Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM
2027 entstanden aus Vorlage:
OF 658/6 vom
24.02.2013 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil
kontrollieren Der Magistrat wird gebeten,
zielgerichtete Kontrollen des Schwerlastverkehrs im Stadtteil Zeilsheim
durchzuführen. Der Fokus soll dabei auf drei
Kontrollpunkte gerichtet sein: 1. Einfahrt nach Zeilsheim über die Hofheimer Straße
mit einer Kontrolle des zulässigen Gesamtgewichtes unter 30 Tonnen; 2. Kreuzungsbereich
Pfaffenwiese/Alt-Zeilsheim und den Tatbestand der Fahrerflucht bei
Beschädigungen der Straßeneinrichtungen (Poller, Laternen, Schilder); 3. Östliche Einfahrt nach Zeilsheim
im Bereich der Jahrhunderthalle mit einer Kontrolle des zulässigen
Gesamtgewichtes unter 24 Tonnen. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch
Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben und den
Lachgraben sowie die Engstelle an der Michaelskapelle kaum möglich. Die Fahrt über die Brücke über den Lachgraben ist nur
bis 24 Tonnen zugelassen, die über den Welschgraben für bis zu 30 Tonnen. Es
müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Ein schwerer Lkw, der an der Anschlussstelle
Zeilsheim die BAB 66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat
kaum eine andere Möglichkeit, als seine Weiterfahrt verbotenerweise
fortzusetzen. Bislang sind dem Ortsbeirat keine Kontrollen im Stadtteil
bekannt, die einen Verstoß geahndet hätten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.09.2013, ST 1357
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6
am 27.08.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4