Meine Nachbarschaft: Detmolder Platz
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Vorlagen
Zeilsheim: Erweiterung des Parkplatzes am SBahnHaltepunkt „Zeilsheim“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1742 entstanden aus Vorlage: OF 421/6 vom 28.05.2017 Betreff: Zeilsheim: Erweiterung des Parkplatzes am S-Bahn-Haltepunkt "Zeilsheim" Der Magistrat wird gebeten, die Parkplatzkapazität am S-Bahn-Haltepunkt "Zeilsheim" zu erweitern, um die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel durch das Umsteigen auf die S-Bahn zu fördern. Dazu könnten die städtischen Grundstücke, die unmittelbar neben dem bisherigen Parkplatz liegen, genutzt oder ein Parkhaus errichtet werden. Damit dieser Prozess angestoßen werden kann, ist zunächst dem Ortsbeirat eine Machbarkeitsstudie vorzulegen und eine Kostenschätzung zu erstellen. Begründung: Der S-Bahn-Haltepunkt "Zeilsheim" verfügt über einen kleinen Parkplatz im Bereich der Bus-Wendeschleife mit aktuell 30 Parkplätzen. Im Rahmen eines Ortstermins, der aufgrund der vielen Falschparker im Umfeld des S-Bahnhofs mit Vertretern der Fachämter stattgefunden hat, wurde von allen Beteiligten die Notwendigkeit einer Parkplatzerweiterung erkannt. Ab circa 07:30 Uhr sind alle zur Verfügung stehenden Parkplätze belegt. Dabei lässt ein Blick auf die Kennzeichen nicht erkennen, dass der Parkplatz überwiegend von Pendlern aus dem Main-Taunus-Kreis belegt wird, die eine Tarifgrenze beim RMV-Fahrpreis einsparen wollen. Die Akzeptanz des Nahverkehrs könnte im Bereich des S-Bahn-Haltepunktes "Zeilsheim" durch Erhöhung der Parkplatzkapazität gesteigert werden. Berücksichtigung bei der Bewertung des Magistrats soll auch die Tatsache finden, dass ein illegales Parken zwischen den Platanen der West-Höchster Straße in Kürze unterbunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1893 Aktenzeichen: 61 1
Zeilsheim: Aufenthaltsqualität in der Feldgemarkung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1527 entstanden aus Vorlage: OF 381/6 vom 10.04.2017 Betreff: Zeilsheim: Aufenthaltsqualität in der Feldgemarkung Vorgang: OIB 254/14 OBR 6; ST 1128/14; OM 4320/15 OBR 6; ST 1466/15; NR 289/17 CDU/SPD/GRÜNE Der Magistrat wird gebeten, Bezug nehmend auf den im Geschäftsgang befindlichen Antrag NR 289 "Mehr Sitzbänke im öffentlichen Raum für alle! Besondere Sensibilität für die Mobilität von Seniorinnen und Senioren" die seit vielen Jahren vom Ortsbeirat geforderten Sitzbänke in der Feldgemarkung Zeilsheim (in der Verlängerung der Blauländchenstraße und der Welschgrabenstraße sowie am alten Krifteler Weg) aufzustellen. Begründung: Die Feldgemarkung am westlichsten Stadtrand Frankfurts lädt zu Spaziergängen und Radtouren ein. Die Felder und Wiesen eignen sich hervorragend zur Naherholung. Leider wurden vor vielen Jahren die dort vorhandenen Bänke entfernt, sodass ältere oder mobilitätseingeschränkte Mitbürger kaum mehr eine Chance auf Erholung haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.07.2014, OIB 254 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2014, ST 1128 Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4320 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1466 Antrag vom 15.03.2017, NR 289 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1411 Aktenzeichen: 67 0
Behinderung und Gefährdung des Fußgängerverkehrs in der West-Höchster Straße ausschließen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 960 entstanden aus Vorlage: OF 249/6 vom 10.11.2016 Betreff: Behinderung und Gefährdung des Fußgängerverkehrs in der West-Höchster Straße ausschließen Der Magistrat wird gebeten, 1. in der West-Höchster Straße zwischen S-Bahnhof Zeilsheim und West-Höchster Straße in Höhe Hausnummer 25 ein Parkverbot einzurichten; 2. den Bürgersteig in der West-Höchster Straße zwischen der West-Höchster Straße in Höhe Hausnummer 25 und dem Ende der Platanenreihe am S-Bahnhof Zeilsheim mit Pfählen oder anderen Maßnahmen zu versehen, die geeignet sind, die Durchfahrt von Autos zu verhindern; 3. zu prüfen und zu berichten, wie Pendler effektiv auf den komfortablen Park-and-ride-Parkplatz am S-Bahnhof Frankfurt-Höchst Farbwerke (oder andere geeignete Alternativparkplätze) verwiesen werden können. Begründung: Es ist zu beobachten, dass der S-Bahnhof Zeilsheim zunehmend von Park-and-ride-Pendlern genutzt wird. Der verhältnismäßig kleine Parkplatz an der Busendhaltestelle am Bahnhof ist zu klein, um alle Parkwilligen aufzunehmen. Das hat zur Folge, dass die Flächen an der West-Höchster Straße zwischen den Platanen beim Bahnhof anfangend beidseitig genutzt werden. Dabei werden häufig Fußgänger behindert und gefährdet. Die auf der Seite zum Feld hin parkenden Autos ragen häufig in den Gehweg hinein, sodass es häufig sehr schwierig ist, dort mit einem Kinderwagen vorbeizukommen. Der Platz ist zum Parken viel zu eng. Hier sollte das Parken verboten werden. Auf der gegenüberliegenden Seite ist der Gehweg (der auch von Radfahrern mitgenutzt wird) so breit, dass Autos mitunter nicht über die Bordsteinkante einparken, sondern über die Einfahrt (Liegenschaft mit der Hausnummer 25) oder den Beginn des asphaltierten Feldweges am Bahnhof auf den Gehweg einfahren und von dort zu freien Plätzen zwischen den Platanen fahren, um dann zu parken. Die Fahrzeuge bilden so eine Gefahr für Fußgänger. Pfähle an dieser Stelle scheinen eine geeignete Maßnahme, um ein Befahren des Gehweges zu verhindern. Autofahrer, die beim Park-and-ride ihre Reifen schonen wollen, sollten darauf hingewiesen werden, dass es an der S-Bahn-Station Frankfurt-Höchst Farbwerke einen genügend großen, wenn auch nicht kostenfreien (2 Euro pro Tag) Parkplatz gibt. Hier wäre zu prüfen, welche erfolgsversprechenden, praktikablen und kostengünstigen Maßnahmen diesbezüglich eingeleitet werden können. Vielleicht ist ein Hinweisschild auf dem schon vorhandenen Parkplatz ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 436 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Vorplanung Alt-Zeilsheim/Pfortengartenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2016, OF 248/6 Betreff: Zeilsheim: Vorplanung Alt-Zeilsheim/Pfortengartenweg Vorgang: OI 63/15 OBR 6; B 341/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Vorfeld der Sanierung der Straße Alt-Zeilsheim (Abschnitt Hofheimer Straße -Pfortengartenweg) eine Verkehrszählung durchzuführen, die Aufschluss darüber gibt, wie viel Fahrzeuge die Straße insbesondere entgegen der Hauptverkehrsrichtung nutzen. Die Verkehrszählung soll als Grundlage für die Entscheidung der zukünftigen Verkehrsführung dienen. Begründung: Der nächste Bauabschnitt der Straße Alt-Zeilsheim soll im kommenden Jahr folgen. Eine Sanierung ergibt die Möglichkeit die grundlegende Verkehrsführung zu überdenken. Aktuell ist der kleine Abschnitt zwischen der Hofheimer Straße und dem Pfortengartenweg für den Zweirichtungsverkehr freigegeben. Durch abgestellte Fahrzeuge ist die Straße jedoch so verengt, dass es gerade zu den Hauptverkehrszeiten zu Rückstaus kommt. Entgegen der Hauptverkehrsrichtung fahrende Fahrzeuge blockieren oft die vielen Busse, die dort auch eine Haltestelle haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 21.04.2015, OI 63 Bericht des Magistrats vom 11.09.2015, B 341 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 15 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Vorlage OF 248/6 vorerst zurückzustellen und die Ortsvorsteherin zu beauftragen, einen Ortstermin mit Vertreterinnen/Vertreter der zuständigen Fachämter in der Straße Alt-Zeilsheim im Abschnitt zwischen der Hofheimer Straße und dem Pfortengartenweg zu organisieren. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 248/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit Vertreterinnen/Vertretern der zuständigen Fachämter in der Straße Alt-Zeilsheim im Abschnitt zwischen der Hofheimer Straße und dem Pfortengartenweg stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 248/6 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und REP gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: CDU
Weiter lesenTempo 30 in der Sindlinger Bahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 748 entstanden aus Vorlage: OF 214/6 vom 16.10.2016 Betreff: Tempo 30 in der Sindlinger Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Sindlinger Bahnstraße zwischen der L 3006 (Sindlinger Kreisel) und der S-Bahn-Station "Frankfurt-Zeilsheim" auf 30 km/h zu reduzieren. Begründung: Der Straßenzug der Sindlinger Bahnstraße und der West-Höchster Straße ist in Zeilsheim bis zur Annabergstraße schon auf 30 km/h reduziert. Die gültige Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h hat die Verkehrssicherheit in diesem Bereich deutlich verbessert und den Fahrzeuglärm vermindert. Da an der Sindlinger Bahnstraße sich ein Spielplatz befindet und der S-Bahnhof mit vielen Nutzern liegt, die hier die Straße queren, wäre eine Reduzierung der Geschwindigkeit sinnvoll. Der Schulweg der Schüler der Ludwig-Weber-Schule berührt die Straße ebenfalls. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 114 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 751 entstanden aus Vorlage: OF 222/6 vom 12.10.2016 Betreff: Zeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese Der Magistrat wird gebeten, als Grundlage für evtl. weitere Maßnahmen eine genaue Auswertung der Verkehre in der Pfaffenwiese vorzunehmen. Dazu sollen über einen geeigneten Zeitraum von mindestens dreimal 24 Stunden an mindestens zwei mittleren Werktagen und einem Samstag außerhalb der Schulferien oder Wochen mit Feiertagen Verkehrszählungen (Menge und gefahrene Geschwindigkeit in beide Verkehrsrichtungen) erfolgen. Der Standort für die Verkehrszählung sollte vorzugsweise zwischen Frankenthaler Weg und Annabergstraße liegen. Der Auswertung sollen die Berichte der bisherigen Ergebnisse von Geschwindigkeitsüberwachungen der Jahre 2015 und 2016 wie auch eine Stellungnahme der Verkehrsunfallkommission über alle gemeldeten Unfälle der letzten vier Jahre beigefügt werden. Begründung: Lärm und Geschwindigkeit sind auf fast allen Straßen in Frankfurt ein Dauerthema. Unzählige Anträge und Stellungnahmen zu diesem Themengebiet zeigen, dass die Ortsbeiräte die Anregungen und Sorgen der Anwohner ernst nehmen. Eine Auswertung - wie hier gefordert - soll Grundlage dazu sein, das subjektive Empfinden auf eine fakten- und ergebnisorientierte Basis zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 214 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 425 Aktenzeichen: 61 10
Zeilsheim: Fußgängerüberweg Alt-Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 613 entstanden aus Vorlage: OF 182/6 vom 18.09.2016 Betreff: Zeilsheim: Fußgängerüberweg Alt-Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, nach Beendigung der Baumaßnahme zur Umsetzung des Verkehrskonzepts für die Straße Alt-Zeilsheim den Fußgängerüberweg an der Einmündung mit dem Kolberger Weg bei den dann anstehenden Markierungsmaßnahmen deutlicher kenntlich zu machen. Farbige und größere Bodenmarkierungen im Vorfeld des Überweges könnten neben den blau-weißen Reflektoren am Schildermast die Sichtbarkeit erhöhen. Begründung: Nach einem Ortstermin der Kinderbeauftragten und des Straßenverkehrsamtes wurde von beiden Seiten befürwortet, die Sicherheit am Fußgängerüberweg zu erhöhen. Dieser ist Bestandteil des Schulwegeplanes der Käthe-Kollwitz-Schule. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Verkehrsführung in der Straße Alt-Zeilsheim im Bereich der Straßeneinmündung mit dem Kolberger Weg für viele Autofahrer unübersichtlich und damit für die Kinder gefährdend ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1704 Aktenzeichen: 32 1
Ortsbezirk 6: Kita-Betreuungsplätze bei Bauverzögerungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 434 entstanden aus Vorlage: OF 136/6 vom 11.08.2016 Betreff: Ortsbezirk 6: Kita-Betreuungsplätze bei Bauverzögerungen Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um denjenigen Eltern zu helfen, denen ein Betreuungsplatz aufgrund von Verzögerungen bei den Neubauten der Modulbau-Kitas noch nicht zur Verfügung steht. Die Hilfe soll individuell in Absprache mit den Eltern erfolgen und die Lücke schließen, die auf die Eltern zukommt, die im guten Glauben eines Betreuungsplatzes die Wiederaufnahme ihrer Arbeitsverhältnisse vertraglich vorbereitet haben. Begründung: Bauverzögerungen und verspätete Inbetriebnahmen von städtischen Gebäuden sind unangenehme Begleiterscheinungen des aktuellen Baubooms in Frankfurt. Die Verzögerung bei der Fertigstellung der Kita in der Blauländchenstraße hat aber eine Schwachstelle aufgedeckt, die bislang im Ortsbezirk nicht so stark in Erscheinung getreten ist. Im Stadtteil Zeilsheim ist die Betreuungsquote noch nicht ausreichend hoch. Eltern, die einen Platz in der neuen Kita erhalten haben, sind daher sehr dankbar, wieder in das Berufsleben einsteigen zu können. Für die Eltern ist es aber unverständlich und nicht akzeptabel, wenn der Magistrat die Eltern und Kinder bei einer Bauverzögerung im Regen stehen lässt. Auch wenn der starke Regen im Frühsommer für einen Teil der Verzögerungen verantwortlich zu sein scheint, so können sie nicht alleine zulasten der Eltern gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2016, ST 1520 Aktenzeichen: 40 4
Wiederaufstellung abmontierter Sitzbänke in Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 433 entstanden aus Vorlage: OF 134/6 vom 15.08.2016 Betreff: Wiederaufstellung abmontierter Sitzbänke in Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, in der Vergangenheit abmontierte Sitzbänke in Zeilsheim wieder aufzustellen und zu prüfen, ob zusätzliche Aufstellungsorte für Bänke geschaffen werden können, um Ruhegelegenheiten zu schaffen. Begründung: In der jüngsten Vergangenheit sind in Zeilsheim mehrere Sitzbänke abmontiert worden, so geschehen im kleinen Park im Arnstädter Weg (gegenüber Hausnummer 7) und in der Grünanlage Neu-Zeilsheim/Frankenthaler Weg. Lediglich die Abfalleimer sind dort verblieben (siehe Fotos). Möglicherweise wurden auch an anderen Stellen Sitzgelegenheiten entfernt. Somit sind die Grünflächen als Ruheplätze für ältere Bürgerinnen und Bürger kaum noch zu nutzen. Gerade Sitzgelegenheiten im näheren Wohnumfeld sind für Menschen höheren Alters von großer Bedeutung zum Ausruhen auf dem Weg vom Einkaufen oder zum Treffen und Austausch mit den Nachbarn. Die Aufstellung von ausreichenden Sitz- und Ruhegelegenheiten ist daher erstrebenswert, um älteren Bürgerinnen und Bürgern soziale Kontakte und Bewegungsmöglichkeiten zu ermöglichen, was zurzeit nur sehr eingeschränkt möglich ist. Neu-Zeilsheim/Frankenthaler Weg (Juni 2016) Arnstädter Weg (August 2016) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1733 Aktenzeichen: 67 0
Zeilsheim: Busverkehr während der Bauphase in der Straße Alt-Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 113 entstanden aus Vorlage: OF 70/6 vom 29.05.2016 Betreff: Zeilsheim: Busverkehr während der Bauphase in der Straße Alt-Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die Belastungen durch den Busverkehr während der Bauphase im Zuge der Umsetzung des Verkehrskonzeptes für die Straße Alt-Zeilsheim (längerfristige Sperrung der Durchgangsstraße Alt-Zeilsheim vom Kolberger Weg bis zur Welschgrabenstraße) zu verringern. Dabei könnten die Busse folgende Strecken fahren: Bus 53 - Endhaltestelle "Hofheimer Straße"/Starthaltestelle "Neu-Zeilsheim": Der Bus fährt von Höchst kommend die reguläre Strecke bis zur Haltestelle "Hofheimer Straße". In der Pfaffenwiese in Höhe der Hausnummern 15/17 hat der Bus eine Wartezone und beginnt seine Fahrt mit der Haltestelle "Neu-Zeilsheim" in Richtung Höchst. Bus 54 - Geänderte Wegstrecke: Der Bus fährt von Höchst kommend nach der Haltestelle "Stadthalle Zeilsheim" den Frankenthaler Weg bis zur West-Höchster Straße und von dort weiter nach Sindlingen. Falls erforderlich, kann in der Nähe der Schule eine temporäre Haltestelle eingerichtet werden. In Fahrtrichtung Höchst nimmt der Bus den Weg über den Kolberger Weg und nutzt die vorhandene Infrastruktur. Begründung: Eine Straßenvollsperrung der Straße Alt-Zeilsheim wegen eines Wasserrohrbruchs im April 2016 hat die Schwächen der Umleitung der Busse durch die Straße Neu-Zeilsheim mehr als deutlich aufgezeigt. Drei Tage konnte erfolgreich getestet werden, wie schlecht die Lösung einer Fortführung der Streckenverläufe mit Umleitung trotz Sperrung ist. Die Ortskunde der Mitglieder des Ortsbeirates sowie die Bürgernähe und die somit verbundenen vielen Detailinformationen sollten bei der Auswahl der Umleitungsstrecke herangezogen werden. Die Auslastung der Busse zeigt, dass mehrheitlich ein voller Buseinsatz nur zwischen den Haltestellen "Höchst Bahnhof" und "Stadthalle Zeilsheim" erforderlich ist. Alle weiteren Haltestellen können ohne Probleme mit einem verringerten Leistungsangebot auskommen, ohne dass es zu Kapazitätsengpässen kommt. Die Ein- und Aussteigezahlen würden dies belegen und eine Umleitung durch die Baumaßnahme in der Straße Alt-Zeilsheim bedeutet auch Einschnitte in Kauf zu nehmen. Mit dem Vorschlag des Ortsbeirates wird dem Rechnung getragen und gleichzeitig wird eine signifikante Entlastung der von der Umleitung neu betroffenen Abschnitte spürbar. Keine Strecke wird doppelt gefahren und bis auf die Haltestelle "Kirche Zeilsheim" werden alle Haltestellen bedient. Da die Haltestelle "Kirche Zeilsheim" mitten in der Baustelle liegt, ist hier eine Einbindung unmöglich. Der Nahverkehrsnutzer hat jederzeit die Gelegenheit, die S-Bahn-Haltepunkte "Zeilsheim", "Farbwerke" und "Höchst Bahnhof" zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1156 Aktenzeichen: 92 11
Zeilsheim: Verkehrssituation Alt-Zeilsheim/Pfortengartenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 109 entstanden aus Vorlage: OF 52/6 vom 10.05.2016 Betreff: Zeilsheim: Verkehrssituation Alt-Zeilsheim/Pfortengartenweg Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Passanten und der Wohngebäude zu ergreifen, die ein Be- oder Überfahren des Bürgersteigs vor den Häusern Alt-Zeilsheim 55 und 57 wirkungsvoll verhindern. Aus Sicht des Ortsbeirates ist hierfür ein Verhindern von Parkverstößen mit baulichen Maßnahmen im Pfortengartenweg und in der Straße Alt-Zeilsheim erforderlich sowie eine Reihe von schützenden Pollern vor den betroffenen Häusern. Begründung: Die Bewohner der Liegenschaften in der Straße Alt-Zeilsheim 55 und 57 erleben fast täglich Situationen, in denen größere Fahrzeuge den Kurvenradius vom Pfortengartenweg in die Straße Alt-Zeilsheim nicht einhalten können, den Bürgersteig überfahren und oftmals auch das Haus treffen. Am Haus sind für jeden Laien Dutzende solcher Unfallstellen ersichtlich. Meist führt der Unfall noch zu einer Fahrerflucht. Die Anwohner können auf Wunsch gerne entsprechende Aktenzeichen beim 17. Polizeirevier nennen oder ihre Außenspiegel-Sammlung vorzeigen. Die angebrachten Parkwinkel und Straßenschilder, die das Ende der Parkzonen im Pfortengartenweg und in der Straße Alt-Zeilsheim zeigen, dienen den Kraftfahrzeugnutzern nur als nett gemeinte Hinweise und müssen durch bauliche Maßnahmen verstärkt werden. Der Hinweis auf die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit ist mit Bezug auf die Häufigkeit und Zeiten der Kontrollfahrten im Stadtteil Zeilsheim und der offensichtlichen Lage und Realität nicht zielführend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1048 Aktenzeichen: 66 0
Zeilsheim: Standortveränderung der Fahrbibliothek
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4767 entstanden aus Vorlage: OF 1533/6 vom 16.11.2015 Betreff: Zeilsheim: Standortveränderung der Fahrbibliothek D er Magistrat wird gebeten, die Haltestelle der Fahrbibliothek (Bücherbus) von der Straße Neu-Zeilsheim an einen besseren Standort im Stadtteil zu verlegen. Begründung: Die Fahrbibliothek hält derzeit mitten in der Zeilsheimer Kolonie in einer nur für diesen Zweck eingerichteten Haltezone. Der Ortsbeirat 6 schlägt vor, auch im Interesse einer Steigerung der Nutzungsfrequenz die Haltestelle näher zum Ortsmittelpunkt zu verlegen. Im Kolberger Weg bietet die Bedarfshaltestelle im Bereich der Einmündung mit der Pfaffenwiese einen sicherlich geeigneten Haltepunkt. Diese ist barrierefrei ausgebaut. Durch die Straßenbreite stellt der dort haltende Bus kein Verkehrshindernis dar. Die Wegebeziehungen zur Taunusblick-Siedlung und der deutlich höhere Anteil an Passanten durch den nahe gelegenen Einkaufsmarkt bieten ein zusätzliches Potenzial, das durch den in unmittelbarer Nähe stehenden Bücherschrank ergänzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 357 Aktenzeichen: 41 2
Zeilsheim: Sanierung des Detmolder Platzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2015, OF 1475/6 Betreff: Zeilsheim: Sanierung des Detmolder Platzes Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im Jahr 2016 eine grundhafte Erneuerung der Straße Detmolder Platz (Stichweg von der Klosterhofstraße abgehend) erfolgen kann und ob diese so saniert werden kann, wie der Dessauer Weg. Begründung: Die Straße Detmolder Platz in der Klosterhofstraße ist in einem sehr schlechten Zustand. . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1463 2015 Die Vorlage OF 1475/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Wahllokal 611 in der Käthe-Kollwitz-Schule
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2015, OF 1449/6 Betreff: Zeilsheim: Wahllokal 611 in der Käthe-Kollwitz-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo zukünftige Wahlen im Wahlbezirk 611 stattfinden sollen. Hierbei sollen die Erfahrungen der zuständigen Stadtbezirksvorsteherin mit eingebunden werden, damit eine bessere Lösung gefunden werden kann. In die Prüfung sollen nachfolgend genannte Standorte mit einbezogen werden und über das Für und Wider der einzelnen Lösungen berichtet werden: - der nicht barrierefrei erreichbare Altbau (Schule) - der IPI-Bau (Betreuung) - die Turnhalle (Schule) - die neue Modulbaukita Blauländchenstraße - die Stadthalle Zeilsheim Begründung: Der Altbau der Käthe-Kollwitz-Schule, Eingang Westhöchster Straße ist nicht barrierefrei erreichbar und die vorhandene, marode Rampe mehr Gefahr als Hilfe. Zum Bürgerentscheid wurde ohne Rücksprache mit den örtlichen Mandatsträgern der IPI-Bau als Stimmlokal erkoren. Dieser sorgte für erheblichen Ärger, da die Räumlichkeiten für bspw. die Kommunalwahl überhaupt nur mit großen Umräumaktionen ertüchtigt werden können. Da es Vor- und Nachteile, sowie "Traditionen" gibt, wie und wo im Wahlbezirk 611 gewählt werden kann, sollte vor der nächsten Wahl, der Kommunalwahl am 06. März 2016, eine gemeinsame und tragfähige Lösung gefunden werden. Hierbei ist insbesondere der Stadtbezirksvorsteherin mit einzubeziehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 08.09.2015, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1429 2015 Die Vorlage OF 1449/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Verkehrszählung in der Hofheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4317 entstanden aus Vorlage: OF 1405/6 vom 14.06.2015 Betreff: Zeilsheim: Verkehrszählung in der Hofheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Hofheimer Straße im Abschnitt zwischen Klosterhofstraße und Steinkopfweg über einen geeigneten Zeitraum hinweg die Menge und die Geschwindigkeit der dort in beide Richtung fahrenden Fahrzeuge zu erfassen und die Messergebnisse dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Der Verkehr auf der Ein- bzw. Ausgangsstraße im Westen Zeilsheims hat in letzter Zeit stark zugenommen. Die Anwohner schlagen eine Querungshilfe vor. Um objektive Daten zur Situation in diesem Straßenabschnitt zu erhalten und somit feststellen zu können, ob dieser Überweg nach den "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) zulässig wäre, wird die Messung gewünscht. Auf Grundlage der dann vorhandenen Datenbasis kann der Ortsbeirat über weitere Schritte beraten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1373 Aktenzeichen: 61 10
Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4324 entstanden aus Vorlage: OF 1418/6 vom 30.06.2015 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim Vorgang: OM 3680/14 OBR 6; ST 294/15 Der Magistrat wird gebeten, die dem Ortsbeirat vorgestellte Teillösung des Verkehrskonzeptes für die Straße Alt-Zeilsheim zu unterstützen und alle erforderlichen Mittel für eine zügige Umsetzung bereitzustellen. Begründung: Bei der Vorstellung der Planungen eines Verkehrskonzepts in der Straße Alt-Zeilsheim im Abschnitt vom Kolberger Weg bis zur Bartholomäusgasse wurden dem Ortsbeirat Handlungsmöglichkeiten vorgestellt. Übereinstimmend wurde die Lösung "Verengung der Fahrspur auf fünf Meter" begrüßt. Diese sieht vor, dass Pkws und Busse in Höhe der Kirche nur unter gebührender Berücksichtigung der Abstände einander begegnen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3680 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 294 Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1482 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 581 Aktenzeichen: 61 10
Zeilsheim: Detmolder Platz vor Hundekot schützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2015, OF 1367/6 Betreff: Zeilsheim: Detmolder Platz vor Hundekot schützen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an den 3 Eingängen zum Detmolder Platz durch Aufstellen von Hinweisschildern deutlich zu machen, dass der Park nicht als Hundetoilette genutzt werden darf. Begründung: Mit der Platzierung von Hinweistafeln an den Zugängen soll den Hundebesitzern deutlich gemacht werden, dass der idyllische Detmolder Platz mit der Skulptur des Frankfurter Bildhauers Hans Steinbrenner keine Hundetoilette ist und auch hier die Regeln der Grünflächensatzung eingehalten werden müssen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 1367/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1367/6 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Schulbezirksgrenze in der Flanbrechtstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4045 entstanden aus Vorlage: OF 1331/6 vom 30.03.2015 Betreff: Zeilsheim: Schulbezirksgrenze in der Flanbrechtstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die Flanbrechtstraße eine Änderung in der Zuteilung der Schulbezirke der Adolf-Reichwein-Schule und der Käthe-Kollwitz-Schule möglich ist und welche Vor- und Nachteile damit verbunden wären. Die Schulbezirksgrenze könnte demnach der Straße Alt-Zeilsheim bis zum Münsterer Weg folgen. Begründung: Die Flanbrechtstraße liegt im Stadtbezirk Zeilsheim-Süd, gehört jedoch zum Schulbezirk der Adolf-Reichwein-Schule. Zahlreiche Gestattungsanträge von dort wohnenden Eltern zeigen, dass diese sich eher zur Käthe-Kollwitz-Schule hingezogen fühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 988 Aktenzeichen: 40 1
Zeilsheim: Straße Alt-Zeilsheim zwischen Pfortengartenweg und Hofheimer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2015, OF 1329/6 Betreff: Zeilsheim: Straße Alt-Zeilsheim zwischen Pfortengartenweg und Hofheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der Straße Alt-Zeilsheim vom Pfortengartenweg bis zur Hofheimer Straße die Straßenoberfläche gemäß § 3 Abs. 2 Punkt 7 der GO OBR instand zu setzen bzw. die Mittel zur Instandsetzung einzuplanen, damit eine zeitnahe Sanierung erfolgen kann. Bei der Sanierung soll der Magistrat berücksichtigen, dass der Fußgängerweg der Häuser Alt-Zeilsheim 51 - 57 verbreitert sowie die Bordsteinkante so weit hoch gesetzt wird, dass ein Überfahren verhindert werden kann. Zeitgleich kann in dem Zusammenhang die ÖPNV Haltestelle Hofheimer Straße barrierefrei ausgebaut werden. Begründung: Der Zustand der Straßenoberfläche in Alt-Zeilsheim ist nicht mehr zufriedenstellend. Gerade im Bereich der Kreuzung Pfortengartenweg ist bei Nässe eine Unfallgefahr für Motorradfahrer, die hier schnell ins Rutschen kommen. Der Fußgängerweg inkl. Bushaltestelle ist für die Nutzungsfrequenz (Bonifatius-Route, Wanderweg R8) sehr schmal und im Kurvenradius Pfortengartenweg sehr gefährlich. Die Hausfassade Nr. 57 zeugt von häufigen Begegnungen mit LKWs und Bussen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: Initiative OI 63 2015 Die Vorlage OF 1329/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Bedarf an U 3-Betreuungsplätzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3866 entstanden aus Vorlage: OF 1247/6 vom 24.01.2015 Betreff: Zeilsheim: Bedarf an U 3-Betreuungsplätzen Vorgang: ST 1523/13 Der Magistrat wird gebeten, den tatsächlichen Bedarf an U 3-Betreuungsplätzen in Zeilsheim darzustellen und zu erläutern, wie der aktuelle Bedarf vom derzeitigen Bestand abgedeckt wird. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, eine Aktualisierung der Maßnahmen, die in den Jahren 2012 und 2013 in Planung/Umsetzung und Bau waren, vorzunehmen. Begründung: Zeilsheim hat stadtweit einen weit unterdurchschnittlichen Abdeckungsgrad von U 3-Betreuungsplätzen. Die Stadtteilbewohner sind sehr engagiert und haben dem Magistrat und dem Ortsbeirat viele Vorschläge für Standorte von Einrichtungen gemacht und die Konzepte stets unterstützt. Mit der Eröffnung der Kita Blauländchenstraße durch den Sozialpädagogischen Verein wurde die Lücke für Kinder über drei Jahren verkleinert. Eine Veränderung des Bestandes an U 3-Plätzen ist mit Ausnahme der zusätzlichen privaten Plätze, die der Fachdienst Kindertagespflege des ASB anbietet, noch nicht erfolgt. Eine Fortschreibung der Maßnahmen würde den Zeilsheimern zeigen, dass die Stadt aktiv mit der Verbesserung der Betreuungsquote beschäftigt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2013, ST 1523 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2015, ST 604 Aktenzeichen: 40 4
Zeilsheim: Optimierung der Ampelphasen in der Hofheimer Straße/BAB 66
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2015, OM 3756 entstanden aus Vorlage: OF 1215/6 vom 21.12.2014 Betreff: Zeilsheim: Optimierung der Ampelphasen in der Hofheimer Straße/BAB 66 Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit Hessen Mobil zu prüfen und zu berichten, wie eine Optimierung der Ampelphasen an der Kreuzung Hofheimer Straße/BAB 66 zu einem verbesserten Verkehrsfluss bzw. zur Reduzierung der Staus in der Hofheimer Straße und auf der Abfahrtsspur der BAB 66 führen kann. Begründung: Im täglichen Berufsverkehr ist der Kreuzungsbereich Hofheimer Straße/BAB 66 überlastet. Der Verkehr staut sich bis Alt-Zeilsheim zurück. Zusätzlich stauen sich die Fahrzeuge auf der Abfahrtsspur der BAB 66 aus Wiesbaden kommend und in Richtung Hofheim fahrend teilweise bis zu 600 Meter auf die Autobahn zurück. Dies kann ohne Aufwand jederzeit bei einer Ortsbesichtigung zur entsprechenden Uhrzeit gesehen und nachvollzogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 720 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3680 entstanden aus Vorlage: OF 1187/6 vom 16.11.2014 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim Vorgang: B 410/78; M 173/90; OM 1948/13 OBR 6; ST 692/13; ST 689/14 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat das bereits mehrfach geforderte Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim vorzustellen. Sollte dies innerhalb der Frist nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, über den aktuellen Zwischenstand zu berichten und die Gründe für den außergewöhnlichen Zeitbedarf von rund zwei Jahren zu erläutern. Begründung: Der Ortsbeirat hat viel Geduld und erinnert im Halbjahres-Rhythmus an die Erledigung des Anliegens der Zeilsheimer Anwohner in der Straße Alt-Zeilsheim. Diese können allerdings auch trotz der komplexen Situation nicht verstehen, warum seit der Antragsstellung im Februar 2013 noch keine Ergebnisse vorlegt worden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1948 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 689 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 294 Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4324
Zeilsheim: Schulweg im Frankenthaler Weg sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3603 entstanden aus Vorlage: OF 1168/6 vom 16.10.2014 Betreff: Zeilsheim: Schulweg im Frankenthaler Weg sichern Der Magistrat wird gebeten, den im Bereich der Käthe-Kollwitz-Schule liegenden Fußweg im Frankenthaler Weg so zu sichern, dass die Schulkinder ungehindert zur Schule kommen können. Als geeignete Maßnahme sieht der Ortsbeirat die Verlängerung des an der Kreuzung vorhandenen Drängelgitters bis auf Höhe der Schulturnhalle an. Weitergehend wird der Magistrat gebeten zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Feuerwehrzufahrt durchgehend frei gehalten werden kann und das Parken auf der gegenüberliegenden Straßenseite verhindert wird. Begründung: Das Elterntaxi ist kein neues Phänomen und an jeder Schule ein Problem. Weder Ansprachen der Schulen/Ordnungskräfte noch Aktionen bieten Einhalt vor denjenigen Eltern, die jegliche Verkehrserziehung missen lassen. Das allmorgendliche Chaos wird auf den Rücken der Grundschüler ausgetragen. An der Käthe-Kollwitz-Schule parken mittlerweile die Pkws komplett auf dem Fußweg, sodass die Schüler auf die Straße ausweichen müssen. Dies gilt es zu verhindern. Die Verlängerung des Drängelgitters ist hier die am einfachsten und schnellsten zu realisierende Maßnahme. Bei der Feuerwehrzufahrt zur Schule besteht die Problematik, dass die Pkws gegenüber der Einfahrt parken und Rettungsfahrzeuge so nicht mehr in die Schule einfahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 118 Aktenzeichen: 32 1
Außengelände der neuen KT in der Blauländchenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2014, OF 1167/6 Betreff: Außengelände der neuen KT in der Blauländchenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Außengelände der neuen KT in der Blauländchenstraße in Zeilsheim so zu gestalten, dass der Geländesprung weiterhin zum Rodeln geeignet ist und an Wintertagen den Kindern aus dem Stadtteil auch am Wochenende zugänglich ist. Begründung: Das Gelände des heutigen Bolzplatzes fällt zum Welschgraben hin ab und hat kleinere Hügel, die von den Kindern im Winter gern zum Rodeln genutzt werden. Solche Möglichkeiten gibt es sonst in der Umgebung von Zeilsheim nicht, die von Schulkindern alleine erreicht werden können. Wenn schon der hart errungene Bolzplatz zum großen Teil der neuen KT zum Opfer fällt, sollte doch so weit möglich ein attraktiver Spiel- und Tobebereich hier für größere Kinder erhalten oder errichtet werden, bzw. an schneereichen Winterwochenenden außerhalb der KT- Öffnungszeiten nutzbar sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1167/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, REP und FDP gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenZeilsheim: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2951 entstanden aus Vorlage: OF 951/6 vom 01.03.2014 Betreff: Zeilsheim: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Vorgang: OM 986/12 OBR 6; ST 942/12 Der Magistrat wird gebeten, die durch Vertreter des Straßenverkehrsamts in der 21. Sitzung des Ortsbeirates 6 vorgestellten Pläne zur neuen Verkehrsführung, denen einstimmig zugestimmt wurde, zeitnah zu Ende zu bringen. Bei der Vorstellung war eine Ausführung im Sommer 2013 versprochen und entsprechend kommuniziert worden. Aufgetretene Hindernisse, beispielsweise durch eine Erneuerung der kompletten Lichtsignalanlage, sollen durch den Magistrat mit entsprechender Priorität bearbeitet werden, damit die gewünschte Verkehrsführung noch im Jahr 2014 verwirklicht werden kann. Begründung: Das Abbiegen von der Pfaffenwiese in die Lenzenbergstraße für Fahrzeuge aus Richtung Annabergstraße/Frankenthaler Weg kommend ist derzeit mit Ausnahme des Linienverkehrs nicht erlaubt. Seit der Vorstellung durch das Straßenverkehrsamt, die eine veränderte Fahrbahnmarkierung und eine Anpassung der Ampelsteuerung vorsah, hat sich ein erheblicher Zeitverzug ergeben, der den Ortsbeiratsmitgliedern nicht kommuniziert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 986 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 942 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 655 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2776 entstanden aus Vorlage: OF 890/6 vom 29.12.2013 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim Vorgang: ST 688/13; ST 692/13; ST 715/13 Der Magistrat wird gebeten, das vom Ortsbeirat gewünschte Verkehrskonzept zügig fertigzustellen und es dem Ortsbeirat 6 im Rahmen der Bürgerfragestunde zeitnah vorzustellen. Begründung: Die Probleme in der Straße Alt-Zeilsheim sind dem Magistrat durch die Anträge im Frühjahr 2013 hinreichend bekannt gemacht worden. Die Anwohner können allerdings nicht verstehen, dass sich seit der Antragsstellung vor circa elf Monaten nichts bewegt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 688 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 715 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 689 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0
Zeilsheim: Wasserrohrbrüche in der West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2013, OF 840/6 Betreff: Zeilsheim: Wasserrohrbrüche in der West-Höchster Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten: - was die Ursachen der mittlerweile 3 Wasserrohrbrüche in der Westhöchster Straße, Höhe Hausnummer 25, waren und welche Maßnahmen er unternimmt, das zukünftig solche gravierenden Schäden an der Westhöchster Straße nicht mehr passieren. - wie der Magistrat bei zukünftigen Baumaßnahmen im Stadtgebiet sicherstellen will, dass eine solche Baustelle sich nicht über Wochen hinzieht, sondern zügig und mit ständig arbeitenden Bauarbeitern die Maßnahme beendet werden kann. Begründung: Der dritte Wasserrohrbruch an unmittelbar selber Stelle verärgert die Bewohner der beiden Stadtteile Zeilsheim und Sindlingen, sowie die Verkehrsteilnehmer, die über die Grundnetzstraße K815, Westhöchster Straße, durch die Stadtteile fahren. Es ist auch nicht mehr vermittelbar, dass die Baustelle tagelang ruht, ohne das ein Arbeiter zu sehen ist. Der Busverkehr ist erheblich beeinträchtigt und der S-Bahn-Haltepunkt Zeilsheim quasi von den Nutzern abgeschnitten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 851 2013 Die Vorlage OF 840/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenLärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Zeilsheim: Planungen für Kita-Neubau in der West-Höchster Straße intensivieren
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2013, OA 380 entstanden aus Vorlage: OF 718/6 vom 24.04.2013 Betreff: Zeilsheim: Planungen für Kita-Neubau in der West-Höchster Straße intensivieren Vorgang: ST 655/12; ST 1007/12; OA 305/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Voraussetzungen für einen zügigen Planungsbeginn einer Kita in der West-Höchster Straße zu schaffen. Der Standort neben dem Lebensmittelmarkt ist hervorragend geeignet und gibt bei einem erfolgten Neubau Hoffnung auf Linderung der Betreuungssituation im Stadtteil. Die Vorlage ST 655 sah eine entsprechende Prüfung (zweiter Absatz, siebter Spiegelstrich) auf Anregung des Ortsbeirates vor. Zeilsheim benötigt Betreuungsplätze und ist Schlusslicht bei der U 3-Betreuungsquote in Frankfurt. Dieser Antrag ist daher unabhängig von der Neubauplanung "Blauländchenstraße" zu sehen. Hier muss ein weiterer Kindergarten dringend gebaut werden (vgl. die Vorlagen ST 1007 und OA 305). Begründung: Das städtische Grundstück neben dem Lebensmittelmarkt ist derzeit als Spiel- und Grünfläche im Bebauungsplan Nr. 831 ausgewiesen. Eine Nachbargemeinde konnte landwirtschaftliche Nutzflächen innerhalb weniger Wochen auf Nachdruck des größten Gewerbesteuerzahlers umwandeln. Es ist für die Mütter und Väter in Zeilsheim daher nicht nachvollziehbar, warum dies hier nicht möglich sein sollte. Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ist hinlänglich bekannt und erhält in den Berichten und Stellungnahmen stets hohe Priorität. Die Ergebnisse sind jedoch leider nicht ausreichend, um eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 655 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Anregung vom 22.01.2013, OA 305 Bericht des Magistrats vom 04.10.2013, B 495 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss KAV Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage OA 380 wird zugestimmt. 21. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 24.06.2013, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 380 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage OA 380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 15. Sitzung der KAV am 26.08.2013, TO II, TOP 115 Beschluss: Der Vorlage OA 380 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 3408, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 Aktenzeichen: 40 4
Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2108 entstanden aus Vorlage: OF 693/6 vom 25.03.2013 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern Vorgang: ST 261/12 Der Magistrat wird gebeten, nun Maßnahmen zu ergreifen, um den Schwerlastverkehr (insbesondere Fahrzeuge mit einem Gewicht über 24 Tonnen) mit den Zielen Industriepark Höchst oder Silogebiet an der Durchfahrt durch Zeilsheim zu hindern. Dabei sollten vor allem auf der A 66 und der B 40a wirksame Hinweise auf die Probleme bei der Ortsdurchfahrt (Brückenlasten und Engstelle im Bereich Michaelskapelle) vorhanden sein. Die Verkehrssicherheit in Zeilsheim muss dabei gleichberechtigt zur in der Vorlage ST 261 erwähnten Verkehrssicherheit auf der A 66 behandelt werden. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben sowie den Lachgraben und die Engstelle an der Michaelskapelle (Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese) kaum möglich. Ein Schwerlastkraftwagen, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die A 66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine andere Möglichkeit, als seine verbotene Fahrt fortzusetzen. Wenn er mit einem Gesamtgewicht von 30 Tonnen in Zeilsheim eingefahren ist, kann er jedoch bei einem Fahrtziel Jahrhunderthalle die Pfaffenwiese nicht überqueren, da die Überfahrt des Lachgrabens nur bis 24 Tonnen zugelassen ist. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Zudem werden sehr häufig die Straßeneinrichtungen im Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese beschädigt, sodass dem Magistrat alleine aus Kostengründen eine Lösung helfen könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1361 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Blauländchenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2013, OF 694/6 Betreff: Blauländchenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen : Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, warum in der Blauländchenstr. zwischen Sindlingen und Zeilsheim zwei Bänke demontiert wurden und nicht wieder aufgebaut wurden. Begründung: Sindlinger und Zeilsheimer Bürger spazieren gerne auf der Blauländchen Str. zwischen der Hausnummer 55 und Zeilsheim sowie die Anbindung nach Kriftel. Gerade für ältere Bürger war es angenehm, dass die Möglichkeit zum Ausruhen vorhanden waren. Diese Bänke wurden aber demontiert und nicht wieder aufgebaut Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 694/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenZeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2027 entstanden aus Vorlage: OF 658/6 vom 24.02.2013 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren Der Magistrat wird gebeten, zielgerichtete Kontrollen des Schwerlastverkehrs im Stadtteil Zeilsheim durchzuführen. Der Fokus soll dabei auf drei Kontrollpunkte gerichtet sein: 1. Einfahrt nach Zeilsheim über die Hofheimer Straße mit einer Kontrolle des zulässigen Gesamtgewichtes unter 30 Tonnen; 2. Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Alt-Zeilsheim und den Tatbestand der Fahrerflucht bei Beschädigungen der Straßeneinrichtungen (Poller, Laternen, Schilder); 3. Östliche Einfahrt nach Zeilsheim im Bereich der Jahrhunderthalle mit einer Kontrolle des zulässigen Gesamtgewichtes unter 24 Tonnen. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben und den Lachgraben sowie die Engstelle an der Michaelskapelle kaum möglich. Die Fahrt über die Brücke über den Lachgraben ist nur bis 24 Tonnen zugelassen, die über den Welschgraben für bis zu 30 Tonnen. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Ein schwerer Lkw, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die BAB 66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine andere Möglichkeit, als seine Weiterfahrt verbotenerweise fortzusetzen. Bislang sind dem Ortsbeirat keine Kontrollen im Stadtteil bekannt, die einen Verstoß geahndet hätten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1357 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4
Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1948 entstanden aus Vorlage: OF 652/6 vom 15.02.2013 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim Vorgang: B 410/78; M 173/90; V 1104/95 OBR 6; OM 1516/12 OBR 6; ST 1923/12 Der Magistrat wird gebeten, ein geeignetes Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim zu erstellen, das die Anwohner der Straße vom Verkehr entlastet, die Fußgänger und Radfahrer insbesondere im sehr schmalen Straßenabschnitt im Bereich der katholischen Kirche schützt sowie die Einhaltung der Geschwindigkeit wirksam und nachhaltig kontrolliert. Dieses Konzept sollte an die Pläne des 1988 durch den Ortsbeirat und die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen "Verkehrsberuhigungskonzepts Alt-Zeilsheim" anknüpfen, das damals trotz Zusage des Magistrats nicht umgesetzt wurde. Bereits im September 2012 hatte der Ortsbeirat einstimmig gefordert, Maßnahmen zur Kontrolle der Regelgeschwindigkeit in der Straße Alt-Zeilsheim zu ergreifen (OM 1516). Die beiden daraufhin in der Stellungnahme des Magistrats (ST 1923) vorgeschlagenen Bodenmarkierungen mit Hinweis auf Tempo 30 hält der Ortsbeirat für nicht ausreichend, um die Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeit wirkungsvoll zu gewährleisten. Das Verkehrskonzept sollte unter anderem enthalten: - Niveaugleicher Straßenraum zwischen Kolberger Weg und Bartholomäusgasse mit abgegrenztem breiteren Fußweg und passierbarer Engstelle für Pkws; - Partielle Aufpflasterung im Bereich der Einmündung Oppauer Weg/Welschgrabenstraße. Hierfür sollte ein geräuscharmer Belag verwendet werden; - Prüfung der Möglichkeit, eine der Buslinien auf dem Weg nach Höchst durch den Kolberger Weg zu leiten. Ferner wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, - warum das 1988 beschlossene Verkehrskonzept nicht umgesetzt wurde; - ob die Planungen auch jetzt noch durchführbar sind oder aber überarbeitet werden müssen; - in welchem Zeitraum die Umgestaltung der Straße erfolgen kann. Das Verkehrskonzept sollte dem Ortsbeirat und der Zeilsheimer Bevölkerung vom Magistrat vorgestellt werden. Begründung: Die enge Straße Alt-Zeilsheim ist eine der am stärksten befahrenen Straßen im Stadtteil, durch die der Verkehr aus dem Main-Taunus-Kreis in Richtung Sindlingen und Industriepark Höchst fließt. Zwar gilt in der Straße Tempo 30, doch wird die Geschwindigkeitsbegrenzung oftmals nicht befolgt. Insbesondere Fußgänger, darunter viele Schulkinder auf dem Weg von und zur Käthe-Kollwitz-Schule, sowie Radfahrer sind wegen der viel zu schmalen Bürgersteige und der Enge der Straße gefährdet. Die Anwohner der Straße Alt-Zeilsheim haben sich in einem Schreiben mit der Bitte um Unterstützung an den Ortsbeirat gewandt und sich dabei in großen Teilen auf die bereits 1988 beschlossenen Pläne eines "Verkehrsberuhigungskonzepts Alt-Zeilsheim" bezogen, die damals vom Amt für Kommunale Gesamtentwicklung und Stadtplanung erstellt worden waren und trotz Zustimmung des Ortsbeirates und der Stadtverordnetenversammlung nie umgesetzt wurden. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straße Alt-Zeilsheim sollte dieses Verkehrskonzept nun ggf. angepasst und schnellstmöglich realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1516 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1923 Antrag vom 24.02.2013, OF 656/6 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 694 Antrag vom 16.11.2014, OF 1187/6 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3680 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1589 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrssituation in der Straße Alt-Zeilsheim verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1947 entstanden aus Vorlage: OF 617/6 vom 04.02.2013 Betreff: Verkehrssituation in der Straße Alt-Zeilsheim verbessern Der Magistrat wird gebeten, für die Staße Alt-Zeilsheim ein Verkehrskonzept zu erarbeiten, in dem im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung der motorisierte Individualverkehr, der öffentliche Nahverkehr, der Rad- und Fußverkehr sowie der Lärmschutz für die Anwohner berücksichtigt werden. Dabei sind folgende Aspekte besonders zu prüfen: 1. Wie kann die bereits jetzt vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h besser überwacht werden? 2. Besteht die Möglichkeit, den Bürgersteig an besonders engen Stellen der Straße durch Aufplasterungen auf das normale Maß zu verbreitern, und die Verkehrsregelung an diesen Stellen so zu gestalten, dass entgegenkommende Busse und Lkws aufeinander warten müssen? 3. Besteht die Möglichkeit, die Straße von ihrem Rang einer Kreisstraße abzuwerten? Welche zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten würden sich durch eine solche Abwertung ergeben? Begründung: Die Straße Alt-Zeilsheim verbindet Zeilsheim und Sindlingen. Es ist zwar möglich, Sindlingen von Zeilsheim aus auch über die Autobahn zu erreichen, dies zieht jedoch je nach genauer Lage von Start- und Zielort kleine Umwege nach sich. Außerdem ist die Autobahn oft überfüllt. Gelegentlich ist zu beobachten, dass Menschen aus Sindlingen-Nord mit dem Auto über die Straße Alt-Zeilsheim die Autobahnauffahrt Zeilsheim/Hofheim anzusteuern, um den zeitlich kürzesten Weg zur Autobahn zu nutzen. Ebenso ist in der Straße Alt-Zeilsheim ein erhebliches Verkehrsaufkommen zur Internationalen Schule in Sindlingen zu beobachten. Die Fahrtzeit dürfte auf dieser Strecke nur minimal geringer sein. Aus Gründen der Bequemlichkeit wird dieser Weg aber offensichtlich von vielen Autofahrern dem Weg über die Autobahn vorgezogen. Problematisch ist dabei die Enge der Straße Alt-Zeilsheim. Im historischen Ortskern ist der Abstand zwischen den gegenüberliegenden Hausfronten teilweise so gering, dass der Bürgersteig an etlichen Stellen nicht breiter als ein halber Meter ist. Dies bringt extrem gefährliche Situationen für die Fußgängerinnen und Fußgänger mit sich. Für Menschen mit Kinderwagen ist der Bürgersteig praktisch gar nicht benutzbar. Aufgrund der Enge der Straßensituation ist der Verkehrslärm sehr störend. Dazu kommt noch, dass immer wieder Fahrzeuge mit Geschwindigkeiten weit über den dort zugelassenen 30 km/h festzustellen sind. In der Straße verkehren Buslinien des RMV, die sich auch jederzeit auf der Strecke begegnen können. Auch Lkws sind zugelassen. In der Vergangenheit wurde in diesem Konfliktfeld der verschiedensten Interessen, die nicht alle unter einen Hut zu bringen sind, der Schwerpunkt der Lösung auf einen reibungslosen Ablauf des Individualverkehrs gelegt. Der Verkehr wurde im Prinzip so geregelt, dass sich fast an jeder Stelle der Straße zwei Busse begegnen und aneinander vorbeifahren können. Notfalls wurde der Bürgersteig extrem schmal ausgeführt. Es wurden sogar Schilder aufgestellt, die die Benutzung des Bürgersteigs teilweise verbieten. Allerdings hat der Autoverkehr über die Jahre immer weiter zugenommen, sodass die Situation für die Anwohner und Fußgänger immer unerträglicher geworden ist. Es stellt sich nun die Frage, ob diese Form der Konfliktlösung im Verkehrsbereich heute noch zeitgemäß ist. Aufgrund der Tatsache, dass man den überörtlichen Verkehr auch über die Autobahn leiten könnte, und der gewachsenen Einsicht, dass Vorfahrt für den Autoverkehr vielleicht doch nicht immer und überall die beste Lösung darstellt, könnte man den Verkehr an den engen Stellen auch anderweitig regeln. Möglich wäre, dass sich entgegenkommende größere Fahrzeuge rücksichtsvoll begegnen und aufeinander warten müssen, wie dies im Alltag an vielen Stellen in den Städten sowieso der Fall ist. Was bei Bauarbeiten oft über Monate möglich ist, kann an einer solch besonders engen Stelle auch einmal auf Dauer so sein. Möglicherweise stellt auch die Regelung mit einer Ampel eine zwar unbequeme, aber sehr sichere Möglichkeit dar. Eine solche Herangehensweise würde bei den Autofahrern nicht unbedingt auf Begeisterung stoßen, würde doch der tägliche Weg zwangsläufig etwas verzögert. Realistisch betrachtet, dürften solche Verzögerungen aber im Bereich weniger Minuten, etwa "einer Ampel mehr", liegen. Wenn ein Teil der Autofahrer durch solche Maßnahmen die Entscheidung treffen würde, dann doch lieber den Weg über die Autobahn zu wählen, hätte man zur Entlastung der Anwohner sehr viel erreicht. Vor allem aber wäre ein erheblicher Sicherheitsgewinn für die vielen Menschen entlang der Straße, darunter auch viele Schulkinder, die Folge. Bei diesen Abwägungen sollte nicht vergessen werden, dass der Straßenzug vor einigen Jahren bereits einmal über mehr als ein Jahr hinweg wegen Bauarbeiten komplett gesperrt war. Dies war zwar sicher unbequem für einen Teil der Autofahrer, aber man konnte seine Ziele natürlich trotzdem erreichen. Eine kleine Einschränkung an den besonders schmalen Stellen der Straße wäre dem gegenüber jetzt nur eine geringfügige Verschlechterung für die Autofahrer. Wieso sollte ein solcher Kompromiss nicht bei Abwägung aller Interessen möglich sein? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.02.2013, OF 656/6 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 688 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 694 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1589 Aktenzeichen: 66 0
Verkehr in der Straße Alt-Zeilsheim beruhigen (Teil 2)
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2013, OF 616/6 Betreff: Verkehr in der Straße Alt-Zeilsheim beruhigen (Teil 2) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. welche Möglichkeiten einer Verkehrsberuhigung in Alt-Zeilsheim möglich sind 2. ob der Straßenbereich zwischen der katholischen Kirche und dem Gemeindehaus so aufgepflastert werden kann, dass ein Überqueren der Straße auch für Menschen, die auf einen Rollator angewiesen sind, ohne Hindernisse möglich ist und verkehrsberuhigend gestaltet werden kann. 3. wie ein verkehrsberuhigter Bereich zwischen Batholomäusgasse und Kolberger Weg so gestaltet werden kann, dass( Alt-)Zeilsheim für Durchgangsverkehr nach Sindlingen unattraktiv wird. 4. in welcher Form der Busverkehr um diesen engen Bereich herum z.B. über die Saalfelder Straße oder Neu Zeilsheim und den Kolberger Weg geführt werden kann. 5. ob hier ein Einrichtungsverkehr Abhilfe schaffen kann. Begründung: Der Situationsbericht der Anwohner Alt Zeilsheim, den alle Ortsbeiräte per mail erhalten haben, beschreibt die Lage der Anwohner und Passanten in deutlicher Weise. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 629 2013 Die Vorlage OF 616/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehr in der Straße Alt-Zeilsheim beruhigen (Teil 1)
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2013, OF 615/6 Betreff: Verkehr in der Straße Alt-Zeilsheim beruhigen (Teil 1) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, die Schulleitung der Internationalen Schule anzuschreiben und zu bitten, dass die Schülerinnen aufgefordert werden, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die Eltern mögen aufgefordert werden, in Situationen, die ein Kommen mit dem Auto erfordern, die B40 zu nutzen und Zeilsheim zu umfahren. Begründung: Der Situationsbericht der Anwohner Alt Zeilsheim, den alle Ortsbeiräte per mail erhalten haben, beschreibt die Lage der Anwohner und Passanten in deutlicher Weise. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 615/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenZeilsheim: Abbau der Container auf dem Gelände der Käthe-Kollwitz-Schule
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2013, OF 612/6 Betreff: Zeilsheim: Abbau der Container auf dem Gelände der Käthe-Kollwitz-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die nicht mehr benötigte Containeranlage auf dem Schulgelände der Käthe-Kollwitz-Schule abbauen zu lassen und das Gelände wieder herzurichten. Er soll dabei auch prüfen, ob am Standort der Anlage ein Teil der Fläche als Lehrerparkplatz genutzt werden kann, da der Untergrund schon entsprechend verdichtet und vorbereitet ist. Begründung: Mit der Entscheidung die Euckenschule in die Kurmainzer Straße 20 ziehen zu lassen, sind die beiden Containeranlagen auf dem Schulgelände nicht mehr erforderlich. Die Anlage 1 wurde bereits abgebaut und die Fläche ist derzeit die Logistikfläche für die Sanierung des Altbaus. Die Anlage 2 wird auch nicht mehr benötigt und kostet monatlich viel Geld für Miete und Strom für die Heizung. Da die Betreuung bis zur Sanierung des IPI-Baus in der Blauländchenstraße verbleiben kann, kann die freiwerdende Fläche wieder als Schulgelände genutzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.10.2012, OF 518/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 518/6 wird durch die Vorlage OF 612/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 612/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: KitaNeubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.01.2013, OA 305 entstanden aus Vorlage: OF 593/6 vom 18.12.2012 Betreff: Zeilsheim: Kita-Neubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen Vorgang: V 352/12 OBR 6; ST 1007/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, alle erforderlichen Mittel und Wege für einen zügigen Baubeginn einer Kinderbetreuungseinrichtung bereitzustellen und evtl. Hindernisse schleunigst zu beseitigen. Der eingerichtete Arbeitskreis für Kita-Plätze in Zeilsheim ist zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass neben der Nutzung des Zentrums Blauländchenstraße eine schnelle Lösung derzeit nur durch einen Neubau für bis zu sechs Gruppen auf dem oberen Teil des Geländes des Abenteuerspielplatzes erreicht werden kann. Die eingestellten Haushaltsmittel für den Neubau "Klosterhofstraße" können transferiert werden, da dieser Standort nicht realisierbar ist. Begründung: Bereits in der Vorlage V 352 hat der Ortsbeirat auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, den Abenteuerspielplatz mit Ausnahme des Bolzplatzes zu nutzen. Nun ist der Arbeitskreis unabhängig davon zu dem gleichen Ergebnis gelangt, dass sich nur dieser Standort hervorragend eignet, zügig einen größeren Neubau umzusetzen. Möglich wäre derzeit nur ein kleinerer Neubau auf dem Gelände des Zentrums Blauländchenstraße (nur bis zu vier Gruppen wegen des Baumbestandes). Weitere Alternativen könnten in der West-Höchster Straße (fehlender Bebauungsplan) und dem Kirchengebäude in der Rombergstraße 63 (ganzheitliches Konzept erforderlich) verwirklicht werden. Da sich an der Situation der Kinderzahlen in Zeilsheim kaum etwas geändert hat, ist allerdings eine zukunftsorientiere Lösung geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 352 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Antrag vom 24.04.2013, OF 718/6 Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 228 Anregung vom 16.05.2013, OA 380 Bericht des Magistrats vom 18.11.2013, B 532 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 30.01.2013 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 18.02.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 305 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.03.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 305 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2762, 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 18.02.2013 Aktenzeichen: 40 4
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