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Höchst: Verkehrssicherheit in der Melchiorstraße und der Fußgängerzone der Königsteiner Straße erhöhen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1923 entstanden aus Vorlage: OF 455/6 vom 06.07.2017 Betreff: Höchst: Verkehrssicherheit in der Melchiorstraße und der Fußgängerzone der Königsteiner Straße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, - die Zufahrt für Pkws und Lkws in die Königsteiner Straße über die Melchiorstraße nach der Hofeinfahrt der Liegenschaft Melchiorstraße 1 durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden, z. B. steuerbare, versenkbare Poller; - in der Melchiorstraße zwischen Albanusstraße und Königsteiner Straße geeignete Maßnahmen umzusetzen, die ein Parken im absoluten Halteverbot und das Fahren auf dem nördlichen Bürgersteig verhindern, z. B. durch Setzen von Pollern neben den Fahrbahnabsenkungen; - die Anlieferung von Waren für die Geschäfte in der Fußgängerzone der Königsteiner Straße in der Zeit von 11:00 Uhr bis 05:00 Uhr durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden, z. B. steuerbare, versenkbare Poller an den Einfahrten am Kreisel und der Emmerich-Josef-Straße; - bis zur Umsetzung baulicher Maßnahmen Verkehrskontrollen in den frühen Morgenstunden zwischen 03:00 Uhr und 05:00 Uhr und den späten Abendstunden zwischen 22:00 Uhr und 24:00 Uhr durchzuführen. Begründung: Die Anwohner der Melchiorstraße und der Fußgängerzone der Königsteiner Straße werden zunehmend von rücksichtslosen Autofahrern und dem Anlieferverkehr belästigt und gefährdet, da sich nicht an die Regeln gehalten wird. Es wird im Halteverbot geparkt und über die Bürgersteige gefahren, um dem Gegenverkehr oder anliefernden Fahrzeugen auszuweichen. Bereits gegen 03:00 Uhr wird die Königsteiner Straße zum Anliefern angefahren. Es wird überhaupt in und an die Königsteiner Straße gefahren, dabei werden die Verkehrszeichen "Verbot der Einfahrt" mit Zusatz "Anlieger frei" missachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 255 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1568 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme