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Meine Nachbarschaft: Dreikönigsstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abbiegemöglichkeiten vom und auf den Mainuferradweg

22.03.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4438 entstanden aus Vorlage: OF 1203/5 vom 04.03.2019 Betreff: Abbiegemöglichkeiten vom und auf den Mainuferradweg Der Magistrat wird gebeten , sichere Abbiegemöglichkeiten zwischen Mainuferradweg und folgenden Querstraßen zu schaffen: Große Rittergasse, Schifferstraße, Dürerstraße und Rembrandtstraße. Der Bordstein ist dort abzusenken. Altenativ ist durch Piktogramme auf der Fahrbahn kenntlich zu machen, dass auf- und abfahrende Radfahrer die Fahrbahn nutzen. Begründung: Derzeit wird Radfahrenden aus Sachsenhausen nur an wenigen Stellen die Möglichkeit eingeräumt, auf den Mainuferradweg aufzufahren. An den anderen Punkten ist es nur möglich, wenn zumindest von oder bis zur nächsten Ampel auf der Fahrbahn gefahren wird. Radfahrende dürfen den Radweg frühzeitig verlassen, um sich zum Abbiegen einzuordnen, oder sie fahren bis zur nächsten Absenkung auf der Fahrbahn. Vielen Autofahrern ist diese Regelung nicht bekannt und sie rechnen daher nicht mit Radverkehr auf der Fahrbahn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1237 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwege und Rettungswege im Bereich des Krankenhauses Sachsenhausen

22.03.2019 · Aktualisiert: 10.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4437 entstanden aus Vorlage: OF 1202/5 vom 04.03.2019 Betreff: Gehwege und Rettungswege im Bereich des Krankenhauses Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten , den ruhenden Verkehr im Bereich der Schulstraße und der Nebenstraßen verstärkt zu überwachen, da entweder die Zu- und Abfahrt des Krankenwagens oder die Gehwege regelmäßig zugeparkt werden. Begründung: Patienten und Besucher des Krankenhauses Sachsenhausen müssen sowohl zu Fuß als auch mit dem Krankenwagen dorthin gelangen. Für Autofahrer ist das nahe gelegene Parkhaus Alt-Sachsenhausen gedacht, nicht der Gehweg, nicht der Rettungsweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1204 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Schifferstraße auf Höhe Abtsgäßchen

22.03.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4432 entstanden aus Vorlage: OF 1195/5 vom 06.03.2019 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Schifferstraße auf Höhe Abtsgäßchen Der Magistrat wird gebeten, in der Schifferstraße auf Höhe Abtsgäßchen Messungen mittels ViaCount-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Schifferstraße beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1301 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation für Reisebusse verbessern

15.02.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4236 entstanden aus Vorlage: OF 1117/5 vom 04.01.2019 Betreff: Parksituation für Reisebusse verbessern Vorgang: OM 3230/14 OBR 5; ST 258/15 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Parkplätze in der Babenhäuser Landstraße stadtauswärts zumindest teilweise in Parkplätze für Reisebusse umzuwandeln; 2. Parkflächen am Südfriedhof zumindest am Wochenende und nachts für Reisebusse freizugeben; 3. den Busparkplatz in der Walter-Kolb-Straße 9-11 einer ordnungsgemäßen Verwendung zuzuführen und gegebenenfalls auf mainziel.de richtig auszuweisen; 4. Parkplätze für Reisebusse z u bewirtschaften. Die Gebühren sind nach Schadstoffausstoß zu staffeln. Begründung: Der Ortsbeirat wünscht, die Busparkplätze am Mainufer aufzuheben. Dagegen wurde eingewandt, dass es zu wenig Alternativen gebe. Dem möchte der Ortsbeirat mit oben genannten Vorschlägen abhelfen. Zu 1: Früher wurden die Parkplätze in der Babenhäuser Landstraße durch Lkws genutzt. Dies führte zu Problemen, weil Berufskraftfahrer in ihren Fahrzeugen übernachteten und die Motoren laufen ließen. Diese Probleme sind mit Busfahrern nicht zu erwarten, da ihnen Hotelzimmer zur Verfügung stehen. Auch in seiner Stellungnahme ST 258 hat der Magistrat auf Parkflächen in der Babenhäuser Landstraße verwiesen, um der misslichen Situation mit den Reisebussen am Südfriedhof zu begegnen. Zu 2: Trotz der Verbote stehen häufig Reisebusse am Südfriedhof. Diese Busse bedienen Gäste des Leonardo Royal Hotels. Nach Einschätzung des Ortsbeirats besteht kein Grund, die Parkflächen nicht zumindest zeitweise für Reisebusse zur Verfügung zu stellen. Zu 3: Dem Ortsbeirat ist nicht bekannt, ob der Parkplatz nicht von Reisebussen angesteuert wird, weil dort immer falsch geparkt wird, oder ob dort falsch geparkt wird, weil ohnehin keine Reisebusse dort parken oder parken sollen. Auf mainziel.de wird der Parkplatz nicht angezeigt. Der Magistrat möge die Situation klären und entweder den Busparkplatz in Pkw-Parkplätze umwandeln oder die Haltestelle von Falschparkern frei halten. Zu 4: Der Ortsbeirat begrüßt den Vorschlag des Vereins der Frankfurter Stadt- und Gästeführer, die Busparkplätze zu bewirtschaften. Wenn es nichts kostet, wird dort geparkt, wo es am einfachsten ist. Parkflächen werden von Fahrzeugen blockiert, die ebenso gut weiter außerhalb abgestellt werden könnten. Zudem gibt die Bewirtschaftung Anlass, einen ausreichenden Kontrolldruck durch die Stadtpolizei aufrechtzuerhalten. Die Dieselantriebe der Busse tragen erheblich zur Schadstoffbelastung in der Stadt bei. Die Staffelung der Parkgebühren nach Schadstoffausstoß könnte zur Vermeidung eines allgemeinen Dieselfahrverbotes beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3230 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 258 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1294 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße

04.01.2019 · Aktualisiert: 24.01.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 1116/5 Betreff: Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. den teilweise vorhandenen Radfahrstreifen auf der Walter-Kolb-Straße bis zur Schweizer Straße zu verlängern und an der Kreuzung Schweizer-/Gartenstraße eine indirekte Linksabbiegermöglichkeit einzurichten. 2. in der Gegenrichtung ab der Schweizer Straße bis zum Beginn des Radfahrstreifens in Höhe Schulstraße eine Radverkehrsanlage einzurichten. Begründung: Die Walter-Kolb-Straße ist mit vier Fahrspuren bis zur Oppenheimer Landstraße überdimensioniert und verführt zu überhöhten Geschwindigkeiten. In dem Abschnitt wäre ein überbreite Kfz-Spur pro Richtung ausreichend. Im Abschnitt bis zur Schweizer Straße ist die Gartenstraße dreispurig. Wenn hier kein Radfahrstreifen eingerichtet werden kann, sollte ein Schutzstreifen markiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1121 2019 Die Vorlage OF 1116/5 wird als Auftrag an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel für das Brückenviertel

23.11.2018 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3972 entstanden aus Vorlage: OF 1085/5 vom 05.11.2018 Betreff: Fahrradbügel für das Brückenviertel Der Magistrat wird gebeten, im Sachsenhäuser Brückenviertel an der Kreuzung Brückenstraße/Schulstraße/Wallstraße Fahrradbügel unter Wegfall maximal eines Pkw-Stellplatzes zu installieren. Begründung: Beim Ortstermin im Brückenviertel am 31.10.2018 wurde sowohl vonseiten des Amtes für Straßenbau und Erschließung als auch dem Gewerbeverein Brückenviertel die Schaffung von Fahrradstellplätzen an der Kreuzung Brückenstraße/Schulstraße/Wallstraße befürwortet; insbesondere vor dem Hintergrund, dass bereits in Zeiten, in denen das Viertel wenig frequentiert ist, nahezu alle Fahrradabstellmöglichkeiten (Laternen, Schildermasten) belegt sind. Der Ortsbeirat 5 begrüßt dieses Ansinnen, da es sowohl verkehrspolitisch als auch ökologisch und ökonomisch sinnvoll und erwünscht ist, dass Frankfurts Bürgerinnen und Bürger vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad umsteigen. Um den Umstieg zu erleichtern, sind Fahrradabstellmöglichkeiten vorzusehen. Unter Beachtung der im Brückenviertel angespannten Parksituation ist der Wegfall von Pkw-Parkplätzen aber auf einen zu begrenzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 470 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Elisabethenstraße häufiger reinigen

02.11.2018 · Aktualisiert: 29.01.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3913 entstanden aus Vorlage: OF 1010/5 vom 16.10.2018 Betreff: Elisabethenstraße häufiger reinigen Der Magistrat wird gebeten, die Elisabethenstraße häufiger zu reinigen. Nach Möglichkeit sollen auch am Wochenende Reinigungen durchgeführt werden. Begründung: Bürger beschweren sich über eine zunehmende Vermüllung und Beeinträchtigung durch Glasscherben des neu angelegten Bürgersteigs der nördlichen Seite der Elisabethenstraße. Der erst kürzlich neu angelegte Belag des Bürgersteigs ist bereits jetzt in hohem Maße fleckig. In Einzelfällen wurden auch menschliche Exkremente vor den Eingängen der anliegenden Einrichtungen aufgefunden. Um diesem Missstand abzuhelfen, sind häufigere Reinigungen erforderlich. Da die Beeinträchtigungen durch Glasscherben insbesondere am Wochenende auftreten und damit eine nicht unerhebliche Gefährdung einhergeht, sind die Straßenreinigungen auch am Wochenende erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 218

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Situation vor der Kindertagesstätte Alt-Sachsenhausen

02.11.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3917 entstanden aus Vorlage: OF 1015/5 vom 05.10.2018 Betreff: Situation vor der Kindertagesstätte Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die unzumutbaren Zustände vor und um die Kindertagesstätte der AWO in Alt-Sachsenhausen in der Elisabethenstraße schnellstmöglich zu beenden. Begründung: Seit längerer Zeit wird der Eingangsbereich der Kindertagesstätte morgens sehr verschmutzt vorgefunden. Mit Beginn der Bauphasen in der Elisabethenstraße wurde dies extremer. Schon einige Male musste die Polizei benachrichtigt werden, da Obdachlose vor dem Eingang schlafen oder sich vormittags während des Betriebs vor den Eingang legen. Auch kam es oft vor, dass diese Menschen den Bereich nicht räumen wollten und dem Personal nur die Benachrichtigung der Polizei blieb. Außerdem werden Obdachlose auch aggressiv Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher gegenüber, schlagen gegen die Türen und Fenster, drohen und betteln. Leider kam es schon ebenso vor, dass Eltern mit ihren Kindern über einen Obdachlosen steigen mussten, um in die Kindertagesstätte zu gelangen. Des Weiteren wird der Eingang sehr verschmutzt. Regelmäßig finden sich dort Essensreste, Alkohol, Medikamentenreste, Scherben, Kot, Urin, Erbrochenes, Zigarettenkippen, Kissen und Stühle. Der Eingangsbereich und die Fensterfront der Kindertagesstätte sind in einem miserablen Zustand. Ein Kind hat sich bereits an den Glasscherben verletzt als es vor der Tür hingefallen ist und musste im Krankenhaus behandelt werden. Auch der Schmutz und der Geruch sind nur sehr schwer zu entfernen. Das Personal, die Kinder und die Eltern erhoffen sich eine schnelle Besserung der Situation im Bereich der Kindertagesstätte Alt-Sachsenhausen, zum Beispiel durch regelmäßige Kontrollen des Ordnungsamtes und der Polizei und durch verstärkte Reinigungsarbeiten im öffentlichen Bereich vor der Kindertagesstätte. Auch benachbarte Gebäude sind von diesen unhaltbaren Zuständen betroffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 382 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abwertung der Elisabethenstraße durch Wettbüros verhindern

02.11.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3914 entstanden aus Vorlage: OF 1011/5 vom 12.10.2018 Betreff: Abwertung der Elisabethenstraße durch Wettbüros verhindern Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Elisabethenstraße keine weiteren Wettbüros zu genehmigen und zu prüfen und zu berichten, ob die bestehenden Genehmigungen von Wettbüros zurückgenommen oder widerrufen werden können und dies gegebenenfalls auch den Inhabern gegenüber zu verfügen. Begründung: Die Erdgeschosszone der Elisabethenstraße ist von inhabergeführtem Einzelhandel sowie einer Kindertagesstätte geprägt und erfüllt eine wichtige Versorgungsfunktion für die anliegende Wohnbevölkerung. Die Elisabethenstraße ist aufgrund einer aufwendigen Baustelle bereits seit längerer Zeit vom Publikumsverkehr abgeschnitten und befindet sich nunmehr unter Abwertungsdruck. Dieser Prozess wird durch die bestehenden Wettbüros weiter verstärkt. Nunmehr besteht auch vereinzelter Leerstand, und es ist zu vermeiden, dass diese Liegenschaft zu einem Wettbüro umgenutzt wird. Die antragsgegenständlichen bestehenden Einrichtungen sind aufgrund des durch Tische, Monitore und Getränkeausschank vermittelten Verweilcharakters von bloßen Wettannahmestellen abzugrenzen und als Wettbüros anzusehen. Sämtliche Liegenschaften der nördlichen Seite der Elisabethenstraße befinden sich in einem überwiegend von Wohnnutzung geprägten Gebiet. Denn in den durchweg mehrstöckigen Gebäuden ist lediglich die Erdgeschosszone gewerblich genutzt, in den darüber liegenden Stockwerken ist ausschließlich Wohnnutzung vorhanden. Mithin ist ein faktisches Mischgebiet anzunehmen. Insbesondere liegen die Wettbüros selbst auch nicht in einem Abschnitt, der überwiegend gewerblich genutzt wird. Sie fügen sich daher nicht in den vorhandenen Ordnungsrahmen ein (vgl. zur vergleichbaren Situation: VG Frankfurt am Main, Urt. vom 16.05.2018 - 8 K 6942/17). Die Wettbüros lösen zudem städtebauliche Spannungen in Form eines Trading-Down-Effektes aus und verletzen somit das Rücksichtnahmegebot gemäß § 15 Absatz 1 Baunutzungsverordnung. Dieser erfahrungsmäßig bei Wettbüros anzunehmende Trading-Down-Effekt ist in der Elisabethenstraße umso mehr anzunehmen, als die anderen vorhandenen, nicht störenden Nutzungen wie Zeitschriften- und Kleidungshandel einen deutlich größeren Umsatz erfordern, um einen einem Wettbüro vergleichbaren Gewinn zu erwirtschaften. Somit besteht ein großer Anreiz, bestehende - der Nahversorgung dienende - Nutzungen in Wettbüros umzunutzen. Nach alledem sind Wettbüros in der Elisabethenstraße unzulässig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 447 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbotenes Fahren von Pkws und Lkws auf Straßenbahnschienen vor dem Südbahnhof und durch die Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Darmstädter Landstraße

02.11.2018 · Aktualisiert: 29.01.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3903 entstanden aus Vorlage: OF 991/5 vom 06.09.2018 Betreff: Verbotenes Fahren von Pkws und Lkws auf Straßenbahnschienen vor dem Südbahnhof und durch die Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass mit geeigneten Maßnahmen verhindert wird, dass besonders in den Abendstunden Pkws und Lkws auf Straßenbahnschienen vor dem Südbahnhof und durch die Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Darmstädter Landstraße fahren, obwohl dies dort nicht gestattet ist. Begründung: Nicht nur von Passanten, sondern auch von Bus- und Straßenbahnfahrern wird kritisiert, dass besonders in den Abendstunden die oben genannte Streckenführung von Pkws und Lkws befahren wird. Dies führt zur besonderen Gefährdung nicht nur der Wartenden an den Haltestellen, sondern auch für das Bedienungspersonal von Bussen und Straßenbahnen. Die Straßenführung der Hedderichstraße an der Post vorbei durch die Brückenstraße oder die Bruchstraße zur Textorstraße ist die einzige Möglichkeit, zur Darmstädter Landstraße zu gelangen. Der beschriebene Weg auf den Schienen wird deshalb als Abkürzung genutzt, obwohl die Durchfahrt dort nicht gestattet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 194

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernung der Graffitis an den Eingangssäulen zum Oppenheimer Platz

21.09.2018 · Aktualisiert: 17.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3762 entstanden aus Vorlage: OF 972/5 vom 25.08.2018 Betreff: Entfernung der Graffitis an den Eingangssäulen zum Oppenheimer Platz Der Magistrat wird gebeten , die Graffitis an den zur Walter-Kolb-Straße befindlichen Eingangssäulen zum Oppenheimer Platz zu entfernen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die beiden zur Walter-Kolb-Straße befindlichen Eingangssäulen mit Graffitis beschmiert sind. Aus Sicht des Ortsbeirates sind die beschmierten Eingangssäulen dem Gesamtbild des Oppenheimer Platzes nicht zuträglich. Daher bittet der Ortsbeirat um Entfernung derselben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2337

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrung nördliches Mainufer hier: Verkehrszählung in Sachsenhausen

08.06.2018 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3300 entstanden aus Vorlage: OF 872/5 vom 15.05.2018 Betreff: Sperrung nördliches Mainufer hier: Verkehrszählung in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, vor und während der probeweisen Sperrung des nördlichen Mainufers eine Verkehrszählung am Sachsenhäuser Ufer, entlang der Walter-Kolb-Straße, der Gartenstraße, der Kennedyallee und der Mörfelder Landstraße durchzuführen. Die Ergebnisse sind dem Ortsbeirat anschließend vorzustellen. Begründung: Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) möchte ab dem Sommer 2019 das nördliche Mainufer probeweise für den Autoverkehr sperren lassen. Derzeit fahren täglich rund 20.000 Fahrzeuge auf dieser Seite des Mainufers. Durch die geplante Sperrung wird es zu einer Verlagerung des Verkehrs kommen. Von dieser Verlagerung wird insbesondere auch Sachsenhausen negativ betroffen sein. Um die Auswirkungen objektiv bewerten zu können, ist eine umfassende Verkehrszählung vor und während der probeweisen Sperrung nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1879 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überbrückungshilfe für Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher Existenzvernichtung

08.06.2018 · Aktualisiert: 26.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3310 entstanden aus Vorlage: OF 889/5 vom 16.05.2018 Betreff: Überbrückungshilfe für Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher Existenzvernichtung Der Magistrat wird aufgefordert, den Geschäftsinhabern in der Elisabethenstraße, die durch die Bauarbeiten in dem Maße einen Umsatzrückgang zu verzeichnen haben, der zu ihrer wirtschaftlichen Existenzvernichtung führt, eine finanzielle Überbrückungshilfe durch Darlehen zu gewähren. Begründung: Seit Monaten finden in der Elisabethenstraße die Bauarbeiten zur Neugestaltung statt. Dies führt laut Presseberichten bei den dort ansässigen Geschäftsinhabern zu erheblichen Umsatzeinbußen. Dies ist grundsätzlich hinzunehmen, da bauliche Neugestaltungen verkehrsüblich und notwendig sind, zumal auch die Betroffenen selbst von der Neugestaltung profitieren. Allerdings sollte es vermieden werden, dass in diesem Zusammenhang wirtschaftliche Existenzen zerstört werden. Droht dies, so sollte den Betroffenen eine Überbrückungshilfe von Seiten der Stadt durch Darlehen gewährt werden. Die Voraussetzungen der konkreten Gefahr einer Existenzvernichtung sind von den Geschäftsinhabern anhand entsprechender Unterlagen darzulegen. Gegebenenfalls kann eine entsprechende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeschaltet werden. Dieses vorliegende Modell ist auch bereits in Mannheim erfolgreich praktiziert worden. Es ist niemandem gedient, wenn nach Abschluss der gesamten Straßenbauarbeiten der überwiegende Teil der Ladengeschäfte einen Leerstand zu verzeichnen hat, weil die entsprechenden Geschäftsinhaber Insolvenz anmelden mussten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 2000 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen zur Verkehrsinsel auf der Textorstraße/Ecke Brückenstraße schaffen

16.03.2018 · Aktualisiert: 29.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2928 entstanden aus Vorlage: OF 788/5 vom 20.02.2018 Betreff: Zebrastreifen zur Verkehrsinsel auf der Textorstraße/Ecke Brückenstraße schaffen Der Magistrat wird gebeten, zwei Zebrastreifen zur Verkehrsinsel auf der Textorstraße/Ecke Brückenstraße zu schaffen und die Bordsteine abzusenken. Begründung: Auf der Verkehrsinsel befinden sich zwei Altglascontainer. Zudem ist ein Queren der Textorstraße auf Höhe des Cafés Ernst (Textorstraße 40) durch dort parkende Kfzs erschwert und meist mit Kinderwagen unmöglich. Um das Queren der Textorstraße an dieser Stelle zu erleichtern und die Zugänglichkeit der Altglascontainer zu verbessern, bietet sich die Installation von zwei Zebrastreifen an. (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1129 Antrag vom 14.10.2020, OF 1814/5 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6853 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreativität und Historizität in Alt-Sachsenhausen fördern

16.03.2018 · Aktualisiert: 03.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2930 entstanden aus Vorlage: OF 791/5 vom 27.02.2018 Betreff: Kreativität und Historizität in Alt-Sachsenhausen fördern Vorgang: OM 2739/18 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Förderkriterien der Förderrichtlinie Alt-Sachsenhausen dahin gehend zu ändern, dass gleichrangig zu Wohnnutzungen nunmehr auch - in Anlehnung an die Kriterien des Frankfurter Programms zur Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative - Nutzungen der Branchen der Kreativwirtschaft gefördert werden. Ebenso soll die Ertüchtigung des historischen Bestands Fördergegenstand sein. Begründung: Gemäß Punkt 1.1 der Förderrichtlinie Alt-Sachsenhausen ist Hauptziel der Förderung, die Wohnfunktion des Viertels zu stärken. Dies konnte allem Anschein nach bisher kaum erreicht werden, zudem ist auch fraglich, ob mit einem solchen Schwerpunkt des Gebiets nicht auch angestammte wünschenswerte Nutzungen der Apfelweinkultur und auch neue Institutionen, wie beispielsweise der Freitagsmarkt, aufgrund zu erwartender Klagen aufgrund sich dann ändernder Lärmschutzrichtwerte verdrängt werden. Dies zeigen nicht zuletzt die Erfahrungen der ebenfalls im Fördergebiet liegenden Einrichtungen des "Markts im Hof" sowie die ehemalige Stereobar, die sich Anwohnerbeschwerden ausgesetzt sehen bzw. sahen. Um solche städtebaulichen Spannungen gar nicht erst entstehen zu lassen, sollte sich der Förderschwerpunkt auf die Kreativwirtschaft erstrecken. Dies auch gerade deshalb, um so an die sehr vorteilhafte Entwicklung des Brückenviertels anknüpfen zu können, welches hierdurch geprägt ist. Mit dem Umbau der Elisabethenstraße ist zu erwarten, dass durch Beseitigung der Barrierewirkung derselben, nunmehr eine wechselseitige Beeinflussung des klassischen Alt-Sachsenhausens sowie des Brückenviertels möglich wird. Auch mit der Ansiedlung der European School of Design wäre ein passendes Leuchtturmprojekt vorhanden. Zudem ist bereits ein Nukleus der Kreativwirtschaft - der kleine Mann mit dem Blitz, Libertine Lindenberg etc. - in dem Viertel vorhanden. Neben der Kreativwirtschaft sollte aber auch der historische Bestand Alt-Sachsenhausens verstärkt, gefördert und auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zu nennen ist hierbei zum Beispiel der gotische Wohnturm, als aber auch die vermutlich (siehe dazu Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2739) in einem Hinterhof der Paradiesgasse gelegenen Reste der Stadtmauer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2739 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1205 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Querungsmöglichkeit der Baustelle Elisabethenstraße schaffen

30.01.2018 · Aktualisiert: 22.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2018, OF 758/5 Betreff: Querungsmöglichkeit der Baustelle Elisabethenstraße schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darauf hinzuwirken, dass in den Arbeitspausen (insbesondere nach Feierabend und am Wochenende) der Baustelle an der Elisabethenstraße die Absperrgitter so gestellt werden, dass eine Querung der Elisabethenstraße von und in die Brückenstraße für den Fußverkehr in direkter Richtung möglich ist. Begründung: Derzeit ist eine Querung der Elisabethenstraße für Fußgänger in direkter Richtung von der Alten Brücke kommend in die südliche Brückenstraße nicht möglich. Vielmehr leiten die Absperrgitter Fußgänger zu einer Querungsstelle weiter östlich unmittelbar auf eine Parkbucht (kurz vor der Zufahrt zur Liegenschaft Brückenstraße 17 von der Elisabethenstraße). Zwischen den parkenden Autos können Fußgänger vom PKW-Verkehr leicht übersehen werden. Nicht zuletzt aus Gründen der Unfallgefahr ist diese Wegeführung eine unhaltbare Situation. Zudem klagen seit der Einrichtung der Baustelle Inhaber der Geschäfte im Brückenviertel über Umsatzeinbußen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 16.02.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 758/5 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anschluss der Buslinie 36 - Haltestelle „Palmengarten“

19.01.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2615 entstanden aus Vorlage: OF 716/5 vom 05.01.2018 Betreff: Anschluss der Buslinie 36 - Haltestelle "Palmengarten" Der Magistrat wird gebeten, umgehend die Anbindung der Buslinie 36 (Sachsenhausen - Westbahnhof) erneut an die Haltestelle "Palmengarten" zu veranlassen. Begründung: Vor etwa zwei Jahren entschied traffiQ, die Buslinie 36 in Richtung Westbahnhof am Mitscherlichplatz abbiegen zu lassen. Somit kann der Palmengarten nicht mehr direkt angefahren werden. Diese Entscheidung diente wohl den wirtschaftlichen Interessen der traffiQ. Es wurde nicht auf die Bedürfnisse der älteren Generation, der Schulklassen und Familien mit Kindern eingegangen, die nun unnötig lange Umsteige- und Wartezeiten an der Goethe Universität Campus Westend in Kauf nehmen müssen. Da die Buslinie 36 vom Hainerweg kommend bis zur Elisabethenstraße eine große Strecke Sachsenhausens durchfährt und deshalb auch Sachsenhäuser Bürger betroffen sind, die gerne den Palmengarten besuchen, ist es aus den genannten Gründen dringend erforderlich, eine erneute Anbindung an diese Haltestelle durch die Buslinie 36 umzusetzen. Der vorliegende Antrag greift darum nicht zuletzt auch eine Anregung aus dem Seniorenbeirat auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 642 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterstützung des Projektes „Die Frankfurter Kunstsäule“ (II)

19.12.2017 · Aktualisiert: 26.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2017, OF 700/5 Betreff: Unterstützung des Projektes "Die Frankfurter Kunstsäule" (II) Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, in Zusammenarbeit mit "Kultur am Main" auf dem Brückenspielplatz an der Einmündung der Brückenstraße in der Gutzkowstraße das Projekt "Die Frankfurter Kunstsäule" zu verwirklichen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,00 Euro. Begründung: Das Projekt "Die Frankfurter Kunstsäule" ist in der Ortsbeiratssitzung am Freitag, dem 10.02.2017 durch Herrn Koch und Herrn Hartlaub vorgestellt worden. Das Projekt stellte im Jahr 2017 eine Bereicherung für den Stadtteil Sachsenhausen dar. Der Ortsbeirat befürwortet das Projekt und würde sich über eine Verwirklichung auch im Jahre 2018 freuen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 163 2018 Die Vorlage OF 700/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerungen an der Kreuzung Brückenstraße/Schifferstraße

24.11.2017 · Aktualisiert: 16.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2429 entstanden aus Vorlage: OF 649/5 vom 07.11.2017 Betreff: Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerungen an der Kreuzung Brückenstraße/Schifferstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Brückenstraße/ Schifferstraße zwei gelbe Blinklichter anzubringen und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Begründung: Aufgrund der Baumaßnahmen entlang der Elisabethenstraße wird der Verkehr derzeit über die Brückenstraße und dann weiter über die Schifferstraße Richtung Süden geführt. Dies führt zu einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen in diesem Bereich. An die Schifferstraße grenzt der stark frequentierte Spielplatz "Alter Friedhof Sachsenhausen". Zahlreiche Kinder und Jugendliche nutzen die Ampelanlage Brückenstraße/Schifferstraße auf ihrem Weg zu diesem Spielplatz. Kinder und andere Fußgänger, welche die Schifferstraße überqueren, und Autofahrer, die aus der Brückenstraße kommen und in die Schifferstraße abbiegen, haben gleichzeitig eine Grünphase. Durch das Anbringen von gelben Blinklichtern werden die Autofahrer auf die parallele Grünphase der Fußgänger aufmerksam gemacht und die Verkehrssicherheit wird deutlich gesteigert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 168 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5781 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängersicherheit im Abtsgäßchen

24.11.2017 · Aktualisiert: 16.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2435 entstanden aus Vorlage: OF 658/5 vom 07.11.2017 Betreff: Fußgängersicherheit im Abtsgäßchen Der Magistrat wird gebeten, das Abtsgäßchen als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und für den Durchgangsverkehr zu sperren. Begründung: Anwohner beobachten häufig gefährlich schnelle Pkws, deren Fahrer mit völligem Unverständnis auf Fußgänger reagieren. Die Kraftfahrer sind wohl der Ansicht, die Fußgänger sollten die schmalen Schrammborde rechts und links der Fahrbahn benutzen. Diese sind jedoch nicht durchgängig begehbar und erfordern für die Benutzung ein Mindestmaß an Sportlichkeit. In der Straße gibt es auch zwei Gaststätten, von deren Besuchern nicht erwartet werden kann, dass sie sich beim Abschied schleunigst von der Straßenfläche entfernen, um eiligen Kraftfahrern die Durchfahrt zu ermöglichen. Außerdem ist an der Einmündung der kleinen Brückenstraße ein eigentlich überflüssiges Tempo-30-Schild angebracht, das Autofahrer nochmals zu einer besonderen Rücksichtnahme auffordern soll. Es vermittelt aber offenbar den falschen Eindruck, dass bis zu diesem Schild die innerorts üblichen 50 km/h gefahren werden dürften, die leider auch immer wieder ausgenutzt werden. Aus diesen Gründen ist es angebracht, das Abtsgäßchen in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln. Das ganz in der Nähe liegende Fritschengäßchen wurde ebenfalls als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Diese Maßnahme hat sich bewährt. Wegen der Enge des Abtsgäßchens ist es unerwünscht, dass diese Straße als Durchfahrt beim Parkplatzsuchverkehr oder als Umfahrung der Ampeln in der Paradiesgasse genutzt wird. Der Ortsbeirat hält es für vertretbar, diese Autos bis zur Paradiesgasse vorfahren zu lassen. Dort führt die Straße zweispurig stadtauswärts. Es ist daher sinnvoll, das Abtsgäßchen für den Kraftfahrzeugverkehr zu sperren und nur für Anlieger freizugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 128 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abfallbehälter und Fahrradbügel für das Brückenviertel II

03.11.2017 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2317 entstanden aus Vorlage: OF 581/5 vom 25.09.2017 Betreff: Abfallbehälter und Fahrradbügel für das Brückenviertel II Vorgang: OM 1648/17 OBR 5; ST 1357/17 Der Magistrat wird gebeten, im Sachsenhäuser Brückenviertel weitere Abfallbehälter und Fahrradbügel zu installieren. Mögliche Standorte: Gelb = Mülleimer; rot = Fahrradständer Quelle: Auszug aus dem Auskunftssystem des Stadtplanungsamtes Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 31.07.2017, ST 1357, mitgeteilt hat, dass er zumindest einen Abfallbehälter an der Kreuzung der Wallstraße mit der Brückenstraße aufstellen wird. Um Verschmutzungen im Brückenviertel, welches in den letzten Jahren zusehends lebendiger geworden ist und wo daher aus Sicht des Ortsbeirates eine positive Entwicklung stattfindet, zu begegnen, ist es sinnvoll, weitere Abfallbehälter in der Wallstraße und der Brückenstraße anzubringen. Auch ist es wünschenswert, hier, wie an vielen anderen Stellen im Stadtgebiet, Möglichkeiten zu schaffen, Fahrräder abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1648 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1357 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 284 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1916 Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2048 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Öffnung der Brückenstraße

03.11.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2335 entstanden aus Vorlage: OF 608/5 vom 17.10.2017 Betreff: Öffnung der Brückenstraße Der Magistrat wird erneut gebeten, die Brückenstraße auf dem Teilstück zwischen der Wallstraße und der Elisabethenstraße für den Fahrradverkehr in nördlicher Richtung nach Abschluss der Bauarbeiten auf der Elisabethenstraße zu öffnen. Begründung: Der Ortsbeirat schließt sich damit der wiederholten und dringlich vorgetragenen Bitte von Sachsenhäuser Bürgern an. Die allerwenigsten Radfahrer nehmen den Umweg über die verkehrsreiche Walter-Kolb-Straße oder schieben ihr Rad durch die Brückenstraße. Die Straße trägt ihren Namen, weil sie der direkte Weg zur Alten Brücke ist. Wer soll verstehen, dass die Straße diese Funktion für den Radverkehr nicht übernehmen kann? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 686 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze in der Oppenheimer Straße kenntlich machen

15.09.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2147 entstanden aus Vorlage: OF 558/5 vom 29.08.2017 Betreff: Parkplätze in der Oppenheimer Straße kenntlich machen Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze auf der Fahrbahn in der Oppenheimer Straße zwischen der Hausnummer 31 und der Einmündung Schifferstraße auf der Seite der ungeraden Hausnummern deutlich kenntlich zu machen. Auch die Mitarbeiter der Parkraumüberwachung sind entsprechend zu schulen, dass in diesem Bereich nicht auf dem Gehweg geparkt werden soll. Begründung: Der Gehweg ist schmal und wird stark von Fußgängern frequentiert. Daher ist parken in diesem Bereich auf der Straße vorgesehen. Diese Regelung ist aber den Autofahrern nicht bewusst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2468 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Abfallbehälter in der Brückenstraße

19.05.2017 · Aktualisiert: 06.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1648 entstanden aus Vorlage: OF 447/5 vom 01.05.2017 Betreff: Weitere Abfallbehälter in der Brückenstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der westlichen Seite der Brückenstraße zwischen der Elisabethenstraße und der Schifferstraße zwei Abfallbehälter anzubringen und regelmäßig zu leeren. Begründung: Im sogenannten Brückenviertel mangelt es an Abfallbehältern. Um die Aufenthaltsqualität dieses aufstrebenden Quartiers weiter zu steigern, empfiehlt es sich, an dem angegebenen Ort Abfallbehälter anzubringen und diese regelmäßig zu leeren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1357 Antrag vom 25.09.2017, OF 581/5 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2317 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Das Brückenviertel im überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen

19.05.2017 · Aktualisiert: 13.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1649 entstanden aus Vorlage: OF 448/5 vom 01.05.2017 Betreff: Das Brückenviertel im überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen Der Magistrat wird gebeten, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wie folgt zu überarbeiten: 1. Das Quartier um die Brückenstraße/Elisabethenstraße/Wallstraße wird zukünftig als B-Zentrum dargestellt. 2. Die räumliche Umgrenzung dieses Quartiers wird um die östliche Schulstraße, die südliche Brückenstraße, die Kleine Brückenstraße und die Schifferstraße erweitert. Begründung: Derzeit wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main von 2011 überarbeitet. Dieses Konzept soll die künftige Einzelhandelsentwicklung in Frankfurt steuern und hat nicht zuletzt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von Einzelhandelsvorhaben eine wichtige Orientierungsfunktion. In dem Konzept von 2011 ist das sogenannte "Brückenviertel" als C-Zentrum dargestellt, passender wäre jedoch die Kategorie B-Zentrum. In Anlage 2 des Konzepts werden C-Zentren als Versorgungszentren mit Ausrichtung auf den Stadtteil bzw. den zugeordneten Wohnsiedlungsbereich mit einem Angebotsschwerpunkt im täglichen Bedarf, ergänzt um ausgewählte mittel- und langfristige Bedarfsgüter und einem Lebensmittel-SB-Markt als Magnetbetrieb definiert. Demgegenüber wird ein B-Zentrum als ein Versorgungszentrum mit Ausrichtung auf die Versorgungsstruktur des Ortsbezirks mit teilweise auch übergreifenden Versorgungsfunktionen sowie differenzierten Gütern und Dienstleistungen des kurz- und mittelfristigen Bedarfs, ergänzt um spezialisierte langfristige Angebote, u. a. Warenhaus, Kaufhaus, Fachgeschäfte mit zentrenrelevanten Sortimenten, als Magnetbetriebe umschrieben. Das sogenannte Brückenviertel hat keinen Lebensmittelmittel-SB-Markt als Magnetbetrieb. Auch ein Schwerpunkt im Angebot des Alltagsbedarfs ist im Brückenviertel nicht gegeben. Vielmehr verhält es sich so, dass das Angebot hochgradig spezialisiert ist und eine Versorgungsfunktion über die Grenzen des Ortsbezirks hinaus erfüllt. Tatsächlich hat sich unter den über 65 Läden im Viertel mit 15 verschiedenen Bekleidungsgeschäften ein entsprechender Schwerpunkt gebildet. Ferner finden sich hier mehrere Musikfachhändler, Kinderbekleidungsgeschäfte, Einrichtungs- und Designläden, zwei Buchhandlungen, zwei Apfelweinfachhändler, ein Feinkost- und Spirituosenfachhandel, spezialisierte Lebensmittelhändler und Gastronomiebetriebe, die jeweils den oben umschriebenen Magnetbetrieben im Sinne eines B-Zentrums entsprechen. Läden für den Alltagsbedarf stellen im Brückenviertel gerade lediglich eine Ergänzung zu solchen des mittelfristigen Bedarfs dar, welche den deutlichen Schwerpunkt bilden. Auch die räumliche Umgrenzung ist zu überarbeiten, denn die Orientierungsfunktion des Konzepts wird den tatsächlichen Begebenheiten des Viertels nicht gerecht. So wird im Konzept von 2011 (Anlage 3) lediglich die nördliche Brückenstraße, die Wallstraße und die Elisabethenstraße erfasst. Unerwähnt bleiben die Schifferstraße, die Kleine Brückenstraße und der südlich vom Alten Friedhof gelegene Teil der Brückenstraße. Diese sind jedoch genauso Teil des Brückenviertels und weisen ebenfalls eine Ladenstruktur auf, die auf den spezifischen Charakter dieses Zentrums ausgerichtet ist. Des Weiteren stehen diese Läden in einem fußläufig erlebbaren Zusammenhang zu dem im Konzept von 2011 bereits anerkannten Viertel. Da auch laut dem Konzept außerhalb des jeweiligen Versorgungszentrums lediglich in besonders gelagerten Einzelfällen und nach eingehender Prüfung eine Neuansiedlung zugelassen werden soll, bedarf es einer grundsätzlichen Ausweitung der Fläche des Zentren-Bereichs des Brückenviertels. Denn durch diese Verknappung der für Einzelhandel verfügbaren Flächen steigen die Gewerbemieten, was gerade für den inhabergeführten Einzelhandel zur Verdrängung aus angestammten Versorgungszentren führt bzw. eine Ansiedlung solcher erschwert. Es ist aber so, dass gerade der inhabergeführte Einzelhandel zur Lebendigkeit eines Stadtteils beiträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1751 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo-30-Zonen um die Textorstraße

19.05.2017 · Aktualisiert: 29.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1643 entstanden aus Vorlage: OF 441/5 vom 03.05.2017 Betreff: Tempo-30-Zonen um die Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, die Textorstraße zwischen Holbeinstraße und Brückenstraße in die jeweiligen Tempo-30-Zonen westlich und östlich der Schweizer Straße zu integrieren. Zwischen Holbeinstraße und Oppenheimer Landstraße ist die Textorstraße für den Radverkehr gegen die Einbahnstraße freizugeben. Begründung: Die vor mehr als zehn Jahren begonnen Überlegungen für eine Radroute in der Textorstraße sind über das Vorplanungsstadium nicht hinausgekommen. Leider ist nicht erkennbar, dass sich das in den nächsten zehn Jahren ändern könnte. Es ist daher sinnvoll, nun mit kostengünstigen, kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen für den Radverkehr eine akzeptable Umfahrung zur verkehrsreichen Mörfelder Landstraße zu schaffen. In der Textorstraße besteht schon jetzt im angegebenen Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Sie ist aber als Vorfahrtstraße ausgeschildert und zum Teil sehr breit, was zu Geschwindigkeitsübertretungen verführt. Durch die Einbeziehung in die schon bestehenden Tempo-30-Zonen kann die Vorfahrtsregelung entfallen und die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit besser durchgesetzt werden. Dies würde die Straße für den Radverkehr attraktiver machen. Zudem könnte die Wiederholung des Verkehrszeichens "Tempo 30" vor jeder Kreuzung entfallen und der Schilderwald gelichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1948 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1130 Antrag vom 14.10.2020, OF 1815/5 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6854 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Querungsmöglichkeit im Verlauf der Brückenstraße Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69

21.04.2017 · Aktualisiert: 23.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.04.2017, OA 145 entstanden aus Vorlage: OF 425/5 vom 03.04.2017 Betreff: Querungsmöglichkeit im Verlauf der Brückenstraße Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Umgestaltung der Elisabethenstraße den Einmündungsbereich der Brückenstraße mit in die Planung einzubeziehen und 1. für Fußgänger eine Querungsmöglichkeit über die Brückenstraße ohne Verkehrsinsel sowie 2. für den Radverkehr eine Durchfahrt durch die Brückenstraße und eine Querungsmöglichkeit über die Elisabethenstraße Richtung Norden zu schaffen. Begründung: Im Verlauf der Elisabethenstraße ist zwischen dem Sanierungsgebiet des Vortrags des Magistrats vom 27.03.2017, M 69, und dem im Jahr 2015 sanierten südlichen Brückenkopf der Alten Brücke leider einzig für die Brückenstraße keine befriedigende Lösung gefunden worden: Fußgänger müssen Richtung Norden zunächst eine der Abbiegespuren überqueren und dann auf einer Verkehrsinsel auf ihr Grünsignal warten und im ungünstigen Fall noch einmal auf der Mittelinsel der Elisabethenstraße stehen bleiben. Die Brückenstraße zwischen Schulstraße und Elisabethenstraße Richtung Norden ist nicht für den Radverkehr freigegeben. Dennoch nutzen viele Radfahrende diesen Abschnitt verbotswidrig, weil er die natürliche und kürzeste Verbindung aus diesem Viertel Richtung Innenstadt ist. Sie fahren über die Fußgängerampel der Elisabethenstraße und setzen sich dabei der Gefahr durch den Abbiegeverkehr von der Elisabethenstraße in die Brückenstraße aus. Leider kann deswegen die Brückenstraße nicht ohne gesonderte Signalregelung für den Radverkehr freigegeben werden. Diese Mängel sollen nun im Zuge der Umgestaltung der Elisabethenstraße beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1282 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 26.04.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 69 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 303 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 145 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.04.2017, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 69 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 303 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 145 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 303 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme) und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 69 und NR 303 = Ablehnung, OA 145 = Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 303 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1341, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterstützung des Projektes „Die Frankfurter Kunstsäule“

19.02.2017 · Aktualisiert: 21.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2017, OF 372/5 Betreff: Unterstützung des Projektes "Die Frankfurter Kunstsäule" Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, in Zusammenarbeit mit "Kultur am Main" auf dem Brückenspielplatz an der Einmündung der Brückenstraße in der Gutzkowstraße das Projekt "Die Frankfurter Kunstsäule" zu verwirklichen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,00 Euro. Begründung: Das Projekt "Die Frankfurter Kunstsäule" ist in der Ortsbeiratssitzung am Freitag, dem 10.02.2017 durch Herrn Koch und Herrn Hartlaub vorgestellt worden. Der Ortsbeirat befürwortet das Projekt und würde sich über eine Verwirklichung freuen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 72 2017 Die Vorlage OF 372/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation in der Schulstraße in Sachsenhausen

04.11.2016 · Aktualisiert: 14.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 855 entstanden aus Vorlage: OF 191/5 vom 18.10.2016 Betreff: Verkehrssituation in der Schulstraße in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation in der Schulstraße in Sachsenhausen so zu regeln, dass die zügige Anfahrt von Krankenwagen zum Sachsenhäuser Krankenhaus nicht beeinträchtigt oder blockiert wird, zum Beispiel durch große Fahrzeuge wie Müllwagen oder Reisebusse. Begründung: Anwohner, Mitarbeiter und Besucher des Krankenhauses Sachsenhausen berichten, dass die Anfahrt von Notarzt- und Krankentransportwagen zur Krankenhausaufnahme häufiger durch große Fahrzeuge behindert oder sogar blockiert wird. Hierbei handele es sich um Reisebusse auf Parkplatzsuche oder auch um Müllwagen. Insbesondere in der Schulstraße als einzige Zufahrt vom Schaumainkai und vom Sachsenhäuser Ufer zum Krankenhaus sei die Situation dringend verbesserungsbedürftig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 346

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünphasen der Fußgängerampel Neuer Wall/Wallstraße in Sachsenhausen

04.11.2016 · Aktualisiert: 14.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 870 entstanden aus Vorlage: OF 209/5 vom 18.10.2016 Betreff: Grünphasen der Fußgängerampel Neuer Wall/Wallstraße in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel am Affentorplatz in Sachsenhausen zwischen der Straße Neuer Wall und der Wallstraße zu verlängern und auch die Rotphase für Fußgänger zu verkürzen. Begründung: Anwohner berichten, dass die Grünphase für Fußgänger nur etwa zehn bis 15 Sekunden betrage, was für Kinder, ältere Mitbürger und gehbehinderte Menschen deutlich zu kurz ist. Darüber hinaus würde umgekehrt die Rotphase für Fußgänger rund drei Minuten betragen, was als deutlich zu lang empfunden wird. Dies führt dazu, dass die Fußgänger die Straße häufig bei Rot überqueren. Angesichts der Tatsache, dass sich in unmittelbarer Nähe eine Kindertagesstätte, aber auch die Willemerschule befinden, ist dies nicht hinnehmbar. Die Grünphasen für Fußgänger sind an den anderen Ampeln der Darmstädter Landstraße, der Paradiesgasse und der Elisabethenstraße deutlich günstiger geregelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 344

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünflächen an Wochenenden reinigen

04.11.2016 · Aktualisiert: 11.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 892 entstanden aus Vorlage: OF 246/5 vom 17.10.2016 Betreff: Grünflächen an Wochenenden reinigen Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Grünflächen an Wochenenden ganzjährig samstags und sonntags zu reinigen: Grünflächen Reinigungs-klasse Änderung Vorschlag Sommer Vorschlag Winter Metzler Park, einschliesslich der Gärten am Museum der Weltkulturen Unbekannt Wochenendreinigung samstags und sonntags Wochenendreinigung samstags und sonntags Oppenheimer Platz Unbekannt Wochenendreinigung samstags und sonntags Wochenendreinigung samstags und sonntags Spielplatz u. Grünfläche Brückenstraße Unbekannt Wochenendreinigung samstags und sonntags Wochenendreinigung samstags und sonntags Mainufer Wochenendreinigung samstags und sonntags Wochenendreinigung samstags und sonntags Begründung: Der Ortsbeirat erhält im Sommerhalbjahr regelmäßig zahlreiche Beschwerden von Anwohnern wegen Vermüllung. Es handelt sich um ein ästhetisches, aber auch ein hygienisches Problem, da die Hinterlassenschaften Ungeziefer anziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 307 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1475 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenreinigung am Wochenende - mehr im Sommer, weniger im Winter

04.11.2016 · Aktualisiert: 07.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 854 entstanden aus Vorlage: OF 190/5 vom 17.10.2016 Betreff: Straßenreinigung am Wochenende - mehr im Sommer, weniger im Winter Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die folgenden Straßen und Plätze in Sachsenhausen in Reinigungsklasse V und VI an Wochenenden im Sommerhalbjahr (April bis September einschließlich) sowohl samstags als auch sonntags zu reinigen. Dafür kann im Winterhalbjahr (Oktober bis März einschließlich) eine Reinigung zwischen Dienstag und Donnerstag entfallen. Zusätzlich schlägt der Ortsbeirat eine Erhöhung der Reinigungsklassen in bestimmten Straßen und Plätzen vor, die aufgrund des hohen Publikumsverkehrs schneller verschmutzen. Straßen Jetzige Reinigungsklasse Änderung Vorschlag Sommer Vorschlag Winter Schweizer Platz VI VI S VI W Schweizer Straße VI (Gartenstraße bis Textorstraße), III (Rest) VI S VI W Affentorplatz VI VI S VI W Alt-Sachsenhausen VI VI S VI W Diesterwegplatz VI VI S VI W Textorstraße zwischen Lokalbahnhof und Schweizer Straße VI (Anfang bis Martin-May-Straße), II (Rest) VI S VI W Elisabethenstraße und Darmstädter Landstraße bis Wendelsplatz VI VI S VI W Wallstraße VI VI S VI W Brückenstraße V (Elisabethenstraße bis Schifferstraße), II (Rest) V S V W Gutzkowstraße II Erhöhen auf V V S V W Adlhochplatz II Erhöhen auf VI VI S VI W Textorstraße zwischen Lokalbahnhof und Schweizer Straße VI (Anfang bis Martin-May-Straße), II (Rest) Erhöhen auf VI zwischen Martin-May-Straße und Schweizer Straße VI S VI W Reinigungsklassen Bisher Vorschlag Sommer Vorschlag Winter II = 2 x pro Woche III = 5 x pro Woche V = 2 x in der Woche, 1 x Wochenende V S = 2 x in der Woche, 2 x am Wochenende V W = 1 x in der Woche, 1 x am Wochenende VI = 5 x in der Woche, 1 x Wochenende VI S = 5 x pro Woche, 2 x am Wochenende VI W = 4 x pro Woche, 1 x am Wochenende Begründung: Der Ortsbeirat erhält im Sommerhalbjahr regelmäßig zahlreiche Beschwerden von Anwohnern wegen Vermüllung. Es handelt sich um ein ästhetisches, aber auch ein hygienisches Problem, da die Hinterlassenschaften Ungeziefer anziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 308

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Versetzung von Altglascontainern

04.11.2016 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 869 entstanden aus Vorlage: OF 206/5 vom 17.10.2016 Betreff: Versetzung von Altglascontainern Der Magistrat wird gebeten, die Altglascontainer an der Ecke Brückenstraße/Schifferstraße sowie an der Ecke Brückenstraße/Gutzkowstraße zu versetzen. Im gleichen Zuge bietet es sich an, auch den Altkleidercontainer neben den Altglascontainern an der Ecke Brückenstraße/Schifferstraße zu entfernen. Als alternative Standorte werden folgende vorgeschlagen: - Sperrfläche auf der Schifferstraße gegenüber des Hauses Schifferstraße 28; - Verkehrsinsel, die als Fußgängerüberweg genutzt wird, zwischen Laubestraße/Schifferstraße/Walter-Kolb-Straße; - Verkehrsinsel auf der Walter-Kolb-Straße bei der Einmündung in die Elisabethenstraße; - Brückenspielplatz, Seite Brückenstraße/Gutzkowstraße, jedoch gegenüber dem Haus Gutzkowstraße 21. Begründung: Die Container sind regelmäßig überfüllt und damit eine Sammelstelle für Müll und Glasscherben. Da die Altglascontainer in unmittelbarer Nähe des Brückenspielplatzes gelegen sind, bergen diese eine erhebliche Gefahr für spielende Kinder. Die Container an der Ecke Brückenstraße/Schifferstraße verhindern zudem die Sicht auf an der Fußgängerampel stehende Kinder. Insbesondere der vorgeschlagene Standort Verkehrsinsel zwischen Laubestraße/Schifferstraße/Walter-Kolb-Straße bietet sich an, da dort ein neuer Supermarkt eröffnet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 343 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1187 Aktenzeichen: 66 5

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