Verkehrssituation in der Straße Alt-Zeilsheim verbessern
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM
1947 entstanden aus Vorlage:
OF 617/6 vom
04.02.2013 Betreff: Verkehrssituation in der Straße
Alt-Zeilsheim verbessern Der Magistrat wird gebeten, für
die Staße Alt-Zeilsheim ein Verkehrskonzept zu erarbeiten, in dem im Sinne
einer ganzheitlichen Betrachtung der motorisierte Individualverkehr, der
öffentliche Nahverkehr, der Rad- und Fußverkehr sowie der Lärmschutz für die
Anwohner berücksichtigt werden. Dabei sind folgende Aspekte besonders zu
prüfen: 1. Wie kann die bereits jetzt
vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h besser überwacht
werden? 2. Besteht die
Möglichkeit, den Bürgersteig an besonders engen Stellen der Straße durch
Aufplasterungen auf das normale Maß zu verbreitern, und die Verkehrsregelung an
diesen Stellen so zu gestalten, dass entgegenkommende Busse und Lkws
aufeinander warten müssen? 3.
Besteht die Möglichkeit, die Straße von ihrem Rang einer Kreisstraße
abzuwerten? Welche zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten würden sich durch eine
solche Abwertung ergeben? Begründung: Die Straße Alt-Zeilsheim verbindet Zeilsheim und
Sindlingen. Es ist zwar möglich, Sindlingen von Zeilsheim aus auch über die
Autobahn zu erreichen, dies zieht jedoch je nach genauer Lage von Start- und
Zielort kleine Umwege nach sich. Außerdem ist die Autobahn oft überfüllt.
Gelegentlich ist zu beobachten, dass Menschen aus Sindlingen-Nord mit dem Auto
über die Straße Alt-Zeilsheim die Autobahnauffahrt Zeilsheim/Hofheim
anzusteuern, um den zeitlich kürzesten Weg zur Autobahn zu nutzen. Ebenso ist
in der Straße Alt-Zeilsheim ein erhebliches Verkehrsaufkommen zur
Internationalen Schule in Sindlingen zu beobachten. Die Fahrtzeit dürfte auf
dieser Strecke nur minimal geringer sein. Aus Gründen der Bequemlichkeit wird
dieser Weg aber offensichtlich von vielen Autofahrern dem Weg über die Autobahn
vorgezogen. Problematisch ist dabei die Enge der
Straße Alt-Zeilsheim. Im historischen Ortskern ist der Abstand zwischen den
gegenüberliegenden Hausfronten teilweise so gering, dass der Bürgersteig an
etlichen Stellen nicht breiter als ein halber Meter ist. Dies bringt extrem
gefährliche Situationen für die Fußgängerinnen und Fußgänger mit sich. Für
Menschen mit Kinderwagen ist der Bürgersteig praktisch gar nicht benutzbar.
Aufgrund der Enge der Straßensituation ist der Verkehrslärm sehr störend. Dazu
kommt noch, dass immer wieder Fahrzeuge mit Geschwindigkeiten weit über den
dort zugelassenen 30 km/h festzustellen sind. In der Straße verkehren Buslinien
des RMV, die sich auch jederzeit auf der Strecke begegnen können. Auch Lkws
sind zugelassen.
In der Vergangenheit wurde in
diesem Konfliktfeld der verschiedensten Interessen, die nicht alle unter einen
Hut zu bringen sind, der Schwerpunkt der Lösung auf einen reibungslosen Ablauf
des Individualverkehrs gelegt. Der Verkehr wurde im Prinzip so geregelt, dass
sich fast an jeder Stelle der Straße zwei Busse begegnen und aneinander
vorbeifahren können. Notfalls wurde der Bürgersteig extrem schmal ausgeführt.
Es wurden sogar Schilder aufgestellt, die die Benutzung des Bürgersteigs
teilweise verbieten. Allerdings hat der Autoverkehr über die Jahre immer weiter
zugenommen, sodass die Situation für die Anwohner und Fußgänger immer
unerträglicher geworden ist. Es stellt sich nun die Frage, ob diese Form der
Konfliktlösung im Verkehrsbereich heute noch zeitgemäß ist. Aufgrund der
Tatsache, dass man den überörtlichen Verkehr auch über die Autobahn leiten
könnte, und der gewachsenen Einsicht, dass Vorfahrt für den Autoverkehr
vielleicht doch nicht immer und überall die beste Lösung darstellt, könnte man
den Verkehr an den engen Stellen auch anderweitig regeln. Möglich wäre, dass
sich entgegenkommende größere Fahrzeuge rücksichtsvoll begegnen und aufeinander
warten müssen, wie dies im Alltag an vielen Stellen in den Städten sowieso der
Fall ist. Was bei Bauarbeiten oft über Monate möglich ist, kann an einer solch
besonders engen Stelle auch einmal auf Dauer so sein. Möglicherweise stellt auch die Regelung mit einer
Ampel eine zwar unbequeme, aber sehr sichere Möglichkeit dar. Eine solche Herangehensweise würde bei den
Autofahrern nicht unbedingt auf Begeisterung stoßen, würde doch der tägliche
Weg zwangsläufig etwas verzögert. Realistisch betrachtet, dürften solche
Verzögerungen aber im Bereich weniger Minuten, etwa "einer Ampel mehr", liegen.
Wenn ein Teil der Autofahrer durch solche Maßnahmen die Entscheidung treffen
würde, dann doch lieber den Weg über die Autobahn zu wählen, hätte man zur
Entlastung der Anwohner sehr viel erreicht. Vor allem aber wäre ein erheblicher
Sicherheitsgewinn für die vielen Menschen entlang der Straße, darunter auch
viele Schulkinder, die Folge. Bei diesen Abwägungen sollte nicht vergessen werden,
dass der Straßenzug vor einigen Jahren bereits einmal über mehr als ein Jahr
hinweg wegen Bauarbeiten komplett gesperrt war. Dies war zwar sicher unbequem
für einen Teil der Autofahrer, aber man konnte seine Ziele natürlich trotzdem
erreichen. Eine kleine Einschränkung an den besonders schmalen Stellen der
Straße wäre dem gegenüber jetzt nur eine geringfügige Verschlechterung für die
Autofahrer. Wieso sollte ein solcher Kompromiss nicht bei Abwägung aller
Interessen möglich sein? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
24.02.2013, OF
656/6
Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 688
Stellungnahme des
Magistrats vom 26.05.2014, ST 694
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.12.2014, ST 1589
Aktenzeichen: 66 0