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Vorlagen

OA (Anregung Ortsbeirat)

Zeilsheim: KitaNeubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen

22.01.2013 · Aktualisiert: 01.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.01.2013, OA 305 entstanden aus Vorlage: OF 593/6 vom 18.12.2012 Betreff: Zeilsheim: Kita-Neubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen Vorgang: V 352/12 OBR 6; ST 1007/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, alle erforderlichen Mittel und Wege für einen zügigen Baubeginn einer Kinderbetreuungseinrichtung bereitzustellen und evtl. Hindernisse schleunigst zu beseitigen. Der eingerichtete Arbeitskreis für Kita-Plätze in Zeilsheim ist zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass neben der Nutzung des Zentrums Blauländchenstraße eine schnelle Lösung derzeit nur durch einen Neubau für bis zu sechs Gruppen auf dem oberen Teil des Geländes des Abenteuerspielplatzes erreicht werden kann. Die eingestellten Haushaltsmittel für den Neubau "Klosterhofstraße" können transferiert werden, da dieser Standort nicht realisierbar ist. Begründung: Bereits in der Vorlage V 352 hat der Ortsbeirat auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, den Abenteuerspielplatz mit Ausnahme des Bolzplatzes zu nutzen. Nun ist der Arbeitskreis unabhängig davon zu dem gleichen Ergebnis gelangt, dass sich nur dieser Standort hervorragend eignet, zügig einen größeren Neubau umzusetzen. Möglich wäre derzeit nur ein kleinerer Neubau auf dem Gelände des Zentrums Blauländchenstraße (nur bis zu vier Gruppen wegen des Baumbestandes). Weitere Alternativen könnten in der West-Höchster Straße (fehlender Bebauungsplan) und dem Kirchengebäude in der Rombergstraße 63 (ganzheitliches Konzept erforderlich) verwirklicht werden. Da sich an der Situation der Kinderzahlen in Zeilsheim kaum etwas geändert hat, ist allerdings eine zukunftsorientiere Lösung geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 352 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Antrag vom 24.04.2013, OF 718/6 Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 228 Anregung vom 16.05.2013, OA 380 Bericht des Magistrats vom 18.11.2013, B 532 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 30.01.2013 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 18.02.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 305 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.03.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 305 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2762, 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 18.02.2013 Aktenzeichen: 40 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Abbau der Container auf dem Gelände der Käthe-Kollwitz-Schule

12.10.2012 · Aktualisiert: 27.02.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2012, OF 518/6 Betreff: Zeilsheim: Abbau der Container auf dem Gelände der Käthe-Kollwitz-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die beiden nicht mehr benötigten Containeranlagen auf dem Schulgelände der Käthe-Kollwitz-Schule abbauen zu lassen und den Schulhof wieder herzurichten. Er soll dabei auch prüfen, ob am Standort der Containeranlage 2 ein Teil der Fläche als Lehrerparkplatz genutzt werden kann, da der Untergrund schon entsprechend verdichtet und vorbereitet ist. Begründung: Mit der Entscheidung die Euckenschule in die Kurmainzer Straße 20 ziehen zu lassen, sind die beiden Containeranlagen auf dem Schulgelände der Käthe-Kollwitz-Schule nicht mehr erforderlich. Nach dem Auszug der IGS-West nach Höchst wurden diese mit dem Hintergrund vorgehalten, evtl. die Betreuung dort einziehen zu lassen. Dies stieß auf erbitterten Widerstand, da die Container nicht für eine solche Nutzung geeignet waren. Da die Betreuung nun bis zur Sanierung des IPI-Baus in der Blauländchenstraße verbleiben kann, kann die freiwerdende Fläche wieder als Schulhof genutzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.02.2013, OF 612/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 518/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 27.11.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 518/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 518/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 518/6 wird durch die Vorlage OF 612/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 612/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Aufgaben der Task-Force für mehr Kita-Plätze

25.09.2012 · Aktualisiert: 09.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1521 entstanden aus Vorlage: OF 502/6 vom 18.09.2012 Betreff: Zeilsheim: Aufgaben der Task-Force für mehr Kita-Plätze Vorgang: V 215/12 OBR 6; V 312/12 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, die vom Bildungsdezernat einberufene Task-Force für mehr Kita-Plätze im Stadtteil Zeilsheim um den Schwerpunkt der Suche nach einer geeigneten Liegenschaft für die Euckenschule zu erweitern. Weiterhin sollte sich die Task-Force die beiden vom Ortsbeirat gestellten Anfragen zum Thema Neubau von Kita-Einrichtungen erneut zur intensiven Prüfung vornehmen: - "Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße" (V 215); - "Zeilsheim: Kauf, dann Abriss der evangelischen Kirche Taunusblick und Neubau einer Kita" (V 312) Begründung: Der Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder von null bis sechs Jahren ist der Stadtpolitik und Stadtverwaltung seit Langem bekannt. Nachdem die Bürger jetzt für die Zukunft ihrer Kinder auf die Straße gegangen sind, wurde eine Task-Force ins Leben gerufen. Diese Task-Force beschäftigt sich nach ersten Meldungen jedoch nicht mit dem Thema Blauländchenstraße im Stadtteil Zeilsheim. Allerdings sehen die Zeilsheimer und mittlerweile nahezu alle größeren Fraktionen im Ortsbeirat und auch in der Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung als unhaltbar, die Euckenschule in die Liegenschaft Blauländchenstraße einziehen zu lassen. Die einzig "freie" Liegenschaft in Zeilsheim kann unter den derzeitigen Umständen, die auch die Pläne der Käthe-Kollwitz-Schule betreffen, nur für Zwecke der Kinderbetreuung der Stadtteilkinder genutzt werden. Für die Euckenschule muss sofort eine andere Möglichkeit gefunden werden, damit diese Schulkinder nicht am 31.01.2013 auf der Straße stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.01.2012, V 215 Auskunftsersuchen vom 20.03.2012, V 312 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1881 Aktenzeichen: 40 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Umgehend die fehlenden Kinderbetreuungsplätze in Zeilsheim schaffen - Forderungen der Eltern umsetzen

25.09.2012 · Aktualisiert: 23.04.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.09.2012, OA 254 entstanden aus Vorlage: OF 501/6 vom 19.09.2012 Betreff: Umgehend die fehlenden Kinderbetreuungsplätze in Zeilsheim schaffen - Forderungen der Eltern umsetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Versorgungsquote in Bezug auf die Kinderbetreuung in Zeilsheim umgehend und nachhaltig zu verbessern, sodass ein angemessener, dem in anderen Stadtteilen entsprechender Versorgungsgrad erreicht wird. Dabei sind insbesondere die beigefügten Forderungen d er Elterninitiativen zu berücksichtigen, wobei der Ortsbeirat besonders und mit Nachdruck die Nutzung der Liegenschaft Blauländchenstraße 9 als Kinderbetreuungseinrichtung fordert. Begründung: Am 15. September 2012 fand eine Protestveranstaltung Zeilsheimer Elterninitiativen statt, bei der die aktuell bestehenden, erheblichen Missstände im Bereich der Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder in Zeilsheim dargelegt wurden. Die Notwendigkeit, hier dringend eine schnelle Lösung herbeizuführen, ist klar geworden. Wie die Missstände behoben werden können, haben die Eltern überzeugend in ihrem beigefügten Forderungskatalog dargelegt, der auf der Veranstaltung ebenfalls präsentiert worden ist. Vertreter verschiedener politischer Parteien waren auf der Veranstaltung anwesend und haben den Eltern ihre Unterstützung zugesagt. Sie haben sich auch ausdrücklich hinter den o. g. Forderungskatalog gestellt. Der Ortsbeirat möchte diesen politischen Konsens über die Parteigrenzen hinweg aufgreifen und erklärt hiermit auch seine Unterstützung für die Anliegen der Zeilsheimer Eltern. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordneten, das Gleiche zu tun und den Magistrat aufzufordern, umgehend die bestehenden Missstände zu beseitigen und dazu die Forderungen der Eltern umzusetzen. Anlage 1 (ca. 7 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 05.11.2012, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 254 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 60 Beschluss: Der Vorlage OA 254 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 107 Beschluss: Der Vorlage OA 254 wird zugestimmt. 9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.11.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage OA 254 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2414, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Einhaltung der Geschwindigkeit in Alt-Zeilsheim

25.09.2012 · Aktualisiert: 09.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1516 entstanden aus Vorlage: OF 488/6 vom 10.09.2012 Betreff: Zeilsheim: Einhaltung der Geschwindigkeit in Alt-Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um die Einhaltung der Regelgeschwindigkeit in der Straße Alt-Zeilsheim nachhaltig zu verbessern. Bis dahin sollen die Kontrollen des fließenden und ruhenden Verkehrs vor allem in den frühen Morgen- und späten Abendstunden verstärkt werden. Begründung: Die Straße Alt-Zeilsheim ist aufgrund der historisch gewachsenen Struktur der Gebäude eine verhältnismäßig enge Straße, stellenweise sind die Bürgersteige extrem schmal. Die Anwohner beklagen sich, dass viele Fahrzeuge deutlich schneller als die erlaubten 30 km/h fahren. Messungen vom Straßenverkehrsamt haben ergeben, dass sich vor allem in den frühen Morgen- und Abendstunden mehr als 25 Prozent der Fahrzeuge nicht an das vorgegebene Tempolimit halten. Die überhöhten Geschwindigkeiten und engen Bürgersteige gefährden die Passanten und in den Morgenstunden vor allem die Schulkinder. Ein geeignetes Konzept soll zur Sicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1923 Antrag vom 15.02.2013, OF 652/6 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1948 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße

21.08.2012 · Aktualisiert: 05.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1387 entstanden aus Vorlage: OF 458/6 vom 01.08.2012 Betreff: Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße Vorgang: ST 32/12 Der Magistrat wird gebeten, auf der West-Höchster Straße zwischen dem P+R-Parkplatz S-Bahn-Station Zeilsheim und dem Einkaufsmarkt an der Ecke Annabergstraße einen Schutzstreifen für Radfahrer, die von Sindlingen nach Zeilsheim fahren, anzubringen. Begründung: Nach der Aufbringung der Markierung in der Sindlinger Bahnstraße (ST 32/12) endet der Radweg vor der S-Bahn-Station. In Richtung Zeilsheim war in der Vergangenheit der Bürgersteig als gemeinsamer Fuß- und Radweg mit Verkehrszeichen 240 eingerichtet. Diese Beschilderung wurde nun abgebaut, sodass Fahrradfahrer jetzt die Fahrbahn nutzen müssen. Die Fahrbahnbreite ermöglicht einen Fahrradschutzstreifen. In umgekehrter Fahrtrichtung, von Zeilsheim in Richtung Sindlingen, existiert ein getrennter Fuß- und Radweg abseits der Fahrbahn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 32 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1690 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Fahrradbügel im Kranentrank

21.08.2012 · Aktualisiert: 07.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1388 entstanden aus Vorlage: OF 459/6 vom 01.08.2012 Betreff: Zeilsheim: Fahrradbügel im Kranentrank Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Kranentrank/Hildburghäuser Weg die Einfahrt für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge durch geeignete Maßnahmen, bspw. durch Fahrradbügel, zu sichern. Begründung: Die Einfahrt von der Straße Kranentrank in den Hildburghäuser Weg ist für größere Fahrzeuge (Feuerwehr oder Müllabfuhr) aufgrund von parkenden Fahrzeugen, die den Abstand von fünf Metern zur Kreuzung nicht einhalten, kaum möglich. Anwohner des Hildburghäuser Wegs haben sich an den Ortsbeirat gewandt, damit die Sicherheit der Bewohner und das Leeren der Mülltonnen gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1888 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reinigung der Bahnunterführung im S-Bahnhof Zeilsheim an der West-Höchster Straße

21.08.2012 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1390 entstanden aus Vorlage: OF 462/6 vom 30.06.2012 Betreff: Reinigung der Bahnunterführung im S-Bahnhof Zeilsheim an der West-Höchster Straße Der Magistrat wird gebeten, die Bemalung und Beschriftung in der Unterführung der S-Bahn-Station Zeilsheim in der West-Höchster-Straße entfernen zu lassen. Begründung: In der Unterführung der S-Bahn-Station in der West-Höchster Straße ist eine Seite mit Graffiti verschmutzt (siehe Abbildung). . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1693 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ehemaliges Gemeindehaus in der Blauländchenstraße für Zeilsheimer Kinder nutzen

21.08.2012 · Aktualisiert: 07.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1389 entstanden aus Vorlage: OF 460/6 vom 13.07.2012 Betreff: Ehemaliges Gemeindehaus in der Blauländchenstraße für Zeilsheimer Kinder nutzen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass das ehemalige Gemeindehaus in der Blauländchenstraße für Zeilsheimer Kinder genutzt wird, so wie schon beim Kauf des Geländes vom Ortsbeirat gewünscht und auch von der Stadt gewollt. Aus diesem Grund ist für die Euckenschule im Frankfurter Westen ein anderer Standort als an der Blauländchenstraße zu suchen bzw. zu schaffen, z. B. auf dem Breuergelände neben der neu zu bauenden IGS West. Begründung: Elisabeth von Meister hatte das Gebäude mit dem von ihr unterhaltenen Kindergarten am 01.04.1932 der Evangelischen Gemeinde Zeilsheim geschenkt. Der Regionalverband hat das Grundstück samt Gebäude an die Stadt Frankfurt verkauft, damit dort Kinder- und Jugendarbeit, die den Zeilsheimern seit Langem versprochen wird, angeboten werden kann. Diese und andere Liegenschaften in Zeilsheim, falls man welche findet und erwerben kann, müssen vorrangig dem Betreuungs- und Versorgungsbedarf der Zeilsheimer Familien dienen. Die Euckenschule ist nicht unmittelbar an Zeilsheim gebunden. Die Nähe zur neuen IGS West würde auch das Prinzip der Inklusion erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1811 Aktenzeichen: 40 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradschutzstreifen in der West-Höchster Straße

14.06.2012 · Aktualisiert: 29.08.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2012, OF 457/6 Betreff: Fahrradschutzstreifen in der West-Höchster Straße Der Ortsbeirat möge beschließen : In der West-Höchster-Straße zwischen der Einmündung Ferdinand Hofmann Str. und Annabnerg Str. einen Schutzstreifen für Fahrräder einzurichten. Begründung: Von der Einmündung Ferdinand Hofmann Str. bis zur Annaberg Str. ist nur ein Fußgängerweg ausgewiesen. Für Fahradfahrer ist dieser Weg nicht zulässig. Da gerade das Teilstück von der Ferdinand Hofmann Str. bis zur Annabergstr. wegen der Einkaufsmöglichkeit am Aldi Markt stark genutzt wird, kommt es immer wieder zu Behinderungen durch Fahrradfahrer. Um einen zusätzlichen Fahrradweg einzurichenten ist der Fußgängerweg zu schmal. Es ist deshalb sinnvoll einen Schutzstreifen auf der Straße anzuringen Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 21.08.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 457/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 458/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Zufahrt zur Blauländchenstraße/Feldgemarkung frei halten

12.06.2012 · Aktualisiert: 12.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1271 entstanden aus Vorlage: OF 435/6 vom 06.06.2012 Betreff: Zeilsheim: Zufahrt zur Blauländchenstraße/Feldgemarkung frei halten Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrt in die Feldgemarkung von der Blauländchenstraße so zu sichern, dass die landwirtschaftlichen Betriebe mit ihren Fahrzeugen/Traktoren etc. ungehindert über die Brücke des Welschgrabens fahren können. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Verhinderung des Parkens auf der Seite des Spielplatzes unmittelbar vor der Brücke. Begründung: Der Parkraum der Blauländchenstraße bietet zahlreiche Abstellmöglichkeiten, unachtsame Verkehrsteilnehmer übersehen aber, dass sich die Fahrbahn vor der Brücke über den Welschgraben verengt. Pkws, die bis unmittelbar vor der Brücke parken, verhindern dadurch, dass größere Fahrzeuge in das Feld einfahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1433 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Einrichtung eines Behindertenparkplatzes

17.04.2012 · Aktualisiert: 12.06.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1085 entstanden aus Vorlage: OF 356/6 vom 29.03.2012 Betreff: Zeilsheim: Einrichtung eines Behindertenparkplatzes Der Magistrat wir d gebeten, im Bereich der beiden Arztpraxen in der Blauländchenstraße einen Behindertenparkplatz an geeigneter Stelle einzurichten. Begründung: In der Blauländchenstraße 4 befindet sich ein Zahnarzt und in der Blauländchenstraße 6 ein Allgemeinmediziner. Die Arztpraxen werden von vielen (geh-) behinderten Patienten besucht. Aufgrund der schwierigen Parkplatzsituation in diesem Bereich ist die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 912

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Alternativer Standort für Kita-Neubau .Klosterhofstraße.

01.04.2012 · Aktualisiert: 25.04.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2012, OF 357/6 Betreff: Zeilsheim: Alternativer Standort für Kita-Neubau "Klosterhofstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der geplante Neubau der Kita "Klosterhofstraße" nicht besser auf dem Grundstück des an der Blauländchenstraße befindlichen Abenteuerspielplatzes zu verwirklichen ist, statt auf dem angedachten städtischen Grundstück im Bereich der unbebauten Klosterhofstraße. Auf dem dadurch frei verfügbaren Grundstück in der Klosterhofstraße wird im Tausch ein neuer Abenteuerspielplatz errichtet. Begründung: Die Erschließung und verkehrliche Anbindung der im unbebauten Bereich der Klosterhofstraße angedachten neuen Kita ist problematisch, da hier nur ein schmaler, befestigter Feldweg vorhanden ist. Notwendige Grundstückskäufe von privaten Gartenbesitzern zur Verbreiterung des Weges sind mit Kosten und erheblichen, zeitlichen Verzögerungen verbunden. Die im Stadtteil entwickelte Idee vom Tausch der beiden Grundstücke, nämlich die Kita auf dem städtischen Gelände des Abenteuerspielplatzes an der Blauländchenstraße (Bild Ziffer 1) zu verwirklichen und stattdessen den Abenteuerspielplatz auf das angedachte Gelände der Kita (Bild Ziffer 2) zu verlegen, sollte daher vom Magistrat auf seine Realisierung hin geprüft werden. Die Kita wäre an der Straße gelegen und der Abenteuerspielplatz könnte im Verbund mit dem Kinderspielplatz "Alter Friedhof" ein Treffpunkt für Kinder aller Altersgruppen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 17.04.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 352 2012 Die Vorlage OF 357/6 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung REP

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Frankenthaler Weg für Straßenverkehr öffnen

29.03.2012 · Aktualisiert: 25.04.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2012, OF 355/6 Betreff: Zeilsheim: Frankenthaler Weg für Straßenverkehr öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, den Frankenthaler Weg unmittelbar nach Sommerferienbeginn 2012 wieder für den Verkehr zu öffnen und die temporäre Schulhofnutzung zu beenden. Begründung: Die Sperrung für die Erweiterung der Schulhoffläche für die IGS-West an der Käthe-Kollwitz-Schule ist mit Beginn der Sommerferien nicht mehr erforderlich. Der Auszug der IGS-West an einen temporären Standort in Höchst ist für Sommer 2012 angekündigt und wird ständig von den Ämtern versprochen. Somit kann auch die Planung für die Öffnung der Straße schon geplant und vorbereitet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 17.04.2012, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 355/6 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Liegenschaft Blauländchenstraße für Kinderbetreuung nutzen

20.03.2012 · Aktualisiert: 20.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 987 entstanden aus Vorlage: OF 327/6 vom 20.03.2012 Betreff: Zeilsheim: Liegenschaft Blauländchenstraße für Kinderbetreuung nutzen Vorgang: OM 280/06 OBR 6, OA 646/08 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, die Pläne für eine Kinder- und Jugendeinrichtung, die zum Kauf der Liegenschaft geführt haben (OM 280/06 und OA 646/08), nun endlich zu verwirklichen. Der Bedarf ist gegeben, alternative Räumlichkeiten sind im Stadtteil nicht vorhanden und werden daher dringend benötigt. Begründung: Das Gebäude wurde seinerzeit für eine Nutzung als Kinder- und Jugendeinrichtung und für die Schulbetreuung der Käthe-Kollwitz-Schule erworben. Die Sanierung erfolgte nach den Wünschen der Erweiterten Schulischen Betreuung, die nun für den Umzug in das IPI-Gebäude vor neue Herausforderungen gestellt wird. Zudem ist dem Magistrat bekannt, dass in Zeilsheim ein großer und akuter Mangel an Kinderbetreuungsplätzen besteht. Abhilfe kann nur im Rahmen von Sofortprogrammen und sinnvoll geplanten Neubauten erfolgen. Dafür ist die Liegenschaft Blauländchenstraße wesentlich besser geeignet als ein geplanter Neubau auf einem unerschlossenen Grundstück in der Klosterhofstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1005 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße erstellen

20.03.2012 · Aktualisiert: 20.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 986 entstanden aus Vorlage: OF 298/6 vom 29.02.2012 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße erstellen Der Magistrat wird gebeten, ein neues Verkehrskonzept für die zukünftige Nutzung der Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße zu erstellen. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass derzeit - das Abbiegen von der Pfaffenwiese in Fahrtrichtung Höchst in die Lenzenbergstraße offiziell nur für den Bus-Linienverkehr freigegeben ist; - der altbekannte Umweg über den Parkplatz des Lebensmittelmarktes auf Anordnung des Ordnungsamtes geschlossen wurde; - die Ausfahrt vom Lebensmittelmarkt in Fahrtrichtung Höchst kaum möglich ist. Das neue Verkehrskonzept des Magistrats soll alle Verkehrsströme inklusive Fuß- und Radwege umfassen und eine nachhaltige Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmer beinhalten. Begründung: Durch die Sperrung der Parkplatz-Ausfahrt des Lebensmittelmarktes zur Lenzenbergstraße ist eine neue Situation entstanden, die für große Unzufriedenheit aller Verkehrsteilnehmer sorgt. Das Verbot des Abbiegens in die Lenzenbergstraße wird von den aus Richtung Alt-Zeilsheim kommenden Verkehrsteilnehmer immer häufiger missachtet. Das verbotswidrige Abbiegen ist aber die einzige Möglichkeit, ohne weiträumige Umwege in die Siedlung Taunusblick zu fahren. Bei Ausfahrten vom Parkplatz des Lebensmittelmarktes auf die Kreuzung in Richtung Höchst werden bei Rotphasen Fuß- und Radwege blockiert und zeitgleich auf den Parkplatz einfahrende Pkws behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 942 Antrag vom 01.03.2014, OF 951/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2951 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Beleuchtung Fußweg „Steinrutsch“ am Welschgraben

20.03.2012 · Aktualisiert: 20.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 988 entstanden aus Vorlage: OF 328/6 vom 20.03.2012 Betreff: Zeilsheim: Beleuchtung Fußweg "Steinrutsch" am Welschgraben Der Magistrat wird gebeten, eine Beleuchtung der Treppe auf dem Fußweg am Welschgraben zwischen der Blauländchenstraße und der Straße "Steinrutsch" zu installieren. Begründung: Der Fußweg zwischen der Blauländchenstraße und der Straße "Steinrutsch" ist schlecht beleuchtet und die Treppe bei Dunkelheit nicht gefahrlos nutzbar. Die Aufstellung von bis zu zwei weiteren Laternen auf dem öffentlichen Weg würde hier weiterhelfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 940 Aktenzeichen: 91 22

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Haltverbot in der Blauländchenstraße

17.01.2012 · Aktualisiert: 09.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 772 entstanden aus Vorlage: OF 224/6 vom 16.12.2011 Betreff: Zeilsheim: Haltverbot in der Blauländchenstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Blauländchenstraße im Kreuzungsbereich mit der Klosterhofstraße ein Haltverbot einzurichten, damit eine Einfahrt in die Klosterhofstraße gefahrlos ermöglicht wird. Begründung: Mit dem Neubau von Reihenhäusern in der Blauländchenstraße wurde der Gehweg so errichtet, dass Kraftfahrzeuge nur noch mit allen vier Rädern auf der Straße stehen können. Dadurch fahren Fahrzeuge, die von der nördlichen Blauländchenstraße in die Klosterhofstraße einbiegen als "Geisterfahrer" auf der linken Fahrbahnseite. Von der Klosterhofstraße kommende Fahrzeuge können nicht mehr in die Blauländchenstraße einbiegen und durch die Bepflanzung auf dem Grundstück der Schule auch die Kurve nicht einsehen. Mit Errichtung des Haltverbots würde der Fahrzeugverkehr wieder jeweils auf der richtigen Fahrbahnhälfte verkehren und somit der Begegnungsverkehr gefahrlos ermöglicht. Der genaue Bereich der Halteverbotszone ist auf der kleinen Grafik zu erkennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 622 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße

16.12.2011 · Aktualisiert: 25.01.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2011, OF 227/6 Betreff: Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die städtische Liegenschaft an der West-Höchster Straße für einen Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung geeignet ist. Begründung: An der West-Höchster Straße, in Verlängerung des Parkplatzes des Lebensmittelmarktes hat die Stadt Frankfurt einige Flurstücke, die sich dazu anbieten könnten, eine große Kinderbetreuungseinrichtung für die Stadtbezirke Zeilsheim Süd und Sindlingen Nord zu errichten. Die genannten Flurstücke tragen die Bezeichnung 176/73, 176/81, 176/86, 176/90, 176/92, 176/93. Im Bebauungsplan B831 ist diese 2.400m2 große Fläche als öffentliche Grünfläche - Spielfläche festgesetzt. Die derzeitige Situation an Kinderbetreuungsplätzen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, im Stadtteil Zeilsheim und dem angrenzenden Stadtteil Sindlingen ist sehr kritisch. Um die geforderten gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, werden viele Möglichkeiten ausgeschöpft, die keinen langfristigen Charakter haben. Mit einem Neubau würden Übergangslösungen hinfällig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 215 2012 Die Vorlage OF 227/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws

25.10.2011 · Aktualisiert: 02.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 456 entstanden aus Vorlage: OF 154/6 vom 05.10.2011 Betreff: Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws Vorgang: OM 3172/09 OBR 6; ST 923/09 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie sich der Sachstand der Anregung vom 21.04.2009, OM 3172, mittlerweile darstellt. Hier sollten Gespräche mit dem Hessischen Amt für Straßen- und Verkehrswesen und dem Magistrat stattfinden. Begründung: Nach wie vor fahren große Lkws durch den Stadtteil Zeilsheim zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet "Vis-à-Vis Ballsporthalle". Am Ortseingang von Zeilsheim (Hofheimer Straße) ist die Brücke über den Welschgraben nur bis 30 Tonnen zugelassen. An der Jahrhunderthalle befindet sich die Kreuzung über den Lachgraben. Hier ist eine Überfahrt mit 24 Tonnen erlaubt. Die Bevölkerung kann einem großen Lkw nicht ansehen, ob er mit seinem Maximalgewicht von 40 Tonnen oder leer durch den Stadtteil fährt. Unabhängig davon eignen sich die Kreuzungen Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim und Pfaffenwiese/Neu-Zeilsheim nicht für Lkws in ihrer zulässigen Länge von bis zu 18,25 Meter. Die Forderung nach einer Ausweisung der Beschilderung auf den Autobahnen und Bundesstraßen auf eine alternative Fahrtstrecke zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet ist nach wie vor gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Maßnahmen für Kindergärten und Kinderkrippen

25.10.2011 · Aktualisiert: 27.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 458 entstanden aus Vorlage: OF 156/6 vom 05.10.2011 Betreff: Zeilsheim: Maßnahmen für Kindergärten und Kinderkrippen Vorgang: OM 4788/11 OBR 6; ST 146/11 Der Magistrat wird gebeten, die bislang erfolgten und aktuell geplanten Maßnahmen zur Errichtung von zusätzlichen Kindergärtenplätzen und Kinderkrippenplätzen für den Stadtteil Zeilsheim aktualisiert vorzustellen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2011, ST 146, wurde zum Stichtag 31.12.2009 eine Bilanz der Situation an Krippen und Kindergärten gezogen. Da einige der dort vorgestellten Maßnahmen (20 Plätze in der kath. Gemeinde St. Bartholomäus und ein Neubau mit 30 Plätzen in der Klosterhofstraße) nicht erfolgten und dadurch die Not der Eltern an einer adäquaten Versorgung ihrer Sprösslinge nicht gelindert wurde, ist eine Aktualisierung erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2012, ST 126 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Fußweg zwischen Käthe-Kollwitz-Schule und Betreuungsgebäude in der Blauländchenstraße sichern

31.05.2011 · Aktualisiert: 16.08.2011

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 101 entstanden aus Vorlage: OF 50/6 vom 11.05.2011 Betreff: Zeilsheim: Fußweg zwischen Käthe-Kollwitz-Schule und Betreuungsgebäude in der Blauländchenstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, einen sicheren Übergang für die Schüler herzustellen, die die Klosterhofstraße auf dem Weg vom Grundschulgebäude der Käthe-Kollwitz-Schule zum Gebäude der Schulbetreuung in der Blauländchenstraße überqueren müssen. Begründung: Mit der Sperrung des Frankenthaler Weges (OM 10/11 OBR 6) verlagert sich der motorisierte Verkehr in die Blauländchenstraße, dann Hauptzufahrtsstraße zum Siedlungsgebiet südlich der West-Höchster Straße wird. Mit Ende der Osterferien konnte die Nachmittagsbetreuung der Käthe-Kollwitz-Schule die ehemaligen Räume der Ev. Kirchengemeinde in der Blauländchenstraße beziehen. Die umfangreichen Renovierungsmaßnahmen sind abgeschlossen und vier Gruppen von Grundschülern können nun vom Förderverein betreut werden. Der Übergang zwischen Schulgelände und Betreuung erfolgt über die Blauländchenstraße und die Einmündung mit der Klosterhofstraße. Ursprünglich vorgesehene Planungen zeigten eine Querung der Klosterhofstraße mittig zwischen Turnhalle und Ipi-Bau. Diese, insbesondere von der Schule favorisierte Lösung, wurde verworfen. Die Baustelleneinfahrt wurde gärtnerisch so gestaltet, dass dort kein Ausgang mehr möglich ist. Nun müssen die Kinder den regulären Weg gehen, der durch den schmalen Gehsteig und die unübersichtliche Kurve in der Klosterhofstraße für die 6-10-jährigen Kinder eine große Gefahr darstellt. Die sehr breit ausgebaute Blauländchenstraße mit ihrem Gefälle verleitet zu erhöhter Geschwindigkeit. Es muss eine geeignete Maßnahme erarbeitet werden, den Weg für die Schulkinder zu sichern. Dies könnte durch eine Querungshilfe in der Klosterhofstraße erfolgen, so wie die Schule es ursprünglich favorisiert hatte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2011, ST 863

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Frankfurts Seniorenfreundlichkeit auch im Feld zeigen

11.05.2011 · Aktualisiert: 08.06.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2011, OF 52/6 Betreff: Zeilsheim: Frankfurts Seniorenfreundlichkeit auch im Feld zeigen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 2-3 Bänke aufzustellen, damit sich naherholungsbedürftige Bürger, insbesondere Senioren in der Zeilsheimer Feldgemarkung kurz ausruhen können. Im ersten Schritt hat hierbei der Feldweg von der Blauländchenstraße bis zum Bahnübergang in Kriftel oberste Priorität. Die Mittel für diese Maßnahmen (höchstens 5000 Euro) werden aus dem Ortsbeirats-Budget getragen. Die Standorte sollen in Abstimmung mit dem Ortsbeirat festgelegt werden. Begründung: Die Zeilsheimer Feldgemarkung in Richtung Kriftel ist eine beliebte Strecke zum Spazierengehen für die Bürger des Stadtteils. Der Ortsbeirat und die Zeilsheimer Mandatsträger wurden mehrfach angesprochen, dass es keine Möglichkeit zum Ausruhen in der Gemarkung gibt. Insbesondere die älteren und mobiliätseingeschränkten Spaziergänger können dieses Kleinod der Naherholung nicht mehr aufsuchen, da die fehlenden Bänke einen Sparziergang unnötig erschweren. Im Zuge der Seniorenfreundlichkeit, die in Zeilsheim durch die Altersstatistik besondere Bedeutung genießen sollte, wird eine solche Maßnahme einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Qualität leisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2011, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 9 2011 Die Vorlage OF 52/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Übergangslösung für IGS West in Zeilsheim unterstützen

03.05.2011 · Aktualisiert: 05.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2011, OM 10 entstanden aus Vorlage: OF 16/6 vom 08.04.2011 Betreff: Übergangslösung für IGS West in Zeilsheim unterstützen Der Ortsbeirat 6 stimmt der von Bildungsdezernentin Jutta Ebeling vorgeschlagenen Übergangslösung für das Schuljahr 2011/2012 zu, nämlich weitere Container für insgesamt vier Klassen auf dem Schulhof der Käthe-Kollwitz-Schule aufzustellen. Die wegfallende Fläche des Schulhofs wird dadurch ersetzt, dass ein Teil des neben der Schule entlang führenden Frankenthaler Weges für den Autoverkehr gesperrt und dem Schulgelände als Schulhof zugeschlagen wird. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, umgehend auch eine Lösung für das darauffolgende Schuljahr 2012/2013 zu entwickeln, die einen geordneten Schulbetrieb zulässt. Begründung: Beide betroffenen Schulen, sowohl die IGS West als auch die Käthe Kollwitz-Schule, befürworten die Lösung für das Schuljahr 2011/2012. Das Straßenverkehrsamt hat diese Lösung geprüft und für durchführbar erachtet. Für die Schulen und die Anwohner stellt der Vorschlag für den Übergang eine vertretbare Lösung dar. Aber auch für das Schuljahr 2012/2013 muss umgehend eine Lösung gefunden werden, die einen geordneten Schulbetrieb auf dem Gelände ermöglicht. Obwohl bereits seit Herbst 2010 bekannt ist, dass die IGS auch nach den Sommerferien 2012, unter Umständen noch für das gesamte Schuljahr 2012/2013, an dem jetzigen Übergangsstandort in Zeilsheim bleiben muss, hat Schuldezernentin Jutta Ebeling bisher noch keine Lösungen vorgeschlagen oder wenigstens Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Damit darf jetzt aber nicht mehr gewartet werden, denn 2012/2013 müssen dann wiederum 100 Kinder zusätzlich auf dem jetzt schon aus allen Nähten platzenden Gelände untergebracht werden. Dafür ist eine rechtzeitige Planung und Vorbereitung dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2011, ST 812 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 212 Aktenzeichen: 40 33

OF (Antrag Ortsbeirat)

Planung für die IGS West an der Käthe-Kollwitz-Schule vorstellen; Bürger beteiligen

14.04.2011 · Aktualisiert: 11.05.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2011, OF 17/6 Betreff: Planung für die IGS West an der Käthe-Kollwitz-Schule vorstellen; Bürger beteiligen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie sich die weitere Planung für die Käthe-Kollwitz-Schule und die dort vorübergehend untergebrachte IGS West gestaltet. Der Bericht sollte unter anderem zu folgenden Fragen Stellung nehmen: 1. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Sperrung des Frankenthaler Weges für die Verkehrssituation in der Siedlung südlich der Westhöchster Straße 2. Ist es zutreffend, dass der Detmolder Platz in die Nutzung durch die Schule einbezogen werden soll? Wenn ja, ab wann und wie soll der Platz genutzt werden? Wie hoch sind die Kosten, einschließlich der Wiederherstellung dieser Grünanlage? 3. Wann ist mit dem tatsächlichen Umzug der IGS West in den Neubau nach Höchst zu rechnen? 4. Wann kann demnach der Rückbau der provisorischen Gebäude beginnen und wann kann das Schulgelände wieder in seiner ursprünglichen Form genutzt werden? Wie hoch werden die Kosten für den Rückbau sein und sind die finanziellen Mittel eingeplant? 5. Ab wann können die derzeit für schulische Zwecke genutzten Räume des ehemaligen evangelischen Gemeindehauses für eine Einrichtung für Kinder und Jugendliche genutzt werden, so wie dies ursprünglich geplant war. (OA 646 vom 06.05.2008) 6. Welche Vorkehrungen trifft der Magistrat, die wachsenden Schülerzahlen der Grundschule zu bewältigen und wie kann das zunehmende Raumproblem der Käthe-Kollwitz-Schule bis zum Auszug der IGS West gelöst werden. 7. Wie ist die Bewertung des Brandschutzes für das Schulgebäude und die geplanten Maßnahmen, gerade im Bezug auf die Einhaltung der Fluchtwege und Rettungszufahrten? 8. Warum ist für die geplanten Maßnahmen eine Bürgerbeteiligung der unmittelbar betroffenen Nachbarn, sowie der Anwohner der Siedlung noch nicht erfolgt und ist zukünftig eine Bürgerbeteiligung beabsichtigt? Begründung: Aus der geplanten zweijährigen Unterbringung der IGS West mit zwei Jahrgangsstufen im Gebäude der Käthe-Kollwitz-Schule ist entgegen den Absprachen eine längerfristige Nutzung geworden, die nach jetziger Planung bis 2013 Bestand haben wird, bis die IGS West in den Neubau nach Höchst umziehen kann. Aus den zwei Jahrgangsstufen werden dem entsprechend fünf Jahrgangsstufen mit weit über 500 Schülern. Das Schulgelände ist in keinster Weise für solche Schülerzahlen ausgelegt, zumal die Käthe-Kollwitz-Schule als Grundschule zusätzlich über 250 Grundschüler unterbringen muss. Um die erhöhte Schülerzahl aufnehmen zu können, wurden sämtliche verfügbare Flächen auf dem Schulgelände, die nicht zu den notwendigen Bewegungsflächen für die Pausenzeiten gehören, mit Containern belegt. Mit politischem Geschick vor Ort und mit Unterstützung des Ortsbeirats konnte 2009 die angrenzende Liegenschaft des ehemaligen evangelischen Gemeindehauses zur vorübergehenden schulischen Nutzung gesichert werden. Ohne diese Voraussicht wäre die Schulraumnot an der Käthe-Kollwitz-Schule längst ab dem Schuljahr 2011/2012 nicht mehr bewältigbar. Mit dem Schuljahr 2011/2012 werden die Flächen insbesondere für die Grundschüler der Käthe-Kollwitz-Schule dennoch zu knapp. Daher wurde nun als schnelle Notlösung eine Sperrung eines Teilstückes des Frankenthaler Weges (ca. 360 m2) angedacht, um diese Fläche für die Schule nutzen zu können. Zudem wird über eine eventuelle Nutzung des Detmolder Platzes spekuliert. 2009 wurde der für 147.000 Euro neugestaltete Platz mit einer Skulptur des bedeutenden Frankfurter Künstlers Hans Steinbrenner eingeweiht. Steinbrenner hatte zu seinen Lebzeiten noch den exakten Standort ausgewählt. Das Stadtschulamt hat bis heute keine umfassende Gesamtplanung vorgelegt, die von den beiden Schulgemeinden gefordert und von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern erwartet wird. Stattdessen werden jähr für Jahr nur provisorisch Tatsachen geschaffen. Auch ist bei keiner der bereits durchgeführten und beabsichtigten Umgestaltungsmaßnahmen eine Bürgerbeteiligung durchgeführt worden, obwohl die geplante eventuelle Straßensperrung und eventuelle Einbeziehung des Detmolder Platzes, nicht nur die Schule, sondern insbesondere auch die unmittelbaren Anwohner, die Anlieger der angrenzenden Straßen und darüber hinaus alle Zeilsheimer Bürger betreffen. Auch der Ortsbeirat 6 sollte künftig rechtzeitig und umfassend über weitere Maßnahmen, die auch für die kommenden Schuljahre geplant sind, informiert und gehört werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2011, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 8 2011 Die Vorlage OF 17/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheimer Rosenpark vor Hundekot schützen!

14.09.2010 · Aktualisiert: 09.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM 4511 entstanden aus Vorlage: OF 1560/6 vom 25.08.2010 Betreff: Zeilsheimer Rosenpark vor Hundekot schützen! Der Magistrat wird gebeten, durch Aufstellen von Hinweisschildern deutlich zu machen, dass der "Zeilsheimer Rosenpark" (Kleinparkanlage Frankenthaler Weg/Neu-Zeilsheim/ Greifswalder Weg) und der angrenzende Spielplatz an der Straße Neu-Zeilsheim nicht als Hundetoilette genutzt werden dürfen. Begründung: Mit der Platzierung von Hinweistafeln an den Zugängen soll den Hundebesitzern deutlich gemacht werden, dass der idyllische Rosenpark keine Hundetoilette ist und auch hier die Regeln der Grünflächensatzung eingehalten werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2010, ST 1451 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim

21.04.2009 · Aktualisiert: 10.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3172 entstanden aus Vorlage: OF 1139/6 vom 30.03.2009 Betreff: Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die zuständige Behörde damit zu beauftragen, zwischen der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und Höchst sowie von der Jahrhunderthalle in Richtung Zeilsheim eine entsprechende Beschilderung anzubringen, die eine Durchfahrt für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkws über 12 Tonnen) verbietet. Begründung: Täglich und in zunehmendem Maße fahren Schwerlasttransporter durch Zeilsheim. Aufgrund der Verkehrssituation, insbesondere der zu engen Straßen in Zeilsheim, die nicht für derartigen Lkw-Verkehr ausgelegt sind, müssen Lkws oft zu riskanten Wendemanövern ansetzen. Dies führt zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr. Es kommt zu gefährlichen Situationen insbesondere in den Kurven- und Kreuzungsbereichen von Hofheimer Straße, Alt-Zeilsheim und Pfaffenwiese, aber auch von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim fahrend im Verkehrsbereich Pfaffenwiese, Neu-Zeilsheim, Pfortengartenweg, Alt-Zeilsheim und Hofheimer Straße. Die schon jetzt aufgestellten Hinweisschilder in Richtung Autobahnanschluss Sindlingen über die B40a, z.B. in Höhe der Jahrhunderthalle, reichen nicht aus. Außerdem sind Alternativrouten möglich, die eine Durchfahrt durch Zeilsheim entbehrlich machen, da diese Fahrzeuge Zeilsheim nur durchfahren - entweder in Richtung Höchst oder von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim. Von Wiesbaden auf der A 66 kommend kann über die Anschlussstelle Krifteler Dreieck, die B40a und die Hoechster-Farben-Straße nach Höchst gelangt werden. Aus Richtung Frankfurt kommend kann Höchst über die Abfahrt Kelkheim, die Schmalkaldender Straße und Silostraße erreicht werden, sodass für den Schwerlasttransport keine Notwendigkeit für die Benutzung der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und der damit verbundenen Durchfahrt durch Zeilsheim besteht. Da die Verkehrsführung in Zeilsheim nicht für Schwerlasttransporter ausgelegt und ein behinderungsfreies Vorbeifahren von Schwerlasttransportern nicht möglich ist, ist ein Durchfahrtsverbot dringend erforderlich. Entsprechende Hinweisschilder sollten schon an den Autobahnanschlussstellen Krifteler Dreieck und Kelkheim angebracht werden sowie ebenfalls an der Pfaffenwiese und der Hoechster-Farben-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.06.2009, ST 923 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Grundstück Blauländchenstraße Zeilsheim kaufen und für Jugendeinrichtungen nutzen

06.05.2008 · Aktualisiert: 05.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.05.2008, OA 646 entstanden aus Vorlage: OF 803/6 vom 19.04.2008 Betreff: Grundstück Blauländchenstraße Zeilsheim kaufen und für Jugendeinrichtungen nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Grundstück des evangelischen Regionalverbandes an der Blauländchenstraße käuflich zu erwerben. Das Grundstück soll dann für die Käthe-Kollwitz-Schule (Betreuungsangebote für Schulkinder) und für die Jugendarbeit in Zeilsheim zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Der evangelische Regionalverband will dieses Grundstück samt der darauf befindlichen Gebäude verkaufen, um mit dem Geld den Bau eines dringend benötigten Gemeindehauses in Zeilsheim zu ermöglichen. Durch den Bau dieses Gemeindehauses wiederum würden an anderer Stelle weitere Räumlichkeiten frei, die für wichtige soziale Einrichtungen in Zeilsheim genutzt werden würden. Der Regionalverband hatte bereits einen Käufer für das Grundstück, der einen Kaufpreis von, wie am Runden Tisch gesagt wurde, 900.000 Euro gezahlt hätte. Dazu hätten aber alle Bäume auf dem Grundstück gefällt werden müssen. Dazu hat das Umweltamt der Stadt Frankfurt die nötige Genehmigung nicht erteilt, der Kauf zerschlug sich. Es wäre jedoch von großem Vorteil für alle Beteiligten, wenn die Stadt Frankfurt das Grundstück mit den Gebäuden selber erwerben würde, da damit gleich mehrere Probleme gelöst werden könnten: 1. Den Kirchengemeinden und damit verschiedenen sozialen Projekten in Zeilsheim wäre sehr geholfen. Aber nicht nur das: 2. Zeilsheim hat noch Bedarf für ein Jugendzentrum für die Jugendlichen ab den Altersstufen 15 Jahre bis ca. 19 Jahre. Die Einrichtungen, die in Zeilsheim zurzeit von den Jugendlichen genutzt werden, sind unzureichend. Der Jugendtreff in der alten Post im Frankenthaler Weg wird sehr gut angenommen, ist auch immer gut besucht; aber nur für die Altersgruppen bis zu ca. 14 Jahren. Für die Altersgruppen darüber hinaus gibt es in Zeilsheim keine Angebote, keinen Jugendtreff. Das Grundstück der evangelischen Kirchengemeinde in der Blauländchenstraße wäre ideal für ein Jugendzentrum der Jugend ab 14 Jahre. 3. Außerdem wäre das Grundstück ideal, um den Bedarf der angrenzenden Käthe-Kollwitz-Schule zu erfüllen, die, wie sehr kurzfristig vor wenigen Wochen entschieden wurde, schon ab dem nächsten Schuljahr für zunächst drei Jahre eine integrierte Gesamtschule ab der 5. Klasse zusätzlich aufnehmen soll. Schon derzeit fehlen an der Käthe-Kollwitz-Schule Räume, um eine vernünftige Betreuung der Schulkinder im Rahmen eines Ganztagsangebots sicherstellen zu können. Dieser Mangel wird mit Einrichtung der Gesamtschule nun noch deutlich verschärft werden. Durch Nutzung des angebotenen Grundstücks ließen sich also gleich drei drängende Probleme in Zeilsheim auf einen Schlag lösen - und das zu einem Schnäppchenpreis! Die Stadt Frankfurt sollte hier schnellstens zuschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.09.2008, B 586 Bericht des Magistrats vom 06.03.2009, B 141 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 14.05.2008 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung der KAV am 02.06.2008, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage OA 646 wird zugestimmt. 13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.06.2008, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 22. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 09.06.2008, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 646 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 12.06.2008, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 646 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD und Stv. Seitz (= Annahme) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.06.2008, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 646 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD, ÖkoLinX-ARL und Stadtv. Seitz (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2008, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 646 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen SPD, LINKE., NPD, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4156, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008 Aktenzeichen: 51

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