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Meine Nachbarschaft: Burggraben

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Marbachweg/Am Dornbusch: Verkehrliche Anforderungen

17.04.2023 · Aktualisiert: 12.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 503/9 Betreff: Marbachweg/Am Dornbusch: Verkehrliche Anforderungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. wie viele Einsatzfahrten der Feuerwehr täglich/monatlich/jährlich über den Marbachweg zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße sowie über die Straße Am Dornbusch geführt wurden, 2. ob es eine Häufung der Einsatzfahrten zu bestimmten Tageszeiten gibt. Die Zahlen mögen für die genannten Straßenabschnitte getrennt ermittelt werden. Begründung: Bei der Beschlussfassung über den Bau einer Ringstraßenbahn über die o.g. Straßenabschnitte ist zu berücksichtigen, dass es sich bei diesen um eine bedeutende Wegstrecke für die Einsatz-fahrzeuge der Feuerwehr der Brandwache am oberen Marbachweg handelt. Nach den bisher vorgelegten Planungsideen gibt es für die Einsatzfahrzeuge keine Überholmöglichkeiten, wenn sich eine Straßenbahn auf der Strecke befindet, hinter der sich - geplant - der MIV ein-zuordnen hat. Entgegenkommende Straßenbahnen, die ein Überholen vollständig unmöglich machen, sind ebenfalls zu berücksichtigen. Daraus resultiert in der Konsequenz ein Risiko, dass Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr ihr Ziel nur mit Verzögerung erreichen. Um eine Entscheidung über den Bau der Ringstraßenbahn selbst und/oder die Art und Weise des Baus treffen zu können, muss das Risiko eingeschätzt werden können. Dies ist nur bei besserer Kenntnis der Anzahl der Einsatzfahrten möglich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 503/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kultur im Ortsbezirk 1: Die Pläne des Kulturdezernates werfen Fragen auf

21.03.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3764 entstanden aus Vorlage: OF 774/1 vom 28.02.2023 Betreff: Kultur im Ortsbezirk 1: Die Pläne des Kulturdezernates werfen Fragen auf Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen in Bezug auf die Standortsuche und das Konzept des Kulturdezernates zum Neubau der Oper und des Schauspiels als Spiegellösung am Willy-Brandt-Platz zu beantworten: 1. Aus welchen Gründen bevorzugt das Kulturdezernat die Spiegellösung gegenüber der geplanten Kulturmeile? 2. Wie begründet das Kulturdezernat diesen Sinneswandel? 3. Mit welcher Begründung soll das Wallservitut umgangen werden, das grundsätzlich das Bauen in den Wallanlagen ausschließt? 4. Wurden negative Auswirkungen der Frischluft- und Kaltluftströme auf das Mikroklima in der Innenstadt und dem Bahnhofsviertel untersucht und mit welchem Ergebnis? 5. Wäre es nicht ratsam, die Erarbeitung des Hochhausrahmenplanes bis Mitte 2023 abzuwarten, um in diesem Zuge klären zu können, ob in der Neuen Mainzer Straße am Sparkassenstandort ein Hochhaus entstehen könnte? 6. Trifft es zu, dass lediglich das Kulturdezernat Gespräche mit den Grundstückseigentümern in der Neuen Mainzer Straße 49 geführt hatte und wäre es nicht ratsam, solche Gespräche nach Amtseinführung eines Oberbürgermeisters gemeinsam mit dem Land und der HELABA zu führen? 7. Die einseitige Entscheidung für die Spiegellösung wird damit begründet, am Willy-Brandt-Platz ein besonders gutes U-Bahn-Angebot für ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer zu haben. Trifft es zu, dass der Standort Neue Mainzer Straße 49 in fußläufiger Entfernung von unter 200 Meter zur S-Bahn-Station "Taunusanlage" angebunden ist und somit auch eine überregionale und gut erreichbare Anbindung hätte? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1385 Aktenzeichen: 91-8

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung der Wegweiser im U-Bahnhof „Willy-Brandt-Platz“

21.03.2023 · Aktualisiert: 05.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3762 entstanden aus Vorlage: OF 772/1 vom 02.03.2023 Betreff: Instandsetzung der Wegweiser im U-Bahnhof "Willy-Brandt-Platz" Der Magistrat wird gebeten, auf die VGF einzuwirken, die defekten Wegweiser innerhalb des U-Bahnhofes "Willy-Brandt-Platz" möglichst zeitnah reparieren oder austauschen zu lassen. Begründung: In den letzten Monaten sind diverse Instandhaltungsmaßnahmen in der U-Bahn-Station "Willy-Brandt-Platz" durchgeführt worden. Dabei wurden die defekten Hinweisschilder z. B. in Richtung Weißfrauenstraße offenbar nicht repariert oder ausgetauscht. Das wirkt schäbig und macht auf die vielen Nutzenden der stark frequentierten U-Bahn-Station, gerade auf die Besuchenden der Städtischen Bühnen, keinen guten Eindruck. Fotos: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1496 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2419

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen

16.03.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3687 entstanden aus Vorlage: OF 470/9 vom 23.02.2023 Betreff: Fußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Sperrfläche an der Grünfläche zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Kaiser-Sigmund-Straße in Abstimmung mit der Branddirektion so umzugestalten, dass das Falschparken dort durchgängig verhindert wird. Luftbild: Geoportal der Stadt Frankfurt Begründung: Die Fahrzeuge, die an dieser Stelle regelmäßig falsch parken - häufig große Transporter, blockieren nicht nur den Kurvenradius, sondern auch die Sicht der Fußgängerinnen und Fußgänger, was regelmäßig zu gefährlichen Situationen führt, auch weil die Verkehrsregeln hier nicht von allen beachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1574 Antrag vom 12.01.2024, OF 660/9 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5032 Antrag vom 10.05.2025, OF 1015/9 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6984 Aktenzeichen: 66-2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium oder gymnasiale Oberstufe in Fechenheim

13.03.2023 · Aktualisiert: 23.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.03.2023, OA 331 entstanden aus Vorlage: OF 389/11 vom 16.02.2023 Betreff: Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium oder gymnasiale Oberstufe in Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, frühzeitig potenzielle Standorte für ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe in Fechenheim zu prüfen. Vorrangig soll die Prüfung folgende Gebiete umfassen: 1. Fechenheim, Bezirk 51 492, Flur 18, Flurstück 16/120; 2. die brachliegenden Gewerbeflächen entlang der Orber Straße; 3. das Gelände Wächtersbacher Straße, das aktuell noch von der Firma Wilhelm Brandenburg GmbH & Co OHG genutzt wird (eine Produktionsverlagerung ist in Planung); 4. ehemalige Willmannschule in Fechenheim. Darüber hinaus werden geeignete Vorschläge seitens des Magistrates für potenzielle Flächen für die Errichtung eines Gymnasiums oder einer gymnasialen Oberstufe in Fechenheim ebenfalls begrüßt. Begründung: Es fehlt vor allem im östlichsten Stadtteil Frankfurts ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe. Ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe in Fechenheim würde den Stadtteil deutlich attraktiver machen und städtisch aufwerten. Es sollte daher frühzeitig nach möglichen Standorten gesucht werden, um eine solche Bebauung zu ermöglichen. Folgende Standorte sollten geprüft werden: Das Flurstück 16/120 gehört zum Bebauungsplan Nr. 873 Ferdinand-Porsche-Straße und wird aktuell als Containerlagerplatz der FES genutzt. Es grenzt im Norden unmittelbar an den Bebauungsplan Nr. 698 Nördlich Dieburger Straße. Durch den Bebauungsplan Nr. 698 werden 250 Wohneinheiten und eine Kita entstehen. Eine Grundschule ist in unmittelbarer Nähe bereits vorhanden. Östlich davon wird der neue Fechenheimer Grünzug mit Wiese und Park inkl. Freizeit- und Sportmöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche geplant. Entlang des Grünzugs liegt zudem noch ein frei gehaltenes Gelände für eine Straßenbahntrasse, die die Nordmainische S-Bahn über die Ernst-Heinkel-Straße mit dem Wohngebiet Dieburger Straße und einem zukünftigen Gymnasium oder einer gymnasialen Oberstufe verbinden könnte. Die Sportanlagen der Spvvg. Fechenheim 03 liegen ebenfalls in fußläufig erreichbarer Nähe. Bezüglich einer möglichen Umwidmung von gewerblichen Brachflächen hat es die Freie Christliche Schule vorgemacht und das ehemalige Fabrikgelände der Firma Max Weishaupt GmbH so umgebaut, dass darin die private Schule Platz findet. Solche Flächen könnten in der Orber Straße und zukünftig auf dem derzeitigen Gelände der Firma Wilhelm Brandenburg eruiert und langfristig erschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 17 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3999 Antrag vom 21.12.2023, OF 536/11 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4932 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.04.2023, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 331 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2023, TO II, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage OA 331 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 3286, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023 Aktenzeichen: 40 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterstützung der Gedenkveranstaltung Hülya-Tag

03.03.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2023, OF 609/2 Betreff: Unterstützung der Gedenkveranstaltung Hülya-Tag Der Ortsbeirat wolle beschließen: Zur Unterstützung der Gedenkveranstaltung zum 30. Jahrestag des Solinger Brandanschlags, stellt der Ortsbeirat 2 dem Türkischen Volkshaus Frankfurt e.V. einmalig zweckgebundene Mittel in Höhe von bis zu 2.000 EUR zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Am 29. Mai 2023 jährt sich der Brandanschlag von Solingen zum 30. Mal. Damals starben fünf Menschen, unter ihnen die neunjährige Hülya Genç. Wie jedes Jahr, ist auch in diesem Jahr wieder eine Kundgebung auf dem Hülya-Platz geplant. U.a. mit Redebeiträgen und Diskussionsrunden soll ein deutliches Zeichen gegen Rassismus gesetzt werden. Rund um den Hülya-Tag sind weitere Aktionen geplant, u.a. ein Schulprojekt, eine Fotoausstellung sowie eine Lesung. Die Mittel des Ortsbeirats leisten einen Beitrag zur Finanzierung der Gedenkveranstaltung und Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Hülya-Tag 2023. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 214 2023 Die Vorlage OF 609/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Mittel für „Digitale Schwarze Bretter“ für die Otto-Hahn-Schule in den Haushaltsplan 2023 einstellen und zeitnah anschaffen

28.02.2023 · Aktualisiert: 31.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 214/15 Betreff: Haushalt 2023 Mittel für "Digitale Schwarze Bretter" für die Otto-Hahn-Schule in den Haushaltsplan 2023 einstellen und zeitnah anschaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zwei "Digitale Schwarze Bretter" für die Otto-Hahn-Schule in den Haushaltsplan 2023 einzustellen und zeitnah anzuschaffen, damit die Schule nicht gegenüber anderen weiterführenden Schulen digital abgehängt bleibt. Begründung: Die Digitalisierung an Schulen schreitet voran und die Otto-Hahn-Schule sollte hier nicht abgehängt sein. "Digitale Schwarze Bretter" gehören mittlerweile zur Grundausstattung von weiterführenden Schulen. Insofern sollte die Schule jedenfalls bei der Grundsanierung des Bauteils B entsprechend bedacht werden. Die Schule hat für zwei DSB einen enormen Kostenvoranschlag (ca. EUR 13.000 wegen der besonderen Brandschutzvorrichtungen) erhalten. Dies ist über das Schulbudget nicht finanzierbar. Deswegen erfolgt die Veröffentlichung des Vertretungsplans für die Schüler und Schülerinnen und Lehrkräfte immer noch in Papierform. Die täglichen Aushänge können so nur mit zeitlicher Verzögerung erfolgen; zeitnahe Aktualisierungen sind unmöglich. Ankündigungen von Veranstaltungen können nur per Mail erfolgen. Die Stadt Frankfurt beruft sich im Moment darauf, dass keine Finanzmittel für die Beschaffung von digitalen Infomonitoren zur Verfügung stünden. Das Stadtschulamt könne die Beschaffung zweier digitaler Infomonitore daher nicht zentral übernehmen. Eine Finanzierung aus dem Schulbudget sollte möglich sein. Der jährlich zugewiesene IT-Zuschuss könnte für solche Anschaffungen angespart werden oder die Schule beschaffe zunächst eines und im Folgejahr ein weiteres. Die Ablehnung des Stadtschulamts ist nicht nachvollziehbar. Im Jahr 2022 ist der Otto-Hahn-Schule ein IT-Zuschuss von EUR 4.646,20 zugewiesen worden. Natürlich kann die Schule dieses Budget über einen Zeitraum von, dann drei Jahren, nicht gänzlich für diese Anschaffung zurücklegen. Die angegebene IT-Zuweisung sind IT-Folgemittel und sind im Jahr 2022 weit über den Betrag hinaus für Toner, Beamer-Lampen, USB-Kabel etc. verausgabt worden (ca. EUR 7.500). Damit hat die Schule die IT-Zuweisung schon überzogen und die Stadt wird nicht in Frage stellen können, dass diese Anschaffungen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs notwendig waren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 214/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 28.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 74 2023 Die Vorlage OF 214/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nach Abriss SAALBAU: Neuen Begegnungsort für alle im Stadtteil Bockenheim in der Kurfürstenstraße (Bockenheim Bibliothek) schaffen!

13.02.2023 · Aktualisiert: 23.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3552 entstanden aus Vorlage: OF 593/2 vom 26.01.2023 Betreff: Nach Abriss SAALBAU: Neuen Begegnungsort für alle im Stadtteil Bockenheim in der Kurfürstenstraße (Bockenheim Bibliothek) schaffen! Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die im Januar 2023 freigewordenen Räumlichkeiten (circa 200 Quadratmeter) im Erdgeschoss der Kurfürstenstraße Nummer 18 (Hinterhaus) durch die Stadt Frankfurt angemietet und sodann der Stadtteilbibliothek Bockenheim ("Bockenheim Bibliothek") als direkte Nachbarin zur Nutzung und Verwaltung insbesondere für Gruppenveranstaltungen der Bockenheim Bibliothek überlassen werden. 1. Im Nutzungskonzept mit der Bockenheim Bibliothek soll u. a. festgelegt werden, dass die Räumlichkeit auch für Veranstaltungen oder Treffen von Vereinen, Initiativen und anderer Gruppen (vorzugsweise aus dem Stadtteil) genutzt werden können. Die Nutzungsentgelte an der Räumlichkeit für Dritte sollten sich jeweils an denen der SAALBAU für verschiedene Gruppen von Nutzerinnen und Nutzern orientieren - sollen aber nicht als Ersatz für die weggefallenen Räume in der Schwälmer Straße angerechnet werden. 2. Im Raumkonzept und beim Umbau und der Instandsetzung soll - neben der Barrierefreiheit und dem Brandschutz - darauf geachtet werden, einen einladenden und attraktiven Begegnungsort zu schaffen. Eine Gruppe Kinder aus einer Kita-Einrichtung sollte sich durch die Gestaltung in der Räumlichkeit ebenso wohl fühlen, wie Seniorinnen und Senioren beim Nachmittagscafé. Der Raum sollte so offen und flexibel gestaltet werden, dass er auch für abendliche Veranstaltungen mit einer größeren Personenzahl genutzt werden kann. Begründung: Die im Januar 2023 freigewordene Räumlichkeit im Erdgeschoss der Kurfürstenstraße Nummer 18 ist im Stadtteil wohlbekannt, da dies der Standort der Bockenheim Bibliothek war, die 2021 in direktem Anschluss in der Kurfürstenstraße - auch mit Unterstützung durch den Ortsbeirat - in eine größere Räumlichkeit umziehen konnte. Der Raum ist sehr geeignet, um nach einem entsprechenden Umbau und einer Instandsetzung für Gruppenveranstaltungen genutzt zu werden, woran die Bockenheim Bibliothek und der Stadtteil insgesamt ein sehr großes Interesse haben. Der nun erfolgte Abriss der Feuerwache und des SAALBAU-Gebäudes Schwälmer Straße/Ecke Kurfürstenplatz macht die Lücke, die der Wegfall des SAALBAUs für Vereine und andere Gruppen in Bockenheim Mitte bedeutet nochmals offenkundig. Dieser Wegfall an Begegnungsort konnte in Bockenheim eben nicht - wie seinerzeit einige meinten - durch andere Räumlichkeiten aufgefangen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3724 Antrag vom 23.04.2023, OF 634/2 Etatanregung vom 08.05.2023, EA 177 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1830 Aktenzeichen: 91-8

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wie wird das Nebeneinander von Ringstraßenbahn und häufigen Fahrten der Feuerwehr und anderer Rettungsfahrten im Marbachweg geregelt?

02.02.2023 · Aktualisiert: 28.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2023, OF 464/9 Betreff: Wie wird das Nebeneinander von Ringstraßenbahn und häufigen Fahrten der Feuerwehr und anderer Rettungsfahrten im Marbachweg geregelt? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gefragt: 1. Inwieweit wurde die Branddirektion in die Planungen der Ringstraßenbahn eingebunden ? 2. Welche Vorkehrungen wurden eingeplant, um die Einsatzfahrten störungsfrei zu gestalten Begründung: Der Marbachweg und die Straße Am Dornbusch werden regelmäßig für überregionale Einsatzfahrten der Rettungsdienste benutzt, die ihren Ausgang am Katastrophenzentrum am Ende des Marbachwegs nehmen. Ein schienengebundenes Verkehrsmittel wie die Ringstraßenbahn kann unmöglich so flexibel wie ein Stadtbus auf diese Blaulichtfahrten reagieren, da sie nicht ausweichen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 613 2023 Die Vorlage OF 464/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, LINKE, FDP und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainluststraße/Weserstraße und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützen

24.01.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3403 entstanden aus Vorlage: OF 542/1 vom 22.08.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainluststraße/Weserstraße und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützen Die Verkehrsführung an der Kreuzung Mainluststraße/Weserstraße und Gutleutstraße führt täglich zu gefährlichen Situationen, weil ortsunkundige Autofahrende nicht verstehen, welche Fahrspur sie in der Mainluststraße nutzen sollen, um in den Theatertunnel fahren zu können. Das auf den Fahrbahnbelag aufgebrachte "Tunnel-Piktogramm" wird oft als U-Turn in Richtung Gutleutstraße missverstanden. Mehrfach in der Stunde führt dies zu Vollbremsungen, Rechtsabbiegen in die parallel zur Tunneleinfahrt verlaufende Gutleutstraße oder Gefährdungen von Radfahrenden, zu Fuß Gehenden und Nutzerinnen bzw. Nutzern der dortigen Außengastronomie. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, kurzfristig Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Menschen zu ergreifen, die sich im Kreuzungsbereich aufhalten: 1. ersatzloses Entfernen der Fahrbahnmarkierung "Tunnel" bzw. Ersatz des Piktogramms durch das Wort Tunnel auf der linken der beiden Fahrspuren und des Rechtsabbiegerpfeils auf der rechten der beiden Fahrspuren; 2. Entfall der Rechtsabbiegerspur in die Gutleutstraße entlang der Theatertunnelrampe in Richtung Willy-Brandt-Platz und Markierung eines Radweges von der Wilhelm-Leuschner-Straße bis zur Lichtsignalanlage; 3. damit einhergehende Anpassung der Beschilderung vor der Lichtsignalanlage nach rechts in "Durchfahrt verboten, Pfeil rechts, Anwohnender und Fahrrad frei, bei Tunnelsperrung frei". Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1231 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Grundsanierung Hofhausstraße in die Wege leiten

21.01.2023 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2023, OF 404/11 Betreff: Haushalt 2023 Grundsanierung Hofhausstraße in die Wege leiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Grundsanierung der Hofhausstraße von der Kreuzung Wilhelmshöher Straße bis Nußgartenstraße jetzt unverzüglich in die Wege zu leiten, d.h. die entsprechende Planung zu veranlassen und die nötigen Finanzmittel in den Haushalt 2023 einzustellen. Begründung: Die Hofhausstraße ist auf der Strecke Nußgartenstraße bis Wilhelmshöher Straße völlig marode. Trotz stark erhöhtem Verkehrsaufkommen in den letzten 10 Jahren ist in die Straßenerhaltung nicht investiert worden. Streckenweise ähnelt die Straße mehr DDR-Straßen in Ost-Brandenburg nach der Wiedervereinigung, als Verkehrsstraßen einer westlichen Großstadt mit hohem Verkehrsaufkommen. Diese systematische Vernachlässigung Seckbachs durch das städtische Verkehrsdezernat im Laufe der letzten 12 Jahre muss ein Ende haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 404/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 449/11 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sirenen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10

16.12.2022 · Aktualisiert: 11.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2022, OF 505/10 Betreff: Sirenen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob und ggfls. wo in den nächsten Jahren Sirenen in den Stadtteilen Berkersheim, Bonames, Eckenheim, Frankfurter Berg und Preungesheim des Ortsbezirks 10 aufgestellt werden können. Begründung: Bei dem bundesweiten Sirenenwarntag am 8. Dezember 2022 konnte festgestellt werden das es in Frankfurt am Main kein funktionierendes Sirenenwarnsystem mehr gibt. In den vergangenen Jahrzehnten wurden durch die systematische Vernachlässigung des Katastrophen- und Brandschutzes durch die Stadt Frankfurt am Main fast sämtliche Sirenenwarnanlagen abgebaut. In Frankfurt am Main existieren noch zwei Sirenen-Anlagen: a) Industriepark Höchst (10 Sirenen), mit denen die Stadtteile Höchst, Unterliederbach, Sindlingen, Zeilsheim und die westlichen Teile von Nied und Schwanheim erreicht werden können, b) Fechenheim (4 Sirenen), mit denen die Stadtteile Fechenheim, Bergen-Enkheim, Riederwald und Seckbach erreicht werden können. Da Apps- und Handy-Warnungen nicht ausreichend sind und nur maximal 50% der Bevölkerung erreichen können, ist hier dringender Handlungsbedarf geboten, insbesondere unter Berücksichtigung der Aufarbeitung der Flutkatastrophe an der Ahr und sonstiger Naturkatastrophen. Aus einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahre 2017 geht hervor, dass ca. 150 Sirenen im Stadtgebiet Frankfurt am Main fehlen (Kostenaufwand ca. 3 bis 5 Millionen Euro Investitionskosten, Wartungs- und Betriebskosten etc.). Mit der Installation dieser Sirenen soll vermutlich in den Jahren 2023 bis 2027 begonnen werden; Haushaltsmittel sollen angeblich im Haushalt 2023 erstmals Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 10.01.2023, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 505/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 505/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 505/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen AfD (= Annahme); LINKE. und FDP (= Enthaltung)

Partei: AfD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrfläche vor der Sparkasse auf dem Schelmenburgplatz mit Poller versehen

06.12.2022 · Aktualisiert: 05.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3233 entstanden aus Vorlage: OF 141/16 vom 11.11.2022 Betreff: Sperrfläche vor der Sparkasse auf dem Schelmenburgplatz mit Poller versehen Der Magistrat wird gebeten, die markierte Sperrfläche vor dem Zugang der Frankfurter Sparkasse auf dem Schelmenburgplatz mittels zweier Poller vor Falschparkern zu schützen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Nutzung der Fläche für Menschen, die auf einen Doppelkinderwagen, Rollstuhl, Rollator oder andere Hilfsmittel angewiesen sind, nicht beeinträchtigt wird. Foto: privat Begründung: Auf dem Schelmenburgplatz wurde auf Veranlassung des Ortsbeirates vor dem Zugang der Frankfurter Sparkasse zwischen den Parkplätzen eine Sperrfläche eingezeichnet, um Menschen, die auf einen Rollstuhl, Rollator oder andere Hilfsmittel angewiesen sind, sowie Menschen die einen Kinderwagen dabei haben, den Zugang zur Sparkasse ohne Stufen zu ermöglichen. Leider hindert das die Autofahrer nicht daran, diese Sperrfläche zuzuparken. Das Foto zeigt leider keinen Einzelfall, deshalb erscheint eine zusätzliche Installation eines Pollers o. Ä., der das Parken unmöglich macht, notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 808 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kunst- und Gestaltungsprojekt „Besitz und bespielbare Stadt“

06.12.2022 · Aktualisiert: 07.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.12.2022, OF 151/16 Betreff: Kunst- und Gestaltungsprojekt "Besitz und bespielbare Stadt" Der Ortsbeirat stellt aus seinem Ortsbeiratsbudget 15.000 Euro für das Kunst- und Gestaltungsprojekt "Besitz und bespielbare Stadt" des Ortsbeirates zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in Zusammenarbeit mit der Kinderbeauftragten ein Konzept erarbeitet, das es nun weiter umzusetzen gilt. In der aktuellen Wahlperiode sind Projektarbeiten an den Standorten a) unter der Brücke Fritz-Schubert-Ring b) Schelmenburgplatz vor der Buchhandlung c) Fritz-Schubert-Ring, Verlängerung Speierlingweg geplant. Aktuell soll zusammen mit dem Grünflächenamt die Gestaltung des Standortes unter der Brücke des Fritz-Schubert-Rings realisiert werden. Hierfür entstehen Kosten für Künstlerhonorare, das Material sowie für die Gestaltung der Objekte in Höhe von insgesamt 15.000 Euro, die vom Ortsbeirat finanziert werden. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 186 2022 Die Vorlage OF 151/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Mülleimer an der Haltestelle „Buchrainstraße“

25.11.2022 · Aktualisiert: 27.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3166 entstanden aus Vorlage: OF 601/5 vom 10.11.2022 Betreff: Neuer Mülleimer an der Haltestelle "Buchrainstraße" Der Magistrat wird gebeten, den seit längerer Zeit defekten Mülleimer an der Haltestelle der Buslinien 81 und 82 an der Buchrainstraße/Ecke Goldbergweg auszutauschen. Begründung: Seit Wochen scheint der Mülleimer an der Haltestelle der Buslinien 81 und 82 an der Buchrainstraße/Ecke Goldbergweg offensichtlich kaputt zu sein. Es ist keine ideale Lösung, den kaputten Mülleimer nach "Art von Christo" zu verhüllen und es dabei zu belassen. Der Ortsbeirat 5 erwartet, dass ein neuer intakter Mülleimer installiert wird, der auch regelmäßig geleert wird. Im Augenblick wird der Müll, vorwiegend Zigarettenkippen - da niemand einen Brand verursachen will - neben den Mülleimer geworfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 737 Beratung im Ortsbeirat: 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kreuzungsbereiche und Einmündungen im Wohngebiet zwischen Haingasse und Landgraben/Nordring und Markstraße sicherer gestalten

20.11.2022 · Aktualisiert: 07.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2022, OF 145/16 Betreff: Kreuzungsbereiche und Einmündungen im Wohngebiet zwischen Haingasse und Landgraben/Nordring und Markstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung damit zu beauftragen, in dem oben genannten Wohngebiet zur Sichtbarmachung des 5 m-Parkverbotsbereiches in den betroffenen Einmündungs- bzw. Kreuzungsbereichen Parkwinkel zur Kenntlichmachung der zulässigen Parkflächen auf die Fahrbahnen aufzutragen. Begründung: Gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten. Gegen diese Regelung der StVO wird jedoch in dem Wohngebiet zwischen Haingasse und Landgraben / Nordring und Marktstraße regelmäßig verstoßen. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, in denen keine Kontrollen durch das Ordnungsamt erfolgen, werden die Kreuzungs- und Einmündungsbereiche permanent verbotswidrig zugeparkt. Somit ist an diesen Stellen für Pkw kein gefahrloses Abbiegen möglich, da die hierfür notwendige Übersicht in den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen nicht gegeben ist. Für größere Fahrzeuge wie Transporter und Lkw wird das Abbiegen zudem teilweise massiv erschwert bzw. unmöglich gemacht, was insbesondere bei Notfalleinsätzen von Blaulichtkräften zu nicht hinnehmbaren Verzögerungen bei der Anfahrt führen kann. Zudem dient der 5 m-Parkverbotsbereich dem Schutz von querenden Fußgängern in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen. Durch das Auftragen von Bodenmarkierungen wird der 5 m-Parkverbotsbereich an den betreffenden Kreuzungen und Einmündungen eindeutig sichtbar gemacht und die Hemmschwelle, dort verbotswidrig zu parken, deutlich erhöht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 145/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, 2 GRÜNE, FDP und LINKE gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung 2 Grüne und SPD

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kein Parken auf dem Grünsteifen in der Straße Am Höllsteg

01.11.2022 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2985 entstanden aus Vorlage: OF 94/13 vom 16.10.2022 Betreff: Kein Parken auf dem Grünsteifen in der Straße Am Höllsteg Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken auf dem Grünstreifen in der Straße Am Höllsteg zu verhindern. Begründung: Die Straße Am Höllsteg liegt am Rande des derzeit bebauten Gebiets in Nieder-Erlenbach. Gegenüber der Häuser liegt eine große Ackerfläche, die durch einen breiten Grünstreifen begrenzt ist. Leider wird dieser Grünstreifen zunehmend zugeparkt. Direkte Ansprachen unter den Nachbarinnen und Nachbarn sowie niederschwellige Maßnahmen der Anwohnerinnen und Anwohner zeigten leider keine Wirkung. Weder die Aussaat von Blüh- und Insektenwiesen mit entsprechend angebrachten Hinweisen noch die indirekte Ansprache durch Anschreiben in den Briefkästen oder das direkte Gespräch nach dem Parkvorgang hielten Fahrzeughalterinnen und -halter davon ab, an dieser Stelle zu parken. Es ist daher nötig, entsprechende Maßnahmen einzuleiten, damit das Parken auf dem Grünstreifen verhindert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 378 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Information und Präsentation zur Parkraumanalyse Höchster Markt

01.11.2022 · Aktualisiert: 05.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3003 entstanden aus Vorlage: OF 617/6 vom 14.10.2022 Betreff: Höchst: Information und Präsentation zur Parkraumanalyse Höchster Markt Die integrierte Nahmobilitäts- und Parkraumanalyse Innenstadt Frankfurt-Höchst wurde vom Stadtplanungsamt im Zuge des Förderprojekts "Stadtteilmanagement Innenstadt Höchst" an ein externes Unternehmen (Planersocietät) vergeben. Während die Gesamtstudie im Frühjahr 2023 vorliegen soll, wurde der Projektbestandteil "Parkraumanalyse Höchster Markt" vorgezogen und liegt vollendet vor. Die Ergebnisse wurden auf Schautafeln bereits während der Stadtteilwerkstatt am 21.05.2022 gezeigt, jedoch bisher nicht veröffentlicht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, über den Status des Projektbestandteils "Parkraumanalyse Höchster Markt" zeitnah zu informieren und die Ergebnisse dem Ortsbeirat durch das Stadtplanungsamt präsentieren zu lassen. Begründung: Das Vorziehen der Teilanalyse begründet sich damit, dass das ebenfalls in Regie des Stadtteilmanagements laufende Projekt "Attraktivierung Höchster Markt" möglichst noch innerhalb der Förderlaufzeit bearbeitet werden soll. Die Teilanalyse wurde als wichtiger Baustein dafür definiert. Um ein zügiges Vorankommen zu gewährleisten, sollten die Teilanalyse und die aus ihr resultierenden Erkenntnisse und Empfehlungen schnellstmöglich als Arbeitsgrundlage präsentiert und zur Verfügung gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 1009 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3

OA (Anregung Ortsbeirat)

Günderrodeschule: Dachboden ausbauen

01.11.2022 · Aktualisiert: 25.04.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2022, OA 267 entstanden aus Vorlage: OF 645/1 vom 30.09.2022 Betreff: Günderrodeschule: Dachboden ausbauen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 07.03.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich für mehr Schul- und Betreuungsplätze an der Günderrodeschule zu sorgen, indem das Dachgeschoss voll ausgebaut und eine zweite Brandschutztreppe außen am Gebäude installiert wird. Begründung: Der Dachboden der Günderrodeschule ist eigentlich ausgebaut und nutzbar, müsste allerdings verputzt werden. Zur Nutzung als Unterrichtsräume fehlt zudem ein zweiter Fluchtweg, welcher durch eine zusätzliche Feuertreppe außen am Gebäude sichergestellt werden könnte. Dann könnte die Schule ein ganzes weiteres Stockwerk nutzen bzw. die Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) dort unterbringen und mehr ESB-Plätze anbieten, welche dringend im Stadtteil benötigt werden. Die von der ESB zurzeit genutzten Container könnten dann wiederum von der Schule genutzt werden, da die Schülerzahlen stetig steigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 165 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 05.12.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 267 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.04.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 165) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2591, 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 05.12.2022

OA (Anregung Ortsbeirat)

Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Unfallschwerpunkt Neue Mainzer Straße Untermainkai/Untermainbrücke entschärfen Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364

01.11.2022 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2022, OA 268 entstanden aus Vorlage: OF 654/1 vom 11.10.2022 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Unfallschwerpunkt Neue Mainzer Straße Untermainkai/Untermainbrücke entschärfen Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Unfallschwerpunkt Untermainkai/Untermainbrücke für Radfahrende und Pkw-Fahrende sicherer zu gestalten, insbesondere durch: 1. Einrichtung eines baulich getrennten Radstreifens in der Neuen Mainzer Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und Untermainkai an Stelle des linken Pkw-Fahrstreifens entlang der Oper in Richtung Süden/Untermainbrücke; 2. Neumarkierung der Radwegeführung im Bereich des Abzweiges Hofstraße in Richtung Untermainbrücke; 3. Neumarkierung der Radwegeführung im Bereich der Kreuzung Untermainkai/Neue Mainzer Straße in Richtung Untermainbrücke; 4. die damit einhergehende Neumarkierung der Rad- und Fußwegeführung im Bereich der Kreuzung Neue Mainzer Straße/Weißfrauenstraße/Willy-Brandt-Platz; 5. die Anpassung der Ampelschaltungen an beiden Kreuzungen derart, dass Radfahrende und Pkw in getrennten Phasen Grün erhalten (siehe Plangrafik) sowie 6. die Einrichtung eines Fahrradstreifens auf der Nordseite des Jüdischen Museums zugunsten des Wegfalls der rechten Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr. Begründung: Die Unfallhäufungsstelle Untermainkai/Untermainbrücke weist gemäß Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364, trotz Nachbesserungen und weiterer Radwegemarkierungen weiterhin Unfälle mit Radfahrenden und Pkw-Fahrenden auf, bei denen drei bzw. fünf Personen leicht verletzt wurden (siehe Bericht B 364 Tabelle Jahresstatistik Unfallhäufungsstellen 1 UHS 17-3-4). Im Kreuzungsbereich erfassen die Verkehrsteilnehmenden die Beschilderung und Ampelschaltungen oft nicht auf den ersten Blick. Insbesondere in Richtung Untermainbrücke kreuzt der Rad- und Fußweg die Pkw-Fahrspuren unerwartet von links. Aufgrund der ungewöhnlichen Verkehrsführung kommt es jedes Jahr zu Unfällen zwischen Pkw, die mit weiteren, in gleicher Richtung fahrenden Pkw zusammenstoßen. Wegen der ungewöhnlichen Anordnung der Radampeln in der Straßenmitte verwechseln Radfahrende und Pkw-Fahrende die Signale und stoßen ebenfalls zusammen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Radweg in der Neuen Mainzer Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und Hofstraße praktisch auf dem ohnehin schmalen Gehweg verläuft, sodass sich bereits dort Radfahrende und zu Fuß Gehende gegenseitig gefährden. Alleine um auf diesen Radweg zu gelangen, muss der Gehweg auf dem Willy-Brand-Platz gekreuzt werden. Dies führt zu Stress bei allen Beteiligten. Bereits an der nächsten Ampel am Abzweig Hofstraße können Radfahrende den Pkw-Verkehr von rechts erst sehen, wenn sie die Fahrbahnkante erreicht haben. Im Anschluss müssen Radfahrende auf der Mittelinsel weiterfahren und circa 30 Meter weiter wieder an einer Ampel anhalten. Eine grüne Welle für Radfahrende gibt es natürlich nicht. Danach queren Radfahrende zwei Fahrbahnen und zwei Fußgängerüberwege, bis sie auf dem Radweg über die Untermainbrücke fahren können. Gemäß Jahresstatistik muss die Unfallhäufungsstelle neu behandelt werden. Ein baulich getrennter Radstreifen in beide Richtungen entlang der Neuen Mainzer Straße, die Neuordnung der Verkehrsführung, die Neumarkierung und die Anpassung der Ampelanlagen an beiden Kreuzungen sowie der Entfall einer von drei Pkw-Fahrspuren in Richtung Innenstadt würde die Sicherheit aller Verkehrsbeteiligten signifikant erhöhen und die Anzahl an Unfällen und Verletzten senken helfen. Anlagen: Tabelle Jahresstatistik Unfallhäufungsstellen 1 UHS 17-3-4 (B364/2022) Plangrafik (Geoportal Frankfurt/Luftbild 2021; Alexander Mitsch) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 122 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 364 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 268 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (B 364 = Kenntnis, OA 268 = Annahme) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 364 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 268 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2676, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022 Aktenzeichen: 66-6

OF (Antrag Ortsbeirat)

Laubbläser im Ortsbezirk 10 einschränken

24.10.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2022, OF 456/10 Betreff: Laubbläser im Ortsbezirk 10 einschränken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, 1. wie der Betrieb von Laubbläsern, die nicht mit Batteriestrom arbeiten, im Ortsbezirk 10 unterbunden werden kann. 2. dass der Einsatz von Laubbläsern auf Gras- und Grünflächen ab sofort antragspflichtig werden soll. Entsprechend müssten die betroffenen Satzungen neu formuliert und beschlossen werden. Begründung: 1. Während die Bevölkerung aufgerufen wird, jede Kilowattstunde Strom und Heizung einzusparen, verbrennen Hausverwaltungen und Gartenbetriebe weiter Benzin und Diesel in Laubbläsern. Die neuen elektrischen Laubbläser sind zudem leiser. 2. Ökologische Schäden sind wissenschaftlich dokumentiert. Tiere und Pflanzen werden von ihrem natürlichen Lebensraum weggeblasen und das ökologische Gleichgewicht wird gestört. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 456/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 456/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Neujahrsfeuerwerk für den Ortsbezirk 7

17.10.2022 · Aktualisiert: 09.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2022, OF 219/7 Betreff: Neujahrsfeuerwerk für den Ortsbezirk 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat dazu auf, sich im Ortsbezirk 7 für die Organisation eines öffentlichen, professionellen und zentralen Feuerwerks zu Neujahr einzusetzen. Hierzu soll der Magistrat einen passenden Platz im Ortsbezirk ausmachen. Wünschenswert wäre bei der Organisation eine Beteiligung von Bürger*innen- und/oder Gewerbevereinen, um sich für das Projekt vorab eine breite Unterstützung zu sichern. Bei Interesse und Kapazität könnten die Vereine die Organisation des Feuerwerks auch federführend in die Hand nehmen. Die Stadt würde in diesem Fall nur initial anregend und unterstützend, auch im finanziellen Sinne, auftreten. Eine (Mit-)Finanzierung aus Mitteln des Ortsbeirats ist denkbar. Zur umfassenden Finanzierung bietet sich neben Spenden an, Gewerbetreibenden gegen Gebühr oder Umsatzbeteiligung den Verkauf von Essen und Trinken auf dem Feuerwerksplatz zu ermöglichen. Gleichzeitig wird dadurch das Feuerwerk noch mehr zu einem gesellschaftlichen Event und Anlass zusammenzukommen. Sollte das Projekt zeitlich nicht zum kommenden Neujahr umgesetzt werden können, wird eine Umsetzung für das nächste Jahr gefordert. Begründung: Jedes Jahr werden insbesondere in Großstädten wie Frankfurt Unmengen an privaten Feuerwerkskörpern zu Sylvester gezündet. Das führt zu einem starken Anstieg an gesundheitsschädlichem Feinstaub, Vermüllung sowie zu vielen (Brand-)Verletzungen. Ein professionelles, zentrales und öffentliches Feuerwerk im Ortsbezirk kann dazu beitragen, dass insgesamt weniger Feuerwerkskörper genutzt werden. Wird das Projekt ein Erfolg, sollte es für die Zukunft auch in anderen Ortsbezirken umgesetzt werden. In diesem Sinne kann der Ortsbeirat mit diesem Antrag einen bedeutenden Beitrag zu einem geselligem, umweltfreundlichem, sauberem und sicherem Frankfurt insbesondere an und um Sylvester leisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 219/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Frankfurter Westen: Fragen zum Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 411

16.10.2022 · Aktualisiert: 10.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 619/6 Betreff: Frankfurter Westen: Fragen zum Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 411 Vorgang: V 411/22 OBR 6; ST 1943/22 Im Rahmen des oben genannten Auskunftsersuchens hatte sich der Ortsbeirat mit dem Thema "Katastrophenschutz im Frankfurter Westen nicht vernachlässigen" mit einigen Fragen an den Magistrat gewandt. Die beantworteten Fragen, werfen weitere Fragestellungen auf. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu weiteren Fragestellungen Stellung zu beziehen: - Im Koalitionsvertrag der amtierenden Stadtregierung wurden bessere steuerliche Rahmenbedingungen für geförderten Wohnraum forciert. Wann und wie werden diese Maßnahmen für die Berufsfeuerwehr und insbesondere für die Angehörigen der westlichen Berufsfeuerwehrwachen umgesetzt? (Hinweis: Frage wurde im letzten Auskunftsersuchen nicht beantwortet). - Einige deutsche Feuerwehren bieten Ihren ehrenamtlichen Brandschützerinnen/ Brandschützern ein kostenloses regionales ÖPNV-Ticket an. Dieses soll den Weg zum Übungsdienst/ Einsatzdienst erleichtern und zusätzlich als Wertschätzung für den gefahrenvollen Dienst an der Allgemeinheit dienen. Ist eine solche Idee auf Ebene des Magistrats für die hiesigen Katstrophenschützer bereits diskutiert worden? Kann eine längst überfällige Bereitstellung auch in der Metropolregion Frankfurt am Main erfolgen? - Im Auskunftsersuchen werden Budgetanpassungen im Bereich von Fahrzeugbeschaffungen aufgrund der Preissteigerungen benannt. Wie werden sich diese Budgetanpassungen konkret auf die freiwilligen Feuerwehren und deren technisches Equipment auswirken? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 411 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1943 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 530 2022 Die Vorlage OF 619/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 vor der Heinrich-Kromer-Schule effektiver durchsetzen

13.10.2022 · Aktualisiert: 31.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2962 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 28.09.2022 Betreff: Tempo 30 vor der Heinrich-Kromer-Schule effektiver durchsetzen Der Magistrat wird beauftragt, zu einer verbesserten Durchsetzung von Tempo 30 vor der Heinrich-Kromer-Schule in Fahrtrichtung Alt-Niederursel am Beginn der verkehrsberuhigten Zone eine elektronische Geschwindigkeitstafel anzubringen. Begründung: Vor der Heinrich-Kromer-Schule finden auf der Niederurseler Landstraße immer noch zu hohe Fahrgeschwindigkeiten statt. Das kann jeder Passant dort beobachten. Damit die Wahrnehmung der Tempo-30-Zone direkt nach dem Ampelstopp an der Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße erhöht wird, sind in grün oder rot leuchtende Geschwindigkeitsanzeigen, wie sie in ganz Europa zum Einsatz kommen, ein möglicher Weg zu mehr Sicherheit. Je nach Gerät, das zeigen Erfahrungswerte, kann die Geschwindigkeit der Autofahrer um durchschnittlich mindestens 25 Prozent reduziert werden. Mit speziellen Antennen könnten Fahrzeuge bereits in Höhe der Goldgrubenstraße erfasst werden. Die Geräte laufen kostengünstig mit Feststrom oder über das öffentliche Straßenbeleuchtungsnetz sowie mit Batterie oder Solarzellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 352

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die unendliche Geschichte der Neugestaltung des Schelmenburgplatzes zum Abschluss bringen

11.10.2022 · Aktualisiert: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2903 entstanden aus Vorlage: OF 140/16 vom 11.10.2022 Betreff: Die unendliche Geschichte der Neugestaltung des Schelmenburgplatzes zum Abschluss bringen Vorgang: M 96/17; OA 46/21 OBR 16; ST 1865/22 Der Magistrat wird aufgefordert, die Neugestaltung des Schelmenburgplatzes schnellstmöglich gemäß den Planungen aus dem Jahr 2017, die zusammen mit dem Ortsbeirat 16 erarbeitet und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden, umzusetzen. Dabei ist ausdrücklich darauf zu achten, dass auf jedwede Grünbepflanzung auf der Schelmenburgplatzmitte, die zulasten von Parkplätzen oder Veranstaltungen gehen würde , verzichtet wird. Die Planungen für den Beginn der Baumaßnahme ist mit dem Ortsbeirat wegen der dort stattfindenden Veranstaltungen frühestmöglich abzusprechen. Begründung: Bereits seit 1981 wünscht sich der Ortsbeirat 16 eine Erneuerung des Schelmenburgplatzes und seit mindestens 1999 wurden regelmäßig Mittel zur Sanierung beantragt. Im Jahr 2001 hat der Magistrat dem Ortsbeirat erstmals bestätigt, dass sich der angesprochene Platz in einem unschönen Zustand befände und eine grundhafte Sanierung eine Lösung wäre. Mittel für eine entsprechende Planung wurden aber weiterhin regelmäßig verwehrt. Selbst als der Schelmenburgplatz von der Stadtverordnetenversammlung in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufgenommen wurde, verzögerte der Magistrat, obwohl der Zustand des Platzes "verbesserungswürdig" sei. Im Investitionshaushalt 2007-2010 wurden dann endlich die erforderlichen Planungsmittel eingestellt, was aber offensichtlich in Vergessenheit geriet. Nachdem der Ortsbeirat selbst schon mit eigenen Vorplanungen beginnen wollte, kam es im April 2013 erstmals zu einem Planungsgespräch mit Vertretern des Ortsbeirates im Stadtplanungsamt, was letztlich zu dem Vorplanungsergebnis führte, das mit dem Vortrag des Magistrats, M 96, vorgestellt wurde. Schon hier wurde festgehalten, dass es zwar im Randbereich mehr Begrünung geben würde, während die Platzmitte wegen der Platznutzung nicht begrünt werden soll. Endlich ging es voran, man sprach von einem Baubeginn im IV. Quartal 2019. Auf Nachfrage wurde dann aber bekannt, dass der Termin nicht gehalten werden könne und ein frühestmöglicher Baubeginn erst im Jahr 2021 zu erwarten sei. Ende des Jahres 2020 gab es dann seitens des Magistrats plötzlich den Wunsch, die Planungen zu ändern und Bäume in der Mitte des Platzes aufzustellen. Das ist nicht nur konträr zum Willen des Ortsbeirates, sondern verzögerte auch den Zeitpunkt für einen Baubeginn, wären dann doch neue Planungen und eine neue Bau- und Finanzierungsvorlage nötig gewesen. Bei einem Ortstermin am 10.11.2020 erläuterten die anwesenden Mitglieder des Ortsbeirates, dass und warum sie an den beschlossenen Plänen aus 2017 festhalten. Auf Wunsch des Magistrats bekräftigte dies der Ortsbeirat mit Beschluss vom 01.12.2020. Erst mit einer Stellungnahme vom 05.11.2021 teilte der Magistrat daraufhin mit, dass er dem ausdrücklichen Wunsch des Ortsbeirates folge und die Bau - und Finanzierungsvorlage in den Geschäftsgang gäbe, womit zwar wieder ein Jahr verloren gegangen ist, aber Hoffnung auf ein Ende bestand. Allerdings konnte der Magistrat eine Anfrage vom Juli 2021, wann die Bauarbeiten nun voraussichtlich beginnen, bis zum heutigen Tag nicht beantworten, weil es plötzlich "dezernatsübergreifende Fragestellungen" gäbe, die aber nicht erwähnt wurden. Stattdessen konnte man dies womöglich der Zeitung entnehmen, was darauf hindeuten würde, dass ein weiterer jahrelanger Stillstand droht, der vom Ortsbeirat nicht hingenommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2017, M 96 Anregung vom 06.07.2021, OA 46 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1865 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 720 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 10

OF (Antrag Ortsbeirat)

IGS Kalbach-Riedberg wird zur Josephine-Baker-Schule

30.09.2022 · Aktualisiert: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2022, OF 287/12 Betreff: IGS Kalbach-Riedberg wird zur Josephine-Baker-Schule Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die IGS Kalbach-Riedberg in "Josephine-Baker-Schule" zu benennen. Begründung: Die IGS Kalbach-Riedberg hat selber eine ausführliche Begründung zu diesem Namensvorschlag formuliert: "Wir an unserer Schule legen viel Wert auf Vielfalt, bei uns sind alle willkommen. Wir beschäftigen uns mit verschiedenen Weltanschauungen und versuchen die Kinder zu ermutigen, ihre eigenen Lernwege zu finden. Wir sehen die Schule als Raum, in dem wichtige Erfahrungen gemacht werden. Hier steht die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes im Mittelpunkt. Dazu gehört eine fachübergreifende, soziale, kulturelle und politische Bildung. Wir versuchen, alle Menschen, die an unsrer Schule sind, mit einzubeziehen. Anstatt Kinder und Jugendliche nur zu bewerten, möchten wir ihre Stärken und Kompetenzen hervorheben und sie dabei unterstützen, diese zu entwickeln. Sprache und Kommunikation ist deshalb wichtig. Sich selbst ausdrücken lernen, seine Interessen formulieren lernen und seinen eigenen Weg in einer demokratischen Gesellschaft zu finden und auch gegen Widerstände zu gehen, ist Teil des Erziehungs- und Bildungsauftrages unserer Schule. Wir haben in der Schulgemeinde, in der Schulleitung, in der Schulkonferenz darüber gesprochen, was unsere Schule besonders auszeichnet und drei Begriffe gefunden, die uns besonders wichtig sind: Courage, Vielfalt und Miteinander. Für genau dies steht der Name "Josephine Baker". Wer war Josephine Baker? Josephine Baker war eine US-amerikanische Tänzerin, Sängerin und Schauspielerin. Sie wurde 1906 in St. Louis, Missouri geboren und wuchs in ärmlichen Verhältnissen auf. Mit elf Jahren wurde sie Zeugin von rassistisch motivierter Gewalt und Brandstiftung gegen afroamerikanische Familien. Ein Jahr später brach sie die Schule ab. Zeitweise obdachlos nahm sie viele Jobs an, um zu überleben. Mit 13 heiratete sie das erste Mal, trennte sich aber wieder und begann bei einer Straßenkünstlergruppe zu arbeiten. Ihre Karriere als Showgirl führte sie schließlich nach Europa, hauptsächlich nach Paris, wo sie 1975 verstarb. Ihre Popularität in Europa setzte sie für den Kampf gegen Rassismus ein und brachte sich dafür oft in Gefahr. Josephine Baker setzte sich für Menschenrechte, Gleichberechtigung und Vielfalt ein. So adoptierte sie auch zwölf Waisen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, um ein Zeichen zu setzen. [Quelle: Wikipedia, Stand 10. Juni 22] Warum wir uns Josephine Baker als Namensgeberin unserer Schule wünschen Josephine Baker war eine zerrissene Weltbürgerin, die aus den USA stammt, sich aus prekären Verhältnissen in einer schwierigen Zeit emanzipiert hat und in Frankreich eine kulturelle, politische und soziale Heimat fand. Sie lebte gerne ein Jahr in Berlin und gestaltete dort auch das Kulturleben mit. Sie passt somit zum internationalen Frankfurt und zur Bevölkerung Frankfurts, die zu einem hohen Anteil aus "Aageplackten" besteht und Menschen, die hier leben möchten. Als Frau, als Schwarze, als Mensch mit einer offenen sexuellen Orientierung hat sie vielfach Diskriminierung erlebt. Sie hat sich gleichwohl nicht "versteckt" und ihre Formen des emanzipierten Zusammenlebens gegen Widerstände verteidigt. Sie hat eine große "Regenbogenfamilie" gegründet und das vielfältige Miteinander in einem Familienmodell zu leben versucht. Nicht immer ist alles geglückt. Josephine Baker hatte Courage, neue Wege zu gehen und Grenzen zu verschieben, aber auch sich politisch zu engagieren: in der Bürgerrechtsbewegung in den USA, gegen die Nationalsozialisten im zweiten Weltkrieg in Frankreich. Auch wir möchten die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen ermutigen, zu sagen, wenn ihnen etwas nicht passt und sich unbequemen Fragen zu stellen. Joesphine Baker ist eine Inspirationsfigur. Wir alle werden tagtäglich mit Klischees konfrontiert und wir denken, man sollte sich damit auseinandersetzen. Am Leben der Josephine Baker kann man lernen, wie viele Möglichkeiten das Leben bietet und welche ungeheuren Aufgaben es gemeinsam zu bewältigen gibt. Diese Auseinandersetzung zu führen, sehen wir auch als Auftrag, der sich aus dem neuen Namen dann noch stärker ergäbe. Stand der Diskussion in der Schulgemeinde und darüber hinaus Wir haben mit Schülerinnen und Schülern, mit Eltern und Kolleginnen und Kollegen gesprochen und uns mit dem Leben von Josephine Baker beschäftigt. Auf einem Gourmetnachmittag und in der Schulkonferenz haben wir mit interessierten Menschen das Für und Wider zu diesem Namen diskutiert. Wir haben mit einem Teil der Familie von Josephine Baker gesprochen. Wir haben zur Anne Frank Stiftung Kontakt aufgenommen. Wir haben mit dem Leiter der Anti- Diskriminierungsstelle des AmKa in Frankfurt am Main gesprochen, zum ISD und zur Vorsitzenden des Ausschusses "Diversität. ." der Stadt Frankfurt Kontakt aufgenommen. Die ersten Rückmeldungen haben uns ermutigt, dem Ortsbeirat diesen Namen für die Schule vorzuschlagen." Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Volt LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Initiative OI 13 2022 Die Vorlage OF 287/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die IGS Kalbach-Riedberg in "Josephine-Baker-Gesamtschule" umbenannt werden soll. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bau eines neuen Gerätehauses im Stadtteil Harheim, Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 3, Flurstück 264/1-6

26.09.2022 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 107/14 Betreff: Bau eines neuen Gerätehauses im Stadtteil Harheim, Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 3, Flurstück 264/1-6 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie weit die Planungen für das neue Gerätehaus der Freiwillige Feuerwehr Harheim vorangeschritten sind und um eine zeitliche Einordnung, wann mit dem Baubeginn zu rechnen ist. Begründung: Nachdem das Grundstück mittlerweile in das Eigentum der BKRZ Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH (BKRZ) übergegangen ist, hält es der Ortsbeirat es für wichtig, zügig mit dem Bau eines neuen Gerätehauses zu beginnen. Das bestehende Feuerwehrgerätehaus entspricht in baulicher und funktionaler Hinsicht nicht mehr den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr. Dies gilt besonders mit Hinblick auf die vielfältigen Herausforderungen, welche die freiwilligen Feuerwehren meistern müssen. Auch für die Gewinnung von Nachwuchs ist es wichtig, der freiwilligen Feuerwehr attraktive Rahmenbedingungen zu bieten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 513 2022 Die Vorlage OF 107/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zufahrt zur Scherbiusstraße sichern: Markierungen aufbringen

12.09.2022 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2743 entstanden aus Vorlage: OF 434/2 vom 12.07.2022 Betreff: Zufahrt zur Scherbiusstraße sichern: Markierungen aufbringen Der Magistrat wird gebeten, 1. die Einfahrt in die Scherbiusstraße aus Richtung Braunfelsstraße (Kuhwaldsiedlung) durch entsprechende Markierungen und Erneuerung des Halteverbotsschilds zu sichern und 2. einen Spiegel in Höhe des Einbahnstraßenschilds auf der südlichen Straßenseite der Funckstraße an der T-Kreuzung Scherbiusstraße/Ecke Funckstraße zu montieren. Begründung: Die Einfahrt zur Scherbiusstraße wird häufig zugeparkt, sodass insbesondere die Müllabfuhr und andere größere Fahrzeuge nicht mehr, bzw. nur schlecht, passieren können. Die Anwohner wendeten sich insbesondere vor dem Hintergrund eines nicht lange zurückliegenden Brandes in der Scherbiusstraße an ein Mitglied des Ortsbeirates. Im Rahmen dessen wurde besonders deutlich, dass die Zufahrt, wenn unrechtmäßig geparkt wird, zu eng ist. Um darauf noch deutlicher hinzuweisen, sollen Markierungen angebracht werden. Des Weiteren soll auf Anregung der Anwohner ein Spiegel montiert werden, um die Einsehbarkeit in die Funckstraße beim Abbiegen aus der Scherbiusstraße zu verbessern und damit der Unfallgefahr entgegenzuwirken. Im Rahmen zweier Ortstermine mit Anwohnern, einer davon gemeinsam mit dem zuständigen Schutzmann vor Ort, hat sich ein Mitglied des Ortsbeirates ein Bild von der Situation gemacht. Dieses Halteverbotsschild, Scherbiusstraße 43, sollte wieder aufgestellt werden und die Fläche abmarkiert werden. Hier wird regelmäßig widerrechtlich geparkt. Entlang dieses Zaunes erscheint eine Straffierung sinnvoll, um zu verdeutlichen, dass die Fläche für große Fahrzeuge für die Zufahrt benötigt wird. Um die Einfahrt sicherzustellen, sollte dieser Bereich an der Braunfelsstraße bis zur Einfahrt Scherbiusstraße freigehalten werden, und entsprechend abmarkiert werden. Die T-Kreuzung Scherbiusstraße/Funckstraße ist schlecht einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auskunftsersuchen zum untersagten Wiederaufbau des „Blauen Haus“ in Niederrad

09.09.2022 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2669 entstanden aus Vorlage: OF 506/5 vom 20.08.2022 Betreff: Auskunftsersuchen zum untersagten Wiederaufbau des "Blauen Haus" in Niederrad Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, warum es mehr als vier Jahre gedauert hat bis die Absage von der Stadt Frankfurt für den zugesagten Wiederaufbau des "Blauen Haus" kam, und welche Überlegungen getroffen wurden, damit das " Blaue Haus" am bisherigen Standort erhalten bleibt als auch welche alternativen Fördermöglichkeiten für den Verein für Kunst und freie Zeit bestehen. Der Magistrat wird ferner aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das "Blaue Haus" am bisherigen Standort erhalten bleibt. Begründung: Im Januar 2018 ist das "Blaue Haus" am Niederräder Ufer vollständig abgebrannt. Die Zusage für die Unterstützung des Wiederaufbaus seitens der Stadt Frankfurt folgte zeitnah. Auch der Ortsbeirat 5 sicherte finanzielle Unterstützung zu. Nun folgt, mehr als vier Jahre nach dem verheerenden Brand, die Absage für den Wiederaufbau. Es ist überaus unverständlich, warum die Meinung der Unteren Naturschutzbehörde derart spät folgt und die Stadt Frankfurt keine Alternativen am bisherigen Standort vorschlägt. Der Ortsbeirat 5 fordert weiterhin den Wiederaufbau des Blauen Haus" am Niederräder Ufer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 1016 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule?

07.09.2022 · Aktualisiert: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2022, OF 622/1 Betreff: Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann läuft die Betriebsgenehmigung der Container auf dem Schulhof der Julius-Leber-Schule ab? 2. Wie soll mit den Containern nach Ablauf der Genehmigung umgegangen werden? Bleiben diese auf dem Schulhof stehen? Werden sie von der Stadt gekauft o.Ä.? Oder ist damit zu rechnen, dass diese abgebaut werden? 3. Wann kann die dringend notwendige und sicherheitsrelevante Brandsanierung an der Julius-Leber-Schule konkret beginnen und wie ist der Zeitplan der Sanierung? 4. Wann kann mit der Auslagerung zwecks Beginn der Brandsanierung begonnen werden? 5. Wird weiterhin eine Auslagerung in die Räume der ehemaligen Freien Christlichen Schule in Fechenheim angestrebt und wenn ja, wie ist der genaue Zeitplanung der Ertüchtigung des Gebäudes? 6. Gibt es Schadstoffbelastung in den dort zu nutzenden Räumen? 7. Wann kann die Auslagerung dorthin erfolgen? Wenn nein, welche Alternativen gibt es? Begründung: Die Julius-Leber-Schule (eine berufliche Schule mit aktuell ca. 2900 Schülerinnen und Schülern) wartet seit sehr vielen Jahren auf die Renovierung der zugesagten Außenstelle Seilerstraße 36 (ehemals Friedrich-Stoltze-Schule), die seit ca. 12 Jahren leer steht. Da die Schule mehr Räume benötigte, wurden vor langer Zeit Container auf dem Schulhof aufgestellt, doch so kann die Situation nicht bleiben. Auch eine dringend notwendige Brandsanierung wird aktuell immer noch nicht begonnen, da es keine Auslagerungsmöglichkeiten gibt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 501 2022 Die Vorlage OF 622/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Euro-Skulptur retten

06.09.2022 · Aktualisiert: 13.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2602 entstanden aus Vorlage: OF 533/1 vom 19.08.2022 Betreff: Euro-Skulptur retten Der Magistrat wird gebeten, die drohende Versteigerung der Euro-Skulptur am Willy-Brandt-Platz dadurch abzuwenden, dass er auf potenzielle Spender, vor allem aus der Finanzdienstleistungsbranche und internationale Institutionen wie die EZB, zugeht, um eine nachhaltige Finanzierung der Unterhaltungskosten durch Private sicherzustellen. Begründung: Die Euro-Skulptur am Willy-Brandt-Platz hat sich in den vergangenen 20 Jahren zu einem Frankfurter Wahrzeichen entwickelt, dass das Bild der Stadt weltweit mitprägt. Insbesondere in der Berichterstattung zu Maßnahmen der Europäischen Zentralbank taucht sie regelmäßig in internationalen Medien auf, und auch Touristen lassen sich gerne vor ihr fotografieren. Der Frankfurter Kultur Komitee e. V., der bisher die Finanzierung des Unterhalts mit Hilfe von Sponsoren sichergestellt hat, kann diesen nun nicht mehr leisten. Dies liegt auch daran, dass wegen der Coronakrise Sponsoren abgesprungen sind, außerdem treibt Vandalismus die Kosten in die Höhe. Ein Verlust dieses Wahrzeichens ist für die Europastadt Frankfurt zu verhindern, gerade in diesen Zeiten, in denen der europäische Gedanke wichtiger ist denn je. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Stadt sollten jedoch städtische Mittel geschont werden, vielmehr sollte der Magistrat seine Kontakte in die der Skulptur thematisch nahestehende Finanzbranche nutzen. Bei über 200 in Frankfurt ansässigen Banken wäre die Finanzierung schon nachhaltig gesichert, wenn jede Bank im Durchschnitt nur 1.000 Euro beisteuert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2713

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende

06.09.2022 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2640 entstanden aus Vorlage: OF 587/1 vom 16.08.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit Mitgliedern des Ortsbeirats 1 sowie Vertreterinnen und Vertreter des Amtes für Straßenbau und Erschließung, Straßenverkehrsamt, Grünflächenamt und der betroffenen Nachbarschaft an der Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße wahrzunehmen mit dem Ziel, die Verkehrsführung für Autofahrende verständlicher zu machen, zahlreiche Umwegfahrten für Ortsunkundige zu vermeiden, die Interessen der Anwohnenden und Gewerbetreibenden stärker zu berücksichtigen und eine durchgehende Radwegeverbindung von der Weserstraße zur Mainluststraße zu schaffen. Des Weiteren sollen Möglichkeiten zum Lärmschutz, zur Entsiegelung, zur Begrünung und zur Baumpflanzung erörtert werden. Begründung: Die Beschilderung, Markierung und Anordnung der Fahrspuren in der Mainluststraße sowie im Kreuzungsbereich mit der Gutleutstraße sind nicht eindeutig. Zahlreiche, vor allem ortsunkundige Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer vermuten, dass die rechte der beiden Fahrspuren in den Tunnel führt. Bei Nutzung dieser Fahrspur gelangen die Pkw jedoch auf die Fahrspur, die zur Umfahrung bei Tunnelsperrung und für Anwohnende gedacht ist. Sie müssen kurz vor dem Willy-Brandt-Platz einen U-Turn machen und gelangen wieder auf die Gutleutstraße zurück. Dabei fahren viele zu schnell und gefährden wiederum die Gäste, die sich dort in den Sommergärten aufhalten. Einige Fahrerinnen und Fahrer bemerken den Trugschluss kurz vor der Tunneleinfahrt, queren die Sperrfläche und "schneiden" so andere Pkw in gefährlicher Weise. Das führt zu erheblichem Mehrverkehr oder zu zahlreichen Beinaheunfällen. Außerdem gefährdet das die vielen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden, die außerdem in diesem Bereich auf den Verkehrsinseln minutenlang auf Grün warten müssen. Da oft der Eindruck entsteht, die Ampelanlage reagiere nicht auf die Anforderung, queren viele Menschen die Straße bei Rot. Radfahrende haben hier bisher gar keine sichere Querungsmöglichkeit. . Anlage Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt, Luftbild 2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2749 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Unfallgefahr an der Batterie beheben

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2565 entstanden aus Vorlage: OF 541/6 vom 30.07.2022 Betreff: Höchst: Unfallgefahr an der Batterie beheben Vorgang: OM 654/21 OBR 6; ST 2213/21 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2213 (Anregung vom 07.09.2021, OM 654), zugesagte Auffüllung der Fugen zwischen den Naturpflastersteinen an der Batterie sowie das ebenfalls zugesagte Anbringen eines Schildes "Achtung Fußgänger" an dem Häuschen an der Fähre auf der Höchster Seite zeitnah in die Tat umzusetzen, und dem Ortsbeirat verbindlich mitzuteilen, wann jeweils die Umsetzung der Maßnahme erfolgen wird. Begründung: Laut Stellungnahme ST 2213 wurde die Umsetzung der Maßnahme für das vierte Quartal 2021 zugesagt. Das ist leider bis dato, drittes Quartal 2022, noch nicht geschehen. Wie in der Anregung OM 654 zutreffend beschrieben, gab es schon mehrere brenzlige Situationen, in denen Radfahrerinnen und Radfahrer zwischen den Fugen hängen geblieben sind und fast gestürzt wären. Fast ein Jahr nach der Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat sollte man erwarten, dass eine - vergleichsweise - mit wenig Aufwand verbundene Behebung des Mangels erfolgen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 654 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2213 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2762 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Wildwasserstelle am ehemaligen Höchster Wehr - zukunftsfähiges Konzept entwickeln

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2566 entstanden aus Vorlage: OF 543/6 vom 21.08.2022 Betreff: Höchst: Wildwasserstelle am ehemaligen Höchster Wehr - zukunftsfähiges Konzept entwickeln Vorgang: OM 2567/22 OBR 6 So sehr es zu begrüßen ist, dass die naturnahe Gestaltung der Nidda nach dem Umbau des Höchster Wehrs sehr idyllisch geworden ist, so problematisch ist die Übernutzung dieses Bereichs durch Erholungssuchende in den Sommermonaten zu bewerten. Überall wird Müll hinterlassen, teilweise wird mit Autos oder Motorrädern über den Uferweg gefahren, Menschen setzen sich mit Stühlen mitten in den Strömungsbereich, der eigentlich als Fischaufstiegsstelle gedacht war. Abends und nachts werden im trockenen Sommer trotz Brandgefahr Lagerfeuer entzündet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, für die Zukunft ein Konzept zu erarbeiten, wie solche Auswüchse in künftigen Sommern unterbunden werden können. Mehr Schilder, mehr Kontrollen, klarere Regelungen, vielleicht auch zeitliche Einschränkungen, aber auch mehr Aufklärung gehören sicherlich zum Katalog der möglichen Maßnahmen. Begründung: Die Umgestaltung des Höchster Wehrs erfolgte ursprünglich mit dem Ziel, der Wasserrahmenrichtlinie zu genügen, den Fluss naturnäher zu machen und die Wanderung der Fische wieder zu ermöglichen. Mit jedem Sommer, in dem sich das Gebiet mehr zum Flussschwimmbad entwickelt, entfernt man sich immer weiter von diesen ursprünglichen Zielen. Die bisher zum Schutz der Natur vor ausufernder Nutzung durch Erholungssuchende eingeleiteten Maßnahmen scheinen, bisher keine dauerhafte Wirkung erzielt zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2567 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2801 Aktenzeichen: 90 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen

06.09.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplan Nr. 558 Gwinnerstraße - Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen Bestandes

05.09.2022 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2542 entstanden aus Vorlage: OF 300/11 vom 26.06.2022 Betreff: Bebauungsplan Nr. 558 Gwinnerstraße - Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen Bestandes Vorgang: M 151/20; M 175/21; OA 114/22 OBR 11; Beschl. d. Stv.-V., § 1191/22; ST 1197/22 Der Magistrat wird gebeten, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2022 umzusetzen und die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren in folgendem Punkt anzupassen: Im oben genannten Beschluss heißt es: "Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen." In den Unterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Bebauungsplanverfahren Nr. 558, wurde der Beschluss nicht umgesetzt. Zur Verdeutlichung der Ist-Bestand und die derzeitige Planung: Quelle: aus Bebauungsplan Nr. 558 mit eigener Einfärbung der derzeitigen Industriebetriebe Des Weiteren fordert der Ortsbeirat 11 den Magistrat auf, kein GI-RZ im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 558 auszuweisen. In seiner Stellungnahme vom 20.05.2022, ST 1197, berichtet der Magistrat, dass die Ausweitung von GI mit dem Vortrag des Magistrates vom 25.09.2020, M 151, begründet wird, da dort für den zentralen Bereich des Plangebietes die Sicherung und Entwicklung von Flächen für emittierende und stark emittierende Industrie vorgesehen ist. Nach Beschluss und Aktenlage ist das Gebiet im Gewerbeentwicklungsprogramm als Gewerbe (emittierend) und nicht als stark emittierend gekennzeichnet: Aus diesem Grund gibt es keinen Grund, das GI- Gebiet auszuweiten. Begründung: Es wurde zusammen mit der Stadtverordnetenversammlung ein guter Kompromiss gefunden, der eine sehr begrenzte Ausweitung der bestehenden Industrie ermöglicht, um den Charakter des nachhaltigen Gewerbegebietes zu erhalten und zu stärken. Zugleich soll den Rechenzentrumsbetreibern kein Industriegebiet vorgeschlagen werden, denn sie brauchen keine industriellen Flächen. Sie sind Gewerbe. Sie würden den GI-Status nutzen, um die Bautätigkeit in die Nacht zu verlagern und Energieerzeugung (Blockheizkraftwerk) auf ihrem Gelände zu bauen. Beides lehnt der Ortsbeirat ab (siehe auch Anregung vom 10.01.2022, OA 114). In der Vorlage OA 114 hatte der Ortsbeirat bereits ausführlich begründet, dass erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden, mit dem primären Ziel, kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Anregung vom 10.01.2022, OA 114 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1197 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 867 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Euro-Skulptur erhalten

11.08.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2022, OF 532/1 Betreff: Euro-Skulptur erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert alles dafür zu tun, dass die Euroskulptur am Willy-Brandt-Platz an seinem derzeitigen Standort erhalten bleibt. Dazu soll entweder der Verein Frankfurter Kultur Komitee e.V. für die Finanzierung des Unterhalts entsprechend bezuschusst werden oder die Stadt Frankfurt kauft die Euroskulptur und betreibt den Unterhalt selbst. Begründung: Die Euro-Skulptur am Willy-Brandt-Platz ist eines der Wahrzeichen Frankfurts. Wenngleich es noch gar nicht so alt ist, so zieht es jährlich viele tausend Touristen an, die gerne eine Bild davor machen. Mit dem Eurosymbol verbindet man Frankfurt, die Einführung des Euros, aber auch den Finanzplatz Frankfurt. Keine andere Stadt in Europa ist so mit dem Euro verbunden wie Frankfurt. Frankfurt ist der größte Finanzstandort Europas und damit verbinden viele Menschen diese Stadt auch. Insofern ist die Euro-Skulptur auch ein Symbol für diesen Finanzplatz. Die Euro-Skulptur sollte an ihrem Standort erhalten bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 532/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Höchst: Schandfleck Albanusstraße/Schleifergasse - Konstante Müllablagerungen und widerrechtlich abgestellte Mülltonnen

21.07.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2022, OF 544/6 Betreff: Höchst: Schandfleck Albanusstraße/Schleifergasse - Konstante Müllablagerungen und widerrechtlich abgestellte Mülltonnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich mit den für obigen Vorgang zuständigen Stellen (Stadtpolizei Frankfurt Umwelt- und Abfallrecht, Straßenbauamt) in Verbindung zu setzen und dem Ortsbeirat nach erfolgter Information folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Maßnahmen wurden seit dem gemeinsamen Ortstermin Albanusstraße/Schleifergasse in Höchst am 06.04.2022, an dem Vertreter:innen der Stadtpolizei Frankfurt - Umwelt und Abfallrecht, der FES, der Bürgervereinigung der Höchster Altstadt sowie ein Mitglied des Ortsbeirates 6 teilnahmen, zur Beseitigung der im Betreff genannten Müllablagerung und widerrechtlich abgestellten Mülltonnen unternommen? 2. Wann wurde der Tatbestand von der Stadtpolizei Frankfurt Umwelt- und Abfallrecht, wie beim gemeinsamen Ortstermin zugesagt, an das Straßenbauamt, Abteilung Sondernutzung, gesandt? 3. Wie lautet die Antwort des Straßenbauamtes bzw. was für Maßnahmen sind von dieser Stelle geplant? 4. Wurde zwischenzeitlich die von der Stadtpolizei Frankfurt - Umwelt- und Abfallrecht am 04.07.2022 per Mail zugesagte Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsvefahrens gegen die Hausbesitzer der Mülltonnen eingeleitet? 5. Welche Frist wird den Hausbesitzern eingeräumt, die Mülltonnen an die dafür vorgesehenen Stellen zu stellen? 6. Bis zu konkret welchem Zeitpunkt können Anwohner:innen und Höchster Bürger.innen damit rechnen, dass die Mülltonnen dauerhaft von der besagten Stelle entfernt sind und dadurch auch weniger Wildmüll abgelagert wird? Begründung: Schon seit etlichen Jahren sind die widerrechtlich abgestellten Mülltonnen und der damit in Verbindung stehende permanent an der Ecke Albanusstraße / Schleifergasse in Höchst abgelegte Wildmüll ein Ärgernis für Anwohner:innen, Höchster Bürger:innen, Marktbesucher:innen und v. m., die oft kopfschüttelnd an dieser hässlichen Stelle vorbeigehen. Eine Initiative Höchster Bürger:innen um die Bürgervereinigung der Höchster Altstadt wollte diesen Zustand beenden und nahm Kontakt mit den zuständigen Stellen bei der Stadt, bei der Stadtpolizei Frankfurt - Umwelt und Abfallrecht, auf. Am 06.04.2022 fand eine Ortsbegehung statt, an der neben Vertretern der Stadtpolizei und der FES die Vors. der Bürgervereinigung der Höchster Altstadt und ein Mitglied des Ortsbeirates 6 teilnahmen. Es bestand schnell Einigkeit, dass dieser katastrophale Zustand schnell beseitigt werden muss. Dreh- und Angelpunkt spielen dabei die widerrechtlich abgestellten Mülltonnen, die den Wildmüll geradezu anziehen. Durch die Mülltonnenansammlung werden zudem die sich an dieser Ecke befindlichen Fahrradbügel verdeckt und verstellt, so dass Radfahrer:innen die Bügel entweder nicht wahrnehmen bzw. sind diese schlicht nicht zugänglich und nutzbar. Dies stellt klar eine Behinderung des ruhenden Radverkehrs dar. Dies ist umso ärgerlicher, da neben den Anwohner.innen zahlreiche weitere Einrichtungen und Treffpunkte nicht in den Genuss der Fahrradbügel kommen können: Die Tafel und das Frühstückscafe der kath. Kirche an der Schleifergasse, das Cafe Frau Grau, Alte Schlosserei, zahlreiche Schüler:innen, um nur einige zu nennen. Die Verantwortlichen der Stadtpolizei sagten an diesem Treffen am 06.04.2022 zu, das Straßenbauamt, Abteilung Sondernutzung zu informieren und umgehend die Hausbesitzer der Mülltonnen mittels Fristsetzung (3-4 Wochen) aufzufordern, ihre Mülltonnen zu entfernen. Andernfalls werde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. 2 1/2 Monate lang ist leider nichts passiert. Eine daraufhin erfolgte nochmalige Nachfrage bei der Stadtpolizei Umwelt- und Abfallrecht, was Stand der Sache ist, ergab, dass die Angelegenheit zwar an das zuständige Straßenbauamt weitergeleitet, sonst aber nicht gehandelt wurde. Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gegen die Hausbesitzer wurde von der Stadtpolizei daraufhin mit Mail vom 04.07.2022 angekündigt. Vom Straßenbauamt gab es bisher noch keine Information. Anwohner:innen und Höchster Bürger:innen haben keine Geduld und kein Verständnis mehr für weitere Verzögerungen, Zuständigkeitsgerangel zwischen den Ämtern oder andere Ausreden. Es ist höchste Zeit, an diesem Zustand zügig etwas zu ändern. Es besteht dringender Handlungsbedarf! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 464 2022 Die Vorlage OF 544/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung des Brandschutzkonzeptes für die neue Haltestelle „Eschersheim“ der Linie S 6

07.07.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2514 entstanden aus Vorlage: OF 293/9 vom 23.06.2022 Betreff: Vorstellung des Brandschutzkonzeptes für die neue Haltestelle "Eschersheim" der Linie S 6 Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Bahn ins Benehmen zu setzen und diese aufzufordern, in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen das aktuelle Brandschutzkonzept für die neue S-Bahn-Station "Eschersheim" vorzustellen. Bei der öffentlichen Informationsveranstaltung am 17.03.2022 gab es vonseiten der Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Fragen zu der neuen Haltestelle, auch bezüglich des Brand- und Katastrophenschutzes, die nicht beantwortet wurden. Die Bedeutung des neu ins Spiel gekommenen, nicht planfestgestellten Rettungsplatzes wirft ebenfalls Fragen auf. Begründung: Die rege Teilnahme an der öffentlichen Informationsveranstaltung und zahlreiche Fragen seitens der Bürgerinnen und Bürger hat gezeigt, dass es ein großes Bedürfnis nach Information gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2646 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbau des zweiten Obergeschosses der Landgrabenschule als Raum für die offene Ganztagsschule

05.07.2022 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2487 entstanden aus Vorlage: OF 121/16 vom 20.06.2022 Betreff: Ausbau des zweiten Obergeschosses der Landgrabenschule als Raum für die offene Ganztagsschule Der Magistrat wird aufgefordert, die nötigen Mittel in das Haushaltsjahr 2023 einzustellen, um das zweite Obergeschoss des Haupthauses der Landgrabenschule in Bergen auszubauen und zu sanieren, um Platz für eine Nachmittagsbetreuung zu erhalten. Begründung: Im Zuge des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 muss die Ganztagsbetreuung sukzessive ausgebaut werden. Die Situation ist in Bergen-Enkheim wie auch in allen anderen Stadtteilen Frankfurts schon jetzt äußerst angespannt und nicht jedes Kind bekommt einen Hortplatz oder einen Platz in der erweiterten schulischen Betreuung (ESB). Auch wenn Träger gefunden werden, die gerne eine Betreuung aufbauen wollen, gibt es Probleme beim Finden der Räumlichkeiten. So ist es verwunderlich, dass im Jahr 2011, als die Landgrabenschule ausgebaut wurde, nicht daran gedacht wurde, das zweite Obergeschoss des Haupthauses zu sanieren, um dort eine Möglichkeit zur Betreuung zu schaffen. Es handelt sich um eine komplette Etage, die früher in Schulräume und Hausmeisterwohnung aufgeteilt war. Momentan befindet sich die ESB in zwei Räumen der Schule (der Kunst- und der Musikraum), was schon jetzt sehr wenig ist und hinsichtlich der Entwicklung zu einem Ganztagskonzept überhaupt nicht ausreicht. Sollte es demnächst erforderlich werden, einen Jahrgang um einen Zug zu erweitern, müssen auch diese Fachräume als Klassenräume genutzt werden und können somit auch der ESB nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Auch brandschutztechnisch ist ein Ausbau möglich, wie bei einer Begehung am 23.09.2021 festgestellt wurde. Am 18.03.2022 fand eine Begehung mit dem Amt für Bau und Immobilien und dem Stadtschulamt statt, die diese Räumlichkeiten ebenfalls für geeignet befanden. Im Sinne einer vorausschauenden Planung sollten die Mittel für den Ausbau schon frühzeitig eingeplant werden, um rechtzeitig genügend Räume für die Ganztagsbetreuung zur Verfügung zu haben. Im Falle einer Konzeption sollte auch an die heißen Sommer gedacht und z. B. eine Solarklimaanlage für dieses Geschoss mitgeplant werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1068 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 16 am 08.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Effizienzsteigerung und Ausbau der Onlineterminvergabe der für den Ortsbezirk 2 zuständigen Bürgerämter

04.07.2022 · Aktualisiert: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2439 entstanden aus Vorlage: OF 399/2 vom 15.05.2022 Betreff: Effizienzsteigerung und Ausbau der Onlineterminvergabe der für den Ortsbezirk 2 zuständigen Bürgerämter Der Magistrat wird gebeten, 1. zeitnah eine flexible, leistungsfähige Onlineterminvergabe in den für alle Ortsbezirke zuständigen Bürgerämtern sicherzustellen und die Effizienz nachhaltig zu erhöhen; 2. die Onlineantragsstellung und -bearbeitung in das System zu integrieren; 3. zeitnah dem Ortsbeirat über Kosten, Umsetzungszeitraum, schon angestoßene Maßnahmen und Anzahl der bereits heute möglichen Onlineantrags-Bearbeitungsprozesse Bericht zu erstatten. Begründung: Es gab Beschwerden von Bürgern aus dem Ortsbezirk. Das Bürgeramt ist für die meisten Bürger im Ortsbezirk der städtische Dienstleister, den sie regelmäßig in Anspruch nehmen, gleichsam die Visitenkarte der Stadtverwaltung. Eine effiziente, kundenorientierte Onlineterminbuchung sollte für alle Bürger und Steuerzahler eine Selbstverständlichkeit sein. Der gegenwärtige Onlineterminvergabeprozess macht fassungslos: Morgens um 07:00 Uhr werden die Termine für die nächste (und auch nur eine einzige Woche freigeschaltet). Wer sich um 07:03 Uhr oder 07:04 Uhr einwählt, hat verloren - es gibt dann keine freien Termine mehr. Zum Glück können die Bürger dann noch auf den "Jackpot" zurückgreifen: Beim Einloggen um 24:00 Uhr (Mitternacht!) werden dann ggf. einige Termine für den Folgetag freigeschaltet. Weder ist eine Terminbuchung mit längerem Vorlauf möglich, die für viele Bürger (z. B. Berufstätige mit weniger Flexibilität) hilfreich wäre, noch ist ein spontanes Erscheinen im Bürgeramt nicht möglich. Die einfachsten Verwaltungsakte (Ummeldung, Anmeldung, Personalausweisantrag) werden zur Tortur. Laut den Ergebnissen der Umfrage "Leben in Frankfurt 2021" (Erscheinungsdatum 31.03.2022) hat die Digitalisierung für die Bevölkerung gerade im Hinblick auf ihre konkrete Umsetzung eine große Bedeutung (siehe Bericht Seite 44/45): 80 Prozent der Bürger wünschen sich eine stärkere Digitalisierung der Verwaltung. Den Ausbau der Möglichkeit, Termine bei den Ämtern online zu vereinbaren, halten 57 Prozent für wichtig bzw. Anträge online zu stellen und eine digitale Antwort zu erhalten (54 Prozent), finden mehr als die Hälfte sehr wichtig. Neben der desaströsen Terminvergabe ist die Möglichkeit, alle Anträge online beim Bürgeramt einzureichen, noch nicht gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 109 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 12-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtswidrige Zustände beenden

28.06.2022 · Aktualisiert: 01.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2352 entstanden aus Vorlage: OF 149/6 vom 23.08.2021 Betreff: Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtswidrige Zustände beenden Der Magistrat wird gebeten, 1. die chaotischen und rechtswidrigen Zustände auf dem Schwanheimer Grillplatz zu beenden und mit angepassten Kontrollen den Regelungen der Grünanlagensatzung für Grillplätze wieder Geltung zu verschaffen; 2. die völlige Übernutzung durch anwesendes Personal (z. B. Parkwächter) zu unterbinden; 3. dem Aufkommen angepasste Behältnisse zur Entsorgung von Asche und Restmüll zur Verfügung zu stellen; 4. die vorhandenen Toilettenanlagen zu öffnen und bei Bedarf zu erweitern; 5. ein Konzept zu entwickeln, welches eine Nutzung von Grillplätzen im Allgemeinen und insbesondere eines Grillplatzes in Schwanheim erwarten lässt, die mit den Interessen a) des Naturschutzes (wilder Abschnitt von Bäumen, Vermüllung), b) des Immissionsschutzes (Lärm und Luft), c) des Gesundheits- und Seuchenschutzes (Verkotung, Herumliegen rohen Fleisches), und d) der allgemeinen Gefahrenabwehr (insbesondere Brandgefahr) vereinbar ist. Begründung: Die Zustände auf dem Schwanheimer Grillplatz haben sich in einer Weise fehlentwickelt, dass nun ein entschlossenes Handeln der Stadt notwendig ist. Es gibt eine völlige Übernutzung des Grillplatzes, eine Ausdehnung des Grillens außerhalb der erlaubten Flächen in den Wald hinein, das Abspielen von lauter Musik mittels technischer Geräte sowie eine infolge von Fehlnutzung erhebliche Belästigung durch Rauch, Geruch und Lärm. Die zur Verfügung gestellten Abfallbehälter sind offenkundig viel zu klein für die Größe des Grillplatzes. Die Frankfurter Grünanlagensatzung bestimmt insbesondere in § 3 Absatz 4 eindeutig, auf welche Weise die Grillplätze zu nutzen sind. Würden diese Regeln in Schwanheim im Wesentlichen eingehalten werden, gäbe es keine Probleme. Wie auch andere Regelungen - als Beispiel mögen die Parkverbote dienen - bedürfen sie der Kontrolle und Durchsetzung. Warum der Magistrat glaubt, dass es in Schwanheim von selbst läuft und man dort faktisch kein Kontrollpersonal einsetzt, ist nicht nachvollziehbar. Dass die vorhandenen sanitären Einrichtungen des Waldspielplatzes verschlossen sind und nicht zur Verfügung stehen, trägt zu den Beanstandungen bei. Im Gegenteil müssten eher die sanitären Einrichtungen erweitert werden. Andere Kommunen mit ähnlichen Problemen haben Lösungen für ihre Situation entwickelt. Vermutlich wird man sie nicht einfach übertragen können. Sich damit zu befassen und Konzepte für Frankfurt zu entwickeln, erscheint zum Ziel einer allgemeinverträglichen Nutzung des Grillplatzes zu führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2335 Antrag vom 03.05.2025, OF 1216/6 Anregung vom 20.05.2025, OA 559 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Müllheizkraftwerk/Müllverbrennungsanlage im Wohngebiet Heddernheim - Sachstandsanfrage zu Umweltschutzstandards und Sicherheitskonzept

22.06.2022 · Aktualisiert: 23.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 183/8 Betreff: Müllheizkraftwerk/Müllverbrennungsanlage im Wohngebiet Heddernheim - Sachstandsanfrage zu Umweltschutzstandards und Sicherheitskonzept Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Ist- Stand zu folgenden Fragen vorzulegen: 1. Woher kommt der angelieferte Müll? Wie viel Hausmüll und wie viel Gewerbemüll wird aus Frankfurt geliefert? Wie viel aus dem Rhein- Main- Gebiet, aus anderen Bundesländern und/oder aus dem Ausland? 2. Was genau zählt zum sogenannten Hausmüll? Zählt hierzu auch Müll aus Krankenhäusern und verarbeitendem Gewerbe? 3. Gibt es in Frankfurt oder dem Rhein- Main- Gebiet eine Recyclinganlage für Verpackungsmüll? Wohin werden die Abfälle aus der gelben Tonne transportiert? Ist es zutreffend, dass Verpackungsmüll in das MHKW Heddernheim verbracht wird? 4. Werden neben den veröffentlichten Messungen emittierter Luftschadstoffe auch Bodenuntersuchungen in den umliegenden Stadtteilen des MHKWs gemacht? Wird die Sedimentation von Schadstoffen kartiert und veröffentlicht? 5. Wie viele Tonnen des Klimagases CO2 stößt die MVA jährlich aus? 6. Ist vorgesehen den Ortsbeirat 8 und Umweltverbände aus erster Hand zu informieren und Führungen zum technischen Stand der MVA mit einer umfangreichen Besichtigung anzubieten? 7. Gibt es einen Katastrophenplan, falls sich ein gefährlicher Störfall im MHKW ereignet, der Bürger:innen und Umwelt in den angrenzenden Stadtteilen bedrohen würde? Wie funktioniert die Kommunikation im Katastrophenfall? Bei welchem Amt liegt dann die Einsatzleitung? Begründung: Gerade in diesen Zeiten mit stark steigenden Preisen und Engpässen bei fossilen Energieträgern gibt ein MHKW relativ stabile Versorgungssicherheit bei der Wärmeerzeugung (Fernwärme). Auch werden durch die MVA Abfälle entsorgt. Es landen hier jedoch auch große Mengen Abfälle, die eigentlich vermieden, wiederverwendet oder recycelt werden könnten. Das entspricht grundsätzlich nicht dem Gedanken einer umfassenden Kreislaufwirtschaft. Allerdings ist hier auch die Lage der Müllverbrennungsanlage Heddernheim mitten in den dicht besiedelten Wohngebieten Heddernheim und Nordweststadt überaus Besorgnis erregend. Dass sich da Unmut aufgrund von Mülltransporten, immer wiederkehrenden Geruchsbelastungen sowie Feinstaubbelastung kundtut, liegt auf der Hand. Sorgen bezüglich dauerhafter Schadstoffbelastungen und besonders vor einer möglichen Brand- oder Explosionskatastrophe wiegen hier schwer. Im Juli 2021 kam es beispielsweise im MHKW Heddernheim laut FNP vom 04.07.2021 durch einen technischen Defekt zu einem Brand. Bei diesem Einsatz zeigte sich schon, dass sich die Löscharbeiten langwierig und schwierig und "[...] wegen der hohen Umgebungstemperaturen sehr kräftezehrend für die Einsatzkräfte [...]" gestaltet hätten. "Die arbeitenden Trupps wurden häufig bereits nach 30 Minuten zum Pausieren abgelöst, was sehr personalintensiv war." (Frankfurt-Heddernheim: Brand im Heizkraftwerk - Großaufgebot der Feuerwehr im Einsatz (fnp.de), Zugriff 10.06.2022). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 183/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, für den Ortsbeirat einen Gesprächstermin zu diesem Thema mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 8 am 15.09.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 183/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad - Planung und Umsetzung mit Priorität

18.06.2022 · Aktualisiert: 27.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2022, OF 120/16 Betreff: Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad - Planung und Umsetzung mit Priorität Der Ortsbeirat möge beschließen, dass sich der Magistrat dafür einsetzt, bei der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplanes Frankfurt am Main (GVP) die Verlängerung der U-Bahn von der jetzigen Endstation in Enkheim über die Leuchte bis zur einer neuen Endstation Riedbad ins Vorschlagsnetz als empfohlene Maßnahme aufzunehmen und die entsprechende Planung sowie Umsetzung mit hoher Priorität voranzubringen. Begründung: Die Verlängerung der U-Bahn über die Leuchte bis zum Riedbad wurde bereits im GVP 2005 als Option aufgenommen. Eine entsprechende Planung wurde aber nicht weiter vorangetrieben. Die Verlängerung der U-Bahn sollte bei der Fortschreibung des GVP - Teil Schiene 2030+ - als empfohlene Maßnahme aufgenommen, so schnell wie irgend möglich geplant und mit hoher Priorität umgesetzt werden. Der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ist für die Bevölkerung und die Stadt Frankfurt aus vielen Gründen erforderlich. Aufgrund der schwierigen Verkehrsanbindung des Stadtteils Bergen-Enkheim über die Straße ins Stadtzentrum besteht der dringliche Bedarf eines schienengebunden Anschlusses von ganz Bergen-Enkheim an das bestehende U-Bahn Netz. Die seit Jahrzehnten angedachte Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad ist zur Erreichung dieses Ziels die kostengünstigste, am wenigsten in die Natur eingreifende und nicht zuletzt am schnellsten umsetzbare Lösung. Die Leuchte ist bereits so gestaltet, dass in der Mitte Fahrspuren für die U-Bahn oberirdisch verlegt werden können - im zweiten Teil der Verlängerung wäre die Verlegung der Schienen parallel zu Fahrbahn ebenfalls ohne große baulichen Veränderungen möglich. Durch die Verlängerung der U7 kann neben den bestehenden Wohngebieten, das neue Wohngebiet an der Leuchte, das Schulzentrum an der Riedschule, das geplante Sportzentrum inkl. Riedbad und das Naherholungsgebiet Berger Hang mit der U-Bahn direkt mit der Innenstadt und den Stadtteilen verbunden werden. Die im Eingemeindungsvertrag zwischen der damaligen Stadt Bergen-Enkheim und der Stadt Frankfurt 1978 vereinbarte Anbindung von Bergen an die U-Bahn kann streng genommen durch die Verlängerung der U-Bahn zum Riedbad nicht erreicht werden. Die derzeit angedachten Lösungen zur Verlängerung der U4 über Seckbach und Lohrberg nach Bergen oder die Reaktivierung der alten Straßenbahnlinie nach Bergen ist allerdings in absehbarer Zeit nicht realisierbar. Deswegen muss die Anbindung von Bergen an die U-Bahn-Station Riedbad bei der Planung der Verlängerung der U-Bahn zum Riedbad zwingend mitgedacht und umgesetzt werden - für Nutzer und Umwelt nach dem modernsten Stand der Technik gestaltet. Die am Riedbad ankommenden Fahrgäste sollten in einen an der U-Bahn-Station bereit stehenden Shuttle-Bus steigen können und mit ein oder zwei Zwischenhaltestellen bis zur Ecke Im Sperber/Am Königshof fahren. Der Bus sollte dort unmittelbar wenden, damit eine enge Taktung der Bus-Verbindung gewährleistet werden kann. Der Shuttle-Bus von/zur U-Bahnstation sollte von der VGF mit voll-elektrischen Klein-Bussen betrieben werden, die autonom den Fritz-Schubert-Ring befahren und bis zu 20 Passagiere befördern können. Ein batterie-angetriebener Bus hat den großen Vorteil, dass er den Fritz-Schubert-Ring ohne Lärm- oder Ruß-Emissionen aufwärts fährt und bei der Talfahrt die Batterie mittels Rekuperation teilweise wieder aufgeladen wird. Der Einsatz von autonom fahrenden Bussen bietet sich auf dem Fritz-Schubert-Ring an, da er kaum Kreuzungsverkehr aufweist und auch wenig Fuß- oder Radverkehr. Weil die Erprobung autonom fahrender Busse von der EU, vom Bund und den Busherstellern sehr stark gefördert wird, kann der Betrieb jedenfalls in den ersten Jahren nahezu ohne Kosten für die Stadt Frankfurt respektive die VGF erfolgen. Der Stadt Frankfurt als auch Bergen-Enkheim wird eine mit neuester Technik verkehrende Busverbindung zu positiv belegter Aufmerksamkeit in der Fachwelt verhelfen - und als Anziehungspunkt für viele interessierte Besucher dienen. Der Verlauf der U-Bahntrasse bis zum Riedbad und des E-Busses bis zum Im Sperber in Bergen kann den beigefügten Abbildungen entnommen werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE, SPD und LINKE gegen CDU, GRÜNE und FDP (= Annahme) bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Urban Gardening in Höchst, Ortsbezirk 6 besser unterstützen

07.06.2022 · Aktualisiert: 19.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 499/6 Betreff: Urban Gardening in Höchst, Ortsbezirk 6 besser unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten - das Genehmigungsverfahren für die i. R. des Urban Gardening Projektes beantragte Begrünung des Andreasplatzes in Höchst deutlich zu beschleunigen, - grundsätzlich sich für eine bessere und zügigere Koordination zwischen den Urban Gardening-Initiativen im Ortsbezirk 6 und den zuständigen Ämtern einzusetzen - die Grundversorgung mit Wasser für das Bewässern der Pflanzen sicherzustellen, zum Beispiel mittels der Bereitstellung von Standrohren und Regentonnen. Letztere könnten am Höchster Hallenbad und/oder an der Markthalle aufgestellt werden, - die Frage zu beantworten, welche Perspektiven für das Urban Gardening Projekt über das Jahr 2023 hinaus geplant sind Begründung: "Urban Gardening" ist seit geraumer Zeit ein im Zusammenhang mit dem Klimawandel geläufiger Begriff, der keiner weiteren Definition bedarf. Auch die Stadt Frankfurt und mit ihr das als Ansprechpartnerin fungierende Frankfurter Grünflächenamt haben sich klar für eine deutliche Begrünung der Stadt und damit dem an die Bürger:innen gewandten Angebot des "Urban Gardenings" verpflichtet. Die sich in diesem Zusammenhang im Ortsbezirk 6, insbesondere im Stadtteil Höchst 2019 gebildete Initiative "Höchst wachsen lassen", gegründet von Höchster Bürgerinnen, hatte und hat das klare Ziel vor Augen, städtische Grünflächen für die urbane Landwirtschaft zu nutzen und Menschen in Höchst damit Begegnung zwischen Kulturen und Generationen zu eröffnen. Zentrale Orte wurden definiert, neben anderen der Marktplatz und der Andreasplatz in Höchst Leider musste die Initiative hierbei etliche Hürden überwinden. Die Unterstützung durch die zuständigen Ämter, u.a. das Grünflächenamt, lief nicht immer reibungslos. Z. B. wurde der Genehmigungsantrag für die Begrünung des Andreasplatzes am 25.02.2021 von der Initiative eingereicht. Der Ortstermin, der das Projekt konkret ins Laufen bringen kann, fand dann gut über 1 Jahr später, am 17.05.22 unter Beteiligung des Grünflächenamtes, des Straßenbauamtes und des Stadtteilbüros statt. Zwar wird dieser Ortstermin von der Initiative als sehr positiv beschrieben. Trotzdem besteht nach den gemachten Erfahrungen die Unsicherheit, wie lange jetzt noch auf die endgültige Genehmigung gewartet werden muss. Eine zügige Genehmigung ist unabdingbar, da auch der Höchster Sommer irgendwann zu Ende geht. Positiv erwähnt werden muss andererseits, dass auf dem Höchster Marktplatz jetzt nun nach 2 1/2 Jahren drei Pflanzbeete an Baumscheiben umgesetzt wurden (siehe auch Artikel im Höchster Kreisblatt / Pfingsten 2022 "Stadtgärtnerinnen mit der wollen den Marktplaztz aufblühen lassen"). Ein großes Problem für die Umsetzung und vor allem Pflege der Beete und Kübel stellt die Grundversorgung mit Wasser dar .Auch wenn am Höchster Markt und auch schon für den Andreasplatz bereits Patenschaften mit Anwohner:innen und Kindertagesstätten (Andreasplatz: Kita t. Josef und Kita Alte Villa) gefunden wurden, kann es nicht so bleiben, dass die Pflanzen mit "Privat"wasser per Gießkannen begossen werden. Wasseranschlüsse und die erforderliche Technik müssen durch die städtisch verantwortlichen Stellen (Grünflächenamt) bereitgestellt werden. Hierfür eignen sich Standrohre oder auch Regentonnen. Auch gibt es bis heute keine Transparenz darüber, wie es mit dem Projekt nach 2023 weitergehen soll. Diese "Hürden" behindern die großartige Arbeit der Initiative, die sich dankenswerter Weise (noch) nicht hat beirren lassen und an dem Projekt festhält. Damit das so bleibt, ist eine bessere Koordination zwischen den zuständigen Ämtern und der Initiative wichtig. Konkret müssen zügig die technischen Voraussetzungen für das Bewässern der Pflanzen hergestellt sowie eine schnelle Genehmigung des "Urban Gardening" auf dem Andreasplatz erfolgen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 499/6 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Altstadt Höchst: Bausubstanz, Wohnraum und Erscheinungsbild erhalten

24.05.2022 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2173 entstanden aus Vorlage: OF 474/6 vom 15.04.2022 Betreff: Altstadt Höchst: Bausubstanz, Wohnraum und Erscheinungsbild erhalten Der Magistrat wird gebeten, 1. die Besitzer der weitgehend leer stehenden Häuser Justinusplatz 6, Bolongarostraße 145 und 155 sowie Höchster Schloßplatz 7 wegen einer möglichen Vermietung zu kontaktieren und das Ausmaß der Mängel am Bau begutachten zu lassen und nach Möglichkeit eine Behebung zu veranlassen; 2. insbesondere bei den Häusern Bolongarostraße 132, 163, 170 und 181 sowie im restlichen Gebiet der historischen Höchster Altstadt unter Einbeziehung des einschlägigen Regelwerks (Ensembleschutz, Bebauungspläne, satzungsrechtliche Beschlüsse) die Vereinbarkeit der Anbringung von großen Werbetafeln und dem Betrieb von Glücksspiel baurechtlich zu überprüfen und gegebenenfalls eine Änderung des bisherigen Zustands zu veranlassen; 3. für das Haus Bolongarostraße 170, von dem die Baufälligkeit des Dachs, die auch Nachbarn in Mitleidenschaft zieht, seit Längerem bekannt ist, eine Information über den Sachstand zu geben; 4. die städtische Wohnungsgesellschaft ABG zu einer Sanierung des Hauses Kronengasse 15 zu veranlassen. Begründung: Die Höchster Altstadt ist ein geschichtsträchtiges Juwel mit zum Teil sehr altem und schönen Baubestand. Außerdem herrscht in Frankfurt Wohnungsnot. Daher ist es dringend geboten, den Baubestand in einem Zustand zu erhalten, der der gesamten Umgebung gerecht wird, und zugleich Wohnraum nutzbar zu machen. Die Bürgervereinigung Höchster Altstadt hat auf die angesprochenen Beispiele aufmerksam gemacht. Beispiel Bolongarostraße 132: Quelle: Wiebe Beispiel Höchster Schloßplatz 7: Beispiel Kronengasse 15: Quelle: Wiebe Quelle: Wiebe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2291 Antrag vom 25.08.2023, OF 825/6 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4360 Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1032 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Optimierung der Toilettensituation an Markttagen

24.05.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2172 entstanden aus Vorlage: OF 473/6 vom 09.05.2022 Betreff: Höchst: Optimierung der Toilettensituation an Markttagen Die Toilettensituation am Höchster Marktplatz wurde bereits durch mehrere Beschlussfassungen im Ortsbeirat aufgegriffen. Immer wieder wird die eingeschränkte Betriebsbereitschaft und Hygienesituation an den Markttagen sowie außerhalb der Marktzeiten kritisiert. Jüngste Gespräche mit den Marktbeschickern ergaben, dass im Falle eines betriebsbereiten Zustands der Toilettenanlagen zu Beginn der Marktzeiten die Toilettenanlagen von den Standbetreibern in Eigenregie gesäubert werden. Zudem habe es vor einigen Jahren ein bewährtes Modell gegeben, innerhalb dessen die Toiletten nur an den Markttagen zugänglich waren und entsprechende Schlüssel von den Standbetreiberinnen und -betreibern an die Besucherinnen und Besucher ausgehändigt wurden. Durch die Notwendigkeit einer dauerhaft öffentlichen Toilettenanlage (auch außerhalb der Marktzeiten) ist dieses Modell nicht mehr praktizierbar. Den Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zusätzlich eine weitere Containertoilette (in Form eines fliegenden Baus) mit barrierefreiem Zugang und Anschluss an das dortige Wasser- /Abwassernetz aufgestellt werden kann, die ausschließlich zu den Marktzeiten geöffnet wird. Bild eines fliegenden Baus in Form einer Containertoilette: Quelle: www.profishop.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2351 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 91 22

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