Vergabekriterien mit Pflicht zu Tariftreue und Mindeststandards der ILO
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM
962 entstanden aus Vorlage:
OF 253/6 vom
13.11.2016 Betreff: Vergabekriterien mit Pflicht zu Tariftreue
und Mindeststandards der ILO Im Koalitionsvertrag verpflichten sich die
Koalitionspartner, dass die Einhaltung von Vergabekriterien, wie z. B. die
Tariftreue, die arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen, überprüft und
kontrolliert werden soll sowie Verstöße sanktioniert werden. Dies vorausgeschickt, wird der
Magistrat gebeten, bei zukünftigen Baumaßnahmen, insbesondere im Ortsbezirk 6,
z. B. beim kommenden Umbau der Bolongarostraße, a) die Vergabekriterien so vorzugeben, dass - Materialien verwendet werden, bei deren Herstellung
mindestens die Mindeststandards der ILO eingehalten und die z. B. nicht
durch Kinderarbeit hergestellt oder weiterverarbeitet wurden; - die gültigen Branchentarife gezahlt
werden; - auch alle
Folgeunternehmer zur Zahlung der gültigen Branchentarife verpflichtet
werden; - der
Generalunternehmer verpflichtet wird, dafür zu sorgen, dass die gültigen
Branchentarife und Arbeitsschutzbestimmungen auch durch seine Folgeunternehmer
eingehalten werden; - in den
Vergaberichtlinien entsprechend wirksame, empfindliche Vertragsstrafen
festgelegt werden, damit die o. g. Kriterien durchgesetzt und bei
Nichterfüllung sanktioniert werden können; b) die Einhaltung der Vergabekriterien zu
überwachen. Begründung: Gerechte und faire Arbeitsbedingungen sind
Errungenschaften, die nicht zur Disposition stehen. Frankfurt trägt
Verantwortung für hier lebende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genauso wie
auch für Menschen, die zum Arbeiten in die Stadt kommen oder Produkte fertigen,
mit denen die Stadt gestaltet wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 487
Aktenzeichen: 20 16