Höchst: Verkehrssicherheit in der Melchiorstraße und der Fußgängerzone der Königsteiner Straße erhöhen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM
1923 entstanden aus
Vorlage: OF 455/6 vom
06.07.2017 Betreff: Höchst: Verkehrssicherheit in der Melchiorstraße und
der Fußgängerzone der Königsteiner Straße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, - die Zufahrt für Pkws und Lkws in die Königsteiner
Straße über die Melchiorstraße nach der Hofeinfahrt der Liegenschaft
Melchiorstraße 1 durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden, z. B.
steuerbare, versenkbare Poller; - in der Melchiorstraße zwischen Albanusstraße und
Königsteiner Straße geeignete Maßnahmen umzusetzen, die ein Parken im absoluten
Halteverbot und das Fahren auf dem nördlichen Bürgersteig verhindern,
z. B. durch Setzen von Pollern neben den Fahrbahnabsenkungen; - die Anlieferung von Waren für die
Geschäfte in der Fußgängerzone der Königsteiner Straße in der Zeit von
11:00 Uhr bis 05:00 Uhr durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden,
z. B. steuerbare, versenkbare Poller an den Einfahrten am Kreisel und der
Emmerich-Josef-Straße; - bis
zur Umsetzung baulicher Maßnahmen Verkehrskontrollen in den frühen
Morgenstunden zwischen 03:00 Uhr und 05:00 Uhr und den späten
Abendstunden zwischen 22:00 Uhr und 24:00 Uhr durchzuführen. Begründung: Die Anwohner der Melchiorstraße und der
Fußgängerzone der Königsteiner Straße werden zunehmend von rücksichtslosen
Autofahrern und dem Anlieferverkehr belästigt und gefährdet, da sich nicht an
die Regeln gehalten wird. Es wird im Halteverbot geparkt und über die
Bürgersteige gefahren, um dem Gegenverkehr oder anliefernden Fahrzeugen
auszuweichen. Bereits gegen 03:00 Uhr wird die Königsteiner Straße zum
Anliefern angefahren. Es wird überhaupt in und an die Königsteiner Straße
gefahren, dabei werden die Verkehrszeichen "Verbot der Einfahrt" mit Zusatz
"Anlieger frei" missachtet. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.02.2018, ST 255
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.08.2018, ST 1568
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6
am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme