Vorgaben zum Bebauungsplan Nr. 889 .An der Sandelmühle.
Begründung
"An der Sandelmühle" Bei der Planung der Bebauung sollte von Anbeginn der ÖPNV, der Radverkehr und die Familienfreundlichkeit des Quartiers hervorgehoben werden. Zumal die angrenzenden, bestehenden Straßen noch mehr PKW-Verkehr nicht folgenlos aufnehmen können.Die U-Bahn Übergänge verschärfen noch diese Problematik. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In und an der neuen Wohnbebauung sind genügend Abstellplätze für Kinderwagen,Rollatoren und Fahrräder vorzuhalten. Dabei ist vom tatsächlichen Bedarf auszugehen -und nicht von irgendwelchen theoretischen Vorschriften der hessischen Bauordnung. Begründung: Wird in solch einer sensiblen Lage neu gebaut, so sollte von Anbeginn einer schonenden Mobilität Vorrang vor einem Maximum an verkaufbarer und vermietbarer Wohnfläche gegeben werden.