Meine Nachbarschaft: Charlotte-Schiffler-Straße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Setzen von Pollern hier: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2438 entstanden aus Vorlage: OF 662/5 vom 06.11.2017 Betreff: Setzen von Pollern hier: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24 - Pietät Reukauf - abzupollern. Begründung: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24 - Pietät Reukauf - wird trotz des absoluten Halteverbots regelmäßig geparkt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pietät Reukauf müssen mitunter zu jeder Tages- und Nachtzeit aus dem Hof heraus- und hineinfahren. In der Vergangenheit führte dies bereits des Öfteren zu mehrmaligem Vor- und Zurücksetzen. Dies ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kein Zustand, der von Dauer sein kann. Für die Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet dies eine zusätzliche und unnötige Lärmbelastung, tagsüber kommt es verstärkt zu Behinderungen im fließenden Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 376 Aktenzeichen: 66 0
Mathildenplatz hier: Verbesserung der Verkehrssituation
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2318 entstanden aus Vorlage: OF 582/5 vom 13.10.2017 Betreff: Mathildenplatz hier: Verbesserung der Verkehrssituation Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation am Mathildenplatz so zu verbessern, dass 1. das Parken gegenüber der Garage der Liegenschaft Mathildenstraße 10 unterbunden wird; 2. das Parkverbot um den Mathildenplatz ggf. a) mittels Verfügung einer Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 4 1 Absatz 1 StVO) oder b) mittels Setzen von Pollern durchgesetzt wird und 3. der ruhende Verkehr überwacht wird. Begründung: Auch im Stadtteil Oberrad herrscht Parkplatzknappheit. Dies führt dazu, dass vor allen Dingen abends Fahrzeuge verkehrswidrig abgestellt werden. Bedauerlicherweise sind die Straßen um den Mathildenplatz derart zugeparkt, dass es für die Anwohnerinnen und Anwohner mitunter unmöglich ist, zu ihren Garagen zu gelangen bzw. diese auch zu verlassen. Was in diesem Falle für die Anwohnerinnen und Anwohner gilt, gilt dann auch in besonderem Maße für die Müllabfuhr, die Feuerwehr und die Krankenfahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 363 Aktenzeichen: 32 1
Absicherung der Fußgängerquerung an der Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2151 entstanden aus Vorlage: OF 563/5 vom 26.08.2017 Betreff: Absicherung der Fußgängerquerung an der Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerquerung an der Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg derart abzusichern, dass das Befahren der südöstlichen Sperrfläche verhindert wird. Begründung: Die Fußgängerquerung an der Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg wird durch das Befahren der südöstlichen Sperrfläche immer wieder durch Pkws zugeparkt, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer keine Möglichkeit haben, die Straße an dieser Stelle zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 20 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Aufstellen einer zusätzlichen Bank an der Ersatzhaltestelle des Schienenersatzverkehrs E 16 in der Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1663 entstanden aus Vorlage: OF 465/5 vom 04.05.2017 Betreff: Aufstellen einer zusätzlichen Bank an der Ersatzhaltestelle des Schienenersatzverkehrs E 16 in der Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ersatzhaltestelle des Schienenersatzverkehrs E 16 (ersetzt die Straßenbahnlinien 16 und 17 für die Dauer des Umbaus der Offenbacher Landstraße) in Höhe der Offenbacher Landstraße Hausnummer 364 an geeigneter Stelle eine Haltestellen-Bank aufzustellen. Begründung: Da die Umbauarbeiten der Offenbacher Landstraße und damit der Schienenersatzverkehr laut aktueller Planung bis zum Februar 2018 andauern sollen, sollte an dieser Stelle eine Haltestellen-Bank aufgestellt werden. Hier warten sehr viele Leute mit ihren Einkaufstaschen, da diese Haltestelle die nächstgelegene zum REWE-Markt ist. Darunter sind viele ältere Leute, die zu den Altenwohnanlagen in der Wiener Straße fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1847 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 13
Instandsetzung des Gehweges in der Wiener Straße hier: Zwischen Einmündung Grazer Weg und Liegenschaft Wiener Straße 81
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1661 entstanden aus Vorlage: OF 463/5 vom 29.04.2017 Betreff: Instandsetzung des Gehweges in der Wiener Straße hier: Zwischen Einmündung Grazer Weg und Liegenschaft Wiener Straße 81 Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg der nördlichen Wiener Straße zwischen Einmündung Grazer Weg und Liegenschaft Wiener Straße 81 instand zu setzen. Begründung: Der nördliche Bürgersteig der Wiener Straße zwischen Einmündung Grazer Weg und der Liegenschaft Wiener Straße 81 hat durch Wurzeleinwuchs Schäden davongetragen. Die Schäden sind mittlerweile so immens, dass es gerade für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Kinderwagen oder Rollator schwierig ist, diesen Abschnitt zu passieren. Der jetzige Zustand stellt eine Gefahrenquelle dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1568 Antrag vom 02.01.2019, OF 1125/5 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4098 Aktenzeichen: 66 5
Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1659 entstanden aus Vorlage: OF 461/5 vom 29.04.2017 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße Der Magistrat wird gebeten, im Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 Absatz 1 StVO). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße derart zugeparkt wird, dass es für Fußgängerinnen und Fußgänger nicht möglich ist, die Bleiweißstraße dort zu überqueren. Bei der Querung handelt es sich um einen Schulweg. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr da. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1513 Aktenzeichen: 32 1
Absicherung des Bürgersteigs an der Einmündung des Goldbergweges in die Bleiweißstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1660 entstanden aus Vorlage: OF 462/5 vom 29.04.2017 Betreff: Absicherung des Bürgersteigs an der Einmündung des Goldbergweges in die Bleiweißstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem nordöstlichen Bürgersteig vor der Liegenschaft Goldbergweg 36 an der Einmündung des Goldbergweges in die Bleiweißstraße das Parken in zweiter Reihe durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Als geeignete Maßnahme sieht der Ortsbeirat das Setzen von Pollern. Begründung: Im oben genannten Bereich des Goldbergwegs werden regelmäßig widerrechtlich Fahrzeuge abgestellt. Hierdurch wird die Benutzung des Gehwegs für Fußgängerinnen und Fußgänger, vor allem beim Mitführen eines Kinderwagens oder einer Gehhilfe bzw. Rollstuhles, massiv eingeschränkt bis unmöglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1845 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Durchgangsverkehr durch die Straße „An der Goetheruh“ verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 439/5 Betreff: Durchgangsverkehr durch die Straße "An der Goetheruh" verhindern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Durchgangsverkehr in der Straße "An der Goetheruh" zu unterbinden. Der Ortsbeirat hält eine für den Radverkehr leicht umfahrbare Umlaufsperre auf der Mitte der Strecke zwischen Wendelsweg und dem Parkplatz des Waldspielparks Scheerwald für eine geeignete Maßnahme. Begründung: Bis zur Freigabe des Wendelsweg für den öffentlichen Verkehr war die Straße "An der Goetheruh in beiden Richtungen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Beschilderung erlaubte nur den Anliegerverkehr zu den Gärten. Selbst die Zufahrt zum Parkplatz des Waldspielplatzes ist durch den Anwohnerbereich nicht erfasst. Kraftfahrzeuge dürfen nicht vom Parkplatz über die "Goetheruh" nach Sachsenhausen fahren. Derzeit ist nur noch die Fahrtrichtung Westen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Straße ist aber für eine Freigabe nicht geeignet, weil auf Grund der geringen Breite ein Begegnungsverkehr nicht möglich ist. Kraftfahrzeuge müssen dann zurücksetzen, Fußgänger und Radfahrer sind gezwungen, auf den unbefestigten Seitenstreifen auszuweichen. Anlässlich eines Ortstermins am 26.4. d.J. wurden von Nachbarn, Anliegern und dem Straßenverkehrsamt Argumente gegen eine Schließung des Weges vorgetragen, die einer sorgfältigen Abwägung nicht standhalten: Der Weg sei ohnehin auf Grund seiner geringen Breite nicht für den Durchgangsverkehr attraktiv. Während des etwa zwanzig minütigen Ortstermins befuhren allerdings insgesamt vier Kraftfahrzeuge offensichtlich im Durchgangsverkehr aus der noch jetzt verbotenen östlichen Richtung den Weg. In der Hauptverkehrszeit ist sicher mit einem deutlich höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Einige Anwohner verwiesen den Fuß- und Radverkehr auf den parallel verlaufenden Sachsenhäuser Landwehrweg. Die "Goetheruh" hat eine für den Radverkehr bestens geeignete Bitumendecke, während der Landwehrweg mit seiner wassergebundenen Decke besser für den Freizeitverkehr geeignet ist. Es ist erwünscht, dass der Radverkehr nicht mit dem reinen Freizeitverkehr in Konflikt kommt und deshalb auf der "Goetheruh" fährt. Eine Sperrung würde den Anwohnerverkehr zu großen Umwegen zwingen. Dieses Argument wäre stichhaltig, wenn der Weg wirklich nur durch die Anwohner mit Kraftwagen benutzt werden würde. Tatsächlich ist der Kraftfahrzeugverkehr der Anlieger die Ausnahme. Wer ohne Auto anfährt, hat weiterhin keine Beeinträchtigung. In Abwägung der großen Probleme, die der illegale Autoverkehr verursacht, müssen leider die Umwege in Kauf genommen werden. Der Weg werde kaum von Fußgängern und Radfahrern benutzt. Dies ist jedoch der Tatsache geschuldet, dass Radfahrer bei einer Durchfahrt fast sicher mit Begegnungsverkehr rechnen müssen und nach der Straßenverkehrsordnung zum Ausweichen auch in den unbefestigten Seitenbereich verpflichtet sind. In der gleichen Richtung fahrende Kraftfahrzeuge sind ein noch größeres Problem, weil das Überholen auf Grund der geringen Straßenbreite verboten ist. Leider muss immer wieder beobachtet werden, dass Radler durch Kraftfahrer bedrängt werden und der Wunsch zu überholen durch hupen, aufheulen lassen des Motors oder lautes Rufen bekundet wird oder aber einfach mit viel zu geringem Seitenabstand vorbeigefahren wird. Es kann aber nicht hingenommen werden, dass der illegale Autoverkehr die Radler in den parallel verlaufenden schmutzigen und holprigen Sachsenhäuser Landwehrweg zwingt. Die "Goetheruh" werde als Rettungsweg für den Sportplatz am Scheerpark benötigt. Hier wäre der Ortsbeirat überrascht, wenn die Einsatzfahrzeuge der schmalen "Goetheruh" der viel breiteren Buchrainstraße den Vorzug geben würden. Die Notwendigkeit einer zweiten Zufahrt zum Gelände erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Vertreter des Straßenverkehrsamtes bekundeten geringes Interesse, in den Schleichverkehr einzugreifen. Der Verkehr würde sich dann andere Routen suchen. Das Argument passt nicht ganz zu dem ebenfalls vorgebrachten Einwand, dass es gar nicht so viel Schleichverkehr gebe. Bei einer Sperrung müsste jedenfalls der Verkehr auf die legalen Wege ausweichen. Genau das ist Ziel der Maßnahme. Der Ortsbeirat stellt fest, dass vom Straßenverkehrsamt seit einiger Zeit, das Verkehrsschild "Anlieger frei" zusammen mit einem Durchfahrtsverbot nicht mehr wieder aufgestellt wird, wenn es durch anderweitige Maßnahmen entfernt wurde, wie hier an der "Goetheruh" oder im Hansenweg. Diese Vorgehensweise ist zwar insoweit konsequent als es in der Praxis keinerlei Sanktionen gegen das illegale Befahren gibt. Gesetzestreue Bürgerinnen fühlen sich ja verhöhnt, wenn die verbotene Fahrweise Augen zwinkernd hingenommen wird. Die Öffnung der Wege würde jedoch Fußgängern und Radfahrern die letzten Rückzugsräume nehmen, in denen sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Es ist daher geboten, den Kraftfahrzeugverkehr in den Freizeitflächen wie hier in der "Goetheruh" zu unterbinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDurchfahrt durch den südlichen Hansenweg wieder für Kraftfahrzeuge sperren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1469 entstanden aus Vorlage: OF 404/5 vom 03.04.2017 Betreff: Durchfahrt durch den südlichen Hansenweg wieder für Kraftfahrzeuge sperren Der Magistrat wird gebeten, im Hansenweg/Ecke Goldbergweg in Fahrtrichtung Süden das Verkehrszeichen 260 - gesperrt für Kraftfahrzeuge - mit dem Zusa tzschild 1020-30 "Anlieger frei" aufzustellen. Begründung: Im Zuge des Umbaus des südlichen Hansenweges wurde das entsprechende Verkehrsschild entfernt. Die Straße soll aber auch weiterhin nicht als Durchfahrt zu anderen Stadtteilen dienen und muss daher wieder für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden. Dieser Wunsch wurde von den Anwohnern vorgetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1286 Aktenzeichen: 32 1
Setzen von Pollern in der Buchrainstraße (IV)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1465 entstanden aus Vorlage: OF 399/5 vom 03.04.2017 Betreff: Setzen von Pollern in der Buchrainstraße (IV) Vorgang: OM 291/11 OBR 5; ST 1385/11; V 811/13 OBR 5; ST 1631/13; V 1170/14 OBR 5; ST 171/15 Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg vor der Liegenschaft Buchrainstraße 5 mittels Poller oder Drängelgitter zu sichern. Begründung: Mit der Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 291, hatte der Ortsbeirat um Abpollerung des im Betreff genannten Bereiches gebeten. In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385, wurde dem Ansinnen nicht widersprochen, es wurde aber auf umfangreiche Umgestaltungsmaßnahmen hingewiesen. Mit der Anfrage an den Magistrat vom 29.08.2013, V 811, erkundigte sich der Ortsbeirat danach, wann die zugesagten Poller installiert werden. In der Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1631, wird mitgeteilt, dass die zugesagten Arbeiten im 4. Quartal 2013 ausgeführt werden. Mit der Anfrage an den Magistrat vom 07.11.2014, V 1170, erkundigte sich der Ortsbeirat danach, wann die zugesagten Poller installiert werden. In der Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 171, wird mitgeteilt, dass sie ausgeführt worden sind. Augenscheinlich mag das für die Liegenschaft Buchrainstraße 3 gelten, vor der Liegenschaft Buchrainstraße 5 ist dies nicht der Fall. Da sich an der Situation von 2011 nichts geändert hat, bittet der Ortsbeirat erneut um das Setzen der beantragten Poller. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 291 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 Auskunftsersuchen vom 29.08.2013, V 811 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1631 Auskunftsersuchen vom 07.11.2014, V 1170 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 171 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1288 Aktenzeichen: 66 0
Entwicklung des Grundstücks Offenbacher Landstraße 468
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1219 entstanden aus Vorlage: OF 330/5 vom 20.01.2017 Betreff: Entwicklung des Grundstücks Offenbacher Landstraße 468 1. Der Ortsbeirat begrüßt die ihm vorgelegten Pläne zur Entwicklung des Grundstücks Offenbacher Landstraße 468. 2. Der Magistrat wird gebeten, a) die Planung positiv zu begleiten und b) eine Baugenehmigung zu erteilen. Begründung: Die Versorgung der Oberräder Bürgerrinnen und Bürger ist mangelhaft. Im Stadtteil Oberrad selbst gibt es einen größeren Einkaufsmarkt am Buchrainplatz. Daher ist es geboten, an der genannten Stelle einen Supermarkt zu errichten. Zudem befinden sich in der Nähe dieses Grundstücks zwei Altenwohnanlagen, das REHA-Zentrum. Im sog. Roten Haus (Offenbacher Landstraße 501 - 507) wohnen auch viele Seniorinnen und Senioren. Viele der Bewohnerinnen und Bewohner sind gesundheitlich eingeschränkt und können nicht bis zum REWE-Markt am Buchrainplatz laufen bzw. die steil ansteigende Wiener Straße zum Nahkauf hinauflaufen. Für viele ist die Fahrkarte mit der Straßenbahn hin und zurück zu teuer. Der neue Penny-Markt hingegen wäre fußläufig zu erreichen und ist im unteren Preissegment angesiedelt. Der nächste Discounter befindet sich am Lokalbahnhof in Sachsenhausen (Aldi) bzw. der Lidl zwei Haltestellen davor. Aus diesen Gründen begrüßt der Ortsbeirat die Entwicklung dieses Grundstücks und bittet den Magistrat, diese positiv zu begleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 877 Aktenzeichen: 63 0
Auskunftsersuchen bezüglich Vermessungsarbeiten in Oberrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2016, OF 241/5 Betreff: Auskunftsersuchen bezüglich Vermessungsarbeiten in Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft über den Hintergrund von Vermessungsarbeiten in Oberrad an der Wiener Straße bzw. wozu diese Planungen durchgeführt worden sind. Begründung: Am Ende der Wiener Straße, wo diese in eine Stichstraße mündet, befinden sich rechts das REHA-Zentrum (Wiener Straße 1224-126) mit Wohnungen und Aufenthaltsräumen für die Bewohner. Links befinden sich die Liegenschaften Wiener Straße 130 - 136. Die Hausnummern 134 und 136 werden von den Patienten des REHA-Zentrums bewohnt, in der Hausnummer 132 wohnen noch einige ehemalige Angestellte des REHA-Zentrums, es gibt Gruppen- und Büroräume dort. Die Hausnummer 130 ist eine Altenwohnanlage. Vor diesen Wohnblöcken befindet sich eine Rasenfläche, auf der sich früher eine Minigolfanlage befand. Am Ende der Wiener Straße (Hausnummer 128) ist ein Wohn-Hochhaus, in dem sich Sozialwohnungen und ebenfalls Wohnungen für Senioren befinden. In der ersten Oktober-Woche wurden auf der Rasenfläche Vermessungsarbeiten durchgeführt, ebenfalls wurde der Parkplatz vermessen, der zur Wiener Straße 128 gehört. Auf die Frage einiger Anwohner, wozu dieses diene, bekamen diese als Antwort, dass hier ein Haus gebaut würde. Diese wäre eine Vernichtung der Grünfläche, die zurzeit als Erholungsort sowohl für die Patienten des REHA-Zentrums und der Angestellten der REHA als auch der Bewohnerinnen und Bewohner der Altenwohnanlage genutzt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2016, TO I, TOP 62 Beschluss: Auskunftsersuchen V 246 2016 Die Vorlage OF 241/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 694 entstanden aus Vorlage: OF 166/5 vom 13.09.2016 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße Vorgang: OM 4506/15 OBR 5; ST 240/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund seiner Stellungnahme vom 01.02.2016, ST 240, verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße notwendig sind, und wenn ja, welche Maßnahmen umgesetzt werden können. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat hat mit der Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506, eine Messung mittels ViaCount-Geräten beantragt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240, werden die Messdaten dargelegt. Da von rund einem Viertel der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird, stellt sich hier die Frage, ob aus Sicht des Magistrats Handlungsbedarf besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1744 Aktenzeichen: 32 4
Installation von Auffindesignalen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 695 entstanden aus Vorlage: OF 167/5 vom 20.09.2016 Betreff: Installation von Auffindesignalen Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerampeln in der Offenbacher Landstraße/ Ecke Wiener Straße mit Auffindesignalen (für sogenannte Blindenampeln) auszustatten. Begründung: An diesen Ampeln überqueren die Bewohner der nahe gelegenen Altenwohnanlagen (Wiener Straße 128 und Wiener Straße 132) sowie die Bewohner der REHA-Werkstatt (Wiener Straße 124 und 134) die Straße, denen die akustischen Signale eine Hilfe beim Überqueren wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 117 Aktenzeichen: 32 1
Neue Beschilderung auf dem Oberräder Waldfriedhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 573 entstanden aus Vorlage: OF 127/5 vom 20.08.2016 Betreff: Neue Beschilderung auf dem Oberräder Waldfriedhof Der Magistrat wird gebeten, auf dem Oberräder Waldfriedhof eine neue Beschilderung anbringen zu lassen. Am ersten Eingang des Burgenlandwegs - von der Buchrainstraße her kommend - ist der Lageplan des Friedhofs mit der Auflistung der Gewande sehr verblasst, diese Tafel soll ersetzt werden. Das Gleiche gilt für die Tafel mit Lageplan an dem mittleren Eingang am Burgenlandweg. Am Eingang, der zur Trauerhalle führt, gibt es überhaupt keine Tafel. Hier soll die gleiche Tafel wie an den übrigen Eingängen angebracht werden. Begründung: Immer wieder stehen Besucher vor dem Eingang zum Friedhof, der zur Trauerhalle führt, und wissen nicht, wie sie zu den Gräbern kommen sollen. Eine Übersicht, wie sie an den anderen Eingängen angebracht ist, wäre hier am notwendigsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1672 Aktenzeichen: 67 4
Zusätzliche Papierkörbe auf dem Weg zum Friedhof - entlang der Grüne-Soße-Stelen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 574 entstanden aus Vorlage: OF 129/5 vom 20.08.2016 Betreff: Zusätzliche Papierkörbe auf dem Weg zum Friedhof - entlang der Grüne-Soße-Stelen Der Magistrat wird gebeten, einen zusätzlichen, größeren Papierkorb auf dem Weg zum Friedhof - entlang der Grüne-Soße-Stelen - aufzustellen und den vorhandenen Papierkorb durch einen Papierkorb mit größerem Fassungsvermögen zu ersetzen. Es handelt sich um das zweite Drittel des Weges, der an der Wiener Straße zwischen den Häusern Wiener Straße 52 und 54 beginnt und am Eingang zum Friedhof, der direkt zur Trauerhalle führt, endet. Diese neuen Papierkörbe sollten verschließbare Deckel haben. Begründung: Es gibt auf diesem Teil des Weges nur einen einzigen Papierkorb, der zwischen zwei Sitzbänken im oberen Teil des Weges steht. Auf dem übrigen Weg gibt es keinen zusätzlichen Papierkorb. Dieser sollte in der Nähe der unteren Sitzbank angebracht werden. Diese Grünfläche ist zu einem beliebten Treffpunkt für viele geworden. Dementsprechend fällt hier auch Abfall an, was dazu führt, dass der vorhandene Papierkorb für die anfallenden Mengen nicht ausreichend ist. Der nahe liegende Wald und vor allem die Felder sind von Krähen bzw. Rabenvögeln besiedelt, die nachts dem Inhalt des einzigen Papierkorbes zu Leibe rücken und den Abfall verteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1752 Aktenzeichen: 67 0
Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 302 entstanden aus Vorlage: OF 104/5 vom 13.06.2016 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße Der Magistrat wird gebeten, im Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung ). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße derart zugeparkt wird, dass es für aus der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße einfahrende Fahrzeugführer nicht möglich ist, in einem Zug hineinzufahren. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1300 Aktenzeichen: 32 1
Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 299 entstanden aus Vorlage: OF 101/5 vom 13.06.2016 Betreff: Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/ Wiener Straße/Goldbergweg derart zu ändern, dass es wieder - wie bereits zu früheren Zeiten - drei Phasen gibt: 1. Phase: Grün für den Individualverkehr aus der Wiener Straße und dem Goldbergweg; 2. Phase: Grün für den Individualverkehr aus der Buchrainstraße; 3. Phase: Grün für die Fußgängerinnen und Fußgänger an allen vier Überwegen. Begründung: Die Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg hat derzeit nur zwei Phasen. Hat der aus der Wiener Straße und dem Goldbergweg kommende Individualverkehr Grün, dürfen die Fußgängerinnen und Fußgänger die Buchrainstraße queren. Hat der Individualverkehr aus der Buchrainstraße Grün, so dürfen die Fußgängerinnen und Fußgänger die Wiener Straße bzw. den Goldbergweg queren. Beim Abbiegen kommt es dann oftmals zu gefährlichen Situationen. Vor der Neuinstallierung dieser Lichtsignalanlage hatte die Ampelschaltung drei Phasen. Dies hat sich aus Sicht des Ortsbeirates bewährt und sollte auch so wieder eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1350
Aufstellen von Mülleimern im Stadtteil Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4748 entstanden aus Vorlage: OF 1177/5 vom 09.11.2015 Betreff: Aufstellen von Mülleimern im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den folgenden Standorten im Stadtteil Oberrad zusätzliche Mülleimer aufgestellt werden können: 1. Gräfendeichstraße/nördliche Verlängerung der Erbacher Straße; 2. Gräfendeichstraße/"Bachflußweg" ; 3. Wiener Straße/südliche Verlängerung des Nonnenpfades. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben an den Ortsbeirat 5 den Wunsch herangetragen, dass man an den o. g. Standorten zusätzliche Mülleimer aufstellen solle. Dies würde zum einen zur Sauberkeit der entsprechenden Gebiete beitragen und zum anderen würde es Hundehaltern die Möglichkeit bieten, die Hundekotbeutel direkt zu entsorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 361
Verkehrssicherung im Bereich Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2015, OF 1179/5 Betreff: Verkehrssicherung im Bereich Buchrainstraße Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Abschnitt in der Buchrainstraße zwischen Burgenlandweg und dem Sportplatz der Spiel Vereinigung Oberrad durch die Anbringung von Verkehrsschwellen in entsprechenden Abständen verkehrssicherer zu machen. Begründung: In dem dortigen Bereich kommt es sehr oft zu Geschwindigkeitsübertretungen von Seiten der Autofahrer, die den Weg zum Sportplatz der Spielvereinigung Oberrad nutzen. Dies gefährdet die dort befindlichen Fußgänger. Da Geschwindigkeitskontrollen wenig zielführend sind und Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder offensichtlich nicht beachtet werden, besteht die einzige Möglichkeit der Verkehrssicherung darin, in regelmäßigen Abständen Schwellen auf der Fahrbahn anzubringen, um das Tempo entsprechend zu reduzieren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 5 am 12.02.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und Herr Kehrmann (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenÜberprüfung der Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4623 entstanden aus Vorlage: OF 1152/5 vom 23.09.2015 Betreff: Überprüfung der Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Oberrad auf den brachliegenden Feldern, die sich in der Nähe von Wohngebieten befinden, Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt werden, die gesundheitsschädlich sind. Es sollte auch die Verwendung von Glyphosat geprüft werden. Von diesem Stoff wird vermutet, dass er gesundheitsschädlich ist, vor allem, wenn der Stoff ins Trinkwasser gelangt. Begründung: Die Felder für den Gemüseanbau befinden sich nicht nur nördlich der Gräfendeichstraße und der Kochstraße zum Main hin und südlich der Wiener Straße und dem Goldbergweg zum Wald hin, sondern auch mitten im Oberräder Wohngebiet. So gibt es zum Beispiel zwischen der Bleiweißstraße und dem Wildgäßchen Felder, auf denen nichts angebaut wird. Auf diesen Feldern wächst aber auch gar nichts, was auf die Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln schließen lässt. Schädliche Pestizide landen dann auf den Balkonen der anliegenden Wohnungen sowie insgesamt im Grundwasser. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 62 Aktenzeichen: 79 2
Erneuerung der Parkbänke auf dem Spielplatz in der Charlotte-Schiffler-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4619 entstanden aus Vorlage: OF 1148/5 vom 21.09.2015 Betreff: Erneuerung der Parkbänke auf dem Spielplatz in der Charlotte-Schiffler-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Parkbänke auf dem Spielplatz in der Charlotte-Schiffler-Straße zu reparieren bzw. zu erneuern. Begründung: Durch die Witterung und die Abnutzung wurden die Parkbänke stark in Mitleidenschaft gezogen. Das splitternde Holz der Bänke stellt vor allem für kleinere Kinder eine große Gefahr dar, da sich diese Wunden leicht entzünden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 88 Aktenzeichen: 67 2
Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506 entstanden aus Vorlage: OF 1129/5 vom 23.08.2015 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, in der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/ Goldbergweg und Burgenlandweg Messungen mittels ViaCount-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/ Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240 Antrag vom 13.09.2016, OF 166/5 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 694 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 4
Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südlicher Hansenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4505 entstanden aus Vorlage: OF 1128/5 vom 23.08.2015 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südlicher Hansenweg Der Magistrat wird gebe ten, im südlichen Hansenweg zwischen Goldbergweg und erstem Wirtschaftsweg Messungen mittels ViaCount-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner des südlichen Hansenweges zwischen Goldbergweg und erstem Wirtschaftsweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 43 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 4
Abpollerung des westlichen Einmündungsbereiches des Grazer Weges in die Wiener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4252 entstanden aus Vorlage: OF 1111/5 vom 26.05.2015 Betreff: Abpollerung des westlichen Einmündungsbereiches des Grazer Weges in die Wiener Straße Der Magistrat wird gebeten, den westlichen Einmündungsbereich des Grazer Weges in die Wiener Straße mit Pollern oder anderen geeigneten Maßnahmen abzusichern, sodass das Parken dort unterbunden wird. Begründung: Mitbürgerinnen und Mitbürger parken immer wieder den abgesenkten Bürgersteig an der Ecke Wiener Straße/Grazer Weg zu. Dies führt dazu, dass Personen mit Rollstühlen oder Rollatoren und Eltern mit Kindern die Straße nur sehr schwer überqueren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1398 Aktenzeichen: 32 1
Erneuerung eines Piktogramms in der Mathildenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4253 entstanden aus Vorlage: OF 1112/5 vom 08.06.2015 Betreff: Erneuerung eines Piktogramms in der Mathildenstraße Der Magistrat wird gebeten, ein in der Mathildenstraße vorhandenes Piktogramm "Vorsicht Kinder" in Höhe der Kindertagesstätte zu erneuern. Begründung: Im Laufe der Zeit hat das Piktogramm "Vorsicht Kinder" sehr stark gelitten, sodass es kaum noch sichtbar ist. Da sich in unmittelbarer Nähe eine Kindertagesstätte befindet, sollte hier schnellstens Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1404 Aktenzeichen: 66 7
Verbesserung des Zustandes des Weges zum Waldfriedhof Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2015, OM 3903 entstanden aus Vorlage: OF 1030/5 vom 01.02.2015 Betreff: Verbesserung des Zustandes des Weges zum Waldfriedhof Oberrad Der Magistrat wird gebeten, den Weg zur Trauerhalle, der östlich neben der Liegenschaft Wiener Straße Nr. 52 zum Waldfriedhof führt, so herzurichten, dass die Friedhofsbesucher trockenen Fußes den östlichen Eingang zum Waldfriedhof und damit zur Trauerhalle erreichen können. Begründung: Dieser Weg ist bei Regen im schlimmsten Falle voller Regenpfützen, sodass er nicht passiert werden kann und Umwege gemacht werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2015, ST 609 Aktenzeichen: 67 4
Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3829 entstanden aus Vorlage: OF 1010/5 vom 01.01.2015 Betreff: Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg (II) Vorgang: ST 820/02 Der Magistrat wird gebeten, aus Sicherheitsgründen einen Verkehrsspiegel auf dem südwestlichen Teil des Bürgersteigs der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg anzubringen, so dass die vom Goldbergweg aus östlicher Richtung kommenden Auto- und Radfahrer die nördliche Einmündung des Hansenweges in den Goldbergweg einsehen können. Begründung: Da der Goldbergweg Teil einer Tempo-30-Zone ist, gilt rechts vor links. Wenn man nun aus östlicher Richtung kommend den Goldbergweg in westliche Richtung fährt, muss man den von rechts aus dem Hansenweg in den Goldbergweg einbiegenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren. Um jedoch erkennen zu können, ob ein Autofahrer von rechts gefahren kommt, muss der Auto- und Radfahrer sehr weit in die Kreuzung einfahren. Wenn man dann einen Einblick in den Hansenweg hat, steht man schon so weit auf der Kreuzung, dass man entweder den Rückwärtsgang einlegen kann oder auf gut Glück durchfährt. Daher ist diese Kreuzung nicht nur eine Gefahr für den Autoverkehr, sondern besonders für die Radfahrer, denn sie besitzen keinen Airbag oder Seitenaufprallschutz. Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2002, ST 820, geäußerte Einschätzung teilt der Ortsbeirat nicht. Vielmehr ist erneut der Wunsch aus der Bevölkerung an den Ortsbeirat herangetragen worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2002, ST 820 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 525 Aktenzeichen: 66 7
Einrichtung von ein oder zwei Parkmöglichkeiten an der Ecke Buchrainstraße/Gruneliusstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3665 entstanden aus Vorlage: OF 989/5 vom 13.11.2014 Betreff: Einrichtung von ein oder zwei Parkmöglichkeiten an der Ecke Buchrainstraße/Gruneliusstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Buchrainstraße/ Gruneliusstraße ein oder zwei Parkmöglichkeiten auszuweisen. Begründung: An dieser Stelle liegt immer Müll, obschon dahinter der zu den Häusern Gruneliusstraße Nr. 113 bis Nr. 199 gehörende eingezäunte Müllplatz liegt. Wenn dort Autos parken, würde eine wilde Müllablagerung zumindest erschwert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 151
Setzen von Pollern in der Buchrainstraße III
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2014, OF 964/5 Betreff: Setzen von Pollern in der Buchrainstraße III Vorgang: ST 1385/11 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann mit der unter Ziffer 3 der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 zugesagten Maßnahme gegen das widerrechtliche Beparken des nordöstlichen Teils des Bürgersteigs der Buchrainstraße gerechnet werden kann. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 wird konstatiert: "Der in der Anregung beschriebene Bereich der Buchrainstraße bzw. Offenbacher Landstraße befindet sich derzeit zum Teil noch in einer umfangreichen Umgestaltungsmaßnahme. In dem kürzlich fertig gestellten Bereich wurden bereits zur Absicherung des Gehweges Poller und Fahrradständer installiert. Auch der noch im Umbau befindliche Abschnitt des Gehweges wird nach seiner Fertigstellung, wie auch der bereits fertig gestellte Teil, gegen ein widerrechtliches Beparken mit entsprechenden Maßnahmen abgesichert." Leider ist diese Maßnahme bis heute nicht abgeschlossen worden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 07.11.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1170 2014 Die Vorlage OF 964/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAnbringung eines Piktogramms in der de-Neufville-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3469 entstanden aus Vorlage: OF 914/5 vom 20.08.2014 Betreff: Anbringung eines Piktogramms in der de-Neufville-Straße Der Magistrat wird gebeten, in der de-Neufville-Straße vor der Einfahrt zu der Liegenschaft de-Neufville-Straße Nr. 15 das Zeichen 136 - "Kinder" gemäß Anlage 1 zu § 40 Absatz 6 Straßenverkehrsordnung als Hinweisschild und /oder als Piktogramm anzubringen. Begründung: Die de-Neufville-Straße stellt eine häufig befahrene Verbindungsstraße zur Wiener Straße dar. In der Liegenschaft de-Neufville-Straße Nr. 15 sind eine Krabbelstube und ein Kinderladen untergebracht. Diese ist von der Straße und somit für den Autofahrer nicht unmittelbar einzusehen. Um den Kindern, die den Kinderladen besuchen, einen sichereren Weg zu gewährleisten, ist es erforderlich, ein entsprechendes Hinweisschild und/oder Piktogramm anzubringen, das auf die die Straße überquerenden Kinder hinweist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2014, ST 1418 Aktenzeichen: 32 1
Änderung der Buslinien Nr. 81 und 82
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2014, OF 933/5 Betreff: Änderung der Buslinien Nr. 81 und 82 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich bei der VGF für eine Änderung der Buslinienführung 81 und 82 in Oberrad einzusetzen und zwar dergestalt, dass der Bus in einer Tour - ohne Pause am Buchrainplatz - von einem Ende von Oberrad zum anderen Ende von Oberrad fährt. Begründung: Seit der Einführung der der Buslinien 81 und 82 fährt der eine Bus in zwei verschiedenen Schleifen mit jeweils einem längerem Halt am Buchrainplatz (und wechselt hier auch die Bus-Nummer). Der Bus Nr. 81 fährt ab Haltestelle Buchrainplatz über die Wiener Straße (wobei zu bestimmten Zeiten vorher der Friedhof angefahren wird) und Offenbacher Landstraße zur Haltestelle Buchrainplatz. Hier macht der Bus eine längere Pause, schaltet um auf die Bus Nr. 82 und fährt über die Offenbacher Landstraße, Balduinstraße und Goldbergweg zurück an den Halteplatz. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 10.10.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 933/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 07.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 933/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenAbsenkung von Bordsteinen hier: Einmündung Wiener Straße/Grazer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3347 entstanden aus Vorlage: OF 858/5 vom 02.06.2014 Betreff: Absenkung von Bordsteinen hier: Einmündung Wiener Straße/Grazer Weg Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteine an der Einmündung des Grazer Wegs in die Wiener Straße abzusenken. Begründung: Der Übergang an der Einmündung des Grazer Wegs in die Wiener Straße ist nicht barrierefrei. Besonders problematisch ist dies für Eltern mit einem Kinderwagen oder Bürgerinnen und Bürger mit einem Rollstuhl oder einem Rollator. Daher sollte hier Abhilfe geschaffen und die Bordsteine abgesenkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2014, ST 1359 Aktenzeichen: 66 2
Markierungen in der südlichen Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3218 entstanden aus Vorlage: OF 835/5 vom 24.05.2014 Betreff: Markierungen in der südlichen Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, im südlichen Teil der Buchrainstraße zwischen der Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Burgenlandweg 1. zur Verbesserung der Parkplatzsituation Parkplatzmarkierungen anzubringen und 2. zur Verminderung der Geschwindigkeit a) vor der Einmündung der Stichstraße zu den Liegenschaften Buchrainstraße Nr. 47a und Nr. 49 eine Wartelinie anzubringen und b) zu prüfen und zu berichten, ob auf der östlichen Seite das Parken halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße angeordnet werden kann. Begründung: Im südlichen Teil der Buchrainstraße werden Fahrzeuge teilweise vor den Hauszufahrten geparkt oder blockieren die Wege, daher ist es sinnvoll, in diesem Teil der Buchrainstraße Parkplatzmarkierungen anzubringen. Die aus Süden kommenden Autofahrerinnen und Autofahrer fahren teilweise ohne zu bremsen über die Einmündung der Stichstraße zu den Liegenschaften Buchrainstraße Nr. 47a und Nr. 49. Hier gilt jedoch rechts vor links. Des Weiteren ist eine andere Parkanordnung zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1195 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung der Parksituation in der Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3041 entstanden aus Vorlage: OF 798/5 vom 10.03.2014 Betreff: Verbesserung der Parksituation in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja, in welcher Form das Parken auf der östlichen Straßenseite der Buchrainstraße zwischen der Einmündung in die Wiener Straße und der Einmündung in die Offenbacher Landstraße, z. B. durch das temporäre Zulassen von Parken, legalisiert werden kann. Begründung: In der Buchrainstraße wird das absolute Halteverbot auf der östlichen Straßenseite in der Regel durchweg ignoriert. Dies liegt auch daran, dass der Parkraum in diesem Gebiet sehr knapp bemessen ist. Vor allem in den Abendstunden findet man nur sehr schwer eine Parkmöglichkeit. Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass man eine Besserung der Parksituation erreichen kann, wenn man das Parken in diesem Abschnitt der Buchrainstraße, z. B. von abends bis morgens, gestatten würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 892 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Absicherung des westlichen Gehwegs in der Wiener Straße hier: Vor der Einmündung in die Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2639 entstanden aus Vorlage: OF 710/5 vom 14.10.2013 Betreff: Absicherung des westlichen Gehwegs in der Wiener Straße hier: Vor der Einmündung in die Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den westlichen sich vor der Einmündung in die Offenbacher Landstraße befindlichen Gehweg der Wiener Straße durch geeignete Maßnahmen (Poller, Drängelgitter o. Ä .) derart abzusichern, dass das illegale Parken dort unterbunden wird. Bis zur Umsetzung der entsprechenden Maßnahme wird der Magistrat gebeten, weiterhin verstärkt Kontrollen, insbesondere nachmittags und in den Abendstunden, an dieser Stelle zu veranlassen. Begründung: Der westliche sich vor der Einmündung in die Offenbacher Landstraße befindliche Gehweg der Wiener Straße wird regelmäßig so zugeparkt, dass die Fußgängerinnen und Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer den Gehweg nicht mehr nutzen können und auf die Straße ausweichen müssen. Dadurch wird die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger an dieser Stelle erheblich gefährdet, da die Autofahrer, die in die Wiener Straße abbiegen, diese erst sehr spät sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 195 Aktenzeichen: 66 2
Gestaltung der Fläche um den Baum an der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2549 entstanden aus Vorlage: OF 692/5 vom 08.09.2013 Betreff: Gestaltung der Fläche um den Baum an der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg (II) Vorgang: ST 1180/13 Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer der mit einem Baum bewachsenen Fläche an der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg in Verbindung zu setzen und Gestaltungsmöglichkeiten dieser Fläche, auch unter Zuhilfenahme des Ortsbeiratsbudgets, zu erörtern. Begründung: An der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg steht ein wunderschöner alter Baum. Leider ist die Fläche um den Baum ungepflegt und verwildert. Aus Sicht des Ortsbeirates ist es wünschenswert, diese Fläche entsprechend zu gestalten. In der Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1180, wird mitgeteilt, dass sich der Baum in Privateigentum befindet. Da der Ortsbeirat die Gestaltung der Fläche nach wie vor für wünschenswert hält, soll mit dem Eigentümer das Gespräch bezüglich einer Gestaltung gesucht werden. Der Ortsbeirat ist bereit, hierfür Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget freizugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1180 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1769 Aktenzeichen: 78 0
Versetzen von Glascontainern in Oberrad hier: de-Neufville-Straße und Mathildenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2414 entstanden aus Vorlage: OF 652/5 vom 12.08.2013 Betreff: Versetzen von Glascontainern in Oberrad hier: de-Neufville-Straße und Mathildenstraße Der Magistrat wird gebeten, die FES zu bitten, 1. den an der südöstlichen Einmündung der de-Neufville-Straße in die Wiener Straße stehenden Glascontainer in nördliche Richtung zu versetzen und 2. die an der südöstlichen Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg stehenden Glascontainer in nördliche Richtung zu versetzen. Begründung: Zu 1.: Der im südöstlichen Einmündungsbereich der de-Neufville-Straße stehende Glascontainer versperrt den aus östlicher Richtung auf der Wiener Straße fahrenden Fahrzeugen die Sicht in die de-Neufville-Straße. Da die aus der de-Neufville-Straße kommenden Fahrzeuge hier vorfahrtsberechtigt sind, sind die Sichtverhältnisse problematisch und sollten verändert werden. Zu 2.: Die im südöstlichen Einmündungsbereich der Mathildenstraße stehenden Glascontainer versperren den aus östlicher Richtung auf dem Goldbergweg fahrenden Fahrzeugen die Sicht in die Mathildenstraße. Da die aus der Mathildenstraße kommenden Fahrzeuge hier vorfahrtsberechtigt sind, sind die Sichtverhältnisse problematisch und sollten verändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2013, ST 1671 Aktenzeichen: 66 5
Ideen
Keine Ideen gefunden.