortslandwirt, dem Pächter der Pferdeweiden und einem Vertreter der Kleingärten in der Nähe wurde die bezeichnete Stelle als bester Standort ermittelt, insbesondere durch den auf dieser Höhe bereits neben dem Weg stehenden Poller, der es verhindert, einen künftigen Poller zu umfahren. Eine Zufahrt zu den Feldern direkt von der L 3019 würde Konflikte zwischen Landwirten und weiteren Personen deutlich reduzieren und auch die dörflichen Straßen Kalbachs vom landwirtschaftlichen Verkehr entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1703 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 977 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Wasser in der Talstraße Höhe Hausnummer 24
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5758 entstanden aus Vorlage: OF 530/12 vom 19.05.2024 Betreff: Wasser in der Talstraße Höhe Hausnummer 24 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, weshalb sich auf dem Weg zwischen der Kindertagesstätte St. Laurentius und den Pavillons der Grundschule permanent eine große Pfütze bildet, die auch bei trockenem Wetter nicht austrocknet und sich jetzt bis auf das Grundstück der Pavillons erstreckt, und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Missstand zu beheben. Begründung: Diese große Pfütze, die sich bei Starkregen zur Wasserlache ausweitet, entstand nach den letzten Straßenbauarbeiten in diesem Straßenabschnitt. Augenscheinlich kommt das Wasser aus der Erde des Pavillongrundstücks, nicht von oder aus den Pavillons, und fließt in die Mulde des Weges. Auch zukünftig wird bei Starkregen das Wasser vom Stichweg Am Hasensprung in Richtung Pavillons abfließen und zum Problem werden, wenn die Keller und die Souterrainwohnung der Wohnanlage unter Wasser stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2093 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5456 entstanden aus Vorlage: OF 518/12 vom 24.03.2024 Betreff: Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Grundstück im Kalbacher Stadtpfad, auf dem die neue Kita gebaut wird, auch eine Mehrzweckhalle für den Stadtteil Kalbach-Riedberg zu bauen. Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg hat 23.000 Einwohner und kein Bürgerhaus bzw. eine Mehrzweckhalle. Kulturelle Veranstaltungen wie Theater, Versammlungen, Vereinsaktivitäten und Ortsbeiratssitzungen etc. müssen in den Kirchengemeinden und den Aulen der Schulen durchgeführt werden. Bei der Planung des neuen Stadtteils Riedberg hat man vergessen, eine Mehrzweckhalle zu planen, und somit das Bedürfnis der Menschen nach Kultur, Treffpunkten und Gemeinschaft außer Acht gelassen. Dabei ist die bauliche Entwicklung am Riedberg nahezu abgeschlossen. Auch Kalbach entwickelt sich stetig weiter, viele junge Familien sind in den ruhigeren Teil des Stadtteils neu hingezogen und vermissen einen Mehrzweckraum für Kultur und Gemeinschaft. In Kalbach findet jedes Jahr die Kinderbuchmesse Klapperschlange statt. Die Alte Turnhalle ist nur für eine begrenzte Anzahl Besucher freigegeben, sodass eine echte Kinderbuchmesse mit mehreren Bücherständen nicht mehr möglich ist. Sie ist nichts weiter als eben eine Turnhalle, die allerdings ihren Zweck erfüllt. Der Kinderverein, ein wichtiger Bestandteil in der Welt der Kalbach-Riedberger Kinder, hätte in einer Mehrzweckhalle eine adäquate Heimat. Tanz- und Theaterveranstaltungen sind im Stadtteil Kalbach-Riedberg nur in Gemeindesälen und Aulen der Schulen möglich, deren Zweck eigentlich ein anderer ist. In der Mehrzweckhalle könnte zum Beispiel eine kleine Ausstellungsabteilung eingerichtet werden, denn auf dem städtischen Gelände in der Talstraße befindet sich ein fränkisches Gräberfeld. Wenn dort die Ausgrabungen stattfinden, wird man Grabbeigaben und sonstige wertvolle Artefakte finden. Auch die jüngere Geschichte des Riedberges hätte eine Ausstellung mit den Besonderheiten des Riedberges und seiner Entstehung verdient. Es gibt genügend Gründe, im Kalbacher Stadtpfad eine Mehrzweckhalle für den Stadtteil Kalbach-Riedberg zu bauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1645 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 23-20
Sachstand Grundsanierung Talstraße und Bonifatiusstraße
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5452 entstanden aus Vorlage: OF 513/12 vom 05.04.2024 Betreff: Sachstand Grundsanierung Talstraße und Bonifatiusstraße Vorgang: OM 2126/22 OBR 12; ST 1908/22 Am 19.06.2020 wurde dem Ortsbeirat die Vorplanung für die Grundsanierung der Talstraße und der Bonifatiusstraße vorgestellt. Da das Thema von besonderer Relevanz im Stadtteil ist, ist es wünschenswert, wenn das zuständige Amt für Straßenbau und Erschließung dem Ortsbeirat die endgültige Planung mit Zeithorizonten vorstellt. Die Grundsanierung wurde im Jahr 2020 auf 2023 terminiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zeitnah in einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung über den aktuellen Planungs- und Ausbaustand der Talstraße sowie Bonifatiusstraße mit Zeithorizonten Auskunft zu erteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2126 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1908 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2156 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5
Neubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5172 entstanden aus Vorlage: OF 479/12 vom 02.02.2024 Betreff: Neubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach Vorgang: OM 6947/20 OBR 12; V 1864/20 OBR 12; ST 2476/22; V 727/23 OBR 12 Der Ortsbeirat 12 begrüßt den Bau einer weiterführenden Schule in der Talstraße nach wie vor ausdrücklich und bittet den Magistrat, trotz der einstweiligen Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt, die Bemühungen um den Standort der Johanna-Tesch-Schule in Kalbach-Riedberg weiterhin voranzutreiben sowie ferner die Gründe der Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt zu nennen. Falls die Johanna-Tesch-Schule den Standort Talstraße inzwischen ablehnt, wird der Magistrat dessen ungeachtet gebeten, die Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium in Darmstadt fortzuführen, um evtl. perspektivisch eine andere Schule in der Talstraße zu realisieren. Der Ortsbeirat 2 ist zu informieren. Begründung: In der Stellungnahme vom 24.10.2022, ST 2476, wird berichtet, dass der Magistrat im Austausch mit der Bauaufsicht und dem Regierungspräsidium Darmstadt steht, und die Entscheidung zur Nutzbarkeit des Standortes Talstraße für einen Schulneubau noch im gleichen Jahr 2022 erfolgen soll. Wie aus der Presse zu entnehmen ist, hat nun das Regierungspräsidium Darmstadt die Genehmigung abgelehnt. Das ist sehr bedauerlich, zumal gemäß Aussage der Bildungsdezernentin das in Auftrag gegebene Boden- und Luftgutachten dem Bau einer Schule nicht im Wege steht. 2019 als IGS für den Frankfurter Norden in Bockenheim gestartet, werden die Schüler inzwischen an zwei Standorten (Falkstraße und Ginnheimer Straße) in unzumutbaren Räumlichkeiten unterrichtet, d. h. in einem maroden Schulgebäude und in Stahlcontainern. Die Schüler haben keinen Schulhof, die Toiletten sind marode und die Turnhalle ist seit Monaten nicht nutzbar, da Einsturzgefahr besteht. Die Situation für Schüler und Lehrer ist prekär und man wartet händeringend auf Antworten und Lösungen. Eine Perspektive auf einen finalen Standort hat die Schulgemeinde bis heute nicht. Auch die Antwort auf die Anfrage V 727 steht immer noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6947 Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2476 Auskunftsersuchen vom 14.07.2023, V 727 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Seniorenwohnlage im Bereich Bonifatiusstraße/Talstraße/Kalbacher Hauptstraße
Antrag vom 20.01.2024, OF 484/12 Betreff: Seniorenwohnlage im Bereich Bonifatiusstraße/Talstraße/Kalbacher Hauptstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die zurzeit als landwirtschaftlich genutzte Fläche in dem Bereich "Bonifatiusstraße/Talstraße/Kalbacher Hauptstraße" für eine Seniorenwohnanlage geeignet ist. Foto: Google Maps Begründung: Der Ortsbezirk Kalbach verfügt im Seniorenwohnbereich über keinerlei Angebote. Im Hinblick auf hiesige gemischte Bevölkerungsstruktur und einem steigenden Bedarf an barrierefreien und seniorengerechten Wohnungen ist auch ein entsprechendes Angebot in Kalbach vonnöten. Dieses neue Angebot würde es damit Kalbacherinnen und Kalbachern ermöglichen in ursprünglicher Wohnortnähe leben zu können. Darüber hinaus ist in diesem Bereich eine gute Anbindung an den ÖPNV vorhanden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 484/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 484/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 484/12 wurde zurückgezogen.
Hinweisschilder Bonifatiusbrunnen
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4982 entstanden aus Vorlage: OF 466/12 vom 03.01.2024 Betreff: Hinweisschilder Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, die Ausschilderung zum Bonifatiusbrunnen zu verbessern. Begründung: Der Bonifatiusbrunnen an der Straße Zur Kalbacher Höhe ist eine Wallfahrtsstätte, die Pilger aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet anlockt. Auf einer Gedenktafel der Gemeinde Kalbach steht zur Geschichte dieses Ortes u. a.: "Hier ruhten im Jahr 754 n. Chr. während der Überführung von Mainz nach Fulda die Gebeine des heiligen Bonifatius." In der Talstraße gibt es ein Hinweisschild "Zum Bonifatiusbrunnen" in Richtung Riedbergallee, dann findet man kein weiteres Hinweisschild mehr. Zum Brunnen des "Deutschen Apostels" sollte eine ausreichende Beschilderung angebracht sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 583 Aktenzeichen: 60-2
Sicherung eines verwahrlosten Hauses im Kalbacher Stadtpfad 17
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4984 entstanden aus Vorlage: OF 471/12 vom 03.01.2024 Betreff: Sicherung eines verwahrlosten Hauses im Kalbacher Stadtpfad 17 Vorgang: OM 313/11 OBR 12; ST 1088/11; OM 3464/18 OBR 12; ST 2056/18; V 77/21 OBR 12; ST 1771/21 Der Magistrat wird gebeten, das leer stehende verwahrloste Haus im Kalbacher Stadtpfad 17 mit geeigneten, nachhaltigen Maßnahmen zu sichern. Begründung: In den Jahren 2011 und 2018 hatte der Ortsbeirat 12 bereits Anregungen gestellt, in denen der Magistrat gebeten wurde, dieses Haus zu sichern bzw. sichern zu lassen. Leider wurde in den Stellungnahmen ST 1088 und ST 2056 dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass von dem Gebäude keine Gefahr ausgeht. Das sehen die Bürger Kalbachs, die direkten Nachbarn und die Eltern der Kinder, die die gegenüberliegende Kita besuchen, allerdings anders. Dieses Haus ist ein Sicherheitsrisiko. Das dem Zerfall preisgegebene Haus ist für jedermann zugänglich und ungebetene Besucher machen Feuer und randalieren. In Abständen wird dort auch übernachtet. Hinzu kommt, dass einige Dachziegel nicht mehr fest sind und bereits abrutschen. Da das Haus unbefugt benutzt wird, bleibt es nicht aus, dass sich Ungeziefer, wie z. B. Ratten, dort aufhalten. Es besteht durchaus Gefahr für die Bürger und die Kinder der Kita. Die Sicherungsmaßnahmen gemäß Stellungnahme ST 1771 waren nur von kurzer Dauer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 313 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2011, ST 1088 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3464 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2056 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 77 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1771 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 710 Aktenzeichen: 63-1
Schleichverkehr im Kalbacher Stadtpfad
Antrag vom 08.01.2024, OF 468/12 Betreff: Schleichverkehr im Kalbacher Stadtpfad Die Ortsvorsteherin Kalbach-Riedberg wird gebeten, zu einem Ortstermin unter Beteiligung relevanter Ämter, der Polizei und des Ortslandwirts einzuladen, um im Kalbacher Stadtpfad südlich der Kita 10 über Möglichkeiten zur Reduzierung oder Verhinderung von Schleichverkehr zu finden. Begründung: Leider gibt es mittlerweile einen Schleichverkehr zwischen dem Kalbacher Stadtpfad ab der Kita 10 und der Talstraße. Ein Ortstermin soll Lösungen entwickeln, die diesen Schleichverkehr verhindert oder zumindest verringern, da der Kalbacher Stadtpfad zu eng ist, um neben Fuß-, Rad- und Reitverkehr auch noch Kraftfahrzeuge zu vertragen, die nicht als direkte Anlieger zur Durchfahrt berechtigt sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 468/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass auf das Schreiben der Ortsvorsteherin vom 25.07.2023 sowie die drei abgesagten Termine seitens der städtischen Ämter verwiesen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Leihräder im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4897 entstanden aus Vorlage: OF 442/12 vom 25.09.2023 Betreff: Leihräder im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 2924/22 OBR 12; ST 1757/23 Der Magistrat wird gebeten, mit dem Leihfahrradunternehmen Next Bike Kontakt aufzunehmen, um an möglichen Standorten in Kalbach-Riedberg Leihräder aufzustellen. Konkrete Standorte sind aus örtlicher Kenntnis z. B.: - U-Bahn-Station "Riedberg" - Riedbergplatz - Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz - Graf-von-Stauffenberg-Allee nahe Nr. 46 b - Rudolf-Schwarz-Platz - Zur Kalbacher Höhe/Renoirallee - Sportplatz des SC Riedberg - Römische Straße/Riedbergallee - Buswendeschleife "Am Hopfenbrunnen" - Nahe dem FC Kalbach - Sportzentrum "Am Martinszehnten" - Am Kalbacher Rathaus oder "Lange Meile" - Kerbeplatz - Park-and-ride-Station "Kalbach" (unter Beteiligung des Ortsbeirats 10) Begründung: Mit der Stellungnahme vom 14.08.2023, ST 1757, teilt der Magistrat mit: "Generell bietet die Deutsche Bahn (DB) das Produkt ‚Call a Bike' nur noch in Stadtteilen an, bei denen die Vermietung voraussichtlich wirtschaftlich - also ohne Verluste - betrieben werden kann." Da jedoch der private Anbieter Next Bike in Frankfurt ebenfalls Leihräder zur Verfügung stellt, könnte hier mit Zustimmung zu rechnen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.10.2022, OM 2924 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1757 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 642 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-2
Stadtteilfeste unterstützen: 1. Osterfeuer, Sommerfestival und Weihnachtsmarkt Riedberg des IG Riedberg e. V. 2. Talstraßenfest, Kerb und Weihnachtsmarkt Kalbach des Kerbevereins Kalbach e. V.
Initiative vom 13.10.2023, OI 35 entstanden aus Vorlage: OS 38/12 vom 13.10.2023 Betreff: Stadtteilfeste unterstützen: 1. Osterfeuer, Sommerfestival und Weihnachtsmarkt Riedberg des IG Riedberg e. V. 2. Talstraßenfest, Kerb und Weihnachtsmarkt Kalbach des Kerbevereins Kalbach e. V. Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3536/23 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3536 (E 92), gebeten, die Durchführung der oben genannten Veranstaltungen des IG Riedberg e. V. und des Kerbevereins Kalbach e. V. mit jeweils maximal 6.000 Euro zu bezuschussen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 18.10.2023
Vorstellung des Bauprojektes der Johann Wolfgang Goethe-Universität
Antrag vom 25.09.2023, OF 443/12 Betreff: Vorstellung des Bauprojektes der Johann Wolfgang Goethe-Universität Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten in Absprache mit der Ortsvorsteherin des 8 er Ortsbeirates, die für die Planung und den Neubau der Universität verantwortlichen Personen unter Beteiligung der Ortsbeiräte 8 und 12 zu einer Informationsveranstaltung einzuladen. Begründung: Das große Bauvorhaben der Universität an der Riedbergallee im Bereich des 8 er Ortsbeirates hat bei dem Bau auch Auswirkungen auf den Ortsbezirk 12 (Riedberg) durch Baustellenverkehr, Verschmutzung, wegfallenden Parkraum etc. Um rechtzeitig für das nötige Verständnis und Akzeptanz für den Bau zu werben, bedarf es einer umfassenden Information durch den Bauträger, die Johann Wolfgang Goethe-Universität. Dies dient auch gleichzeitig einer Öffnung der Uni zu den betroffenen Stadtteilen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 443/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radfahrer besser absichern am Beginn der Otto-Schott-Straße
Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4522 entstanden aus Vorlage: OF 422/12 vom 11.09.2023 Betreff: Radfahrer besser absichern am Beginn der Otto-Schott-Straße Der Magistrat wird gebeten, geradeaus fahrende Radfahrer auf der Riedbergallee am Südende der Otto-Schott-Straße besser gegenüber rechts abbiegenden Autofahrern zu schützen, z. B. durch eine durchgehende Rotfärbung des Radweges an dieser Stelle. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: An dieser Kreuzung biegen über die Hälfte der Kraftfahrzeuge rechts ab, um die Tiefgaragen der dichten Wohnbebauung und des Einkaufszentrums zu erreichen. Vorfahrtsberechtigte Radfahrer, die geradeaus fahren, geraten leicht in gefährliche Konflikte mit den rechts abbiegenden Fahrzeugen. Eine farbliche Hervorhebung des Radweges an dieser Stelle kann das Bewusstsein für diesen Konflikt schärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2400 Aktenzeichen: 32-1
Fahrradständer vor der Riedbergallee Nr. 15
Antrag vom 31.08.2023, OF 425/12 Betreff: Fahrradständer vor der Riedbergallee Nr. 15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an die Hausverwaltung der Riedbergallee 15 zu schreiben mit der Bitte die dortigen Fahrradständer zu ersetzen oder die defekten zu demontieren. Begründung: s. Anlage Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 425/12 wurde zurückgezogen.
Neubau der Kita Kalbacher Stadtpfad
Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4318 entstanden aus Vorlage: OF 413/12 vom 01.07.2023 Betreff: Neubau der Kita Kalbacher Stadtpfad Vorgang: OA 343/18 OBR 12; EA 102/22 OBR 12 Der Magistrat wird aufgefordert, über die Pläne und den zu erwartenden Zeitraum des Baus des geplanten Neubaus der Kita Kalbacher Stadtpfad zu berichten oder diese dem Ortsbeirat durch Vertreter des Magistrats persönlich vorzustellen. Begründung: Mit der Anregung OA 343 wurde der Neubau der Kita Kalbacher Stadtpfad vom Ortsbeirat 12 einstimmig verabschiedet. Dieser Antrag durchlief den Jugendhilfeausschuss, den Bildungsausschuss, es folgten im Laufe der Jahre mehrere Anträge und er wurde als Etat-Antrag vom 18.03.22, EA 102, gestellt. Trotz des eindeutigen Willens der Bürger und deren politischen Vertreter und mehrmaliger Aufforderung durch den Ortsbeirat, sich mit einer Stellungnahme zu äußern, kam keinerlei Reaktion vom Magistrat. Seit fünf Jahren läuft diese Anregung ohne eine Stellungnahme des Magistrats. Es ist jetzt höchste Zeit, dass der Magistrat reagiert, denn es geht hier schließlich um die Kalbacher Kinder und die Kinder vom Riedberg, die in das KiZ 10 gehen. Das Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad (KiZ 10) ist eine Containeranlage älterer Bauweise, welche stark reparaturanfällig ist. Vor allem bei aktuell sehr hohen Außentemperaturen stellt der Aufenthalt im Container meist eine große Belastung dar, sowohl für die Kinder als auch die Betreuer. Mehrere Eltern sowie der Elternbeirat des Kinderzentrums sind sehr verärgert über die Nichteinhaltung der Zusage der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, dass die zuvor kommunizierte "Übergangslösung" (die Betreuung der Kinder in der Containeranlage) schon seit langer Zeit keine Übergangslösung - sondern ein Dauerzustand - geworden ist. Zusätzlich kommt hinzu, dass in Kalbach ein sehr großer Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren vorhanden ist. Zu Beginn der Planung des neuen Gebäudes war mindestens eine U3-Gruppe geplant. Sollte diese entstehen, würde auch das zu einer großen Entlastung in Bezug auf Betreuungsplätze im U3-Bereich in ganz Kalbach führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 30.11.2018, OA 343 Etatanregung vom 18.03.2022, EA 102 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2073 Aktenzeichen: 40-1
Standort für Neubau der Johanna-Tesch-Schule
Antrag vom 03.07.2023, OF 411/12 Betreff: Standort für Neubau der Johanna-Tesch-Schule Der Ortsbeirat begrüßt es weiterhin ausdrücklich, im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg eine weitere weiterführende Schule anzusiedeln. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, über den Stand der Planungen für den Neubau der Johanna-Tesch-Schule am Standort Talstraße/Bonifatiusstraße in Kalbach zu berichten und hierbei die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Lassen die Ergebnisse der 12-monatigen Lärm- und Luftmessungen an diesem Standort einen sicheren Schulbetrieb zu? 2. Wird die Fläche des benachbarten Gewerbebetriebs für den Schulneubau mit benötigt oder kann dieser verträglich mit dem Schulbetrieb am bestehenden Standort verbleiben? 3. Ab wann wird die Fläche benötigt, die derzeit an die Initiative "We need homes to stay at home" verpachtet ist? 4. Wird es für die Schule einen Architekturwettbewerb unter Einbeziehung des Ortsbeirates geben oder ist eine direkte Ausschreibung von Architektur und Planung geplant? 5. Von welchen Seiten her soll die Schule zugänglich sein (Haupteingang, ggf. Nebeneingänge von anderen Straßen her)? 6. Müssen die Planungen für die Umgestaltung der Bonifatiusstraße (siehe z. B. OM 676/12 von 2020) für den Schulneubau angepasst und/oder zurückgestellt werden? 7. Schließen die Planungen auch die Errichtung von einer Sporthalle und eines Lehr- oder Sportschwimmbeckena mit ein? 8. Wie sieht der zeitliche Ablauf hinsichtlich Planung, Finanzierung, Bau und möglichem Beginn des Unterrichts aus? Begründung: Nach ST 2476 von 2022 sollte die Entscheidung über die Nutzbarkeit des Geländes noch im Laufe des Jahres 2022 erfolgen. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 727 2023 Die Vorlage OF 411/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 2. nach dem Wort "Gewerbebetriebs" die Worte "und der Wohnhäuser" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gedenktafel für die Talstraße 107
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3954 entstanden aus Vorlage: OF 398/12 vom 20.04.2023 Betreff: Gedenktafel für die Talstraße 107 Der Magistrat wird gebeten, an dem Gebäude der damaligen Carbone-AG eine Gedenktafel anzubringen, die daran erinnert, dass dort eine Zwangsarbeitsstätte zu Zeiten des Nationalsozialismus vorhanden war. Der Text und der genaue Anbringungsort können in Abstimmung mit dem Institut für Stadtgeschichte erfolgen. Foto: Institut für Stadtgeschichte Begründung: Im Zuge der verstärkten historischen Aufarbeitung der Industriegeschichte in Verbindung mit ihren Aktivitäten im Nationalsozialismus sollte auch in Kalbach die Erinnerungskultur auf fundierten Erkenntnissen gepflegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1884 Antrag vom 20.11.2023, OF 461/12 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.12.2023, OIB 267 Auskunftsersuchen vom 23.05.2025, V 1193 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 41-5
Carsharing-Standorte in Kalbach-Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3951 entstanden aus Vorlage: OF 391/12 vom 24.04.2023 Betreff: Carsharing-Standorte in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Standorte für die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen zu prüfen und hierbei auch zu prüfen, ob diese ganz oder teilweise mit Ladepunkten für elektrische Carsharing-Fahrzeuge ausgerüstet werden können: - Zur Kalbacher Höhe, gegenüber Nr. 7; - Käthe-Kruse-Straße, gegenüber Nr. 7; - Riedbergallee, bei Nr. 68; - Konrad-Zuse-Straße, bei Nr. 35; - Ludwig-Fulda-Weg, Nähe Riedbergallee; - Ernst-Abbe-Straße, Nähe Altenhöferallee; - Hans-Bethe-Straße, bei Nr. 12; - Eugen-Kaufmann-Straße, bei Nr. 4; - Hans-Poelzig-Straße, bei Nr. 3; - Cäsar-von-Hofacker-Straße, bei Nr. 10; - Altenhöferallee, gegenüber Nr. 187; - An der Bergstraße, bei Nr. 10; - Lange Meile, südlich der Einmündung Im Brombeerfeld; - Am Oberschlag, bei Nr. 3. Begründung: Carsharing ermöglicht es, die Anzahl privater Pkw in der Gesellschaft zu reduzieren. Sollen diese Fahrzeuge emissionsfrei betrieben werden, ist es aber notwendig, anstelle von sogenannten "Free-Floating-Systemen" mit flexiblem Abstellen auf öffentlichen Parkplätzen eine Lade-Infrastruktur gleich mitzudenken. Die vorgeschlagenen Standorte sorgen für eine akzeptable fußläufige Erreichbarkeit und kombinieren diese mit weiteren Nutzungskombinationen wie Freizeitnutzungen oder Einkäufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1974 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-0
Sperrfläche am Kalbacher Stadtpfad entfernen
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3948 entstanden aus Vorlage: OF 388/12 vom 20.04.2023 Betreff: Sperrfläche am Kalbacher Stadtpfad entfernen Vorgang: OM 3290/22 OBR 12; ST 676/23 Mit der Stellungnahme vom 10. März 2023, ST 676, wurde der Einrichtung der Haltestelle für den Bücherbus in Kalbach leider eine Absage erteilt. Der Magistrat wird daher gebeten, die Sperrflächen am Kalbacher Stadtpfad zwischen den Straßen An der Bergstraße und An der Wellenburg, gegenüber der Hausnummer 1, zu entfernen. Diese markierte ursprünglich die Haltestelle des Bücherbusses, der den Stadtteil schon seit 2005 nicht mehr anfährt. Begründung: Es gibt Beschwerden aus der Gemeinde, dass in diesem Bereich immer wieder Strafzettel ausgestellt werden. Die Bücherbus-Schilder wurden seinerzeit demontiert, die Schraffierung der Sperrfläche wurde nicht entfernt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.12.2022, OM 3290 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 676 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1638 Aktenzeichen: 66-0
Verbesserung der Beleuchtung Kreisel Altenhöferallee/Riedbergallee
Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3638 entstanden aus Vorlage: OF 355/12 vom 09.02.2023 Betreff: Verbesserung der Beleuchtung Kreisel Altenhöferallee/Riedbergallee Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung sämtlicher Fußgängerüberwege im o. g. Kreiselbereich durch eine höhere Leuchtkraft so zu verbessern, dass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrzeugführer durch bessere Sichtbarkeit und Sicht gefahrlos die Übergänge nutzen können. Begründung: Der Knotenpunkt Altenhöferallee/Riedbergallee ist mit Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern, U-Bahnen, Bussen, Pkw und Lkw täglich stark frequentiert. Bei Dunkelheit verschlechtert sich zusätzlich die Erkennbarkeit. Dem ist durch eine bessere Beleuchtung Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1207 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-2
Erneuerung der Fahrbahn im Kalbacher Stadtpfad
Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3636 entstanden aus Vorlage: OF 353/12 vom 05.02.2023 Betreff: Erneuerung der Fahrbahn im Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird aufgefordert, die sich auflösende Fahrbahndecke (große Schlaglöcher) im Kalbacher Stadtpfad bis zur Höhe der Kita Krambambuli zu erneuern. Begründung: Die Fahrbahn des Kalbacher Stadtpfades weist immer mehr Schlaglöcher auf, die schon jetzt eine Gefahr nicht nur für die Pkws, sondern besonders für Radfahrer und Lastenfahrräder sind. Wenn nicht bald eine Erneuerung der Fahrbahndecke stattfindet, muss mit Personenschäden gerechnet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1196 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-0
Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum
Anregung an den Magistrat vom 09.12.2022, OM 3287 entstanden aus Vorlage: OF 323/12 vom 28.11.2022 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum durch eine durchgezogene Linie von der Einmündung Ernst-Abbe-Straße bis zur Mittelinsel vor dem Kreisel Riedbergallee zur Vermeidung von Wendemanövern und überraschendem Einfahren in Parkplätze von der Gegenfahrbahn aus zu beruhigen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main,(c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Verkehrssituation zwischen der Einmündung der Ernst-Abbe-Straße und dem Riedbergkreisel ist weiterhin unbefriedigend. Dazu tragen maßgeblich Fahrmanöver bei, bei denen Fahrzeugführer (trotz naher Kreisel) direkt dort mitten im Verkehr wenden, aber auch das zügige Einbiegen auf soeben entdeckte Parkplätze von der jeweils gegenüberliegenden Fahrbahn aus. Eine durchgezogene Linie macht deutlich, dass solches Fahrverhalten an dieser Stelle nicht erwünscht ist und ermöglicht auch bei Bedarf später die Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 865 Aktenzeichen: 32 1
Fahrbibliothek-Station „Am Kalbacher Stadtpfad“ wieder anfahren
Anregung an den Magistrat vom 09.12.2022, OM 3290 entstanden aus Vorlage: OF 334/12 vom 26.11.2022 Betreff: Fahrbibliothek-Station "Am Kalbacher Stadtpfad" wieder anfahren Der Magistrat wird gebeten, die ehemalige Station "Am Kalbacher Stadtpfad" der Fahrbibliothek der Stadtbücherei in Kalbach wieder anzufahren und somit den seit einiger Zeit eingestellten Leseservice wieder zu aktivieren. Begründung: In Kalbach sind die Kinder mit der Kinderbibliothek, der Schulbibliothek und dem Leseclub in der Außenstelle der Grundschule bestens versorgt. Nicht nur die Kinder und Jugendliche wollen/müssen sich weiterbilden, auch die Erwachsenen sollten, außer durch den Kauf von Büchern, die Möglichkeit zum Ausleihen von Büchern bekommen und durch Lesen von Büchern an Unterhaltung, Bildung und Weiterbildung teilhaben können. Kalbach-Riedberg ist ein wachsender Stadtteil und verzeichnete besonders in den letzten Jahren ein großes Wachstum. Die Fahrbibliothek der Stadtbücherei fährt auf dem Riedberg zwei Stationen an, jedoch keine in Kalbach. Innenstadtbereiche mit einer eigenen Stadtteilbibliothek verfügen teils weiterhin über zwei Stationen der Fahrbibliothek. Daher wäre es wünschenswert, wenn die Fahrbibliothek erneut Halt in Kalbach machen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 676 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3948 Antrag vom 06.02.2025, OF 590/12 Aktenzeichen: 41-2
Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach von der Talstraße II
Anregung an den Magistrat vom 09.12.2022, OM 3289 entstanden aus Vorlage: OF 326/12 vom 28.11.2022 Betreff: Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach von der Talstraße II Vorgang: V 1501/19 OBR 12; ST 710/20 Der Magistrat wird gebeten, die Drängelgitter auf dem Weg vom Freizeitpark zur Talstraße ersatzlos zu entfernen. Begründung: Die Drängelgitter erfüllen keinerlei Funktion, weder als Durchfahrtsbeschränkung noch zur Verbesserung der Verkehrssicherheit: - Eine Durchfahrt ist für Fahrzeuge ohnehin nicht möglich, da direkt nördlich davon der Weg sehr eng wird. - Eine Sicherung gegen ein "Hinausschießen" auf die Talstraße ist ebenfalls nicht gegeben, da es vom Drängelgitter bis zur Talstraße noch rund 50 Meter sind. Diese Drängelgitter wirken in ihrer jetzigen Form eher wie ein Schildbürgerstreich. Die Begründung der Stellungnahme ST 710 hält der Ortsbeirat 12 für nicht nachvollziehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2019, V 1501 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 710 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 804 Aktenzeichen: 67 0
Ortsbeiratsinitiative
Antrag vom 07.11.2022, OF 321/12 Betreff: Ortsbeiratsinitiative Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, der Betreuungseinrichtung der Grundschule Kalbach e.V. für die künstlerische Gestaltung der Pavillons der Außenstelle aus dem Ortsbeiratsbudget 2.097,50 € zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die Pavillons in der Talstraße 24 gehören zur Grundschule Kalbach und sind inzwischen fester Bestandteil der schulischen Räumlichkeiten und unverzichtbar. Leider sehen die Container inzwischen nicht mehr sehr attraktiv aus, obwohl immer wieder Malaktionen durchgeführt wurden. In diesem Zustand sind sie für die Schüler*innen kein sehr schönes Schul-Zuhause. Nun ist es an der Zeit Nägel mit Köpfen zu machen. Die ESB hat ein Angebot von einem Künstler, der einen Workshop zur Umgestaltung der Container durch die Schüler*innen der Grundschule an 3 Tagen durchführen kann. Selbstwirksamkeit und gestalterische Offenheit im Rahmen der thematischen Vorgabe sind tragende Prinzipien. Die Rolle des Künstlers würde sich auf die Rahmensetzung, Beratung und Hilfestellung beziehen. Sollten die Teilnehmer an ihre Grenzen stoßen, würde der Künstler einzelne Teile der Gestaltung übernehmen. Die Kosten hierfür betragen € 2.097,50 Der Ortsbeirat bittet um finanzielle Unterstützung im Rahmen des Ortsbeiratsbudgets. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 181 2022 Die Vorlage OF 321/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff und der Tenor wie folgt lauten: "Zuschuss für Graffiti-Projekt Der Magistrat wird gebeten, dem Förderverein der Grundschule Kalbach e. V. für die künstlerische Gestaltung der Pavillons der Außenstelle aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu 2.500 Euro zur Verfügung zu stellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sperrfläche am Kalbacher Stadtpfad entfernen
Antrag vom 22.09.2022, OF 309/12 Betreff: Sperrfläche am Kalbacher Stadtpfad entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Sperrflächen am Kalbacher Stadtpfad zwischen den Straßen An der Bergstraße und An der Wellenburg, gegenüber der Hausnummer 1 zu entfernen. Diese markierte ursprünglich die Haltestelle des Bücherbusses, der den Stadtteil schon seit Jahren nicht mehr anfährt. Begründung: Es gibt Beschwerden aus der Gemeinde, das in diesem Bereich immer wieder Strafzettel ausgestellt werden. Die Bücherbus-Schilder wurden seinerzeit demontiert, die Schraffierung der Sperrfläche wurde leider nicht entfernt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 309/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 309/12 wurde zurückgezogen.
Ideen
Mehr Tischtennisplatten auf dem Riedberg - Attraktive Spielplätze auch für große Kinder
Viele Kinder spielen leidenschaftlich gern Tischtennis. In der Grundschule Riedberg sind die Platten auf dem Schulhof extrem begehrt. Nur in der Freizeit haben die Kinder leider nur sehr begrenzte Möglichkeiten, Tischtennis zu spielen. Auf den umliegenden Spielplätzen ist grundsätzlich ausreichend Platz vorhanden. Daher regen wir die Installation von je ein bis zwei Tischtennisplatten (je nach verfügbarem Platz) auf folgenden Spielplatzen im Einzugsgebiet der Grundschule Riedberg an: Renoirallee gegenüber KITA Weltraum, Grünfläche hinter Utrilloweg, Riedbergallee am Kätcheslachweg. Ich bitte Sie, den Vorschlag im Sinne der Kinder wohlwollend zu prüfen und entsprechend umzusetzen. Die Kinder und Eltern werden es Ihnen danken. Herzliche Grüße
Beleuchtung für Fuss- und Fahrradweg zwischen Kalbach U-Bahnhaltestelle und Kalbach
Ich möchte anregen, eine Beleuchtung für den Fuss- und Fahrradweg im Kätcheslachpark zwischen U-Bahnhaltestelle Riedberg (Riedbergallee) und Kalbach (Am Hasensprung) zu bauen. Viele Kalbacher nutzen die U-Bahnhalte Riedberg und müssen durch den Kätcheslachpark gehen. Einige Pendler aus Kalbach in Richtung Frankfurt weichen insbesondere in der kälteren Jahreszeit auf das Auto aus, weil sie sich im Dunkeln im Kätcheslachpark nicht sicher fühlen. Die zahlreichen Einbrüche in Kalbach unterstreichen, dass die Gegend im Dunkeln nicht sicher ist. viele Grüße Camillus Gurr