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Höchst: Fahrradabstellanlagen am Mainufer und am Marktplatz

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2954 entstanden aus Vorlage: OF 664/6 vom 05.04.2018 Betreff: Höchst: Fahrradabstellanlagen am Mainufer und am Marktplatz Vorgang: OM 2083/17 OBR 6; ST 256/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob unter Berücksichtigung seiner Stellungnahme vom 09.02.2018, ST 256, Fahrradabstellanlagen am Mainufer und am Marktplatz in Höchst errichtet werden können. 1. Höchster Mainufer Am Höchster Mainufer sollten die beiden Anlagen direkt am Radweg errichtet werden, um die historisch wertvolle Ansicht des Schlossensembles nicht zu stören. Die Blickachsen auf das Schlosstor sowie in entgegengesetzter Richtung zum Main bleiben erhalten. In Bezug auf die Nutzung des Mainufers beim Schlossfest ist darauf zu achten, die Stellplätze der Schausteller sowie die damit verbundenen Verkehre nicht zu beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund konnten die beiden in der u. a. Skizze gezeigten Standorte gefunden werden. Um keine zu große, ggf. störende Anlage zu etablieren, schlägt der Ortsbeirat zwei Standorte mit jeweils einer doppelstöckigen Anlage vor. Dadurch können sowohl in der Nähe des Brüningparks/der Schiffsmeldestelle als auch direkt am Aufgang zum Schlossplatz durch das Zolltor Fahrräder sicher und trocken geparkt werden. Favorisiert wird die doppelstöckige Anlage, damit die überdachte Fläche nicht für eine Fremdnutzung (Grillen, Picknick, Schlafplatz, ...) genutzt werden kann. Fläche A: In unmittelbarer Nähe zur gut besuchten Gastronomie "Alte Schiffsanlegestelle", vom Brüningpark kommend in der Verlängerung des rechten Gehweges direkt links am Radweg. Fläche B: Am Rande der nicht durch Pkws befahrbaren Fläche in unmittelbarer Nähe zum Zolltor. Die Anlage sollte mit direktem Zugang zum Radweg auf der Grünfläche platziert werden. 2. Höchster Marktplatz Im Rahmen eines Ortstermins sollen mögliche Standorte für eine Fahrradabstellanlage am Höchster Marktplatz erörtert werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2083 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 256 Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST 1641 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2025 Antrag vom 06.09.2019, OF 1116/6 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5034 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2