Höchst: Fahrradabstellanlagen am Mainufer und am Marktplatz
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM
2954 entstanden aus
Vorlage: OF 664/6 vom
05.04.2018 Betreff: Höchst: Fahrradabstellanlagen am Mainufer
und am Marktplatz Vorgang: OM 2083/17 OBR 6; ST 256/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob unter Berücksichtigung seiner Stellungnahme vom 09.02.2018,
ST 256, Fahrradabstellanlagen am Mainufer und am Marktplatz in Höchst
errichtet werden können. 1. Höchster Mainufer Am Höchster Mainufer sollten die beiden Anlagen
direkt am Radweg errichtet werden, um die historisch wertvolle Ansicht des
Schlossensembles nicht zu stören. Die Blickachsen auf das Schlosstor sowie in
entgegengesetzter Richtung zum Main bleiben erhalten. In Bezug auf die Nutzung
des Mainufers beim Schlossfest ist darauf zu achten, die Stellplätze der
Schausteller sowie die damit verbundenen Verkehre nicht zu beeinträchtigen. Vor
diesem Hintergrund konnten die beiden in der u. a. Skizze gezeigten Standorte
gefunden werden. Um keine zu große, ggf. störende Anlage zu etablieren, schlägt
der Ortsbeirat zwei Standorte mit jeweils einer doppelstöckigen Anlage vor. Dadurch können sowohl in der
Nähe des Brüningparks/der Schiffsmeldestelle als auch direkt am Aufgang
zum Schlossplatz durch das Zolltor Fahrräder sicher und trocken geparkt werden.
Favorisiert wird die doppelstöckige Anlage, damit die überdachte Fläche nicht
für eine Fremdnutzung (Grillen, Picknick, Schlafplatz, ...) genutzt werden
kann. Fläche A: In unmittelbarer Nähe zur gut besuchten
Gastronomie "Alte Schiffsanlegestelle", vom Brüningpark kommend in der
Verlängerung des rechten Gehweges direkt links am Radweg. Fläche B: Am Rande der nicht durch Pkws befahrbaren
Fläche in unmittelbarer Nähe zum Zolltor. Die Anlage sollte mit direktem Zugang
zum Radweg auf der Grünfläche platziert werden. 2. Höchster Marktplatz Im Rahmen eines Ortstermins sollen mögliche Standorte
für eine Fahrradabstellanlage am Höchster Marktplatz erörtert werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu
veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2083
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.02.2018, ST 256
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.08.2018, ST 1641
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.10.2018, ST 2025
Antrag vom
06.09.2019, OF
1116/6
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5034
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6
am 07.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt
hat. Aktenzeichen: 66 2