Zaun entlang der Stadtbahnstrecke ab Aßlarer Straße 35 bis Zeilweg
Vorlagentyp: OF FREIE_WÄHLER
Begründung
Aßlarer Straße 35 bis Zeilweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat hat in seiner ST 564 vom 15.04.2011 geschrieben: "In die Baugenehmigung des Bauvorhabens B-81-1728 (Errichtung von 40 Sozialwohnungen) der Liegenschaft Hessestraße 35 bis 43 wurde seinerzeit die Verpflichtung aufgenommen, dass aus Sicherheitsgründen zwischen dem nördlichen Fußweg und den U-Bahngleisen ein Zaun zu errichten ist. Der Magistrat veranlasst, dass die Errichtung dieses Zaunes bei dem Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft unter Fristsetzung eingefordert wird." Der Ortsbeirat 8 fragt den Magistrat:
- Warum gibt der Magistrat binnen 16 Monaten nicht wenigstens einen weiteren Zwischen-/Sachstandsbericht zu der Anregung OM 4761 vom 25.11.2010?
- Wann hat der Magistrat/VGF den säumigen Eigentümern eine Frist zur Errichtung des Zauns zu welchem bestimmten Datum gesetzt?
- Hat der Magistrat das Recht, den Zaun zu errichten und die anfallenden Kosten den Eigentümern in Rechnung zu stellen?
- Wie teuer ungefähr kann der Zaun werden? Es ist auffällig, dass Anliegen des Ortsbeirats an den Magistrat die die VGF betreffen, weit länger bearbeitet werden als die Geschäftsordnung dies vorsieht. Kann der Umgang mit dem Ortsbeirat 8 diesbezüglich verbessert?
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2012, OF 259/8
Betreff: Zaun entlang der Stadtbahnstrecke ab
Aßlarer Straße 35 bis Zeilweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat hat in seiner ST 564 vom 15.04.2011
geschrieben: "In die Baugenehmigung des
Bauvorhabens B-81-1728 (Errichtung von 40 Sozialwohnungen) der Liegenschaft
Hessestraße 35 bis 43 wurde seinerzeit die Verpflichtung aufgenommen, dass aus
Sicherheitsgründen zwischen dem nördlichen Fußweg und den U-Bahngleisen ein
Zaun zu errichten ist. Der Magistrat veranlasst, dass die Errichtung dieses
Zaunes bei dem Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft unter Fristsetzung
eingefordert wird." Der Ortsbeirat 8 fragt den Magistrat: 1. Warum gibt der Magistrat binnen
16 Monaten nicht wenigstens einen weiteren Zwischen-/Sachstandsbericht zu der
Anregung OM 4761 vom 25.11.2010? 2. Wann hat der Magistrat/VGF den säumigen
Eigentümern eine Frist zur Errichtung des Zauns zu welchem bestimmten Datum
gesetzt? 3. Hat der
Magistrat das Recht, den Zaun zu errichten und die anfallenden Kosten den
Eigentümern in Rechnung zu stellen? 4. Wie teuer ungefähr kann der Zaun werden?
Es ist
auffällig, dass Anliegen des Ortsbeirats an den Magistrat die die VGF
betreffen, weit länger bearbeitet werden als die Geschäftsordnung dies
vorsieht. Kann der Umgang mit dem Ortsbeirat 8 diesbezüglich verbessert?
Antragsteller:
FREIE WÄHLER
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8
am 01.11.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF
259/8 wurde zurückgezogen.