Meine Nachbarschaft: Charlotte-Schiffler-Straße
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Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
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Vorlagen
Durchlässige Sackgassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2010, OM 3866 entstanden aus Vorlage: OF 980/5 vom 27.12.2009 Betreff: Durchlässige Sackgassen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Sackgassenschilder (Zeichen 357) im Ortsbezirk 5 um die Piktogramme "Fußgänger" oder "Radfahrer" ergänzt werden, soweit die Durchlässigkeit der Sackgassen nicht ohne Weiteres zu erkennen ist. Im Ortsbezirk 5 kommen beispielsweise die Schilder in folgenden Straßen in Frage: Wasserhofstraße/Bachwiesenstraße Grazer Weg/Wiener Straße Wiener Straße 45 Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße Offenbacher Landstraße/GlaserstraßeZiegelhüttenweg/Gablonzer Straße/Schwarzsteinkautweg Mörfelder Landstraße/Riedhofweg Oppenheimer Straße/Dreikönigsstraße Deutschherrnufer/Große Rittergasse Heinrich-Hoffmann-Straße/Deutschordenstraße Schwanheimer Straße/ Trifelsstraße Jugenheimer Straße/ Melibocusstraße Heinrich-Seliger-Straße/Abzweigung Waldfriedstraße Begründung: Die Durchlässigkeit vieler Sackgassen ist für Fußgänger oder Radfahrer häufig nicht ohne Weiteres erkennbar. Die neue Straßenverkehrsordnung erlaubt jetzt die Ergänzung des Zeichens 357 um Fußgänger- oder Fahrradsymbole. Der Ortsbeirat 5 sieht in dieser Kennzeichnung einen Service, der besonders den umweltfreundlichen Verkehrsteilnehmern zugutekommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2010, ST 387 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung einer zusätzlichen Buslinie im südlichen Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2009, OM 3817 entstanden aus Vorlage: OF 943/5 vom 26.11.2009 Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Buslinie im südlichen Oberrad Vorgang: NR 1629/09 CDU/GRÜNE; ST 875/08; OM 1640/07 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die ablehnende Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2008, ST 875, zu überdenken und den zur Vorlage NR 1629/09 gefassten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung umzusetzen. Begründung: In dem gemeinsamen Antrag des Ortsbeirates vom 7. September 2007 wurde der Magistrat gebeten, die Einrichtung einer neuen Buslinie zu veranlassen. Diese Buslinie sollte die Wohngebiete Wiener Straße, den Friedhof, das Heimatmuseum sowie den Scheerwald mit dem Straßenbahnnetz verbinden. Hierbei wurde als Begründung aufgeführt: "Im Einzugsbereich der Wiener Straße liegen drei Altenheime sowie ein Reha-Zentrum. Für Bewohner/innen und Besucher/innen erweist es sich als äußerst beschwerlich, die nächstgelegene Haltestelle Buchrainplatz zu erreichen. Weiterhin sind Heimatmuseum, Scheerwald und der Friedhof nur durch längere Fußwege von der Straßenbahnhaltestelle aus zu erreichen. Eine neue Buslinie wäre zu begrüßen. Start sollte der Seehofpark (Sachsenhausen) sein, die Linie über Goldbergweg, Hansenweg, Mathildenstraße, Alter Friedhof, Buchrainstraße, Waldfriedhof, Wiener Straße 41-45, Wiener Straße 120-130, Heimatmuseum, Scheerwald und Sportplatz verkehren." Dadurch könnte die Mobilität im südlichen Oberrad, wie vom Ortsbeirat gewünscht, verbessert werden Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2010, ST 329 Aktenzeichen: 92 11
Auswechslung defekter Leuchtkörper hier: Straße „An der Goetheruh“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2009, OM 3733 entstanden aus Vorlage: OF 923/5 vom 12.10.2009 Betreff: Auswechslung defekter Leuchtkörper hier: Straße "An der Goetheruh" Der Magistrat wird gebeten, die defekten Leuchtkörper der Lampen im östlichen Teil der Straße "An der Goetheruh", zwischen der Einmündung Buchrainstraße und dem Parkplatz der SpVgg Oberrad 05, zeitnah gegen funktionierende Leuchtkörper auszuwechseln. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat sich lange für die Beleuchtung der Straße zum Sportplatz der SpVgg Oberrad 05 und des nördlich gelegenen Parkplatzes eingesetzt. Seit mehr als einer Woche beklagt sich die SpVgg Oberrad 05 über die defekten Leuchtkörper und die damit unzureichende Beleuchtung der Straße "An der Goetheruh". Leider konnten diverse Emails bislang keinerlei Verbesserung schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2010, ST 255 Aktenzeichen: 91 52
Hundetütenautomat in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2009, OM 3620 entstanden aus Vorlage: OF 899/5 vom 05.09.2009 Betreff: Hundetütenautomat in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, gegenüber der Einmündung des Goldbergweges in die Alfred-Delp-Straße einen Hundetütenautomat aufzustellen. Der Hundetütenautomat wird von einer Bürgerin betreut. Der Name und die Adresse sind dem zuständigen Amt bekannt. Begründung: Das Thema "Hundetütenautomat" ist ein Dauerbrenner im Ortsbezirk 5 und soll mit diesem Antrag zu einem Pilotprojekt werden. Wie in den meisten Straßen, Anlagen, Parks und Spielplätzen von Frankfurt am Main sind die Hinterlassenschaften der Hunde ein ewiges Ärgernis. Steuern zu zahlen berechtigt nicht, andere Bürger Ekelattacken auszusetzen. Eine Bürgerin Oberrads hat sich bereit erklärt, für ein halbes Jahr einen Hundetütenautomaten zu betreuen. Somit würde das Argument der entsprechenden Ämter wegfallen, dass kein Personal für die Betreuung der Automaten zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2010, ST 318 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 67 0
Parken in der Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.08.2009, OM 3513 entstanden aus Vorlage: OF 858/5 vom 10.08.2009 Betreff: Parken in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, betreffend des Parkens in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Burgenlandweg folgendes zu verfügen: I. Westliche Seite der Buchrainstraße, nord-südliche Richtung 1. Vom Beginn der Buchrainstraße/Einmündung Goldbergweg bis zu Liegenschaft Buchrainstraße 66 ist das Parken ausschließlich auf der Fahrbahn zu verfügen. Zur Verdeutlichung sind entsprechende Fahrbahnmarkierungen anzubringen (§ 41 (3) 7 Markierungen, StVO). 2. Von der Liegenschaft Buchrainstraße 66 bis zur Liegenschaft Buchrainstraße 82 ist das Parken halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße zu verfügen. Zur Verdeutlichung sind entsprechende Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die jeweils in der Flucht der Baumscheiben verlaufen (§ 41 (3) 7 Markierungen, StVO). Zusätzlich werden entsprechende Beschilderungen angebracht (Zeichen 315 - Parken auf Gehwegen, § 42 (4) StVO). 3. Vor den Ein- und Ausfahrten zu den Grundstücken der Liegenschaften der Buchrainstraße sind die einschlägigen Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote (Zeichen 299, § 41 (3) 8 Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote, StVO) anzubringen. II. Östliche Seite der Buchrainstraße, süd-nördliche Richtung 1. Vom Beginn der Buchrainstraße/Einmündung Burgenlandweg bis zur Liegenschaft Buchrainstraße 49 ist das Parken auf der Fahrbahn zu erlauben, und nur dort, wo die Fahrbahnbreite nicht ausreicht, ist das Parken halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße zu verfügen. Zur Verdeutlichung sind entsprechende Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die jeweils in der Flucht der Baumscheiben verlaufen (§ 41 (3) 7 Markierungen, StVO). 2. Vor den Ein- und Ausfahrten zu den Grundstücken der Liegenschaften der Buchrainstraße sind die einschlägigen Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote (Zeichen 299, § 41 (3) 8 Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote, StVO) anzubringen. 3. Die Schilder, die das Halten im oben angegebenen Bereich untersagen, sind mitsamt den Zusatzschildern wegzuverfügen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner haben sich in letzter Zeit häufiger über das Parken im südlichen Teil der Buchrainstraße sowie die Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beschwert. Der Ortsbeirat 5 ist der Ansicht, dass das Problem durch die oben angegebene Verfügung entschärft werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2009, ST 1462 Aktenzeichen: 32 1
Alter Friedhof Oberrad in der Mathildenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.08.2009, OM 3514 entstanden aus Vorlage: OF 859/5 vom 23.06.2009 Betreff: Alter Friedhof Oberrad in der Mathildenstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. den Obelisk auf dem Alten Friedhof Oberrad in der Mathildenstraße zu restaurieren und danach wieder sicher aufzustellen; 2. den Friedhof und die Toilettenanlage außerhalb der Öffnungszeiten abzuschließen; 3. die Lautsprecheranlage zu reparieren. Begründung: Im Laufe der Zeit ist das alte Denkmal aus dem Jahr 1872 stark verwittert und nicht mehr schön anzusehen. Zudem ist ein sicherer Stand des Denkmals nicht mehr gewährleistet. Die Bepflanzung lässt ebenso zu wünschen übrig. Der Friedhof und die Toilettenanlage stehen nachts offen. Diese werden nachts zum Waschen und Wasser holen benutzt. Die Lautsprecheranlage funktioniert nicht, sodass Ansprachen bei Beerdigungen mit vielen Trauergästen vor der Trauerhalle nicht zu verstehen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2009, ST 1622 Aktenzeichen: 67 4
Radfahren gegen die Einbahnstraße im Ortsbezirk 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2008, OM 2524 entstanden aus Vorlage: OF 602/5 vom 26.07.2008 Betreff: Radfahren gegen die Einbahnstraße im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat einen Erfahrungsbericht über das Radfahren gegen die Einbahnstraße im Ortsbezirk 5 abzugeben. Der Erfahrungsbericht beinhaltet den Zeitraum von der Einführung im jeweiligen Stadtteil bis zum 31.Oktober 2008 und soll unter anderem beinhalten, inwieweit sich die Anzahl der Verkehrsunfälle im entsprechenden Zeitraum im Ortsbezirk 5 im Vergleich zum Vorjahr verändert hat. 2. Die Verkehrsschilder "Sackgasse" (Zeichen 357, StVO) sind in den Fällen, wo lediglich der Kfz-Verkehr betroffen ist, mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10, StVO) zu kennzeichnen. Exemplarisch ist hier die Beschilderung in der Balduinstraße, Spatzengasse, Gruneliusstraße/Mathildenstraße und Kinzigstraße/Kochstraße zu nennen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, vor allem mit Blick auf den unter Punkt 1. erstellten Erfahrungsbericht, inwieweit weitere Einbahnstraßen für das Radfahren gegen die Einbahnstraße freigegeben werden können. Exemplarisch sind folgenden Straßen zu nennen: Hirschhornstraße, Speckgasse, nördliche Mathildenstraße (zwischen Offenbacher Landstraße und Einmündung der Straße An der Mannsfaust), de-Neufville-Straße, Bleiweißstraße und die Straße Am Mühlkanal. Begründung: Nachdem im Jahre 2007 bereits im Stadtteil Niederrad das Radfahren gegen die Einbahnstraße eingeführt worden ist, folgten im Sommer 2008 die Stadtteile Oberrad und Sachsenhausen. Die Einführung des Radfahrens gegen die Einbahnstraße wurde seinerzeit sehr konträr diskutiert. Während auf der einen Seite die Gefahren für Radfahrer und vor allem kleine Kinder thematisiert wurden, stellte man auf der anderen Seite die Vorteile für die Radfahrer und eine höhere Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmer für den Straßenverkehr in den Vordergrund. Anhand des Erfahrungsberichtes und der darin aufgeführten Fakten würde sich der Ortsbeirat nun gerne selbst ein objektives Bild verschaffen. Um den Fahrradfahrern unnötige Umwege zu ersparen, bittet der Ortsbeirat die Beschilderung der Verkehrsschilder "Sackgasse" (Zeichen 357, StVO) durch das Zusatzschild "Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10, StVO) zu ergänzen. Im Zuge der Einführung des Radfahrens gegen die Einbahnstraße sind nicht sämtliche Einbahnstraßen für die Radfahrer geöffnet worden. Auch wenn bei manchen der nicht geöffneten Straßen die Bedenken des Verkehrsdezernates nachvollziehbar sind, können die Ausnahmen eine zusätzliche Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer mit sich bringen. Bei einigen der ausgenommenen Einbahnstraßen erschließt sich dem Ortsbeirat die Begründung derselben nicht, zumal die Fahrbahnbreite nicht erheblich oder auch gar nicht von anderen Einbahnstraßen abweicht, die für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben worden sind. Hier zu nennen sind die Speckgasse und die Hirschhornstraße, die adäquaten Ausweichraum für alle Verkehrsteilnehmer bieten und die auch nicht unbedingt breiter sind als Straßen, die für den Zweirichtungsverkehr freigegeben sind. Bei der Straße Am Mühlkanal handelt es sich um eine verkehrsberuhigte Straße, die gerade und niveaugleich umgebaut wurde und in der ohnehin Schrittgeschwindigkeit zu fahren ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2008, ST 1477 Aktenzeichen: 32 5
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