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Meine Nachbarschaft: Brühlfeld

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschilderung Tempo 30 in der Sandelmühle

31.10.2013 · Aktualisiert: 02.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2013, OM 2630 entstanden aus Vorlage: OF 356/8 vom 12.08.2013 Betreff: Beschilderung Tempo 30 in der Sandelmühle Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung von Tempo 30 in der Straße An der Sandelmühle zu überarbeiten und dabei die Geschwindigkeitsbegrenzung in beide Fahrrichtungen für die gleiche Fahrtstrecke zu beschildern. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf den gesamten Bereich der Straße ausgedehnt werden kann. Begründung: In Fahrtrichtung vom Bahnübergang zur Nidda endet die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 in der Nähe des Eingangs zur Kleingartenanlage Brühlwiese (bei Hausnummer 48 bzw. 50) und wird mit Begrenzung auf 50 km/h fortgesetzt. In der Gegenrichtung (von der Nidda Richtung Bahnübergang) ist das erste Schild mit Tempo 30 erst hinter der Zufahrt zum Campingplatz an einem Lichtmast (gegenüber Hausnummer 40) angebracht. Dieses Schild ist nur schwer wahrnehmbar, weil der Mast abseits des Fahrbahnrandes steht und durch die Äste eines benachbarten Baumes das Schild mittlerweile überwuchert ist. Bereits nach dem Eingang zum Kleingartenverein verengt sich die Fahrbahn, sodass mindestens in Höhe des Schildes Tempo 50 (auf der Gegenseite - Hausnummer 48/50) die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h beginnen sollte. Es erscheint aber angebracht, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 bereits deutlich vor der Fahrbahnverengung beginnen sollte. Durch die parkenden Fahrzeuge auf der Seite der Sportanlage bzw. der Kleingartenanlage und die dadurch verengte nutzbare Fahrbahn ergeben sich zum Teil unübersichtliche Verkehrssituationen. Das zweite Schild mit dem Hinweis auf die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in Richtung Bahnübergang sollte an einer anderen Stelle angebracht werden. Derzeit befindet es sich in einem sehr engen Bereich (gegenüber Hausnummer 24), wird durch vorbeifahrende Fahrzeuge verdreht und ist damit dann auch nicht uneingeschränkt erkennbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 124 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Details zur Umsetzung der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim

26.10.2013 · Aktualisiert: 07.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2013, OF 386/8 Betreff: Details zur Umsetzung der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Fassung OF 371 vom 12.09.2013 wird zurückgezogen und durch folgende Fassung ersetzt: Die Detailplanung für den Neubaukomplex der Freiwilligen Feuerwehr in Heddernheim in der Hessestraße 38 ff ist im Gange, Kann der Magistrat folgende Anregungen bedenken: 1.0 Können die Aufbauten so gesetzt werden, dass zu Lasten des Grundstücks die Fahrbahnbreiten in der Hessestraße zwischen der Stadtbahnkreuzung und der Einmündung An der Sandelmühle von derzeit 5,50 m auf 6,20 m wächst? Arbeitstäglich fahren bei Gegenverkehr über 7.500 Kraftfahrzeuge viel zu nah an den Fußgängern vorbei. 1.1 Das gleiche Argument zu Verbreiterungen gilt für den Bürgersteig auf der östlichen Straßenseite. Kann dort die Gehwegbreite von derzeit 1,40 m auf mindestens 1,80 m ausgebaut werden? 2. Kann die Stadtbahnkreuzung auf der westlichen Seite der Hessestraße noch vor dem Beginn der Hochbauten auf dem neuen Feuerwehrareal fertiggestellt werden? Der dazu notwendige Bebauungsplan 537 gilt seit 1985. Der Grunderwerb soll vor sieben Jahren erfolgt sein. 3. Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr wohnen selten am Gerätehaus, ab wo ein Einsatz beginnt. Sie brauchen dort Parkraum auch bei Übungstreffen. Das neue Freuerwehrareal hat ihn. Es muss nur sinnvoll ausgebaut werden, denn im öffentlichen Raum gibt es absolut keine Stellplätze. 4.0 Bei der Gelegenheit, dass Fahrbahnen und Bürgersteige in der Hessestraße verändert werden können, sollte geprüft werden, ob - und so weit noch nicht vorhanden - Leerrohre für Steuerleitungen verlegt werden können, um eine verkehrsabhängige Schaltung von Ampelanlagen ab der Dillenburgerstraße bis gen Norden in die Olof-Palme-Straße hinein kostengünstiger möglich wird. 4.1 Ein Schaltkasten für die Ampeln sollte auf dem Feuerwehrareal stehen, um den Bürgersteig der Fußgänger wegen nicht einzuengen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.09.2013, OF 371/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 31.10.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 371/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 386/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FREIE WÄHLER. (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Baumschnitt/Müllentsorgung

15.10.2013 · Aktualisiert: 26.08.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2013, OF 373/8 Betreff: Baumschnitt/Müllentsorgung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Stadtbezirksvorsteher wird gebeten, zu veranlassen, dass 1. die Bäume rechts und links von der Brücke über den Urselbach vor dem Hundertwasser-Kindergarten, so stark zurück geschnitten werden, dass die Brücke durch die beiden Laternen (am Kupferhammer und an der Sebastian-Kneipp-Straße) beleuchtet wird. 2. der viele Müll, der sich unter der Brücke (Rosa-Luxemburg-Straße) über den Krautgartenweg angesammelt hat, entsorgt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 31.10.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Der zuständige Stadtbezirksvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Details zur Umsetzung der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim

12.09.2013 · Aktualisiert: 26.08.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2013, OF 371/8 Betreff: Details zur Umsetzung der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Detailplanung für den Neubaukomplex der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim in der Hessestraße 38 ff ist im Gange, Der Magistrat wird gebeten, folgende Anregungen zu übernehmen: 1.0 Die Aufbauten werden so gesetzt, daß die Fahrbahnbreite in der Hessestraße zwischen der Stadtbahnkreuzung und der Einmündung An der Sandelmühle von derzeit 5,50 m auf 6.20 m wächst, Die arbeitstäglich über 7,500 Kraftfahrzeuge fahren zu nah an den Fußgängern vorbei. 1.1 Gleiches Argument zur Verbreiterung gilt für den Bürgersteig auf der östlichen Straßenseite. Er muss von derzeit 1,40 m auf mindestens 1,80 m zu Lasten des Feuerwehrareals ausgebaut werden. 2. Der Fußgängerübergang an der Stadtbahnkreuzung auf der westlichen Straßenseite der Hessestraße wird noch vor dem Beginn der Hochbauten auf dem neuen Feuerwehrareal fertig gestellt. Der dazu notwendige Bebauungsplan 537 gilt seit 1985. Der Grunderwerb soll vor sieben Jahren erfolgt sein. 3. Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr wohnen selten am Gerätehaus, wo ein Einsatz beginnt. Sie brauchen dort Parkraum auch für Übungstreffen. Das neue Freuerwehrareal hat ihn. Er muß nur sinnvoll ausgebaut werden. Im öffentlichen Raum gibt es keine Stellplätze. 4. Bei der Gelegenheit, Fahrbahnen und Bürgersteige zu verändern, sind - so weit noch nicht vorhanden - Leerrohre für Steuerleitungen zu verlegen zwischen sämtlichen Punkten, die für eine verkehrsabhängige Ampel-Steuerung auf der Strecke Dillenburger Straße/Hessestraße gen Norden bis Kaltmühlstraße nötig sind. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.10.2013, OF 386/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 26.09.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 371/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 31.10.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 371/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 386/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FREIE WÄHLER. (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Namensgebung für Grünanlage

29.08.2013 · Aktualisiert: 02.10.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2013, OF 361/8 Betreff: Namensgebung für Grünanlage Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, dem gesamten Grünbereich entlang des Urselbaches, zwischen U-Bahntrasse 1, 3, 8 ab der Urselbachbrücke und er Olof Palmestaße den Namen Kupfer-Aue zu geben. (nach § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte) Begründung: a) Aus dem am Urselbach mit Wasserkraft betriebenen Kupferhammer entwickelten sich die Heddernheimer Kupferwerke, ein prägender Teil Heddernheimer Industriegeschichte. b) Das besagte Areal befindet sich im ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet des Urselbaches. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.03.2013, OF 307/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 29.08.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 307/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 361/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 26.09.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 307/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 361/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Sandelmühle

29.08.2013 · Aktualisiert: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.08.2013, OA 415 entstanden aus Vorlage: OF 353/8 vom 12.08.2013 Betreff: Bebauungsplan Sandelmühle Vorgang: B 328/12; OA 315/13 OBR 8; ST 803/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird mit Bezug auf den Bebauungsplan Sandelmühle beauftragt, 1. den generellen Verzicht auf die zweite Zufahrt zum Neubaugebiet gemäß Bericht des Magistrats vom 23.07.2012, B 328, Buchstabe a), zurückzunehmen. Der Knotenpunkt "An der Sandelmühle/Olof-Palme-Straße" muss entlastet werden; 2. die im oben genannten Bericht unter d) angeführten beiden Verkehrszählungen (2011 und 2012) im Detail (Anzahl, Fahrtrichtung, Zählpunkte, Zählzeitraum - Tagesdatum und Tageszeitraum) dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen; 3. bei den jeweiligen Bauanträgen, die mehr Stellplätze pro Wohneinheit einplanen, als die Stellplatzsatzung vorsieht, bis zu zwei Stellplätze pro Wohneinheit nicht zu verweigern; 4. bei den im Bebauungsgebiet als "sozialer Wohnungsbau" vorgesehenen Wohnbauten nicht - wie derzeit geübte Praxis - auf 30 Prozent der vorgeschriebenen Stellplätze zu verzichten. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 803, wird die Anregung vom 24.01.2013, OA 315, des Ortsbeirats zur Schaffung einer zweiten Zuwegung zu dem in Planung befindlichen Neubaugebiet "An der Sandelmühle" vollumfänglich abgelehnt. Zur Begründung wird im Wesentlichen angeführt, dass der Bau einer zweiten Zufahrt teuer und "mit dem Bau eines zweiten Anschlusses nördlich an die Olof-Palme-Straße (. .) keine strukturelle Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes An der Sandelmühle zu erwarten" ist. Die Einschätzung des Magistrats hinsichtlich fehlender struktureller Verbesserung durch die Schaffung einer zweiten Zuwegung wird seitens des Ortsbeirats nicht geteilt. Bereits heute ist die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts "An der Sandelmühle/Olof-Palme-Straße" durch die Neugestaltung des Bahnübergangs erheblich gesunken, sodass inzwischen "alternative" Fahrtrouten durch die Wohngebiete genutzt werden. Der Ortsbeirat bittet aufgrund der Wichtigkeit seines Anliegens, die Anregung nicht im vereinfachten Verfahren erledigen zu lassen, sondern in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.07.2012, B 328 Anregung vom 24.01.2013, OA 315 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 803 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 64 Anregung an den Magistrat vom 09.03.2017, OM 1330 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 415 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 3. und 4.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3717, 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 30.09.2013 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Beseitigung Bewuchs Hessestraße 38 / 40

12.08.2013 · Aktualisiert: 26.08.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 350/8 Betreff: Beseitigung Bewuchs Hessestraße 38 / 40 Die Stadtbezirksvorsteherin wird gebeten, zu veranlassen, dass der Bewuchs (Brombeeren) zwischen Verteilerhäuschen und Bürgersteig (gegenüber Hessestraße 51 / 53) beseitigt oder zumindest zurück geschnitten wird. Begründung: Auf dem Gelände (Hessestraße 38 / 40) wurde am Zaun zum Bürgersteig der Bewuchs beseitigt, der in den Bereich des Bürgersteiges hineinreichte. Dagegen wurde der Bewuchs zwischen Wand des Verteilerhäuschens und Bürgersteig nicht beseitigt. Die Ranken des Bewuchses schränken die Nutzung des schmalen Bürgersteiges ein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 29.08.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die zuständige Stadtbezirksvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zaun an der U-Bahn-Strecke zwischen Hessestraße und Zeilweg

20.06.2013 · Aktualisiert: 18.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.06.2013, OM 2310 entstanden aus Vorlage: OF 337/8 vom 04.06.2013 Betreff: Zaun an der U-Bahn-Strecke zwischen Hessestraße und Zeilweg Vorgang: OM 4761/10 OBR 8; ST 564/11; V 335/12 OBR 8 Der Magistrat wird gebeten, - dafür Sorge zu tragen, dass entsprechend seiner Zusage in der Stellungnahme vom 15.04.2011, ST 564, ein Zaun auf der linken Seite (stadtauswärts) an der U-Bahn-Strecke zwischen Bahnübergang Hessestraße und U-Bahn-Haltestelle Zeilweg aufgestellt wird und - die Anfrage vom 22.03.2012, V 335, zu beantworten. Begründung: Bei einer der letzten Treffen von Erziehungsberechtigten im Elternkaffee des Kinderzentrums Kupferhammer wurde der Kinderbeauftragte auf die Unfallgefahr für die spielenden Kinder im Bereich vor den Häuser Hessestraße 35 - 43 und Aßlarer Straße 2 hingewiesen. Dem Ortsbeirat wurde aufgrund seiner Anregung an den Magistrat vom 25.11.2010, OM 4761, die Installation eines Zaunes zur Gefahrenabwehr bereits vor zwei Jahren mit der Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2011, ST 564, zugesagt. Bisher ist weder die Zusage umgesetzt worden wurde eine Erinnerung an die Zusage (Auskunftsersuchen vom 22.03.2012, V 335) beantwortet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2010, OM 4761 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2011, ST 564 Auskunftsersuchen vom 22.03.2012, V 335 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1481 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schulwegsicherung in der Gerningstraße

30.04.2013 · Aktualisiert: 15.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2013, OF 320/8 Betreff: Schulwegsicherung in der Gerningstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheit des Schulwegs in der Gerningstraße zur Robert-Schumann-Schule verbessert wird. Maßnahmen hierzu könnten sein: 1. Erhöhung der Bürgersteige (in der Fahrtrichtung der Einbahnstraße an der linken Fahrbahnseite - Marc-Aurel-Straße Richtung Heddernheimer Kirchstraße) 2. Zebrastreifen in der Gerningstraße unmittelbar nach dem Abzweig zur Serverusstraße 3. Sperrung gegen zu nahem Parken in der Marc-Aurel-Straße vor der Einmündung in die Gerningstraße Begründung: Die Gerningstraße wird wegen ihrer Funktion als Querverbindung oft von Fahrzeugen genutzt. Der sehr schmale Bürgersteig und die niedrige Bordsteinkante verleitet die Fußgänger (so auch die Schulkinder) dazu, die Fahrbahn mit zu benutzen. Siehe Bild 2 - 4. Mit einem Zebrastreifen würde der Übergang zur anderen Straßenseite (Zugang zur Robert-Schumann-Schule über die Serverusstraße) sicherer und auch "kanalisiert". Ohne Zebrastreifen wird die Fahrbahn insbesondere von den Kindern über die ganze Strecke verteilt überquert. Siehe u.a. Bild 1. Beim Weg von der Schule nach Hause erfolgt die Straßenquerung von der Seite zwischen den parkenden Fahrzeugen. Durch das Parken von Fahrzeugen in der Marc-Aurel-Straße unmittelbar vor der Gerningstraße kommt es dazu, dass die in die Gerningstraße einfahrenden Fahrzeuge sehr nahe in den Bereich des linken Bürgersteigs kommen. Siehe Bild 6. Insbesondere die Lenker größere Fahrzeug (Lkw's - so auch die Müllfahrzeuge) haben große Mühe beim einbiegen in die Gerningstraße. Ein mobiler Poller zum Absichern der Parkverbotsfläche befindet sich in der Brühlstraße Ecke Hessestraße und wird dort offensichtlich nicht benötigt. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bild 5 Bild 6 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 16.05.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 320/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 20.06.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Die Vorlage OF 320/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Der Ortsvorsteher wird beauftragt, in dieser Angelegenheit zu einem Ortstermin einzuladen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 29.08.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 320/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 26.09.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 320/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 31.10.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 320/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8 am 28.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 320/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 320/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 320/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 27.03.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 320/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 320/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 8 am 05.06.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 320/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 10.07.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 320/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 11.09.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 320/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 09.10.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 320/8 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sicherung eines Bürgersteigbereichs in der Sebastian-Kneipp-Straße

27.04.2013 · Aktualisiert: 26.08.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2013, OF 319/8 Betreff: Sicherung eines Bürgersteigbereichs in der Sebastian-Kneipp-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass der Bürgersteig an der Sebastian-Kneipp-Straße in Richtung Hundertwasser-Kindertagesstätte/Kupferhammer, so gesichert wird, dass ein zuparken des Bereiches verhindert wird. Begründung: Die Passage von der Sebastian-Kneipp-Straße zum Kupferhammer ist ständig zugeparkt. Radfahrer können nicht geradeaus fahren und müssen nach rechts auf den Bürgersteig ausweichen. Es besteht Gefahr mit Fußgängern zu kollidieren. Dem muss abgeholfen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 16.05.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 319/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 20.06.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 319/8 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ampelschaltung am Bahnübergang Sandelmühle

14.11.2012 · Aktualisiert: 06.12.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2012, OF 264/8 Betreff: Ampelschaltung am Bahnübergang Sandelmühle Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu folgenden Fragen zu berichten: 1. Mit welchen Maßnahmen kann die Verkehrsbelastung im Bereich der Ampelanlage Bahnübergang "Sandelmühle" (insbesondere durch den Durchgangsverkehr zwischen Dillenburger Straße über die Olof-Palme-Straße zur Marie-Curie-Straße und zum Autobahnanschluss zur A661) verringert werden? 2. Mit welchen Maßnahmen kann der "Schleichverkehr" zur Umgehung der Staus auf der "Olof-Palme-Straße" durch die Straße "An den Mühlwegen" (insbesondere in den frühen Morgenstunden und am späten Nachmittag) unterbunden werden? 3. Kann eine andere Ampel (z.B. einer der beiden der Fußgängerüberwege innerhalb der Haltestelle) der gesamten Ampelanlage zur jeweiligen Initialisierung des Ampelsystems verwendet werden? 4. Könnte die Ampel des Fußgängerüberweges im Bereich "Kupferhammer" zur Haltestelle "Sandelmühle" genauso aus der gesamten Ampelschaltung herausgenommen werden, wie bereits die Ampel des Fußgängerüberweges zwischen "Aldi" und Haltestelle "Sandelmühle" inzwischen herausgenommen wurde? 5. Ist eine zeitweise oder dauerhafte Veränderung der Vorfahrtsregelung am Bahnübergang Sandelmühle zulässig bzw. möglich? 6. Mit welchen Maßnahmen kann erreicht werden, dass die Verkehrsteilnehmer aus Richtung Dillenburger Straße (stadtauswärts) die erste Ampel bei "Rotlicht" beachten? 7. Welche baulichen Maßnahmen können ergriffen werden, damit Fußgänger aus dem Bereich "Kupferhammer" sicher zum Bürgersteig in der Straße "An der Sandelmühle" kommen können? 8. Kann durch Fahrplanänderungen erreicht werden, dass nach Fahrplan nicht so oft gleichzeitig die Haltestelle aus beiden Richtungen angefahren wird? 9. Kann die lange "Rotlichtphase" bei Zugfahrten aus Richtung Haltestelle "Riedwiese" verkürzt werden, in dem beispielsweise die Haltezeit in der Station "Sandelmühle" eingerechnet wird? 10. Welchen Unterschied gibt es zwischen dem Zugverkehr im Zusammenhang mit der Haltestelle "Zeilweg" und der Haltestelle "Sandelmühle", die zu den erheblich unterschiedlichen Schließzeiten der Bahnübergänge führen? 11. Unter welchen baulichen Bedingungen am Bahnübergang "Sandelmühle" könnten die Schließzeiten verringert werden? Begründung: Zu Frage 1: Sind durch die denkbaren Varianten wie z.B. die Beschilderung "Anliegerverkehr"', die verstärkte Kontrolle der bestehenden Tempobeschränkung von 30 km/h sowie die Einrichtung von Radfahrerspuren auf der bestehenden Fahrbahn der Olof-Palme-Straße eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs zu erreichen? Zu Frage 3: Zur Zeit schaltet die Ampel des Fußgängerüberweges im Bereich "Kupferhammer" zur Haltestelle Sandelmühle gelegentlich ohne Anforderung von Fußgängern auf "Rot". Von Seiten eines Vertreters der VGF beim Ortstermin am 12.11.2012 wurde mitgeteilt, dass diese "Rotschaltungen" zur jeweiligen Initialisierung der gesamten Ampelanlage notwendig sind. Mit diesen "geisterhaften" Rotschaltungen der Fußgängerampel wird der Verkehr auf der Olof-Palme-Straße unnötig blockiert und der Beobachter wundert sich über die "Verselbständigung" der Fußgängerampel. Die jeweilige Initialisierung der Ampelanlage müsste doch auch z.B. durch eine der beiden Ampeln der Fußgängerüberwege im Bereich der Haltestelle erfolgen können bzw. es müsste doch durch andere Maßnahmen die jeweilige Initialisierung erreichbar sein. Zu Frage 4: Mit der derzeitigen grundsätzlichen "Rotschaltung" der Fußgängerampel bei jeder Zugdurchfahrt wird der Rechtsabbiegerverkehr aus der Straße "An der Sandelmühle" beim Räumen des Bahnübergangs stark behindert. Zu Frage 5: Mit der grundsätzlichen "Rotschaltung" der Fußgängerampel wird der Verkehr zur Räumung des Bahnübergangs Richtung "Kupferhammer" (geradeaus) und Richtung "Dillenburger Straße" (links) abgesichert. Es stellt sich die Frage, ob im Fall der Räumung des Bahnübergangs und bei "Grün" der Fußgängerampel (weil keine Bedarfsanforderung durch Fußgänger) dann für den Verkehr auf der "Olof-Palme-Straße" Richtung "Dillenburger Straße" jeweils ein Lichtzeichen mit "Vorfahrt gewähren!" angezeigt werden könnte und damit der Verkehr aus der Straße "An der Sandelmühle" abgesichert wird. Bei einer generellen Änderung der Vorfahrt am Bahnübergang "Sandelmühle" wäre die Absicherung durch die ständige "Rotschaltung" der Fußgängerampel nicht mehr notwendig. Ferner würde mit dieser Maßnahme der Durchgangsverkehr (siehe Frage 1) möglicherweise ebenfalls reduziert werden. Zu Frage 6: Es ist immer wieder zu beobachten, dass Verkehrsteilnehmer, die die "Olof-Palme-Straße" stadtauswärts benutzen, die erste Ampel (unmittelbar vor dem Bahnübergang) nicht beachten und bis zur Fußgängerampel fahren. Damit wird der Verkehr aus der Straße "An der Sandelmühle" beim Räumen des Bahnübergangs behindert. Zu Frage 7: Bisher ist ein "scheinbar" sicherer Weg nur über die Haltestelle "Sandelmühle" gegeben. Nach dem Verlassen der Haltestelle müssen die Fußgänger jedoch ohne jegliche Absicherung gegenüber dem Verkehr die Straße "An der Sandelmühe" unmittelbar am Bahnübergang queren, da nur auf der anderen Straßenseite (vom Bahnübergang Richtung Nidda auf der rechten Seiten) ein nutzbarer Bürgersteig vorhanden ist. Zu Frage 8: Wird die Haltestelle aus beiden Richtungen gleichzeitig angefahren, so ergeben sich sehr lange Schließzeiten des Bahnübergangs und Staubildung auf der "Olof-Palme-Straße". Es ist zu beobachten, dass bei langen Rotphasen am Bahnübergang die Fußgänger und Radfahrer unmittelbar nach der Vorbeifahrt des Zuges den Bahnübergang überqueren, ohne das Erlöschen des Rotlichtes abzuwarten. Daraus ergibt sich die Gefahr, dass dann der Bahnübergang auch benutzt wird, obwohl noch ein Gegenzug unterwegs ist. Das Fehlverhalten der Fußgänger und Radfahrer wird durch die zu lange Rotphase am Bahnübergang verursacht. Zu Frage 10: In der Station "Zeilweg" werden bei Stadtauswärts fahrenden Bahnen die Schranken für die Straße "Zeilweg" erst bei der Einfahrt des Zuges geschlossen. Somit sind die Schließzeiten deutlich kürzer als beim Bahnübergang "Sandelmühle". Nach Aussage eines Vertreters der VGF beim Ortstermin am 12.11.2012 müssen die Bahnen aus Richtung Bahnhof Heddernheim vor dem Bahnübergang "Sandelmühle" anhalten, weil die Fahrtzeit bis zum Bahnübergang zu kurz ist. Beim Bahnübergang in der "Hessestraße" für die Zugfahrten von Heddernheim in Richtung "Zeilweg" ist die Fahrzeit ebenfalls sehr kurz. Dennoch ist zu beobachten, dass die Bahnen den Bahnübergang in der "Hessestraße" zügig befahren. Zu Frage 11: Würden beispielsweise die Schließzeiten kürzer sein, wenn beispielsweise der Bahnübergang nicht mit Halbschranken ausgerüstet ist und könnte ggf. auf die Halbschranken verzichtet werden? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.09.2012, OF 231/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 576 2012 1. Die Vorlage OF 231/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 264/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Schutzstreifen“ für den Radverkehr/Überholverbot auf der Olof-Palme-Straße

01.11.2012 · Aktualisiert: 14.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2012, OM 1667 entstanden aus Vorlage: OF 248/8 vom 18.10.2012 Betreff: "Schutzstreifen" für den Radverkehr/Überholverbot auf der Olof-Palme-Straße Vorgang: ST 914/12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Olof-Palme-Staße entweder für den Radverkehr die Errichtung von sogenannten "Schutzstreifen" möglich ist oder ob alternativ von der Einmündung Lurgiallee bis Hessestraße das Überholverbot mittels einer durchgezogenen weißen Linie in der Mitte verdeutlicht werden kann. Begründung: Die momentane Verkehrsführung berücksichtigt keine Radfahrer, was schon vermehrt zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer geführt hat. Außerdem kommt es zu gefährlichen Überholmanövern. Die Anlegung von Radfahrstreifen (mit durchgezogener Linie) ist aus Platzgründen nicht möglich, gegen eine Verlegung des Radverkehrs auf die andere Schienenseite spricht das angrenzende Naturschutzgebiet. Schutzstreifen erscheinen als geeignete Maßnahme, dem Radverkehr einen sicheren Platz zu schaffen, ohne dabei den Kfz-Verkehrsfluss und die Leistungsfähigkeit der Straße zu beeinträchtigen. Nach Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 914, bewirkt die Einrichtung von Schutzstreifen eine Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer durch größeren Abstand beim Überholen und durch besseres Einhalten der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Beispielbild Schutzstreifen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 914 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 122 Anregung vom 07.07.2016, OA 43 Anregung vom 01.09.2016, OA 54 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zaun entlang der Stadtbahnstrecke ab Aßlarer Straße 35 bis Zeilweg

17.10.2012 · Aktualisiert: 07.11.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2012, OF 259/8 Betreff: Zaun entlang der Stadtbahnstrecke ab Aßlarer Straße 35 bis Zeilweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat hat in seiner ST 564 vom 15.04.2011 geschrieben: "In die Baugenehmigung des Bauvorhabens B-81-1728 (Errichtung von 40 Sozialwohnungen) der Liegenschaft Hessestraße 35 bis 43 wurde seinerzeit die Verpflichtung aufgenommen, dass aus Sicherheitsgründen zwischen dem nördlichen Fußweg und den U-Bahngleisen ein Zaun zu errichten ist. Der Magistrat veranlasst, dass die Errichtung dieses Zaunes bei dem Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft unter Fristsetzung eingefordert wird." Der Ortsbeirat 8 fragt den Magistrat: 1. Warum gibt der Magistrat binnen 16 Monaten nicht wenigstens einen weiteren Zwischen-/Sachstandsbericht zu der Anregung OM 4761 vom 25.11.2010? 2. Wann hat der Magistrat/VGF den säumigen Eigentümern eine Frist zur Errichtung des Zauns zu welchem bestimmten Datum gesetzt? 3. Hat der Magistrat das Recht, den Zaun zu errichten und die anfallenden Kosten den Eigentümern in Rechnung zu stellen? 4. Wie teuer ungefähr kann der Zaun werden? Es ist auffällig, dass Anliegen des Ortsbeirats an den Magistrat die die VGF betreffen, weit länger bearbeitet werden als die Geschäftsordnung dies vorsieht. Kann der Umgang mit dem Ortsbeirat 8 diesbezüglich verbessert? Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 01.11.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 259/8 wurde zurückgezogen.

Partei: FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von zwei weiteren Hundetütenautomaten im Ortsbezirk - Übernahme der Patenschaft

27.09.2012 · Aktualisiert: 13.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2012, OM 1569 entstanden aus Vorlage: OF 228/8 vom 11.09.2012 Betreff: Aufstellen von zwei weiteren Hundetütenautomaten im Ortsbezirk - Übernahme der Patenschaft Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass zwei weitere Hundetütenautomaten aufgestellt werden: a) U-Bahn-Versorgungsweg am Zeilweg im Bereich vor der U-Bahn-Haltestelle aus Richtung Aßlarer Straße kommend, b) Brücke zwischen den Kindergärten (Hundertwasser und Kaleidoskop). Die Betreuung des Hundetütenautomaten wird von einem Bürger übernommen. Der Name und die Adresse sind dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: Wie in den meisten Straßen, Anlagen, Parks und Spielplätzen von Frankfurt am Main sind die Hinterlassenschaften der Hunde ein ewiges Ärgernis. Steuern zu zahlen berechtigt nicht, andere Bürger Ekelattacken auszusetzen. Aus der täglichen Praxis heraus hat sich ergeben, dass an den genannten Stellen weitere Automaten sinnvoll und nützlich sind. Ein Bürger Heddernheims hat diesen Missstand erkannt und sich bereit erklärt, die zusätzlichen Hundetütenautomaten zu betreuen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1931 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Radweg zwischen An der Sandelmühle und der Autobahn 661

11.09.2012 · Aktualisiert: 05.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2012, OF 237/8 Betreff: Radweg zwischen An der Sandelmühle und der Autobahn 661 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es unüberwindbare Hürden gibt, die ausschließen, dass ein Rad- und Gehweg zwischen der Straße An der Sandelmühle und dem nördlichen Ende der Olaf-Palme-Straße angelegt wird. Dessen Verlauf sollte östlich parallel zu den Stadtbahngleisen der U2 sein und im Norden kurz vor dem Ende der Olaf-Palme-Straße mit dem vorhandenen Wegenetz verbunden sein. In der Breite wird der Weg begrenzt durch das westliche Ende des Naturschutzgebiets Riedwiesen. Mit wie viel Grundstückseigentümern hat man es auf der vorgeschlagenen Strecke zu tun? Begründung: Die Olaf-Palme-Straße ist eine wesentliche Zubringerstraße zur Autobahn 661. Es gibt im angrenzenden Mertonviertel kein ausgebautes Radwegenetz auf dem Weg von Heddernheim nach Alt-Kalbach und Nieder-Eschbach. Es ist lebensmüde, auf der stark befahrenen und mit nur 6,20 m breiten gegenläufigen Fahrbahn, also viel allzu zu engen Olaf-Palme-Straße, mit dem Fahrrad zufahren. An die angeordneten 30-km/h-Beschränkungen hält sich wegen der fast gradlinigen Straßenführung nicht einmal der Linienbus. Es wird davon ausgegangen, dass das Neubaugebiet An der Sandelmühle eine Straßenverbindung zur Straße Kaltmühle erhält. Somit hätten die geplanten 500 Neubürger auch einen direkten Zugang zum angrenzenden Landschaftsschutzgebiet und könnten, eingedenk des vorgeschlagenen Wegs die grüne Oase zwecks Freizeitgestaltung großräumig umrunden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 27.09.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 237/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ampelschaltung am Bahnübergang Sandelmühle

10.09.2012 · Aktualisiert: 06.12.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2012, OF 231/8 Betreff: Ampelschaltung am Bahnübergang Sandelmühle Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, ob durch eine Veränderung der Ampelanlage am Bahnübergang Sandelmühle eine Verbesserung der Verkehrssituation herbeigeführt werden kann. Folgende Veränderungen werden zur Prüfung vorgeschlagen: 1. Die Ampel in der Hessestraße (zur Zeit nur Rot- und Gelblicht) wird um das "Grünlicht" erweitert. Die Ampel zeigt während des gesamten Vorgangs der Schließung des Bahnübergangs das Rotlicht. Damit wird erreicht, dass die Kreuzung durch Linksabbieger (von Norden kommend in die Straße "An der Sandelmühle" und von Heddernheim kommend in die Straße "Am Kupferhammer" nicht blockiert wird. 2. Mit Beginn der Rotphase der unter Punkt 1. genannten Ampel wird durch Rotlicht auch der Bahnübergang gesperrt. 3. Die Schrankenschließung für Schienenfahrzeuge von Heddernheim kommend erfolgt automatisch (nach einer gewissen Zeit nach Beginn der Rotphase unter Punkt 1. und Punkt 2). Sie wird nicht erst durch Befahren eines Kontaktes unmittelbar vor dem Bahnübergang ausgelöst. Wegen der Kontaktauslösung für die Schließung der Schranken stoppt die Bahn vor dem Bahnübergang und damit wird der Vorgang nur verlängert. 4. Der Zeitraum der Rotphase unter Punkt 1 und 2. wird verkürzt. Insbesondere bei Schienenfahrzeugen von Bad Homburg kommend wird nicht bereits beim Erreichen eines Punktes etwa in Höhe der Einmündung der Lurgiallee in die Olof-Palme-Straße der Bahnübergang gesperrt werden. 5. Die Fußgängerampeln in der Olof-Palme-Straße bei der Haltepunkt Sandelmühle werden nur auf Bedarf und nur während der Rotphase auf Grün geschaltet. Eine zwischenzeitliche Umschaltung auf Rotlicht blockiert nur den Verkehr, wie leicht zu beobachten ist. Begründung: Bei dem derzeitigen System wird der Gesamtvorgang nur verlängert. So ist der Bahnübergang bei einer Zugfahrt etwa 105 Sekunden gesperrt und bei zwei Zugfahrten (jeweils der Gegenrichtung) etwa 140 Sekunden blockiert. Bei entsprechendem Kraftverkehrsaufkommen (insbesondere mit den oben genannten Linksabbiegern) ist dann auch die Kreuzung sehr lange blockiert. Es ist zu beobachten, dass bei den derzeitig langen Rotphase am Bahnübergang die Fußgänger und Radfahrer unmittelbar nach der Vorbeifahrt des Zuges den Bahnübergang überqueren, ohne das Erlöschen des Rotlichtes abzuwarten. Daraus ergibt sich die Gefahr, dass dann der Bahnübergang auch benutzt wird, obwohl noch ein Gegenzug unterwegs ist. Die Ursache für das Fehlverhalten der Fußgänger und Radfahrer wird durch die zu lange Rotphase am Bahnübergang verursacht. Ziel der Veränderung soll sein, den Bereich um den Bahnübergang Sandelmühle zeitlich so kurz als möglich für den "nichtschienengebunden" Verkehr zu blockieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.11.2012, OF 264/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 27.09.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: a) Die Vorlage OF 231/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Der Ortsvorsteher wird beauftragt, die zuständigen Ämter zu einem Ortstermin einzuladen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 01.11.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 231/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 576 2012 1. Die Vorlage OF 231/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 264/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verbesserungen des Bebauungsplans Nr. 889 - Sandelmühle

09.08.2012 · Aktualisiert: 05.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2012, OF 220/8 Betreff: Verbesserungen des Bebauungsplans Nr. 889 - Sandelmühle Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Anregungen zum B-Plan 889 - Sandelmühle in Verbindung mit dem B 328 vom 23.07.2012 zu übernehmen: 1.0 Magistratsbericht 328/2012 wird mit folgenden Anregungen zur Kenntnis genommen: 2.0 Signalsteuerung Die Signalanlagen an den Orten Dillenburger / Hessestraße, Stadtbahnquerung Hessestraße, An der Sandelmühle / Kupfermühle / Olaf-Palme-Straße, ALDI Olaf-Palme-Straße sowie Olaf-Palme-Straße / Kaltmühle werden vernetzt, damit verkehrsabhängige Steuerungen zur Regel werden. 2.1 Der Magistrat listet auf, welche Signalorte wegen vorhandener Leerrohre derzeit schon verknüpft werden können. 3. (zu a) Zweite Zufahrt Der Verzicht auf die zweite Zufahrt wird zurückgenommen. Der Knotenpunkt An der Sandelmühle/Olaf-Palme-Straße muß entlastet werden. Der Durchstich Sandelmühle zur Kaltmühle benötigt rund 40 lfd. m. Er könnte Teil werden eines Radwegs unmittelbar östlich der Olaf-Palme-Straße/U2-Strecke darüber hinaus bis zum Wegenetz entlang der Autobahn in die Richtungen Kalbach und Bonames. 4.(zu c) Hol- und Bringverkehr Der Magistrat belegt seine angeblich ausreichenden Möglichkeiten für die Abwicklung des ruhenden Verkehrs rund um die geplante Kita durch Zahlen: 4.1 Höchstzahl der Kita-Kinder 4.2 Anzahl der Beschäftigten 4.3 Anzahl der Stellplätze für Beschäftigte auf dem Kita-Gelände und im öffentlichen Raum 4.4 Anzahl der Stellplätze auf dem Kita-Gelände und im öffentlichen Raum für die Hol- und Bringdienste sowie die Anlieferungen für die Küche. 5.0 (zu d.) Verkehrsmengen Die beschriebenen Verkehrszählungen in der Straße An der Sandelmühle werden durch klare Zahlen belegt mit Angaben zu den Fahrtrichtungen und den Zählorten. 5.1 Es werden die jüngsten Zählungen in der Olaf-Palme-Straße in beide Fahrtrichtungen mit Angaben der Zählpunkte genannt. 6.0 (zu e.) Stellplatzsatzung Die Stellplatzsatzung ist antiquiert. Schon auf dem Riedberg und anderenorts wurden statt 1 Stellplatz pro Wohneinheit 1,5 Plätze zugelassen. Für das Neubaugebiet werden 2 Plätze pro Wohneinheit festgesetzt. 6.1 Ziel muß es sein, dass die Nutzer eines Grundstücks ihre Fahrzeuge auf privatem Grund und Boden abzustellen haben und zusätzlich 10% für Besucher vorhalten müssen. 6.2 Durch Stellplätze im öffentlichen Raum werden Steuergeldgelder unnötigerweise ausgegeben für den Flächenbedarf, den Ausbau und die Erhaltung. 6.3 In Tokio kann schon seit über 30 Jahren ein Kfz nur dann zugelassen werden, wenn ein Stellplatz auf privatem Grund nachgewiesen ist. 6.4 Eine Unsitte der Stadt ist es, bei "Sozialem Wohnungsbau" auf 30% der derzeit vorgeschriebenen Stellplätze zu verzichten. Nach nur 20 Jahren läuft die Sozialbindung schon aus, doch die Stellplätze sind auf ewig verloren. Um dieses Manko zu beseitigen, muß eine Baugenehmigung mit der Maßgabe erteilt werden, dass heute schon nicht öffentlicher Raum vorzuhalten ist und die Auflage besteht, in 20 Jahren die fehlenden Kfz-Stellplätze tatsächlich zu errichten. 7.(zu e) Betriebseigene Stellplätze Über die 50 in Rede stehenden Stellplätze des ortsansässigen Gewerbebetriebs ist ein Vertrag mit der Stadt zu schließen, der unter anderem regelt, dass die geplante Menge an Plätzen bis zu einem bestimmten Termin verfügbar, auf Dauer zur Verfügung stehen muß und wer die Kosten trägt. 8.(zu e) Einzelhandelsflächen Vor der Ansiedlung von Einzelhandel ist zu warnen. In der seit 1925 bestehenden Siedlung Brühlfeld leben 300 Menschen; 500 sollen nunmehr hinzu kommen. Von 800 Personen kann nicht einmal ein Kioskbetreiber leben. Allenfalls kommen Betriebe in Frage, die nicht auf Laufkundschaft angewiesen sind. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.07.2012, OF 219/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 8 am 23.08.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 220/8 wurde zurückgezogen. 14. Sitzung des OBR 8 am 27.09.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 219/8 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 220/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Anwohnerparken im Mertonviertel

06.08.2012 · Aktualisiert: 05.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2012, OF 234/8 Betreff: Anwohnerparken im Mertonviertel Im Gebiet des Mertonviertel (Eingrenzung: südlich Marie-Curie-Straße / westlich Lurgiallee und Olof-Palme-Straße / nördlich Kupferhammer und Zeilweg / östlich Ludwig-Reinheimer-Straße) besteht für die Anwohner ein erheblicher Parkplatzdruck. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten, prüfen zu lassen, 1. ob durch die Einrichtung einer Anwohnerparkzone in den oben genannten Gebiet die Situation der Anwohner verbessert werden kann, 2. ob für das Neubaugebiet (Bebauungsplan Nr. 889) An der Sandelmühle ebenfalls gleich eine Anwohnerparkzone in die Planung einbezogen werden kann. Begründung: Die wenigen Parkflächen in dem genannten Gebiet werden durch die mit Pkw anreisenden Mitarbeiter der Unternehmen im Mertonviertel belegt. Ferner ist zu beobachten, dass viele Berufstätige wegen der guten Anbindung an die Autobahn und der kurzen Fahrzeit und guten Anbindung der U-Bahn in die Innenstadt die Parkflächen für "Park and Ride" nutzen und damit den Parkdruck nochmals erhöhen. Die Nutzung der Parkflächen durch Einpendler um die U-Bahnstation Sandelmühle findet zur Zeit ebenfalls statt. Es ist davon auszugehen, dass nach Fertigstellung der Bebauung die Anwohner dieses Gebiet unter Parkdruck leiden werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 27.09.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 506 2012 Die Vorlage OF 234/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Betreff und Antragstext das Wort "Anwohnerparken" durch das Wort "Bewohnerparken" ersetzt wird. Abstimmung: zu Ziffer 1. der Vorlage: 4 CDU, 3 SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU und 1 SPD zu Ziffer 2. der Vorlage: 4 CDU, 3 SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU und 1 SPD

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Vorgaben zum Bebauungsplan Nr. 889 .An der Sandelmühle.

25.07.2012 · Aktualisiert: 05.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2012, OF 219/8 Betreff: Vorgaben zum Bebauungsplan Nr. 889 "An der Sandelmühle" Bei der Planung der Bebauung sollte von Anbeginn der ÖPNV, der Radverkehr und die Familienfreundlichkeit des Quartiers hervorgehoben werden. Zumal die angrenzenden, bestehenden Straßen noch mehr PKW-Verkehr nicht folgenlos aufnehmen können.Die U-Bahn Übergänge verschärfen noch diese Problematik. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In und an der neuen Wohnbebauung sind genügend Abstellplätze für Kinderwagen,Rollatoren und Fahrräder vorzuhalten. Dabei ist vom tatsächlichen Bedarf auszugehen -und nicht von irgendwelchen theoretischen Vorschriften der hessischen Bauordnung. Begründung: Wird in solch einer sensiblen Lage neu gebaut, so sollte von Anbeginn einer schonenden Mobilität Vorrang vor einem Maximum an verkaufbarer und vermietbarer Wohnfläche gegeben werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.08.2012, OF 220/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 8 am 23.08.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 219/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 8 am 27.09.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 219/8 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 220/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Neubau einer Stadtbahnquerung am Hundertwasserkindergarten ist nicht zwingend notwendig - Projekt ersatzlos streichen !

14.06.2012 · Aktualisiert: 29.08.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2012, OF 204/8 Betreff: Neubau einer Stadtbahnquerung am Hundertwasserkindergarten ist nicht zwingend notwendig - Projekt ersatzlos streichen ! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Planungen und den Neubau eines Fußgängerüberweges über den Fahrweg der U-Bahn Linien U1/3/8 in Höhe des Hundertwasserkindergarten nicht weiter zu verfolgen. Begründung: Begründung: Die jetzigen Übergänge an der Hessestraße ,am Zeilweg und am Neumühlenweg sind vollkommen ausreichend -die Wegstrecken dorthin sind den BürgerInnen zumutbar. Ein Überweg in der unmittelbaren Nähe eines Kindergarten und eines Spielplatzes birgt erhebliche Risiken. Jeder Übergang zusätzlich macht es wahrscheinlich,dass die Fahrzeit der U-Bahnen sich auf dieser Strecke dauerhaft verlängert. Die so nicht verbrauchten Mittel (290.000€) leisten einen kleinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung unserer Stadt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.05.2012, OF 200/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 200/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 204/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 8 am 23.08.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 200/8 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 204/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung LINKE. zu 2. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Stadtbahnquerungen in Heddernheim endlich zügig bearbeiten

31.05.2012 · Aktualisiert: 29.08.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2012, OF 200/8 Betreff: Stadtbahnquerungen in Heddernheim endlich zügig bearbeiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat hat bereits im Oktober 2010 dem Ortsbeirat 8 seine erfreulich aussagekräftige ST 1332 vom 07.10.2010 zukommen lassen. Doch knapp zwei Jahre später ist bis heute nicht erkennbar, dass auch nur ein Punkt davon als erledigt gelten kann. Der Magistrat wird daher gebeten, seine ST 1332/2010, der die V 1343/2010 zugrunde liegt, in allen Punkten auf den neuesten Sachstand zu bringen, zügig zu berichten und auf Durchsetzung zu dringen. Begründung: Die drei Querungen der Stadtbahngleise sind im Bebauungsplan 537 Heddernheim-Nord aus 1986 enthalten. Die Benutzerhäufung querender Stadtbahnlinien wie auch die der Fußgänger, nimmt stetig zu. Gerade ist das Neubaugebiet "An der Sandelmühle" für weitere 500 Bewohner in der Diskussion. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.06.2012, OF 204/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 200/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 204/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 8 am 23.08.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 200/8 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 204/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung LINKE. zu 2. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplans Nr. 889 - An der Sandelmühle: Straßenbenennung „Am Heddernheimer Gaswerk“

24.05.2012 · Aktualisiert: 29.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2012, OM 1215 entstanden aus Vorlage: OF 173/8 vom 02.04.2012 Betreff: Bebauungsplans Nr. 889 - An der Sandelmühle: Straßenbenennung "Am Heddernheimer Gaswerk" Der Magistrat wird gebeten, im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" eine Straße zur Benennung "Am Heddernheimer Gaswerk" vorzusehen. Begründung: Das östliche Gebiet von Heddernheim ist seit Mitte des vorletzten Jahrhunderts durch die Ansiedlung von Industrie geprägt. Von den Heddernheimer Kupferwerken, den Vereinigten Deutschen Metallwerken und der VDO sind die Hessestraße und der Kupferhammer geblieben. Für eine wichtige Epoche der Geschichte Heddernheims finden sich dort keine Zeitzeugnisse mehr. Da jetzt ein Bebauungsplan für ein Neubaugebiet "An der Sandelmühle" (!) aufgestellt wird, soll an das 1904 errichtete "Heddernheimer Gaswerk" erinnert werden, einem Stück Industriekultur, das Heddernheim, Niederursel und vielen anderen östlichen Vororten von Frankfurt ein Stück Wohlstand wie Straßenbeleuchtung und holz- und kohlefreie Kochstellen brachte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2012, ST 1100 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Feuerwehrzufahrt Kupferhammer 2 - 4

10.05.2012 · Aktualisiert: 31.05.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2012, OF 190/8 Betreff: Feuerwehrzufahrt Kupferhammer 2 - 4 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Unzulänglichkeiten zu beseitigen: Zwischen den Grundstücken Kupferhammer 2 und 4 wurde ein Geländestreifen vorgeschrieben als Feuerwehraufstellfläche im Interesse des Brandschutzes für beide benannten und die hinterliegenden Grundstücke. Es fehlt das amtlich gekennzeichnete Schild "Feuerwehrzufahrt". Zudem sind an der Straße ein Zaun gesetzt, Gebüsch gepflanzt und auf dem Geländestreifen Gegenstände platziert worden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 24.05.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 190/8 wurde zurückgezogen.

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Alternative Stadtplanung im Neubaugebiet An der Sandelmühle

16.04.2012 · Aktualisiert: 24.04.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2012, OF 182/8 Betreff: Alternative Stadtplanung im Neubaugebiet An der Sandelmühle Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, dem Magistrat aufzugeben: Das Neubaugebiet im Bebauungsplan 889 An der Sandelmühle kann drei Ausbauvarianten haben: Variante A) Die von der Stadt gestaltet Variante, die dem Ortsbeirat 8 am 16.02.2012 vorgestellt wurde, wird verworfen, weil bereits bei der Präsentation festgestellt wurde, dass Ortsfremde das Neubaugebiet zum Park-und-Ride-Platz umnutzen werden. Das muss von vornherein unterbunden werden, grenzt doch das geplante Wohnquartier ganz unmittelbar an die Stadtbahnstation der U 2 - Sandelmühle. A-1 Die stadtseits angedachte Überwachung von Fremdparkern im Quartier durch Streifendienste der Stadtpolizei ist unrealistisch. Nur bauseits eingebrachte Vorkehrungen zur Verhinderung des Parkens im öffentlichen Raum, werden den künftigen Bewohnern des Quartiers dienlich sein. Gleichzeitig wird durch die hier angedachten Maßnahmen die Öffentliche Hand von kostenträchtigen Überwachungsaufgaben entlastet. A-2 Selbst ein kostenpflichtiges Vorrangparken mittels Anwohnerparkausweisen schließt Fremdparker nicht aus. Nur die in der Variante B), oder noch optimaler in der Variante C) vorgeschlagenen Maßnahmen werden Ordnung und Zufriedenheit im geplanten Wohnquartier bringen. Die Stadtverordnetenversammlung wird daher gebeten, den Magistrat zu beauftragen, von einem Lehrinstitut für Stadtplaner alternativ zu der städtischen Variante A die folgenden Varianten B) und C) konkreter entwickeln zu lassen und dem Ortsbeirat vorzulegen. Variante B) Das Straßen- und Wegenetz wird vorrangig nach dem EU-Projekt "Shared Space" gestaltet. Es wurde bisher 2009 in der Ortsmitte von Nieder-Erlenbach installiert. B-1 Der ruhende Verkehr findet Kraftfahrzeug-Stellplätze ausschließlich auf privatem Grund und Boden ober- oder unterirdisch. Denn Straßen sind zum Fahren da, nicht zum Parken. B-2 Um wildes Parken zu unterbinden sind Straßen so schmal anzulegen, wie Notfallfahrzeuge sie benötigen. B-3 Durch geringeren Flächenverbauch für Fahrbahnen werden die Grundstücke größer ausfallen. So wird individuell planbarer Parkraum möglich ungedeckt, oder gedeckt in Carports, Garagen, Tiefgaragen oder Gemeinschafts-Parkplätzen. B-4 Pro Wohneinheit sind mindestens zwei Stellplätze auf Dauer anzulegen und vorzuhalten. Im Interesse der Fußgänger und Radfahrer hat das Parken nur auf den Grundstücken zu erfolgen. B-5 Bei Mietobjekten werden die Stellplätze in den Wohnraum-Mietzins eingerechnet. Wer keinen Bedarf hat, kann Stellplätze untervermieten. Es geht nicht länger an, dass Bauherren gesetzlich verpflichtet sind, Stellplätze zu schaffen, die dann nicht angenommen werden. B-6 Die noch zu erstellenden Straßen in diesem Quartier werden Einbahnstraßen mit nur einer Fahrspur zuzüglich Raum für Begegnungen mit Fußgängern und Radfahrern. All dies nach dem EU-Projekt "Shared Space" "gemeinsam genutzter Raum" ohne Signalanlagen, Fahrbahnmarkierungen und Verkehrszeichen. Die Vorfahrtsregeln bleiben gültig. Variante C) Vom Ortsbeirat 8 wird die Variante C favorisiert. Hier wird der gesamte, ruhende Verkehr unterirdisch abgewickelt. Darüber kann eine Parkanlage entstehen, wie in Eschborn, in der Straße An den Krautgärten schon vor Jahren verwirklicht. C-1 Das Areal, das von der Straße An der Sandelmühle umgeben ist, hat höchstwahrscheinlich nicht den saubersten Boden. Wenn Erdreich ausgekoffert werden muß, ist schon der erste Schritt für eine Gemeinschaftsgarage in Tieflage getan. Überirdisch könnte so eine grüne Oase entstehen ohne Kraftfahzeuge, zudem alles barrierefrei für alt und jung. C-2 Der Zugang zu den Wohngebäuden ist auch von Tiefgarage möglich. Das erleichtert sehr das Be- und Entladen von Fahrzeugen meist vor der Wohnungs-/Kellertür. Weitere Vorgaben: 0. Nur die Straße An der Sandelmühle wird einschließlich der Straße Kaltmühle traditionell und für gegenläufigen Verkehr ausgebaut. 0.1 Um die Einmündung An der Sandelmühle / Olaf-Palme-Straße zu entlasten, erfolgt die Einfahrt in das neue Quartier über die Straße Kaltmühle und die Ausfahrt über die Straße An der Sandelmühle. Entsprechend sind Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage vorzusehen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.03.2012, OF 161/8 Beratung im Ortsbeirat: 8

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verbreiterung des Gehwegs in der Hessestraße in Richtung Sandelmühle

03.04.2012 · Aktualisiert: 26.04.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2012, OF 181/8 Betreff: Verbreiterung des Gehwegs in der Hessestraße in Richtung Sandelmühle Der Ortsbeirat möge beschließen. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, dem Magistrat aufzugeben: 1. Der Gehweg in der Hessestraße zwischen der Stadtbahnlinie und der Einmündung An der Sandelmühle wird um einen Meter verbreitert. Dies im Zusammenhang mit der Umsetzung der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim von der Dillgasse auf das Grundstück, das den besagten Gehweg säumt. 2. Es wird geprüft, ob auf dem neuen Feuerwehrgrundstück entlang der Liegenschaft Hessestraße 36 kostenpflichtige Stellplätze angelegt werden können. Begründung: Zu 1 In der Hessestraße hat der Gehweg zwischen der Dillenburger Straße und der Stadtbahnquerung eine auskömmliche Breite von 2,50 m. Jenseit der Stadtbahnquerung schrumpft die Gehwegbreite jedoch auf ungenügende 1,50 m. An der Sandelmühle sind Wohnungen für 500 Bewohner angedacht. Die Fußgängerfrequenz wird abermals steigen. Das anliegende Grundstück in diesem Straßenabschnitt hat seit Jahrzehnten einen Grünstreifen von einem Meter Breite auf 60 % der Gesamtstrecke. Dieser Streifen wird von Pollern und Ketten begrenzt; mutmaßlich schon früher für eine Verbreiterung des Gehwegs gedacht. Die übrigen 40 % nähern sich nordwärts hin stetig den Stadtbahngleisen. Dennoch ist auch dort eine Verbreiterung um einen Meter möglich. Zu 2 Es wird davon ausgegangen, dass das Grundstück nicht gänzlich für die Feuerwehr benötigt wird. Die über 80 Jahre alten "Trambahnerblocks" - Dillenburger- Ecke Hessestraße - haben entschieden zur wenig Parkraum auf eigenem Grund. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 181/8 wurde zurückgezogen.

Partei: FREIE_WÄHLER

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 49

22.03.2012 · Aktualisiert: 22.10.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2012, OA 173 entstanden aus Vorlage: OF 169/8 vom 16.03.2012 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 49 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 889 - An der Sandelmühle folgende Punkte zu beachten: 1. Vor Beginn der Baumaßnahmen wird schnellstmöglich ein schlüssiges Verkehrskonzept für die Anbindung des im Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle vorgestellten Neubaugebiets an das bestehende Straßennetz vorgelegt. 2. Der Fußweg am Urselbach wird nicht durch das Biotop zwischen dem Bebauungsplangebiet und dem Campingplatz sowie durch die Kleingartenanlage "Brühlwiese" angelegt. 3. Für den Hol- und Bringverkehr für die geplante Kinderbetreuungseinrichtung wird ausreichende Haltefläche auf dem Gelände eingeplant. 4. Die Verkehrszählung für die Straße "An der Sandelmühle" ist zu wiederholen, wenn die bereits durchgeführte Zählung während der Umbaumaßnahme der Brücke zwischen Heddernheim und Eschersheim erfolgte. 5. In die Planungen wird eine ausreichende Anzahl von allgemein zugänglichen Parkplätzen eingearbeitet. Begründung: Zu 1. Die Vorstellung des Bebauungsplans Nr. 889 - An der Sandelmühle hat gezeigt, dass das Verkehrskonzept lediglich das Neubaugebiet und die Anknüpfungspunkte an das bestehende Straßennetz beinhaltet. Die Verkehrsanbindung des Neubaugebiets soll über zwei Querungen (Bahnübergänge "An der Sandelmühle" und "Kaltmühle" - jeweils am Ende der Haltestelle Sandelmühle) der in kurzen Abständen fahrenden Stadtbahn erfolgen. Separate Abbiegespuren, welche den fließenden Verkehr von dem ggf. auf Freigabe der Stadtbahnquerung wartenden trennen, sind bisher nicht vorgesehen. Aufgrund des -insbesondere in den Stoßzeiten - bereits sehr hohen Verkehrsaufkommens auf den Straßen Hessestraße/Olof-Palme-Straße/An der Sandelmühle wird dies vom Ortsbeirat 8 als Schwachstelle im Verkehrskonzept eingeschätzt. Daher ist dringender Handlungsbedarf gegeben. In den vergangenen Jahren wurde in verschiedenen Anträgen vom Ortsbeirat immer wieder ein Verkehrskonzept für die Straße "An der Sandelmühle" gefordert. Unter anderem wurde eine Einbahn- bzw. wechselseitige Einbahnstraßenverkehrsführung gefordert. Die Veränderung der derzeitigen Verkehrsführung und damit eine Verkehrsberuhigung ist auch deshalb notwendig, weil im Bereich "An der Sandelmühle" von der Kleingartenanlage "Brühlwiese" (etwa Hausnr. 48) bis zum Gelände des Bebauungsplangebiets (Hausnr. 34) die Straße für Fußgänger nicht verkehrssicher ausgebaut ist. In weiten Bereichen des genannten Streckenabschnitts fehlen Bürgersteige und bei den vorhandenen Bürgersteigen ist die Bordsteinkante nur geringfügig höher als die Fahrbahn. Aufgrund der teilweise begrenzten Fläche ist die Fahrbahn eingeengt und es kann auch kein ausreichend verkehrssicherer Fußweg angelegt werden. Die derzeitige Straße in dem genannten Bereich ist als "Provisorium" zu bezeichnen. Neben der Einbahnstraßenregelung wäre als weitere Variante der Verkehrsberuhigung eine Sperrung des Durchgangsverkehrs von Kraftfahrzeugen denkbar (z. B. im Bereich der Hausnr. 34 durch Poller), wie sie bereits in der Vergangenheit bestand. Zu 2. Der durchgängige Fußweg am Urselbach von der Olof-Palme-Straße bis zur Mündung des Urselbachs in die Nidda würde unter anderem durch ein Biotop und durch die Kleingartenanlage "Brühlwiese" führen. Im Bereich der Kleingartenanlage würden einige Gärten wegfallen bzw. verkleinert. Ferner würden in weiten Bereichen des Fußweges "dunkle Bereiche" entstehen. Im Bericht vom 25.11.2002, B 1308, wird zwar der Fußweg befürwortet, die in dieser Vorlage genannten Schwierigkeiten gelten jedoch auch noch heute. Vielmehr sollte die Straße "An der Sandelmühle" für Fußgänger und Radfahrer verkehrssicher ausgebaut werden und der Kraftfahrzeugverkehr reduziert werden. Zu 3. Die geplante Kinderbetreuungseinrichtung auf dem Gelände des Bebauungsplans Nr. 889 wird begrüßt. Für den Hol- und Bringverkehr mit Kraftfahrzeugen müssen auf dem Gebiet des Bebauungsplans entsprechende Flächen vorgesehen werden. Das Halten der Fahrzeuge auf der schmalen Straße "An der Sandelmühle" würde zu einer täglichen Verkehrsbeeinträchtigung führen. Zu 4. In der Vorstellung der Bebauungsplanveränderung im Ortsbeirat wurde auf eine durchgeführte Verkehrszählung für die Straße "An der Sandelmühle" hingewiesen. In der Veranstaltung konnte nicht geklärt werden, ob die Zählung während der Baumaßnahme an der Brücke zwischen Eschersheim und Heddernheim (zwischen Heddernheimer Landstraße und Alt-Eschersheim bzw. Niedwiesenstraße) durchgeführt wurde. Während der Zeit der Baumaßnahme war der Durchgangsverkehr über die Straße "An der Sandelmühle" weitgehend unterbrochen. Zu 5. Ausweislich der Darlegung im Ortsbeirat ist jeweils ein Parkplatz pro Haushalt vorgesehen. Dieser war im vorgestellten Entwurf - zumindest im Bereich der Einfamilienhäuser - den jeweiligen Gebäuden klar abgegrenzt zugeordnet. Für die Allgemeinheit zugängliche Parkplätze waren nicht Bestandteil dieser Ausarbeitung, was im Rahmen der Diskussion gleichfalls bestätigt wurde. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Beschäftigten der Kinderbetreuungseinrichtung, Besucher, Lieferanten etc. ausschließlich mit dem ÖPNV anreisen, ist zu erwarten, dass diese in den ohnehin geringen Parkraum angrenzender Wohngebiete ausweichen werden. Daher ist öffentlicher Parkraum vor Ort vorzuhalten und soweit notwendig entsprechend zu reglementieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 49 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.07.2012, B 328 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.03.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2012, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 173) zu 2. Ziffern 1., 2. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und Piraten (= Annahme) Ziffern 3. und 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER und REP (M 49 und OA 173 = Annahme) NPD (M 49 und OA 173 = Enthaltung) 9. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 24.04.2012, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 173) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 49 und OA 173 = Annahme) Piraten (M 49 = Annahme, OA 173 = Ziffern 1., 2. und 4. Annahme, Ziffern 3. und 5. Ablehnung) 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.04.2012, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten; LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Ziffern 1., 2. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Ziffern 3. und 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 49 und OA 173 = Enthaltung) REP (M 49 und OA 173 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2012, TO II, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP; LINKE. und NPD (= Enthaltung) zu 2. Ziffern 1., 2. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Ziffern 3. und 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1600, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2012 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Alternative Stadtplanung im Neubaugebiet An der Sandelmühle

08.03.2012 · Aktualisiert: 26.04.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2012, OF 161/8 Betreff: Alternative Stadtplanung im Neubaugebiet An der Sandelmühle Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, von einem Lehrinstitut für Stadtplaner eine alternative Variante zur kürzlich vorgestellten Planung der Stadt entwickeln zu lassen, die folgende Kernpunkte aufgreift: 1. Der ruhende Verkehr findet Kraftfahrzeug-Stellplätze ausschließlich auf privatem Grund und Boden. Straßen sind zum Fahren da, nicht zum Parken. 1.1 Pro Wohneinheit sind mindestens zwei Stellplätze auf Dauer anzulegen und vorzuhalten. Bei Mietobjekten werden die Stellplätze in den Wohnraum-Mietzins eingerechnet. Wer keinen Bedarf hat, kann Stellplätze untervermieten. Es geht nicht länger an, dass Bauherren verpflichtet sind, Stellplätze zu schaffen, die dann nicht angenommen werden. 2. Die noch zu erstellenden Straßen in diesem Quartier werden Einbahnstraßen mit nur einer Fahrspur zuzüglich Raum für Begegnungen mit Fußgängern und Radfahrern. All dies nach dem EU-Projekt "Shared Space" "gemeinsam genutzter Raum" ohne Signalanlagen, Fahrbahnmarkierungen und Verkehrszeichen. Die Vorfahrtsregeln bleiben gültig. 2.1 Durch geringeren Flächenverbauch für Fahrbahnen können und müssen die Grundstücke größer werden um den individuell planbaren Parkraum in Freiluft, Carports, Garagen, Tiefgaragen, Gemeinschafts-Parkplätzen aufnehmen zu können. 2.2 Noch optimaler ist es, den gesamten ruhenden Verkehr unterirdisch abzuwickeln. Von dort erfolgt dann auch ein Zugang zu den Wohngebäuden, was das Be- und Entladen privater Fahrzeuge vor der Wohnungs-/Kellertür sehr erleichtert. 3. Nur die Straße An der Sandelmühle wird einschließlich der Straße Kaltmühle traditionell für gegenläufigen Verkehr ausgebaut. 3.1 Um die Einmündung An der Sandelmühle / Olaf-Palme-Straße zu entlasten, erfolgt die Einfahrt in das neue Quartier über die Straße Kaltmühle und die Ausfahrt über die Straße An der Sandelmühle. Entsprechend sind Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage vorzusehen. Begründung: Das geplante Wohnquartier mit der Stadtbahnstation Sandelmühle liegt verdammt günstig, um das Park and Ride-Verfahren zu praktizieren. Das Parken Ortsfremder muß indes von vornherein unmöglich gemacht werden. Die stadtseits angedachte Überwachung von Fremdparkern im Quartier ist unrealistisch. Nur ein konsequentes Parken auf privatem Grund mit bauseits eingebrachten Verhinderungen im öffentlichen Raum zu parken, nutzt den Bewohnern des Quartiers, die auf eigenem Grund jederzeit über ihre Parkplätze verfügen können. Gleichzeitig wird durch die hier angedachten Maßnahmen die Öffentliche Hand von kostenträchtigen Überwachungsaufgaben entlastet. Selbst ein Vorrang mittels Anwohnerparken ist unnötig. Das Areal, das von der Straße An der Sandelmühle umgeben ist, hat höchstwahrscheinlich nicht den saubersten Boden. Wenn Erdreich ausgekoffert werden muß, ist schon der erste Schritt für eine Gemeinschaftsgarage in Tieflage getan. Überirdisch könnte so eine grüne Oase entstehen ohne Individualverkehr, zudem alles barrierefrei für alt und jung. In Eschborn, in der Straße An den Krautgärten, ist ein solches Quartier mit gemeinschaftlicher Tiefgarage bereits vor wenigen Jahren erfolgreich entstanden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.04.2012, OF 182/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 22.03.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 161/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 161/8 wird durch die Vorlage 182/8 für erledigt erklärt. 2. Die Varianten A bis C der Vorlage OF 182/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Variante A und B: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme) Variante C: SPD, GRÜNE gegen 3 CDU, FREIE WÄHLER und FDP (=Annahme) bei Enthaltung 3 CDU

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bessere Kenntlichmachung des vorhandenen Zebrastreifens Hessestraße vor Haus Nr. 47

08.03.2012 · Aktualisiert: 30.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2012, OF 166/8 Betreff: Bessere Kenntlichmachung des vorhandenen Zebrastreifens Hessestraße vor Haus Nr. 47 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, dass die vorhandenen, auf den Zebrastreifen hinweisenden Schilder zusätzlich gekennz eichnet werden. Begründung: Der Zebrastreifen befindet sich zwischen zwei Gaslaternen und wird bei Dunkelheit nur mäßig ausgeleuchtet. Auch tagsüber ist er schwer wahrzunehmen, da die vorhanden Hinweisschilder sehr weit versetzt vom Bürgersteig aufgestellt sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 22.03.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: Die zuständige Stadtbezirksvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Zaun entlang der Stadtbahnstrecke ab Aßlarer Straße 35 bis Zeilweg II

08.03.2012 · Aktualisiert: 30.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2012, OF 163/8 Betreff: Zaun entlang der Stadtbahnstrecke ab Aßlarer Straße 35 bis Zeilweg II Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat hat in seiner ST 564 vom 15.04.2011 getextet: "In die Baugenehmigung des Bauvorhabens B-81-1728 (Errichtung von 40 Sozialwohnungen) der Liegenschaft Hessestraße 35 bis 43 wurde seinerzeit die Verpflichtung aufgenommen, dass aus Sicherheitsgründen zwischen dem nördlichen Fußweg und den U-Bahngleisen ein Zaun zu errichten ist. Der Magistrat veranlasst, dass die Errichtung dieses Zaunes bei dem Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft unter Fristsetzung eingefordert wird." Der Ortsbeirat 8 fragt an: 1. Was ist mit diesem Vorgang geschehen ist? 2. Welche Frist wurde den Eigentümern wann gesetzt? 3. Welche Druckmittel hat der Magistrat, um die Maßnahme durchzusetzen? 4. Welchen geschätzten Wert hat die geforderte Zaunanlage? Begründung: Fast ein Jahr liegt zwischen heute und der ST 564 vom 15.04,2011. Der Sommer naht. Kleine Kinder und Jugendliche werden wieder auf dem parallel verlaufendem Weg spielen. Die Zugfolge auf den Stadtbahngleisen hat sich inzwischen um ein Drittel erhöht. Eile ist geboten. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 22.03.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 335 2012 Die Vorlage OF 163/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle

02.03.2012 · Aktualisiert: 30.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2012, OF 167/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle In der Ortsbeiratssitzung am wurde die Änderung des Bebauungsplan Nr. 889 vorgestellt. Der Ortsbeirat begrüßt die Bebauung der Brachfläche mit Wohnbebauung (sowohl Einfamilienhäuser als auch sozialer Wohnungsbau in Mehrgeschossbauten). Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu veranlassen, dass bei der Veränderung des Bebauungsplans Nr. 889 - An der Sandelmühle - folgende Punkte beachtet werden: 1. der Fußweg am Urselbach wird nicht durch das Biotop zwischen dem Bebauungsplangebiet und dem Campingplatz sowie durch die Kleingartenanlage "Brühlwiese" angelegt. 2. für den Hol- und Bringverkehr für die geplante Kinderbetreuungseinrichtung wird ausreichende Haltefläche auf dem Gelände eingeplant. 3. der Durchgangsverkehr in der Straße "An der Sandelmühle" für Pkw und Lkw wird unterbunden. 4. die Verkehrszählung für die Straße "An der Sandelmühle" dann zu wiederholen, wenn die bereits durchgeführte Zählung während der Umbaumaßnahme der Brücke zwischen Heddernheim und Eschersheim erfolgte. Begründung: Zu 1. Der durchgängige Fußweg am Urselbach von der Olof-Plame-Straße bis zur Mündung des Urselbachs in die Nidda würde unter anderem durch ein Biotop und durch die Kleingartenanlage "Brühlwiese" führen. Im Bereich der Kleingartenanlage würden einige Gärten wegfallen bzw. verkleinert. Ferner würden in weiten Bereichen des Fußweges "dunkle Bereiche" entstehen. In der B 1308 vom 25.11.2002 wird zwar vom Magistrat der Fußweg befürwortet. Die in dieser Vorlage genannten Schwierigkeiten gelten noch heute. Vielmehr sollte die Straße "An der Sandelmühle" vom Durchgangsverkehr für Kraftfahrzeuge (Pkw und Lkw) befreit werden und für Fußgänger und Radfahrer verkehrssicher ausgebaut werden. Zu 2. Die geplante Kinderbetreuungseinrichtung auf dem Gelände des Bebauungsplans Nr. 889 wird begrüßt. Für den Hol- und Bringverkehr mit Kraftfahrzeugen muss auf dem Gebiet des Bebauungsplans entsprechende Flächen vorgesehen werden. Das Halten der Fahrzeuge auf der schmalen Straße "An der Sandelmühle" würde zu einer täglichen Verkehrsbeeinträchtigung führen. Zu 3. Im Bereich "An der Sandelmühle" von der Kleingartenanlage "Brühlwiese" (etwa Hausnr. 48) bis zum Gelände des Bebauungsplangebiets (Hausnr. 34) ist die Straße für die Fußgänger nicht verkehrssicher ausgebaut. In weiten Bereichen des genannten Streckenabschnitts fehlen Bürgersteige und bei den vorhandenen Bürgersteigen ist die Bordsteinkante nur geringfügig höher als die Fahrbahn. Aufgrund der teilweise begrenzten Fläche ist die Fahrbahn eingeengt und es kann auch kein ausreichend verkehrssicherer Fußweg angelegt werden. Die derzeitige Straße in dem genannten Bereich ist als "Provisorium" zu bezeichnen. Eine Sperrung des Durchgangsverkehrs von Kraftfahrzeugen könnte - wie bereits in der Vergangenheit - im Bereich der Hausnummer 34 durch Poller erfolgen. Zu 4. In der Vorstellung der Bebauungsplanveränderung im Ortsbeirat wurde auf eine durchgeführte Verkehrszählung für die Straße "An der Sandelmühle" hingewiesen. In der Veranstaltung konnte nicht geklärt werden, ob die Zählung während der Baumaßnahme an der Brücke zwischen Eschersheim und Heddernheim (zwischen Heddernheimer Landstraße und Alt-Eschersheim bzw. Niedwiesenstraße) durchgeführt wurde. Während der Zeit der Baumaßnahme war der Durchgangsverkehr über die Straße "An der Sandelmühle" weitgehend unterbrochen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 49 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 22.03.2012, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 49 wird unter Hinweis auf die hierzu beschlossene Anregung OA 173 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 167/8 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrssicherheit erhöhen: Bremsschwellen in Aßlarer Straße

02.02.2012 · Aktualisiert: 22.02.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2012, OF 141/8 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Bremsschwellen in Aßlarer Straße Der Ortsbeirat m ö ge beschlie ß en. zeitnah Vertreter der zust ä ndigen Ämter zu einem Ortstermin an der Aß larer Stra ß e 17 einzuladen, um gemeinsam mit den Anwohnern und den Mitgliedern des Ortsbeirates eine Entschärfung der Verkehrssituation zu erarbeiten. Begründung: Die Aßlarer Straße wird bei Stau in der Hessestra ß e häufig genutzt, um die Ampel an der Kreuzung Hessestraße/Dillenburger Straße zu umgehen. Sowohl von diesem als auch vom Quell- und Zielverkehr aus der Aß larer Stra ß e wird die zulässige H ö chstgeschwindigkeit (Schrittgeschwindigkeit) häufig verletzt. Besonders im Bereich der Kinderkrippe "H ü pfende Heuler" und des Altenpflegeheim f ü hrt dies zu gefährlichen Situationen, die durch kleine bauliche Ma ß nahmen, wie oben vorgeschlagen, entsch ä rft werden können.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordsteinaufsätze in der Olof-Palme-Straße

26.01.2012 · Aktualisiert: 20.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2012, OM 845 entstanden aus Vorlage: OF 106/8 vom 14.11.2011 Betreff: Bordsteinaufsätze in der Olof-Palme-Straße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Olof-Palme-Straße im Bereich zwischen der Einmündung Kupferhammer und der Einfahrt zur Tiefgarage (Olof-Palme-Straße 5) Bordsteinaufsätze angebracht werden. Begründung: Mit der Installation der niedrigen Poller auf der Bordsteinkante soll erreicht werden, dass keine Fahrzeuge auf dem schmalen Bürgersteig abgestellt werden. Damit soll auch erreicht werden, dass keine Fußgänger durch das Befahren des Bürgersteiges gefährdet wird. Insbesondere die Bewohner und Besucher der Olof-Palme-Straße 1 bis 5 wurden mehrfach durch fahrende Fahrzeuge auf dem Bürgersteig beim Verlassen des Gebäudes überrascht. Der Bürgersteig in der Olof-Palme-Straße vor den Hausnummern 1 bis 5 wird wegen des fehlenden Bürgersteigs auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite intensiv genutzt. Für die Fußgänger ist es die einzige Möglichkeit des Zugangs zu einem Markt und zu einer Bushaltestelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 702 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 2

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