Alternative Stadtplanung im Neubaugebiet An der Sandelmühle
Vorlagentyp: OF FREIE_WÄHLER
Begründung
Neubaugebiet An der Sandelmühle Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, von einem Lehrinstitut für Stadtplaner eine alternative Variante zur kürzlich vorgestellten Planung der Stadt entwickeln zu lassen, die folgende Kernpunkte aufgreift:
- Der ruhende Verkehr findet Kraftfahrzeug-Stellplätze ausschließlich auf privatem Grund und Boden. Straßen sind zum Fahren da, nicht zum Parken. 1.1 Pro Wohneinheit sind mindestens zwei Stellplätze auf Dauer anzulegen und vorzuhalten. Bei Mietobjekten werden die Stellplätze in den Wohnraum-Mietzins eingerechnet. Wer keinen Bedarf hat, kann Stellplätze untervermieten. Es geht nicht länger an, dass Bauherren verpflichtet sind, Stellplätze zu schaffen, die dann nicht angenommen werden.
- Die noch zu erstellenden Straßen in diesem Quartier werden Einbahnstraßen mit nur einer Fahrspur zuzüglich Raum für Begegnungen mit Fußgängern und Radfahrern. All dies nach dem EU-Projekt "Shared Space" "gemeinsam genutzter Raum" ohne Signalanlagen, Fahrbahnmarkierungen und Verkehrszeichen. Die Vorfahrtsregeln bleiben gültig. 2.1 Durch geringeren Flächenverbauch für Fahrbahnen können und müssen die Grundstücke größer werden um den individuell planbaren Parkraum in Freiluft, Carports, Garagen, Tiefgaragen, Gemeinschafts-Parkplätzen aufnehmen zu können. 2.2 Noch optimaler ist es, den gesamten ruhenden Verkehr unterirdisch abzuwickeln. Von dort erfolgt dann auch ein Zugang zu den Wohngebäuden, was das Be- und Entladen privater Fahrzeuge vor der Wohnungs-/Kellertür sehr erleichtert.
- Nur die Straße An der Sandelmühle wird einschließlich der Straße Kaltmühle traditionell für gegenläufigen Verkehr ausgebaut. 3.1 Um die Einmündung An der Sandelmühle / Olaf-Palme-Straße zu entlasten, erfolgt die Einfahrt in das neue Quartier über die Straße Kaltmühle und die Ausfahrt über die Straße An der Sandelmühle. Entsprechend sind Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage vorzusehen. Begründung: Das geplante Wohnquartier mit der Stadtbahnstation Sandelmühle liegt verdammt günstig, um das Park and Ride-Verfahren zu praktizieren. Das Parken Ortsfremder muß indes von vornherein unmöglich gemacht werden. Die stadtseits angedachte Überwachung von Fremdparkern im Quartier ist unrealistisch. Nur ein konsequentes Parken auf privatem Grund mit bauseits eingebrachten Verhinderungen im öffentlichen Raum zu parken, nutzt den Bewohnern des Quartiers, die auf eigenem Grund jederzeit über ihre Parkplätze verfügen können. Gleichzeitig wird durch die hier angedachten Maßnahmen die Öffentliche Hand von kostenträchtigen Überwachungsaufgaben entlastet. Selbst ein Vorrang mittels Anwohnerparken ist unnötig. Das Areal, das von der Straße An der Sandelmühle umgeben ist, hat höchstwahrscheinlich nicht den saubersten Boden. Wenn Erdreich ausgekoffert werden muß, ist schon der erste Schritt für eine Gemeinschaftsgarage in Tieflage getan. Überirdisch könnte so eine grüne Oase entstehen ohne Individualverkehr, zudem alles barrierefrei für alt und jung. In Eschborn, in der Straße An den Krautgärten, ist ein solches Quartier mit gemeinschaftlicher Tiefgarage bereits vor wenigen Jahren erfolgreich entstanden.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2012, OF 161/8
Betreff: Alternative Stadtplanung im
Neubaugebiet An der Sandelmühle Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den
Magistrat zu beauftragen, von einem Lehrinstitut für Stadtplaner eine
alternative Variante zur kürzlich vorgestellten Planung der Stadt entwickeln zu
lassen, die folgende Kernpunkte aufgreift: 1. Der ruhende Verkehr findet
Kraftfahrzeug-Stellplätze ausschließlich auf privatem Grund und Boden. Straßen
sind zum Fahren da, nicht zum Parken. 1.1 Pro Wohneinheit sind mindestens zwei Stellplätze
auf Dauer anzulegen und vorzuhalten. Bei Mietobjekten werden die Stellplätze in
den Wohnraum-Mietzins eingerechnet. Wer keinen Bedarf hat, kann Stellplätze
untervermieten. Es geht nicht länger an, dass Bauherren verpflichtet sind,
Stellplätze zu schaffen, die dann nicht angenommen werden.
2. Die noch zu erstellenden Straßen in diesem
Quartier werden Einbahnstraßen mit nur einer Fahrspur zuzüglich Raum für
Begegnungen mit Fußgängern und Radfahrern. All dies nach dem EU-Projekt "Shared
Space" "gemeinsam genutzter Raum" ohne Signalanlagen, Fahrbahnmarkierungen und
Verkehrszeichen. Die Vorfahrtsregeln bleiben gültig.
2.1 Durch geringeren Flächenverbauch für Fahrbahnen
können und müssen die Grundstücke größer werden um den individuell planbaren
Parkraum in Freiluft, Carports, Garagen, Tiefgaragen, Gemeinschafts-Parkplätzen
aufnehmen zu können. 2.2 Noch optimaler ist es, den gesamten ruhenden
Verkehr unterirdisch abzuwickeln. Von dort erfolgt dann auch ein Zugang zu den
Wohngebäuden, was das Be- und Entladen privater Fahrzeuge vor der
Wohnungs-/Kellertür sehr erleichtert. 3. Nur die Straße An der Sandelmühle wird
einschließlich der Straße Kaltmühle traditionell für gegenläufigen Verkehr
ausgebaut. 3.1 Um die
Einmündung An der Sandelmühle / Olaf-Palme-Straße zu entlasten, erfolgt die
Einfahrt in das neue Quartier über die Straße Kaltmühle und die Ausfahrt über
die Straße An der Sandelmühle. Entsprechend sind Ein- und Ausfahrt der
Tiefgarage vorzusehen. Begründung: Das geplante Wohnquartier mit der
Stadtbahnstation Sandelmühle liegt verdammt günstig, um das Park and
Ride-Verfahren zu praktizieren. Das Parken Ortsfremder muß indes von vornherein
unmöglich gemacht werden. Die stadtseits angedachte Überwachung von
Fremdparkern im Quartier ist unrealistisch. Nur ein konsequentes Parken auf
privatem Grund mit bauseits eingebrachten Verhinderungen im öffentlichen
Raum zu parken, nutzt den Bewohnern des Quartiers, die auf eigenem Grund
jederzeit über ihre Parkplätze verfügen können. Gleichzeitig wird durch die
hier angedachten Maßnahmen die Öffentliche Hand von kostenträchtigen
Überwachungsaufgaben entlastet. Selbst ein Vorrang mittels Anwohnerparken ist
unnötig. Das Areal, das von der Straße An der
Sandelmühle umgeben ist, hat höchstwahrscheinlich nicht den saubersten Boden.
Wenn Erdreich ausgekoffert werden muß, ist schon der erste Schritt für eine
Gemeinschaftsgarage in Tieflage getan. Überirdisch könnte so eine grüne Oase
entstehen ohne Individualverkehr, zudem alles barrierefrei für alt und jung.
In Eschborn, in der Straße An den
Krautgärten, ist ein solches Quartier mit gemeinschaftlicher Tiefgarage bereits
vor wenigen Jahren erfolgreich entstanden. Antragsteller:
FREIE WÄHLER
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
16.04.2012, OF
182/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8
am 22.03.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF
161/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 8
am 19.04.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: 1.
Die
Vorlage OF 161/8 wird durch die Vorlage 182/8 für erledigt erklärt.
2.
Die Varianten A bis C der Vorlage OF 182/8 werden abgelehnt.
Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Variante A und B: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FREIE WÄHLER
(= Annahme) Variante C: SPD, GRÜNE gegen 3 CDU, FREIE WÄHLER und FDP
(=Annahme) bei Enthaltung 3 CDU